0149/2023
Straßenkarneval 2023
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Mitteilung Hauptausschuss
12821 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 13.01.2023 0149/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 16.01.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.01.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 30.01.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.01.2023 Straßenkarneval 2023 Hier: Darstellung der Prüfergebnisse zum Ratsbeschluss vom 08.12.2022, TOP 3.1.6 In seiner Sitzung am 08.12.2022 hat der Rat der Stadt Köln unter TOP 3.1.6 den Dringlich- keitsantrag „Sessionshöhepunkt 2023 – Karneval dezentral und entspannt feiern!“ (AN/2273/2022) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion sowie der Volt- Fraktion beschlossen. Mit diesem Antrag wurde die Verwaltung beauftragt: 1. Bereits zu Weiberfastnacht 2023 sollen Angebote umgesetzt werden, die den zusätzli- chen Besucherandrang besser verteilen und kanalisieren mit dem Ziel, die bisherigen Feierhotspots zu entlasten. Dafür soll u.a. geprüft werden, ob im rechtsrheinischen Köln, im nördlichen Teil der Innenstadt sowie auf Teilabschnitten der Ringe alternative Angebote zu ermöglichen sind. Gerade für die Zielgruppe der unter 30-jährigen sollen attraktive Angebote geschaffen werden, um gemeinsam Karneval zu erschwinglichen Preisen auch unter freiem Himmel feiern zu können. Hierbei sollen die Akteur*innen des „Runden Tisches Karneval“ und insbesondere das Festkomitee sowie Vertre- ter*innen der Zielgruppe der unter 30-jährigen (etwa über Fachschaften der Universitä- ten oder Schülervertretungen Kölner Oberstufen) eingebunden werden. 2. Die Abfallentsorgung und -vermeidung muss an diesen Tagen auch zum Schutz der Grünflächen an den Feierhotspots sichergestellt werden, beispielsweise durch das Aufstellen und regelmäßige Leeren großer Abfallbehälter. Auch die Ausschilderung der Müll- und Sammelplätze sollte geprüft werden. Die Verwaltung soll prüfen, ob eine Glasverbotszone für den gesamten Stadtbezirk Innenstadt möglich ist. Weiterhin soll an diesen Tagen eine Aktion durchgeführt werden, bei der in der Innen- stadt gesammelter Müll gegen (Wert-)Gutscheine eingetauscht werden kann. 3. Durch Werbung und Informationskampagnen soll über die Respektkampagne hinaus, auf die traditionellen Elemente des Karnevals hingewiesen und auf die schon beste- henden Angebote in den Veedeln aufmerksam gemacht werden. Eine digitale Land- karte der Angebote oder eine Übersicht über die Angebote und deren Auslastung, vor allem zur Lenkung der Besucherströme soll programmiert werden. 2 4. Es soll geprüft werden, wie eine zuverlässige Bedienung der Hauptstrecken der KVB über den ganzen Tag gewährleistet werden kann. Eine Einschränkung wie am 11.11. muss unbedingt verhindert werden. Grundsätzlich wird den nachfolgenden Prüfungsergebnissen vorausgeschickt, dass das Si- cherheits- und Sperrkonzept vom 11.11.2022 in wesentlichen Teilen weiterhin Anwendung findet. Die Verwaltung hat seit dem weitere Optimierungsmaßnahmen mit den verschiedenen Partner*innen eruiert und geplant. Zum Straßenkarneval werden u.a. folgende Punkte ange- passt: Optimierungen vom 16. – 20.02.2023 o Schutz der Uniwiese (vgl. Antwort zu 1.) o Erweiterung Glasverbotszeiten (vgl. Antwort zu 2.) o Weiterentwicklung Respektkampagne (vgl. Antwort zu 3.) Optimierungen am 16.02. o Zugang über zwei Eingänge (vgl. Antwort zu 1.) o Anpassung des ÖPNV-Konzepts (vgl. Antwort zu 4.) o Müllentsorgung und Reinigung (vgl. Antwort zu 2.) Die Verwaltung kommt nach Prüfung der einzelnen Punkte zu folgenden Ergebnissen: Zu 1. Die Verwaltung hat die potentiellen Standorte für alternative Angebote gemeinsam mit der Polizei und KVB AG erneut geprüft. Die Bewertung der einzelnen Standorte ist der beigefüg- ten Matrix (vgl. Anlage 1) zu entnehmen. Zusammengefasst ist festzustellen, dass für alle Standorte bis auf die Uniwiese mindestens ein Ausschlusskriterium existiert. Bei der Uniwiese wird dem Landschaftsschutz dahingehend Rechnung getragen, in dem als Kompensationsmaßnahme auf die Wiese im genutzten Be- reich ein professioneller Rasenschutz ausgebracht wird (vgl. Anlage 2). Auf der abgedeckten Fläche, die sich nach einer Optimierung auf rund 25.000 qm beläuft, wird ein Angebot bereit- gehalten (DJ, Getränke/Imbiss, WC, Mülleimer), welches die Feiernden auf der Fläche halten und den Druck auf die Einlassstellen vermeiden soll. Die Öffnung erfolgt bedarfsabhängig vom Zustrom der Feiernden beziehungsweise von der Auslastung des Kwartier Latäng / Zülpicher Straße. Die nicht genutzten Bereiche werden mittels Bauzäunen abgesperrt und durch Perso- nal geschützt, damit ein Betreten möglichst unterbunden wird. Weiterhin wird – gegenüber der Durchführung am 11.11. – ein zweiter Zugang über die Roon- straße geschaffen, um die Einlasssituation beziehungsweise die Anreise der Feiernden zu entzerren. Die Verwaltung und ihre Sicherheitspartner sind sich in der Bewertung einig, dass eine Aus- gleichsfläche für das Kwartier Latäng in unmittelbarer Nähe liegen muss. Dies begründet sich in den übereinstimmenden Einschätzungen, dass die Feiernden keine weiten Wege in Kauf nehmen werden und nicht vor oder während der Anreise zu einem anderen Ziel als dem Kwartier Latäng gesteuert werden können. Dafür hat das Kwartier Latäng bei den Feiernden zwischen 16 und 30 Jahren aktuell eine zu große Anziehungskraft. Es wird seitens der Verwaltung erneut betont, dass es sich bei dem Sperr- und Sicherheits- konzept (inklusive der Abdeckung und Bespielung der Uniwiese) nicht um eine Veranstaltung handelt, sondern um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Die Akteur*innen des Runden Tischs haben sich am 10.01.2023 dafür ausgesprochen, sich künftig in Fachkreisen dem Thema Alternativveranstaltungen zu widmen. Hierbei sollen auch Vertreter*innen der Zielgruppe beteiligt werden. Am Runden Tisch hat bereits eine Vertreterin des Jugendrings teilgenommen. Entsprechende Alternativveranstaltungen werden jedoch noch nicht bis zum diesjährigen Straßenkarneval (16.02 bis 21.02.2023) geplant werden kön- nen. 3 Zu 2. Hinsichtlich der Optimierung der Müllentsorgung und Reinigung befindet sich die Verwaltung in Planungen mit der AWB GmbH und dem städtischen Dienstleister für das Sicherheitskon- zept. Hierbei werden auch kreative Anregungen aus dem Runden Tisch in Betracht gezogen. Da sich die Müllbehältnisse