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0149/2023

Straßenkarneval 2023

Mitteilung Hauptausschuss 13.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 30.01.2023, TOP 4.4

Mitteilung Hauptausschuss

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Ansehen

Anlage 1 - Bewertungsmatrix Ausgleichsflächen

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Ansehen

Anlage 2 - Lageplan Schutz der Uniwiese

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Ansehen

Mitteilung Hauptausschuss

12821 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer          13.01.2023 
 0149/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 16.01.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.01.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 30.01.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.01.2023 
 
Straßenkarneval 2023 
Hier: Darstellung der Prüfergebnisse zum Ratsbeschluss vom 08.12.2022, TOP 3.1.6 
In seiner Sitzung am 08.12.2022 hat der Rat der Stadt Köln unter TOP 3.1.6 den Dringlich-
keitsantrag „Sessionshöhepunkt 2023 – Karneval dezentral und entspannt feiern!“ 
(AN/2273/2022) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion sowie der Volt-
Fraktion beschlossen.  
Mit diesem Antrag wurde die Verwaltung beauftragt: 
1. Bereits zu Weiberfastnacht 2023 sollen Angebote umgesetzt werden, die den zusätzli-
chen Besucherandrang besser verteilen und kanalisieren mit dem Ziel, die bisherigen 
Feierhotspots zu entlasten. Dafür soll u.a. geprüft werden, ob im rechtsrheinischen 
Köln, im nördlichen Teil der Innenstadt sowie auf Teilabschnitten der Ringe alternative 
Angebote zu ermöglichen sind. Gerade für die Zielgruppe der unter 30-jährigen sollen 
attraktive Angebote geschaffen werden, um gemeinsam Karneval zu erschwinglichen 
Preisen auch unter freiem Himmel feiern zu können. Hierbei sollen die Akteur*innen 
des „Runden Tisches Karneval“ und insbesondere das Festkomitee sowie Vertre-
ter*innen der Zielgruppe der unter 30-jährigen (etwa über Fachschaften der Universitä-
ten oder Schülervertretungen Kölner Oberstufen) eingebunden werden. 
2. Die Abfallentsorgung und -vermeidung muss an diesen Tagen auch zum Schutz der 
Grünflächen an den Feierhotspots sichergestellt werden, beispielsweise durch das 
Aufstellen und regelmäßige Leeren großer Abfallbehälter. Auch die Ausschilderung der 
Müll- und Sammelplätze sollte geprüft werden. Die Verwaltung soll prüfen, ob eine 
Glasverbotszone für den gesamten Stadtbezirk Innenstadt möglich ist.  
Weiterhin soll an diesen Tagen eine Aktion durchgeführt werden, bei der in der Innen-
stadt gesammelter Müll gegen (Wert-)Gutscheine eingetauscht werden kann.  
3. Durch Werbung und Informationskampagnen soll über die Respektkampagne hinaus, 
auf die traditionellen Elemente des Karnevals hingewiesen und auf die schon beste-
henden Angebote in den Veedeln aufmerksam gemacht werden. Eine digitale Land-
karte der Angebote oder eine Übersicht über die Angebote und deren Auslastung, vor 
allem zur Lenkung der Besucherströme soll programmiert werden.

2 
 
4. Es soll geprüft werden, wie eine zuverlässige Bedienung der Hauptstrecken der KVB 
über den ganzen Tag gewährleistet werden kann. Eine Einschränkung wie am 11.11. 
muss unbedingt verhindert werden. 
 
Grundsätzlich wird den nachfolgenden Prüfungsergebnissen vorausgeschickt, dass das Si-
cherheits- und Sperrkonzept vom 11.11.2022 in wesentlichen Teilen weiterhin Anwendung 
findet. Die Verwaltung hat seit dem weitere Optimierungsmaßnahmen mit den verschiedenen 
Partner*innen eruiert und geplant. Zum Straßenkarneval werden u.a. folgende Punkte ange-
passt: 
 
 Optimierungen vom 16. – 20.02.2023 
o Schutz der Uniwiese (vgl. Antwort zu 1.) 
o Erweiterung Glasverbotszeiten (vgl. Antwort zu 2.)  
o Weiterentwicklung Respektkampagne (vgl. Antwort zu 3.) 
 Optimierungen am 16.02. 
o Zugang über zwei Eingänge (vgl. Antwort zu 1.) 
o Anpassung des ÖPNV-Konzepts (vgl. Antwort zu 4.) 
o Müllentsorgung und Reinigung (vgl. Antwort zu 2.) 
 
Die Verwaltung kommt nach Prüfung der einzelnen Punkte zu folgenden Ergebnissen: 
 
Zu 1. 
Die Verwaltung hat die potentiellen Standorte für alternative Angebote gemeinsam mit der 
Polizei und KVB AG erneut geprüft. Die Bewertung der einzelnen Standorte ist der beigefüg-
ten Matrix (vgl. Anlage 1) zu entnehmen.  
 
Zusammengefasst ist festzustellen, dass für alle Standorte bis auf die Uniwiese mindestens 
ein Ausschlusskriterium existiert. Bei der Uniwiese wird dem Landschaftsschutz dahingehend 
Rechnung getragen, in dem als Kompensationsmaßnahme auf die Wiese im genutzten Be-
reich ein professioneller Rasenschutz ausgebracht wird (vgl. Anlage 2). Auf der abgedeckten 
Fläche, die sich nach einer Optimierung auf rund 25.000 qm beläuft, wird ein Angebot bereit-
gehalten (DJ, Getränke/Imbiss, WC, Mülleimer), welches die Feiernden auf der Fläche halten 
und den Druck auf die Einlassstellen vermeiden soll. Die Öffnung erfolgt bedarfsabhängig vom 
Zustrom der Feiernden beziehungsweise von der Auslastung des Kwartier Latäng / Zülpicher 
Straße. Die nicht genutzten Bereiche werden mittels Bauzäunen abgesperrt und durch Perso-
nal geschützt, damit ein Betreten möglichst unterbunden wird. 
Weiterhin wird – gegenüber der Durchführung am 11.11. – ein zweiter Zugang über die Roon-
straße geschaffen, um die Einlasssituation beziehungsweise die Anreise der Feiernden zu 
entzerren.  
 
Die Verwaltung und ihre Sicherheitspartner sind sich in der Bewertung einig, dass eine Aus-
gleichsfläche für das Kwartier Latäng in unmittelbarer Nähe liegen muss. Dies begründet sich 
in den übereinstimmenden Einschätzungen, dass die Feiernden keine weiten Wege in Kauf 
nehmen werden und nicht vor oder während der Anreise zu einem anderen Ziel als dem 
Kwartier Latäng gesteuert werden können. Dafür hat das Kwartier Latäng bei den Feiernden 
zwischen 16 und 30 Jahren aktuell eine zu große Anziehungskraft.  
 
