2016/0073
Barrierefreie Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Programms „ Modellregionen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
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2016/0073
6180 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
24.02.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0073
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 311300
Kostenstelle: 050-003-1013 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3113-70 Sachkonto: Pos. 11/5481000/ 6779321
Betreff: Barrierefreie Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung im Rahmen des
Programms „ Modellregionen zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention“
des Hessischen Ministeri ums für Soziales und Integration
Vorlage vom: 23.02.2016
Beschlussvorschlag :
1. Der Teilnahme an der Modellregion des Hessischen Ministeriums für Soziales und
Integration „Barrierefreie Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung“ wird
zugestimmt.
2. Der für die Dauer des Projekts vom 01.04.2016 bis 30.03.2018 befristeten E inrichtung
einer Stelle (Projektleitung) im Amt für Soziales und Prävention, Altenhilfe, Sachgebiet
Servicestelle Soziales und Beratung von 0,50 VZÄ kw, vorläufig ausgewiesen nach EG 10
TVöD, wird zugestimmt.
3. Einer vorgreifenden Bewirtschaftung der im Stellenplan 2017 neu einzurichtenden Stelle
noch im laufenden Haushaltsjahr 2016 (Projektstart: 01.04.2016) wird zugestimmt. Dies ist
ausnahmsweise möglich, da die Haushaltsmittel zur Deckung der zusätzlichen
Personalaufwendungen aus Projektfördermitteln des Landes refinanziert werden.
- 2 -
4. Abweichend vom Grundsatzbeschluss vom 14.09.2015 im Rahmen der Aufstellung des
Stellenplans 201 6 wird der alsbaldigen internen und externen Stellenaus schreibung mit
anschließender befristeter Besetzung zugestimmt.
5. Die durch die Umsetzung der Modellregion entstehenden Personalaufwendungen für die
Projektleitung werden aus Mitteln des Hessischen Sozialministeriums für Soziales und
Integration finanziert. Der voraussichtliche Gesamtbetrag an Personalaufwendungen i.H.v.
67.230 Euro verteilt sich auf den Förderzeitraum und beträgt im Jahr 2016 22.410 Euro, im
Jahr 2017 33.615 Euro und im Jahr 2018 11.205 Euro zuzüglich etwaiger Tarif-
steigerungen. Die entsprechende jährliche Einplanung der zusätzlichen
Personalaufwendungen ist in den betreffenden Haushaltsjahren zu veranlassen.
6. Die für die Umsetzung des Projekts über die Laufzeit notwendigen Sachmittel werden aus
Landesmitteln (32.770 Euro) und den bereits im Haushalt 2016 ff. etatisierten
Haushaltsmitteln zur Umsetzung des Aktionsplanes Behindertenrechtskonvention (24.676
Euro) finanziert.
Anlagen: Modellregion Konzept 15.2.16_1
Zielvereinbarung Darmstadt - final
Finanzierungsplan
Stellenausschreibung Inklusion Modellprojekt
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.02.2016:
Das Sozialdezernat hat sich für eine Modellregion zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration
beworben und wurde berücksichtigt.
Ziel der Modellregionen des Hessischen Ministeriums ist es, konkrete Maßnahmen zum Abbau
noch bestehender Barrieren für Menschen mit Behinderung zu erproben und zu ergreifen. In
Darmstadt wurde der Bereich der Barrierefreien Gesundheitsversorgung gewählt, dabei sollen
Zugänge und die Bedarfe für die barrierefreie Gesundheitsversorgung ermittelt werden.
Im Sinne einer guten Steuerung und Vernetzung des Projektes wird eine Steuerungsgruppe
unter Vorsitz der Sozialdezernentin sowie ein Runder Tisch als operative Organisations- und
Umsetzungsebene mit projektorientierten steuernden Aufgaben eingerichtet.
Eine qualitative Befragung zur Bedarfserhebung unter Beteiligung der Akteure im
Gesundheitswesen sowie der Menschen mit Behinderungen in Darmstadt ermittelt, wo und wie
die Barrieren im Bereich der Gesundheitsversorgung gesehen werden. Diese Bedarfserhebung
erfasst den stationären sowie den ambulanten Bereich der Gesundheitsversorgung.
Die schrittweise und motivierende Umsetzung der aus der Befragung abgeleiteten Ziele und
Maßnahmen schließt sich an die dokumentierte Befragung an. Das sich hieraus ergebende
Konzept dient der Unterstützung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hin zu einer Inklusiven
Stadt.
Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung von Kriterien für ein Zertifizierungssiegel – als Symbol für
Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung sowie Abbau von Barrieren – zur Motivation für die
Weiterarbeit an barrierefreier Gesundheitsfürsorge (baulich und inhaltlich).
Räumlich konzentriert sich die Modellregion überwiegend auf das Martinsviertel. Damit
schließt das Projekt an die Umsetzung des ersten Aktionsplanes der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und das Projekt Inklusives
Martinsviertel an und greift gleichzeitig einen neuen Schwerpunkt – nämlich die
Gesundheitsförderung – auf.
Das Gesamtfinanzvolumen der Modellregion für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 beträgt
124.676 Euro und wird über die Kostenstelle 050-003-1013 abgewickelt.
Das Land fördert das Projekt mit insgesamt 100.000 Euro. Die Eigenbeteiligung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wird aus den eingestellten Mitteln zur Umsetzung des ersten
Aktionsplans „ Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention unter der Kostenstelle 050-003-1013 sichergestellt (Planwert
dort ab dem Haushaltsjahr 2016 50.000 Euro).