entlang des Weges zum Kwartier Latäng und auf der Fläche selbst meist in der Nähe der Toiletten, welche ausgeschildert sind, und der Gastronomieein- heiten befinden, wird eine zusätzliche Ausschilderung für nicht erforderlich gehalten. Eine Müllsammelaktion gegen Gutscheine in der gesamten Innenstadt ist logistisch nicht um- zusetzen, da dies eine Vielzahl an Rückgabestellen erfordern würde. Des Weiteren kann kei- ne Gewähr geboten werden, woher der Müll in den Sammelbehältnissen stammt (zum Bei- spiel aus aufgestellten Müllcontainern oder gar Hausmüll). Eine Konzentration auf den von außen begrenzten Bereich der Uniwiese oder des Kwartier Latäng wird derzeit geprüft. Da die Gutscheine nicht aus dem städtischen Gebührenhaushalt der Eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung Abfallwirtschaftsbetrieb finanziert werden dürfen, wird nach anderen Möglichkeiten wie z.B. Sponsor*innen gesucht. Ob diese Suche bis zum Straßenkarneval noch erfolgreich ist, bleibt abzuwarten. Ein stadtweites Glasverbot ist aus rechtlichen und faktischen Gründen nicht umsetzbar. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seinen Entscheidungen zum Glasverbot in Köln (Be- schluss vom 10.02.2010 und Urteil vom 09.02.2012) klargestellt, dass nur die erhebliche Ver- letzungsgefahr, der vielfache Missbrauch von Glasbehältnissen als Wurfgeschosse und die Reifenschäden an Einsatzfahrzeugen, wie sie vor 2010 in den eingerichteten Verbotszonen zu verzeichnen waren, ein derartiges Verbot rechtfertigen. Diese Voraussetzungen liegen in die- sem Ausmaß nach wie vor nur im Kwartier Latäng und in der Altstadt zu bestimmten Zeiten vor. Aufgrund der Erfahrungen zum Straßenkarneval 2022 im Kwartier Latäng werden die Zeiten für das Glasverbot jedoch ausgeweitet, da hier die Voraussetzungen vorliegen. So wird das Verbot am Freitag (17. Februar 2023) von 15 Uhr bis 08 Uhr am Folgetag sowie am Samstag (18. Februar 2023) bereits ab 12 Uhr (statt bisher 15 Uhr) gelten. Zu 3. Auf verschiedenen Informationskanälen informiert die Stadt Köln über die Historie des Karne- vals und Veranstaltungen, die im Jahr 2023 stattfinden. Ebenso werden Maßnahmen und Re- geln kommuniziert. Einerseits wird auf der Internetseite der Stadt Köln (https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/karneval/index.html) zu den Hintergründen des diesjährigen Mottos „Ov krüzz oder quer“ informiert, andererseits wird dort die Entstehung des Kölner Karnevals beschrieben und durch historisches Bildmaterial angereichert. Weiterhin hat die Stadt Köln für das Festkomitee Kölner Karneval eine Plattform zur Verfü- gung gestellt, um die traditionellen Elemente des Karnevals zu beleuchten. Unter der Landingpage „karneval.koeln“ werden die verschiedenen Facetten des Festjahres beschrie- ben. Auf dieser Plattform werden außerdem die zahlreichen Veranstaltungen im Stadtgebiet aufgelistet. Vom 15. Februar 2023 bis zum 21. Februar 2023 werden die Deutzer Brücke und die Zoobrü- cke mit den Motiv „200 Jahre Karneval“ und „Respekt“ beflaggt. Hierzu wird auch die Respekt- Kampagne weiterentwickelt. Weiterhin wird es vom 14. Februar 2023 bis zum 20. Februar 2023 eine Megalight-Kampagne im Stadtgebiet geben, wodurch 52 Mega-Light-Flächen und 101 Roadside Screens mit dem Motiv „200 Jahre Karneval“ bespielt werden. Wie jedes Jahr, werden neben den hervorgehobenen Informationen anlässlich des Festjahres, Informationen zum Glasverbot, dem Jugendschutz, Inklusion, Edelgard auf städtischen Social- Media-Kanälen, gegenüber den Medien, im Rahmen von Plakaten und auf einer städtischen Homepage (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/karneval/index.html) gebündelt sowie im Vorfeld und während Weiberfastnacht bis Aschermittwoch verbreitet. Zu- 4 dem wird das Thema Sauberkeit und Abfallvermeidung aufgegriffen. Eine digitale Landkarte oder Übersicht der Angebote ist dann sinnvoll, wenn die Informatio- nen, insbesondere die Auslastung aktuell angepasst werden. Der Verwaltung liegen kurzfristig nur Informationen zur Auslastung der Feierhotspots im Straßenkarneval (Altstadt, Kwartier Latäng und Südstadt) vor. Inwieweit diese Informationen zeitnah an den einzelnen Tagen digi- tal abgebildet und ob künftig weitere Instrumente zur Messung von Befüllungsgraden in ande- ren Bereichen genutzt werden können, wird aktuell noch geprüft. Unabhängig davon ist die Wirkung dieser Information immer vom Empfänger abhängig: Wäh- rend beispielsweise traditionelle Karnevalist*innen und Familien wahrscheinlich ausgelastete Bereiche eher meiden, womit das Ziel der Besuchersteuerung erreicht wäre, kann eine hohe Auslastung junge Feiernde eher noch anziehen. Auf der bereits oben erwähnten Landingpage „karneval.koeln“ besteht bereits eine Übersicht über viele Karnevalsveranstaltungen. Hier können Interessent*innen gezielt oder auch allge- mein nach bestimmten Veranstaltungsformaten suchen. Über die Verlinkung zum/zur Veran- stalter*in können weitere Details abgerufen und – soweit notwendig und noch verfügbar – Ti- ckets bestellt werden. Die bewährten Kartenanwendungen, in denen beispielsweise zugangsbeschränkte Bereiche wie das Kwartier Latäng und glasfreie Zonen dargestellt sind, werden fortgeführt und zur Bür- ger*inneninformation auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Zu 4. Durch die Anpassung des Sicherheitskonzeptes für das Kwartier Latäng und der Nutzung ei- nes Großteils der Uniwiese soll ein Rückstau und Abweisen von Feiernden vermieden wer- den. Dadurch soll auch die Funktionsfähigkeit der KVB, insbesondere am Barbarossaplatz gewährleistet werden. Die Probleme am 11.11.2022 sind entstanden, weil den Feiernden nicht ausreichende Flächen zur Verfügung gestellt werden konnten und das Ausweichen unter an- derem in den Bereich der Luxemburger Straße zur Einstellung des Betriebs am Barbarossa- platz geführt hat, was weitreichende Konsequenzen für den innerstädtischen ÖPNV-Betrieb hatte. Die KVB AG ist sowohl im Planungsgremium als auch im Koordinierungsstab vertreten. Hier wurden bereits verbesserte Sicherungsmaßnahmen von einzelnen Linien besprochen. In den weiteren, anstehenden Gesprächen werden diese ein Schwerpunkt bleiben. gez. Blome i.V. Anlagen - Anlage 1: Matrix mit den Prüfergebnissen der Flächen für alternative Angebote - Anlage 2: Lageplan Schutz der Uniwiese
Anlage 1 - Bewertungsmatrix Ausgleichsflächen
31399 Zeichen
Bezeichnung
Flächengröße
in m² brutto
(ca.)
