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A-H/0010/2020

Wohnraum für Feuerwehrbeschäftigte schaffen

Antrag an die BV Hiltrup 09.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 03.12.2020, TOP 6.3

Antrag A-H-0010-2020

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Stellungnahme zum Antrag A-H-0010-2020 (nicht barrierefrei)

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Antrag A-H-0010-2020

1757 Zeichen

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Hiltrup

-8, Juni 2020

A-H/0010/2020

SPD-Fraktion in der BV Hiltrup

Hermann Geusendam-Wode

Fraktionsvorsitzender

Im Hain 4a, 48165 Münster

Tel.: 02501/25490

Email: hermann.geusendam-wode@spd-muenster.de

06.06.2020

Antrag: Wohnraum für Feuerwehrbeschäftigte schaffen

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die nördlich an die geplante
Feuerwache 3 (am Merkureck) angrenzende Fläche sich für die Erschließung und
den Bau von Werkswohnungen für die Feuerwehrbeschäftigten eignet.

Begründung:

Angesprochen wird hier die nördlich angrenzende Fläche bis zum Werksgelände der
Firma Draht Lauen.

In Presseberichten und auch hier in der BV Hiltrup, hat die Leitung der
Berufsfeuerwehr mehrfach erklärt, dass es schwierig geworden sei Personal zu
finden, weil es an bezahlbarem Wohnraum für Feuerwehrbedienstete in Münster
mangele.

Nun verbleibt im Rahmen des geplanten Projektes „Neubau Feuer- und
Rettungswache 3 der Berufsfeuerwehr in Münster Hiltrup“ eine ungenutzte
Restfläche.

Wenn man aufgrund des geplanten Neubaus der Wache 3 die alte Deponiefläche
eröffnet, könnte man sie vermutlich mit einem vertretbaren Kostenaufwand auch
komplett sanieren und die „tickende Zeitbombe“ der Altlasten beseitigen.

Auf der Fläche (ggf. auch Teilfläche) wäre dann möglicherweise Platz für (Werks-)
Wohnungsbau (mit Zweckbindung), wenn dieser an dieser Stelle zulässig ist. Genau
dies soll im Rahmen dieses Antrages beantwortet werden.

Neben der Berufsfeuerwehr könnten auch die Freiwilligen Feuerwehren bei der
Vergabe der Wohnungen berücksichtigt werden.

Hermann Geusendam-Wode und Fraktion

SPD Fraktion in der BV Hiltrup — www.spd-hiltrup.de

Stellungnahme zum Antrag A-H-0010-2020 (nicht barrierefrei)

4256 Zeichen

STADT |

Amt für Immobilienmanagement

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bazirksverwaltung Hiltrup

29. Okt, 2020 %,

Stadt Münster - 48127 Münster

An die Mitglieder der Bezirksvertretung Hiltrup
An die Bezirksverwaltung Hiltrup

Mein Zeichen (bitte angeben)
23.41.0012

Münster, 28.10.2020

Neubau Feuer- und Rettungswache 3, Münster-Hiltrup, Merkureck
Antrag Ifd. Nr. A-H/0010/2020 der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung
Münster-Hiltrup „Wohnraum für Feuerwehrbeschäftigte schaffen“

Sehr geehrte Damen und Herren,

von der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup wurde mit
Antrag vom 06.06.2020 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, „ob die
nördliche an die geplante Feuerwache 3 (am Merkureck) angrenzende
Fläche sich für die Erschließung und den Bau von Werkswohnungen für die
Feuerwehrbeschäftigten eignet.“

Die Zielsetzung des Antrages wird von Seiten der Feuerwehr begrüßt. Das
Ziel Kräfte der Berufsfeuerwehr im Stadtgebiet zu halten, kann durch die
Möglichkeiten der Bereitstellung von Wohnraum oder der Unterstützung zu
Wohneigentum erfolgen, wobei die hauptberuflichen Feuerwehrkräfte eher
das Wohneigentum favorisieren. Abzugrenzen sind hierzu die Förderungen
von Ehrenamtlichen Kräften.

