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2016/0073

Barrierefreie Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Programms „ Modellregionen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration

Magistratsvorlage 23.02.2016

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2016/0073

6180 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.02.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0073 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 311300 
Kostenstelle:  050-003-1013 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3113-70 Sachkonto: Pos. 11/5481000/ 6779321 
 
Betreff: Barrierefreie Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung im Rahmen des 
Programms „ Modellregionen zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention“ 
des Hessischen Ministeri ums für Soziales und Integration  
 
Vorlage vom: 23.02.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Teilnahme an der Modellregion des Hessischen Ministeriums für Soziales und 
Integration „Barrierefreie Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung“ wird 
zugestimmt. 
 
2. Der für die Dauer des Projekts vom 01.04.2016 bis 30.03.2018 befristeten E inrichtung 
einer Stelle  (Projektleitung) im Amt für Soziales und Prävention, Altenhilfe, Sachgebiet 
Servicestelle Soziales und Beratung  von 0,50 VZÄ  kw, vorläufig ausgewiesen nach EG 10 
TVöD, wird zugestimmt.  
 
3. Einer vorgreifenden Bewirtschaftung der im Stellenplan 2017 neu einzurichtenden Stelle 
noch im laufenden Haushaltsjahr 2016 (Projektstart: 01.04.2016) wird zugestimmt. Dies ist 
ausnahmsweise möglich, da die Haushaltsmittel zur Deckung der zusätzlichen 
Personalaufwendungen aus Projektfördermitteln des Landes refinanziert werden.

- 2 - 
 
4. Abweichend vom Grundsatzbeschluss vom 14.09.2015 im Rahmen der Aufstellung des 
Stellenplans 201 6 wird der alsbaldigen internen und externen Stellenaus schreibung mit 
anschließender befristeter Besetzung zugestimmt.  
 
5. Die durch die Umsetzung der Modellregion entstehenden Personalaufwendungen für die 
Projektleitung werden aus Mitteln des Hessischen Sozialministeriums für Soziales und 
Integration finanziert. Der voraussichtliche Gesamtbetrag an Personalaufwendungen i.H.v. 
67.230 Euro verteilt sich auf den Förderzeitraum und beträgt im Jahr 2016 22.410 Euro, im 
Jahr 2017 33.615 Euro und im Jahr 2018 11.205 Euro zuzüglich etwaiger  Tarif-
steigerungen. Die entsprechende jährliche Einplanung der zusätzlichen 
Personalaufwendungen  ist in den betreffenden Haushaltsjahren zu veranlassen.  
 
6. Die für die Umsetzung des Projekts  über die Laufzeit  notwendigen Sachmittel werden aus 
Landesmitteln (32.770 Euro) und den bereits  im Haushalt 2016 ff. etatisierten 
Haushaltsmitteln  zur Umsetzung des Aktionsplanes Behindertenrechtskonvention (24.676 
Euro) finanziert.  
 
 
Anlagen: Modellregion Konzept 15.2.16_1  
Zielvereinbarung Darmstadt - final 
Finanzierungsplan  
Stellenausschreibung  Inklusion Modellprojekt  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.02.2016: 
 
Das Sozialdezernat hat sich für eine Modellregion zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration 
beworben und wurde berücksichtigt. 
 
Ziel der Modellregionen des Hessischen Ministeriums ist es, konkrete Maßnahmen zum Abbau 
noch bestehender Barrieren für Menschen mit Behinderung zu erproben und zu ergreifen. In 
Darmstadt wurde der Bereich der Barrierefreien Gesundheitsversorgung gewählt, dabei sollen 
Zugänge und die Bedarfe für die barrierefreie Gesundheitsversorgung ermittelt werden. 
 
Im Sinne einer guten Steuerung und Vernetzung des Projektes wird eine Steuerungsgruppe 
unter Vorsitz der Sozialdezernentin sowie ein Runder Tisch als operative Organisations- und 
Umsetzungsebene mit projektorientierten steuernden Aufgaben eingerichtet.  
 
Eine qualitative Befragung zur Bedarfserhebung unter Beteiligung der Akteure im 
Gesundheitswesen sowie der Menschen mit Behinderungen in Darmstadt ermittelt, wo und wie 
die Barrieren im Bereich der Gesundheitsversorgung gesehen werden. Diese Bedarfserhebung 
erfasst den stationären sowie den ambulanten Bereich der Gesundheitsversorgung.  
 
Die schrittweise und motivierende Umsetzung der aus der Befragung abgeleiteten Ziele und 
Maßnahmen schließt sich an die dokumentierte Befragung an. Das sich hieraus ergebende 
Konzept dient der Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hin zu einer Inklusiven 
Stadt. 
 
Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung von Kriterien für ein Zertifizierungssiegel – als Symbol für 
Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung sowie Abbau von Barrieren – zur Motivation für die 
Weiterarbeit an barrierefreier Gesundheitsfürsorge (baulich und inhaltlich).  
 
Räumlich konzentriert sich die Modellregion überwiegend auf das Martinsviertel. Damit 
schließt das Projekt an die Umsetzung des ersten Aktionsplanes der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und das Projekt Inklusives 
Martinsviertel an und greift gleichzeitig einen neuen Schwerpunkt – nämlich die 
Gesundheitsförderung – auf. 
 
Das Gesamtfinanzvolumen der Modellregion für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 beträgt 
124.676 Euro und wird über die Kostenstelle 050-003-1013 abgewickelt.  
 
Das Land fördert das Projekt mit insgesamt 100.000 Euro. Die Eigenbeteiligung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird aus den eingestellten Mitteln zur Umsetzung des ersten 
Aktionsplans „ Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention unter der Kostenstelle 050-003-1013 sichergestellt (Planwert 
dort ab dem Haushaltsjahr 2016 50.000 Euro). 
 
Aufgrund der Vorgaben des Landes (Förderrichtlinien) ist die Stelle der Projektleitung mit EG 
10 TVöD zu bewerten.  
 
Darmstadt, 23.02.2016 
 
Dezernat I   Dezernat IV    Dezernat V 
    i. V. 
 