Aufgrund der Vorgaben des Landes (Förderrichtlinien) ist die Stelle der Projektleitung mit EG
10 TVöD zu bewerten.
Darmstadt, 23.02.2016
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
i. V.
Jochen Partsch Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Oberbürgermeister Stadträtin
anlage 2
9033 Zeichen
1
Zielvereinbarung
zwischen
dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration,
vertreten durch Herrn Staatsminister Stefan Grüttner
und
der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
vertreten durch Stadträtin Frau Barbara Akdeniz
Präambel
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die R echte von Menschen mit Behinde-
rungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist sei t dem 26. März 2009 für Deutschland
gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn
an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, de-
ren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Beh indertenrechtskonvention“ sowie die
gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium u nd das Hessische Kultusministerium
eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschland weit wegweisend
und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzu ng der UN-
Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich g elingt. Zur weiteren Umsetzung der
BRK hat die Hessische Landesregierung beschlossen, Modellregionen einzurichten, die kon-
krete Maßnahmen zum Abbau noch bestehender Barriere n erproben und ergreifen sollen. In
dem Bewusstsein, dass die Landkreise, kreisfreien S tädte sowie Städte und Gemeinden in
Hessen bestehende Problemlagen am besten erkennen u nd beseitigen können, werden
Zielvereinbarungen zwischen der Hessischen Landesre gierung, vertreten durch das Hessi-
sche Sozialministerium und den kommunalen Gebietskö rperschaften geschlossen. Die Ziele
und Inhalte der Vereinbarung orientieren sich am He ssischen Aktionsplan zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention und beziehen dab ei ausdrücklich regionale Vorgaben
sowie Planungen mit ein.
2
Sofern bereits Maßnahmen zur Integration von Mensc hen mit Behinderungen in das Er-
werbsleben im Rahmen der Zielvereinbarungen nach § 48b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) oder der Zielverei nbarungen zur Umsetzung des hessi-
schen Ausbildungs- und Arbeitsmarktbudgets durchgef ührt werden, ist eine Vernetzung mit
analogen Zielen im Rahmen dieser Vereinbarung durch die Kommunen anzustreben und zu
fördern.
§ 1
Verpflichtungen der Vereinbarungspartner
Die Partner der Vereinbarung verpflichten sich zur kontinuierlichen Zusammenarbeit. Dazu
gehören Zielsteuerungsdialoge nach § 5sowie ein Abs chlussbericht nach § 4 dieser Verein-
barung der Modellregionen gegenüber der Hessischen Landesregierung. Grundlage der zwi-
schen den Vereinbarungspartnern einvernehmlich abzu stimmenden Inhalte und Ziele der
Modellvorhaben ist die jeweilige schriftliche Konze ption der kommunalen Gebietskörper-
schaft gegenüber dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.
§ 2
Haushaltsmittel und Eckdaten
Die Laufzeit der Modellvorhaben ist grundsätzlich auf 2 Jahre beginnend mit dem Haushalts-
jahr 2016 angelegt. Die Landeszuwendung hierfür wir d jährlich bewilligt und nach Maßgabe
des Zuwendungsbescheides ausgezahlt. Die Höhe der F örderung wird für die Modellregio-
nen einzeln und nach Maßgabe des Umfangs der durchgeführten Maßnahmen bestimmt.
§ 3
Gemeinsame Ziele
Die Partner der Vereinbarung stimmen überein, dass der Abbau noch vorhandener Barrieren
das zentrale Ziel des Modellvorhabens darstellt. Da von umfasst sind alle Lebensbereiche
von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Die Partner der Vereinbarung stim-
men überein, dass die gewonnenen Erkenntnisse und E rgebnisse des Modellvorhabens in
nachhaltige Strukturen überführt werden.
3
§ 4
Regionale Durchführung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt führt das Modellvo rhaben „Barrierefreie Gesundheitsver-
sorgung von Menschen mit Behinderung in der Wissens chaftsstadt Darmstadt“ unter der
Maßgabe folgender inhaltlicher und struktureller Gegebenheiten durch:
- Die Durchführung des Modellvorhabens erfolgt unte r enger Einbeziehung aller erforder-
licher Akteure und insbesondere der Verbände und In teressenvertretungen von Men-
schen mit Behinderungen in den Modellregionen.
- Die Modellregionen führen öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Begleitung des Mo-
dellvorhabens in eigener Verantwortung und in Einve rnehmen mit dem Hessischen Mi-
nisterium für Soziales und Integration durch.
- Ziel ist die Ermittlung der Zugänge und der Bedar fe für eine barrierefreie Gesundheits-
versorgung von Menschen mit Behinderung.
- Im Sinne einer guten Steuerung und Vernetzung des Projektes wird eine Steuerungs-
gruppe unter Vorsitz der/des Sozialdezernent/in sow ie eine Runder Tisch als operative
Organisations- und Umsetzungsebene mit projektorien tierten steuernden Aufgaben ein-
gerichtet.
- Begonnen wird der Prozess mit einer fachlich-inha ltlichen und organisationstechnisch-
strukturierenden Kick-Off-Veranstaltung.
- Eine qualitative Befragung zur Bedarfserhebung er mittelt, wo und wie die Menschen mit
Behinderung Barrieren im Bereich der Gesundheitsver sorgung für sich sehen. Diese
Bedarfserhebung erfasst den stationären sowie den a mbulanten Bereich der Gesund-
heitsversorgung. Es geht bei der Befragung um Verfü gbarkeit, Erreichbarkeit und Zu-
gänglichkeit von Gesundheitsleistungen für Menschen mit Behinderung. In einem weite-
ren Schritt werden die Akteure und Akteurinnen der Gesundheitsversorgung nach den
oben genannten Kriterien befragt. Die Umsetzung der aus der Befragung abgeleiteten
Ziele und Maßnahmen schließt sich an die dokumentie rte Befragung an. Dabei geht es
um ein schrittweises und motivierendes Umsetzungsko nzept, das Darmstadt auf dem
Weg zu einer Inklusiven Stadt unterstützt. Die Umse tzung der Befragungsergebnisse
wird politisch-steuernd und operativ-steuernd begleitet.
