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2869/2022

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2022, TOP 10.10

Anlage 5 Lagebericht BHK 2021

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Anlage 2 GuV BHK 2021

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 7 Vollständigkeitserklärung BHK 2021

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Anlage 4 Inventar BHK 2021_BHK

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Anlage 1 Bilanz BHK 2021

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Anlage 3 Anhang BHK 2021

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Anlage 6 Prüfbericht BHK 2021 ohne Unterschrift

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Anlage 5 Lagebericht BHK 2021

2 Zeichen

84

Anlage 2 GuV BHK 2021

1667 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln 
Gewinn- und Verlustrechnung 
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021 
Anhang Aufwendungen Erträge 
Euro Euro Euro 
1. Umlagen und sonstige Erträge 
a) Umlagen für Versorgungsempfänger [16] 27.164.600,00 
b) Umlagen für aktive Beamte und Beschäftigte [17] 16.592.474,92 
c) Erstattung Beihilfen [18] 273.577,81 
d) Kostenerstattungen [19] 1.340.316,86 
e) Sonstige betriebliche Erträge [20] 26.404,87 
f) Abwicklung für fremde Rechnung [21] 14.869.825,65 
60.267.200,11 
2. Aufwendungen für Beihilfefälle 
a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger [22] 25.344.189,41 
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte 
und Beschäftigte [23] 15.606.459,42 
c) Abwicklung für fremde Rechnung [24] 14.869.825,65 
55.820.474,48 
3. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter [25] 1.483.512,89 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und Unterstützung [26] 629.706,43 
c) Sonstiger Personalaufwand [27] 446,43 
2.113.665,75 
4. Abschreibungen 
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- 
gegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen [28] 26.577,50 
b) Sonstige Abschreibungen [29] 21.147,40 
47.724,90 
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
a) Aufwand für EDV [30] 280.971,52 
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen [31] 48.242,19 
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung [32] 152.516,76 
d) Bürobedarf [33] 19.426,37 
e) Sonstige Aufwendungen [34] 532.590,30 
1.033.747,14 
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge [35] 0,00 0,00 
59.015.612,27 60.267.200,11 
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.251.587,84 
8. Erträge aus Verlustübernahme [36] 0,00 
9. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 1.251.587,84

Beschlussvorlage Rat

3308 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2869/2022 
Freigabedatum 20.10.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 
2021 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse der Stadt Köln für das 
Wirtschaftsjahr 2021 fest und entlastet die Kassenleitung. 
 
Der Jahresüberschuss 2021 wird an die Stadt Köln abgeführt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch 
Verrechnung mit künftigen Umlagezahlungen. 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022 
Rat 08.12.2022

2 
Begründung 
Gemäß 15 § der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln vom 27.11.2015 gelten für die Wirtschafts-
führung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines jeden 
Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht, welcher zusätz-
lich einen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse gibt, aufzustellen. Der Jah-
resabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. 
Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde dem Rech-
nungsprüfungsamt satzungsgemäß vorgelegt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem 
Rat der Stadt Köln zusammen mit dem Prüfungsergebnis bis spätestens 31.12. des auf das Wirt-
schaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der Rat stellt den geprüften Jahresabschluss und den La-
gebericht nach § 15 Absatz 3 Satz 4 der Satzung der Beihilfekasse fest und beschließt über die Ent-
lastung der Kassenleiterin/des Kassenleiters.  
Das Prüfergebnis inklusive Jahresabschluss und Lagebericht liegt der Vorlage als Anlage bei.  
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 
2021 der Beihilfekasse der Stadt Köln enthält folgenden Bestätigungsvermerk: 
„Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, La-
gebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 01.01. bis 
31.12.2021 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften der EigVO 
NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung führte zu keinen Be-
anstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in Frage stellen. Der Lagebericht gibt 
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die Risiken der künf-
tigen Entwicklung zutreffend dar. 
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung 
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes 
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des 
Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen.“ 
Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2021 einen Jahresüber-
schuss in Höhe von 1.251.587,84 Euro aus. 
Zu weiteren Details wird auf die Anlagen verwiesen. 
 
Anlagen

Anlage 7 Vollständigkeitserklärung BHK 2021

651 Zeichen

1100 
 
Ich, der Unterzeichnende 
Philipp Kellersmann 
als Geschäftsführer 
Vollständigkeitserklärung 
30.06.2022 
 
 
erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2021 
• alle Geschäftsvorfälle, die für das abgelaufene Geschäftsjahr buchungspflichtig gewor­
den sind, ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst worden sind,
• die dieses Geschäftsjahr betreffenden Bücher, Konten, Belege und sonstigen Schriften
vollzählig zur Verfügung gestellt wurden,
• Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss, die nach dem Bilanz­
stichtag eingetreten sind, berücksichtigt wurden.
Köln, den 30.06.2022 
Philipp Kellersmann

Anlage 4 Inventar BHK 2021_BHK

3736 Zeichen

Inventar Beihilfekasse 
Stand: 31.12.2021 
Übersicht 
Gruppe Gruppenbezeichnung Ansch.-Wert Zugänge Abgänge Ansch.-Wert Restwert Zugänge Abgänge Abschr. Restwert 
01.01.2021 2021 2021 31.12.2021 01.01.2021 2021 2021 2021 31.12.2021 
1. Schränke/Regale 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
2. Schreibtische/Tische 1.376,81 Euro 0,00 Euro 1.376,81 Euro 0,00 Euro 247,40 Euro 0,00 Euro 212,11 Euro 35,29 Euro 0,00 Euro 
3. Stühle 990,10 Euro 0,00 Euro 990,10 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
4. Sonst. Einrichtungsgegenstände 0,00 Euro 22.284,06 Euro 0,00 Euro 22.284,06 Euro 0,00 Euro 22.284,06 Euro 1.818,13 Euro 20.465,93 Euro 
5. Rechen-/Schreibmaschinen 1.735,72 Euro 0,00 Euro 1.735,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
6. ADV-Geräte 51.472,52 Euro 14.233,59 Euro 6.287,14 Euro 59.418,97 Euro 9.237,53 Euro 14.233,59 Euro 350,95 Euro 12.366,47 Euro 10.753,70 Euro 
7. Sonstige technische Geräte 2.647,09 Euro 0,00 Euro 277,24 Euro 2.369,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
8. Sonstiges Inventar 256,88 Euro 0,00 Euro 72,54 Euro 184,34 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
Summe 1 - 8 58.479,12 Euro 36.517,65 Euro 10.739,55 Euro 84.257,22 Euro 9.484,93 Euro 36.517,65 Euro 563,06 Euro 14.219,89 Euro 31.219,63 Euro 
berücksichtigte Buchung 350,95 Euro 14.184,60 Euro 
9. GWG Anschaffungsjahr 2009 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
10. GWG Anschaffungsjahr 2010 829,89 Euro 0,00 Euro 454,30 Euro 375,59 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
11. GWG Anschaffungsjahr 2011 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
12. GWG Anschaffungsjahr 2012 37.170,27 Euro 0,00 Euro 34.077,51 Euro 3.092,76 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
13. GWG Anschaffungsjahr 2013 1.018,85 Euro 0,00 Euro 1.018,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
14. GWG Anschaffungsjahr 2014 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
15. GWG Anschaffungsjahr 2015 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
16. GWG Anschaffungsjahr 2016 2.359,00 Euro 0,00 Euro 817,82 Euro 1.541,18 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
17. GWG Anschaffungsjahr 2017 2.174,85 Euro 0,00 Euro 1.896,13 Euro 278,72 Euro 434,97 Euro 0,00 Euro 434,97 Euro 0,00 Euro 
18. GWG Anschaffungsjahr 2018 1.688,33 Euro 0,00 Euro 1.403,92 Euro 284,41 Euro 675,32 Euro 0,00 Euro 337,67 Euro 337,65 Euro 
19. GWG Anschaffungsjahr 2019 3.182,70 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.182,70 Euro 1.909,62 Euro 0,00 Euro 636,54 Euro 1.273,08 Euro 
20. GWG Anschaffungsjahr 2020 9.019,97 Euro 0,00 Euro 4.870,03 Euro 4.149,94 Euro 7.215,98 Euro 0,00 Euro 1.803,99 Euro 5.411,99 Euro 
21. GWG Anschaffungsjahr 2021 0,00 Euro 43.967,46 Euro 0,00 Euro 43.967,46 Euro 0,00 Euro 43.967,46 Euro 8.793,49 Euro 35.173,97 Euro 
Summe 9 - 21 63.900,11 Euro 43.967,46 Euro 44.538,56 Euro 63.329,01 Euro 10.235,89 Euro 43.967,46 Euro 0,00 Euro 12.006,66 Euro 42.196,69 Euro 
Summe Geschäftsausstattung 122.379,23 Euro 80.485,11 Euro 55.278,11 Euro 147.586,23 Euro 19.720,82 Euro 80.485,11 Euro 563,06 Euro 26.226,55 Euro 73.416,32 Euro 
berücksichtigte Buchung 26.191,26 Euro 
0. Software 249,07 Euro 0,00 Euro 249,07 Euro 0,00 Euro 0 ,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 
Immat. Vermögensgegenstände 249,07 Euro 0,00 Euro 249, 07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Eur o 0,00 Euro 
Gesamtsummen 122.628,30 Euro 80.485,11 Euro 55.527,18 Euro 147.586,23 Euro 19.720,82 Euro 80.485,11 Euro 563,06 Euro 26.226,55 Euro 73.416,32 Euro 
Anschaffungswerte Buchwerte