 
 
Jochen Partsch  Jochen Partsch   Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister  Oberbürgermeister   Stadträtin

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1 
 
 
 
 
 
 
Zielvereinbarung 
zwischen 
dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, 
vertreten durch Herrn Staatsminister Stefan Grüttner  
und 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
vertreten durch Stadträtin Frau Barbara Akdeniz  
 
Präambel 
 
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die R echte von Menschen mit Behinde- 
rungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist sei t dem 26. März 2009 für Deutschland 
gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn 
an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, de- 
ren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Beh indertenrechtskonvention“ sowie die 
gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium u nd das Hessische Kultusministerium 
eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschland weit wegweisend 
und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzu ng der UN-
Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich g elingt. Zur weiteren Umsetzung der 
BRK hat die Hessische Landesregierung beschlossen, Modellregionen einzurichten, die kon- 
krete Maßnahmen zum Abbau noch bestehender Barriere n erproben und ergreifen sollen. In 
dem Bewusstsein, dass die Landkreise, kreisfreien S tädte sowie Städte und Gemeinden in 
Hessen bestehende Problemlagen am besten erkennen u nd beseitigen können, werden 
Zielvereinbarungen zwischen der Hessischen Landesre gierung, vertreten durch das Hessi- 
sche Sozialministerium und den kommunalen Gebietskö rperschaften geschlossen. Die Ziele 
und Inhalte der Vereinbarung orientieren sich am He ssischen Aktionsplan zur Umsetzung 
der UN-Behindertenrechtskonvention und beziehen dab ei ausdrücklich regionale Vorgaben 
sowie Planungen mit ein.

2 
 
Sofern bereits Maßnahmen zur Integration von  Mensc hen mit Behinderungen in das Er- 
werbsleben im Rahmen der Zielvereinbarungen nach § 48b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Zweiten 
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) oder der Zielverei nbarungen zur Umsetzung des hessi- 
schen Ausbildungs- und Arbeitsmarktbudgets durchgef ührt werden, ist eine Vernetzung mit 
analogen Zielen im Rahmen dieser Vereinbarung durch  die Kommunen anzustreben und zu 
fördern.  
 
§ 1  
Verpflichtungen der Vereinbarungspartner 
 
Die Partner der Vereinbarung verpflichten sich zur kontinuierlichen Zusammenarbeit. Dazu 
gehören Zielsteuerungsdialoge nach § 5sowie ein Abs chlussbericht nach § 4 dieser Verein- 
barung der Modellregionen gegenüber der Hessischen Landesregierung. Grundlage der zwi- 
schen den Vereinbarungspartnern einvernehmlich abzu stimmenden Inhalte und Ziele der 
Modellvorhaben ist die jeweilige schriftliche Konze ption der kommunalen Gebietskörper- 
schaft gegenüber dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.  
 
§ 2 
Haushaltsmittel und Eckdaten 
 
Die Laufzeit der Modellvorhaben ist grundsätzlich auf 2 Jahre beginnend mit dem Haushalts- 
jahr 2016 angelegt. Die Landeszuwendung hierfür wir d jährlich bewilligt und nach Maßgabe 
des Zuwendungsbescheides ausgezahlt. Die Höhe der F örderung wird für die Modellregio- 
nen einzeln und nach Maßgabe des Umfangs der durchgeführten Maßnahmen bestimmt.  
 
§ 3 
Gemeinsame Ziele 
 
Die Partner der Vereinbarung stimmen überein, dass der Abbau noch vorhandener Barrieren 
das zentrale Ziel des Modellvorhabens darstellt. Da von umfasst sind alle Lebensbereiche 
von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft.  Die Partner der Vereinbarung stim- 
men überein, dass die gewonnenen Erkenntnisse und E rgebnisse des Modellvorhabens in 
nachhaltige Strukturen überführt werden.

3 
 
§ 4 
Regionale Durchführung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt führt das Modellvo rhaben „Barrierefreie Gesundheitsver- 
sorgung von Menschen mit Behinderung in der Wissens chaftsstadt Darmstadt“ unter der 
Maßgabe folgender inhaltlicher und struktureller Gegebenheiten durch: 
- Die Durchführung des Modellvorhabens erfolgt unte r enger Einbeziehung aller erforder- 
licher Akteure und insbesondere der Verbände und In teressenvertretungen von Men- 
schen mit Behinderungen in den Modellregionen. 
- Die Modellregionen führen öffentlichkeitswirksame  Maßnahmen zur Begleitung des Mo- 
dellvorhabens in eigener Verantwortung und in Einve rnehmen mit dem Hessischen Mi- 
nisterium für Soziales und Integration durch. 
- Ziel ist die Ermittlung der Zugänge und der Bedar fe für eine barrierefreie Gesundheits- 
versorgung von Menschen mit Behinderung. 
- Im Sinne einer guten Steuerung und Vernetzung des  Projektes wird eine Steuerungs- 
gruppe unter Vorsitz der/des Sozialdezernent/in sow ie eine Runder Tisch als operative 
Organisations- und Umsetzungsebene mit projektorien tierten steuernden Aufgaben ein- 
gerichtet.  
- Begonnen wird der Prozess mit einer fachlich-inha ltlichen und organisationstechnisch-
strukturierenden Kick-Off-Veranstaltung. 
- Eine qualitative Befragung zur Bedarfserhebung er mittelt, wo und wie die Menschen mit 
Behinderung Barrieren im Bereich der Gesundheitsver sorgung für sich sehen. Diese 
Bedarfserhebung erfasst den stationären sowie den a mbulanten Bereich der Gesund- 
heitsversorgung. Es geht bei der Befragung um Verfü gbarkeit, Erreichbarkeit und Zu- 
gänglichkeit von Gesundheitsleistungen für Menschen mit Behinderung. In einem weite- 
ren Schritt werden die Akteure und Akteurinnen der Gesundheitsversorgung nach den 
oben genannten Kriterien befragt. Die Umsetzung der  aus der Befragung abgeleiteten 
Ziele und Maßnahmen schließt sich an die dokumentie rte Befragung an. Dabei geht es 
um ein schrittweises und motivierendes Umsetzungsko nzept, das Darmstadt auf dem 
Weg zu einer Inklusiven Stadt unterstützt. Die Umse tzung der Befragungsergebnisse 
wird politisch-steuernd und operativ-steuernd begleitet. 
- Weiteres Ziel ist die Entwicklung eines Siegels /  Logos zur Motivation für die Weiterar- 
beit an barrierefreier Gesundheitsfürsorge (baulich und inhaltlich). Das Siegel – als Sym- 
bol für Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung sowie  Abbau von Barrieren – wird zudem 
pressewirksam vorgestellt, die Überreichung des Sie gels wird ebenso öffentlichkeits- 
wirksam begleitet. Ziel ist die Erschließung von privatem und öffentlichem Raum.