Es wird seitens der Verwaltung erneut betont, dass es sich bei dem Sperr- und Sicherheits-
konzept (inklusive der Abdeckung und Bespielung der Uniwiese) nicht um eine Veranstaltung 
handelt, sondern um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. 
 
Die Akteur*innen des Runden Tischs haben sich am 10.01.2023 dafür ausgesprochen, sich 
künftig in Fachkreisen dem Thema Alternativveranstaltungen zu widmen. Hierbei sollen auch 
Vertreter*innen der Zielgruppe beteiligt werden. Am Runden Tisch hat bereits eine Vertreterin 
des Jugendrings teilgenommen. Entsprechende Alternativveranstaltungen werden jedoch 
noch nicht bis zum diesjährigen Straßenkarneval (16.02 bis 21.02.2023) geplant werden kön-
nen.

3 
 
 
Zu 2. 
Hinsichtlich der Optimierung der Müllentsorgung und Reinigung befindet sich die Verwaltung 
in Planungen mit der AWB GmbH und dem städtischen Dienstleister für das Sicherheitskon-
zept. Hierbei werden auch kreative Anregungen aus dem Runden Tisch in Betracht gezogen. 
Da sich die Müllbehältnisse entlang des Weges zum Kwartier Latäng und auf der Fläche 
selbst meist in der Nähe der Toiletten, welche ausgeschildert sind, und der Gastronomieein-
heiten befinden, wird eine zusätzliche Ausschilderung für nicht erforderlich gehalten.  
 
Eine Müllsammelaktion gegen Gutscheine in der gesamten Innenstadt ist logistisch nicht um-
zusetzen, da dies eine Vielzahl an Rückgabestellen erfordern würde. Des Weiteren kann kei-
ne Gewähr geboten werden, woher der Müll in den Sammelbehältnissen stammt (zum Bei-
spiel aus aufgestellten Müllcontainern oder gar Hausmüll). Eine Konzentration auf den von 
außen begrenzten Bereich der Uniwiese oder des Kwartier Latäng wird derzeit geprüft. Da die 
Gutscheine nicht aus dem städtischen Gebührenhaushalt der Eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tung Abfallwirtschaftsbetrieb finanziert werden dürfen, wird nach anderen Möglichkeiten wie 
z.B. Sponsor*innen gesucht. Ob diese Suche bis zum Straßenkarneval noch erfolgreich ist, 
bleibt abzuwarten. 
 
Ein stadtweites Glasverbot ist aus rechtlichen und faktischen Gründen nicht umsetzbar. Das 
Oberverwaltungsgericht Münster hat in seinen Entscheidungen zum Glasverbot in Köln (Be-
schluss vom 10.02.2010 und Urteil vom 09.02.2012) klargestellt, dass nur die erhebliche Ver-
letzungsgefahr, der vielfache Missbrauch von Glasbehältnissen als Wurfgeschosse und die 
Reifenschäden an Einsatzfahrzeugen, wie sie vor 2010 in den eingerichteten Verbotszonen zu 
verzeichnen waren, ein derartiges Verbot rechtfertigen. Diese Voraussetzungen liegen in die-
sem Ausmaß nach wie vor nur im Kwartier Latäng und in der Altstadt zu bestimmten Zeiten 
vor.  
 
Aufgrund der Erfahrungen zum Straßenkarneval 2022 im Kwartier Latäng werden die Zeiten 
für das Glasverbot jedoch ausgeweitet, da hier die Voraussetzungen vorliegen. So wird das 
Verbot am Freitag (17. Februar 2023) von 15 Uhr bis 08 Uhr am Folgetag sowie am Samstag 
(18. Februar 2023) bereits ab 12 Uhr (statt bisher 15 Uhr) gelten.  
 
 
Zu 3. 
Auf verschiedenen Informationskanälen informiert die Stadt Köln über die Historie des Karne-
vals und Veranstaltungen, die im Jahr 2023 stattfinden. Ebenso werden Maßnahmen und Re-
geln kommuniziert. Einerseits wird auf der Internetseite der Stadt Köln (https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/karneval/index.html) zu den Hintergründen des 
diesjährigen Mottos „Ov krüzz oder quer“ informiert, andererseits wird dort die Entstehung des 
Kölner Karnevals beschrieben und durch historisches Bildmaterial angereichert.  
 
Weiterhin hat die Stadt Köln für das Festkomitee Kölner Karneval eine Plattform zur Verfü-
gung gestellt, um die traditionellen Elemente des Karnevals zu beleuchten. Unter der 
Landingpage „karneval.koeln“ werden die verschiedenen Facetten des Festjahres beschrie-
ben. Auf dieser Plattform werden außerdem die zahlreichen Veranstaltungen im Stadtgebiet 
aufgelistet.  
 
Vom 15. Februar 2023 bis zum 21. Februar 2023 werden die Deutzer Brücke und die Zoobrü-
cke mit den Motiv „200 Jahre Karneval“ und „Respekt“ beflaggt. Hierzu wird auch die Respekt-
Kampagne weiterentwickelt. Weiterhin wird es vom 14. Februar 2023 bis zum 20. Februar 
2023 eine Megalight-Kampagne im Stadtgebiet geben, wodurch 52 Mega-Light-Flächen und 
101 Roadside Screens mit dem Motiv „200 Jahre Karneval“ bespielt werden.  
 
Wie jedes Jahr, werden neben den hervorgehobenen Informationen anlässlich des Festjahres, 
Informationen zum Glasverbot, dem Jugendschutz, Inklusion, Edelgard auf städtischen Social-
Media-Kanälen, gegenüber den Medien, im Rahmen von Plakaten und auf einer städtischen 
Homepage (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/karneval/index.html) 
gebündelt sowie im Vorfeld und während Weiberfastnacht bis Aschermittwoch verbreitet. Zu-

4 
 
dem wird das Thema Sauberkeit und Abfallvermeidung aufgegriffen. 
 
Eine digitale Landkarte oder Übersicht der Angebote ist dann sinnvoll, wenn die Informatio-
nen, insbesondere die Auslastung aktuell angepasst werden. Der Verwaltung liegen kurzfristig 
nur Informationen zur Auslastung der Feierhotspots im Straßenkarneval (Altstadt, Kwartier 
Latäng und Südstadt) vor. Inwieweit diese Informationen zeitnah an den einzelnen Tagen digi-
tal abgebildet und ob künftig weitere Instrumente zur Messung von Befüllungsgraden in ande-
ren Bereichen genutzt werden können, wird aktuell noch geprüft. 
 
Unabhängig davon ist die Wirkung dieser Information immer vom Empfänger abhängig: Wäh-
rend beispielsweise traditionelle Karnevalist*innen und Familien wahrscheinlich ausgelastete 
Bereiche eher meiden, womit das Ziel der Besuchersteuerung erreicht wäre, kann eine hohe 
Auslastung junge Feiernde eher noch anziehen. 
 