Anlage 1 Bilanz BHK 2021

1669 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln 
Bilanz zum 31. Dezember 2021 
Aktiva Anhang 31.12.2020 
Euro Euro Euro 
A. Anlagevermögen 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 
1. Softwarelizenzen [1] 0,00 0,00 
II. Sachanlagen 
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung [2] 73.416,32 19.720,82 
B. Umlaufvermögen 
I. Forderungen und sonstige [3] 5.941.091,26 
Vermögensgegenstände 
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 
einem Jahr 0,00 
5.941.091,26 4.966.353,74 
II. Guthaben bei Kreditinstituten 
1. Girokonto [4] 2.233.683,20 
2. Anlagen mit kurzer Laufzeit [5] 0,00 
2.233.683,20 1.775.219,10 
C. Rechnungsabgrenzungsposten [6] 80.220,84 80.655,18 
D. Bilanzverlust 
I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag [7] 0 ,00 0,00 
8.328.411,62 6.841.948,84 
Passiva Anhang 31.12.2020 
Euro Euro Euro 
A. Eigenkapital 
I. Gewinn/Verlust des Vorjahres [8] 2.161.939,70 294.406,55 
Verwendung für: 
Abführung an den Haushalt der Stadt Köln -2.161.939,70 -294.406,55 
Ausgleich durch: 
Sonderzahlung der Stadt Köln 0,00 0,00 
Verbleibender Gewinn/Verlust des Vorjahres 0,00 0,00 
II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag [9] 1.251.587,84 2.161.939,70 
III. Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital [10] 0,00 0,00 
1.251.587,84 2.161.939,70 
B. Rückstellungen 
I. Rückstellung für künftige Kassenleistungen [11] 2.663.367,42 2.350.515,91 
II. Sonstige Rückstellungen [12] 222.461,42 170.233,01 
2.885.828,84 
C. Verbindlichkeiten 
I. Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft [13] 2.183.809,25 316.818,79 
II. Sonstige Verbindlichkeiten [14] 560.823,33 480.556,89 
2.744.632,58 
D. Rechnungsabgrenzungsposten [15] 1.446.362,36 1.361.884,54 
8.328.411,62 6.841.948,84 
31.12.2021 
31.12.2021

Anlage 3 Anhang BHK 2021

20056 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln

Anhang
zum
Jahresabschluss 2021

l. Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses

Für die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit ihrer Gründung als rechtlich unselbständiges
Sondervermögen der Stadt Köln zum 01.01.1998 gemäß der Satzung in ihrer jeweils gelten-
den Fassung, derzeit in ihrer Fassung vom 27.11.2015, ein Jahresabschluss entsprechend
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der je-
weils geltenden Fassung erstellt.

Der Aufbau und die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit
kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten mit Verweisziffern auf
die Erläuterungen im Anhang versehen sind.

Il.  Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden

Die Bewertung der Softwarelizenzen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu
Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen.

Auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wurden je nach Anschaffungsdatum in
Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften zeitanteilige Abschreibungen vorgenommen. Ge-
ringwertige Wirtschaftsgüter der Anschaffungsjahre 2017 bis 2021 wurden jeweils in einen
Pool gebucht. Dieser wird jeweils über 5 Jahre linear abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bewer-
tet. Zinslose beziehungsweise niedrig verzinsliche langfristige Forderungen sind nicht abge-
zinst.

Die nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind mit Nominalbeträgen angesetzt.

Die Rückstellung für künftige Kassenleistungen beinhaltet Beihilfeaufwendungen aus Beihilfe-
anträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren, die in 2021 eingegangen beziehungsweise an-
hängig waren, jedoch bis 31.12.2021 nicht abschließend bearbeitet und ausgezahlt werden
konnten.

Die Sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Il. Angaben zur Bilanz
Aktiva

[1]  Softwarelizenzen

Die käuflich erworbenen Softwareprodukte (immaterielle Vermögensgegenstände) für die bei
der Beihilfekasse eingesetzten Arbeitsplatzrechner sind vollständig abgeschrieben.

[2]  Betriebs- und Geschäftsausstattung
Die Position hat sich im Wirtschaftsjahr wie folgt entwickelt:

Anfangsbestand Inventar 9.484,93 | Euro
Zugänge 36.517,65 | Euro
Planmäßige Abschreibungen / Abgänge -14.782,95 | Euro
Endbestand Inventar 31.219,63 | Euro

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG)

Anschaffungsjahr 2017 (Anfangsbestand) 434,97 \ Euro
Abschreibung auf GwG 2017 - 434,97 | Euro
Endbestand GwG 2017 0,00 | Euro
Anschaffungsjahr 2018 (Anfangsbestand) 675,32 | Euro
Abschreibung auf GwG 2018 - 337,67 | Euro
Endbestand GwG 2018 337,65 | Euro
Anschaffungsjahr 2019 (Anfangsbestand) 1.909,62 | Euro

Abschreibung auf GwG 2019
Endbestand GwG 2019

Euro

Anschaffungsjahr 2020 (Anfangsbestand) 7.215,98 | Euro
Abschreibung auf GwG 2020 - 1.803,99 | Euro
Endbestand GwG 2020 5.411,99 | Euro

Anschaffungsjahr 2021 (Anfangsbestand) 0,00 | Euro
Zugänge 2021 |___ 43.967,46 | Euro
Abschreibung auf GwG 2021 - 8.793,49 | Euro