4 
 
- Plastische Darstellung von Bespielen für die Ersc hließung von öffentlichen und privaten 
Räumen im Sozialraum, im Hinblick auf eine barriere freie Gesundheitsversorgung von 
Menschen mit Behinderung. Diese beinhaltet die Frage nach den vorhandenen Möglich- 
keiten, verschiedenste Örtlichkeiten zu erreichen, Orientierung zu ermöglichen und Un- 
terstützungsbedarfe zu identifizieren. 
 
 
§ 5 
Zielsteuerungsdialoge 
 
Als Grundlage des regelhaften Austausches zwischen dem Land Hessen und den Modellre- 
gionen dienen Zielsteuerungsdialoge. Darin sollen k urz-, mittel- und langfristige Ziele und 
Maßnahmen abgestimmt und festlegt sowie überprüft u nd fortgeschrieben werden. Über die 
die Häufigkeit und Frequenz verständigen sich die P artner der Vereinbarung zu Beginn des 
Modellvorhabens einvernehmlich. Die Partner der Ver einbarung verständigen sich einver- 
nehmlich über erforderliche Instrumente zur Abstimmung und Steuerung des Gesamtprozes- 
ses; insbesondere zum Austausch der Ergebnis- und S trukturqualität in den Modellregionen. 
Im Rahmen der Zielsteuerungsdialoge besteht zudem G elegenheit zum Austausch bzgl. ei- 
ner Verlängerung der Modellaufzeit um ein weiteres Jahr.  
 
§ 6 
Zielvereinbarungen mit Dritten 
 
Nach § 3 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes zur Gleichs tellung von Menschen mit Behinde- 
rung (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) ist es hessischen Ge- 
bietskörperschaften möglich, Zielvereinbarungen mit  Verbänden, Unternehmen oder sonsti- 
gen Akteuren und Institutionen abzuschließen. Der A bschluss von Zielvereinbarungen wird 
von den Partnern der Vereinbarung als geeignetes Mi ttel zur Etablierung inklusiver Struktu- 
ren vor Ort anerkannt. Es wird vereinbart, dass im Falle des Zustandekommens einer sol- 
chen Zielvereinbarung, eine explizite Erwähnung von  § 3 Abs. 2 HessBGG in den Wortlaut 
der Zielvereinbarung aufgenommen wird.

5 
 
§ 7 
Bericht 
 
Die Modellregionen berichten gegenüber dem Land übe r die Ergebnisse des Modellvorha- 
bens in schriftlicher Form, spätestens zum Ende des  Modellzeitraums. Die Erstellung von 
Zwischenberichten ist im Bedarfsfall möglich. 
 
§ 8 
Dauer der Zielvereinbarung 
 
Die Zielvereinbarung ist für den Zeitraum der modellhaften Erprobung vom 01. April 2016 bis 
31. März 2018 gültig. Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist möglich und wird gemäß 
§5 von Seiten des Hessischen Ministeriums für Sozia les und Integration nach Austausch mit 
dem Vertragspartner beschlossen. 
Anlagen: 
 
-1- Projektbeschreibung Barrierefreie Gesundheitsversorgung von Menschen mit 
      Behinderung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
-2- Finanzierungsplan 
 
 
Wiesbaden, den  
 
 
 
Stefan Grüttner Barbara Akdeniz 
Hessischer Minister für  Stadträtin 
Soziales und Integration Wissenschaftsstadt Darmsta dt

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Entwurf einer internen/externen Ausschreibung beim Amt für Soziales und Prävention 
 
 
Beim Amt für Soziales und Prävention, Altenhilfe, S achgebiet Servicestelle Soziales und 
Beratung, wird spätestens zum 01.05.2016 eine  
Projektleitung für das Modell „ Barrierefreie Gesundheitsversorgun g von Menschen mit 
Behinderung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ im  Rahmen des Programms „ 
Modellregionen zur Umsetzung der UN-Behindertenrech tskonvention“ des Hessischen 
Ministeriums für Soziales und Integrationeingestell t. 
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer du rchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit 
von19,5 Stunden, befristet für die Dauer von 2 Jahr en. Die Stelle ist mir EG 10 TVöD 
ausgewiesen. 
 
Das Aufgabengebiet beinhaltet im Wesentlichen folge nde Tätigkeiten:  
 
 
• Projektmanagement  
Planung, Koordination, Organisation, Durchführung u nd Dokumentation des Modells 
• Implementierung des Modells in die Umsetzung des ko mmunalen Aktionsplans „ Auf 
dem Weg zur inklusiven Stadt“ 
• Weiterentwicklung des Modells 
• Vorbereitung der Ausschreibung der qualitativen Bef ragung zur Bedarfserhebung der 
Gesundheitsvorsorge für Menschen mit Behinderung un d deren Begleitung 
• Erarbeitung von Kriterien zur Zertifizierung eines Siegels für barrierefreie Praxen, 
Kliniken etc. 
• Geschäftsführung der einzuführenden Runden Tische z ur „Barrierefreien 
Gesundheitsversorgung“ einschließlich der Moderatio n 
• Einbindung der Akteurinnen und Akteure, Netzwerkarb eit 
• Öffentlichkeitsarbeit ( Dokumentation von Veranstal tungen, Konzeptionen und 
Gestaltung des Internetauftritts, Flyer etc.) 
• Kooperation und Abstimmung mit der Koordinatorin fü r Inklusionsprojekte beim Amt 
für Soziales und Prävention 
 
 
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird Folgendes erwartet: 
 