Besucher*
innen-
kapazität (ca.)
Eigentum Erreichbarkeit
ÖPNV
Erreichbarkeit
zu Fuß aus
Richtung
Kwartier
Latäng/
Zülpicher
Platz
Infrastruktur
für eine
Nutzung
vorhanden
(Wasser/
Abwasser/
Strom)
Planerische
Einschränkungen
Vorbelastung durch
andere
Veranstaltungen
Umfeld
Eingriffe in den
Verkehr für
Nutzung
notwendig?
Sonstige Anmerkungen Pro Contra
Deutzer Werft/
befestigte Fläche
zwischen Fußweg
Herbert-Liebertz-
Weg und
Severinsbrücke
16.000 30.000 städtisch Sehr gut schlecht Ja
Für den Bereich „Deutzer
Werft“ wurde 1998 durch
den Rat der Stadt Köln
ein Bebauungsplan
gemäß Baugesetzbuch
aufgestellt. Dieser
schließt alle Nutzungen,
bis auf fünf historische
bedingte
Veranstaltungen (u.a.
Deutzer Kirmes) aus.
Ja Kern-Mischgebiet,
Wohngebiet
Ggf. Sperrung
Siegburger
Straße
Größe der Fläche
Erreichbarkeit mit ÖPNV
Erreichbarkeit für 37
Bbebauungsplan schließt Nutzung aus
Lärmgrenzwerte sind nicht einzuhalten, da die sehr seltenen Ereignisse (Ausnahmen nach dem Freizeitlärmerlass), die hierfür
notwendig wären, durch die Kirmes bereits ausgereizt sind. Eine Verstärkung dieser Belastung würde zu erfolgreichen Klagen
gegen die Veranstaltung und ggf. auch gegen die lt. Bebauungsplan zulässigen Veranstaltungen führen.
Die Zulassung einer Veranstaltung dort wurde durch die Anwohnerschaft bereits verwaltungsgerichtlich überprüft.
Vorbelastung durch viele Demonstrationen
Nähe zum Rhein
Wiese vor
LANXESS arena 9.000 15.000 nicht städtisch Sehr gut schlecht Ja
Ja, Bebbauungsplan
setzt private Grünfläche,
Zweckbestimmung
Parkanlage, fest.
Nein Kern-Mischgebiet,
Wohngebiet Geringfügig
Erreichbarkeit für ÖPNV
Erreichbarkeit für 37
Hanglage und Unebenheiten bereits beim Public Viewing (2008, 2010 und 2012) problematisch
Wenig Fläche für z. B. Unfallhilfsstelle (UHS)
Parallelveranstaltungen in der Arena
Privatgelände
Messeparkplätze
Deutz (P21 oder
P22)
> 26.000 45.000 städtisch gut schlecht Ja Nein Ja, Weihnachtscircus Messe, Wohngebiet ja
Größe der Fläche
Erreichbarkeit für 37
Der städtische Teil des P21 soll kurzfristig an die Messe übertragen werden und ist dann Privatgelände, auf das die Stadt Köln
keinen direkten Zugriff hat.
Der P22 läge innerhalb mehrerer vielbefahrenener Straßen. Eine Ablenkung und sogar Unfälle mit alkoholisierten Feiernden
wären vorprogramiert
Trennung durch fließenden Verkehr
Entfernung zum Kwartier Latäng
unattraktive Fläche
Neumarkt 7.500 10.000 städtisch Sehr gut gut Ja Nein Ja Kern-Mischgebiet,
Wohngebiet
Ja, in erhblichem
Maße für IV und
ÖPNV
Drogenszene!
zum Straßen-karneval
paralleler Aufbau
Funkenbiwak Rote
Funken
Erreichbarkeit mit ÖPNV
Massive Einschränkungen für den Verkehr
Nähe zum Alter Markt/Heumarkt, Wanderbewegung mit weiteren Verkehrseinschränkungen
Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der Veranstaltung Alter Markt/Heumarkt wegen Trennung KVB aus Westen
Wenig Platz
Umfahrung ist wichtige Querverbindung im Ost-West-Bereich
Hohenzollernring
zwischen
Friesenplatz und
Rudolfplatz,
Hahnenstraße/
Pilgrimstraße,
Neumarkt
30.000 50.000 städtisch Sehr gut sehr gut Ja Nein Ja, Gamescom-
Festival
Kern-Mischgebiet,
Wohngebiet Ja, erheblich
Bereits für Veranstaltungen bekannte Fläche
Ausreichend Fläche vorhanden
Erreichbarkeit mit ÖPNV
Erhebliche Beeinträchtigungen für Gewerbetreibende + Anwohner*innen durch Nutzung zu erwarten.
Ringe müssen mehrtägig für den Verkehr gesperrt werden.
Geplante bauliche Trennung des Radwegs auf diesem Teilstück bei meist alkoholisierten Feiernden ist unfallträchtig.
Wanderbewegung aus dem Zülpicher Viertel über das Teilstück Ringe zwischen Yitzhak-Rabin-Platz und Rudolfplatz inkl.
