2869/2022
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2021
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Anlage 5 Lagebericht BHK 2021
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Anlage 2 GuV BHK 2021
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Beihilfekasse der Stadt Köln Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021 Anhang Aufwendungen Erträge Euro Euro Euro 1. Umlagen und sonstige Erträge a) Umlagen für Versorgungsempfänger [16] 27.164.600,00 b) Umlagen für aktive Beamte und Beschäftigte [17] 16.592.474,92 c) Erstattung Beihilfen [18] 273.577,81 d) Kostenerstattungen [19] 1.340.316,86 e) Sonstige betriebliche Erträge [20] 26.404,87 f) Abwicklung für fremde Rechnung [21] 14.869.825,65 60.267.200,11 2. Aufwendungen für Beihilfefälle a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger [22] 25.344.189,41 b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte und Beschäftigte [23] 15.606.459,42 c) Abwicklung für fremde Rechnung [24] 14.869.825,65 55.820.474,48 3. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter [25] 1.483.512,89 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung [26] 629.706,43 c) Sonstiger Personalaufwand [27] 446,43 2.113.665,75 4. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen [28] 26.577,50 b) Sonstige Abschreibungen [29] 21.147,40 47.724,90 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Aufwand für EDV [30] 280.971,52 b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen [31] 48.242,19 c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung [32] 152.516,76 d) Bürobedarf [33] 19.426,37 e) Sonstige Aufwendungen [34] 532.590,30 1.033.747,14 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge [35] 0,00 0,00 59.015.612,27 60.267.200,11 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.251.587,84 8. Erträge aus Verlustübernahme [36] 0,00 9. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 1.251.587,84
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 2869/2022 Freigabedatum 20.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2021 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2021 fest und entlastet die Kassenleitung. Der Jahresüberschuss 2021 wird an die Stadt Köln abgeführt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Verrechnung mit künftigen Umlagezahlungen. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 Rat 08.12.2022 2 Begründung Gemäß 15 § der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln vom 27.11.2015 gelten für die Wirtschafts- führung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht, welcher zusätz- lich einen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse gibt, aufzustellen. Der Jah- resabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde dem Rech- nungsprüfungsamt satzungsgemäß vorgelegt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem Rat der Stadt Köln zusammen mit dem Prüfungsergebnis bis spätestens 31.12. des auf das Wirt- schaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der Rat stellt den geprüften Jahresabschluss und den La- gebericht nach § 15 Absatz 3 Satz 4 der Satzung der Beihilfekasse fest und beschließt über die Ent- lastung der Kassenleiterin/des Kassenleiters. Das Prüfergebnis inklusive Jahresabschluss und Lagebericht liegt der Vorlage als Anlage bei. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2021 der Beihilfekasse der Stadt Köln enthält folgenden Bestätigungsvermerk: „Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, La- gebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 01.01. bis 31.12.2021 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung führte zu keinen Be- anstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die Risiken der künf- tigen Entwicklung zutreffend dar. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen.“ Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2021 einen Jahresüber- schuss in Höhe von 1.251.587,84 Euro aus. Zu weiteren Details wird auf die Anlagen verwiesen. Anlagen
Anlage 7 Vollständigkeitserklärung BHK 2021
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1100 Ich, der Unterzeichnende Philipp Kellersmann als Geschäftsführer Vollständigkeitserklärung 30.06.2022 erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2021 • alle Geschäftsvorfälle, die für das abgelaufene Geschäftsjahr buchungspflichtig gewor den sind, ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst worden sind, • die dieses Geschäftsjahr betreffenden Bücher, Konten, Belege und sonstigen Schriften vollzählig zur Verfügung gestellt wurden, • Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss, die nach dem Bilanz stichtag eingetreten sind, berücksichtigt wurden. Köln, den 30.06.2022 Philipp Kellersmann
Anlage 4 Inventar BHK 2021_BHK
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Inventar Beihilfekasse Stand: 31.12.2021 Übersicht Gruppe Gruppenbezeichnung Ansch.-Wert Zugänge Abgänge Ansch.-Wert Restwert Zugänge Abgänge Abschr. Restwert 01.01.2021 2021 2021 31.12.2021 01.01.2021 2021 2021 2021 31.12.2021 1. Schränke/Regale 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2. Schreibtische/Tische 1.376,81 Euro 0,00 Euro 1.376,81 Euro 0,00 Euro 247,40 Euro 0,00 Euro 212,11 Euro 35,29 Euro 0,00 Euro 3. Stühle 990,10 Euro 0,00 Euro 990,10 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4. Sonst. Einrichtungsgegenstände 0,00 Euro 22.284,06 Euro 0,00 Euro 22.284,06 Euro 0,00 Euro 22.284,06 Euro 1.818,13 Euro 20.465,93 Euro 5. Rechen-/Schreibmaschinen 1.735,72 Euro 0,00 Euro 1.735,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 6. ADV-Geräte 51.472,52 Euro 14.233,59 Euro 6.287,14 Euro 59.418,97 Euro 9.237,53 Euro 14.233,59 Euro 350,95 Euro 12.366,47 Euro 10.753,70 Euro 7. Sonstige technische Geräte 2.647,09 Euro 0,00 Euro 277,24 Euro 2.369,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 8. Sonstiges Inventar 256,88 Euro 0,00 Euro 72,54 Euro 184,34 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Summe 1 - 8 58.479,12 Euro 36.517,65 Euro 10.739,55 Euro 84.257,22 Euro 9.484,93 Euro 36.517,65 Euro 563,06 Euro 14.219,89 Euro 31.219,63 Euro berücksichtigte Buchung 350,95 Euro 14.184,60 Euro 9. GWG Anschaffungsjahr 2009 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 10. GWG Anschaffungsjahr 2010 829,89 Euro 0,00 Euro 454,30 Euro 375,59 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 11. GWG Anschaffungsjahr 2011 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 12. GWG Anschaffungsjahr 2012 37.170,27 Euro 0,00 Euro 34.077,51 Euro 3.092,76 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 13. GWG Anschaffungsjahr 2013 1.018,85 Euro 0,00 Euro 1.018,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 14. GWG Anschaffungsjahr 2014 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 15. GWG Anschaffungsjahr 2015 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 16. GWG