Endbestand GwG 2021 35.173,97 | Euro

Endbestand Betriebs- und Geschäftsausstattung 73.416,32 | Euro

[3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Forderungen 3.397,26 | Euro
Forderungen an Mitarbeiter*innen 0,00| Euro
Schadensersatzforderungen 70.959,17 | Euro
Zinsforderungen 0,00 | Euro
Forderung an das Land NRW 5.465.452,38 | Euro
| Forderungen Fallkostenerstattung selbstzahlender Einrichtungen 1.917,00 | Euro
Forderungen Fallkostenerstattung Gemeinde Nettersheim 1.612,00 | Euro
Forderungen Gebietszentrum 361.824,86 | Euro
| Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt 2.271,90 | Euro
Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Lehrer*innen ] 1.074,89 | Euro
Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Nettersheim 32.581,80 | Euro
Umlageforderung an Stadt 0,00|Euro

Forderung gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 0,00 | Euro |
5.941.091,26 | Euro

Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land NRW erfolgt durch Vorauszahlungen in an-
gemessener Höhe getrennt nach Beihilfen in Krankheitsfällen, Beihilfen zu Pflegekosten und
Rentenversicherungsbeträgen für Pflegepersonen. Nach Ablauf des Jahres wurde eine
Spitzabrechnung der gezahlten Beihilfen und der erfolgten Erstattungen für jeden Bereich er-
stellt. Diese Abrechnung schließt zum 31.12.2021 mit einer Forderung gegenüber dem Land
NRW ab. Wegen ausreichender Liquidität und zur Vermeidung von Negativzinsen wurde die
Forderung im Jahr 2021 nicht eingezogen. Die Forderung wurde in 2022 trotz regelmäßiger
Abholung von Abschlägen ähnlich hoch gehalten. Die Abholung der Gesamtforderung und
Anlage des Geldes wird derzeit geprüft.

Die Abrechnung der Fallkostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfesachbearbeitung
erfolgt gegenüber den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesell-
schaften jeweils nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dadurch ergeben sich Forderungen
gegenüber diesen Selbstzahlern aus der Abrechnung für das IV. Quartal 2021, die bis zum
31.12.2021 noch nicht kassenwirksam waren.

Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt ergeben sich, wenn eine Neuberechnung einer
Beihilfefestsetzung erfolgt ist und die hieraus resultierende Beihilfeüberzahlung zum 31.12.
des Wirtschaftsjahres noch nicht zurückgezahlt wurde.

Forderungen an Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse sind in 2021 nicht entstanden.

Als Schadensersatzforderungen werden Forderungen gegenüber den Verursachern von un-
fallbedingten Beihilfeaufwendungen erfasst, die durch das Personal- und Verwaltungsma-
nagement der Stadt Köln bearbeitet und im Erfolgsfalle an die Beihilfekasse erstattet werden.

[4] Girokonto

Es handelt sich um den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn am
Bilanzstichtag.

[5] Anlagen mit kurzer Laufzeit

Die monatlichen Umlagezahlungen und sonstigen Zahlungseingänge könnten bis zu ihrer Ver-
wendung festverzinslich angelegt werden. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derartigen An-
lagen, da das Zinsniveau derzeit bei 0,00 % und darunter liegt und somit keine Zinsen erwirt-
schaftet werden können.

[6] Rechnungsabgrenzungsposten

Bei den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um die Besoldung sowie die
Beihilfeumlage für die Beamt*innen der Beihilfekasse für Januar 2022 in Höhe von

80.220,84 Euro. Diese waren bereits Ende Dezember 2021 fällig und sind dem Girokonto der
Beihilfekasse belastet worden.

Passiva
[8] Gewinn/Verlust des Vorjahres

Im Vorjahr ergab sich ein Überschuss in Höhe von 2.161.939,70 Euro. Dieser Betrag war der
Kernverwaltung zuzuführen. Der Ausgleich durch Verrechnung mit Umlagezahlungen ist er-
folgt.

[9]  Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Für das Wirtschaftsjahr 2021 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 1.251.587,84 Euro. Die-
ser wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens mit Umlagezahlungen verrechnet.

[10] Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital
Es ergibt sich kein nicht gedeckter Fehlbetrag.

[11] Rückstellung für künftige Kassenleistungen

Unter dieser Position ist die Summe der zum Jahresende 2021 noch nicht festgesetzten Bei-
hilfeaufwendungen aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren in Höhe von
2.663.367,42 Euro erfasst, die in 2021 anhängig waren, jedoch bis 31.12.2021 nicht abschlie-
Rend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des
Anspruches noch nicht festgestellt werden konnte, wurde auf der Basis vorliegender Erfah-
rungswerte ein Pauschalbetrag von 600,18 Euro je Fall angenommen. Die noch offenen Wi-
derspruchs- und Klageverfahren wurden mit ihrem jeweiligen Streitwert berücksichtigt.

[12] Sonstige Rückstellungen

Rückstellung für Prüfkosten Jahresabschluss 10.000,00 | Euro
Rückstellung für Urlaubsansprüche 212.461,42 | Euro
222.461,42 | Euro

[13] Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft

Verbindlichkeiten Land NRW 5 1.267,20 | Euro
Verbindlichkeiten aus laufendem Geschäft 19.256,15 | Euro
Verbindlichkeiten Beihilfen Lehrende 218,41 | Euro
Verbindlichkeiten Selbstzahler 5 1.127,79 | Euro
| Verbindlichkeiten gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss | 2.161 .939,70 | Euro

2.183.809,25 | Euro

Bei den Verbindlichkeiten Land NRW handelt es sich um noch ausstehende Rückzahlungen
aus Überzahlungen von Pflegezahlungen bei Lehrern und dem Überschuss aus der Abrech-
nung der Abschläge für die Rentenversicherungsbeitragszahlungen für das Jahr 2021, der im
Jahr 2022 verrechnet wurde.

Bei den Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäft handelt es sich um die Rentenversi-
cherungsbeiträge für Pflegepersonen für den Monat Dezember 2021, die jedoch erst im Fol-
gemonat festgesetzt und ausgezahlt werden konnten.

Bei den Verbindlichkeiten an Selbstzahlende handelt es sich um die von ZESAR für diesen
Bereich überwiesenen Medikamentenrabatte, die hier eingegangen sind, jedoch erst im
Folgejahr an die selbstzahlenden Stellen ausgezahlt werden konnten.

Die Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung ergibt sich aus dem Jahresabschluss 2020. Sie
wurden mit Umlagezahlungen im Jahr 2022 verrechnet.

[14] Sonstige Verbindlichkeiten

Es handelt sich um kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für das Jahr
2021. Enthalten sind außerdem Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von

560.823,33 Euro, die vom Personal- und Verwaltungsmanagement der Stadt Köln für die Be-
amt*innen der Beihilfekasse berechnet wurden.

[15] Rechnungsabgrenzungsposten

Die Beihilfeumlagen für Beamt*innen werden zusammen mit der Auszahlung der jeweiligen
Bezüge von der Stadt Köln an die Beihilfekasse abgeführt. Da die Bezüge stets am Ende des
Vormonats ausgezahlt werden, hat dies zur Folge, dass die Umlagen für den Januar des fol-
genden Wirtschaftsjahres bereits Ende Dezember des ablaufenden Wirtschaftsjahres auf dem
Girokonto der Beihilfekasse eingehen. Diese Zahlungseingänge sind daher zum Bilanzstich-
tag 31.12.2021 als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

[16] Umlagen für Versorgungsempfänger*innen (VE)

Beihilfeumlagen VE Beamt*innen 19.664.500,04 | Euro
Beihilfeumlagen Pflegeversich. VE Beamt*innen 4.626.099,96 | Euro
Beihilfeumlagen VE Beschäftigte 2.874.000,00 | Euro
L 27.164.600,00 | Euro

[17] Umlagen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte

Beihilfeumlagen Beamt*innen | 16.095.883,30 Euro

Beihilfeumlagen Pflegeversicherung Beamt*innen 245.909,32 | Euro

Beihilfeumlagen Beschäftigte 250.682,30 | Euro ]
16.592.474,92 | Euro

[18] Erstattung Beihilfen

Hierbei handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen und Erstat-
tungen von Medikamentenrabatte durch ZESAR.