- Weiteres Ziel ist die Entwicklung eines Siegels / Logos zur Motivation für die Weiterar-
beit an barrierefreier Gesundheitsfürsorge (baulich und inhaltlich). Das Siegel – als Sym-
bol für Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung sowie Abbau von Barrieren – wird zudem
pressewirksam vorgestellt, die Überreichung des Sie gels wird ebenso öffentlichkeits-
wirksam begleitet. Ziel ist die Erschließung von privatem und öffentlichem Raum.
4
- Plastische Darstellung von Bespielen für die Ersc hließung von öffentlichen und privaten
Räumen im Sozialraum, im Hinblick auf eine barriere freie Gesundheitsversorgung von
Menschen mit Behinderung. Diese beinhaltet die Frage nach den vorhandenen Möglich-
keiten, verschiedenste Örtlichkeiten zu erreichen, Orientierung zu ermöglichen und Un-
terstützungsbedarfe zu identifizieren.
§ 5
Zielsteuerungsdialoge
Als Grundlage des regelhaften Austausches zwischen dem Land Hessen und den Modellre-
gionen dienen Zielsteuerungsdialoge. Darin sollen k urz-, mittel- und langfristige Ziele und
Maßnahmen abgestimmt und festlegt sowie überprüft u nd fortgeschrieben werden. Über die
die Häufigkeit und Frequenz verständigen sich die P artner der Vereinbarung zu Beginn des
Modellvorhabens einvernehmlich. Die Partner der Ver einbarung verständigen sich einver-
nehmlich über erforderliche Instrumente zur Abstimmung und Steuerung des Gesamtprozes-
ses; insbesondere zum Austausch der Ergebnis- und S trukturqualität in den Modellregionen.
Im Rahmen der Zielsteuerungsdialoge besteht zudem G elegenheit zum Austausch bzgl. ei-
ner Verlängerung der Modellaufzeit um ein weiteres Jahr.
§ 6
Zielvereinbarungen mit Dritten
Nach § 3 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes zur Gleichs tellung von Menschen mit Behinde-
rung (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) ist es hessischen Ge-
bietskörperschaften möglich, Zielvereinbarungen mit Verbänden, Unternehmen oder sonsti-
gen Akteuren und Institutionen abzuschließen. Der A bschluss von Zielvereinbarungen wird
von den Partnern der Vereinbarung als geeignetes Mi ttel zur Etablierung inklusiver Struktu-
ren vor Ort anerkannt. Es wird vereinbart, dass im Falle des Zustandekommens einer sol-
chen Zielvereinbarung, eine explizite Erwähnung von § 3 Abs. 2 HessBGG in den Wortlaut
der Zielvereinbarung aufgenommen wird.
5
§ 7
Bericht
Die Modellregionen berichten gegenüber dem Land übe r die Ergebnisse des Modellvorha-
bens in schriftlicher Form, spätestens zum Ende des Modellzeitraums. Die Erstellung von
Zwischenberichten ist im Bedarfsfall möglich.
§ 8
Dauer der Zielvereinbarung
Die Zielvereinbarung ist für den Zeitraum der modellhaften Erprobung vom 01. April 2016 bis
31. März 2018 gültig. Eine Verlängerung um weitere 12 Monate ist möglich und wird gemäß
§5 von Seiten des Hessischen Ministeriums für Sozia les und Integration nach Austausch mit
dem Vertragspartner beschlossen.
Anlagen:
-1- Projektbeschreibung Barrierefreie Gesundheitsversorgung von Menschen mit
Behinderung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
-2- Finanzierungsplan
Wiesbaden, den
Stefan Grüttner Barbara Akdeniz
Hessischer Minister für Stadträtin
Soziales und Integration Wissenschaftsstadt Darmsta dt
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Entwurf einer internen/externen Ausschreibung beim Amt für Soziales und Prävention Beim Amt für Soziales und Prävention, Altenhilfe, S achgebiet Servicestelle Soziales und Beratung, wird spätestens zum 01.05.2016 eine Projektleitung für das Modell „ Barrierefreie Gesundheitsversorgun g von Menschen mit Behinderung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ im Rahmen des Programms „ Modellregionen zur Umsetzung der UN-Behindertenrech tskonvention“ des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integrationeingestell t. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer du rchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von19,5 Stunden, befristet für die Dauer von 2 Jahr en. Die Stelle ist mir EG 10 TVöD ausgewiesen. Das Aufgabengebiet beinhaltet im Wesentlichen folge nde Tätigkeiten: • Projektmanagement Planung, Koordination, Organisation, Durchführung u nd Dokumentation des Modells • Implementierung des Modells in die Umsetzung des ko mmunalen Aktionsplans „ Auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ • Weiterentwicklung des Modells • Vorbereitung der Ausschreibung der qualitativen Bef ragung zur Bedarfserhebung der Gesundheitsvorsorge für Menschen mit Behinderung un d deren Begleitung • Erarbeitung von Kriterien zur Zertifizierung eines Siegels für barrierefreie Praxen, Kliniken etc. • Geschäftsführung der einzuführenden Runden Tische z ur „Barrierefreien Gesundheitsversorgung“ einschließlich der Moderatio n • Einbindung der Akteurinnen und Akteure, Netzwerkarb eit • Öffentlichkeitsarbeit ( Dokumentation von Veranstal tungen, Konzeptionen und Gestaltung des Internetauftritts, Flyer etc.) • Kooperation und Abstimmung mit der Koordinatorin fü r Inklusionsprojekte beim Amt für Soziales und