Auf der bereits oben erwähnten Landingpage „karneval.koeln“ besteht bereits eine Übersicht 
über viele Karnevalsveranstaltungen. Hier können Interessent*innen gezielt oder auch allge-
mein nach bestimmten Veranstaltungsformaten suchen. Über die Verlinkung zum/zur Veran-
stalter*in können weitere Details abgerufen und – soweit notwendig und noch verfügbar – Ti-
ckets bestellt werden. 
 
Die bewährten Kartenanwendungen, in denen beispielsweise zugangsbeschränkte Bereiche 
wie das Kwartier Latäng und glasfreie Zonen dargestellt sind, werden fortgeführt und zur Bür-
ger*inneninformation auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. 
 
 
Zu 4. 
Durch die Anpassung des Sicherheitskonzeptes für das Kwartier Latäng und der Nutzung ei-
nes Großteils der Uniwiese soll ein Rückstau und Abweisen von Feiernden vermieden wer-
den. Dadurch soll auch die Funktionsfähigkeit der KVB, insbesondere am Barbarossaplatz 
gewährleistet werden. Die Probleme am 11.11.2022 sind entstanden, weil den Feiernden nicht 
ausreichende Flächen zur Verfügung gestellt werden konnten und das Ausweichen unter an-
derem in den Bereich der Luxemburger Straße zur Einstellung des Betriebs am Barbarossa-
platz geführt hat, was weitreichende Konsequenzen für den innerstädtischen ÖPNV-Betrieb 
hatte. 
 
Die KVB AG ist sowohl im Planungsgremium als auch im Koordinierungsstab vertreten. Hier 
wurden bereits verbesserte Sicherungsmaßnahmen von einzelnen Linien besprochen. In den 
weiteren, anstehenden Gesprächen werden diese ein Schwerpunkt bleiben. 
 
 
 
gez. Blome i.V. 
 
 
Anlagen 
- Anlage 1: Matrix mit den Prüfergebnissen der Flächen für alternative Angebote  
- Anlage 2: Lageplan Schutz der Uniwiese

Anlage 1 - Bewertungsmatrix Ausgleichsflächen

31399 Zeichen

Bezeichnung
Flächengröße 
in m² brutto 
(ca.)
Besucher*
innen-
kapazität (ca.)
Eigentum Erreichbarkeit 
ÖPNV
Erreichbarkeit 
zu Fuß aus 
Richtung 
Kwartier 
Latäng/ 
Zülpicher 
Platz
Infrastruktur 
für eine 
Nutzung 
vorhanden 
(Wasser/ 
Abwasser/ 
Strom)
Planerische 
Einschränkungen
Vorbelastung durch 
andere 
Veranstaltungen
Umfeld
Eingriffe in den 
Verkehr für 
Nutzung 
notwendig?
Sonstige Anmerkungen Pro Contra
Deutzer Werft/ 
befestigte Fläche 
zwischen Fußweg 
Herbert-Liebertz-
Weg und 
Severinsbrücke
16.000 30.000 städtisch Sehr gut schlecht Ja
Für den Bereich „Deutzer 
Werft“ wurde 1998 durch 
den Rat der Stadt Köln 
ein Bebauungsplan 
gemäß Baugesetzbuch 
aufgestellt. Dieser 
schließt alle Nutzungen, 
bis auf fünf historische 
bedingte 
Veranstaltungen (u.a. 
Deutzer Kirmes) aus.  
Ja Kern-Mischgebiet, 
Wohngebiet
Ggf. Sperrung 
Siegburger 
Straße
Größe der Fläche
Erreichbarkeit mit ÖPNV
Erreichbarkeit für 37
Bbebauungsplan schließt Nutzung aus
Lärmgrenzwerte sind nicht einzuhalten, da die sehr seltenen Ereignisse (Ausnahmen nach dem Freizeitlärmerlass), die hierfür 
notwendig wären, durch die Kirmes bereits ausgereizt sind. Eine Verstärkung dieser Belastung würde zu erfolgreichen Klagen 
gegen die Veranstaltung und ggf. auch gegen die lt. Bebauungsplan zulässigen  Veranstaltungen führen.
Die Zulassung einer Veranstaltung dort wurde durch die Anwohnerschaft bereits verwaltungsgerichtlich überprüft.
Vorbelastung durch viele Demonstrationen
Nähe zum Rhein
Wiese vor 
LANXESS arena 9.000 15.000 nicht städtisch Sehr gut schlecht Ja
Ja, Bebbauungsplan 
setzt private Grünfläche, 
Zweckbestimmung 
Parkanlage, fest. 
Nein Kern-Mischgebiet, 
Wohngebiet Geringfügig
Erreichbarkeit für ÖPNV
Erreichbarkeit für 37
Hanglage und Unebenheiten bereits beim Public Viewing (2008, 2010 und 2012) problematisch 
Wenig Fläche für z. B. Unfallhilfsstelle (UHS)
Parallelveranstaltungen in der Arena
Privatgelände
Messeparkplätze 
Deutz (P21 oder 
P22)
> 26.000 45.000 städtisch gut schlecht Ja Nein Ja, Weihnachtscircus Messe, Wohngebiet ja
Größe der Fläche
Erreichbarkeit für 37
Der städtische Teil des P21 soll kurzfristig an die Messe übertragen werden und ist dann Privatgelände, auf das die Stadt Köln 
keinen direkten Zugriff hat.
Der P22 läge innerhalb mehrerer vielbefahrenener Straßen. Eine Ablenkung und sogar Unfälle mit alkoholisierten Feiernden 
wären vorprogramiert
Trennung durch fließenden Verkehr
Entfernung zum Kwartier Latäng
unattraktive Fläche
Neumarkt 7.500 10.000 städtisch Sehr gut gut Ja Nein Ja Kern-Mischgebiet, 
Wohngebiet
Ja, in erhblichem 
Maße für IV und 
ÖPNV
Drogenszene!
zum Straßen-karneval 
paralleler Aufbau 
Funkenbiwak Rote 
Funken
Erreichbarkeit mit ÖPNV
Massive Einschränkungen für den Verkehr
Nähe zum Alter Markt/Heumarkt, Wanderbewegung mit weiteren Verkehrseinschränkungen
Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der Veranstaltung Alter Markt/Heumarkt wegen Trennung KVB aus Westen 
Wenig Platz
Umfahrung ist wichtige Querverbindung im Ost-West-Bereich
Hohenzollernring 
zwischen 
Friesenplatz und 
Rudolfplatz, 
Hahnenstraße/
Pilgrimstraße, 
Neumarkt
30.000 50.000 städtisch Sehr gut sehr gut Ja Nein Ja, Gamescom-
Festival
Kern-Mischgebiet, 
Wohngebiet Ja, erheblich
Bereits für Veranstaltungen bekannte Fläche
Ausreichend Fläche vorhanden
Erreichbarkeit mit ÖPNV
Erhebliche Beeinträchtigungen für Gewerbetreibende + Anwohner*innen durch Nutzung zu erwarten.
Ringe müssen mehrtägig für den Verkehr gesperrt werden.
Geplante bauliche Trennung des Radwegs auf diesem Teilstück bei meist alkoholisierten Feiernden ist unfallträchtig.
Wanderbewegung aus dem Zülpicher Viertel über das Teilstück Ringe zwischen Yitzhak-Rabin-Platz und Rudolfplatz inkl. 
Querung Lindenstraße, Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße zu erwarten: Hohes Unfallpotential, daher 
Komplettsperrung für den Verkehr inklusive ÖPNV erforderlich.
Zum Straßenkarneval stehen dort bereits vor Weiberfastnacht Tribünen für die Schull- und Veedelszöch sowie den 
Rosenmontagszug. Diese bergen trotz Einhausung ein hohes Risikopotential insbesondere für alkoholisierte Personen.
In den Abend-/Nachtstunden vermehrte Konflikte  mit den Besucher*innen der ansässigen Clubs u.ä. Betriebe zu erwarten.  
Stadion/ Vorwiesen > 50.000 90.000 städtisch Mäßig schlecht Ja
Entwicklungsziel 2 
"Erhaltung und 
Entwicklung der 
vorhandenen 
Grünanlagen" 
-> Gebotsregelungen 
des Landschaftsplans 
gelten
Ja (Stadion, Come-
together-Cup, 
FC-Saisoneröffnung)
Wohngebiete 
(Müngersdorf, 
Junkersdorf)
Bestehende 
Vereinbarung mit 
Anwohner*innen
Nein
Erreichbarkeit für 37
Bereits bekannte Fläche
Ausreichend Fläche
Wiesenflächen müssen für Sport-Nutzungen wieder hergestellt werden oder abgedeckt werden
abgelegen
mäßige Erreichbarkeit
Lärmproblemtik Sportpark Müngersdorf
längere Einschränkungen für den Breitensport oder hoher Aufwand zur Abdeckung der Wiese
Poller Wiesen 
(Wiesen zwischen 
Drehbrücke und 
Südbrücke)
> 100.000 200.000 städtisch gut Schlecht Nein Landschaftsschutzgebiet Nein Gewerbegebiet 
(Deutzer Hafen)
Ja, Sperrung 
Alfred-Schütte-
Allee. Betroffen 
wären auch 
Löschbootstation 
37, Wache der 
WSP und die 
Gewerbetriebe
Erreichbarkeit 37
Ausreichend Fläche
Nähe zum Rhein
Absicherung auf ganzer Länge notwendig
Ver- und Entsorgung nur auf Alfred-Schütte-Allee möglich. Entsorgung wäre auf der Wiese nur mit Dixitoiletten möglich, was 
jedoch aufgrund des Untergrundes schwierig (schlechte Anfahrbarkeit für Aufstellung, Entleerung und Abholung sowie 
Standfestigkeit) ist.
Beeinträchtigug für Gewerbebetriebe
Jugendpark > 50.000 max. 15.000 nicht städtisch gut Schlecht Ja Teilweise Landschafts-
schutzgebiet
Ja, Jeck im 
Sunnesching sowie 
"Poller Wiesen".
Ein Lärmquartier mit 
dem Tanzbrunnen
Grünflächen,
Wohngebiet, Kern-
Mischgebiet
ja
Genehmigte Veranstaltungsfläche
Kein öffentlicher Raum
Entfernung zum Kwartier Latäng
Mangelnde/schlechte Beleuchtung 
Lärmschutz (gleiches Lärmquartier wie Tanzbrunnen)
Für Veranstaltungen kann nicht der gesamte Bereich genutzt werden
Seite 1