• Abgeschlossene Ausbildung zur(m) Verwaltungsfachwir tIn bzw. der Sozialarbeit 
(FH/Bachelor) mit gleichwertigen Fähigkeiten und Er fahrungen 
• Erfahrung im Projektmanagement und der Netzwerkarbe it 
• Umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrung in inklus ionspädagogischen 
Arbeitsfeldern, Kenntnisse der gesetzlichen Grundla gen der Behindertenhilfe sowie 
Identifikation mit der Grundidee der Inklusion 
• Umfangreiche Fachkenntnisse in den Systemen der Ges undheitsversorgung 
• Hohes Maß an Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Koo perationsfähigkeit 
• Sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähig keit 
• Hohe Belastbarkeit und große Flexibilität und auch die Bereitschaft außerhalb der 
üblichen Arbeitszeiten tätig zu sein. 
• Gute EDV-Kenntnisse

Interessierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter wer den gebeten ihre üblichen 
Bewerbungsunterlagen bis spätestens …..beim Amt für  Interne Dienste, Personalabteilung, 
einzureichen. 
 
 
Hinweis gem. § 8 HGIG: 
 
Um den Anteil an Frauen auf unterrepräsentierten St ellen zu erhöhen, sind Bewerbungen von 
Frauen besonders erwünscht. 
 
Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden  bei entsprechender Eignung 
bevorzugt berücksichtigt. 
 
Personen mit Migrationshintergrund sind im besonder en Maße aufgefordert, sich zu 
bewerben.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen

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2016 2017 2018 
I Einmalige Aufwendungen 
1
Große kommunale Kick-Off Veranstaltung 
(Miete/Fachvortrag/Gebärdensprache/Öffentlichkeitsarbeit/ 
Dokumentation) 9.600,00 €
2 Abschlussveranstaltung 5.100,00 €
3
4
5
6
Summe 9.600,00 € 0,00 € 5.100,00 €
2016 2017 2018 
II Laufende Betriebskosten 
1 Pauschale Sachkosten 20% der Personalkosten s. III 4.482,00 € 6.723,00 € 2.241,00 €
2 Öffentlichkeitsarbeit (wie z.B. Publikationen/Flyer) 1.500,00 € 1.500,00 € 500,00 €
3 Gebärdensprache Pos. 3 (je nach Notwendigkeit 2 Pers.) 1.800,00 € 3.600,00 € 600,00 €
4
Auftragsforschung/wissenschaftl. Begleitung/Konzipierung 
Befragung/Auswertung/Runde Tische 5.300,00 € 11.900,00 € 2.600,00 €
Gesammtsumme 13.082,00 € 23.723,00 € 5.941,00 €
2016 2017 2018 
III Personalkosten 
1 0,5 VZÄ EG 10 TVöD nach Berechnungsgrundlage Stadt 22.410,00 € 33.615,00 € 11.205,00 €
ohne Arbeitsplatz und Gemeinkosten 
2
3
4
Gesamtpersonalkosten 22.410,00 € 33.615,00 € 11.205,00 €
2016 2017 2018 
IV Einnahmen 
1 HMSI 33.400,00 € 50.000,00 € 16.600,00 €
2 Eigenmittel 11.692,00 € 7.338,00 € 5.646,00 €
3 Drittmittel 
Summe Einnahmen 45.092,00 € 57.338,00 € 22.246,00 €
2016 2017 2018 
V Gegenüberstellung Einnahmen / Ausgaben 
1 Einnahmen 45.092,00 EUR 57.338,00 EUR 22.246,00 €
Finanzierungsplan Durchführung ab 01.05.16 
1

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1 
 
 
Konzept zur Einrichtung einer Modellregion zur Umse tzung der UN-
Behindertenrechtskonvention 
im Rahmen des Programms „Modellregionen zur Umsetzu ng der UN-
Behindertenrechtskonvention“ des Hessischen Ministe riums für Soziales und 
Integration  
 
 
Barrierefreie Gesundheitsversorgung von Menschen mi t 
Behinderung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
a. Erschließung von privatem und öffentlichem Raum/  
b. Vernetzung von zentralen Akteuren in diesem Bere ich/ 
c. Mobilität in ausgewählten Sozialräumen der Wisse nschaftsstadt Darmstadt 
 
 
Modellregion zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 
 
Prävention, Partizipation, Barrierefreiheit und Sozialraumorientierung: Diese Prämissen für 
eine solidarische und emanzipatorische Sozialpoliti k werden in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt bereits seit vielen Jahren umgesetzt und sind Grundprinzip der Arbeit. 
Gesundheit ist für jeden Menschen ein wesentlicher Aspekt erfüllten Lebens und eine 
grundlegende Voraussetzung für die umfassende Teilhabe und Inklusion. 
 
 
1. Thematik des Projekts 
 
Das Thema barrierefreie Gesundheitsversorgung von M enschen mit Behinderung besitzt 
hohe gesundheitspolitische Bedeutung und wird aktue ll auf verschiedenen Ebenen 
diskutiert. Mit dem Projekt einer Modellregion zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen folgende Fragen 
handlungsleitend sein: 
 
1. Wie kann Gesundheitsförderung für Menschen mit d en unterschiedlichsten 
Behinderungen gemeinsam mit den Betroffenen gestaltet werden?  
 
2. Wie kann eine integrierte kommunale Strategie de r Gesundheitsförderung inklusiv 
umgesetzt werden?  
 
 
Es wird davon ausgegangen, dass die Gesundheitsvers orgung von Menschen mit 
Behinderung in Bezug auf Barrierefreiheit und Teilh abechancen noch 
Weiterentwicklungspotential hat. Da diese These nic ht nur für den Modellstandort der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gilt, ist ein Erkenntnisgewinn für alle Gebietskörperschaften 
in Hessen abzuleiten.

