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2007/0458

Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 049, Nr. 211/3 (Heimstättenweg)

Magistratsvorlage 25.07.2007

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248 Zeichen

VEREEEEE 416
koslE

Gemarkung DARMSTADT

Flur 49 Nr. 21173 415

S:aBD:si::

Einziehung einer Teilfläche \\
“aus der öffentlichen Verkehrsfläche
Gemarkung Darmstadt, Flur 049, Nr. 211/3

MAN:
N

x
NG:

127
209

613

Maßstab 1:500
Darmstadt, 5-1-2007

2007/0458

2509 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
01.08.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0458 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Darmstadt, 
Flur 049, Nr. 211/3 (Heimstättenweg) 
 
Vorlage vom: 25.07.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Darmstadt, 
Flur 049, Nr. 211/3 (Heimstättenweg) entsprechend dem Hessischen Straßengesetz 
wird zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 25.07.2007  
 
 
Begründung: 
 
Die öffentliche Gehwegfläche unter den Arkaden des Gebäudes Heimstättenweg 83 wird z.Z. für 
eine Außenbewirtschaftung genutzt und steht insofern der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung. 
 
Die verbleibende öffentliche Gehwegfläche beträgt an der schmalsten Stelle zwischen vorhandener 
Baumscheibe und Arkadenfläche immer noch 2,0 m und reicht für die Abwicklung des 
Fußgängeraufkommens aus. 
 
Die beteiligten Fachämter haben keine Bedenken gegen eine Einziehung dieser Fläche. 
 
Die Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan W 17.2 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt 
und als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. 
 
Das Hessische Straßengesetz sieht unter § 6 – Einziehung – die Möglichkeit vor, entweder bei 
Wegfall des Verkehrsbedürfnisses oder zum Wohl der Allgemeinheit eine entsprechende öffentliche 
Wegefläche einzuziehen. 
 
Im vorliegenden Fall verbleibt eine Einziehung auf Grund des Wegfalls des Verkehrsbedürfnisses, 
weil die verbleibende öffentliche Gehwegfläche zur Abwicklung des Verkehrsaufkommens ausreicht. 
Zur Festigung dieser Aussage wird in Kürze eine Fußgängerzählung durchgeführt. 
 
Nach Abschluss des Einziehungsverfahrens und Änderung des rechtskräftigen Bebauungspl anes 
soll die Fläche veräußert werden. 
 
Der Originalplan ist in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. 
 
Darmstadt, den 24.07.2007 
VI-66/2S- Tb 1057-Kis/mö 
Nst. 2700 
 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
Dipl.-Ing. Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 511

Orte (1)

  • Heimstättenweg 83

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0458
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.07.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00