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V/0201/2007

Albert-Schweitzer-Schule, Errichtung von Fertigbauklassen

Vorlagen 02.04.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 15.05.2007, TOP 6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6227 Zeichen

V/0201/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Albert-Schweitzer-Schule, städt. Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen 
hier: befristete Errichtung von 2 Fertigbauklassen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
15.05.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Auf dem Grundstück der Albert-Schweitzer-Schule werden auf der Grünfläche östlich des Erweite-
rungsbaus - Erbbaurechtsgrundstück der Stadt Münster (Flurstück 358) - zum Schuljahresbeginn 
2007/08 befristet für voraussichtlich zwei Jahre 2 Fertigbauklassen errichtet. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die o.g. Sachentscheidung Kosten i.H.v. insgesamt 
158.000 € (145.000 € Baukosten, 13.000 € Beschaffungen) entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der o.g. Sachent-
scheidung wie folgt veranschlagt sind: 
 
Produktgruppe 
Teilplan (Zeile) Bezeichnung 
Haush. 
Jahr 
Betrag 
€ Bemerkung
          
Produktgruppe: 0112 Gebäudemanagement       
Teilergebnisplan: 
Zeile 13 
Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 2007 103.000   
    2008 42.000   
    insgesamt 145.000   
 
 
 
     
Vorlagen-Nr.: 
V/0201/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Pohlmann 
Ruf: 
492 40 13 
E-Mail: 
PohlmannM@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0201/2007 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen       
Teilfinanzplan 
Maßn. Ziffer: 0500  
Besch. für Förderschulen 
Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 2007  13.000   
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Allgemein 
 
 Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen 
Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten 
sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (§ 
79 Schulgesetz NRW). 
 
2. Problem 
 
 Das Schulgebäude der Albert-Schweitzer-Schule ist in den Jahren 1995/96 nach dem da-
mals gültigen Raumprogramm zu einer einzügigen Förderschule ausgebaut worden. Inzwi-
schen sind neue Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbilden-
de Schulen und Förderschulen erlassen worden. Darin sind die Raumprogramme von För-
derschulen erheblich ausgeweitet worden, sodass das Gebäude der Albert-Schweitzer-
Schule trotz der Erweiterung aus den Jahren 1995/96 nicht den heutigen Anforderungen ent-
spricht. 
 
 Ein weiteres Problem ist in den vergangenen Jahren durch die weiter gestiegenen Schüler- 
und Klassenzahlen im Förderschulbereich entstanden. Deshalb wurde zunächst die Errich-
tung einer 5. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, diskutiert. 
 
 Inzwischen wurde jedoch einvernehmlich mit den vier bestehenden Förderschulen und der 
Schulaufsicht vereinbart, dass auf die Errichtung eines 5. Systems verzichtet werden soll. 
Die Schulen haben erklärt, dass die erwarteten Schülerzahlen auch künftig in den vorhanden 
vier Schulen unterrichtet werden können. Voraussetzung ist aber zumindest die räumliche 
Ausstattung der bestehenden vier Förderschulen entsprechend den neuen Grundsätzen für 
die Aufstellung von Raumprogrammen. 
 
 Dies ist auch Bestandteil der Schulentwicklungsplanung. Mit dem Beschluss zur Schulent-
wicklungsplanung 2007-2010 für die städt. weiterführenden Schulen (V/0104/2007/1) hat der 
Rat in seiner Sitzung am 21.02.2007 u.a. zur Kenntnis genommen, dass weiterhin der Bedarf 
zum Ausbau des Schulgebäudes der Albert-Schweitzer-Schule besteht. Die Verwaltung er-
arbeitet zz. in Abstimmung mit der Schule das Raumprogramm, um den Errichtungsbe-
schluss für den Sommer 2007 vorzubereiten. 
 
 Unabhängig davon muss kurzfristig eine Lösung gefunden werden, um die äußerst schwieri-
ge Raumsituation der Albert-Schweitzer-Schule etwas zu entspannen. Diese wird sich näm-
lich mit Beginn des nächsten Schuljahres 2007/08 dadurch verschärfen, dass die Schule 
dann verbindlich das Fach Englisch unterrichten muss. Die Albert-Schweitzer-Schule wird 
voraussichtlich ab Klasse 5 beginnen; allerdings handelt es sich nicht um ein zusätzliches 
Angebot für jeweils die ganze Klasse, sondern  - nach Beschluss der Klassenkonferenz -  
klassenübergreifend für einzelne Schüler. D.h., dass hierfür je Gruppe ein zusätzlicher Unter-

- 3 - 
V/0201/2007 
richtsraum benötigt wird. Im derzeitigen Raumbestand der Albert-Schweitzer-Schule sind al-
lerdings keine freien Kapazitäten mehr vorhanden. 
 
  
3. Lösung 
 
 In der Begründung der v.g. Vorlage zur Schulentwicklungsplanung hat die Verwaltung bereits 
dargestellt, dass die Untersuchungen, welche Erweiterungsmöglichkeiten unter Berücksichti-
gung der Grundstückssituation bestehen, auch das Aufstellen von Fertigbauklassen als 
Übergangslösung zur kurzfristigen Deckung des Raumbedarfs der Albert-Schweitzer-Schule 
mit einschließen. 
 Aus den o.g. Gründen sollen deshalb zur kurzfristigen Verbesserung der Raumprobleme der 
Albert-Schweitzer-Schule zum Schuljahr 2007/08  - befristet für voraussichtlich zwei Jahre -  
2 Fertigbauklassen aufgestellt werden.  
Die Stadt Münster hat an der vorgesehenen Grünfläche, die sich östlich des Erweiterungs-
baus befindet, ein Erbbaurecht. 
 
 
4. Finanzierung 
 
 Für die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule um zwei Fertigbauklassen waren bislang 
noch keine Mittel im städt. Haushalt veranschlagt. Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 
2007 hat die Verwaltung dann entsprechende Veränderungsblätter vorgelegt. Mit dem Be-
schluss zum Haushalt 2007 hat der Rat somit auch der Finanzierung der Fertigbauklassen 
zugestimmt.  
 
 Aus vorliegenden Angeboten vorhergehender Verfahren ergibt sich, dass die Kosten für die 
Anmietung von Fertigbauklassen bei einem angeno mmenen Nutzungszeitraum von bis zu 4 
Jahren unter den Kosten für den Kauf liegen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Fertig-
bauklassen anzumieten. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0201/2007
Typ
Vorlagen
Datum
02.04.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37