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2050/2024

Widmung der Brombeergasse von Alte Neusser Landstraße bis Schmaler Wall in Köln-Worringen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 29.08.2024, TOP 9.1.3

Öffenlichtkeitsbeteiligung- Anlage 1

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Widmungsplan Brombeergasse

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Öffenlichtkeitsbeteiligung- Anlage 1

1184 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung       Anlage 1 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Widmung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt 
wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VwVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen 
Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes 
auch nicht vorgesehen (s. § 25 Abs. 3 VwVfG NRW). 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Widmungsplan Brombeergasse

143 Zeichen

Widmungsplan  
Brombeergasse (Gemarkung Worringen, Flur 75, Teilstücke aus Flurstücken 291, 
298, 321) 
Aktenzeichen: W-2024-01148 
 
 
Legende

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1414 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
W-2024-01148 
Vorlagen-Nummer 
 2050/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung der Brombeergasse von Alte Neusser Landstraße bis Schmaler Wall in Köln-
Worringen  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Brombeergasse von Alte Neusser Landstraße 
bis Schmaler Wall in Köln-Worringen (Gemarkung Worringen, Flur 75, Teilflächen aus den Flur-
stücken 291, 298, 321) als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Stra-
ßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zu widmen. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die zu widmende Fläche der Brombeergasse von Alte Neusser Landstraße bis Schmaler Wall 
in Köln-Worringen wurde erstmalig endgültig hergestellt.  
Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege- 
gesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträgerin 
gestellt. Die Widmung ist auch eine wesentliche Bedingung für die Übernahme in die Straßen-
reinigungssatzung. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Widmungsplan

Beratungsverlauf (1)

29.08.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2050/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.07.2024
Erstellt
25.06.2024 14:18