Erstattete Medikamentenrabatte ]_184.276,83]Euro ]
| Schadensersatzleistungen 89.300,98 | Euro
273.577,81 | Euro

[19] Kostenerstattungen

Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe / Sondervermögen / Ei-
gengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 27,00 Euro. Für die Bearbeitung der Leh-
rerbeihilfen wird eine Pauschale von 30,00 Euro pro Bearbeitungsfall berechnet.

Für die Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum wird von den ange-
schlossenen Beihilfekassen eine Kostenerstattung gefordert. Diese Erträge wurden anhand
der zum Stichtag 31.12.2021 ermittelten jeweiligen Anzahl der Beihilfeberechtigten anteilig für
die Zeit der Betreuung kostendeckend berechnet.

[20] Sonstige betriebliche Erträge

Diese Position beinhaltet zum einen die Auflösung der Rückstellung von 10.000,00 Euro Prüf-
kosten des RPA’s, deren Rechnung sich nur über 9.500,00 Euro belief und somit 500 Euro als
Ertrag verbucht werden konnten. Des Weiteren erfolgen Erstattungen unfallbedingter Beihilfe-
kosten aus befristet niedergeschlagenen Vorgängen von insgesamt 25.904,87 Euro.

[21] Abwicklung für fremde Rechnung

Dieser Posten enthält die Erstattung zu den Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrper-
sonal der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen in Höhe von insgesamt

14.671.124,01 Euro durch das Land NRW. In dem Betrag enthalten sind auch zurückgezahlte
Beihilfen der Lehrpersonen. Bei den Selbstzahlern (Eigenbetriebe/Sondervermögen/Eigenge-
sellschaften) sind Rückforderungen in Höhe von 3.329,37 Euro erfolgt.

Seit dem 01.05.2009 führt die Beihilfekasse aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
vom 24.03.2009 die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten für die Gemeinde Nettersheim
durch. Beihilfen wurden in Höhe von 193.219,77 Euro erstattet, zudem zurückgeforderte Bei-
hilfen in Höhe von 2.152,50 Euro zurückgezahlt.

6

[22] Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen

Beihilfen VE Beamt*innen | 18.736.139,07 | Euro
Beihilfen Pflegeversicherung VE Beamt*innen | 4.379.360,35 | Euro
Beihilfen VE Beschäftigte 2.228.689,99 | Euro

- 25.344.189,41 | Euro

Die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen für diesen Personenkreis in Höhe von insge-
samt 39.653,90 Euro wurden bei den Beihilfezahlungen aufwandsmindernd berücksichtigt.

[23] Beihilfezahlungen an aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte

Beihilfen für Beamt*innen | 15.131.632,34 [Euro
Beihilfen Pflegeversicherung Beamt*innen | 278.231,56 | Euro
Beihilfen für Beschäftigte | 196.595,52 | Euro

15.606.459,42 | Euro

Auch hier sind die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen aufwandsmindernd berücksich-
tigt. Sie betrugen bei den Beihilfen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte im Jahr 2021
insgesamt 14.227,39 Euro.

[24] Abwicklung für fremde Rechnung

Für die Lehrer*innen an den Grund-, Haupt- und Förderschulen der Stadt Köln werden die
Beihilfen als Auftragsangelegenheit durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und
ausgezahlt. Im Wirtschaftsjahr 2021 erfolgten Auszahlungen in Höhe von insgesamt
14.671.124,01 Euro.

Außerdem beinhaltet der Posten die Rückführung der Gelder, die von Lehrer*innen in Höhe
von 11.372,31 Euro aus Beihilfeüberzahlungen zurückgefordert wurden.

Für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Nettersheim werden die Beihilfen aufgrund einer öf-
fentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und aus-
gezahlt. Sie betrugen im Wirtschaftsjahr 2021 insgesamt 193.219,77 Euro. Rückführungen
sind in Höhe von 2.152,50 Euro erfolgt.

[25] Löhne und Gehälter

Besoldung an Beamt*innen | 945.636,89| Euro
Vergütung an Beschäftigte | 537.876,00| Euro
| _1.483.512,89 | Euro

Hierbei berücksichtigt sind anteilige Personalkosten für Beamt*innen sowie Beschäftigte im
zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für
die Beihilfekasse erbringen.

[26] Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung

Beihilfen Beamt*innen der Beihilfekasse 64.790,87 | Euro
Versorgungsbezüge an Beamt*innen der Beihilfekasse 322.549,64 | Euro |
Beihilfen Versorgungsempfänger*innen der Beihilfekasse 87.443,28 | Euro
Gesetzliche soziale Aufwendungen 103.031,58 | Euro
ZVK-Umlage 51.705,57 | Euro
Beihilfen Beschäftigte der Beihilfekasse 185,49 | E Euro
629.706,43 | Euro

Auch hier sind anteilige Aufwendungen für Beamt*innen sowie Beschäftigte im zentralen Be-
reich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe berücksichtigt, die Serviceleistungen für
die Beihilfekasse erbringen.

Die Posten Beihilfen für Versorgungsempfänger*innen sowie Versorgungsbezüge an Be-
amt*innen beinhalten die Zuführungsaufwendungen für das Jahr 2021 zu den Personalrück-
stellungen gemäß der zwischen dem Personal- und Verwaltungsmanagement der Stadt Köln
und der Beihilfekasse abgeschlossenen Vereinbarung (siehe auch Verweisziffer [14]).

[27] Sonstiger Personalaufwand

Im Abrechnungsjahr sind Kosten in Höhe von 446,43 Euro entstanden, unter anderem für
Bildschirmarbeitsplatzbrillen, Zuwendungen und ähnliches.

[28] Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen

Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung
in Höhe von 26.577,50 Euro.

[29] Sonstige Abschreibungen

Der Posten beinhaltet die Niederschlagung von Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen, zu
denen nach derzeitigem Kenntnisstand in absehbarer Zeit keine Zahlungen erfolgen werden.

Daneben sind hier Beträge für Beihilfen enthalten, die aufgrund von Unfällen aufgewendet
werden mussten und aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Unfallverursachern erstat-
tet worden sind.

[30] Aufwand für EDV

Die Position beinhaltet die Kosten für die Leistungen des Amtes für Informationsverarbeitung,
die Lizenzkosten einschließlich Pflege und Wartung des Beihilfe-EDV-Systems sowie Aufwen-
dungen für Kleinteile beziehungsweise Reparaturen des allgemeinen EDV-Systems von ins-
gesamt 124.692,77 Euro.

Weiterhin sind im Jahr 2021 Kosten für das Scanverfahren zu BeihilfeNRWplus in Höhe von
156.278,75 Euro entstanden.

[31] Vergütung für bezogene Dienstleistungen

11, GPR, 30, Srbeitsicherheit etc.

