Mandari Insight

2401/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Verkehrsfluss im Ortsteil Zündorf (Az.: 02-1600-57-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.09.2022, TOP 2.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Eingabe-

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1664 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Es handelt sich um ein Geschäft der 
laufenden Verwaltung. Eine Entscheidung 
ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben 
zu treffen. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3293 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2401/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Verkehrsfluss im Ortsteil Zündorf (Az.: 02-1600-57-22) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz bedankt sich bei den Petenten für die Eingabe, lehnt aber die gewünschte 
Änderung der Verkehrssituation ab. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
Die Petenten regen an, den Verkehrsfluss der Hauptstraße von der Kreuzung Hauptstraße, Elsdorfer 
Gasse und Schmittgasse in dem Bereich zu regeln, der bislang mit Tempo 50 km/h befahren werden 
kann (siehe Anlage 2). Es liegt eine Unterschriftsliste mit 9 Unterschriften vor. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Anordnung von Geschwindigkeits- und anderer Verkehrsbeschränkungen ist gemäß § 2 der Zu-
ständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW ein 
Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung hat den Bürgerantrag zum Anlass genommen, 
eine mögliche Anbringung der gewünschten Verkehrszeichen zu prüfen. Danach ist festzustellen, 
dass die Hauptstraße bis zur Fertigstellung einer künftigen Umgehungsstraße die einzige Nord-Süd-
Verbindung im Bereich Porz – Zündorf – Langel ist. Sie ist zwischen Elsdorfer Gasse und Ranzeler 
Straße als Einbahnstraße in südliche Richtung ausgewiesen und als Landesstraße L82 klassifiziert. 
Die Hauptstraße hat eine Erschließungsfunktion für die vg. Stadtteile und ist gut geeignet, die anfal-
lenden Verkehre abzuwickeln.  
Hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeiten oder etwaiger Unfälle ist die Hauptstraße unauffällig. Eine 
Gefahrenlage, die die Anordnung eines Überholverbotes begründen würde, ist vorliegend nicht gege-
ben. Auch kann seitens der Verwaltung keine übermäßige Lkw-Belastung festgestellt werden. Die 
Anordnung weiterer Geschwindigkeits- und anderer Verkehrsbeschränkungen ist daher sachlich un-
begründet und auf Grundlage der geltenden Straßenverkehrs-Ordnung unzulässig. 
Die Verwaltung sieht in der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 
km/h in vielen Fällen aber durchaus eine Möglichkeit, Lebensqualität zu schaffen, Emissionen zu re-
duzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Aus diesem 
Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindig-
keiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiative 
bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu 
schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen 
anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Zurzeit sind wir allerdings dazu verpflichtet, die 
bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen einzuhalten. 
Von der gewünschten Veränderung der Verkehrssituation muss die Verwaltung daher absehen. 
Anlagen  
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe

Anlage 2 - Eingabe-

1517 Zeichen

13.04.2022 
Geschäftsteile für Anregungen und Beschwerden an 
Rat und Bezirksvertretungen 
Ludwigstr. 8 
50667 Köln 
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW 
Verkehrsfluss im Ortsteil Zündorf 
1•1 
Sta�t Köln
Eingang 2 5. Apri 2022 
M.] 
1 
Die Oberbürgermeisterin 
1 Bürgeramt Innenstadt . 
1 
.....,_· .··�:, 
Poststelle Ludwlgstr. 8 1911 
Hiermit fordern wir, die Unterzeichner dieses Antrages, den Verkehrsfluss 
der Hauptstrasse von der Kreuzung Hauptstrasse, Elsdorfer Gasse und 
Schmittgasse in dem Bereich zu regeln, der bislang mit Tempo 50 km/h 
befahren werden kann. 
Die Regelung beantragen wir dergestalt vorzunehmen, dass 
1) das Fahrtempo von 50 km/h auf 30 km/h reduziert wird
2) ein generelles LKW-Fahrverbot erlassen wird mit dem Zusatz 11Anlieger
frei"
3) ein Überholverbot angeordnet wird.
Anlage 2
1

2

Hinsichtlich des Lärmpegels ist noch zu ergänzen und besonders zu 
betonen, dass von der Abzweigung 11Am Courts Garten" ab, viele Fahrzeuge 
und Motorräder ihre Geschwindigkeit tatsächlich auf die erlaubten 50 km/h 
beschleunigen. Dies erzeugt einen zusätzlichen zu vermeidenden Lärm. 
Die Anzahl der die Zündorfer Hauptstraße nutzenden LKWs ist in den letzten 
Jahren fortwährend gestiegen. Dies ist nur erklärlich durch die Tatsache, 
dass die LKWs die Durchfahrt durch Zündorf nutzen, um auf verkürztem 
Wege in den Rhein-Sieg-Kreis zu gelangen. In Anbetracht der vorgenannten 
Umstände ist dies nicht länger tolerierbar. 
Anlage: Straßenverzeichnis Zündorf 
Unterzeichner: 
Name Adresse 
 
 
 
3

4

Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Elsdorfer Gasse
  • Ludwigstraße 8
  • Hauptstraße
  • Schmittgasse
  • Ranzeler Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2401/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.08.2022
Erstellt
01.08.2022 16:35