Querung Lindenstraße, Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße zu erwarten: Hohes Unfallpotential, daher
Komplettsperrung für den Verkehr inklusive ÖPNV erforderlich.
Zum Straßenkarneval stehen dort bereits vor Weiberfastnacht Tribünen für die Schull- und Veedelszöch sowie den
Rosenmontagszug. Diese bergen trotz Einhausung ein hohes Risikopotential insbesondere für alkoholisierte Personen.
In den Abend-/Nachtstunden vermehrte Konflikte mit den Besucher*innen der ansässigen Clubs u.ä. Betriebe zu erwarten.
Stadion/ Vorwiesen > 50.000 90.000 städtisch Mäßig schlecht Ja
Entwicklungsziel 2
"Erhaltung und
Entwicklung der
vorhandenen
Grünanlagen"
-> Gebotsregelungen
des Landschaftsplans
gelten
Ja (Stadion, Come-
together-Cup,
FC-Saisoneröffnung)
Wohngebiete
(Müngersdorf,
Junkersdorf)
Bestehende
Vereinbarung mit
Anwohner*innen
Nein
Erreichbarkeit für 37
Bereits bekannte Fläche
Ausreichend Fläche
Wiesenflächen müssen für Sport-Nutzungen wieder hergestellt werden oder abgedeckt werden
abgelegen
mäßige Erreichbarkeit
Lärmproblemtik Sportpark Müngersdorf
längere Einschränkungen für den Breitensport oder hoher Aufwand zur Abdeckung der Wiese
Poller Wiesen
(Wiesen zwischen
Drehbrücke und
Südbrücke)
> 100.000 200.000 städtisch gut Schlecht Nein Landschaftsschutzgebiet Nein Gewerbegebiet
(Deutzer Hafen)
Ja, Sperrung
Alfred-Schütte-
Allee. Betroffen
wären auch
Löschbootstation
37, Wache der
WSP und die
Gewerbetriebe
Erreichbarkeit 37
Ausreichend Fläche
Nähe zum Rhein
Absicherung auf ganzer Länge notwendig
Ver- und Entsorgung nur auf Alfred-Schütte-Allee möglich. Entsorgung wäre auf der Wiese nur mit Dixitoiletten möglich, was
jedoch aufgrund des Untergrundes schwierig (schlechte Anfahrbarkeit für Aufstellung, Entleerung und Abholung sowie
Standfestigkeit) ist.
Beeinträchtigug für Gewerbebetriebe
Jugendpark > 50.000 max. 15.000 nicht städtisch gut Schlecht Ja Teilweise Landschafts-
schutzgebiet
Ja, Jeck im
Sunnesching sowie
"Poller Wiesen".
Ein Lärmquartier mit
dem Tanzbrunnen
Grünflächen,
Wohngebiet, Kern-
Mischgebiet
ja
Genehmigte Veranstaltungsfläche
Kein öffentlicher Raum
Entfernung zum Kwartier Latäng
Mangelnde/schlechte Beleuchtung
Lärmschutz (gleiches Lärmquartier wie Tanzbrunnen)
Für Veranstaltungen kann nicht der gesamte Bereich genutzt werden
Seite 1
Bezeichnung
Deutzer Werft/
befestigte Fläche
zwischen Fußweg
Herbert-Liebertz-
Weg und
Severinsbrücke
Wiese vor
LANXESS arena
Messeparkplätze
Deutz (P21 oder
P22)
Neumarkt
Hohenzollernring
zwischen
Friesenplatz und
Rudolfplatz,
Hahnenstraße/
Pilgrimstraße,
Neumarkt
Stadion/ Vorwiesen
Poller Wiesen
(Wiesen zwischen
Drehbrücke und
Südbrücke)
Jugendpark
Lärmschutz (57) Landschaftsschutz und Artenschutz
(57/67) Individualverkehr (64/66) Landespolizei/ Wasserschutzpolizei KVB Feuerwehr (37) Denkmalschutz (48)
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich
nicht zu bewältigen.
Zurzeit wird versucht, die Deutzer Kirmes auch 2023ff vor einem
Klageverfahren zu schützen, Karneval würde die guten Ansätze ins
Gegenteil verkehren.
Festgesetztes Überschwemmungsgebiet
des Rheines; Abstimmung mit BezReg Köln
erforderlich.
Größtenteils Landschaftsschutzgebiet.
Ausnahmegenehmigung denkbar.
Mit 574/2 (vorsorgender Bodenschutz) sind
rechtzeitig Maßnahmen und
Bodenuntersuchungen abzustimmen
(Stichwort Bodenverdichtung im
Grünbereich)
Wasserschutzpolizei: aufgrund ihrer Größe ist die
Fläche aus der Erkenntnislage der Vergangenheit für
entsprechende Veranstaltungen geeignet.
Die unmittelbare Nähe zum Rhein macht eine
ausreichende Sicherung in Richtung Fluss
erforderlich.
Je nach Struktur der Fläche ist ein Rettungsweg
zwischen Fluss und Veranstaltungsraum notwendig.
Mit Einschränkungen der Stadtbahn Linie 7 ist zu
rechnen, da die Menschen unter Alkoholeinfluss ggf.
unkontrolliert an nicht vorgesehenen Stellen den
Gleisbereich kreuzen (Siegburger Str. sowie Siegburger
Str./Deutzer Brücke). Zusätzlicher Personalaufwand am
Überweg der Linie 7 Haltestellen Deutzer Freiheit sowie
an der Haltestelle der Linien 1 und 9.
Gute Erreichbarkeit für 37
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich
nicht zu bewältigen, da die Beschallung hangabwärts in Richtung
Bebauung ausgerichtet werden müsste.
Positiv: An-/Abreise mit DB und vier Stadtbahnlinien
möglich;
Negativ: Gleisquerungen im Bereich Linien 3 und 4
wahrscheinlich --> erhöhtes Unfallpotential.
Gute Erreichbarkeit für 37
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens sowie der
Vorbelastung durch den Weihnachtscircus schwierig.
P21 wird im Zuge des Umbaus des Messekreisels / Neubau Stadtbahn Mülheim mittelfristig
nicht zur Verfügung stehen.
Zoobrücke und Pfälzischer Ring sind Hauptverkehrsachsen, hier dürfen die Veranstaltungen
die Verkehrsteilnehmenden nicht ablenken.
Aufgrund der zu erwartenden hohen Personenzahl (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben
einer sehr viel befahrenen mehrsprurigen Straße wird der Standort kritisch gesehen.