Verwaltungs-/Betriebskostenerstattungen für Leistungen von

—
45.711,91 | Euro

Fortbildungskosten

0,00 | Euro

Gebühren ZESAR

2.530,28 Euro |

48.242,19 | Euro

[32] Postgebühren, Informations- und Kommunikationstechnik

Portokosten

103.659,86 | Euro

Fernmeldegebühren

14.968,36 | Euro

CAN IT-Arbeitsplätze (IVBK)

27.118,88 | Euro

CAN Betreuung mobile Geräte

1.828,00 |Euro |

CAN Betreuung Programme/Datensicherung

DMS/ Optisches Archiv

Wissensdatenbank

2.696,45 | Euro
354,20 | Euro

1.891,01 | Euro

152.516,76 | Euro

[33] Bürobedarf

Büroausstattung

1.165,81 | Euro

Sonstiger Bürobedarf

4.945,67 | Euro

Bücher, Zeitschriften, Drucksachen, Medien

13.314,89 | Euro

19.426,37 | Euro

[34] Sonstige Aufwendungen

Energiekosten

Kopiergeräte 12.165,75 | Euro
Mietzahlungen 180.286,69 | Euro

508,93 | Euro

Reinigungskosten

1.259,58 | Euro

Entsorgungen

109,54 | Euro
Mitgliedsbeiträge 49,62 | Euro
Dienstreisen 6,00 | Euro

Sonstiger Verwaltungsaufwand - z.B. Rechtsstreitigkeiten,
Umzug Rechner, Entschädigungszahlungen, Aufbau Lampen
etc.

71.022,15 | Euro

Sonstige betriebliche Aufwendungen - Baukostenzuschuss

250.744,52 | Euro

Kontoführungsgebühren

4.243,02 | Euro

Zinsaufwendungen

2.129,87 | Euro

Prüfkosten

10.000,00 | Euro

Periodenfremde Aufwendungen

64,63 | Euro

532.590,30 | Euro

[35] Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Auf das Guthaben des Girokontos wurden in 2021 keine Zinsen gezahlt.

[36] Erträge aus Verlustübernahme

Im Wirtschaftsjahr 2021 fand keine Verlustübernahme durch die Stadt Köln statt.

V. Ergänzende Angaben

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Beihilfekasse der Stadt Köln oblag im Berichtszeitraum:
Thomas Blaeser bis Geschäftsführer

31.08.2021

Holger Vogel Stellvertretender Geschäftsführer

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 95.732,96 Euro.

Da der Geschäftsführer die Geschäftsführung von Beihilfekasse und Zusatzversorgungskasse
wahrnimmt, werden die Personalkosten des Geschäftsführers von jeder Kasse anteilig getra-
gen.

Personal

Die Anzahl der Beamt*innen sowie der Beschäftigten (ohne Auszubildende), die bei der Bei-
hilfekasse der Stadt Köln tätig waren, betrug einschließlich der Mitarbeiterinnen im zentralen
Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für die Beihilfe-
kasse erbringen:

Am 31.12.2021 Am 31.12.2020

Beamt*innen 27 26
Beschäftigte 15 11
42 37

Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zentra-
len Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf Voll-
zeitstellen folgender Beschäftigtenstand (ohne Auszubildende):

Am 31.12.2021 Am 31.12.2020

Beamt*innen 20,50 20,24
Beschäftigte 12,46 8,21
32,96 28,45

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen
wurden nicht getätigt.

Abschlussprüferhonorar

Für die Prüfung des Abschlusses 2021 durch das Rechnungsprüfungsamt wurde in Anleh-
nung an die Kosten für 2020 eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 Euro gebildet.

Köln, den 30.06.2022

Ik. Ian

Philipp Kellersmann
Geschäftsführer

10

Anlage 6 Prüfbericht BHK 2021 ohne Unterschrift

26129 Zeichen

6:2 Stadt Köln M |

Rechnungsprüfungsamt

Bericht über die Prüfung

des Jahresabschlusses und
des Lageberichts der Beihilfe-
kasse der Stadt Köln zum
31.12.2021

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

® 0221/ 221 - 25015
&X 0221/ 221 - 25501

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021

Inhaltsverzeichnis

1 Prüfungsauftrag ....nermeesesnnennnnsnnnnenennernunnesnnnnannsnnsssnnenssnnennnsnernneonnnsnrnnnrensnsnnnstensersersnnnree 1
2  Wirtschaftsführung und Rechnungswesen .....usnmesnnennsennnnnennnnnnensnsnnnnonnnnnennnsnnnnnnnnnnennnnn 1
3  Prüfungsdurchführung ........ueesersesnesnennsnessnnnunnsnnsnnnennennnnnensnnnsnsnannensnnsnnnennensnnantnnennnnnane 1
4  Prüfungsergebnisse......nsersuesnesernersnnnnnnnnnsnnnnnnnnnnsnennennnansnnannennensnersurnernnnnnrnnnnnnnnnsnnraeranns 2

4.1 Rechnungswesen
4.2 Jahresabschluss
4.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich
4.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich .........eneennenenenennen 4
4.2.3 Bilanz im Jahresvergleich...

4.3 Lagebericht
5  Schlussbemerkungen .....unnersereonsnnennennnnonnennnnnnsnnnnnunnensernssnrennnnnnnnnnennnsnnssnernennonnsnnrsnnnnens 7
6  Bestätigungsvermerk

Anlagen

- Jahresabschluss der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2021
- Lagebericht der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2021
-  Vollständigkeitserklärung

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021

1 Prüfungsauftrag

Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde die Gemein-
deordnung NRW (GO NRW) in Teilen geändert. Am 01.01.2019 trat das Zweite Gesetz zur
Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemein-
deverbände im Land Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG NRW) in Kraft.

Gemäß $ 102 Abs. 10 GO NRW hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (Rechnungs-
prüfungsamt) per Gesetz den Auftrag zur Jahresabschlussprüfung der in 8 97 Abs. 1 Nr. 1, 2
und 4 GO NRW benannten Sondervermögen und somit auch der Beihilfekasse der Stadt Köln
(Beihilfekasse).

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dahingehend zu prüfen, ob sie — unter Beach-
tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) - ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln sowie die Chan-
cen und Risiken der Geschäftstätigkeit der Beihilfekasse angemessen darstellen. Die Prüfung
erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen
der Satzung beachtet worden sind.

2 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen

Die Beihilfekasse wird seit dem 01.01.1998 als rechtlich unselbständiges Sondervermögen ge-
mäß & 97 Abs. 1 Nr. 4 GO NRW geführt. Seit dem 01.01.1999 wird sie auf der Basis einer
Satzung, in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW
(EigVO NRW), verwaltet. Die Satzung der Beihilfekasse wurde zuletzt 2015 überarbeitet, am
12.11.2015 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und ist nach ihrer Veröffentlichung im
Amtsblatt der Stadt Köln am 10.12.2015 in Kraft getreten.

Das Wirtschaftsjahr der Beihilfekasse entspricht dem Kalenderjahr; der Jahresabschluss erfolgt
daher zum 31.12. eines jeden Jahres.

Insgesamt waren zum 31.12.2021 bei der Beihilfekasse 34 Mitarbeiter*innen tätig, davon 14 in
Teilzeit. Zusätzlich zu den 34 Mitarbeiter*innen waren weitere acht im zentralen Bereich der
Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe sowohl mit Aufgaben für die Beihilfekasse als auch
mit solchen für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) betraut. Die Geschäftsführung für die Beihil-
fekasse und die ZVK wurde auch 2021 in Personalunion wahrgenommen.

Das Rechnungswesen wird nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung geführt. Die
Rechnungslegung erfolgt nach den Bestimmungen der EigVO NRW in Verbindung mit den Vor-
schriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Buchführung und die Aufstellung des Jahres-
abschlusses sowie die Erstellung des Lageberichts liegen in der Verantwortung der Geschäfts-
führung der Beihilfekasse.

3 Prüfungsdurchführung

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse
für das Geschäftsjahr 2021 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Prüfungsgrundlagen
waren:

der Jahresabschluss mit Anhang,

der Lagebericht,

das Anlagenverzeichnis,

die Sachkonten,

die Debitoren- und Kreditorenkonten,

das Belegwesen,

sonstige Unterlagen aus der laufenden Geschäftstätigkeit.

Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden erteilt. Die Vollständigkeit der Buchführung
und des Jahresabschlusses wurde von der Geschäftsführung der Beihilfekasse bestätigt.

VLILILELL

1 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021

4 Prüfungsergebnisse
4.1 Rechnungswesen

Die Bücher der Beihilfekasse sind entsprechend den GoB gemäß $$ 238 ff. HGB ordnungsge-
mäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Belegablage erfolgt numerisch nach Buchungs-
nummern in den Räumlichkeiten der Verwaltung der Beihilfekasse im Dienstgebäude am
Parkgürtel (bis April 2021: Jakordenhaus) und ist vorbildlich. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wur-
den sämtliche Papierbelege eingescannt und digital abgelegt.

Die Beihilfekasse nutzt die Buchhaltungssoftware „GDI-FIBU“, die laut Herstellerangaben nach
IDW PS 880 zertifiziert ist und den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewah-
rung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Daten-
zugriff (GoBD) entspricht. Die Buchführung mit den zugehörigen Unterlagen genügt somit den
gesetzlichen Anforderungen.

4.2 Jahresabschluss

Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Anlage 1) wurde ordnungsge-
mäß aus den Büchern und sonstigen Aufzeichnungen der Beihilfekasse entwickelt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sind nach den einschlägigen Vorschrif-
ten des HGB und der EigVO NRW aufgestellt. Der Aufbau der Bilanz sowie der GuV erfolgt mit
kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten im Anhang erläutert wer-
den. Bestandsgefährdende Entwicklungen sind nicht zu erwarten. Die ergänzenden Bestim-
mungen der Satzung wurden eingehalten.

Der Lagebericht (Anlage 2) entspricht den gesetzlichen Vorschriften und steht im Einklang mit
dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt eine
korrekte Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die wesentlichen Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Nachfolgend werden die Entwicklungen der Positionen der GuV im Jahresvergleich und im Plan-
Ist-Vergleich sowie der Bilanzpositionen im Jahresvergleich dargestellt und erläutert.

4.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich
_—

GuV 2021/2020 2021 2020 Ergebnrisveränderung
Erträge
Umlagen für Versorgungsempfänger 27.164.600,00 €| 26.411.700,00 € 752.900,00 € 2,85%
Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 16.592.474,92 €| 16.310.489,36 € 281.985,56 € 1,73%
Abwicklung für fremde Rechnung 14.869.825,65 €| 13.549.669,04 €| 1.320.156,61 € 9,74%
Erstattung von Beihilfen 273.577,81 € 372.587,50 € -39.009,89€|  -26,57%
Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe 1.340.316,86€| 1.040.664,69€| 299.652,17 € 28,79%
Sonstige betriebliche Erträge 26.404,87 € 1.816,82 € 24.588,05 €! 1353,36%
Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 € 0,67 € -0,67 €| -100,00%
Summe| 60.267.200,11€| 57.686.928,08€| 2.580.272,03 €| 4,47%
Aufwendungen
Beihilfeaufwand an Versorgungsempfänger 25.344.189,41 €| 23.736.906,54 €| 1.607.282,87 € 6,77%
Beihilfeaufwand an aktive Beamte u. Beschäftigte 15.606.459,42 €) 15.442.311,70 € 164,147,72 € 1,06%
Abwicklung für fremde Rechnung 14.869.825,65 €] 13.549.669,04 €) 1.320.156,61 € 9,74%
Personalaufwand 2.113.665,75€| 2.021.289,72 € 92.376,03 € 4,57%
Abschreibungen 47.724,90 € 139.098,24 € -91.373,34 €| -65,69%
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.033,747,14 € 635.713,14 € 398.034,00 € 62,61%
Summe| 59.015.612,27 €] 55.524.988,38 €| 3.490.623,89 € 6,29%
Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.251.587,84 €] 2.161.939,70 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.251.587,84€ 2.161.939,70 €
|
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 2

Bericht über die Prüfung des Jahresabschiusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021

Die vorgelegte GuV weist für das Wirtschaftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von
1.251.587,84 € aus (Vorjahr: 2.161.939,70 €). Der erneut hohe Jahresüberschuss ergibt sich
vor allem aus unerwartet geringen Beihilfeaufwendungen im Berichtsjahr, wenngleich die Diffe-
renz zwischen Erfolgsplan und Ergebnis für das Jahr 2021 deutlich geringer ausfällt als im Vor-
Jahr. Während im Erfolgsplan 2021 Aufwendungen in Höhe von 41.908.073,00 € prognostiziert
wurden, liegen diese im Ergebnis bei nur 40.950.648,83 € (Differenz: 957.424,17 €). Die dem
Erfolgsplan zugrunde liegenden Kalkulationen sind nachvollziehbar.

Die Umlagen für Versorgungsempfänger*innen sind um rd. 753.000 € im Jahresvergleich ge-
stiegen, während die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen um rd. 1,61 Mio. € zugenommen
haben. Demgegenüber haben sich die Umlagen für aktive Beamt*innen und Beschäftigte um
rd. 282.000 € erhöht und die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr
um rd. 164.000 € zugenommen.

In der Position Erstattung von Beihilfen werden Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten,
zum Beispiel im Falle fremdverschuldeter Unfälle von Beihilfeberechtigten und die Erstattung
von Medikamentenrabatten, abgebildet. Hier ist insgesamt eine Abnahme um rd. 99.000 € fest-
zustellen.

- Die Schadensersatzleistungen gegenüber Dritten haben sich um rd. 14.600 €, das ent-
spricht ca. 14 % im Vergleich zum Vorjahr, ertragswirksam verringert.

- Die erstatteten Medikamentenrabatte haben um rd. 84.400 € bzw. ca. 31 % im Vergleich
zum Vorjahr abgenommen.

Die Kostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfe sind 2021 deutlich, um rd. 29 %, gestie-
gen. Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe, Sondervermögen
und Eigengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 27,00 € und für die Bearbeitung der
Lehrerbeihilfe eine Pauschale von 30,00 € pro Bearbeitungsfall. Den Unterlagen zur Ermittlung
der Fallkostenpauschale und deren Entwicklung über die letzten Jahre ist zu entnehmen, dass
die Zahl der Bearbeitungsfälle seit 2015 gestiegen ist. Im Berichtsjahr ist ein erneuter Anstieg
von 98.000 Fällen im Jahr 2020 auf 102.000 Fälle im Jahr 2021 zu verzeichnen. Da die Perso-
nal- und Verwaltungskosten zugleich um rd. 580.000 € zugenommen haben, ist die Fallkosten-
pauschale im Vergleich zu den Vorjahren um jeweils 5,00 € bei Voll- und Teilkosten gestiegen.

Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich vor allem aus Erstattungen unfallbedingter Beihilfe-
kosten aus befristet niedergeschlagenen Vorgängen von insgesamt 25.904,87 €.

Im Gegensatz zum Vorjahreszeitraum sind die Personalaufwendungen wieder gestiegen und
liegen 2021 bei rd. 2,11 Mio. €. Eine wesentliche Ursache hierfür sind die um rd. 228.000 €
höheren Zuführungsaufwendungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamt*in-
nen im Vergleich zum Vorjahr, die vom Personal- und Verwaltungsmanagement der Stadt Köln
für die Beihilfekasse berechnet wurden (s. 4.2.3).

Die hier abgebildeten Abschreibungen in Höhe von rd. 48.000 € beinhalten rd. 27.000 € an
planmäßigen Abschreibungsaufwendungen auf das Inventar der Beihilfekasse und rd. 21.000 €
an Sonstigen Abschreibungen. In den Sonstigen Abschreibungen werden niedergeschlagene
Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen und Beiträge für Beihilfen, die aus unterschiedlichen
Gründen nicht von den Unfallverursachern erstattet worden sind, abgebildet.

