Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD- Fraktion aus der Sitzung des Gleichstellungsausschusses vom 24.06.2024 betreffend "Informationslage zu Schwangerschaftsabbrüchen" AN/0981/2024
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2328/2024 vom 12.08.2024
Stand: Am 23.09.2024 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 12.08.2024 2328/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 10.09.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 23.09.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Gleichstellungsausschusses vom 24.06.2024 (AN/0981/2024) betreffend "Informationslage zu Schwangerschaftsabbrüchen" Mit der Anfrage AN/0981/2024 bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Bleibt die Stadt bei ihrer Aussage aus dem Jahr 2019 (Mitteilung 1026/2019), dass kein gesondertes Informationserfordernis durch kommunale Stellen besteht, und wenn ja, wa- rum? 2. Wäre es eine Möglichkeit, die Bedarfslage für Frauen in besonderen Konfliktsituationen zu verbessern, indem man im Gesundheitsamt Möglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche schafft? (Bitte mit Begründung) 3. Was würde ein solches Angebot schätzungsweise kosten? 4. Welcher weitere Aufwand würde entstehen? Die Verwaltung teilt dazu folgendes mit: Zu 1. Bleibt die Stadt bei ihrer Aussage aus dem Jahr 2019 (Mitteilung 1026/2019), dass kein gesondertes Informationserfordernis durch kommunale Stellen besteht, und wenn ja, warum? Es besteht weiterhin auf der Internetseite der Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte der Stadt Köln eine Verlinkung zu der Informationsseite der BZgA. Hier werden laufend aktualisierte, unabhängige Informationen zum Schwangerschaftsabbruch angeboten. Eine Schaffung einer Parallelstruktur würde unnötig personelle Ressourcen bin- den. Die Argumentation aus der Mitteilung 1026/2019 gilt weiterhin, so dass kein Anpassungsbe- darf gesehen wird. Zu 2. Wäre es eine Möglichkeit, die Bedarfslage für Frauen in besonderen Konfliktsituationen zu verbessern, indem man im Gesundheitsamt Möglichkeiten für Schwangerschaftsab- brüche schafft? (Bitte mit Begründung) 2 Die Durchführung von operativen Schwangerschaftsabbrüchen im Gesundheitsamt ist auf Grund der fehlenden Operationsräume nicht möglich. Medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche werden in Köln von 21 Einrichtungen angeboten, hier gab es bisher keine Rückmeldungen über einen Versorgungsengpass. Auch hier würde die Schaffung einer Parallelstruktur unnötig personelle, räumliche und finan- zielle Ressourcen binden. Zu 3. Was würde ein solches Angebot schätzungsweise kosten? Das entzieht sich der Kenntnis des Gesundheitsamtes. Zu 4. Welcher weitere Aufwand würde entstehen? Um operative Abbruchmöglichkeiten im Gesundheitsamt zu schaffen, müssten umfassende bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Des Weiteren würde ein erheblicher personeller Mehraufwand entstehen (Anästhesie, OP-Pflegepersonal). Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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23.09.2024 zuletzt
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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