Massiver Eingriff in den Stadtbahnverkehr. Gute Erreichbarkeit für 37
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich
nicht zu bewältigen.
nicht betroffen Der Neumarkt ist ein komplexer Knotenpunkt mit zum Teil sehr hoher Verkehrslast.
Hier dürfen die Veranstaltungen die am Verkehr Teilnehmenden nicht ablenken.
Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 15.000 Personen (teils alko holisiert) ist mit
am Verkehr Teilnehmden vor Ort zu rechnen.
Hohe Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben den sehr viel befahrenen
mehrsprurigen Straßen werden ebenso kritisch gesehen. Eine Sperrung für den allgemeinen
und öffentlichen Verkehr (vgl. Heumarkt) ist notwendig, wird aufgrund der verkehrlichen
Bedeutung jedoch als sehr kritisch gesehen. Auch die Nähe zum Heumarkt wird u.U. zu
Problemen auf der Cäcilienstraße (Wanderungen zwischen den Austragungsstätten) führen.
Diese wäre daher ab Deutzer Brücke für den Verkehr zu sperren.
Massiver Eingriff in den Stadtbahn- und Busverkehr.
Durch die notwendige Trennung der Linien 1, 7 und 9
erhöhter Druck auf U-Bahn, um damit ins
Rechtsrheinische zu gelangen. Zusätzliches Personal für
zeitweilige Sperrung der U-Bahn-Abgänge notwendig, um
Überfüllung zu verhindern. Bei schlechtem Wetter könnte
HUGO-Passage sehr voll werden, da Feiernde hierhin
ausweichen. Prüfen, ob Entfluchtung aus U-Bahn noch
möglich.
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich
nicht zu bewältigen. Wegen dichter Wohnbebauung:
Schallschutzprognose notwendig!
nicht betroffen Maßnahme verkehrsrechtlich bei Vollsperrung möglich, jedoch steht dies im Kontrast zur neu
errichteten Radverkehrsanlage (Radfahrstreifen), dies gilt es abzuwägen.
Hier dürfen die Veranstaltungen die Verkehrsteilnehmenden nicht ablenken.
Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 50.000 Personen (teils alkoholisiert) ist mit
am Verkehr Teilnehmden vor Ort zu rechnen.
Hohe Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben den sehr viel befahrenen
Straßen werden ebenso kritisch gesehen.
Durch Wechsel zwischen Kwartier Latäng und Ringen in
beiden Richtungen massive Auswirkungen auf die Linien
1, 7 und 9 --> Trennung aller drei Linien notwendig.
U-Bahn Haltestellen (Zwischen- und Fahrebene)
Rudolfplatz und Friesenplatz werden bei schlechtem
Wetter zum Aufenthalt genutzt. Gefahr der Überfüllung,
da Züge nicht mehr entfluchtet werden könnten; Bei
Überfüllung ist eine Zugangssteuerung nicht möglich,
somit auch keine Durchfahrt ohne Fahrgastwechsel
aufgrund erhöhter Unfallgefahr.Zudem Gefahr von
Tunnelläufern. Aufzüge können durch technischen Dienst
nicht in der vorgegebenen Zeit erreicht werden, um
Personen zu befreien. Somit müssen die Aufzüge
abgeschaltet werden.
Im Bereich Hahnenstr./Ringe
ist mit erheblichen
Einschränkungen im ÖPNV
und IV zu rechnen, welche der
Feuerwehr durch ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen im
Innenstadtbereich dann
Probleme machen.
Im Sportpark Müngersdorf finden eine Vielzahl von Veranstaltungen mit
Musikbeschallung statt; eine zusätzliche Veranstaltung des zu
erwartenden Ausmaßes würde den Standort Sportpark rechtlich
gefährden.
Keine Schutzgebietsfestsetzung, aber
Entwicklungsziel 2 "Erhaltung und
Entwicklung der vorhandenen Grünanlagen"
auf städtischer Fläche. Daher gelten hier die
Gebotsregelungen des Landschaftsplans für
alle städtischen Dienststellen und demnach
ist es geboten, Nutzungsverträge nur dann
zuzulassen, wenn die beabsichtigte Nutzung
den Darstellungen des LP nicht zuwiderläuft.
Mit 574/2 (vorsorgender Bodenschutz) sind
rechtzeitig Maßnahmen und
Bodenuntersuchungen abzustimmen
(Stichwort Bodenverdichtung).
Keine zusätzlichen Züge für An- und Abreise möglich;
Somit keine Nutzung der Stadionanlage, was zudem auch
zusätzlichen Personaleinsatz für die Abwicklung
(Verkehrsmeister und Service) benötigen würde.
Haltestellen Alter Militärring und Parkhaus sehr schmal.
Zusätzliches Sicherheitspersonal erforderlich, um
Abwicklung sicherzustellen.
Bei einer regelmäßig jährlich stattfindenden Veranstaltung müsste
zurzeit dafür Sorge getragen werden, dass sensible Nutzer von ggf. noch
im benachbarten Gewerbegebiet angesiedelte Nutzungen an diesem Tag
„ausquartiert“ werden; eine zukünftige Nutzung des Areals direkt neben
dem Plangebiet Deutzer Hafen ist lärmfachlich nicht realisierbar.
Landschaftsschutzgebiet. Ausnahme
möglich, insoweit die geplante Maßnahme
dem Schuzzweck des LP nicht zuwiderläuft.
Im hier betroffenen LSG 20 ist deren
Schutzzweck insbesondere die stille
Erholung, also klares Nein.
Festgesetztes Überschwemmungsgebiet
des Rheines; Abstimmung mit BezReg Köln.
Wasserschutzpolizei: aufgrund ihrer Größe ist die
Fläche aus der Erkenntnislage der Vergangenheit für
entsprechende Veranstaltungen geeignet.
Die unmittelbare Nähe zum Rhein macht eine
ausreichende Sicherung in Richtung Fluss
erforderlich.
Je nach Struktur der Fläche ist ein Rettungsweg
zwischen Fluss und Veranstaltungsraum notwendig.
ggf. Beeinträchtigungen des Stadtbahnverkehrs;
zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig.
Umsteigende Haltestelle Deutzer Freiheit in die Linie 7 -->
Fußgängertunnel kann zur Gefahr werden.
Denkmalschutz: eine Erlaubnis nach §9
DschG NRW kann nur erteilt werden,
wenn mit adäquaten Schutzmaßnahmen
nachgewiesen und gewährleistet wird,
dass eine Zerstörung/Beschädigung des
Gründenkmals auszuschließen ist. Dies
gilt nicht nur für die Wiesenflächen,
sondern auch für die Platanen-Allee,
entlang der Alfred-Schütte-Allee, die
sicherlich als öffentliche Toiletten
missbraucht werden.