Bezeichnung
Deutzer Werft/ 
befestigte Fläche 
zwischen Fußweg 
Herbert-Liebertz-
Weg und 
Severinsbrücke
Wiese vor 
LANXESS arena
Messeparkplätze 
Deutz (P21 oder 
P22)
Neumarkt
Hohenzollernring 
zwischen 
Friesenplatz und 
Rudolfplatz, 
Hahnenstraße/
Pilgrimstraße, 
Neumarkt
Stadion/ Vorwiesen
Poller Wiesen 
(Wiesen zwischen 
Drehbrücke und 
Südbrücke)
Jugendpark
Lärmschutz (57) Landschaftsschutz und Artenschutz 
(57/67) Individualverkehr (64/66) Landespolizei/ Wasserschutzpolizei KVB Feuerwehr (37) Denkmalschutz (48)
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden 
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich 
nicht zu bewältigen. 
Zurzeit wird versucht, die Deutzer Kirmes auch 2023ff vor einem 
Klageverfahren zu schützen, Karneval würde die guten Ansätze ins 
Gegenteil verkehren.
Festgesetztes Überschwemmungsgebiet 
des Rheines; Abstimmung mit BezReg Köln 
erforderlich.
Größtenteils Landschaftsschutzgebiet. 
Ausnahmegenehmigung denkbar.
Mit 574/2 (vorsorgender Bodenschutz) sind 
rechtzeitig Maßnahmen und 
Bodenuntersuchungen abzustimmen 
(Stichwort Bodenverdichtung im 
Grünbereich)
Wasserschutzpolizei: aufgrund ihrer Größe ist die 
Fläche aus der Erkenntnislage der Vergangenheit für 
entsprechende Veranstaltungen geeignet.
                                                                                                                                                                                                                                                                
Die unmittelbare Nähe zum Rhein macht eine 
ausreichende Sicherung in Richtung Fluss 
erforderlich.
                                                                                                                                                                                                                                                                
