V/0796/2005
Teilaufhebung der Sanierungssatzung Hafen / Halle Münsterland
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Aufhebung-Satzung
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Anlage 1 zur Vorlage Nr.: V/796/2005 S a t z u n g der Stadt Münster zur Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanie- rungsgebietes Hafen / Halle Münsterland Der Rat der Stadt Münster hat am auf grund des § 142 Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Satzung beschlossen. § 1 Die Sanierungssatzung Hafen / Halle Münsterland wir d für den Bereich des teilweise aufgehobe- nen Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I / Albersl oher Weg aufgehoben. Diese Teilaufhebung der Sanierungssatzung bezieht sich auf die Grundstü cke zwischen Albersloher Weg / Bernhard- Ernst Straße / Hafenweg. Der veränderte Geltungsbereich der Sanierungssatzun g Hafen / Halle Münsterland ist aus dem anliegenden Plan ersichtlich. § 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Übersichtsplan 1:10.000
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Sanierungsgebiet□Hafen□/□Halle□Münsterland Anlage□zur□Satzung□über□die□förmliche□Festlegung□des□Sanierungsgebietes Teilaufhebung gem.□Ratsbeschluss vom□21.06.2000 Teilaufhebung gem.□Ratsbeschluss vom□28.03.2001 Teilaufhebung Sanierungsgebiet□Hafen□I Sanierungsgebiet□Hafen□II M.□1:10000 Ergänzungsgebiet Bennohaus
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Vermessungs- und Katasteramt Betrifft Teilaufhebung der Sanierungssatzung Hafen / Halle Münsterland Beratungsfolge 25.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.11.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die anliegende S a t z u n g der Stadt Münster zur Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanie- rungsgebietes Hafen / Halle Münsterland wird beschlossen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der Bereich der Teilaufhebung liegt in dem 1992 förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Hafen II. Der Bebauungsplan Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg ist im Bereich des Baublockes Bern- hard-Ernst-Straße / Hafenweg / Albersloher Weg (Alte Feuerwache 2) aufgrund veränderter ver- kehrlicher Rahmenbedingungen obsolet. Der Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung soll im Rat am 09.11.2005 (Vorlage Nr. 788/2005) erfolgen. Parallel zum Teilaufhebungsverfahren des Bebauungsplanes soll die Sanierungssatzung für den Bereich teilweise aufgehoben und das Umlegungsverfahren eingestellt werden. Vorlagen-Nr.: V/0796/2005 Auskunft erteilt: Herr Tegtmeier Ruf: 492 62 00 E-Mail: Tegtmeier@stadt-muenster.de Datum: 30.09.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Die Ziele der Sanierungssatzung, die flankierend zur damaligen Bauleitplanung erlassen wurde, sind im Umfeld des Feuerwachen-Blockes seitdem weitgehend verwirklicht und baulich umgesetzt worden. Die Zulässigkeit der Bebauung für den Feuerwachen-Block richtet sich nach der Teilauf- hebung des Bebauungsplanes und der Sanierungssatzung nach § 34 Baugesetzbuch. I. V. Joksch Stadtbaurat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Albersloher Weg
- Hafenweg
- Bernhard-Ernst-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0796/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37