Wegen der verwaltungsgerichtlichen Auflage des im gleichen
"akustischen Quartier" befindlichen Tanzbrunnens sind die Möglichkeiten
im Jugendpark beschränkt; die Bedingungen für ein sogenanntes
seltenes Ereignis könnten voraussichtlich nur durch eine Begrenzung der
Veranstaltung auf sehr wenige Stunden erfüllt werden; außerdem wäre
die Veranstaltung um 22 Uhr zu beenden; im Übrigen findet
voraussichtlich jedes Jahr zeitgleich eine Veranstaltung im Tanzbrunnen
statt - diese Gleichzeitigkeit hätte zur Folge, dass entweder die
Veranstaltung im Tanzbrunnen oder die Veranstaltung im Jugendpark mit
einem um 10 Dezibel verringerten Beurteilungspegel durchgeführt
werden müsste, sodass entweder die Veranstaltung im Jugendpark oder
die Veranstaltung im Tanzbrunnen nicht mehr für das Publikum sinnvoll
durchführbar wäre. Nutzung nur mit Schallschutzprognose!
Auch hier LSG 20, aber teils mit intensiver
Freizeitnutzung.
Ausnahme denkbar, zumindest im Bereich
der Zoobrücke
Festgesetztes Überschwemmungsgebiet
des Rheines; Abstimmung mit BezReg Köln.
KVB-seitig unkritisch. Buslinien werden ggf. umgeleitet/
zurückgezogen.
Denkmalschutz: Der Jugendpark ist Teil
des denkmalgeschützen Rheinparks; eine
Erlaubnis nach §9 DschG NRW kann nur
erteilt werden, wenn mit adäquaten
Schutzmaßnahmen nachgewiesen und
gewährleistet wird, dass eine
Zerstörung/Beschädigung des
Gründenkmals auszuschließen ist. Dies
gilt nicht nur für die Wiesenflächen,
sondern auch für die gesamte
Parkgestaltung und Bepflanzungen, die
sicherlich als öffentliche Toiletten
missbraucht werden.
Seite 2
Bezeichnung
Flächengröße
in m² brutto
(ca.)
Besucher*
innen-
kapazität (ca.)
Eigentum Erreichbarkeit
ÖPNV
Erreichbarkeit
zu Fuß aus
Richtung
Kwartier
Latäng/
Zülpicher
Platz
Infrastruktur
für eine
Nutzung
vorhanden
(Wasser/
Abwasser/
Strom)
Planerische
Einschränkungen
Vorbelastung durch
andere
Veranstaltungen
Umfeld
Eingriffe in den
Verkehr für
Nutzung
notwendig?
Sonstige Anmerkungen Pro Contra
Chlodwigplatz < 2.000 < 4.000 städtisch gut gut Ja Nein Ja Besonderes
Wohngebiet Ja, erheblich Erreichbarkeit für 37
Wenig Fläche -> schnelle Überfüllung
erhebliche Einschränkungen für den Verkehr
Weiberfastnacht traditionell belegt durch das "Spiel von Jan und Griet"
Ebertplatz mit
Theodor-Heuss-
Park
40.000 15.000 städtisch sehr gut schlecht Ja
Theodor-Heuss-Park
liegt im
Landschaftsschutzgebiet
und steht unter
Denkmalschutz
Ja. Auf dem Ebertplatz
finden im Rahmen des
Zwischennutzungs-
konzeptes z.T.
lärmintensive
Veranstaltungen statt.
Kern-Mischgebiet,
Wohngebiet Ja
Dealer-/Drogenszene
auf dem Platz Erreichbarkeit für 37
Wenig nutzbare Fläche -> schnelle Überfüllung
Fläche beidseitig vom Ring eingeschlossen. Ohne Sperrung für den IV erhebliches Risiko für Feiernde. Mit Sperrung für IV
erhebliche Auswirkunen auf den innerstädtsichen IV.
Viele Niveauunterschiede auf dem Ebertplatz aufgrund der Beetstruktur
Absicherung Brunnen Ebertplatz und Wasserfläche Theodor-Heuss-Park nicht effektiv leistbar
Hansaplatz 4.000 < 8.000 städtisch sehr gut mäßig Nein Grünfläche:
Denkmalschutz Nein Kern-Mischgebiet,
Wohngebiet Ja
Beim Hansaplatz
handelt es sich um eine
Grünfläche mit
angrenzender Schule,
Turnhalle und
Sportplatz.
Erreichbarkeit für 37
Wenig nutzbare Fläche -> schnelle Überfüllung
verkehrliche Einschränkungen für den IV
Mediapark 8.000 < 15.000 nicht städtisch sehr gut mäßig Ja Nein Ja Kern-Mischgebiet,
Wohngebiet Ja
Der Betrieb und Zugang
zu den umliegenden
Gebäuden
(insbesondere Cinedom)
darf nicht eingeschränkt
sein.
Erreichbarkeit für 37
Wenig Fläche -> schnelle Überfüllung
Grenzt an Wasserfläche -> Sicherheitsrisiko
Immissionsrechtlich sehr vorbelastet.
Parkplatz
Südstadion 13.000 20.000 stadtnahe
Gesellschaft gut gut Ja Landschaftsschutzgebiet Ja, erheblich
Kern-Mischgebiet,
allgemeines,
Wohngebiet
Ja
Der Parkplatz am
Südstadion wird zur
Karnevalszeit i.d.R.
durch eine
Zeltveranstaltung
genutzt. Derzeit befindet
sich ein
Geflüchteteenunterkunft
dort.
Erreichbarkeit für 37
Bereits bekannte Fläche
Privatgelände
Steht i.d.R. zum Straßenkarneval nicht zur Verfügung.
Immissionsrechtlich nicht darstellbar.
Die maximale Anzahl wird voraussichtlich nicht ausreichen.
Turiner Straße 10.000 15.000 städtisch sehr gut schlecht Ja Nein Nein
Kern-Mischgebiet,
Besonderes
Wohngebiet
Ja Erreichbarkeit mit ÖPNV
Benachbarter Eigelstein ist zum Teil als besonderes Wohngebiet eingestuft.
Tunnel im rückwärtigen Bereich (Ursulastraße)
vermehrte An- und Abreise über den Ebertplatz zu erwarten, was zur Sperrung der Ringe in diesem Bereich führen wird, welche
allerdings Umleitungsstrecke für die Turiner Straße wären.
Anfahrbarkeit Strahleninstitut muss durchgängig gewährleistet sein.
