V/0327/2008
Kinder- und Jugendarbeit stärken - Stiftung Bürgerwaisenhaus neu ausrichten - gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und FDP vom 25.02.2008
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Berichtsvorlage
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V/0327/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER V/Stift Betrifft Kinder- und Jugendarbeit stärken - Stiftung Bürgerwaisenhaus neu ausrichten - gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und FDP vom 25.02.2008 Beratungsfolge 05.06.2008 Stiftungskommission Bericht Bericht: 1. Finanzielle Ausgangslage der Stiftung Bürgerwaisenhaus 1.1 Konsolidierung der Stiftung Nach Jahren einer nur mäßigen Ertragslage sowie eines ausgewiesenen Mittelvorgriffs von bis zu 400.000 Euro hat sich die wirtschaftliche Situation der Stiftung Bürgerwaisenhaus seit dem Jahr 2003 sukzessive wieder erholen können. Durch den Verkauf des 6.240 qm großen Grundstücks im „Baublock Schulstrasse“ an die Stadt Münster, verfügt die Stiftung Bürgerwaisenhaus über ein Kapitalvermögen von rund 3,5 Mio. €, das sie ab 2009 wieder in die Lage versetzen wird, ihren Stiftungszweck als Kinder- und Jugend- stiftung intensiver zu erfüllen. 1.2 Mittelbereitstellung bis 2011 Der vorliege nde Jahresabschluss 2007 weist als Mittelvorgriff noch einen Restbetrag in Höhe von rd. 25.000 Euro aus. Unter der Prämisse, dass im laufenden Geschäftsjahr 2008 neben dem Projekt „Verantwortung lernen“ mit 20.000 Euro keine weiteren Projektaktivitäten entfaltet werden und bei ansonsten un- veränderten Zahlen der Wirtschaftsplanung, wird die Stiftung Bürgerwaisenhaus mit dem diesjäh- rigen Jahresabschluss erstmals wieder einen Mittelvortrag ausweisen können. Ein Großteil des Stiftungskapitals wird seit Anfang 2007 auf der Basis eines Individuellen Vermö- gensverwaltungsauftrages durch die Sparkasse Münsterland Ost bewirtschaftet. Die Anlagerichtlinien gestatten für die Aufteilung der Vermögensanlage neben einem unbegrenz- ten Anteil an festverzinslichen Wertpapieren auch Kapitalanlagen von jeweils bis zu 20 % in den Asset-Klassen „Aktien“ und „Zertifikate auf Indices“. Die Erträge (Dividenden) dieser beiden Anlageklassen sind nicht verbindlich kalkulierbar, so dass die Stiftungsverwaltung - dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip folgend - für die nächsten drei Vorlagen-Nr.: V/0327/2008 Auskunft erteilt: Herr Claahsen Frau Westphal Ruf: 492 5903 492 5906 E-Mail: Claahsen@stadt-muenster.de Westphal@stadt-muenster.de Datum: 08.05.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0327/2008 Jahre zunächst ein Budget von rd. 40.000 Euro p. a. für die Stiftungszweckerfüllung befürworten kann. 2. Stiftungszweckerfüllung 2.1 Leitgedanke der Kommunalen Stiftungen Die Kommu nalen Stiftungen richten ihr Stiftungshandeln nach den Leitgedanken Innovation, Nachhaltigkeit und Subsidiarität aus. Zusätzliches Merkmal ist die Erkennbarkeit der Stiftungs- zweckverwirklichung. Das Kriterium gilt für das Handeln in eigenen Projekten und Programmen. Auch die Förderaktivitäten der Stiftungen dürfen sich nicht in zu kleinteiligen Zuwendungen ver- lieren, damit das Stiftungshandeln erkennbar bleibt. Dabei sind fördernde als auch operative Stif- tungsaktivitäten im Rahmen der Stiftungszweckerfüllung gleichberechtigt nebeneinander möglich. 2.2 Handeln vor dem Hintergrund des historischen Stiftungszwecks Erste Hinweise auf das Handlungsfeld „Prävention“ enthielt die Berichtsvorlage 770/2003. Hier wurden als künftige Wirkungsfelder der Stiftung schon Familienarbeit, Sprachförderung von Kin- dern, die Ernähungs- und Gesundheitsfürsorge sowie die Lebens- und Berufswegplanung junger Menschen genannt. Spezifiziert wurde das Handlungsfeld „Prävention für Kinder und Jugendliche“ in der Beschluss- vorlage V/0945/2006 „ Neuausrichtung der Stiftung Bürgerwaisenhaus“. Die Stiftung knüpft hier ausdrücklich an ihren historischen, schon im 16. Jahrhundert formulierten Zweck der Versorgung von Waisenkindern und deren Vorbereitung auf ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben an. 3. Anliegen des CDU / FDP-Antrages / Vorschläge zur Förderpraxis Der Antrag zielt im Wesentlichen darauf ab, nachhaltiges ehrenamtliches Engagement und inno- vative gemeinwesenorientierte Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit zu fördern. Der Aspekt der intergenerativen Arbeit soll darüber hinaus in einzelnen Projekten aufgegriffen werden. Die bisherigen Förderaktivitäten der Stiftung sollen insofern weiterentwickelt werden. Das Kooperationsprojekt „Verantwortung lernen“ hat unmittelbar die Förderung ehrenamtlichen Engagements und die Förderung gemeinwesenorientierten Handelns von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen und in allen Schulstufen zum Ziel. Stellvertretend für die drei koope- rierenden Stiftungen wurde die Stiftung*Bürger für Münster für das Projekt „Verantwortung ler- nen“ mit dem 1. Preis beim Förderpreis 2008 der Aktiven Bürgerschaft, Berlin, mit einem Preis- geld in Höhe von 15.000 € ausgezeichnet. Die drei kooperierenden