Anschaffungsjahr 2016 2.359,00 Euro 0,00 Euro 817,82 Euro 1.541,18 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 17. GWG Anschaffungsjahr 2017 2.174,85 Euro 0,00 Euro 1.896,13 Euro 278,72 Euro 434,97 Euro 0,00 Euro 434,97 Euro 0,00 Euro 18. GWG Anschaffungsjahr 2018 1.688,33 Euro 0,00 Euro 1.403,92 Euro 284,41 Euro 675,32 Euro 0,00 Euro 337,67 Euro 337,65 Euro 19. GWG Anschaffungsjahr 2019 3.182,70 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.182,70 Euro 1.909,62 Euro 0,00 Euro 636,54 Euro 1.273,08 Euro 20. GWG Anschaffungsjahr 2020 9.019,97 Euro 0,00 Euro 4.870,03 Euro 4.149,94 Euro 7.215,98 Euro 0,00 Euro 1.803,99 Euro 5.411,99 Euro 21. GWG Anschaffungsjahr 2021 0,00 Euro 43.967,46 Euro 0,00 Euro 43.967,46 Euro 0,00 Euro 43.967,46 Euro 8.793,49 Euro 35.173,97 Euro Summe 9 - 21 63.900,11 Euro 43.967,46 Euro 44.538,56 Euro 63.329,01 Euro 10.235,89 Euro 43.967,46 Euro 0,00 Euro 12.006,66 Euro 42.196,69 Euro Summe Geschäftsausstattung 122.379,23 Euro 80.485,11 Euro 55.278,11 Euro 147.586,23 Euro 19.720,82 Euro 80.485,11 Euro 563,06 Euro 26.226,55 Euro 73.416,32 Euro berücksichtigte Buchung 26.191,26 Euro 0. Software 249,07 Euro 0,00 Euro 249,07 Euro 0,00 Euro 0 ,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Immat. Vermögensgegenstände 249,07 Euro 0,00 Euro 249, 07 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Eur o 0,00 Euro Gesamtsummen 122.628,30 Euro 80.485,11 Euro 55.527,18 Euro 147.586,23 Euro 19.720,82 Euro 80.485,11 Euro 563,06 Euro 26.226,55 Euro 73.416,32 Euro Anschaffungswerte Buchwerte
Anlage 1 Bilanz BHK 2021
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Beihilfekasse der Stadt Köln Bilanz zum 31. Dezember 2021 Aktiva Anhang 31.12.2020 Euro Euro Euro A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Softwarelizenzen [1] 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung [2] 73.416,32 19.720,82 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige [3] 5.941.091,26 Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 5.941.091,26 4.966.353,74 II. Guthaben bei Kreditinstituten 1. Girokonto [4] 2.233.683,20 2. Anlagen mit kurzer Laufzeit [5] 0,00 2.233.683,20 1.775.219,10 C. Rechnungsabgrenzungsposten [6] 80.220,84 80.655,18 D. Bilanzverlust I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag [7] 0 ,00 0,00 8.328.411,62 6.841.948,84 Passiva Anhang 31.12.2020 Euro Euro Euro A. Eigenkapital I. Gewinn/Verlust des Vorjahres [8] 2.161.939,70 294.406,55 Verwendung für: Abführung an den Haushalt der Stadt Köln -2.161.939,70 -294.406,55 Ausgleich durch: Sonderzahlung der Stadt Köln 0,00 0,00 Verbleibender Gewinn/Verlust des Vorjahres 0,00 0,00 II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag [9] 1.251.587,84 2.161.939,70 III. Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital [10] 0,00 0,00 1.251.587,84 2.161.939,70 B. Rückstellungen I. Rückstellung für künftige Kassenleistungen [11] 2.663.367,42 2.350.515,91 II. Sonstige Rückstellungen [12] 222.461,42 170.233,01 2.885.828,84 C. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft [13] 2.183.809,25 316.818,79 II. Sonstige Verbindlichkeiten [14] 560.823,33 480.556,89 2.744.632,58 D. Rechnungsabgrenzungsposten [15] 1.446.362,36 1.361.884,54 8.328.411,62 6.841.948,84 31.12.2021 31.12.2021
Anlage 3 Anhang BHK 2021
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Beihilfekasse der Stadt Köln Anhang zum Jahresabschluss 2021 l. Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses Für die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit ihrer Gründung als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Köln zum 01.01.1998 gemäß der Satzung in ihrer jeweils gelten- den Fassung, derzeit in ihrer Fassung vom 27.11.2015, ein Jahresabschluss entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der je- weils geltenden Fassung erstellt. Der Aufbau und die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten mit Verweisziffern auf die Erläuterungen im Anhang versehen sind. Il. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Die Bewertung der Softwarelizenzen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wurden je nach Anschaffungsdatum in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften zeitanteilige Abschreibungen vorgenommen. Ge- ringwertige Wirtschaftsgüter der Anschaffungsjahre 2017 bis 2021 wurden jeweils in einen Pool gebucht. Dieser wird jeweils über 5 Jahre linear abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bewer- tet. Zinslose beziehungsweise niedrig verzinsliche langfristige Forderungen sind nicht abge- zinst. Die nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind mit Nominalbeträgen angesetzt. Die Rückstellung für künftige Kassenleistungen beinhaltet Beihilfeaufwendungen aus Beihilfe- anträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren, die in 2021 eingegangen beziehungsweise an- hängig waren, jedoch bis 31.12.2021 nicht abschließend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Die Sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Il. Angaben zur Bilanz Aktiva [1] Softwarelizenzen Die käuflich erworbenen Softwareprodukte (immaterielle Vermögensgegenstände) für die bei der Beihilfekasse eingesetzten Arbeitsplatzrechner sind vollständig abgeschrieben. [2] Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Position hat sich im Wirtschaftsjahr wie folgt entwickelt: Anfangsbestand Inventar 9.484,93 | Euro Zugänge 36.517,65 | Euro Planmäßige Abschreibungen / Abgänge -14.782,95 | Euro Endbestand Inventar 31.219,63 | Euro Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) Anschaffungsjahr 2017 (Anfangsbestand) 434,97 \ Euro Abschreibung auf GwG 2017 - 434,97 | Euro Endbestand GwG 2017 0,00 | Euro Anschaffungsjahr 2018 (Anfangsbestand) 675,32 | Euro Abschreibung auf GwG 2018 - 337,67 | Euro Endbestand GwG 2018 337,65 | Euro Anschaffungsjahr 2019 (Anfangsbestand) 1.909,62 | Euro Abschreibung auf GwG 2019 Endbestand GwG 2019 Euro Anschaffungsjahr 2020 (Anfangsbestand) 7.215,98 | Euro Abschreibung auf GwG 2020 - 1.803,99 | Euro Endbestand GwG 2020 5.411,99 | Euro Anschaffungsjahr 2021 (Anfangsbestand) 0,00 | Euro Zugänge 2021 |___ 43.967,46 | Euro Abschreibung auf GwG 2021 - 8.793,49 | Euro Endbestand GwG 2021 35.173,97 | Euro Endbestand Betriebs- und Geschäftsausstattung 73.416,32 | Euro [3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Forderungen 3.397,26 | Euro Forderungen an Mitarbeiter*innen 0,00| Euro Schadensersatzforderungen 70.959,17 | Euro Zinsforderungen 0,00 | Euro Forderung an das Land NRW 5.465.452,38 | Euro | Forderungen Fallkostenerstattung selbstzahlender Einrichtungen 1.917,00 | Euro Forderungen Fallkostenerstattung Gemeinde Nettersheim 1.612,00 | Euro Forderungen Gebietszentrum 361.824,86 | Euro | Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt 2.271,90 | Euro Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Lehrer*innen ] 1.074,89 | Euro Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Nettersheim 32.581,80 | Euro Umlageforderung an Stadt 0,00|Euro Forderung gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss 0,00 | Euro | 5.941.091,26 | Euro Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land NRW erfolgt durch Vorauszahlungen in an- gemessener Höhe getrennt nach Beihilfen in Krankheitsfällen, Beihilfen zu Pflegekosten und Rentenversicherungsbeträgen für Pflegepersonen. Nach Ablauf des Jahres wurde eine Spitzabrechnung der gezahlten Beihilfen und der erfolgten Erstattungen für jeden Bereich er- stellt. Diese Abrechnung schließt zum 31.12.2021 mit einer Forderung gegenüber dem Land NRW ab. Wegen ausreichender Liquidität und zur Vermeidung von Negativzinsen wurde die Forderung im Jahr 2021 nicht eingezogen. Die Forderung wurde in 2022 trotz regelmäßiger Abholung von Abschlägen ähnlich hoch gehalten. Die Abholung der Gesamtforderung und Anlage des Geldes wird derzeit geprüft. Die Abrechnung der Fallkostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfesachbearbeitung erfolgt gegenüber den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesell- schaften jeweils nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dadurch ergeben sich Forderungen gegenüber diesen Selbstzahlern aus der Abrechnung für das IV. Quartal 2021, die bis zum 31.12.2021 noch nicht kassenwirksam waren. Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt ergeben sich, wenn eine Neuberechnung einer Beihilfefestsetzung erfolgt ist und die hieraus resultierende Beihilfeüberzahlung zum 31.12. des Wirtschaftsjahres noch nicht zurückgezahlt wurde. Forderungen an Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse sind in 2021 nicht entstanden. Als Schadensersatzforderungen werden Forderungen gegenüber den Verursachern von un- fallbedingten Beihilfeaufwendungen erfasst, die durch das Personal- und Verwaltungsma- nagement der Stadt Köln bearbeitet und im Erfolgsfalle an die Beihilfekasse erstattet werden. [4] Girokonto Es handelt sich um den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn am Bilanzstichtag. [5] Anlagen mit kurzer Laufzeit Die monatlichen Umlagezahlungen und sonstigen Zahlungseingänge könnten bis zu ihrer Ver- wendung festverzinslich angelegt werden. Zum Bilanzstichtag bestanden keine derartigen An- lagen, da das Zinsniveau derzeit bei 0,00 % und darunter liegt und somit keine Zinsen erwirt- schaftet werden können. [6] Rechnungsabgrenzungsposten Bei den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um die Besoldung sowie die Beihilfeumlage für die Beamt*innen der Beihilfekasse für Januar 2022 in Höhe von 80.220,84 Euro. Diese waren bereits Ende Dezember 2021 fällig und sind dem Girokonto der Beihilfekasse belastet worden. Passiva [8] Gewinn/Verlust des Vorjahres Im Vorjahr ergab sich ein Überschuss in Höhe von 2.161.939,70 Euro. Dieser Betrag war der Kernverwaltung zuzuführen. Der Ausgleich durch Verrechnung mit Umlagezahlungen ist er- folgt. [9] Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Für das Wirtschaftsjahr 2021 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 1.251.587,84 Euro. Die- ser wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens mit Umlagezahlungen verrechnet. [10] Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital Es ergibt sich kein nicht gedeckter Fehlbetrag. [11] Rückstellung für künftige Kassenleistungen Unter dieser Position ist die Summe der zum Jahresende 2021 noch nicht festgesetzten Bei- hilfeaufwendungen aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren in Höhe von 2.663.367,42 Euro erfasst, die in 2021 anhängig waren, jedoch bis 31.12.2021 nicht abschlie- Rend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des Anspruches noch nicht festgestellt werden konnte, wurde auf der Basis vorliegender Erfah- rungswerte ein Pauschalbetrag von 600,18 Euro je Fall angenommen. Die noch offenen Wi- derspruchs- und Klageverfahren wurden mit ihrem jeweiligen Streitwert berücksichtigt. [12] Sonstige Rückstellungen Rückstellung für Prüfkosten Jahresabschluss 10.000,00 | Euro Rückstellung für Urlaubsansprüche 212.461,42 | Euro 222.461,42 | Euro [13] Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft Verbindlichkeiten Land NRW 5 1.267,20 | Euro Verbindlichkeiten aus laufendem Geschäft 19.256,15 | Euro Verbindlichkeiten Beihilfen Lehrende 218,41 | Euro Verbindlichkeiten Selbstzahler 5 1.127,79 | Euro | Verbindlichkeiten gegen Kernverwaltung aus Jahresabschluss | 2.161 .939,70 | Euro 2.183.809,25 | Euro Bei den Verbindlichkeiten Land NRW handelt es sich um noch ausstehende Rückzahlungen aus Überzahlungen von Pflegezahlungen bei Lehrern und dem Überschuss aus der Abrech- nung der Abschläge für die Rentenversicherungsbeitragszahlungen für das Jahr 2021, der im Jahr 2022 verrechnet wurde. Bei den Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäft handelt es sich um die Rentenversi- cherungsbeiträge für Pflegepersonen für den Monat Dezember 2021, die jedoch erst im Fol- gemonat festgesetzt und ausgezahlt werden konnten. Bei den Verbindlichkeiten an Selbstzahlende handelt es sich um die von ZESAR für diesen Bereich überwiesenen Medikamentenrabatte, die hier eingegangen sind, jedoch erst im Folgejahr an die selbstzahlenden Stellen ausgezahlt werden konnten. Die Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung ergibt sich aus dem Jahresabschluss 2020. Sie wurden mit Umlagezahlungen im Jahr 2022 verrechnet. [14] Sonstige Verbindlichkeiten Es handelt sich um kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für das Jahr 2021. Enthalten sind außerdem Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 560.823,33 Euro, die vom Personal- und Verwaltungsmanagement der Stadt Köln für die Be- amt*innen der Beihilfekasse berechnet wurden. [15] Rechnungsabgrenzungsposten Die Beihilfeumlagen für Beamt*innen werden zusammen mit der Auszahlung der jeweiligen Bezüge von der Stadt Köln an die Beihilfekasse abgeführt. Da die Bezüge stets am Ende des Vormonats ausgezahlt werden, hat dies zur Folge, dass die Umlagen für den Januar des fol- genden Wirtschaftsjahres bereits Ende Dezember des ablaufenden Wirtschaftsjahres auf dem Girokonto der Beihilfekasse eingehen. Diese Zahlungseingänge sind daher zum Bilanzstich- tag 31.12.2021 als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung [16] Umlagen für Versorgungsempfänger*innen (VE) Beihilfeumlagen VE Beamt*innen 19.664.500,04 | Euro Beihilfeumlagen Pflegeversich. VE Beamt*innen 4.626.099,96 | Euro Beihilfeumlagen VE Beschäftigte 2.874.000,00 | Euro L 27.164.600,00 | Euro [17] Umlagen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte Beihilfeumlagen Beamt*innen | 16.095.883,30 Euro Beihilfeumlagen Pflegeversicherung Beamt*innen 245.909,32 | Euro Beihilfeumlagen Beschäftigte 250.682,30 | Euro ] 16.592.474,92 | Euro [18] Erstattung Beihilfen Hierbei handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen und Erstat- tungen von Medikamentenrabatte durch ZESAR. Erstattete Medikamentenrabatte ]_184.276,83]Euro ] | Schadensersatzleistungen 89.300,98 | Euro 273.577,81 | Euro [19] Kostenerstattungen Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe / Sondervermögen / Ei- gengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 27,00 Euro. Für die Bearbeitung der Leh- rerbeihilfen wird eine Pauschale von 30,00 Euro pro Bearbeitungsfall berechnet. Für die Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum wird von den ange- schlossenen Beihilfekassen eine Kostenerstattung gefordert. Diese Erträge wurden anhand der zum Stichtag 31.12.2021 ermittelten jeweiligen Anzahl der Beihilfeberechtigten anteilig für die Zeit der Betreuung kostendeckend berechnet. [20] Sonstige betriebliche Erträge Diese Position beinhaltet zum einen die Auflösung der Rückstellung von 10.000,00 Euro Prüf- kosten des RPA’s, deren Rechnung sich nur über 9.500,00 Euro belief und somit 500 Euro als Ertrag verbucht werden konnten. Des Weiteren erfolgen Erstattungen unfallbedingter Beihilfe- kosten aus befristet niedergeschlagenen Vorgängen von insgesamt 25.904,87 Euro. [21] Abwicklung für fremde Rechnung Dieser Posten enthält die Erstattung zu den Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrper- sonal der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen in Höhe von insgesamt 14.671.124,01 Euro durch das Land NRW. In dem Betrag enthalten sind auch zurückgezahlte Beihilfen der Lehrpersonen. Bei den Selbstzahlern (Eigenbetriebe/Sondervermögen/Eigenge- sellschaften) sind Rückforderungen in Höhe von 3.329,37 Euro erfolgt. Seit dem 01.05.2009 führt die Beihilfekasse aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 24.03.2009 die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten für die Gemeinde Nettersheim durch. Beihilfen wurden in Höhe von 193.219,77 Euro erstattet, zudem zurückgeforderte Bei- hilfen in Höhe von 2.152,50 Euro zurückgezahlt. 6 [22] Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen Beihilfen VE Beamt*innen | 18.736.139,07 | Euro Beihilfen Pflegeversicherung VE Beamt*innen | 4.379.360,35 | Euro Beihilfen VE Beschäftigte 2.228.689,99 | Euro - 25.344.189,41 | Euro Die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen für diesen Personenkreis in Höhe von insge- samt 39.653,90 Euro wurden bei den Beihilfezahlungen aufwandsmindernd berücksichtigt. [23] Beihilfezahlungen an aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte Beihilfen für Beamt*innen | 15.131.632,34 [Euro Beihilfen Pflegeversicherung Beamt*innen | 278.231,56 | Euro Beihilfen für Beschäftigte | 196.595,52 | Euro 15.606.459,42 | Euro Auch hier sind die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen aufwandsmindernd berücksich- tigt. Sie betrugen bei den Beihilfen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte im Jahr 2021 insgesamt 14.227,39 Euro. [24] Abwicklung für fremde Rechnung Für die Lehrer*innen an den Grund-, Haupt- und Förderschulen der Stadt Köln werden die Beihilfen als Auftragsangelegenheit durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und ausgezahlt. Im Wirtschaftsjahr 2021 erfolgten Auszahlungen in Höhe von insgesamt 14.671.124,01 Euro. Außerdem beinhaltet der Posten die Rückführung der Gelder, die von Lehrer*innen in Höhe von 11.372,31 Euro aus Beihilfeüberzahlungen zurückgefordert wurden. Für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Nettersheim werden die Beihilfen aufgrund einer öf- fentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und aus- gezahlt. Sie betrugen im Wirtschaftsjahr 2021 insgesamt 193.219,77 Euro. Rückführungen sind in Höhe von 2.152,50 Euro erfolgt. [25] Löhne und Gehälter Besoldung an Beamt*innen | 945.636,89| Euro Vergütung an Beschäftigte | 537.876,00| Euro | _1.483.512,89 | Euro Hierbei berücksichtigt sind anteilige Personalkosten für Beamt*innen sowie Beschäftigte im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für die Beihilfekasse erbringen. [26] Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Beihilfen Beamt*innen der Beihilfekasse 64.790,87 | Euro Versorgungsbezüge an Beamt*innen der Beihilfekasse 322.549,64 | Euro | Beihilfen Versorgungsempfänger*innen der Beihilfekasse 87.443,28 | Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 103.031,58 | Euro ZVK-Umlage 51.705,57 | Euro Beihilfen Beschäftigte der Beihilfekasse 185,49 | E Euro 629.706,43 | Euro Auch hier sind anteilige Aufwendungen für Beamt*innen sowie Beschäftigte im zentralen Be- reich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe berücksichtigt, die Serviceleistungen für die Beihilfekasse erbringen. Die Posten Beihilfen für Versorgungsempfänger*innen sowie Versorgungsbezüge an Be- amt*innen beinhalten die Zuführungsaufwendungen für das Jahr 2021 zu den Personalrück- stellungen gemäß der zwischen dem Personal- und Verwaltungsmanagement der Stadt Köln und der Beihilfekasse abgeschlossenen Vereinbarung (siehe auch Verweisziffer [14]). [27] Sonstiger Personalaufwand Im Abrechnungsjahr sind Kosten in Höhe von 446,43 Euro entstanden, unter anderem für Bildschirmarbeitsplatzbrillen, Zuwendungen und ähnliches. [28] Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 26.577,50 Euro. [29] Sonstige Abschreibungen Der Posten beinhaltet die Niederschlagung von Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen, zu denen nach derzeitigem Kenntnisstand in absehbarer Zeit keine Zahlungen erfolgen werden. Daneben sind hier Beträge für Beihilfen enthalten, die aufgrund von Unfällen aufgewendet werden mussten und aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Unfallverursachern erstat- tet worden sind. [30] Aufwand für EDV Die Position beinhaltet die Kosten für die Leistungen des Amtes für Informationsverarbeitung, die Lizenzkosten einschließlich Pflege und Wartung des Beihilfe-EDV-Systems sowie Aufwen- dungen für Kleinteile beziehungsweise Reparaturen des allgemeinen EDV-Systems von ins- gesamt 124.692,77 Euro. Weiterhin sind im Jahr 2021 Kosten für das Scanverfahren zu BeihilfeNRWplus in Höhe von 156.278,75 Euro entstanden. [31] Vergütung für bezogene Dienstleistungen 11, GPR, 30, Srbeitsicherheit etc. Verwaltungs-/Betriebskostenerstattungen für Leistungen von — 45.711,91 | Euro Fortbildungskosten 0,00 | Euro Gebühren ZESAR 2.530,28 Euro | 48.242,19 | Euro [32] Postgebühren, Informations- und Kommunikationstechnik Portokosten 103.659,86 | Euro Fernmeldegebühren 14.968,36 | Euro CAN IT-Arbeitsplätze (IVBK) 27.118,88 | Euro CAN Betreuung mobile Geräte 1.828,00 |Euro | CAN Betreuung Programme/Datensicherung DMS/ Optisches Archiv Wissensdatenbank 2.696,45 | Euro 354,20 | Euro 1.891,01 | Euro 152.516,76 | Euro [33] Bürobedarf Büroausstattung 1.165,81 | Euro Sonstiger Bürobedarf 4.945,67 | Euro Bücher, Zeitschriften, Drucksachen, Medien 13.314,89 | Euro 19.426,37 | Euro [34] Sonstige Aufwendungen Energiekosten