Auswirkung auf den IV mit Folgen für 37
Uniwiese 40.000 70.000 städtisch sehr gut sehr gut Ja
Landschaftsschutzgebiet
Denkmalschutz
Nein
Sonderbauflächen
(Universität),
Wohngebiet
Ja
Bodenschutz und
intensive Reinigung
erforderlich
unmittelbare Nähe zum Kwartier Latäng
keine Veranstaltung erforderlich; bedarfsorientierte Beschallung
und Getränkeverkauf ausreichend. Daraus ergibt sich eine kürzere
Beschallungszeit im Vergleich zu anderen Flächen.
ausreichend Fläche
Erreichbarkeit für 37
Verhinderung der Abwanderung zum Aachener Weiher und in das
Belgische Viertel realistisch
Landschaftschutzgebiet
Fläche duch Auf-und Abbau von Rasenschutzelementen und Absperrungen mind. 1 Woche nicht als Naherholungsgebiet
nutzbar.
Allgemeine
Anmerkungen/
Hinweise
Im Gegensatz zu der Uniwiese muss auf allen Ausweichflächen ein Programm mit einem festen Beginn und Ende in Form einer
Veranstaltung angeboten werden. Das wiederum führt unweigerlich zu Problemen aus immissionsrechtlicher Sicht, da eine
Beschallung bei Ianspruchnahme eines sehr seltenen Ereignisses nach Freizeitlärmerlass deutlich unter 8 Stunden bleiben
muss. Dies ist nur mit einer lageabhängigen Beschallung wie am 11.11.2021 an den Uniwiesen zu gewährleisten, weil das
Publikum anschließend in das dann wieder offene Zülpicher Viertel gelangen kann. Bei anderen Alternativflächen würde definitiv
nach Veranstaltungsende unweigerlich eine Wanderbewegung entlang von vielbefahrenen Straßen einsetzen, die weitere
Gefahren und Vermüllung mit sich bringen.
> 30.000 =
sehr gut
KVB und Bhf. <
1 km = sehr gut
Bis 1 km =
sehr gut ja nein nein Gewerbegebiet nein
> 20.000 -
30.000 = gut
KVB und Bhf. 1-
2 km = gut 1-2 km = gut nein teilweise teilweise
Kern-Mischgebiet,
allgemeines
Wohngebiet
ja
15.000 -
20.000 =
mäßig
KVB und Bhf. 2-
3 km = mäßig
2-3 km =
mäßig
Ausschluss-kriterien
(z.B. Bebauungsplan) erheblich
besonderes
Wohngebiet,
Ausschlussgründe
ja, mit
Besonderheiten
< 15.000 =
schlecht
KVB und Bhf.
über 3 km =
schlecht
über 3 km =
schlecht ja, erheblich
WSP = Wasserschutzpolizei
LSG = Landschafts-schutzgebiet
37 = Feuerwehr
48 = Amt für Denkamlschutz und Denkmalpflege
Seite 3
Bezeichnung
Deutzer Werft/
befestigte Fläche
zwischen Fußweg
Herbert-Liebertz-
Weg und
Severinsbrücke
Chlodwigplatz
Ebertplatz mit
Theodor-Heuss-
Park
Hansaplatz
Mediapark
Parkplatz
Südstadion
Turiner Straße
Uniwiese
Allgemeine
Anmerkungen/
Hinweise
Lärmschutz (57) Landschaftsschutz und Artenschutz
(57/67) Individualverkehr (64/66) Landespolizei/ Wasserschutzpolizei KVB Feuerwehr (37) Denkmalschutz (48)
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich
nicht zu bewältigen.
nicht betroffen Der Chlodwigplatz ist ein komplexer Knotenpunkt mit zum Teil sehr hoher Verkehrslast.
Hier dürfen die Veranstaltungen den am Verkehr Teilnehmenden nicht ablenken.
Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 4.000 Personen (teils alkoholisiert) ist mit
Konflikten Fußgänger / Radfahrer zu rechnen vor Ort.
Hohe Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen
Straße werden ebenso kritisch gesehen. Gerade der konfliktbehaftete Chlodwigplatz
(Kreisverkehr und Stadtbahnhaltestelle) müsste durch Sperrungen (Bus, Bahn und KFZ)
entgegen gewirkt werden.
Massiver Eingriff in den Stadtbahn- und Busverkehr.
Erhöhtes Unfallpotential für die Linien 15 und 16 im
oberirdischen Bereich. Linien müssten bis Haltestelle
Ulrepforte zurückgezogen werden. Busse werden
weiträumig abgeleitet. Je nach Personenaufkommen
muss die zu diesem Zeitpunkt durch die U-Bahn
verkehrende Linie 16 (von und nach Bonn) bis zur
Haltestelle Bonner Wall zurückgezogen werden.
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich
nicht zu bewältigen.
Theodor-Heuss-Park LSG 13.
Verbotstatbestände gemäß Landschaftsplan
sind erfüllt.Von den Strukturen her (großer
Parkweiher) ungeeignet.
Hier dürfen die Veranstaltungen die am Verkehr Teilnehmenden nicht ablenken.
Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 15.000 Personen (teils alkoholisiert) ist mit
Konflikten Fußgänger / Radfahrer zu rechnen vor Ort.
Große Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen
Straße werden ebenso kritisch gesehen.
Personal zur Sicherung der unterirdischen Haltestelle
erforderlich (Vermeidung von Personenansammlungen
um mögliche Entfluchtungen zu gewährleisten), ggf.
zeitweise Absperrungen erforderlich
Theodor-Heuss-Park steht unter
Denkmalschutz. Schutz und Absicherung
des Brunnens am Theodor-Heuss-Park
erforderlich.
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich
nicht zu bewältigen.
nicht betroffen Hier dürfen die Veranstaltungen die am Verkehr Teilnehmenden nicht ablenken.
Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 8.000 Personen (teils alkoholisiert) ist mit
Konflikten Fußgänger / Radfahrer zu rechnen vor Ort.
Große Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen
Straße werden ebenso kritisch gesehen. Eine Sperrung (vgl. Hohenzollernring) von Fahrspuren
oder Straßen (Ring und Kyotostr) wäre ggfs. notwendig.
Anbindung Hansaring mit DB und fußläufig Ebertplatz mit
vier Linien zu erreichen. Drohende Überfüllung Haltestelle
Hansaring müsste mit hohem Personaleinsatz verhindert
werden. Durchfahrt ohne Halt wäre möglich.
Absperrmaterial notwendig.
Grünfläche steht unter Denkmalschutz.
Schutz und Absicherung der Stadtmauer
sowie der Skulptur "Frau mit totem Kind"
erforderlich.
