2007/0458
Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 049, Nr. 211/3 (Heimstättenweg)
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VEREEEEE 416 koslE Gemarkung DARMSTADT Flur 49 Nr. 21173 415 S:aBD:si:: Einziehung einer Teilfläche \\ “aus der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 049, Nr. 211/3 MAN: N x NG: 127 209 613 Maßstab 1:500 Darmstadt, 5-1-2007
2007/0458
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 01.08.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0458 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 049, Nr. 211/3 (Heimstättenweg) Vorlage vom: 25.07.2007 Beschlussvorschlag: 1. Der Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 049, Nr. 211/3 (Heimstättenweg) entsprechend dem Hessischen Straßengesetz wird zugestimmt. Anlagen: Lageplan Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 25.07.2007 Begründung: Die öffentliche Gehwegfläche unter den Arkaden des Gebäudes Heimstättenweg 83 wird z.Z. für eine Außenbewirtschaftung genutzt und steht insofern der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung. Die verbleibende öffentliche Gehwegfläche beträgt an der schmalsten Stelle zwischen vorhandener Baumscheibe und Arkadenfläche immer noch 2,0 m und reicht für die Abwicklung des Fußgängeraufkommens aus. Die beteiligten Fachämter haben keine Bedenken gegen eine Einziehung dieser Fläche. Die Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan W 17.2 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Das Hessische Straßengesetz sieht unter § 6 – Einziehung – die Möglichkeit vor, entweder bei Wegfall des Verkehrsbedürfnisses oder zum Wohl der Allgemeinheit eine entsprechende öffentliche Wegefläche einzuziehen. Im vorliegenden Fall verbleibt eine Einziehung auf Grund des Wegfalls des Verkehrsbedürfnisses, weil die verbleibende öffentliche Gehwegfläche zur Abwicklung des Verkehrsaufkommens ausreicht. Zur Festigung dieser Aussage wird in Kürze eine Fußgängerzählung durchgeführt. Nach Abschluss des Einziehungsverfahrens und Änderung des rechtskräftigen Bebauungspl anes soll die Fläche veräußert werden. Der Originalplan ist in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. Darmstadt, den 24.07.2007 VI-66/2S- Tb 1057-Kis/mö Nst. 2700 Der Dezernent VI Dipl.-Ing. Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Heimstättenweg 83
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0458
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.07.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00