0897/2024
Deutschlandticket Schule für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen der Stadt Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
9082 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/400/2 Vorlagen-Nummer 0897/2024 Freigabedatum 23.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Deutschlandticket Schule für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung des Deutschlandtickets Schule für alle Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen der Stadt Köln ab dem Schuljahr 2024/2025 sowie die Folgejahre, soweit das Land die identischen Finanzierungsvoraussetzun- gen wie für das Schuljahr 2023/24 schafft. Die Finanzierung der im Zusammenhang mit der Umstellung für die freifahrtberechtigten Schüler*innen der Sekundarstufen entstehenden Mehraufwendungen können im Haushaltsjahr 2024 aus Einsparungen für das Schülerticket im Primarbereich gedeckt werden. Für den Fall, dass die identischen Finanzierungsvoraussetzungen durch das Land nicht ge- schaffen werden, beauftragt der Rat die Verwaltung, die Rückführung auf das bis im Schuljahr 2022/23 gültige Schülertickets im Subventionsmodell an weiterführenden Schulen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Alternative Der Rat der Stadt Köln beschließt für das Schuljahr 2024/25 die Rückführung auf das bis im Schuljahr 2022/23 gültige Schülerticket im Subventionsmodell an weiterführenden Schulen. Finanzausschuss 06.05.2024 Rat 16.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begrün- dung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. siehe Begrün- dung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Einführung des Deutschlandticket Schule zum Preis von 29 € wurde am 02.06.2023 sei- tens des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht und mit Erlass vom 11.07.2023 (Link: https://bass.schul-welt.de/19879.htm) veröffentlicht. Der Rat der Stadt Köln hat auf dieser Grundlage am 26.10.2023 (2860/2023) unter anderem beschlossen, für die Zeit vom 01.02.2024 bis 31.07.2024 das Deutschlandticket Schule als Ersatz für das bisherige Schüler- ticket im Subventionsmodell für alle Klassen der Sekundarstufen einzuführen. Für das Schuljahr 2024/25 ff wurde bislang seitens des Landes keine Entscheidung zur Folge- finanzierung getroffen. Aufgrund des erheblichen administrativen Aufwands für eine etwaige Umstellung des Ticket- systems zum Schuljahr 2024/25 ist bereits jetzt eine Vorratsentscheidung über die Fortfüh- rung des Deutschlandticket Schule notwendig. 3 Historie und Entwicklung Für die Sekundarstufen bestand seit dem Schuljahr 2001/2002 ein Vertrag für das Schülerti- cket zwischen den Vertragspartnern Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB), dem Verkehrsver- bund Rhein-Sieg GmbH (VRS) sowie der Stadt Köln. Nach diesem Vertrag können alle Schü- ler*innen ein günstiges Ticketangebot gegenüber dem Schülerticket-Regeltarif im VRS bezie- hen. Hierbei ist es unerheblich ob es sich um freifahrtberechtigte oder nicht-freifahrtberech- tigte Schüler*innen handelt. Der Anspruch auf eine Freifahrtberechtigung bemisst sich u.a. an dem kürzesten Weg zwischen Wohnung und Schule und liegt laut Schülerfahrkostenverord- nung dann vor, wenn der Schulweg länger als 3,5 km in der Sekundarstufe I bzw. 5,0 km in der Sekundarstufe II ist. Zum 01.02.2024 wurde das bisherige Ticketsystem für die Sekundarstufen befristet bis zum 31.07.2024 auf das Deutschlandticket Schule umgestellt. Für den Sekundarbereich würde das Schülerticket im Subventionsmodell im Schuljahr 2024/25 zum Preis von monatlich 27,90 € angeboten. Das Deutschlandticket Schule kostet 29 Euro, so dass die Stadt für die Freifahrtberechtigten die Differenz in Höhe von 1,10 Euro pro Kind und Abo-Monat kompensieren muss. Der Eigenanteil für die Familien bei einer Freifahrt- berechtigung bleibt unverändert. Kostenentwicklung im Überblick Schuljahr 23/24 25,30 Euro Schülerticket im Subventionsmodell ab 01.02.2024 29,00 Euro Deutschlandticket Schule Schuljahr 24/25 27,90 Euro Schülerticket im Subventionsmodell oder Fortführung Deutschlandticket Schule: 29,00 Euro Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt bei Fortführung des Deutsch- landtickets Schule bei unveränderten Finanzierungsbedingungen des Landes Nach der SchülerfahrkostenVO ist die Kommune verpflichtet, die Fahrkosten der Schüler*in- nen zur Schule nach bestimmen Voraussetzungen zu übernehmen. Hierbei sind bestimmte Entfernungsgrenzen für den Schulweg zu beachten. Es wird ferner nach Freifahrtberechtigten und Nicht-Freifahrtberechtigen unterschieden. Der Eigenanteil für Freifahrtberechtigte ist lt. Schülerfahrkostenverordnung definiert. Tariferhöhungen haben hierbei keine Auswirkung auf den Eigenanteil; sie müssen durch den Schulträger aufgefangen werden. Der Verkehrsverbund hat nach dem Schuljahr 2023/2024 nunmehr erneut ab Schuljahr 2024/2025 eine weitere Tariferhöhung für sämtliche Schülertickets im Primar- und Sekundar- bereich durchgeführt. Diese Tariferhöhung führt ab 08/2024 – unabhängig von einer etwaigen Umstellung auf das Deutschlandticket Schule - zu einer jährlichen Haushaltsmehrbelastung in Höhe von 1.538.152,23 € p.a. Die diesbezüglichen notwendigen Aufwandsermächtigungen werden im Hpl.