Stiftungen, Stiftung Bürger- waisenhaus, Stiftung*Bürger für Münster und die Stiftung Westfalen-Initiative übernehmen die konzeptionelle Ausgestaltung des Preises „Jugend schafft Zukunft“ in der 2. Hälfte des Jahres 2008. Die Auswahl geeigneter Stiftungsprojekte, zum Beispiel Stärkung der Mitverantwortung / Eigen- verantwortung bei Kindern und Jugendlichen, interkulturelle Arbeit oder Dialog der Generationen, könnte im jährlichen Wechsel thematisch orientiert vorgenommen werden. Darüber hinaus wäre denkbar, hierzu Förderrichtlinien für antragstellende Träger zu entwickeln, einen Förderbeirat unter Beteilung zum Beispiel des Jugendrates oder von Schülervertretungen zu bilden, der der Stiftungskommission einzelne Projekte in Rahmen der bereitstehenden Mittel zur Realisierung vorschlägt. Projektvorschläge der Träger könnten bis Ende 2008 der Stiftungskommission zur Realisierung im Jahr 2009 vorgelegt werden. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Antrag
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14 a li} FoP | RATSFRAKTION | Ratsfraktion 25. Februar 2008 Antrag Kinder- und Jugendarbeit stärken — Stiftung Bürgerwaisenhaus neu ausrichten! Die Stiftungskommission möge beschließen: A. Die Stiftung Bürgerwaisenhaus wird bezogen auf ihre Förderaktivitäten nach Maßgabe _ der folgenden Eckpunkte weiterentwickelt: 1. Auslobung eines Ehrenamtspreises für nachhaltiges Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit in Münster. 2. Förderung innovativer Projekte in der offenen und verbandlichen Kinder- und Ju- gendarbeit. 3. Förderung gemeinwesenorientierten Handelns von Kindern und Jugendlichen in der Stadt sowie der Begegnung von Kindern und Jugendlichen verschiedener Kulturen und Nationalitäten. 4. Förderung von Projekten, die dem intergenerativen Diskurs zwischen Kindern, Ju- gendlichen und älteren Menschen dienen. B. Die Verwaltung legt den politischen Gremien eine entsprechende Beschlussvorlage vor. Begründung: Die Stiftung Bürgerwaisenhaus ist die klassische Kinder- und Jugendhilfestiftung in der Stiftungslandschaft der Stadt Münster. Für die CDU-/FDP-Koalition macht es daher Sinn, zu einem Zeitpunkt, an dem die Stiftung Bürgerwaisenhaus wieder in die Lage versetzt ist ihre Fördertätigkeit aufzunehmen, deren Schwerpunkte neu auszurichten. Stiftungen sind Ausdruck und rechtlicher Rahmen in die Zeit gestellten bürgerschaftlichen Engagements der Stifterinnen und Stifter für Menschen in der Stadt Münster. Die offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit ist ebenfalls ein Rahmen für bürgerschaftli- ches Engagement in unserer Stadt, das insbesondere durch die nachwachsende Genera- tion geleistet wird. Neben der Förderung eines konkreten Zweckes machen Kinder und Jugendliche hier prägende Erfahrungen, die sie zu verantwortlichen und sozial kompeten- ten Menschen reifen lässt. Für die CDU-/FDP-Koalition liegt hierin ein wichtiger gesellschaftspolitischer Ansatz, der durch die Förderaktivitäten der Stiftung Bürgerwaisenhaus zukünftig in der Stadt Münster begleitet und gestaltet werden soll. Diesen Zweck verfolgen die in diesem Antrag formulierten Eckpunkte: Zu 1. Der Ehrenamtspreis soll jährlich ausgelobt werden und dem Zweck dienen, auszeich- nungswürdige Initiativen in der offenen oder verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit der Öffentlichkeit bekannt zu machen und durch ein Preisgeld zu fördern. Hierin sieht die CDU-/FDP-Koalition die Chance, engagierte junge Menschen zu motivieren und andere zum Nachahmen anzuregen. Darüber hinaus soll der Preis die Bedeutung von offener und verbandlicher Kinder- und Jugendarbeit für die Stadt Münster verdeutlichen helfen. Zu2: Die Förderung innovativer Projekte in der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit dient dazu, im Rahmen der Möglichkeiten der Stiftung eine an den sich wandelnden Bedürfnis- sen der Kinder- und Jugendlichen orientierte Entwicklung der offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit insgesamt zu fördern und an geeigneter Stelle zu unterstützen. Hier soll einer der Schwerpunkte der Stiftungsaktivitäten liegen. Zu 3./4. Gerade Kinder und Jugendliche haben die Chance, an der Stadtgesellschaft von morgen mit zu bauen. Dazu gehört auch, früh zu erkennen, an welcher Stelle der Einzelne einen Teil Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen kann. Gerade bei Kindern und Ju- gendlichen kann man erleben, dass dies sowohl Spaß und Begeisterung als auch den Er- werb wichtiger sozialer Kompetenzen mit sich bringt. Wichtige Aspekte, die durch die Akti- vitäten der Stiftung in den Blick genommen werden sollen sind hierbei der Dialog mit ande- ren Nationalitäten aber auch zwischen den unterschiedlichen Generationen in der Stadt Münster. Die CDU-/FDP-Koalition bittet die Verwaltung, den Jugendrat in geeigneter Weise zu beteiligen! gez. Josef Rickfelder gez. Hartmut Viehoff CDU-Fraktion FDP-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Schulstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0327/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37