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0897/2024

Deutschlandticket Schule für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.04.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

9082 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0897/2024 
Freigabedatum 
23.04.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Deutschlandticket Schule  für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen 
der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Fortführung des Deutschlandtickets Schule für alle 
Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen der Stadt Köln ab dem Schuljahr 
2024/2025 sowie die Folgejahre, soweit das Land die identischen Finanzierungsvoraussetzun-
gen wie für das Schuljahr 2023/24 schafft. Die Finanzierung der im Zusammenhang mit der 
Umstellung für die freifahrtberechtigten Schüler*innen der Sekundarstufen entstehenden 
Mehraufwendungen können im Haushaltsjahr 2024 aus Einsparungen für das Schülerticket im 
Primarbereich gedeckt werden. 
 
Für den Fall, dass die identischen Finanzierungsvoraussetzungen durch das Land nicht ge-
schaffen werden, beauftragt der Rat die Verwaltung, die Rückführung auf das bis im Schuljahr 
2022/23 gültige Schülertickets im Subventionsmodell an weiterführenden Schulen zum 
nächstmöglichen Zeitpunkt. 
 
Alternative 
Der Rat der Stadt Köln beschließt für das Schuljahr 2024/25 die Rückführung auf das bis im 
Schuljahr 2022/23 gültige Schülerticket im Subventionsmodell an weiterführenden Schulen.  
 
 
 
Finanzausschuss 06.05.2024 
Rat 16.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  siehe Begrün-
dung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    siehe Begrün-
dung € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Einführung des Deutschlandticket Schule zum Preis von 29 € wurde am 02.06.2023 sei-
tens des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht und mit Erlass vom 11.07.2023 (Link: 
https://bass.schul-welt.de/19879.htm) veröffentlicht. Der Rat der Stadt Köln hat auf dieser 
Grundlage am 26.10.2023 (2860/2023) unter anderem beschlossen, für die Zeit vom 
01.02.2024 bis 31.07.2024 das Deutschlandticket Schule als Ersatz für das bisherige Schüler-
ticket im Subventionsmodell für alle Klassen der Sekundarstufen einzuführen.  
 
Für das Schuljahr 2024/25 ff wurde bislang seitens des Landes keine Entscheidung zur Folge-
finanzierung getroffen. 
 
Aufgrund des erheblichen administrativen Aufwands für eine etwaige Umstellung des Ticket-
systems zum Schuljahr 2024/25 ist bereits jetzt eine Vorratsentscheidung über die Fortfüh-
rung des Deutschlandticket Schule notwendig.

3 
 
 
Historie und Entwicklung 
Für die Sekundarstufen bestand seit dem Schuljahr 2001/2002 ein Vertrag für das Schülerti-
cket zwischen den Vertragspartnern Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB), dem Verkehrsver-
bund Rhein-Sieg GmbH (VRS) sowie der Stadt Köln. Nach diesem Vertrag können alle Schü-
ler*innen ein günstiges Ticketangebot gegenüber dem Schülerticket-Regeltarif im VRS bezie-
hen. Hierbei ist es unerheblich ob es sich um freifahrtberechtigte oder nicht-freifahrtberech-
tigte Schüler*innen handelt. Der Anspruch auf eine Freifahrtberechtigung bemisst sich u.a. an 
dem kürzesten Weg zwischen Wohnung und Schule und liegt laut Schülerfahrkostenverord-
nung dann vor, wenn der Schulweg länger als 3,5 km in der Sekundarstufe I bzw. 5,0 km in 
der Sekundarstufe II ist. 
 
Zum 01.02.2024 wurde das bisherige Ticketsystem für die Sekundarstufen befristet bis zum 
31.07.2024 auf das Deutschlandticket Schule umgestellt.  
 
Für den Sekundarbereich würde das Schülerticket im Subventionsmodell im Schuljahr 
2024/25 zum Preis von monatlich 27,90 € angeboten. Das Deutschlandticket Schule kostet 29 
Euro, so dass die Stadt für die Freifahrtberechtigten die Differenz in Höhe von 1,10 Euro pro 
Kind und Abo-Monat kompensieren muss. Der Eigenanteil für die Familien bei einer Freifahrt-
berechtigung bleibt unverändert. 
 
Kostenentwicklung im Überblick 
Schuljahr 23/24  25,30 Euro Schülerticket im Subventionsmodell 
ab 01.02.2024  29,00 Euro Deutschlandticket Schule 
Schuljahr 24/25  27,90 Euro Schülerticket im Subventionsmodell 
oder Fortführung Deutschlandticket Schule: 29,00 Euro 
 
 
Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt bei Fortführung des Deutsch-
landtickets Schule bei unveränderten Finanzierungsbedingungen des Landes 
 
Nach der SchülerfahrkostenVO ist die Kommune verpflichtet, die Fahrkosten der Schüler*in-
nen zur Schule nach bestimmen Voraussetzungen zu übernehmen. Hierbei sind bestimmte 
Entfernungsgrenzen für den Schulweg zu beachten. Es wird ferner nach Freifahrtberechtigten 
und Nicht-Freifahrtberechtigen unterschieden. Der Eigenanteil für Freifahrtberechtigte ist lt. 
Schülerfahrkostenverordnung definiert. Tariferhöhungen haben hierbei keine Auswirkung auf 
den Eigenanteil; sie müssen durch den Schulträger aufgefangen werden.  
 