-Entwurf 2025/2026 inkl. Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen, be- darfsgerecht vorsehen. Eine Fortführung des Deutschlandtickets Schule ab dem Schuljahr 2024/2025 führt – unter der Voraussetzung, dass die aktuellen landesseitigen Förderungen auch ab diesem Zeitpunkt weiter fortgesetzt werden – ab 2025 zu einer jährlichen Haushaltsverbesserung in Höhe von 480.378,60 € € p.a.: In der Sekundarstufe entsteht in 2024 ein Mehraufwand von 15.202,00 €, sowie ab 2025 in Höhe von 36.484,80 €, der jedoch durch die Ersparnisse in der Primar- stufe in Höhe von 480.378,60 € überkompensiert werden kann. Fazit: 4 Die Fortführung des Deutschland Ticket Schule im Schuljahr 2024/25 ist für die Stadt Köln, abweichend zum laufenden Schuljahr 2023/24, nicht mit Mehrkosten verbunden. Dies resul- tiert aus den oben aufgezeigten Tarifsteigerungen und den damit veränderten Eigenanteilen der Erziehungsberechtigten. Die Verwaltung schlägt daher bereits jetzt vor, die Pilotierung des Deutschlandtickets vorbe- haltlich des Landeserlasses fortzuführen, da die vorbereitenden Arbeiten seitens der KVB un- verzüglich erfolgen müssen. Sollte das Land das Deutschlandticket Schule nicht fortführen, führt die Verwaltung auf das bisherige System des Schülertickets zurück. Finanzielle und sachliche Auswirkungen für Familien Durch die Umstellung auf das Deutschlandticket Schule für alle Schüler*innen im Sekundarbe- reich für das Schuljahr 2024/2025 zum Preis von 29 €/Monat hätten nicht-freifahrtberechtige Schüler*innen in den Sekundarstufen im Vergleich zum Schülerticket eine Mehrbelastung in Höhe von 1,10 Euro monatlich bzw. 13,20 € jährlich zu tragen. Freifahrtberechtige Schüler*in- nen würden den identischen Eigenanteil behalten und bei Umstellung somit keine Mehrbelas- tung erfahren. Das Deutschlandticket Schule hat für die Schüler*innen einen deutlichen Mehrwert, da das Nutzungsgebiet über die Grenzen des VRS – Gebietes heraus ohne zusätzliche Kosten ver- bunden ist. Anders als mit den derzeitigen Schülertickets, ist mit dem Deutschlandticket wie mit dem Deutschlandticket Schule die Mitnahme eines Fahrrades ausgeschlossen. Diese Leistung kann jedoch von den Abonnent*innen zum Preis von monatlich 39 Euro hinzu gebucht wer- den. Auswirkungen der Umstellung auf den Klimaschutz Die Einführung des Deutschlandtickets sowie die Deutschlandticket Schule soll die Verkehrs- wende weiter einleiten und unterstützen. So soll hierdurch die CO2-Emmision pro Jahr deut- lich reduziert werden. Da von vergleichbaren Nutzer*innenzahlen wie bislang ausgegangen wird, ergäbe sich hier vermutlich keine Verbesserung. Die bei einer möglichen Rückführung auf das alte Schülerticket nötige Vernichtung und Neu- ausstellung von Plastikkarten für die Nutzer*innen ist als negative Auswirkung zu nennen.
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
979 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Fortführung des Deutschlandticket Schule für alle Schülerinnen und Schüler an Weiterführenden Schulen der Stadt Köln ab dem Schuljahr 2024/25 muss schnell vorbehaltlich der Verlängerung durch das Land in die Wege geleitet werden. Sollten sich die Gremien für die Alternative aussprechen, muss die Rückführung umgehend in die Wege geleitet werden. Auf die Verlängerung des Landeserlasses kann nicht gewartet werden. Um eine Dringlichkeitsentscheidung zu vermeiden ist eine Beratung und Beschlussfassung im Finanzausschuss am 06.05.2024 und eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln am 16.05.2024 erforderlich. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 22.04.2024 konnte leider zeitlich nicht erreicht werden und wird im Nachgang über die Vorlage und die Beschlussfassung informiert. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesses war eine frühere Vorlage nicht möglich.“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0897/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.04.2024
- Erstellt
- 05.03.2024 10:06