Kopiergeräte 12.165,75 | Euro Mietzahlungen 180.286,69 | Euro 508,93 | Euro Reinigungskosten 1.259,58 | Euro Entsorgungen 109,54 | Euro Mitgliedsbeiträge 49,62 | Euro Dienstreisen 6,00 | Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand - z.B. Rechtsstreitigkeiten, Umzug Rechner, Entschädigungszahlungen, Aufbau Lampen etc. 71.022,15 | Euro Sonstige betriebliche Aufwendungen - Baukostenzuschuss 250.744,52 | Euro Kontoführungsgebühren 4.243,02 | Euro Zinsaufwendungen 2.129,87 | Euro Prüfkosten 10.000,00 | Euro Periodenfremde Aufwendungen 64,63 | Euro 532.590,30 | Euro [35] Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Auf das Guthaben des Girokontos wurden in 2021 keine Zinsen gezahlt. [36] Erträge aus Verlustübernahme Im Wirtschaftsjahr 2021 fand keine Verlustübernahme durch die Stadt Köln statt. V. Ergänzende Angaben Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Beihilfekasse der Stadt Köln oblag im Berichtszeitraum: Thomas Blaeser bis Geschäftsführer 31.08.2021 Holger Vogel Stellvertretender Geschäftsführer Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 95.732,96 Euro. Da der Geschäftsführer die Geschäftsführung von Beihilfekasse und Zusatzversorgungskasse wahrnimmt, werden die Personalkosten des Geschäftsführers von jeder Kasse anteilig getra- gen. Personal Die Anzahl der Beamt*innen sowie der Beschäftigten (ohne Auszubildende), die bei der Bei- hilfekasse der Stadt Köln tätig waren, betrug einschließlich der Mitarbeiterinnen im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für die Beihilfe- kasse erbringen: Am 31.12.2021 Am 31.12.2020 Beamt*innen 27 26 Beschäftigte 15 11 42 37 Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zentra- len Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf Voll- zeitstellen folgender Beschäftigtenstand (ohne Auszubildende): Am 31.12.2021 Am 31.12.2020 Beamt*innen 20,50 20,24 Beschäftigte 12,46 8,21 32,96 28,45 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen wurden nicht getätigt. Abschlussprüferhonorar Für die Prüfung des Abschlusses 2021 durch das Rechnungsprüfungsamt wurde in Anleh- nung an die Kosten für 2020 eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 Euro gebildet. Köln, den 30.06.2022 Ik. Ian Philipp Kellersmann Geschäftsführer 10
Anlage 6 Prüfbericht BHK 2021 ohne Unterschrift
26129 Zeichen
6:2 Stadt Köln M | Rechnungsprüfungsamt Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Beihilfe- kasse der Stadt Köln zum 31.12.2021 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln ® 0221/ 221 - 25015 &X 0221/ 221 - 25501 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021 Inhaltsverzeichnis 1 Prüfungsauftrag ....nermeesesnnennnnsnnnnenennernunnesnnnnannsnnsssnnenssnnennnsnernneonnnsnrnnnrensnsnnnstensersersnnnree 1 2 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen .....usnmesnnennsennnnnennnnnnensnsnnnnonnnnnennnsnnnnnnnnnnennnnn 1 3 Prüfungsdurchführung ........ueesersesnesnennsnessnnnunnsnnsnnnennennnnnensnnnsnsnannensnnsnnnennensnnantnnennnnnane 1 4 Prüfungsergebnisse......nsersuesnesernersnnnnnnnnnsnnnnnnnnnnsnennennnansnnannennensnersurnernnnnnrnnnnnnnnnsnnraeranns 2 4.1 Rechnungswesen 4.2 Jahresabschluss 4.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich 4.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich .........eneennenenenennen 4 4.2.3 Bilanz im Jahresvergleich... 4.3 Lagebericht 5 Schlussbemerkungen .....unnersereonsnnennennnnonnennnnnnsnnnnnunnensernssnrennnnnnnnnnennnsnnssnernennonnsnnrsnnnnens 7 6 Bestätigungsvermerk Anlagen - Jahresabschluss der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2021 - Lagebericht der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2021 - Vollständigkeitserklärung Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021 1 Prüfungsauftrag Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde die Gemein- deordnung NRW (GO NRW) in Teilen geändert. Am 01.01.2019 trat das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemein- deverbände im Land Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG NRW) in Kraft. Gemäß $ 102 Abs. 10 GO NRW hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln (Rechnungs- prüfungsamt) per Gesetz den Auftrag zur Jahresabschlussprüfung der in 8 97 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 GO NRW benannten Sondervermögen und somit auch der Beihilfekasse der Stadt Köln (Beihilfekasse). Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dahingehend zu prüfen, ob sie — unter Beach- tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) - ein den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln sowie die Chan- cen und Risiken der Geschäftstätigkeit der Beihilfekasse angemessen darstellen. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen der Satzung beachtet worden sind. 2 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Die Beihilfekasse wird seit dem 01.01.1998 als rechtlich unselbständiges Sondervermögen ge- mäß & 97 Abs. 1 Nr. 4 GO NRW geführt. Seit dem 01.01.1999 wird sie auf der Basis einer Satzung, in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW), verwaltet. Die Satzung der Beihilfekasse wurde zuletzt 2015 überarbeitet, am 12.11.2015 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und ist nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln am 10.12.2015 in Kraft getreten. Das Wirtschaftsjahr der Beihilfekasse entspricht dem Kalenderjahr; der Jahresabschluss erfolgt daher zum 31.12. eines jeden Jahres. Insgesamt waren zum 31.12.2021 bei der Beihilfekasse 34 Mitarbeiter*innen tätig, davon 14 in Teilzeit. Zusätzlich zu den 34 Mitarbeiter*innen waren weitere acht im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe sowohl mit Aufgaben für die Beihilfekasse als auch mit solchen für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) betraut. Die Geschäftsführung für die Beihil- fekasse und die ZVK wurde auch 2021 in Personalunion wahrgenommen. Das Rechnungswesen wird nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung geführt. Die Rechnungslegung erfolgt nach den Bestimmungen der EigVO NRW in Verbindung mit den Vor- schriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Buchführung und die Aufstellung des Jahres- abschlusses sowie die Erstellung des Lageberichts liegen in der Verantwortung der Geschäfts- führung der Beihilfekasse. 3 Prüfungsdurchführung Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 2021 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Prüfungsgrundlagen waren: der Jahresabschluss mit Anhang, der Lagebericht, das Anlagenverzeichnis, die Sachkonten, die Debitoren- und Kreditorenkonten, das Belegwesen, sonstige Unterlagen aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden erteilt. Die Vollständigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses wurde von der Geschäftsführung der Beihilfekasse bestätigt. VLILILELL 1 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021 4 Prüfungsergebnisse 4.1 Rechnungswesen Die Bücher der Beihilfekasse sind entsprechend den GoB gemäß $$ 238 ff. HGB ordnungsge- mäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Belegablage erfolgt numerisch nach Buchungs- nummern in den Räumlichkeiten der Verwaltung der Beihilfekasse im Dienstgebäude am Parkgürtel (bis April 2021: Jakordenhaus) und ist vorbildlich. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wur- den sämtliche Papierbelege eingescannt und digital abgelegt. Die Beihilfekasse nutzt die Buchhaltungssoftware „GDI-FIBU“, die laut Herstellerangaben nach IDW PS 880 zertifiziert ist und den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewah- rung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Daten- zugriff (GoBD) entspricht. Die Buchführung mit den zugehörigen Unterlagen genügt somit den gesetzlichen Anforderungen. 4.2 Jahresabschluss Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Anlage 1) wurde ordnungsge- mäß aus den Büchern und sonstigen Aufzeichnungen der Beihilfekasse entwickelt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sind nach den einschlägigen Vorschrif- ten des HGB und der EigVO NRW aufgestellt. Der Aufbau der Bilanz sowie der GuV erfolgt mit kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten im Anhang erläutert wer- den. Bestandsgefährdende Entwicklungen sind nicht zu erwarten. Die ergänzenden Bestim- mungen der Satzung wurden eingehalten. Der Lagebericht (Anlage 2) entspricht den gesetzlichen Vorschriften und steht im Einklang mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt eine korrekte Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Nachfolgend werden die Entwicklungen der Positionen der GuV im Jahresvergleich und im Plan- Ist-Vergleich sowie der Bilanzpositionen im Jahresvergleich dargestellt und erläutert. 4.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich _— GuV 2021/2020 2021 2020 Ergebnrisveränderung Erträge Umlagen für Versorgungsempfänger 27.164.600,00 €| 26.411.700,00 € 752.900,00 € 2,85% Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 16.592.474,92 €| 16.310.489,36 € 281.985,56 € 1,73% Abwicklung für fremde Rechnung 14.869.825,65 €| 13.549.669,04 €| 1.320.156,61 € 9,74% Erstattung von Beihilfen 273.577,81 € 372.587,50 € -39.009,89€| -26,57% Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe 1.340.316,86€| 1.040.664,69€| 299.652,17 € 28,79% Sonstige betriebliche Erträge 26.404,87 € 1.816,82 € 24.588,05 €! 1353,36% Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 € 0,67 € -0,67 €| -100,00% Summe| 60.267.200,11€| 57.686.928,08€| 2.580.272,03 €| 4,47% Aufwendungen Beihilfeaufwand an Versorgungsempfänger 25.344.189,41 €| 23.736.906,54 €| 1.607.282,87 € 6,77% Beihilfeaufwand an aktive Beamte u. Beschäftigte 15.606.459,42 €) 15.442.311,70 € 164,147,72 € 1,06% Abwicklung für fremde Rechnung 14.869.825,65 €] 13.549.669,04 €) 1.320.156,61 € 9,74% Personalaufwand 2.113.665,75€| 2.021.289,72 € 92.376,03 € 4,57% Abschreibungen 47.724,90 € 139.098,24 € -91.373,34 €| -65,69% Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.033,747,14 € 635.713,14 € 398.034,00 € 62,61% Summe| 59.015.612,27 €] 55.524.988,38 €| 3.490.623,89 € 6,29% Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.251.587,84 €] 2.161.939,70 € Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.251.587,84€ 2.161.939,70 € | Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschiusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021 Die vorgelegte GuV weist für das Wirtschaftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.251.587,84 € aus (Vorjahr: 2.161.939,70 €). Der erneut hohe Jahresüberschuss ergibt sich vor allem aus unerwartet geringen Beihilfeaufwendungen im Berichtsjahr, wenngleich die Diffe- renz zwischen Erfolgsplan und Ergebnis für das Jahr 2021 deutlich geringer ausfällt als im Vor- Jahr. Während im Erfolgsplan 2021 Aufwendungen in Höhe von 41.908.073,00 € prognostiziert wurden, liegen diese im Ergebnis bei nur 40.950.648,83 € (Differenz: 957.424,17 €). Die dem Erfolgsplan zugrunde liegenden Kalkulationen sind nachvollziehbar. Die Umlagen für Versorgungsempfänger*innen sind um rd. 753.000 € im Jahresvergleich ge- stiegen, während die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen um rd. 1,61 Mio. € zugenommen haben. Demgegenüber haben sich die Umlagen für aktive Beamt*innen und Beschäftigte um rd. 282.000 € erhöht und die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 164.000 € zugenommen. In der Position Erstattung von Beihilfen werden Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, zum Beispiel im Falle fremdverschuldeter Unfälle von Beihilfeberechtigten und die Erstattung von Medikamentenrabatten, abgebildet. Hier ist insgesamt eine Abnahme um rd. 99.000 € fest- zustellen. - Die Schadensersatzleistungen gegenüber Dritten haben sich um rd. 14.600 €, das ent- spricht ca. 14 % im Vergleich zum Vorjahr, ertragswirksam verringert. - Die erstatteten Medikamentenrabatte haben um rd. 84.400 € bzw. ca. 31 % im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. Die Kostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfe sind 2021 deutlich, um rd. 29 %, gestie- gen. Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe, Sondervermögen und Eigengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 27,00 € und für die Bearbeitung der Lehrerbeihilfe eine Pauschale von 30,00 € pro Bearbeitungsfall. Den Unterlagen zur Ermittlung der Fallkostenpauschale und deren Entwicklung über die letzten Jahre ist zu entnehmen, dass die Zahl der Bearbeitungsfälle seit 2015 gestiegen ist. Im Berichtsjahr ist ein erneuter Anstieg von 98.000 Fällen im Jahr 2020 auf 102.000 Fälle im Jahr 2021 zu verzeichnen. Da die Perso- nal- und Verwaltungskosten zugleich um rd. 580.000 € zugenommen haben, ist die Fallkosten- pauschale im Vergleich zu den Vorjahren um jeweils 5,00 € bei Voll- und Teilkosten gestiegen. Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich vor allem aus Erstattungen unfallbedingter Beihilfe- kosten aus befristet niedergeschlagenen Vorgängen von insgesamt 25.904,87 €. Im Gegensatz zum Vorjahreszeitraum sind die Personalaufwendungen wieder gestiegen und liegen 2021 bei rd. 2,11 Mio. €. Eine wesentliche Ursache hierfür sind die um rd. 228.000 € höheren Zuführungsaufwendungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamt*in- nen im Vergleich zum Vorjahr, die vom Personal- und Verwaltungsmanagement der Stadt Köln für die Beihilfekasse berechnet wurden (s. 4.2.3). Die hier abgebildeten Abschreibungen in Höhe von rd. 48.000 € beinhalten rd. 27.000 € an planmäßigen Abschreibungsaufwendungen auf das Inventar der Beihilfekasse und rd. 21.000 € an Sonstigen Abschreibungen. In den Sonstigen Abschreibungen werden niedergeschlagene Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen und Beiträge für Beihilfen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Unfallverursachern erstattet worden sind, abgebildet. Im Bereich der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen die verursachungsgerechten Auf- wendungen um rd. 398.000 € über denen des Vergleichszeitraums 2020. Die Hauptgründe hier- für waren Kosten für die Leistungen des Amtes für Informationsverarbeitung, Lizenzkosten so- wie Aufwendungen für Kleinteile und Reparaturen des allgemeinen EDV-Systems von insge- samt 124.692,77 €. Zudem fielen 2021 Kosten für das Scanverfahren zu BeihilfeNRWplus in Höhe von 156.278,75 € an. 3 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021 4.