Prävention Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird Folgendes erwartet: • Abgeschlossene Ausbildung zur(m) Verwaltungsfachwir tIn bzw. der Sozialarbeit (FH/Bachelor) mit gleichwertigen Fähigkeiten und Er fahrungen • Erfahrung im Projektmanagement und der Netzwerkarbe it • Umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrung in inklus ionspädagogischen Arbeitsfeldern, Kenntnisse der gesetzlichen Grundla gen der Behindertenhilfe sowie Identifikation mit der Grundidee der Inklusion • Umfangreiche Fachkenntnisse in den Systemen der Ges undheitsversorgung • Hohes Maß an Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Koo perationsfähigkeit • Sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähig keit • Hohe Belastbarkeit und große Flexibilität und auch die Bereitschaft außerhalb der üblichen Arbeitszeiten tätig zu sein. • Gute EDV-Kenntnisse Interessierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter wer den gebeten ihre üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens …..beim Amt für Interne Dienste, Personalabteilung, einzureichen. Hinweis gem. § 8 HGIG: Um den Anteil an Frauen auf unterrepräsentierten St ellen zu erhöhen, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Personen mit Migrationshintergrund sind im besonder en Maße aufgefordert, sich zu bewerben. Mit freundlichen Grüßen
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2016 2017 2018 I Einmalige Aufwendungen 1 Große kommunale Kick-Off Veranstaltung (Miete/Fachvortrag/Gebärdensprache/Öffentlichkeitsarbeit/ Dokumentation) 9.600,00 € 2 Abschlussveranstaltung 5.100,00 € 3 4 5 6 Summe 9.600,00 € 0,00 € 5.100,00 € 2016 2017 2018 II Laufende Betriebskosten 1 Pauschale Sachkosten 20% der Personalkosten s. III 4.482,00 € 6.723,00 € 2.241,00 € 2 Öffentlichkeitsarbeit (wie z.B. Publikationen/Flyer) 1.500,00 € 1.500,00 € 500,00 € 3 Gebärdensprache Pos. 3 (je nach Notwendigkeit 2 Pers.) 1.800,00 € 3.600,00 € 600,00 € 4 Auftragsforschung/wissenschaftl. Begleitung/Konzipierung Befragung/Auswertung/Runde Tische 5.300,00 € 11.900,00 € 2.600,00 € Gesammtsumme 13.082,00 € 23.723,00 € 5.941,00 € 2016 2017 2018 III Personalkosten 1 0,5 VZÄ EG 10 TVöD nach Berechnungsgrundlage Stadt 22.410,00 € 33.615,00 € 11.205,00 € ohne Arbeitsplatz und Gemeinkosten 2 3 4 Gesamtpersonalkosten 22.410,00 € 33.615,00 € 11.205,00 € 2016 2017 2018 IV Einnahmen 1 HMSI 33.400,00 € 50.000,00 € 16.600,00 € 2 Eigenmittel 11.692,00 € 7.338,00 € 5.646,00 € 3 Drittmittel Summe Einnahmen 45.092,00 € 57.338,00 € 22.246,00 € 2016 2017 2018 V Gegenüberstellung Einnahmen / Ausgaben 1 Einnahmen 45.092,00 EUR 57.338,00 EUR 22.246,00 € Finanzierungsplan Durchführung ab 01.05.16 1
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1 Konzept zur Einrichtung einer Modellregion zur Umse tzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Rahmen des Programms „Modellregionen zur Umsetzu ng der UN- Behindertenrechtskonvention“ des Hessischen Ministe riums für Soziales und Integration Barrierefreie Gesundheitsversorgung von Menschen mi t Behinderung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt a. Erschließung von privatem und öffentlichem Raum/ b. Vernetzung von zentralen Akteuren in diesem Bere ich/ c. Mobilität in ausgewählten Sozialräumen der Wisse nschaftsstadt Darmstadt Modellregion zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Prävention, Partizipation, Barrierefreiheit und Sozialraumorientierung: Diese Prämissen für eine solidarische und emanzipatorische Sozialpoliti k werden in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits seit vielen Jahren umgesetzt und sind Grundprinzip der Arbeit. Gesundheit ist für jeden Menschen ein wesentlicher Aspekt erfüllten Lebens und eine grundlegende Voraussetzung für die umfassende Teilhabe und Inklusion. 1. Thematik des Projekts Das Thema barrierefreie Gesundheitsversorgung von M enschen mit Behinderung besitzt hohe gesundheitspolitische Bedeutung und wird aktue ll auf verschiedenen Ebenen diskutiert. Mit dem Projekt einer Modellregion zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen folgende Fragen handlungsleitend sein: 1. Wie kann Gesundheitsförderung für Menschen mit d en unterschiedlichsten Behinderungen gemeinsam mit den Betroffenen gestaltet werden? 2. Wie kann eine integrierte kommunale Strategie de r Gesundheitsförderung inklusiv umgesetzt werden? Es wird davon ausgegangen, dass die Gesundheitsvers orgung von Menschen mit Behinderung in Bezug auf Barrierefreiheit und Teilh abechancen noch Weiterentwicklungspotential hat. Da diese These nic ht nur für den Modellstandort der Wissenschaftsstadt Darmstadt gilt, ist ein Erkenntnisgewinn für alle Gebietskörperschaften in Hessen abzuleiten. 