2 
a. Ziel ist die Erschließung von privatem und öffen tlichem Raum 
 
Die Erschließung von öffentlichen und privaten Räum en im Sozialraum, im Hinblick auf 
eine barrierefreie Gesundheitsversorgung von Mensch en mit Behinderung in Darmstadt, 
hat dabei verschiedenste Blickwinkel. 
In einer Modellregion, die sich diesem Thema annimm t, müssen zunächst exemplarisch 
die bereits vorhandenen Zugänge zu einer barrierefr eien medizinischen Versorgung, die 
Zugänge zu Arztpraxen, Kliniken und zu therapeutisc hen Angeboten untersucht werden. 
Auch sollen psychosoziale Beratungen sowie die psyc hotherapeutische Versorgung im 
ambulanten und stationären Bereich geprüft werden.  
Übergeordnet geht es um die Frage, welche baulichen  und bewusstseinsbildenden 
Maßnahmen nötig sind, um im Bereich der Gesundheits versorgung von Menschen mit 
Behinderung einen inklusiven Zugang umzusetzen. 
 
b. Ziel ist die Vernetzung von zentralen Akteuren i n diesem Bereich 
 
Ein solches Modellprojekt kann nur erfolgreich umge setzt werden, wenn sich die 
beteiligten Akteure und Akteurinnen untereinander v ernetzen, abstimmen und ihre 
Angebote weiterentwickeln. Dies ist in der Wissensc haftsstadt Darmstadt zu vielen 
Themenstellungen bereits der Fall. In Bezug auf das  hier im Fokus stehende Thema der 
barrierefreien Gesundheitsversorgung von Menschen m it Behinderung ist allerdings ein 
weiterer Vernetzungs- und Abstimmungsbedarf festzus tellen. In Punkt 4 ist die 
Koordination und Steuerung der Vernetzungsstruktur erläutert. 
 
c. Ziel ist die Verbesserung der Mobilität in ausge wählten Sozialräumen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Ein weiterer zentraler Aspekt bei der Erschließung des privaten und öffentlichen Raums 
im Kontext der Gesundheitsversorgung von Menschen m it Behinderung ist die Mobilität. 
Dies beinhaltet die Frage nach den vorhandenen Mögl ichkeiten, verschiedenste 
Örtlichkeiten zu erreichen, Orientierung zu ermögli chen und Unterstützungsbedarfe zu 
identifizieren. 
Gesundheit ist für jeden Menschen ein wesentlicher Aspekt erfüllten Lebens und eine 
grundlegende Voraussetzung für die umfassende Teilh abe und Inklusion. Daher müssen 
in einer Modellregion folgende Fragen geklärt werden: 
 
• Sind medizinische/ärztliche Einrichtungen und Dien ste zugänglich  für Menschen mit 
Behinderung (z. B. barrierefreie Zugänge, Erreichba rkeit mit ÖPNV oder 
Informationssysteme)?  
• Wie sehen Menschen mit Behinderung selbst die Zugä nglichkeit zu medizinischer 
Versorgung? 
• Sind niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, Kliniken , etc. vorbereitet/eingestellt  auf die 
Bedarfslagen von Menschen mit unterschiedlichsten B eeinträchtigungen? 
• Was muss ein Stadtteil im Sinne der Zugänglichkeit  zu medizinischen/ärztlichen 
Einrichtungen und Diensten tun, damit alle Bürgerin nen und Bürger davon profitieren 
können?

3 
 
Dazu sollen verschiedenste Maßnahmen und Aktionen e ntwickelt werden. Diese können 
neben baulichen Aktivitäten ebenso bewusstseinsbild end wirken und damit zu einem 
Abbau der „Barrieren in den Köpfen“ beitragen. 
 
 
2. Ausgangslage im Sozialraum 
 
Es ist beabsichtigt, vornehmlich das Martinsviertel  in den Fokus des Modellprojektes zu 
nehmen. Gleichwohl werden alle stadtweit relevanten  Akteure in das Projekt einbezogen 
und die Übertragbarkeit bestimmter Ergebnisse auf w eitere Quartiere und Stadtteile 
vollzogen.  
Das Martinsviertel ist deshalb als Modellstandort b esonders geeignet, weil es über eine 
gute gewerbliche und soziale Infrastruktur, eine au sgewogene Mischung verschiedener 
Bevölkerungsschichten verfügt. Im Martinsviertel si nd für mögliche Unterprojekte wichtige 
Einrichtungen und Stellen, wie Arztpraxen, Gesundhe itszentren, eine Frühförderstelle, 
Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Apotheken, 
Physiotherapiepraxen, Krankenhäuser, Tagesstätten e tc. angesiedelt. Das Martinsviertel 
erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 66 ha und h at ca.11.000 Einwohner_innen. Es 
bestehen bereits als gute Basis gewachsene Vernetzu ngsstrukturen, in die Menschen mit 
Behinderungen eingebunden sind, und auf die aufgebaut werden kann. 
 
3. Grundannahmen und Problemlage 
 
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die R echte von Menschen mit 
Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) form uliert in Artikel 25 Standards für 
die gesundheitliche Versorgung. Dabei wird das Rech t von Menschen mit Behinderungen 
auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Di skriminierung aufgrund von 
Behinderung anerkannt. 
Zu einer umfassenden teilhabeorientierten Gesundhei tssorge in diesem Sinne gehören 
auch Gesundheitsdienste, die von behinderten Mensch en speziell wegen ihrer 
Behinderungen benötigt werden, um Folgeerkrankungen  und weitere Behinderungen zu 
vermeiden. 
Der Artikel 26 fordert auch  gesundheitsbezogene Maßnahmen, die behinderte Mensc hen 
in die Lage versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigk eit sowie die volle Teilhabe und 
Teilnahme an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren. 
 
Aufgrund verschiedener Gespräche und Erkenntisse zu m Beispiel aus dem Projekt 
„Inklusives Martinsviertel“, aus der Erarbeitung des lokalen Aktionsplanes zur Umsetzung 
der UN-Behindertenrechtskonvention oder aus den Fac hgesprächen in der „Projektgruppe 
zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinder ungen in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt“ leiten sich folgende Fragestellungen ab,  denen im Laufe des Prozesses 
nachgegangen werden soll. 
 
 
• Welche fachlichen Unterstützungen brauchen Ärztinn en und Ärzte und andere 
Berufsgruppen der Gesundheitsberufe, um Wissen über   mögliche Krankheitsbilder, -

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verläufe und -symptome, die sich bei Menschen mit B ehinderung – insbesondere bei 
Menschen mit mehrfachen Behinderungen –  finden kön nen, sowie sich daraus 
anschließende Behandlungsmöglichkeiten, zu erweitern? 
 
