2401/2022
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Verkehrsfluss im Ortsteil Zündorf (Az.: 02-1600-57-22)
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Eine Entscheidung ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu treffen. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 2401/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Verkehrsfluss im Ortsteil Zündorf (Az.: 02-1600-57-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz bedankt sich bei den Petenten für die Eingabe, lehnt aber die gewünschte Änderung der Verkehrssituation ab. Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten regen an, den Verkehrsfluss der Hauptstraße von der Kreuzung Hauptstraße, Elsdorfer Gasse und Schmittgasse in dem Bereich zu regeln, der bislang mit Tempo 50 km/h befahren werden kann (siehe Anlage 2). Es liegt eine Unterschriftsliste mit 9 Unterschriften vor. Stellungnahme der Verwaltung: Die Anordnung von Geschwindigkeits- und anderer Verkehrsbeschränkungen ist gemäß § 2 der Zu- ständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung hat den Bürgerantrag zum Anlass genommen, eine mögliche Anbringung der gewünschten Verkehrszeichen zu prüfen. Danach ist festzustellen, dass die Hauptstraße bis zur Fertigstellung einer künftigen Umgehungsstraße die einzige Nord-Süd- Verbindung im Bereich Porz – Zündorf – Langel ist. Sie ist zwischen Elsdorfer Gasse und Ranzeler Straße als Einbahnstraße in südliche Richtung ausgewiesen und als Landesstraße L82 klassifiziert. Die Hauptstraße hat eine Erschließungsfunktion für die vg. Stadtteile und ist gut geeignet, die anfal- lenden Verkehre abzuwickeln. Hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeiten oder etwaiger Unfälle ist die Hauptstraße unauffällig. Eine Gefahrenlage, die die Anordnung eines Überholverbotes begründen würde, ist vorliegend nicht gege- ben. Auch kann seitens der Verwaltung keine übermäßige Lkw-Belastung festgestellt werden. Die Anordnung weiterer Geschwindigkeits- und anderer Verkehrsbeschränkungen ist daher sachlich un- begründet und auf Grundlage der geltenden Straßenverkehrs-Ordnung unzulässig. Die Verwaltung sieht in der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in vielen Fällen aber durchaus eine Möglichkeit, Lebensqualität zu schaffen, Emissionen zu re- duzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindig- keiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Zurzeit sind wir allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen einzuhalten. Von der gewünschten Veränderung der Verkehrssituation muss die Verwaltung daher absehen. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
Anlage 2 - Eingabe-
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13.04.2022 Geschäftsteile für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstr. 8 50667 Köln Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW Verkehrsfluss im Ortsteil Zündorf 1•1 Sta�t Köln Eingang 2 5. Apri 2022 M.] 1 Die Oberbürgermeisterin 1 Bürgeramt Innenstadt . 1 .....,_· .··�:, Poststelle Ludwlgstr. 8 1911 Hiermit fordern wir, die Unterzeichner dieses Antrages, den Verkehrsfluss der Hauptstrasse von der Kreuzung Hauptstrasse, Elsdorfer Gasse und Schmittgasse in dem Bereich zu regeln, der bislang mit Tempo 50 km/h befahren werden kann. Die Regelung beantragen wir dergestalt vorzunehmen, dass 1) das Fahrtempo von 50 km/h auf 30 km/h reduziert wird 2) ein generelles LKW-Fahrverbot erlassen wird mit dem Zusatz 11Anlieger frei" 3) ein Überholverbot angeordnet wird. Anlage 2 1 2 Hinsichtlich des Lärmpegels ist noch zu ergänzen und besonders zu betonen, dass von der Abzweigung 11Am Courts Garten" ab, viele Fahrzeuge und Motorräder ihre Geschwindigkeit tatsächlich auf die erlaubten 50 km/h beschleunigen. Dies erzeugt einen zusätzlichen zu vermeidenden Lärm. Die Anzahl der die Zündorfer Hauptstraße nutzenden LKWs ist in den letzten Jahren fortwährend gestiegen. Dies ist nur erklärlich durch die Tatsache, dass die LKWs die Durchfahrt durch Zündorf nutzen, um auf verkürztem Wege in den Rhein-Sieg-Kreis zu gelangen. In Anbetracht der vorgenannten Umstände ist dies nicht länger tolerierbar. Anlage: Straßenverzeichnis Zündorf Unterzeichner: Name Adresse 3 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Elsdorfer Gasse
- Ludwigstraße 8
- Hauptstraße
- Schmittgasse
- Ranzeler Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2401/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.08.2022
- Erstellt
- 01.08.2022 16:35