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich
nicht zu bewältigen. Aufgrund Beschwerdelage im Mediapark
Schallschutzprognose notwendig.
nicht betroffen Hier dürfen die Veranstaltungen die am Verkehr Teilnehmenden nicht ablenken.
Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 15.000 Personen (teils alkoholisiert) ist mit
Konflikten Fußgänger / Radfahrer zu rechnen vor Ort, weswegen eine Sperrung von Straßen
notwendig machen wird.
Große Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen
Straße werden ebenso kritisch gesehen.
Verteilung auf umliegende Haltestellen zu erwarten.
Seitens KVB nicht besonders kritisch.
Am Parkplatz Südstadion finden vor Karneval und an Karneval sowie im
Herbst ein Vielzahl von Zeltveranstaltungen statt; rechtlich ist die Anzahl
der Zeltveranstaltungstage bereits heute ausgereizt. Eine Veranstaltung
von größerem Ausmaß würde die Zeltveranstaltungen an Karneval und
im Herbst angreifbar machen und die ohnehin schwierige Abwägung
zwischen Anwohnerschutz und öffentlichem Interesse noch weiter
erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen.
Parkplatzbereich Südstadion LSG 17.
Vorbehaltlich Eigentümereinverständis
Ausnahmegenehmigung denkbar.
Die Straßenverkehrsbehörde sieht den vorgesehen Platz am Südstadion äußerst kritisch und
teilt ihre Bedenken mit.
Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 20.000 Personen (teils alkoholisiert) ist vor
Ort mit Konflikten Fußgänger / Radfahrer zu rechnen.
Hohe Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen
zweispurigen Straße werden ebenso kritisch gesehen.
je nach Nutzung der Fläche reicht vorhandene
Stadtbahntaktung nicht aus. Verstärker sind jedoch
wahrscheinlich nicht möglich. Viele Umsteiger an der
Haltestelle Eifelstraße
--> Unfallgefahr durch schmalen Bahnsteig ggf. 3 Züge
(15, 16, 18) zu einer Linie 12
immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich
nicht zu bewältigen
nicht betroffen Wenn Versorgungstheken und Toilettenanlagen aufgebaut werden müssen, kann nicht davon
ausgegangen werden, dass die Sperrung lediglich an Weiberfastnacht, Karnevalssamstag und
Rosenmontag erfolgen wird. Da die Nord-Süd Verbindung über die Ringe bereits durch die
Maßnahmen rund um die Zülpicher Str. gesperrt ist, würde eine leistungsfähige
Umleitungsstrecke entfallen und das Rheinufer zusätzlich belasten.
Hier ist ein großes med. Strahleninstitut (Turiner Str. 2) ansässig, welches jederzeit erreichbar
sein muss. Bei bis zu 15.000 Feiernden wird das schwerlich möglich sein wird, zumal die
Anfahrbarkeit nicht nur auf Kranken-/Rettungswagen sondern auch für Taxen und private PKW
gewährleistet werden muss.
Zusätzlicher Personalaufwand, um U-Bahn Haltestelle
Ebertplatz bzgl. möglicher Überfüllung zu beobachten und
ggf. Zugänge zeitweilig zu sperren.
Im Bereich Turinerstraße ist
mit erheblichen
Einschränkungen im ÖPNV
und IV zu rechnen, welche der
Feuerwehr durch ein erhöhtes
Verkehrsaufkommen im
Innenstadtbereich dann
Probleme machen.
immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der
bedarfsorientierten Beschallung scheint die Einhaltung eines sehr
seltenen Ereignisses nach Freizeitlärmerlass nicht unmöglich.
Landschaftsschutzgebiet betroffen
Schutz von Sträuchern und Bäumen
notwendig
Im Rahmen der Genehmigung nach Kölner
Stadtordnung sind die Flächen nach der
Nutzung wieder herzustellen.
Boden muss im Anschluss gelockert
werden.
Kein zusätzlicher verkehrlicher Aufwand zu erwarten, da
Linie 9 sowieso getrennt. Bereich Aachener Weiher muss
dennoch abgesperrt werden, um Gleisquerungen im
Bereich der Grünfläche zu verhindern.
Aus Sicht der Feuerwehr ist
eine Fläche abseits der
öffentlichen Verkehrsräume
immer zu begrüßen, da hier mit
den geringsten
Einschränkungen für sie zu
rechnen ist.
Denkmalschutz: eine Erlaubnis nach §9
DschG NRW kann nur erteilt werden,
wenn mit adäquaten Schutzmassnahmen
nachgewiesen und gewährleistet wird,
dass eine Zerstörung/Beschädigung des
Gründenkmals auszuschließen ist. Dies
gilt nicht nur für die Wiesenflächen,
sondern auch für die große Platanen-
Allee, die umliegenden Strauchanlagen
und das denkmalgeschütze
Universitätshauptgebäude.
Die Bereitstellung einer entfernteren Alternativfläche,
die sich nicht im Nahbereich der Zülpicher Straße
befindet, eröffnet eher eine weitere Feiermöglichkeit
und ggfs. die Entstehung eines zusätzlichen
Hotspots. Es erscheint unwahrscheinlich, dass die
Besucherströme kurzfristig zu einem weiter
entfernten Platz gelenkt werden können. Darüber
hinaus ist es fraglich, ob die Klientel, die den Bereich
der Zülpicher Straße zum Feiern aufzusuchen
möchte bereits im Vorfeld eine (aus deren Sicht
unattraktivere) Alternativfläche ansteuert.
Die Personaldecke ist mit den jetzigen Hotspots
ausgeschöpft. Aus Sicht der KVB ist die Uniwiese als
Ausgleichsfläche die sinnvollste Variante. Um das
Kwartier Latäng liegen bereits die Einschränkungen des
ÖPNV vor (Umleitung Linie 9), sodass nicht weitere
Verkehre beeinträchtigt werden. Mit verändertem
Eingangskonzept (z.B. zusätzlich via Roonstr.) besteht
zudem die Möglichkeit, den innerstädtischen Verkehr
analog der Vorjahre weitestgehend ohne
Einschränkungen zu bedienen.
61 = Stadtplanungsamt
64 = Amt für Verkehrsmanagement
66= Amt für Straßen und Radwegebau
67 = Amt für Landschaftspflege und Grünflächen57 = Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Seite 4
Anlage 2 - Lageplan Schutz der Uniwiese
112 Zeichen
Anlage 2 – Lageplan Schutz der Uniwiese (aktueller Planungsstand) Gesperrte Fläche Ausweichfläche (abgedeckt)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0149/2023
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 13.01.2023
- Erstellt
- 12.01.2023 00:50