• Sind ambulante und stationäre Einrichtungen des Ge sundheitswesens auf mögliche 
besondere Bedarfe von Menschen mit Behinderungen (z . B. nicht Hören können, auf 
leichte Sprache angewiesen sein, etc.) ausreichend vorbereitet und eingerichtet (bspw. 
erhöhter Zeitbedarf, Notwendigkeit persönlicher Ass istenzen, verständnisvoller 
Umgang, etc.) und wie können sie hier unterstützt werden? 
 
  
• Die Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Zugänglichke it von Gesundheitsleistungen wird 
unter bestimmten Umständen als unzureichend empfund en. Wie kann hier gerade im 
Hinblick auf Menschen mit Behinderung nachgesteuert  und ggfs. verbessert werden? 
Welche Rahmenbedingungen benötiget das Gesundheitss ystem? Wie ist das 
kommunal beeinflussbar? 
 
• Wie kann es gelingen, die vernetzte und abgestimmt e Beratung und Förderung der 
Teilhabe im Gesundheitssystem für Menschen mit Behi nderungen vor Ort im 
Modellprojekt zu intensivieren und die Akteure im Gesundheitswesen im Rahmen eines 
case- und care-managements zu verzahnen? 
 
• Welche Maßnahmen sind notwendig, um mögliche Barri eren in der Kommunikation mit 
Patientinnen und Patienten mit Behinderung und ihre n Begleitpersonen abzubauen? 
 
Die oben skizzierten Leitfragen zeigen, dass durch konkrete Fragestellungen und sich 
daraus anschließende Maßnahmen die Versorgung von e rwachsenen Menschen mit 
Behinderung verbessert werden kann. 
 
Dabei sollen alle relevanten Akteure eingebunden we rden, insbesondere Menschen mit 
Behinderungen als ExpertInnen ihrer eigenen Themenstellungen müssen partizipieren. 
 
Mit der Sensibilisierung für diese Thematik kann be reits viel erreicht werden. Eine 
intensive Öffentlichkeitsarbeit befördert die Relevanz bestimmter Themen und sensibilisiert 
die Bevölkerung, weckt Verständnis und Bewusstsein für Fragestellungen. 
Damit beginnt der Prozess der Auseinandersetzung mi t Inklusion und inklusiven 
Strukturen, die letztlich allen in einem Stadtteil/einer Stadt zugutekommen werden. 
Mit dem Modellprojekt wird die Öffentlichkeitsarbei t kontinuierlich in verschiedenen 
Formaten umgesetzt – Veranstaltungen, Flyer und Broschüren in leichter Sprache, Medien 
und Internet und vieles mehr. 
 
 
Bei der Kommunikation des Prozesses sowohl in die Ö ffentlichkeit als auch im Rahmen 
der Kommunikation aller beteiligter Akteurinnen und  Akteure, werden Schwerpunkte auf 
Verständlichkeit und Barrierefreiheit gesetzt, z. B . Leichte Sprache oder barrierefreie 
Internetauftritte. 
Auch in der direkten Interaktion zwischen  Patienti nnen und Patienten mit

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Lernschwierigkeiten und Ärztinnen und Ärzten oder Therapeutinnen und Therapeuten oder 
Pflegekräften wird „leichte Sprache“ eine relevante Aufgabe sein. 
Damit könnte die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte in Praxen oder Kliniken und die 
Zugänglichkeit zu Praxen oder Kliniken wesentlich e rleichtert werden. Zum Beispiel 
können Informationsschriften in leichter Sprache, d ie Einbeziehung von Begleitpersonen 
oder die Vereinfachung von Fahrplaninformationen di e Erreichbarkeit von Diensten und 
Einrichtungen des Gesundheitssektors für alle verbessern. 
 
 
4. Steuerung des Projekts 
 
Im Kontext der beabsichtigten Etablierung einer Mod ellregion wird die Steuerung des 
Prozesses eine zentrale Rolle spielen. 
Dabei wird auf zwei Ebenen vorgegangen – die politi sche Steuerung und die operative 
Steuerung, beide Ebenen sind eng verzahnt mit der U msetzung des Aktionsplanes der 
UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene , in der ebenfalls 
Steuerungsebenen eingezogen sind. 
Im Rahmen der politischen Steuerung wird eine Steue rungsgruppe bestehend aus 
Magistrat, Verwaltung und delegierten Akteuren und Akteurinnen der operativen Ebene 
den Gesamtprozess begleiten und in den politischen Kontext der Weiterentwicklung 
Darmstadts zu einer inklusiven Stadt setzen. Hier w erden die Weichen für Maßnahmen 
und Nachhaltigkeit gestellt. 
Auf der operativen Ebene wird ein Runder Tisch mit allen relevanten Akteurinnen und 
Akteuren aus dem Gesundheitsbereich gegründet. 
Dabei soll gewährleistet werden, dass alle Berufsgr uppen sowie Menschen mit 
Behinderung ausgewogen vertreten sind. 
Die Arbeit der Unterarbeitsgruppen wird in den Sitz ungen des Runden Tisches diskutiert 
und in den Gesamtprozess eingebunden. 
Aufgabe des Runden Tisches, unter der Leitung der n och einzustellenden 
Koordinationskraft Modellregion, wird u.a. die Steu erung verschiedenster konkreter 
Aktionen und Maßnahmen im Martinsviertel zu oben ge nannten Fragestellungen sein 
sowie vorbereitende Öffentlichkeitsarbeit in Abstim mung mit der politischen 
Steuerungsebene. 
 
Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner so llen beispielsweise die 
kassenärztliche Vereinigung Darmstadt, einzelne Arz tpraxen, die Geschäftsführungen der 
Ärztehäuser, die Verwaltung und der Sozialdienst de s Alice Hospitals, das Psychosoziale 
Zentrum des Caritasverbandes Darmstadt, physiotherapeutische Praxen, der Eigenbetrieb 
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, die Evangelische Hochschule 
Darmstadt, Apotheken im Stadtviertel, die Lebenshil fe e.V.  und Vertreterinnen und 
Vertreter der Stadtverwaltung Darmstadt mit den Ber eichen Altenhilfe, gesunde Stadt und 
Inklusion sein. Wichtigste Gruppe der Kooperationsp artnerinnen und Kooperationspartner 
sind die Menschen mit verschiedensten Behinderungen  und deren Selbsthilfeverbände 
und -vereine. 
Darüber hinaus werden Kooperationspartnerinnen und -partner auf der Querschnittsebene 
stadtweitagierender Institutionen und Verbände wie z. B. das Gesundheitsamt oder das 
Klinikum Darmstadt GmbH beteiligt.