Im Bereich der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen die verursachungsgerechten Auf-
wendungen um rd. 398.000 € über denen des Vergleichszeitraums 2020. Die Hauptgründe hier-
für waren Kosten für die Leistungen des Amtes für Informationsverarbeitung, Lizenzkosten so-
wie Aufwendungen für Kleinteile und Reparaturen des allgemeinen EDV-Systems von insge-
samt 124.692,77 €. Zudem fielen 2021 Kosten für das Scanverfahren zu BeihilfeNRWplus in
Höhe von 156.278,75 € an.

3 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021

4.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich

2021 GuV Plan-ist-Vergleich Ist Plan Ergebnisveränderung |

Erträge

Umlagen für Versorgungsempfänger 27.164.600,00 €| 27.164.652,00 € -52,00 € 0,00%

Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 16.592.474,92 €| 17.005.626,00 € -413.151.08€| -2,43%

an satzungsmäßige und sonstige betriebliche 1.640.299,54 € | 1.463.671,00€ | 176.628,54€| 12,07%

Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 € 1,00€ -1,00 €] -100,00%
Summe| 45.397.374,46€| 45.633.950,00 € -236.575,54 €] -0,52%

Aufwendungen ;

Beihilfeaufwand für Versorgungsempfänger 25.344.189,41€| 25.773.400,00€) -429.210,59€| -1,87%

Beihilfeaufwand für aktive Beamte u. Beschäftigte 15.606.459,42 €| 16.134.673,00€| -528.213,58€| -3,27%

Personalaufwand 2.113.665,75€| 2.509.876,00 € -398.210,25€) -15,79%

Abschreibungen 47.724,90 € 143.500,00 € -95.775.10 €) -66,74%

Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.033.747,14€| 1.072.500,00 € -38.752,86€| -3,51%
Summe| 44.145.786,62 €] 45.633.949,00 €] -1.488.162. 38€) -3,26%

Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.251.587,84 €

Aufwendungen f. Verlustausgleich des Vorjahres 0,00 €

Ertrag aus Verlustübernahme 0,00€

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.251.587,84 €

Der Rat der Stadt Köln hat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2021
am 10.12.2020 beschlossen. Dieser schließt im Erfolgsplan bei Erträgen und Aufwendungen in
Höhe von jeweils 45.633.949 € ausgeglichen ab, wobei die Abwicklung für fremde Rechnung
und die Gegenposition nicht abgebildet werden, da sie erfolgsneutral bleiben.

Zur Finanzierung der Aufwendungen wurden für das Wirtschaftsjahr 2021 folgende Umlage-
sätze, jeweils bezogen auf die Dienstbezüge, beschlossen (ohne Mehrarbeits-/Überstundenver-
gütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherungsbeiträge und Sonderzuwendungen):

» 7,20 % für Beihilfen Beamt*innen (2020: 7,24 %)
> 0,11 % für Pflegeversicherung Beamt*innen (2020: 0,11 %)
> 0,04 % für Beihilfen Beschäftigte (2020: 0,04 %)

Die Kalkulation der Planansätze ist plausibel und nachvollziehbar. In den Berechnungen wurden
sowohl Erfahrungswerte der letzten Jahre, als auch angepasste Kostensteigerungen und -redu-
zierungen berücksichtigt. Da die tatsächliche Anzahl von Beihilfeanträgen und die zu zahlenden
Leistungen nicht exakt vorhersehbar sind, ergeben sich hieraus Abweichungen.

Die Aufwendungen für Versorgungsempfänger*innen waren um 1,7 % geringer als kalkuliert,
die Beihilfeaufwendungen für aktive Beamtinnen und Beschäftigte um 3,3 %. Aufgrund des nur
leicht gesenkten Beihilfeumlagesatzes für die aktiven Beamt*innen und Beschäftigten, lagen die
Umlagen für diesen Personenkreis um rd. 413.000 € unterhalb des Planwerts.

Die Berechnung der Umlagen basiert auf den Jahresbruttobezügen der Beamt*innen und Be-
schäftigten und unter Berücksichtigung angenommener Gehaltssteigerungen im Jahr 2021.

Die Abschreibungen wurden mit einem Planwert von insgesamt 143.500 € angesetzt. Der tat-
sächliche Abschreibungsaufwand lag jedoch mit rd. 48.000 € erheblich unter diesem Wert, was
vor allem auf die Sonstigen Abschreibungen zurückzuführen ist, die im Berichtsjahr 2021 deut-
lich geringer ausfielen als im Vorjahr.

Der Kalkulation des Planwerts 2021 für Sonstige Abschreibungen wurden der Jahreswert aus
2019 sowie die zum Zeitpunkt der Kalkulation vorliegenden Werte aus 2020 zugrunde gelegt.
Eine Kontrolle der zu erwartenden Niederschlagung offener Forderungen erfolgt jährlich und

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 4

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021

orientiert sich in erster Linie an Alter und Höhe der Forderungen. Ein Vergleich mit den Nieder-
schlagungen der Vorjahre ergab, dass die tatsächlichen Werte die Planwerte weit überstiegen.
Mit dem hohen Ansatz für das Jahr 2021 wurden die hohen Niederschlagungswerte der Vorjahre
insofern konsequent berücksichtigt.

Der Gesamtbetrag der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen lag rd. 39.000 € unter dem kal-
kulierten Wert. Dies ist vor allem auf geringere Umzugskosten durch erbrachte Eigenleistungen
und einen niedrigeren Baukostenzuschuss zurückzuführen.

Die Berechnungen wurden vollständig vorgelegt. Insgesamt ist die Kalkulation sehr sorgfältig
dokumentiert und nachvollziehbar.

4.2.3 Bilanz im Jahresvergleich

Bilanz im Jahresvergleich 2021 2020 L Veränderun
Aktiva

Anlagevermögen:

- Sachanlagen 73.416,32 € 19.720,82 € 53.695,50 €] 272,28%
Umlaufvermögen:

- Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände 5.941.091,26 €) 4.966.353,74 € 974.737,52 €) 19,63%
- Liquide Mittel 2.233.683,20 €] 1.775.219,10€| 458.464,10€| 25,83%
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 80.220,84 € 80.655,18 € 434, 34€) -0,54%
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Summe| 8.328.411,62 € 6.841.948,84 €| 1.486.462,78 € zur

Passiva

Eigenkapital 1.251.587,84 €| 2.161.939,70€| -910.351,86€| -42,11%

Rückstellungen 2.885.828,84 €| 2.520.748,92 € 365.079,92€| 14,48%

Verbindlichkeiten 2.744.632,58 € 797.375,68 €) 1.947.256,90 €| 244,21%

Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.446.362,36 €] 1.361.884,54 € 84.477,82 € 6,20%
Summe| 8.328.411,62 €| 6.841.948,84 €| 1.486.462,78€|] 21,73%

Aktiva

Während sich das Anlagevermögen in den Vorjahren verringert hat, ist zum Bilanzstichtag
31.12.2021 ein auffälliger Anstieg der gesamten Geschäftsausstattung von rd. 20.000 € auf
rd. 73.000 € zu erkennen. Dieser Anstieg resultiert aus der Differenz von Zugängen zum Inven-
tar in Höhe von 80.485,11 € und deutlich niedrigeren Abschreibungen. Die Zugänge ergeben
sich aus der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und EDV-Geräten über zusammen
36.517,65 € und Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) in Höhe von 43.967,46 €. Demge-
genüber lagen die Abschreibungsaufwendungen auf das Inventar der Beihilfekasse 2021 bei
insgesamt nur 26.577,50 €. Deren überwiegender Anteil entfiel mit jeweils rd. 12.000 € auf Ab-
schreibungen bei EDV-Geräten und Abschreibungen auf GWG der Anschaffungsjahre 2017 bis
2021.