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich 2021 GuV Plan-ist-Vergleich Ist Plan Ergebnisveränderung | Erträge Umlagen für Versorgungsempfänger 27.164.600,00 €| 27.164.652,00 € -52,00 € 0,00% Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 16.592.474,92 €| 17.005.626,00 € -413.151.08€| -2,43% an satzungsmäßige und sonstige betriebliche 1.640.299,54 € | 1.463.671,00€ | 176.628,54€| 12,07% Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 € 1,00€ -1,00 €] -100,00% Summe| 45.397.374,46€| 45.633.950,00 € -236.575,54 €] -0,52% Aufwendungen ; Beihilfeaufwand für Versorgungsempfänger 25.344.189,41€| 25.773.400,00€) -429.210,59€| -1,87% Beihilfeaufwand für aktive Beamte u. Beschäftigte 15.606.459,42 €| 16.134.673,00€| -528.213,58€| -3,27% Personalaufwand 2.113.665,75€| 2.509.876,00 € -398.210,25€) -15,79% Abschreibungen 47.724,90 € 143.500,00 € -95.775.10 €) -66,74% Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.033.747,14€| 1.072.500,00 € -38.752,86€| -3,51% Summe| 44.145.786,62 €] 45.633.949,00 €] -1.488.162. 38€) -3,26% Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.251.587,84 € Aufwendungen f. Verlustausgleich des Vorjahres 0,00 € Ertrag aus Verlustübernahme 0,00€ Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.251.587,84 € Der Rat der Stadt Köln hat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2021 am 10.12.2020 beschlossen. Dieser schließt im Erfolgsplan bei Erträgen und Aufwendungen in Höhe von jeweils 45.633.949 € ausgeglichen ab, wobei die Abwicklung für fremde Rechnung und die Gegenposition nicht abgebildet werden, da sie erfolgsneutral bleiben. Zur Finanzierung der Aufwendungen wurden für das Wirtschaftsjahr 2021 folgende Umlage- sätze, jeweils bezogen auf die Dienstbezüge, beschlossen (ohne Mehrarbeits-/Überstundenver- gütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherungsbeiträge und Sonderzuwendungen): » 7,20 % für Beihilfen Beamt*innen (2020: 7,24 %) > 0,11 % für Pflegeversicherung Beamt*innen (2020: 0,11 %) > 0,04 % für Beihilfen Beschäftigte (2020: 0,04 %) Die Kalkulation der Planansätze ist plausibel und nachvollziehbar. In den Berechnungen wurden sowohl Erfahrungswerte der letzten Jahre, als auch angepasste Kostensteigerungen und -redu- zierungen berücksichtigt. Da die tatsächliche Anzahl von Beihilfeanträgen und die zu zahlenden Leistungen nicht exakt vorhersehbar sind, ergeben sich hieraus Abweichungen. Die Aufwendungen für Versorgungsempfänger*innen waren um 1,7 % geringer als kalkuliert, die Beihilfeaufwendungen für aktive Beamtinnen und Beschäftigte um 3,3 %. Aufgrund des nur leicht gesenkten Beihilfeumlagesatzes für die aktiven Beamt*innen und Beschäftigten, lagen die Umlagen für diesen Personenkreis um rd. 413.000 € unterhalb des Planwerts. Die Berechnung der Umlagen basiert auf den Jahresbruttobezügen der Beamt*innen und Be- schäftigten und unter Berücksichtigung angenommener Gehaltssteigerungen im Jahr 2021. Die Abschreibungen wurden mit einem Planwert von insgesamt 143.500 € angesetzt. Der tat- sächliche Abschreibungsaufwand lag jedoch mit rd. 48.000 € erheblich unter diesem Wert, was vor allem auf die Sonstigen Abschreibungen zurückzuführen ist, die im Berichtsjahr 2021 deut- lich geringer ausfielen als im Vorjahr. Der Kalkulation des Planwerts 2021 für Sonstige Abschreibungen wurden der Jahreswert aus 2019 sowie die zum Zeitpunkt der Kalkulation vorliegenden Werte aus 2020 zugrunde gelegt. Eine Kontrolle der zu erwartenden Niederschlagung offener Forderungen erfolgt jährlich und Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021 orientiert sich in erster Linie an Alter und Höhe der Forderungen. Ein Vergleich mit den Nieder- schlagungen der Vorjahre ergab, dass die tatsächlichen Werte die Planwerte weit überstiegen. Mit dem hohen Ansatz für das Jahr 2021 wurden die hohen Niederschlagungswerte der Vorjahre insofern konsequent berücksichtigt. Der Gesamtbetrag der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen lag rd. 39.000 € unter dem kal- kulierten Wert. Dies ist vor allem auf geringere Umzugskosten durch erbrachte Eigenleistungen und einen niedrigeren Baukostenzuschuss zurückzuführen. Die Berechnungen wurden vollständig vorgelegt. Insgesamt ist die Kalkulation sehr sorgfältig dokumentiert und nachvollziehbar. 4.2.3 Bilanz im Jahresvergleich Bilanz im Jahresvergleich 2021 2020 L Veränderun Aktiva Anlagevermögen: - Sachanlagen 73.416,32 € 19.720,82 € 53.695,50 €] 272,28% Umlaufvermögen: - Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände 5.941.091,26 €) 4.966.353,74 € 974.737,52 €) 19,63% - Liquide Mittel 2.233.683,20 €] 1.775.219,10€| 458.464,10€| 25,83% Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 80.220,84 € 80.655,18 € 434, 34€) -0,54% Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe| 8.328.411,62 € 6.841.948,84 €| 1.486.462,78 € zur Passiva Eigenkapital 1.251.587,84 €| 2.161.939,70€| -910.351,86€| -42,11% Rückstellungen 2.885.828,84 €| 2.520.748,92 € 365.079,92€| 14,48% Verbindlichkeiten 2.744.632,58 € 797.375,68 €) 1.947.256,90 €| 244,21% Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.446.362,36 €] 1.361.884,54 € 84.477,82 € 6,20% Summe| 8.328.411,62 €| 6.841.948,84 €| 1.486.462,78€|] 21,73% Aktiva Während sich das Anlagevermögen in den Vorjahren verringert hat, ist zum Bilanzstichtag 31.12.2021 ein auffälliger Anstieg der gesamten Geschäftsausstattung von rd. 20.000 € auf rd. 73.000 € zu erkennen. Dieser Anstieg resultiert aus der Differenz von Zugängen zum Inven- tar in Höhe von 80.485,11 € und deutlich niedrigeren Abschreibungen. Die Zugänge ergeben sich aus der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und EDV-Geräten über zusammen 36.517,65 € und Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) in Höhe von 43.967,46 €. Demge- genüber lagen die Abschreibungsaufwendungen auf das Inventar der Beihilfekasse 2021 bei insgesamt nur 26.577,50 €. Deren überwiegender Anteil entfiel mit jeweils rd. 12.000 € auf Ab- schreibungen bei EDV-Geräten und Abschreibungen auf GWG der Anschaffungsjahre 2017 bis 2021. Zum Ende des Wirtschaftsjahres 2021 waren erneut deutlich mehr Forderungen bilanziert als im Vorjahr. Mit rd. 5,47 Mio. € bestanden diese überwiegend aus Forderungen gegenüber dem Land NRW. Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land erfolgt durch Vorauszahlung. Nach Ablauf des Jahres wurde eine detaillierte Abrechnung der gezahlten Beihilfen und erfolg- ten Erstattungen für jeden Bereich erstellt, die zum 31.12.2021 mit einer Forderung gegenüber dem Land abschließt. Zur Sicherstellung ausreichender Liquidität und zur Vermeidung von Ne- gativzinsen wurde diese Forderung 2021 erneut nicht eingezogen. Derzeit wird die Abholung der Gesamtforderung und die Anlage des Geldes geprüft. Der Bestand an Liquiden Mitteln lag zum Bilanzstichtag mit 2.233.683,20 € um rd. 26 % über dem Vorjahreswert. Bei den Liquiden Mitteln handelt es sich um den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn zum Bilanzstichtag. Dieser wurde via Saldenbestäti- gung überprüft. 5 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021 Passiva Das Eigenkapital in Höhe von 1.251.587,84 € ist lediglich in Form des ausgewiesenen Jahres- überschusses vorhanden, da es sich bei der Beihilfekasse nicht um eine klassische Gesellschaft mit Eigenmitteln handelt. Der Jahresüberschuss ist nach erfolgter Feststellung durch den Rat an die Stadt Köln abzuführen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Verrechnung mit künf- tigen Umlagezahlungen (vgl. 8 14 Abs. 1 der Satzung der Beihilfekasse). Der gegenüber den Vorjahren um rd. 42 % niedrigere Jahresüberschuss ergibt sich in erster Linie aus stark gestie- genen Aufwendungen für Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen, während sich die Umlagen für dieselben vergleichsweise moderat erhöht haben. Daneben ist ein deutlicher An- stieg der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu verzeichnen. In der Position der Rückstellungen ist eine Erhöhung um rd. 365.000 € gegenüber dem Jahr 2020 festzustellen. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des Anspruchs noch nicht festge- stellt werden konnte, wurde auf Basis von Erfahrungswerten ein Pauschalbetrag von 600,18 € je Fall angenommen. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Verhältnis der Ausgaben 2021 - vor Auflösung und Neubildung von Rückstellungen — und der im Vorjahr tatsächlich abgerechneten Anträge: 40.691.678,61 € / 67.799 Anträge = 600,18 € je Antrag. Die Berechnung des Pauschalbetrags wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung ge- stellt. Sie ist gut dokumentiert und nachvollziehbar. Die Verbindlichkeiten weisen im Jahresvergleich erhebliche Schwankungen auf. So ist die Höhe der Verbindlichkeiten von rd. 1.057.000 € im Jahr 2019 auf rd. 797.000 € im Jahr 2020 gesunken und im Berichtsjahr 2021 erneut auf rd. 2.745.000 € gestiegen. Der Betrag setzt sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft und Sonstigen Verbindlichkeiten. Erstere wei- sen die Verbindlichkeiten gegenüber der Kernverwaltung in Höhe des Jahresüberschusses des Vorjahres auf, der mit 2.161.939,70 € besonders hoch ausfiel. Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten neben kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von rd. 561.000 €, die vom Personal- und Verwaltungsmanage- ment für Beamt*innen der Beihilfekasse berechnet wurden. 4.3 Lagebericht Die Zahl der Beihilfeanträge ist auch im Jahr 2021 weiter gestiegen und liegt bei rd. 105.000 Anträge pro Jahr. Vor dem Hintergrund des wachsenden Arbeitsvolumens, bestehender Vakan- zen und Langzeiterkrankungen beträgt die Bearbeitungszeit eines Beihilfeantrags durchschnitt- lich 26 Kalendertage. Als Gegensteuerungsmaßnahme wurden insgesamt sieben neue Stellen im operativen Bereich der Beihilfebearbeitung beantragt und zum 01.01.2022 zugesetzt. Nach erfolgter Personalak- quise konnten zwischenzeitlich neun Kräfte für die vakanten bzw. zusätzlichen Stellen bei der Beihilfekasse gewonnen werden. Darüber hinaus wurde im Rahmen eines Verwaltungsreformprojekts eine Neuorganisation im Bereich der Beihilfenfestsetzung vorgenommen. Durch eine zunehmende Spezialisierung sollen eine effizientere Aufgabenerledigung, eine Qualitätsoptimierung und Einsparpotenziale reali- siert werden. Bei dem vom Land NRW entwickelten Beihilfeabrechnungsverfahrens IBSY.NRW, das eine Fortentwicklung des Verfahrens BeihilfeNRWplus darstellt, sind hingegen keine Fortschritte zu verzeichnen. Die für die zweite Jahreshälfte 2021 vorgesehene Einführung konnte nicht umge- setzt werden, da sich die Entwicklung des Verfahrens beim Land NRW weiter verzögert hat. Der Beginn des Rollouts für die Beihilfestellen ist nun für März 2024 geplant. Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2021 Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum wurde mit dem Anschluss des Rhein-Sieg-Kreises weiter ausgebaut. Inzwischen sind in dieser inter- kommunalen Kooperation 18 Beihilfestellen mit über 38.000 Beihilfeberechtigten angeschlos- sen. Die Kooperation wird von der Beihilfekasse als positiv wahrgenommen. Im April 2021 ist die Beihilfekasse in das neue Dienstgebäude am Parkgürtel 24 in Köln umge- zogen. Dabei konnten die für den Umzug veranschlagten Kosten deutlich unterschritten werden. Das Risikomanagement ist zu einem festen Bestandteil der Beihilfekasse geworden. Neue Be- trugsfälle wurden nicht festgestellt. Im Jahr 2022 ist bis zur Erstellung des Lageberichts eine weitgehend planmäßige Entwicklung der Beihilfekasse festzustellen. Risiken hinsichtlich der Übernahme etwaiger zusätzlicher Kos- ten aus der COVID-19-Pandemie haben sich weiterhin nicht realisiert. 5 Schlussbemerkungen Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte im August 2022, zum Teil in den Räumlich- keiten der Beihilfekasse. Dabei wurde durch die verantwortlichen Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse jederzeit umfas- send Auskunft erteilt. Der Zugriff des Rechnungsprüfungsamts auf alle prüfungsrelevanten Un- terlagen war stets gewährleistet. Zu Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie kam es während der Prüfung nicht. 6 Bestätigungsvermerk Entsprechend dem Prüfungsergebnis hat das Rechnungsprüfungsamt dem Jahresabschluss der Beihilfekasse zum 31.12.2021 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 den folgen- den Bestätigungsvermerk erteilt: Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 01.01. bis 31.12.2021 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vor- schriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prü- fung führte zu keinen Beanstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerks in Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfe- kasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamts vermittelt der Jahresabschluss unter Beach- tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des Kassenleiters der Beihilfekasse wird empfohlen. Köln, den 16.08.2022 ; as 7 Ralf Jülich Leiter des Rechnungsprüfungsamtes 7 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2869/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.10.2022
- Erstellt
- 31.08.2022 11:11