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Die Akteure des Runden Tisches geben sich eine Gesc häftsordnung, sie werden sich 
mindestens sechs Mal im Jahr treffen. Weitere inter essierte relevante Akteure können 
jederzeit an den Runden Tisch aufgenommen werden. 
 
 
5. Maßnahmen 
 
Maßnahme 1: Konzipierung und Durchführung einer Kic k-Off-Veranstaltung zum 
Thema – Gründung des Runden Tisches 
 
Zum Auftakt der Modellregion „Barrierefreie Gesundheitsversorgung“ wird es eine Kick-Off-
Veranstaltung geben. Dabei ist Ziel, einerseits einen fundierten Beitrag eines kompetenten 
Referenten/Referentin beispielsweise aus der Stiftung Gesundheit anzubieten, gleichzeitig 
aber auch eine erste Vernetzungs- und Austauschplattform zu organisieren. 
Bei der Kick-Off-Veranstaltung wird neben dem inhal tlichen Referat auch die Struktur, der 
Rahmen und die Steuerung des Modellprojektes erläutert und erste Verabredungen für die 
Weiterarbeit getroffen. Erste Erfahrungen und und K enntnisse zum Thema können 
ausgetauscht werden. 
Interessierte für den Runden Tisch können sich anmelden. 
 
 
Maßnahme 2: Durchführung einer Befragung zur Bedarfserhebung 
 
Eine Bedarfsanalyse als grundlegende Basis für weit ere Planungen und Maßnahmen wird 
im ersten Projektjahr vorbereitet und durchgeführt. 
Befragt wird auf zwei Ebenen: 
1. Nutzerinnen und Nutzer der Gesundheitsvorsorge, in diesem Falle die Menschen 
mit Behinderung 
2. Dienstleister/innen im Gesundheitswesen und dami t die Arztpraxen, Kliniken und 
weitere Akteure im Gesundheitswesen 
 
Inhalt der Befragung wird die Zugänglichkeit, Errei chbarkeit und Verfügbarkeit der 
Gesundheitsvorsorge sein. Dabei werden sicher verwe rtbare Ergebnisse für alle 
Akteurinnen und Akteure im Gesundheitsbereich erzielt. 
 
Zunächst wird die Methode, Form, Inhalt und Verteiler der Befragung ermittelt. 
Für diese Aufgaben wird ein Institut/eine Hochschul e beauftragt, konzeptionelle 
Grundlagen zu erarbeiten und anschließend die Befra gung durchzuführen sowie 
auszuwerten und zu dokumentieren. 
 
Einfließen sollen Erfahrungen, Erkenntnisse und For derungen an das Gesundheitswesen 
und aus dem Gesundheitswesen. 
 
Es soll ermittelt werden, wo und welche Barrieren i n der Gesundheitsversorgung 
Menschen mit Behinderungen definieren. 
Neben der Analyse der Einschränkungen sollen im Rah men der Befragung durch 
Menschen mit Behinderungen ebenfalls Bedarfe und mö gliche Vorschläge zur

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Verbesserung im stationären sowie ambulanten Bereic h der Gesundheitsversorgung 
erfasst werden. 
Der Fragebogen wird in Leichter Sprache vorliegen; um  allen Menschen die Teilnahme zu 
sichern, werden begleitete Interviews durchgeführt. 
 
Parallel zur Zielgruppe der Menschen mit Behinderun gen werden Einrichtungen, 
Institutionen und Initiativen aus der Gesundheitsvo rsorge im Martinsviertel befragt. Auch 
hier werden die Fragestellungen nach möglichen Barr ieren, Verbesserungsvorschlägen 
und vorgeschlagenen Maßnahmen im Mittelpunkt stehen. 
 
Die Auswertung der Fragebögen/Interviews wird im Pr ojektjahr 2017 vorgenommen. Die 
Auswertung wird dokumentiert. 
 
Ziel ist es, aus den Erkenntnissen der Befragungser gebnisse Maßnahmen und Projekte 
abzuleiten,  die operativ begleitet und umgesetzt werden.  
Dabei werden unterschiedliche Behinderungsarten sep arat in den Fokus genommen, um 
zu differenzierten Ergebnissen zu kommen. 
 
 
Maßnahme 3: Entwicklung eines Siegels für eine barrierefreie Praxis, Klinik, etc. 
 
Um Barrierefreiheit und Zugänglichkeit praktisch si chtbar und messbar zu machen, wird 
ein Siegel „Barrierefreie Gesundheitsversorgung“ en twickelt. Dabei sollen alle Akteure 
gemeinsam Kriterien entwickeln, die zum Beispiel ei ne barrierefreie Praxis, Apotheke oder 
ein barrierefreies Krankenhaus auszeichnen. 
Ein solches Siegel soll kein „Entlastungs-Check“ so ndern ein „Animations-Zertifikat“ 
werden. Das heißt, einzelne Schritte hin zu einer i nklusiven Gesundheitsversorgung 
werden bewertet und unter dem Aspekt  motivierender Weiterarbeit ausgezeichnet. 
Damit werden möglicherweise die Selbstaktivität, die Sensibilisierung für und die Anregung 
zur Weiterarbeit an inklusiven Strukturen gestärkt. 
 
Mit diesem Siegel können dann einzelne Praxen, Klin iken oder Physiotherapeutische 
Praxen nach einer Prüfung ausgezeichnet werden (das  Siegel selbst, das sich nach 
Möglichkeit durch ein hochwertiges graphisches Desi gn auszeichnen soll, wird positive 
Assoziationen herbeiführen und darf sich nicht an Defiziten orientieren). 
Das Siegel wird zudem pressewirksam vorgestellt wer den, die Überreichung des Siegels 
soll ebenso öffentlichkeitswirksam stattfinden. 
 