Zum Ende des Wirtschaftsjahres 2021 waren erneut deutlich mehr Forderungen bilanziert als
im Vorjahr. Mit rd. 5,47 Mio. € bestanden diese überwiegend aus Forderungen gegenüber dem
Land NRW. Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land erfolgt durch Vorauszahlung.
Nach Ablauf des Jahres wurde eine detaillierte Abrechnung der gezahlten Beihilfen und erfolg-
ten Erstattungen für jeden Bereich erstellt, die zum 31.12.2021 mit einer Forderung gegenüber
dem Land abschließt. Zur Sicherstellung ausreichender Liquidität und zur Vermeidung von Ne-
gativzinsen wurde diese Forderung 2021 erneut nicht eingezogen. Derzeit wird die Abholung
der Gesamtforderung und die Anlage des Geldes geprüft.

Der Bestand an Liquiden Mitteln lag zum Bilanzstichtag mit 2.233.683,20 € um rd. 26 % über
dem Vorjahreswert. Bei den Liquiden Mitteln handelt es sich um den Guthabenbestand des
Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn zum Bilanzstichtag. Dieser wurde via Saldenbestäti-
gung überprüft.

5 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021

Passiva

Das Eigenkapital in Höhe von 1.251.587,84 € ist lediglich in Form des ausgewiesenen Jahres-
überschusses vorhanden, da es sich bei der Beihilfekasse nicht um eine klassische Gesellschaft
mit Eigenmitteln handelt. Der Jahresüberschuss ist nach erfolgter Feststellung durch den Rat
an die Stadt Köln abzuführen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Verrechnung mit künf-
tigen Umlagezahlungen (vgl. 8 14 Abs. 1 der Satzung der Beihilfekasse). Der gegenüber den
Vorjahren um rd. 42 % niedrigere Jahresüberschuss ergibt sich in erster Linie aus stark gestie-
genen Aufwendungen für Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen, während sich die
Umlagen für dieselben vergleichsweise moderat erhöht haben. Daneben ist ein deutlicher An-
stieg der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu verzeichnen.

In der Position der Rückstellungen ist eine Erhöhung um rd. 365.000 € gegenüber dem Jahr
2020 festzustellen. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des Anspruchs noch nicht festge-
stellt werden konnte, wurde auf Basis von Erfahrungswerten ein Pauschalbetrag von 600,18 €
je Fall angenommen. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Verhältnis der Ausgaben 2021 - vor
Auflösung und Neubildung von Rückstellungen — und der im Vorjahr tatsächlich abgerechneten
Anträge:

40.691.678,61 € / 67.799 Anträge = 600,18 € je Antrag.

Die Berechnung des Pauschalbetrags wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung ge-
stellt. Sie ist gut dokumentiert und nachvollziehbar.

Die Verbindlichkeiten weisen im Jahresvergleich erhebliche Schwankungen auf. So ist die Höhe
der Verbindlichkeiten von rd. 1.057.000 € im Jahr 2019 auf rd. 797.000 € im Jahr 2020 gesunken
und im Berichtsjahr 2021 erneut auf rd. 2.745.000 € gestiegen. Der Betrag setzt sich zusammen
aus Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft und Sonstigen Verbindlichkeiten. Erstere wei-
sen die Verbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung in Höhe des Jahresüberschusses des
Vorjahres auf, der mit 2.161.939,70 € besonders hoch ausfiel. Die Sonstigen Verbindlichkeiten
enthalten neben kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Pensions- und
Beihilferückstellungen in Höhe von rd. 561.000 €, die vom Personal- und Verwaltungsmanage-
ment für Beamt*innen der Beihilfekasse berechnet wurden.

4.3 Lagebericht

Die Zahl der Beihilfeanträge ist auch im Jahr 2021 weiter gestiegen und liegt bei rd. 105.000
Anträge pro Jahr. Vor dem Hintergrund des wachsenden Arbeitsvolumens, bestehender Vakan-
zen und Langzeiterkrankungen beträgt die Bearbeitungszeit eines Beihilfeantrags durchschnitt-
lich 26 Kalendertage.

Als Gegensteuerungsmaßnahme wurden insgesamt sieben neue Stellen im operativen Bereich
der Beihilfebearbeitung beantragt und zum 01.01.2022 zugesetzt. Nach erfolgter Personalak-
quise konnten zwischenzeitlich neun Kräfte für die vakanten bzw. zusätzlichen Stellen bei der
Beihilfekasse gewonnen werden.

Darüber hinaus wurde im Rahmen eines Verwaltungsreformprojekts eine Neuorganisation im
Bereich der Beihilfenfestsetzung vorgenommen. Durch eine zunehmende Spezialisierung sollen
eine effizientere Aufgabenerledigung, eine Qualitätsoptimierung und Einsparpotenziale reali-
siert werden.

Bei dem vom Land NRW entwickelten Beihilfeabrechnungsverfahrens IBSY.NRW, das eine
Fortentwicklung des Verfahrens BeihilfeNRWplus darstellt, sind hingegen keine Fortschritte zu
verzeichnen. Die für die zweite Jahreshälfte 2021 vorgesehene Einführung konnte nicht umge-
setzt werden, da sich die Entwicklung des Verfahrens beim Land NRW weiter verzögert hat. Der
Beginn des Rollouts für die Beihilfestellen ist nun für März 2024 geplant.

Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021

Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum wurde
mit dem Anschluss des Rhein-Sieg-Kreises weiter ausgebaut. Inzwischen sind in dieser inter-
kommunalen Kooperation 18 Beihilfestellen mit über 38.000 Beihilfeberechtigten angeschlos-
sen. Die Kooperation wird von der Beihilfekasse als positiv wahrgenommen.

Im April 2021 ist die Beihilfekasse in das neue Dienstgebäude am Parkgürtel 24 in Köln umge-
zogen. Dabei konnten die für den Umzug veranschlagten Kosten deutlich unterschritten werden.

Das Risikomanagement ist zu einem festen Bestandteil der Beihilfekasse geworden. Neue Be-
trugsfälle wurden nicht festgestellt.

Im Jahr 2022 ist bis zur Erstellung des Lageberichts eine weitgehend planmäßige Entwicklung
der Beihilfekasse festzustellen. Risiken hinsichtlich der Übernahme etwaiger zusätzlicher Kos-
ten aus der COVID-19-Pandemie haben sich weiterhin nicht realisiert.

5 Schlussbemerkungen

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte im August 2022, zum Teil in den Räumlich-
keiten der Beihilfekasse.

Dabei wurde durch die verantwortlichen Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse jederzeit umfas-
send Auskunft erteilt. Der Zugriff des Rechnungsprüfungsamts auf alle prüfungsrelevanten Un-
terlagen war stets gewährleistet. Zu Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie kam es
während der Prüfung nicht.

6 Bestätigungsvermerk

Entsprechend dem Prüfungsergebnis hat das Rechnungsprüfungsamt dem Jahresabschluss
der Beihilfekasse zum 31.12.2021 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 den folgen-
den Bestätigungsvermerk erteilt:

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr
01.01. bis 31.12.2021 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vor-
schriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prü-
fung führte zu keinen Beanstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerks in Frage
stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfe-
kasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamts vermittelt der Jahresabschluss unter Beach-
tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln.
Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen.

Köln, den 16.08.2022

; as
7

Ralf Jülich
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

7 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln

Beratungsverlauf (3)

28.11.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2022 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2869/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.10.2022
Erstellt
31.08.2022 11:11