Je nach Struktur der Fläche ist ein Rettungsweg 
zwischen Fluss und Veranstaltungsraum notwendig.
Mit Einschränkungen der Stadtbahn Linie 7 ist zu 
rechnen, da die Menschen unter Alkoholeinfluss ggf. 
unkontrolliert an nicht vorgesehenen Stellen den 
Gleisbereich kreuzen (Siegburger Str. sowie Siegburger 
Str./Deutzer Brücke). Zusätzlicher Personalaufwand am 
Überweg der Linie 7 Haltestellen Deutzer Freiheit sowie 
an der Haltestelle der Linien 1 und 9.
Gute Erreichbarkeit für 37
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden 
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich 
nicht zu bewältigen, da die Beschallung hangabwärts in Richtung 
Bebauung ausgerichtet werden müsste.
Positiv: An-/Abreise mit DB und vier Stadtbahnlinien 
möglich; 
Negativ: Gleisquerungen im Bereich Linien 3 und 4 
wahrscheinlich --> erhöhtes Unfallpotential.
Gute Erreichbarkeit für 37
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden 
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens sowie der 
Vorbelastung durch den Weihnachtscircus schwierig.
P21 wird im Zuge des Umbaus des Messekreisels / Neubau Stadtbahn Mülheim mittelfristig 
nicht zur Verfügung stehen.
Zoobrücke und Pfälzischer Ring sind Hauptverkehrsachsen, hier dürfen die Veranstaltungen 
die Verkehrsteilnehmenden nicht ablenken.
Aufgrund der zu erwartenden hohen Personenzahl (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben 
einer sehr viel befahrenen mehrsprurigen Straße wird der Standort kritisch gesehen.
Massiver Eingriff in den Stadtbahnverkehr. Gute Erreichbarkeit für 37
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden 
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich 
nicht zu bewältigen. 
nicht betroffen Der Neumarkt ist ein komplexer Knotenpunkt mit zum Teil sehr hoher Verkehrslast.
Hier dürfen die Veranstaltungen die am Verkehr Teilnehmenden nicht ablenken.
Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 15.000 Personen (teils alko holisiert) ist mit 
am Verkehr Teilnehmden vor Ort zu rechnen.
Hohe Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben den sehr viel befahrenen 
mehrsprurigen Straßen werden ebenso kritisch gesehen. Eine Sperrung für den allgemeinen 
und öffentlichen Verkehr (vgl. Heumarkt) ist notwendig, wird aufgrund der verkehrlichen 
Bedeutung jedoch als sehr kritisch gesehen. Auch die Nähe zum Heumarkt wird u.U. zu 
Problemen auf der Cäcilienstraße (Wanderungen zwischen den Austragungsstätten) führen. 
Diese wäre daher ab Deutzer Brücke für den Verkehr zu sperren.
Massiver Eingriff in den Stadtbahn- und Busverkehr. 
Durch die notwendige Trennung der Linien 1, 7 und 9 
erhöhter Druck auf U-Bahn, um damit ins 
Rechtsrheinische zu gelangen. Zusätzliches Personal für 
zeitweilige Sperrung der U-Bahn-Abgänge notwendig, um 
Überfüllung zu verhindern. Bei schlechtem Wetter könnte 
HUGO-Passage sehr voll werden, da Feiernde hierhin 
ausweichen. Prüfen, ob Entfluchtung aus U-Bahn noch 
möglich. 
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden 
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich 
nicht zu bewältigen. Wegen dichter Wohnbebauung: 
Schallschutzprognose notwendig!
nicht betroffen Maßnahme verkehrsrechtlich bei Vollsperrung möglich, jedoch steht dies im Kontrast zur neu 
errichteten Radverkehrsanlage (Radfahrstreifen), dies gilt es abzuwägen.
Hier dürfen die Veranstaltungen die Verkehrsteilnehmenden nicht ablenken.
Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 50.000 Personen (teils alkoholisiert) ist mit 
am Verkehr Teilnehmden vor Ort zu rechnen.
Hohe Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben den sehr viel befahrenen 
Straßen werden ebenso kritisch gesehen.
Durch Wechsel zwischen Kwartier Latäng und Ringen in 
beiden Richtungen massive Auswirkungen auf die Linien 
1, 7 und 9 --> Trennung aller drei Linien notwendig. 
U-Bahn Haltestellen (Zwischen- und Fahrebene) 
Rudolfplatz und Friesenplatz werden bei schlechtem 
Wetter zum Aufenthalt genutzt. Gefahr der Überfüllung, 
da Züge nicht mehr entfluchtet werden könnten; Bei 
Überfüllung ist eine Zugangssteuerung nicht möglich, 
somit auch keine Durchfahrt ohne Fahrgastwechsel 
aufgrund erhöhter Unfallgefahr.Zudem Gefahr von 
Tunnelläufern. Aufzüge können durch technischen Dienst 
nicht in der vorgegebenen Zeit erreicht werden, um 
Personen zu befreien. Somit müssen die Aufzüge 
abgeschaltet werden.
Im Bereich Hahnenstr./Ringe 
ist mit erheblichen 
Einschränkungen im ÖPNV 
und IV zu rechnen, welche der 
Feuerwehr durch ein erhöhtes 
Verkehrsaufkommen im 
Innenstadtbereich dann 
Probleme machen.
Im Sportpark Müngersdorf finden eine Vielzahl von Veranstaltungen mit 
Musikbeschallung statt; eine zusätzliche Veranstaltung des zu 
erwartenden Ausmaßes würde den Standort Sportpark rechtlich 
gefährden.
Keine Schutzgebietsfestsetzung, aber 
Entwicklungsziel 2 "Erhaltung und 
Entwicklung der vorhandenen Grünanlagen" 
auf städtischer Fläche. Daher gelten hier die 
Gebotsregelungen des Landschaftsplans für 
alle städtischen Dienststellen und demnach 
ist es geboten, Nutzungsverträge nur dann 
zuzulassen, wenn die beabsichtigte Nutzung 
den Darstellungen des LP nicht zuwiderläuft.
Mit 574/2 (vorsorgender Bodenschutz) sind 
rechtzeitig Maßnahmen und 
Bodenuntersuchungen abzustimmen 
(Stichwort Bodenverdichtung).
Keine zusätzlichen Züge für An- und Abreise möglich; 
Somit keine Nutzung der Stadionanlage, was zudem auch 
zusätzlichen Personaleinsatz für die Abwicklung 
(Verkehrsmeister und Service) benötigen würde. 
Haltestellen Alter Militärring und Parkhaus sehr schmal. 
Zusätzliches Sicherheitspersonal erforderlich, um 
Abwicklung sicherzustellen. 
Bei einer regelmäßig jährlich stattfindenden Veranstaltung müsste 
zurzeit dafür Sorge getragen werden, dass sensible Nutzer von ggf. noch 
im benachbarten Gewerbegebiet angesiedelte Nutzungen an diesem Tag 
„ausquartiert“ werden; eine zukünftige Nutzung des Areals direkt neben 
dem Plangebiet Deutzer Hafen ist lärmfachlich nicht realisierbar.
Landschaftsschutzgebiet. Ausnahme 
möglich, insoweit die geplante Maßnahme 
dem Schuzzweck des LP nicht zuwiderläuft. 
Im hier betroffenen LSG 20 ist deren 
Schutzzweck insbesondere die stille 
Erholung, also klares Nein.
Festgesetztes Überschwemmungsgebiet 
des Rheines; Abstimmung mit BezReg Köln.
Wasserschutzpolizei: aufgrund ihrer Größe ist die 
Fläche aus der Erkenntnislage der Vergangenheit für 
entsprechende Veranstaltungen geeignet.
Die unmittelbare Nähe zum Rhein macht eine 
ausreichende Sicherung in Richtung Fluss 
erforderlich. 
Je nach Struktur der Fläche ist ein Rettungsweg 
zwischen Fluss und Veranstaltungsraum notwendig.
ggf. Beeinträchtigungen des Stadtbahnverkehrs; 
zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig. 
Umsteigende Haltestelle Deutzer Freiheit in die Linie 7 --> 
Fußgängertunnel kann zur Gefahr werden.
 Denkmalschutz: eine Erlaubnis nach §9 
DschG NRW kann nur erteilt werden, 
wenn mit adäquaten Schutzmaßnahmen 
nachgewiesen und gewährleistet wird, 
dass eine Zerstörung/Beschädigung des 
Gründenkmals auszuschließen ist. Dies 
gilt nicht nur für die Wiesenflächen, 
sondern auch für die Platanen-Allee, 
entlang der Alfred-Schütte-Allee, die 
sicherlich als öffentliche Toiletten 
missbraucht werden.
Wegen der verwaltungsgerichtlichen Auflage des im gleichen 
"akustischen Quartier" befindlichen Tanzbrunnens sind die Möglichkeiten 
im Jugendpark beschränkt; die Bedingungen für ein sogenanntes 
seltenes Ereignis könnten voraussichtlich nur durch eine Begrenzung der 
Veranstaltung auf sehr wenige Stunden erfüllt werden; außerdem wäre 
die Veranstaltung um 22 Uhr zu beenden; im Übrigen findet 
voraussichtlich jedes Jahr zeitgleich eine Veranstaltung im Tanzbrunnen 
statt - diese Gleichzeitigkeit hätte zur Folge, dass entweder die 
Veranstaltung im Tanzbrunnen oder die Veranstaltung im Jugendpark mit 
einem um 10 Dezibel verringerten Beurteilungspegel durchgeführt 
werden müsste, sodass entweder die Veranstaltung im Jugendpark oder 
die Veranstaltung im Tanzbrunnen nicht mehr für das Publikum sinnvoll 
durchführbar wäre. Nutzung nur mit Schallschutzprognose! 
Auch hier LSG 20, aber teils mit intensiver 
Freizeitnutzung.
Ausnahme denkbar, zumindest im Bereich 
der Zoobrücke 
Festgesetztes Überschwemmungsgebiet 
des Rheines; Abstimmung mit BezReg Köln.
KVB-seitig unkritisch. Buslinien werden ggf. umgeleitet/ 
zurückgezogen.
 Denkmalschutz: Der Jugendpark ist Teil 
des denkmalgeschützen Rheinparks; eine 
Erlaubnis nach §9 DschG NRW kann nur 
erteilt werden, wenn mit adäquaten 
Schutzmaßnahmen nachgewiesen und 
gewährleistet wird, dass eine 
Zerstörung/Beschädigung des 
Gründenkmals auszuschließen ist. Dies 
gilt nicht nur für die Wiesenflächen, 
sondern auch für die gesamte 
Parkgestaltung und Bepflanzungen, die 
sicherlich als öffentliche Toiletten 
missbraucht werden.
Seite 2