Zu diesem Prüfauftrag wurde bereits im Rahmen der Beantwortung des
Fragenkatalogs der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup zur
Planungsbeschlussvorlage V/0196/2020 eine Einschätzung der Verwaltung
gegeben (s. Schreiben Dez. VI vom 18.06.2020) und von Herrn
Brockhausen in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup am
18.06.2020 erläutert.

Das Grundstück liegt im Außenbereich. Ein B-Plan wurde nicht aufgestellt.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
festgelegt. Für das Bauvorhaben der Feuerwache wurde eine
Genehmigungsfähigkeit nach 835 BauGB - Bauen im Außenbereich - in
Aussicht gestellt. Die hierfür erforderliche Ausnahmeregelung ist auf eine
Wohnbebauung nicht übertragbar. Diese ist am vorgeschlagenen Standort
nicht genehmigungsfähig.

DER OBERBÜRGERMEISTER

|| MÜNSTER

Albersloher Weg 33

Ihr/e Ansprechpartner/-in:
Herr Brockhausen

Zimmer: 516

Telefon: 0251/492-2413
Fax: 0251/492-7734
BrockhS@stadt-muenster.de

Stadt Münster
Telefon: 0251/492-0
Fax: 0251/492-7700
stadtverwaltung@
stadt-muenster.de
www.stadt-muenster.de

Service für Menschen
mit Behinderung:
www.stadt-muenster.de/
barrierefrei

Das vorgeschlagene Grundstück liegt im 2. Grünring der Stadt Münster und
bildet nördlich des Merkureck die einzige Ost-West-Verbindung in Form
eines schmalen Korridors. Durch die geplante Feuerwache Ill wird diese
Verbindung bereits stark reduziert. Durch eine weitere Bebauung würde der
2. Grünring an dieser Stelle durchbrochen.

Die vorgeschlagene Wohnbebauung würde der gewollten stadtplanerischen
Zielsetzung für diese Fläche widersprechen.

Im B-Plan Nr. 399 Hiltrup Haus-Herding ist die Fläche als Ausgleichsfläche
eingetragen. Für die vorgeschlagene Wohnbebauung wäre eine
entsprechende Ersatzmaßnahme erforderlich.

Zum Hinweis im Antrag, dass „wenn man aufgrund des geplanten Neubaus
der Wache 3 die alte Deponiefläche eröffnet, man sie auch komplett
sanieren und eine „tickende Zeitbombe“ beseitigen könnte, wurde im
Rahmen der Beantwortung des Fragenkatalogs der SPD-Fraktion der
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup zur Planungsbeschlussvorlage
V/0196/2020 eine Einschätzung der Verwaltung gegeben (s. Schreiben
Dez. VI vom 18.06.2020) und von Herrn Brockhausen in der Sitzung der
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup am 18.06.2020 erläutert.

Aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde ist eine Sanierung der Altlast
derzeitig nicht erforderlich, da keine Gefahr ersichtlich ist. Darüber hinaus
ist eine weitgehende Versiegelung durch die geplante Feuerwache 3 als
Sicherungsmaßnahme positiv für die Altlast zu werten. Die vorgeschlagene
komplette Sanierung würde zu erheblichen Mehrkosten führen. Insofern ist
das Grundstück auch aus wirtschaftlicher Sicht ungeeignet.

Aus Sicht der Verwaltung ist die nördlich der geplanten Feuerwache 3 (am
Merkureck) angrenzende Fläche für den Bau von Werkswohnungen für die
Feuerwehrbeschäftigten aus den vorgenannten Gründen nicht geeignet.

Nienaber

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Albersloher Weg 33
  • Haus Herding
  • Merkureck
  • Im Hain 4a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-H/0010/2020
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
09.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37