Widmung der Brombeergasse von Alte Neusser Landstraße bis Schmaler Wall in Köln-Worringen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2050/2024 vom 09.07.2024
Stand: Am 29.08.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 W-2024-01148 Vorlagen-Nummer 2050/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung der Brombeergasse von Alte Neusser Landstraße bis Schmaler Wall in Köln- Worringen Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Brombeergasse von Alte Neusser Landstraße bis Schmaler Wall in Köln-Worringen (Gemarkung Worringen, Flur 75, Teilflächen aus den Flur- stücken 291, 298, 321) als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Stra- ßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zu widmen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die zu widmende Fläche der Brombeergasse von Alte Neusser Landstraße bis Schmaler Wall in Köln-Worringen wurde erstmalig endgültig hergestellt. Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege- gesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträgerin gestellt. Die Widmung ist auch eine wesentliche Bedingung für die Übernahme in die Straßen- reinigungssatzung. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Widmungsplan -
Öffenlichtkeitsbeteiligung- Anlage 1
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 1 Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Widmung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes auch nicht vorgesehen (s. § 25 Abs. 3 VwVfG NRW). Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Widmungsplan Brombeergasse
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Widmungsplan Brombeergasse (Gemarkung Worringen, Flur 75, Teilstücke aus Flurstücken 291, 298, 321) Aktenzeichen: W-2024-01148 Legende
Beratungsverlauf
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29.08.2024
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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