Bezeichnung
Flächengröße 
in m² brutto 
(ca.)
Besucher*
innen-
kapazität (ca.)
Eigentum Erreichbarkeit 
ÖPNV
Erreichbarkeit 
zu Fuß aus 
Richtung 
Kwartier 
Latäng/ 
Zülpicher 
Platz
Infrastruktur 
für eine 
Nutzung 
vorhanden 
(Wasser/ 
Abwasser/ 
Strom)
Planerische 
Einschränkungen
Vorbelastung durch 
andere 
Veranstaltungen
Umfeld
Eingriffe in den 
Verkehr für 
Nutzung 
notwendig?
Sonstige Anmerkungen Pro Contra
Chlodwigplatz < 2.000 < 4.000 städtisch gut gut Ja Nein Ja Besonderes 
Wohngebiet Ja, erheblich Erreichbarkeit für 37
Wenig Fläche -> schnelle Überfüllung
erhebliche Einschränkungen für den Verkehr
Weiberfastnacht traditionell belegt durch das "Spiel von Jan und Griet"
Ebertplatz mit 
Theodor-Heuss-
Park
40.000 15.000 städtisch sehr gut schlecht Ja
Theodor-Heuss-Park 
liegt im 
Landschaftsschutzgebiet 
und steht unter 
Denkmalschutz
Ja. Auf dem Ebertplatz 
finden im Rahmen des 
Zwischennutzungs-
konzeptes z.T. 
lärmintensive 
Veranstaltungen statt.
Kern-Mischgebiet, 
Wohngebiet Ja
Dealer-/Drogenszene 
auf dem Platz Erreichbarkeit für 37
Wenig nutzbare Fläche -> schnelle Überfüllung
Fläche beidseitig vom Ring eingeschlossen. Ohne Sperrung für den IV erhebliches Risiko für Feiernde. Mit Sperrung für IV 
erhebliche Auswirkunen auf den innerstädtsichen IV.
Viele Niveauunterschiede auf dem Ebertplatz aufgrund der Beetstruktur
Absicherung Brunnen Ebertplatz und Wasserfläche Theodor-Heuss-Park nicht effektiv leistbar
Hansaplatz 4.000 < 8.000 städtisch sehr gut mäßig Nein Grünfläche: 
Denkmalschutz Nein Kern-Mischgebiet, 
Wohngebiet Ja
Beim Hansaplatz 
handelt es sich um eine 
Grünfläche mit 
angrenzender Schule, 
Turnhalle und 
Sportplatz.
Erreichbarkeit für 37
Wenig nutzbare Fläche -> schnelle Überfüllung
verkehrliche Einschränkungen für den IV
Mediapark 8.000 < 15.000 nicht städtisch sehr gut mäßig Ja Nein Ja Kern-Mischgebiet, 
Wohngebiet Ja
Der Betrieb und Zugang 
zu den umliegenden 
Gebäuden 
(insbesondere Cinedom) 
darf nicht eingeschränkt 
sein.
Erreichbarkeit für 37
Wenig Fläche -> schnelle Überfüllung
Grenzt an Wasserfläche -> Sicherheitsrisiko
Immissionsrechtlich sehr vorbelastet.
Parkplatz 
Südstadion 13.000 20.000 stadtnahe 
Gesellschaft gut gut Ja Landschaftsschutzgebiet Ja, erheblich
Kern-Mischgebiet, 
allgemeines,
Wohngebiet
Ja
Der Parkplatz am 
Südstadion wird zur 
Karnevalszeit i.d.R. 
durch eine 
Zeltveranstaltung 
genutzt. Derzeit befindet 
sich ein 
Geflüchteteenunterkunft 
dort. 
Erreichbarkeit für 37
Bereits bekannte Fläche
Privatgelände
Steht i.d.R. zum Straßenkarneval nicht zur Verfügung. 
Immissionsrechtlich nicht darstellbar.
Die maximale Anzahl wird voraussichtlich nicht ausreichen.
Turiner Straße 10.000 15.000 städtisch sehr gut schlecht Ja Nein Nein
Kern-Mischgebiet, 
Besonderes 
Wohngebiet
Ja Erreichbarkeit mit ÖPNV
Benachbarter Eigelstein ist zum Teil als besonderes Wohngebiet eingestuft.
Tunnel im rückwärtigen Bereich (Ursulastraße)
vermehrte An- und Abreise über den Ebertplatz zu erwarten, was zur Sperrung der Ringe in diesem Bereich führen wird, welche 
allerdings Umleitungsstrecke für die Turiner Straße wären.
Anfahrbarkeit Strahleninstitut muss durchgängig gewährleistet sein.
Auswirkung auf den IV mit Folgen für 37 
Uniwiese 40.000 70.000 städtisch sehr gut sehr gut Ja
Landschaftsschutzgebiet
Denkmalschutz
Nein
Sonderbauflächen 
(Universität), 
Wohngebiet
Ja
Bodenschutz und 
intensive Reinigung 
erforderlich
unmittelbare Nähe zum Kwartier Latäng
keine Veranstaltung erforderlich; bedarfsorientierte Beschallung 
und Getränkeverkauf ausreichend. Daraus ergibt sich eine kürzere 
Beschallungszeit im Vergleich zu anderen Flächen.
ausreichend Fläche
Erreichbarkeit für 37
Verhinderung der Abwanderung zum Aachener Weiher und in das 
Belgische Viertel realistisch
Landschaftschutzgebiet
Fläche duch Auf-und Abbau von Rasenschutzelementen und Absperrungen mind. 1 Woche nicht als Naherholungsgebiet 
nutzbar.
Allgemeine 
Anmerkungen/ 
Hinweise
Im Gegensatz zu der Uniwiese muss auf allen Ausweichflächen ein Programm mit einem festen Beginn und Ende in Form einer 
Veranstaltung angeboten werden. Das wiederum führt unweigerlich zu Problemen aus immissionsrechtlicher Sicht, da eine 
Beschallung bei Ianspruchnahme eines sehr seltenen Ereignisses nach Freizeitlärmerlass deutlich unter 8 Stunden bleiben 
muss.  Dies ist nur mit einer lageabhängigen Beschallung wie am 11.11.2021 an den Uniwiesen zu gewährleisten, weil das 
Publikum anschließend in das dann wieder offene Zülpicher Viertel gelangen kann. Bei anderen Alternativflächen würde definitiv 
nach Veranstaltungsende unweigerlich eine Wanderbewegung entlang von vielbefahrenen Straßen einsetzen, die weitere 
Gefahren und Vermüllung mit sich bringen.
> 30.000 = 
sehr gut
KVB und Bhf. < 
1 km = sehr gut
Bis 1 km = 
sehr gut ja nein nein Gewerbegebiet nein
> 20.000 - 
30.000 = gut
KVB und Bhf. 1-
2 km = gut 1-2 km = gut nein teilweise teilweise
Kern-Mischgebiet, 
allgemeines 
Wohngebiet
ja
15.000 - 
20.000 = 
mäßig
KVB und Bhf. 2-
3 km = mäßig
2-3 km = 
mäßig
Ausschluss-kriterien 
(z.B. Bebauungsplan) erheblich
besonderes 
Wohngebiet, 
Ausschlussgründe
ja, mit 
Besonderheiten
< 15.000 = 
schlecht
KVB und Bhf. 
über 3 km = 
schlecht
über 3 km = 
schlecht ja, erheblich
WSP = Wasserschutzpolizei
LSG = Landschafts-schutzgebiet
37 = Feuerwehr
48 = Amt für Denkamlschutz und Denkmalpflege
Seite 3