2 a. Ziel ist die Erschließung von privatem und öffen tlichem Raum Die Erschließung von öffentlichen und privaten Räum en im Sozialraum, im Hinblick auf eine barrierefreie Gesundheitsversorgung von Mensch en mit Behinderung in Darmstadt, hat dabei verschiedenste Blickwinkel. In einer Modellregion, die sich diesem Thema annimm t, müssen zunächst exemplarisch die bereits vorhandenen Zugänge zu einer barrierefr eien medizinischen Versorgung, die Zugänge zu Arztpraxen, Kliniken und zu therapeutisc hen Angeboten untersucht werden. Auch sollen psychosoziale Beratungen sowie die psyc hotherapeutische Versorgung im ambulanten und stationären Bereich geprüft werden. Übergeordnet geht es um die Frage, welche baulichen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen nötig sind, um im Bereich der Gesundheits versorgung von Menschen mit Behinderung einen inklusiven Zugang umzusetzen. b. Ziel ist die Vernetzung von zentralen Akteuren i n diesem Bereich Ein solches Modellprojekt kann nur erfolgreich umge setzt werden, wenn sich die beteiligten Akteure und Akteurinnen untereinander v ernetzen, abstimmen und ihre Angebote weiterentwickeln. Dies ist in der Wissensc haftsstadt Darmstadt zu vielen Themenstellungen bereits der Fall. In Bezug auf das hier im Fokus stehende Thema der barrierefreien Gesundheitsversorgung von Menschen m it Behinderung ist allerdings ein weiterer Vernetzungs- und Abstimmungsbedarf festzus tellen. In Punkt 4 ist die Koordination und Steuerung der Vernetzungsstruktur erläutert. c. Ziel ist die Verbesserung der Mobilität in ausge wählten Sozialräumen der Wissenschaftsstadt Darmstadt Ein weiterer zentraler Aspekt bei der Erschließung des privaten und öffentlichen Raums im Kontext der Gesundheitsversorgung von Menschen m it Behinderung ist die Mobilität. Dies beinhaltet die Frage nach den vorhandenen Mögl ichkeiten, verschiedenste Örtlichkeiten zu erreichen, Orientierung zu ermögli chen und Unterstützungsbedarfe zu identifizieren. Gesundheit ist für jeden Menschen ein wesentlicher Aspekt erfüllten Lebens und eine grundlegende Voraussetzung für die umfassende Teilh abe und Inklusion. Daher müssen in einer Modellregion folgende Fragen geklärt werden: • Sind medizinische/ärztliche Einrichtungen und Dien ste zugänglich für Menschen mit Behinderung (z. B. barrierefreie Zugänge, Erreichba rkeit mit ÖPNV oder Informationssysteme)? • Wie sehen Menschen mit Behinderung selbst die Zugä nglichkeit zu medizinischer Versorgung? • Sind niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, Kliniken , etc. vorbereitet/eingestellt auf die Bedarfslagen von Menschen mit unterschiedlichsten B eeinträchtigungen? • Was muss ein Stadtteil im Sinne der Zugänglichkeit zu medizinischen/ärztlichen Einrichtungen und Diensten tun, damit alle Bürgerin nen und Bürger davon profitieren können? 3 Dazu sollen verschiedenste Maßnahmen und Aktionen e ntwickelt werden. Diese können neben baulichen Aktivitäten ebenso bewusstseinsbild end wirken und damit zu einem Abbau der „Barrieren in den Köpfen“ beitragen. 2. Ausgangslage im Sozialraum Es ist beabsichtigt, vornehmlich das Martinsviertel in den Fokus des Modellprojektes zu nehmen. Gleichwohl werden alle stadtweit relevanten Akteure in das Projekt einbezogen und die Übertragbarkeit bestimmter Ergebnisse auf w eitere Quartiere und Stadtteile vollzogen. Das Martinsviertel ist deshalb als Modellstandort b esonders geeignet, weil es über eine gute gewerbliche und soziale Infrastruktur, eine au sgewogene Mischung verschiedener Bevölkerungsschichten verfügt. Im Martinsviertel si nd für mögliche Unterprojekte wichtige Einrichtungen und Stellen, wie Arztpraxen, Gesundhe itszentren, eine Frühförderstelle, Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Apotheken, Physiotherapiepraxen, Krankenhäuser, Tagesstätten e tc. angesiedelt. Das Martinsviertel erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 66 ha und h at ca.11.000 Einwohner_innen. Es bestehen bereits als gute Basis gewachsene Vernetzu ngsstrukturen, in die Menschen mit Behinderungen eingebunden sind, und auf die aufgebaut werden kann. 3. Grundannahmen und Problemlage Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die R echte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) form uliert in Artikel 25 Standards für die gesundheitliche Versorgung. Dabei wird das Rech t von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Di skriminierung aufgrund von Behinderung anerkannt. Zu einer umfassenden teilhabeorientierten Gesundhei tssorge in diesem Sinne gehören auch Gesundheitsdienste, die von behinderten Mensch en speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden, um Folgeerkrankungen und weitere Behinderungen zu vermeiden. Der Artikel 26 fordert auch gesundheitsbezogene Maßnahmen, die behinderte Mensc hen in die Lage versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigk eit sowie die volle Teilhabe und Teilnahme an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren. Aufgrund verschiedener Gespräche und Erkenntisse zu m Beispiel aus dem Projekt „Inklusives Martinsviertel“, aus der Erarbeitung des lokalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention oder aus den Fac hgesprächen in der „Projektgruppe zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinder ungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ leiten sich folgende Fragestellungen ab, denen im Laufe des Prozesses nachgegangen werden soll. • Welche