Mandari Insight

0216/2019

Zurückgewiesene Bürgereingabe - Ertüchtigung der Ost-West-Achse

Mitteilung Ausschuss 17.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 05.02.2019, TOP 1.1.4

Anlage 1 - Eingabe anonym

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Anlage 1 - Eingabe anonym Plan

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 - Antwortschreiben anonym

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Anlage 1 - Eingabe anonym

3750 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, zur Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zur Ost-West-Achse 
reiche ich beiliegenden Plan zur Umstrukturierung der innerstädtischen Verkehrsflüsse ein. Zu dem 
Plan äußere ich mich ergänzend wie folgt (vgl. auch meine Stellungnahme vom 28.6.2018):  
Bei der Präsentation vom 27.10.2018 zur Ost-West-Achse ist festgehalten worden, dass alle drei 
Konsultationsgruppen eine Reduzierung und einen Rückbau des motorisierten Individualverkehrs 
(MIV) wünschen. Stadtverwaltung und KVB wollen laut Beschlussvorlage zur Ost-West-Achse vom 
5.11.2018 mehr Raum für den Umweltverbund schaffen und den motorisierten Individualverkehr 
weitgehend unverändert lassen.  
Die Hoffnung von Stadtverwaltung und KVB, allein durch einen Tunnel den Umweltverbund zu 
stärken, könnte sich jedoch als trügerisch bzw. wenig wirksam erweisen. Ob mit der vorgeschlagenen 
billigen Tunnelvariante eine durchgreifende Verbesserung des Stadtbahnverkehrs auf der Ost-West-
Achse erreicht wird, ist mehr als zweifelhaft. Außerdem entfällt mit einer unterirdischen Stadtbahn 
ein gravierendes Verkehrshindernis für den Autoverkehr, d.h. die Erreichbarkeit und die 
Durchquerung der Innenstadt wird auf der Ost-West-Achse erheblich verbessert. Wenn eine 
Reduzierung und ein Rückbau des motorisierten Individualverkehrs nicht lediglich ein schöner 
Traum bleiben soll, muss eine Entscheidung zur Ertüchtigung der Ost-West-Stadtbahn deshalb 
zwingend eine Entscheidung zur dauerhaften Änderung der Verkehrsführung des MIV in der 
Innenstadt mit umfassen (vgl. auch die umfassenden Pläne der Generalverkehrspläne der 50`er 
und 70`er Jahre des vorherigen Jahrhunderts) .  
Bisher haben nur die Grünen einen Vorschlag unterbreitet, der eine generelle Umstrukturierung der 
innerstädtischen Verkehrsflüsse vorsieht. Der Vorschlag gibt Durchfahrtsverbote für die 
Augustinerstraße, die Cäcilienstraße und die Hahnenstraße vor. Damit wird zwar der 
Durchgangsverkehr auf der Ost-West-Achse wirksam unterbunden. Allerdings muss bei der 
vorgeschlagenen Verkehrslösung auch der Quell- und Zielverkehr in die Altstadt erhebliche Umwege 
in Kauf nehmen. Es fragt sich, ob das zielführend und durchsetzbar ist.  
Zunächst könnte in einem ersten Schritt mit verkehrssteuernden Maßnahmen die Attraktivität der 
Durchfahrt auf der Ost-West-Achse begrenzt werden. Im Zuge der provisorischen oberirdischen 
Ertüchtigung der Stadtbahn könnte danach in einem zweiten Schritt eine Umstrukturierung der 
innerstädtischen Verkehrsflüsse z.B. nach beiliegendem Plan umgesetzt werden. Damit kann unter 
Berücksichtigung eines absoluten Vorrangs der Stadtbahn der Quell- und Zielverkehr auch zukünftig 
ohne erheblich Umwege die Altstadt erreichen. Der Durchgangsverkehr wird eingeschränkt bzw. 
umgeleitet.  
Nach dem beiliegenden Plan wird die Führung des MIV auf eine Fahrspur je Richtung begrenzt. Der 
Sonderfahrstreifen der Stadtbahn wird an kritischen Punkten für eine Querung gesperrt (Kreuzung 
Nord-Süd-Fahrt / Cäcilienstraße sowie Neumarkt Neumarkt nördliche Seite, entfallende 
Abbiegespuren werden aufgehoben). Es wird ein neuer U-Turn auf der Neuköllner Straße gebaut 
(Höhe Großer Griechenmarkt). Der Abbiegeverkehr von und zur Nord-Süd-Fahrt erfolgt über den U-
Turn Neuköllner Straße bzw. den U-Turn Tunisstraße.  
Bleibt die Stadtbahn nach der Ertüchtigung der Ost-West-Strecke oben, sind Änderungen nicht 
erforderlich. Wenn die Stadtbahn in zwei Jahrzehnten vollumfänglich in einen Tunnel verlegt worden 
sein sollte, können die Sonderfahrstreifen der Stadtbahn einschließlich eines Teils der Straße in eine 
Promenade umgewandelt werden. Der Rückbau der Straße für den individuellen des MIV auf zwei 
Fahrspuren je Richtung bleibt jedoch ausgeschlossen.