Bezeichnung
Deutzer Werft/ 
befestigte Fläche 
zwischen Fußweg 
Herbert-Liebertz-
Weg und 
Severinsbrücke
Chlodwigplatz
Ebertplatz mit 
Theodor-Heuss-
Park
Hansaplatz 
Mediapark
Parkplatz 
Südstadion
Turiner Straße
Uniwiese
Allgemeine 
Anmerkungen/ 
Hinweise
Lärmschutz (57) Landschaftsschutz und Artenschutz 
(57/67) Individualverkehr (64/66) Landespolizei/ Wasserschutzpolizei KVB Feuerwehr (37) Denkmalschutz (48)
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden 
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich 
nicht zu bewältigen. 
nicht betroffen Der Chlodwigplatz ist ein komplexer Knotenpunkt mit zum Teil sehr hoher Verkehrslast.
Hier dürfen die Veranstaltungen den am Verkehr Teilnehmenden nicht ablenken.
Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 4.000 Personen (teils alkoholisiert) ist mit 
Konflikten Fußgänger / Radfahrer zu rechnen vor Ort.
Hohe Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen 
Straße werden ebenso kritisch gesehen. Gerade der konfliktbehaftete Chlodwigplatz 
(Kreisverkehr und Stadtbahnhaltestelle) müsste durch Sperrungen (Bus, Bahn und KFZ) 
entgegen gewirkt werden.
Massiver Eingriff in den Stadtbahn- und Busverkehr. 
Erhöhtes Unfallpotential für die Linien 15 und 16 im 
oberirdischen Bereich. Linien müssten bis Haltestelle 
Ulrepforte zurückgezogen werden. Busse werden 
weiträumig abgeleitet. Je nach Personenaufkommen 
muss die zu diesem Zeitpunkt durch die U-Bahn 
verkehrende Linie 16 (von und nach Bonn) bis zur 
Haltestelle Bonner Wall zurückgezogen werden. 
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden 
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich 
nicht zu bewältigen. 
Theodor-Heuss-Park LSG 13. 
Verbotstatbestände gemäß Landschaftsplan 
sind erfüllt.Von den Strukturen her (großer 
Parkweiher) ungeeignet.
Hier dürfen die Veranstaltungen die am Verkehr Teilnehmenden nicht ablenken.
Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 15.000 Personen (teils alkoholisiert) ist mit 
Konflikten Fußgänger / Radfahrer zu rechnen vor Ort.
Große Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen 
Straße werden ebenso kritisch gesehen.
Personal zur Sicherung der unterirdischen Haltestelle 
erforderlich (Vermeidung von Personenansammlungen 
um mögliche Entfluchtungen zu gewährleisten), ggf. 
zeitweise Absperrungen erforderlich
Theodor-Heuss-Park steht unter 
Denkmalschutz. Schutz und Absicherung 
des Brunnens am Theodor-Heuss-Park 
erforderlich.
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden 
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich 
nicht zu bewältigen. 
nicht betroffen Hier dürfen die Veranstaltungen die am Verkehr Teilnehmenden nicht ablenken.
Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 8.000 Personen (teils alkoholisiert) ist mit 
Konflikten Fußgänger / Radfahrer zu rechnen vor Ort.
Große Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen 
Straße werden ebenso kritisch gesehen. Eine Sperrung (vgl. Hohenzollernring) von Fahrspuren 
oder Straßen (Ring und Kyotostr) wäre ggfs. notwendig.
Anbindung Hansaring mit DB und fußläufig Ebertplatz mit 
vier Linien zu erreichen. Drohende Überfüllung Haltestelle 
Hansaring müsste mit hohem Personaleinsatz verhindert 
werden. Durchfahrt ohne Halt wäre möglich. 
Absperrmaterial notwendig.
Grünfläche steht unter Denkmalschutz. 
Schutz und Absicherung der Stadtmauer 
sowie der Skulptur "Frau mit totem Kind" 
erforderlich.
Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden 
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich 
nicht zu bewältigen. Aufgrund Beschwerdelage im Mediapark 
Schallschutzprognose notwendig.
nicht betroffen Hier dürfen die Veranstaltungen die am Verkehr Teilnehmenden nicht ablenken.
Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 15.000 Personen (teils alkoholisiert) ist mit 
Konflikten Fußgänger / Radfahrer zu rechnen vor Ort, weswegen eine Sperrung von Straßen 
notwendig machen wird.
Große Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen 
Straße werden ebenso kritisch gesehen.
Verteilung auf umliegende Haltestellen zu erwarten. 
Seitens KVB nicht besonders kritisch.
Am Parkplatz Südstadion finden vor Karneval und an Karneval sowie im 
Herbst ein Vielzahl von Zeltveranstaltungen statt; rechtlich ist die Anzahl 
der Zeltveranstaltungstage bereits heute ausgereizt. Eine Veranstaltung 
von größerem Ausmaß würde die Zeltveranstaltungen an Karneval und 
im Herbst angreifbar machen und die ohnehin schwierige Abwägung 
zwischen Anwohnerschutz und öffentlichem Interesse noch weiter 
erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen.
Parkplatzbereich Südstadion LSG 17.
Vorbehaltlich Eigentümereinverständis 
Ausnahmegenehmigung denkbar.