fachlichen Unterstützungen brauchen Ärztinn en und Ärzte und andere Berufsgruppen der Gesundheitsberufe, um Wissen über mögliche Krankheitsbilder, - 4 verläufe und -symptome, die sich bei Menschen mit B ehinderung – insbesondere bei Menschen mit mehrfachen Behinderungen – finden kön nen, sowie sich daraus anschließende Behandlungsmöglichkeiten, zu erweitern? • Sind ambulante und stationäre Einrichtungen des Ge sundheitswesens auf mögliche besondere Bedarfe von Menschen mit Behinderungen (z . B. nicht Hören können, auf leichte Sprache angewiesen sein, etc.) ausreichend vorbereitet und eingerichtet (bspw. erhöhter Zeitbedarf, Notwendigkeit persönlicher Ass istenzen, verständnisvoller Umgang, etc.) und wie können sie hier unterstützt werden? • Die Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Zugänglichke it von Gesundheitsleistungen wird unter bestimmten Umständen als unzureichend empfund en. Wie kann hier gerade im Hinblick auf Menschen mit Behinderung nachgesteuert und ggfs. verbessert werden? Welche Rahmenbedingungen benötiget das Gesundheitss ystem? Wie ist das kommunal beeinflussbar? • Wie kann es gelingen, die vernetzte und abgestimmt e Beratung und Förderung der Teilhabe im Gesundheitssystem für Menschen mit Behi nderungen vor Ort im Modellprojekt zu intensivieren und die Akteure im Gesundheitswesen im Rahmen eines case- und care-managements zu verzahnen? • Welche Maßnahmen sind notwendig, um mögliche Barri eren in der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten mit Behinderung und ihre n Begleitpersonen abzubauen? Die oben skizzierten Leitfragen zeigen, dass durch konkrete Fragestellungen und sich daraus anschließende Maßnahmen die Versorgung von e rwachsenen Menschen mit Behinderung verbessert werden kann. Dabei sollen alle relevanten Akteure eingebunden we rden, insbesondere Menschen mit Behinderungen als ExpertInnen ihrer eigenen Themenstellungen müssen partizipieren. Mit der Sensibilisierung für diese Thematik kann be reits viel erreicht werden. Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit befördert die Relevanz bestimmter Themen und sensibilisiert die Bevölkerung, weckt Verständnis und Bewusstsein für Fragestellungen. Damit beginnt der Prozess der Auseinandersetzung mi t Inklusion und inklusiven Strukturen, die letztlich allen in einem Stadtteil/einer Stadt zugutekommen werden. Mit dem Modellprojekt wird die Öffentlichkeitsarbei t kontinuierlich in verschiedenen Formaten umgesetzt – Veranstaltungen, Flyer und Broschüren in leichter Sprache, Medien und Internet und vieles mehr. Bei der Kommunikation des Prozesses sowohl in die Ö ffentlichkeit als auch im Rahmen der Kommunikation aller beteiligter Akteurinnen und Akteure, werden Schwerpunkte auf Verständlichkeit und Barrierefreiheit gesetzt, z. B . Leichte Sprache oder barrierefreie Internetauftritte. Auch in der direkten Interaktion zwischen Patienti nnen und Patienten mit 5 Lernschwierigkeiten und Ärztinnen und Ärzten oder Therapeutinnen und Therapeuten oder Pflegekräften wird „leichte Sprache“ eine relevante Aufgabe sein. Damit könnte die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte in Praxen oder Kliniken und die Zugänglichkeit zu Praxen oder Kliniken wesentlich e rleichtert werden. Zum Beispiel können Informationsschriften in leichter Sprache, d ie Einbeziehung von Begleitpersonen oder die Vereinfachung von Fahrplaninformationen di e Erreichbarkeit von Diensten und Einrichtungen des Gesundheitssektors für alle verbessern. 4. Steuerung des Projekts Im Kontext der beabsichtigten Etablierung einer Mod ellregion wird die Steuerung des Prozesses eine zentrale Rolle spielen. Dabei wird auf zwei Ebenen vorgegangen – die politi sche Steuerung und die operative Steuerung, beide Ebenen sind eng verzahnt mit der U msetzung des Aktionsplanes der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene , in der ebenfalls Steuerungsebenen eingezogen sind. Im Rahmen der politischen Steuerung wird eine Steue rungsgruppe bestehend aus Magistrat, Verwaltung und delegierten Akteuren und Akteurinnen der operativen Ebene den Gesamtprozess begleiten und in den politischen Kontext der Weiterentwicklung Darmstadts zu einer inklusiven Stadt setzen. Hier w erden die Weichen für Maßnahmen und Nachhaltigkeit gestellt. Auf der operativen Ebene wird ein Runder Tisch mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren aus dem Gesundheitsbereich gegründet. Dabei soll gewährleistet werden, dass alle Berufsgr uppen sowie Menschen mit Behinderung ausgewogen vertreten sind. Die Arbeit der Unterarbeitsgruppen wird in den Sitz ungen des Runden Tisches diskutiert und in den Gesamtprozess eingebunden. Aufgabe des Runden Tisches, unter der Leitung der n och einzustellenden Koordinationskraft Modellregion, wird u.a. die Steu erung verschiedenster konkreter Aktionen und Maßnahmen im Martinsviertel zu oben ge nannten Fragestellungen sein sowie vorbereitende Öffentlichkeitsarbeit in Abstim mung mit der politischen Steuerungsebene. Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner so llen beispielsweise die kassenärztliche Vereinigung Darmstadt, einzelne Arz tpraxen, die Geschäftsführungen der Ärztehäuser, die Verwaltung und der Sozialdienst de s Alice Hospitals, das Psychosoziale Zentrum des Caritasverbandes Darmstadt, physiotherapeutische Praxen, der Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, die Evangelische Hochschule Darmstadt, Apotheken im Stadtviertel, die Lebenshil fe e.V. und Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung Darmstadt mit den Ber eichen Altenhilfe, gesunde Stadt und Inklusion sein. Wichtigste Gruppe der Kooperationsp artnerinnen und Kooperationspartner sind die Menschen mit verschiedensten Behinderungen und deren Selbsthilfeverbände und -vereine. Darüber hinaus werden Kooperationspartnerinnen und -partner auf der Querschnittsebene stadtweitagierender Institutionen und Verbände wie z. B. das Gesundheitsamt oder das Klinikum Darmstadt GmbH beteiligt. 6 Die Akteure des Runden Tisches geben sich eine Gesc häftsordnung, sie werden sich mindestens sechs Mal im Jahr treffen. Weitere inter essierte relevante Akteure können jederzeit an den Runden Tisch aufgenommen werden. 5. Maßnahmen Maßnahme 1: Konzipierung und Durchführung einer Kic k-Off-Veranstaltung zum Thema – Gründung des Runden Tisches Zum Auftakt der Modellregion „Barrierefreie Gesundheitsversorgung“ wird es eine Kick-Off- Veranstaltung geben. Dabei ist Ziel, einerseits einen fundierten Beitrag eines kompetenten Referenten/Referentin beispielsweise aus der Stiftung Gesundheit anzubieten, gleichzeitig aber auch eine erste Vernetzungs- und Austauschplattform zu organisieren. Bei der Kick-Off-Veranstaltung wird neben dem inhal tlichen Referat auch die Struktur, der Rahmen und die Steuerung des Modellprojektes erläutert und erste Verabredungen für die Weiterarbeit getroffen. Erste Erfahrungen und und K enntnisse zum Thema können ausgetauscht werden. Interessierte für den Runden Tisch können sich anmelden. Maßnahme 2: Durchführung einer Befragung zur Bedarfserhebung Eine Bedarfsanalyse als grundlegende Basis für weit ere Planungen und Maßnahmen wird im ersten Projektjahr vorbereitet und durchgeführt. Befragt wird auf zwei Ebenen: 1. Nutzerinnen und Nutzer der Gesundheitsvorsorge, in diesem Falle die Menschen mit Behinderung 2. Dienstleister/innen im Gesundheitswesen und dami t die Arztpraxen, Kliniken und weitere Akteure im Gesundheitswesen Inhalt der Befragung wird die Zugänglichkeit, Errei chbarkeit und Verfügbarkeit der Gesundheitsvorsorge sein. Dabei werden sicher verwe rtbare Ergebnisse für alle Akteurinnen und Akteure im Gesundheitsbereich erzielt. Zunächst wird die Methode, Form, Inhalt und Verteiler der Befragung ermittelt. Für diese Aufgaben wird ein Institut/eine Hochschul e beauftragt, konzeptionelle Grundlagen zu erarbeiten und anschließend die Befra gung durchzuführen sowie auszuwerten und zu dokumentieren. Einfließen sollen Erfahrungen, Erkenntnisse und For derungen an das Gesundheitswesen und aus dem Gesundheitswesen. Es soll ermittelt werden, wo und welche Barrieren i n der Gesundheitsversorgung Menschen mit Behinderungen definieren. Neben der Analyse der Einschränkungen sollen im Rah men der Befragung durch Menschen mit Behinderungen ebenfalls Bedarfe und mö gliche Vorschläge zur 7 Verbesserung im stationären sowie ambulanten Bereic h der Gesundheitsversorgung erfasst werden. Der Fragebogen wird in Leichter Sprache vorliegen; um allen Menschen die Teilnahme zu sichern, werden begleitete Interviews durchgeführt. Parallel zur Zielgruppe der Menschen mit Behinderun gen werden Einrichtungen, Institutionen und Initiativen aus der Gesundheitsvo rsorge im Martinsviertel befragt. Auch hier werden die Fragestellungen nach möglichen Barr ieren, Verbesserungsvorschlägen und vorgeschlagenen Maßnahmen im Mittelpunkt stehen. Die Auswertung der Fragebögen/Interviews wird im Pr ojektjahr 2017 vorgenommen. Die Auswertung wird dokumentiert. Ziel ist es, aus den Erkenntnissen der Befragungser gebnisse Maßnahmen und Projekte abzuleiten, die operativ begleitet und umgesetzt werden. Dabei werden unterschiedliche Behinderungsarten sep arat in den Fokus genommen, um zu differenzierten Ergebnissen zu kommen. Maßnahme 3: Entwicklung eines Siegels für eine barrierefreie Praxis, Klinik, etc. Um Barrierefreiheit und Zugänglichkeit praktisch si chtbar und messbar zu machen, wird ein Siegel „Barrierefreie Gesundheitsversorgung“ en twickelt. Dabei sollen alle Akteure gemeinsam Kriterien entwickeln, die zum Beispiel ei ne barrierefreie Praxis, Apotheke oder ein barrierefreies Krankenhaus auszeichnen. Ein solches Siegel soll kein „Entlastungs-Check“ so ndern ein „Animations-Zertifikat“ werden. Das heißt, einzelne Schritte hin zu einer i nklusiven Gesundheitsversorgung werden bewertet und unter dem Aspekt motivierender Weiterarbeit ausgezeichnet. Damit werden möglicherweise die Selbstaktivität, die Sensibilisierung für und die Anregung zur Weiterarbeit an inklusiven Strukturen gestärkt. Mit diesem Siegel können dann einzelne Praxen, Klin iken oder Physiotherapeutische Praxen nach einer Prüfung ausgezeichnet werden (das Siegel selbst, das sich nach Möglichkeit durch ein hochwertiges graphisches Desi gn auszeichnen soll, wird positive Assoziationen herbeiführen und darf sich nicht an Defiziten orientieren). Das Siegel wird zudem pressewirksam vorgestellt wer den, die Überreichung des Siegels soll ebenso öffentlichkeitswirksam stattfinden. Zentral wird sein, dass bei der Vergabe des Siegels Menschen mit Behinderungen mitarbeiten und ihre Erfahrungen einfließen. Damit wird auch die Kommunikation mit den Institutionen der Gesundheitsvorsorge gestärkt. Die Vergabe des Siegels ist für das 3. Modelljahr vorgesehen. 