Zentral wird sein, dass bei der Vergabe des Siegels  Menschen mit Behinderungen 
mitarbeiten und ihre Erfahrungen einfließen. Damit wird auch die Kommunikation mit den 
Institutionen der Gesundheitsvorsorge gestärkt. 
Die Vergabe des Siegels ist für das 3. Modelljahr vorgesehen.

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Maßnahme 4: Mobilität und Kommunikation bei der Zug änglichkeit zur 
medizinischen Versorgung 
 
Um den Zugang und die Erreichbarkeit der Gesundheit sversorgung zu gewährleisten, sind 
folgende Maßnahmen vorgesehen: 
 
• Anhand verschiedener individueller Beispiele werde n praktische Erfahrungen von 
Menschen mit Behinderung analysiert, ausgewertet, u nd modellhaft in positive 
Prototypen gewandelt. Dabei spielen die Wegebeziehu ngen, die Terminfindung, die 
Termineinhaltung, die Vorsprache, die Verständlichk eit der Diagnose und die 
anschließende Behandlung Einklang in die individuel le Auswertung. Die Einzelfälle 
werden anonymisiert behandelt. 
 
• Die Idee, vom „Fall zur Struktur“ soll am Runden T isch diskutiert und Maßnahmen 
hinsichtlich der Barrierefreiheit weiter entwickelt werden. 
 
 
• Es ist vorgesehen, neben den gesundheitsbezogenen Akteuren, hier weitere 
Kooperationsebenen einzubeziehen, z. B. heag mobilo  und andere Dienstleister im 
ÖPNV.  
 
• Um eine solche „Fall-Linie“ plastisch zu erläutern  und die – möglicherweise nur 
kleinen – Veränderungen, die dann zu gravierenden E rleichterungen führen 
können, darzustellen, ist eine Ausstellung geplant,  die öffentlich präsentiert wird. 
Dabei stehen konkrete Maßnahmen, Sensibilisierung i m Sinne von „Aha-Effekten“ 
und eigener Betroffenheit sowie eine Sammlung weite rgehender Maßnahmen im 
Mittelpunkt.

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6. Zeitplan 
 
Quartal Aufgabe Veranstaltungen 
2. Quartal 2016  
Einstellung einer 
Koordinationskraft 
Konstituierung der Modellregion 
Gründung der politischen 
Steuerungsgruppe 
Gründung des Runden Tisches 
(operative Ebene) 
 
Kick Off-Veranstaltung mit 
inhaltlichem Input und  
Information der Bevölkerung 
sowie der Akteure im 
Gesundheitswesen, der 
Selbsthilfeorganisationen über die 
Modellregion und den 
thematischen sowie 
organisatorischen Zuschnitt 
Erste Vernetzung der Akteure 
Einrichtung der Steuerungsgruppe 
Planung des ersten Runden 
Tisches  
 
 
3. Quartal 2016 
 
Beauftragung eines 
Institutes/Hochschule für die 
Umsetzung der 
Bestandserhebung 
Erarbeitung der Kriterien der 
Befragung für die  
Bedarfserhebung 
 
Vorstellung der ersten 
Inhalte/Fragestellungen der 
Bedarfserhebung beim 2. Runden 
Tisch 
 
4. Quartal 2016 
 
Moderierter Austausch über 
relevante Themen aus Sicht der 
unterschiedlichen Akteure 
Kommunikationsplattform für 
Berufsgruppen des 
Gesundheitswesens mit 
Menschen mit Behinderungen 
 
 
Darstellung des Bestehenden im 
Rahmen eines weiteren 3.und 4. 
Runden Tischs 
Vernetzung der Akteure durch 
gezielte Ansprache 
 
1. Quartal 2017 
 
Ergebnisse der Bedarfserhebung 
und die weiteren Forderungen, 
die  sich daraus entwickeln. 
 
Darstellung beim 5. und 6. 
Runden Tischs 
 
 
 
2. Quartal 2017 
 
Entwicklung eines Siegels 
Erarbeitung von Kriterien in 
Kooperation mit Kliniken und 
anderen 
Kooperationspartnerinnen und 
Kooperationspartnern 
 
Fragestellungserarbeitung 
( World Cafés) 7. Runder Tisch 
 
 
 
 
3. Quartal 2017 
 
Weiterbildung für alle 
Zum Thema Barrierefreiheit 
Kooperation mit ÖPNV zum 
Thema Mobilität 
 
 
8. und 9. Runder Tisch 
 
4. Quartal 2017 
Vorstellung des Siegels und 
Verleihung des Siegels an die 
 
10. Runder Tisch Runder Tisch

10 
ersten Praxen etc 
 
und ggf. Einzeltreffen, Besuche 
bei Praxen Kliniken vor Ort 
 
1. Quartal 2018 
 
Darstellung zu Ergebnissen zur 
Mobilität 
Darstellung der 
Gesamtergebnisse  
Weitere Entwicklung und 
Verstetigung 
 
11. und 12. Runder Tisch 
 
 
 
 
 
Die Modellregion zur Umsetzung der UN-Behindertenre chtskonvention wird auf der 
Homepage der Wissenschaftsstadt vorgestellt und dok umentiert, so dass eine 
nachvollziehbare Öffentlichkeitspräsenz bestehen wird. 
 
Es ist davon auszugehen, dass die aufgeführten Maßn ahmen im Rahmen der 
Modellregion zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts konvention umgesetzt und 
ausgeführt werden können und gleichzeitig verzahnt werden können mit den Aktivitäten 
zur Umsetzung des Ersten Aktionsplanes zur Umsetzun g der UN-
Behindertenrechtskonvention in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
Daher beantragt die Stadt Darmstadt im Rahmen des P rogramms „Modellregionen zur 
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ des Hessischen Sozialministeriums das 
oben skizzierte Modellprojekt „Barrierefreie Gesund heitsversorgung von Menschen mit 
Behinderung, insbesondere von Menschen mit Lernschwierigkeiten in Darmstadt“.

Beratungsverlauf (3)

TOP 14
TOP 11
TOP 3

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0073
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.02.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00