Die Straßenverkehrsbehörde sieht den vorgesehen Platz am Südstadion äußerst kritisch und 
teilt ihre Bedenken mit.
Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 20.000 Personen (teils alkoholisiert) ist vor 
Ort mit Konflikten Fußgänger / Radfahrer zu rechnen.
Hohe Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen 
zweispurigen Straße werden ebenso kritisch gesehen.
je nach Nutzung der Fläche reicht vorhandene 
Stadtbahntaktung nicht aus. Verstärker sind jedoch 
wahrscheinlich nicht möglich. Viele Umsteiger an der 
Haltestelle Eifelstraße 
--> Unfallgefahr durch schmalen Bahnsteig ggf. 3 Züge 
(15, 16, 18) zu einer Linie 12
immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden 
Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich 
nicht zu bewältigen 
nicht betroffen Wenn Versorgungstheken und Toilettenanlagen aufgebaut werden müssen, kann nicht davon 
ausgegangen werden, dass die Sperrung lediglich an Weiberfastnacht, Karnevalssamstag und 
Rosenmontag erfolgen wird. Da die Nord-Süd Verbindung über die Ringe bereits durch die 
Maßnahmen rund um die Zülpicher Str. gesperrt ist, würde eine leistungsfähige 
Umleitungsstrecke entfallen und das Rheinufer zusätzlich belasten.
Hier ist ein großes med. Strahleninstitut (Turiner Str. 2) ansässig, welches jederzeit erreichbar 
sein muss. Bei bis zu 15.000 Feiernden wird das schwerlich möglich sein wird, zumal die 
Anfahrbarkeit nicht nur auf Kranken-/Rettungswagen sondern auch für Taxen und private PKW 
gewährleistet werden muss.
Zusätzlicher Personalaufwand, um U-Bahn Haltestelle 
Ebertplatz bzgl. möglicher Überfüllung zu beobachten und 
ggf. Zugänge zeitweilig zu sperren.
Im Bereich Turinerstraße ist 
mit erheblichen 
Einschränkungen im ÖPNV 
und IV zu rechnen, welche der 
Feuerwehr durch ein erhöhtes 
Verkehrsaufkommen im 
Innenstadtbereich dann 
Probleme machen.
immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der 
bedarfsorientierten Beschallung scheint die Einhaltung eines sehr 
seltenen Ereignisses nach Freizeitlärmerlass nicht unmöglich. 
Landschaftsschutzgebiet betroffen
Schutz von Sträuchern und Bäumen 
notwendig
Im Rahmen der Genehmigung nach Kölner 
Stadtordnung sind die Flächen nach der 
Nutzung wieder herzustellen.
Boden muss im Anschluss gelockert 
werden.
Kein zusätzlicher verkehrlicher Aufwand zu erwarten, da 
Linie 9 sowieso getrennt. Bereich Aachener Weiher muss 
dennoch abgesperrt werden, um Gleisquerungen im 
Bereich der Grünfläche zu verhindern.
Aus Sicht der Feuerwehr ist 
eine Fläche abseits der 
öffentlichen Verkehrsräume 
immer zu begrüßen, da hier mit 
den geringsten 
Einschränkungen für sie zu 
rechnen ist.
Denkmalschutz: eine Erlaubnis nach §9 
DschG NRW kann nur erteilt werden, 
wenn mit adäquaten Schutzmassnahmen 
nachgewiesen und gewährleistet wird, 
dass eine Zerstörung/Beschädigung des 
Gründenkmals auszuschließen ist. Dies 
gilt nicht nur für die Wiesenflächen, 
sondern auch für die große Platanen-
Allee, die umliegenden Strauchanlagen 
und das denkmalgeschütze 
Universitätshauptgebäude.
Die Bereitstellung einer entfernteren Alternativfläche, 
die sich nicht im Nahbereich der Zülpicher Straße 
befindet, eröffnet eher eine weitere Feiermöglichkeit 
und ggfs. die Entstehung eines zusätzlichen 
Hotspots. Es erscheint unwahrscheinlich, dass die 
Besucherströme kurzfristig zu einem weiter 
entfernten Platz gelenkt werden können. Darüber 
hinaus ist es fraglich, ob die Klientel, die den Bereich 
der Zülpicher Straße zum Feiern aufzusuchen 
möchte bereits im Vorfeld eine (aus deren Sicht 
unattraktivere) Alternativfläche ansteuert.
Die Personaldecke ist mit den jetzigen Hotspots 
ausgeschöpft. Aus Sicht der KVB ist die Uniwiese als 
Ausgleichsfläche die sinnvollste Variante. Um das 
Kwartier Latäng liegen bereits die Einschränkungen des 
ÖPNV vor (Umleitung Linie 9), sodass nicht weitere 
Verkehre beeinträchtigt werden. Mit verändertem 
Eingangskonzept (z.B. zusätzlich via Roonstr.) besteht 
zudem die Möglichkeit, den innerstädtischen Verkehr 
analog der Vorjahre weitestgehend ohne 
Einschränkungen zu bedienen.
61 = Stadtplanungsamt
64 = Amt für Verkehrsmanagement
66= Amt für Straßen und Radwegebau
67 = Amt für Landschaftspflege und Grünflächen57 = Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Seite 4

Anlage 2 - Lageplan Schutz der Uniwiese

112 Zeichen

Anlage 2 – Lageplan Schutz der Uniwiese (aktueller Planungsstand) 
Gesperrte Fläche 
Ausweichfläche 
(abgedeckt)

Beratungsverlauf (4)

16.01.2023 Hauptausschuss
TOP 2.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.01.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
30.01.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0149/2023
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
13.01.2023
Erstellt
12.01.2023 00:50