Der Verkehrsverbund hat nach dem Schuljahr 2023/2024 nunmehr erneut ab Schuljahr 
2024/2025 eine weitere Tariferhöhung für sämtliche Schülertickets im Primar- und Sekundar-
bereich durchgeführt. Diese Tariferhöhung führt ab 08/2024 – unabhängig von einer etwaigen 
Umstellung auf das Deutschlandticket Schule -  zu einer jährlichen Haushaltsmehrbelastung in 
Höhe von 1.538.152,23 €  p.a.  
 
Die diesbezüglichen notwendigen Aufwandsermächtigungen werden im Hpl.-Entwurf 
2025/2026 inkl. Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Das Dezernat für Bildung, 
Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025ff. innerhalb 
des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen, be-
darfsgerecht vorsehen.  
 
Eine Fortführung des Deutschlandtickets Schule ab dem Schuljahr 2024/2025 führt  – unter 
der Voraussetzung, dass die aktuellen landesseitigen Förderungen auch ab diesem Zeitpunkt 
weiter fortgesetzt werden – ab 2025 zu einer jährlichen Haushaltsverbesserung in Höhe von  
480.378,60 €  € p.a.: In der Sekundarstufe entsteht in 2024 ein Mehraufwand von 15.202,00 
€, sowie ab 2025 in Höhe von  36.484,80 €, der jedoch durch die Ersparnisse in der Primar-
stufe in Höhe von 480.378,60 € überkompensiert werden kann. 
 
Fazit:

4 
Die Fortführung des Deutschland Ticket Schule im Schuljahr 2024/25 ist für die Stadt Köln, 
abweichend zum laufenden Schuljahr 2023/24, nicht mit Mehrkosten verbunden. Dies resul-
tiert aus den oben aufgezeigten Tarifsteigerungen und den damit veränderten Eigenanteilen 
der Erziehungsberechtigten. 
 
Die Verwaltung schlägt daher bereits jetzt vor, die Pilotierung des Deutschlandtickets vorbe-
haltlich des Landeserlasses fortzuführen, da die vorbereitenden Arbeiten seitens der KVB un-
verzüglich erfolgen müssen. 
 
Sollte das Land das Deutschlandticket Schule nicht fortführen, führt die Verwaltung auf das 
bisherige System des Schülertickets zurück. 
 
 
Finanzielle und sachliche Auswirkungen für Familien 
 
Durch die Umstellung auf das Deutschlandticket Schule für alle Schüler*innen im Sekundarbe-
reich für das Schuljahr 2024/2025 zum Preis von 29 €/Monat hätten nicht-freifahrtberechtige 
Schüler*innen in den Sekundarstufen im Vergleich zum Schülerticket eine Mehrbelastung in 
Höhe von 1,10 Euro monatlich bzw. 13,20 € jährlich zu tragen. Freifahrtberechtige Schüler*in-
nen würden den identischen Eigenanteil behalten und bei Umstellung somit keine Mehrbelas-
tung erfahren. 
 
Das Deutschlandticket Schule hat für die Schüler*innen einen deutlichen Mehrwert, da das 
Nutzungsgebiet über die Grenzen des VRS – Gebietes heraus ohne zusätzliche Kosten ver-
bunden ist.  
 
Anders als mit den derzeitigen Schülertickets, ist mit dem Deutschlandticket wie mit dem 
Deutschlandticket Schule die Mitnahme eines Fahrrades ausgeschlossen. Diese Leistung 
kann jedoch von den Abonnent*innen zum Preis von monatlich 39 Euro hinzu gebucht wer-
den. 
 
 
Auswirkungen der Umstellung auf den Klimaschutz 
 
Die Einführung des Deutschlandtickets sowie die Deutschlandticket Schule soll die Verkehrs-
wende weiter einleiten und unterstützen. So soll hierdurch die CO2-Emmision pro Jahr deut-
lich reduziert werden. Da von vergleichbaren Nutzer*innenzahlen wie bislang ausgegangen 
wird, ergäbe sich hier vermutlich keine Verbesserung. 
Die bei einer möglichen Rückführung auf das alte Schülerticket nötige Vernichtung und Neu-
ausstellung von Plastikkarten für die Nutzer*innen ist als negative Auswirkung zu nennen.

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

979 Zeichen

Anlage 0  
Begründung der Dringlichkeit  
 
Die Fortführung des Deutschlandticket Schule für alle Schülerinnen und Schüler an 
Weiterführenden Schulen der Stadt Köln ab dem Schuljahr 2024/25 muss schnell 
vorbehaltlich der Verlängerung durch das Land in die Wege geleitet werden.  
Sollten sich die Gremien für die Alternative aussprechen, muss die Rückführung 
umgehend in die Wege geleitet werden. Auf die Verlängerung des Landeserlasses 
kann nicht gewartet werden.  
Um eine Dringlichkeitsentscheidung zu vermeiden ist eine Beratung und 
Beschlussfassung im Finanzausschuss am 06.05.2024 und eine Beschlussfassung 
durch den Rat der Stadt Köln am 16.05.2024 erforderlich.  
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 22.04.2024 konnte leider zeitlich 
nicht erreicht werden und wird im Nachgang über die Vorlage und die 
Beschlussfassung informiert. 
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und 
Abstimmungsprozesses war eine frühere Vorlage nicht möglich.“

Beratungsverlauf (2)

06.05.2024 Finanzausschuss
TOP 10.19 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.05.2024 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0897/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.04.2024
Erstellt
05.03.2024 10:06