V/0201/2007
Albert-Schweitzer-Schule, Errichtung von Fertigbauklassen
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Beschlussvorlage
6227 Zeichen
V/0201/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Albert-Schweitzer-Schule, städt. Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen
hier: befristete Errichtung von 2 Fertigbauklassen
Beratungsfolge
02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
15.05.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Auf dem Grundstück der Albert-Schweitzer-Schule werden auf der Grünfläche östlich des Erweite-
rungsbaus - Erbbaurechtsgrundstück der Stadt Münster (Flurstück 358) - zum Schuljahresbeginn
2007/08 befristet für voraussichtlich zwei Jahre 2 Fertigbauklassen errichtet.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die o.g. Sachentscheidung Kosten i.H.v. insgesamt
158.000 € (145.000 € Baukosten, 13.000 € Beschaffungen) entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der o.g. Sachent-
scheidung wie folgt veranschlagt sind:
Produktgruppe
Teilplan (Zeile) Bezeichnung
Haush.
Jahr
Betrag
€ Bemerkung
Produktgruppe: 0112 Gebäudemanagement
Teilergebnisplan:
Zeile 13
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 2007 103.000
2008 42.000
insgesamt 145.000
Vorlagen-Nr.:
V/0201/2007
Auskunft erteilt:
Herr Pohlmann
Ruf:
492 40 13
E-Mail:
PohlmannM@stadt-muenster.de
Datum:
08.03.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0201/2007
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Teilfinanzplan
Maßn. Ziffer: 0500
Besch. für Förderschulen
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen 2007 13.000
Begründung:
1. Allgemein
Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen
Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten
sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (§
79 Schulgesetz NRW).
2. Problem
Das Schulgebäude der Albert-Schweitzer-Schule ist in den Jahren 1995/96 nach dem da-
mals gültigen Raumprogramm zu einer einzügigen Förderschule ausgebaut worden. Inzwi-
schen sind neue Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbilden-
de Schulen und Förderschulen erlassen worden. Darin sind die Raumprogramme von För-
derschulen erheblich ausgeweitet worden, sodass das Gebäude der Albert-Schweitzer-
Schule trotz der Erweiterung aus den Jahren 1995/96 nicht den heutigen Anforderungen ent-
spricht.
Ein weiteres Problem ist in den vergangenen Jahren durch die weiter gestiegenen Schüler-
und Klassenzahlen im Förderschulbereich entstanden. Deshalb wurde zunächst die Errich-
tung einer 5. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, diskutiert.
Inzwischen wurde jedoch einvernehmlich mit den vier bestehenden Förderschulen und der
Schulaufsicht vereinbart, dass auf die Errichtung eines 5. Systems verzichtet werden soll.
Die Schulen haben erklärt, dass die erwarteten Schülerzahlen auch künftig in den vorhanden
vier Schulen unterrichtet werden können. Voraussetzung ist aber zumindest die räumliche
Ausstattung der bestehenden vier Förderschulen entsprechend den neuen Grundsätzen für
die Aufstellung von Raumprogrammen.
Dies ist auch Bestandteil der Schulentwicklungsplanung. Mit dem Beschluss zur Schulent-
wicklungsplanung 2007-2010 für die städt. weiterführenden Schulen (V/0104/2007/1) hat der
Rat in seiner Sitzung am 21.02.2007 u.a. zur Kenntnis genommen, dass weiterhin der Bedarf
zum Ausbau des Schulgebäudes der Albert-Schweitzer-Schule besteht. Die Verwaltung er-
arbeitet zz. in Abstimmung mit der Schule das Raumprogramm, um den Errichtungsbe-
schluss für den Sommer 2007 vorzubereiten.
Unabhängig davon muss kurzfristig eine Lösung gefunden werden, um die äußerst schwieri-
ge Raumsituation der Albert-Schweitzer-Schule etwas zu entspannen. Diese wird sich näm-
lich mit Beginn des nächsten Schuljahres 2007/08 dadurch verschärfen, dass die Schule
dann verbindlich das Fach Englisch unterrichten muss. Die Albert-Schweitzer-Schule wird
voraussichtlich ab Klasse 5 beginnen; allerdings handelt es sich nicht um ein zusätzliches
Angebot für jeweils die ganze Klasse, sondern - nach Beschluss der Klassenkonferenz -
klassenübergreifend für einzelne Schüler. D.h., dass hierfür je Gruppe ein zusätzlicher Unter-
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V/0201/2007
richtsraum benötigt wird. Im derzeitigen Raumbestand der Albert-Schweitzer-Schule sind al-
lerdings keine freien Kapazitäten mehr vorhanden.
3. Lösung
In der Begründung der v.g. Vorlage zur Schulentwicklungsplanung hat die Verwaltung bereits
dargestellt, dass die Untersuchungen, welche Erweiterungsmöglichkeiten unter Berücksichti-
gung der Grundstückssituation bestehen, auch das Aufstellen von Fertigbauklassen als
Übergangslösung zur kurzfristigen Deckung des Raumbedarfs der Albert-Schweitzer-Schule
mit einschließen.
Aus den o.g. Gründen sollen deshalb zur kurzfristigen Verbesserung der Raumprobleme der
Albert-Schweitzer-Schule zum Schuljahr 2007/08 - befristet für voraussichtlich zwei Jahre -
2 Fertigbauklassen aufgestellt werden.
Die Stadt Münster hat an der vorgesehenen Grünfläche, die sich östlich des Erweiterungs-
baus befindet, ein Erbbaurecht.
4. Finanzierung
Für die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule um zwei Fertigbauklassen waren bislang
noch keine Mittel im städt. Haushalt veranschlagt. Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt
2007 hat die Verwaltung dann entsprechende Veränderungsblätter vorgelegt. Mit dem Be-
schluss zum Haushalt 2007 hat der Rat somit auch der Finanzierung der Fertigbauklassen
zugestimmt.
Aus vorliegenden Angeboten vorhergehender Verfahren ergibt sich, dass die Kosten für die
Anmietung von Fertigbauklassen bei einem angeno mmenen Nutzungszeitraum von bis zu 4
Jahren unter den Kosten für den Kauf liegen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Fertig-
bauklassen anzumieten.
I.V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0201/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.04.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37