8 Maßnahme 4: Mobilität und Kommunikation bei der Zug änglichkeit zur medizinischen Versorgung Um den Zugang und die Erreichbarkeit der Gesundheit sversorgung zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen vorgesehen: • Anhand verschiedener individueller Beispiele werde n praktische Erfahrungen von Menschen mit Behinderung analysiert, ausgewertet, u nd modellhaft in positive Prototypen gewandelt. Dabei spielen die Wegebeziehu ngen, die Terminfindung, die Termineinhaltung, die Vorsprache, die Verständlichk eit der Diagnose und die anschließende Behandlung Einklang in die individuel le Auswertung. Die Einzelfälle werden anonymisiert behandelt. • Die Idee, vom „Fall zur Struktur“ soll am Runden T isch diskutiert und Maßnahmen hinsichtlich der Barrierefreiheit weiter entwickelt werden. • Es ist vorgesehen, neben den gesundheitsbezogenen Akteuren, hier weitere Kooperationsebenen einzubeziehen, z. B. heag mobilo und andere Dienstleister im ÖPNV. • Um eine solche „Fall-Linie“ plastisch zu erläutern und die – möglicherweise nur kleinen – Veränderungen, die dann zu gravierenden E rleichterungen führen können, darzustellen, ist eine Ausstellung geplant, die öffentlich präsentiert wird. Dabei stehen konkrete Maßnahmen, Sensibilisierung i m Sinne von „Aha-Effekten“ und eigener Betroffenheit sowie eine Sammlung weite rgehender Maßnahmen im Mittelpunkt. 9 6. Zeitplan Quartal Aufgabe Veranstaltungen 2. Quartal 2016 Einstellung einer Koordinationskraft Konstituierung der Modellregion Gründung der politischen Steuerungsgruppe Gründung des Runden Tisches (operative Ebene) Kick Off-Veranstaltung mit inhaltlichem Input und Information der Bevölkerung sowie der Akteure im Gesundheitswesen, der Selbsthilfeorganisationen über die Modellregion und den thematischen sowie organisatorischen Zuschnitt Erste Vernetzung der Akteure Einrichtung der Steuerungsgruppe Planung des ersten Runden Tisches 3. Quartal 2016 Beauftragung eines Institutes/Hochschule für die Umsetzung der Bestandserhebung Erarbeitung der Kriterien der Befragung für die Bedarfserhebung Vorstellung der ersten Inhalte/Fragestellungen der Bedarfserhebung beim 2. Runden Tisch 4. Quartal 2016 Moderierter Austausch über relevante Themen aus Sicht der unterschiedlichen Akteure Kommunikationsplattform für Berufsgruppen des Gesundheitswesens mit Menschen mit Behinderungen Darstellung des Bestehenden im Rahmen eines weiteren 3.und 4. Runden Tischs Vernetzung der Akteure durch gezielte Ansprache 1. Quartal 2017 Ergebnisse der Bedarfserhebung und die weiteren Forderungen, die sich daraus entwickeln. Darstellung beim 5. und 6. Runden Tischs 2. Quartal 2017 Entwicklung eines Siegels Erarbeitung von Kriterien in Kooperation mit Kliniken und anderen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern Fragestellungserarbeitung ( World Cafés) 7. Runder Tisch 3. Quartal 2017 Weiterbildung für alle Zum Thema Barrierefreiheit Kooperation mit ÖPNV zum Thema Mobilität 8. und 9. Runder Tisch 4. Quartal 2017 Vorstellung des Siegels und Verleihung des Siegels an die 10. Runder Tisch Runder Tisch 10 ersten Praxen etc und ggf. Einzeltreffen, Besuche bei Praxen Kliniken vor Ort 1. Quartal 2018 Darstellung zu Ergebnissen zur Mobilität Darstellung der Gesamtergebnisse Weitere Entwicklung und Verstetigung 11. und 12. Runder Tisch Die Modellregion zur Umsetzung der UN-Behindertenre chtskonvention wird auf der Homepage der Wissenschaftsstadt vorgestellt und dok umentiert, so dass eine nachvollziehbare Öffentlichkeitspräsenz bestehen wird. Es ist davon auszugehen, dass die aufgeführten Maßn ahmen im Rahmen der Modellregion zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts konvention umgesetzt und ausgeführt werden können und gleichzeitig verzahnt werden können mit den Aktivitäten zur Umsetzung des Ersten Aktionsplanes zur Umsetzun g der UN- Behindertenrechtskonvention in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Daher beantragt die Stadt Darmstadt im Rahmen des P rogramms „Modellregionen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ des Hessischen Sozialministeriums das oben skizzierte Modellprojekt „Barrierefreie Gesund heitsversorgung von Menschen mit Behinderung, insbesondere von Menschen mit Lernschwierigkeiten in Darmstadt“.
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0073
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.02.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00