Anlage 1 - Eingabe anonym Plan

883 Zeichen

Vorschlag zur Umstrukturierung des innerstädtischen motorisierten
Verkehrs

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einspuriger Anliegerverkehr

einspuriger Verkehr von und zur Nord-Süd-Fahrt

aus Sperrung der oberirdische Querung des Sonderfahrstreifens der Stadtbahn
(Kreuzung Nord-Süd-Fahrt / Cäcilienstraße sowie Neumarkt, Abbiegespuren
werden aufgehoben)

W-T. U-Turn auf der Neuköllner Straße (Höhe Großer Griechenmarkt)

Mitteilung Ausschuss

402 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 17.01.2019 
 0216/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 05.02.2019 
 
Zurückgewiesene Bürgereingabe - Ertüchtigung der Ost-West-Achse 
Die beigefügte Eingabe wurde von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden zurückge-
wiesen (siehe Anlagen). 
 
 
gez. Höver

Anlage 2 - Antwortschreiben anonym

2795 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02/1/4 Ded  29.11.2018 
 
Ihre Eingabe – Ertüchtigung der Ost-West-Achse 
Sehr geehrter, 
mit Schreiben vom 12.11.2018 haben Sie sich an Frau Oberbürgermeisterin Reker, Herrn 
Bezirksbürgermeister Hupke u.a. gewandt und im Rahmen der Planungen zur Neugestaltung 
der Ost-West-Achse einen Vorschlag eingereicht. 
Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 14 der Haupt-
satzung der Stadt Köln werden von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen bearbeitet, welche zunächst die Zulässigkeit von Eingaben 
prüft. 
Betreffen Anregungen und Beschwerden gemäß § 14 Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt 
Köln ein laufendes (Bebauungs-)Planverfahren, so werden sie von der Geschäftsstelle un-
mittelbar an das zuständige Fachamt, in diesem Falle das Amt für Straßen und Verkehrs-
entwicklung, weitergeleitet. Somit ist eine Behandlung Ihrer Eingabe in einer Bezirksvertre-
tung oder im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nicht erforderlich. Gleichwohl 
werde ich den Ausschuss in seiner nächsten Sitzung über Ihre Eingabe informieren. 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung führt ein umfangreiches Bürgerbeteiligungs-
verfahren zur Neugestaltung der Ost-West-Achse durch. Wie mir von dort mitgeteilt wurde, 
wurde Ihnen mitgeteilt, dass eine weitere Anregung von Ihnen vom 28.06.2018 in das lau-
fende Verfahren mit aufgenommen wird. Ihre Anregung vom 12.11.2018 wurde ebenfalls an 
das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung weitergeleitet und wird somit von dort berück-
sichtigt. 
 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen 
zu den Planungen zur Ost-West-Achse haben, können Sie sich direkt an das: 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Stadthaus Deutz – Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
E-Mail: strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de

Seite 2 
 
  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

05.02.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Ludwigstraße 8
  • Cäcilienstraße
  • Neuköllner Straße
  • Augustinerstraße
  • Hahnenstraße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Großer Griechenmarkt
  • Nord-Süd-Fahrt
  • Tunisstraße
  • Heumarkt
  • Neumarkt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0216/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.01.2019
Erstellt
17.01.2019 08:54