Straßenkarneval 2023
Mitteilung Hauptausschuss 0149/2023 vom 13.01.2023
Stand: Am 30.01.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Mitteilung Hauptausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 13.01.2023 0149/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 16.01.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.01.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 30.01.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.01.2023 Straßenkarneval 2023 Hier: Darstellung der Prüfergebnisse zum Ratsbeschluss vom 08.12.2022, TOP 3.1.6 In seiner Sitzung am 08.12.2022 hat der Rat der Stadt Köln unter TOP 3.1.6 den Dringlich- keitsantrag „Sessionshöhepunkt 2023 – Karneval dezentral und entspannt feiern!“ (AN/2273/2022) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion sowie der Volt- Fraktion beschlossen. Mit diesem Antrag wurde die Verwaltung beauftragt: 1. Bereits zu Weiberfastnacht 2023 sollen Angebote umgesetzt werden, die den zusätzli- chen Besucherandrang besser verteilen und kanalisieren mit dem Ziel, die bisherigen Feierhotspots zu entlasten. Dafür soll u.a. geprüft werden, ob im rechtsrheinischen Köln, im nördlichen Teil der Innenstadt sowie auf Teilabschnitten der Ringe alternative Angebote zu ermöglichen sind. Gerade für die Zielgruppe der unter 30-jährigen sollen attraktive Angebote geschaffen werden, um gemeinsam Karneval zu erschwinglichen Preisen auch unter freiem Himmel feiern zu können. Hierbei sollen die Akteur*innen des „Runden Tisches Karneval“ und insbesondere das Festkomitee sowie Vertre- ter*innen der Zielgruppe der unter 30-jährigen (etwa über Fachschaften der Universitä- ten oder Schülervertretungen Kölner Oberstufen) eingebunden werden. 2. Die Abfallentsorgung und -vermeidung muss an diesen Tagen auch zum Schutz der Grünflächen an den Feierhotspots sichergestellt werden, beispielsweise durch das Aufstellen und regelmäßige Leeren großer Abfallbehälter. Auch die Ausschilderung der Müll- und Sammelplätze sollte geprüft werden. Die Verwaltung soll prüfen, ob eine Glasverbotszone für den gesamten Stadtbezirk Innenstadt möglich ist. Weiterhin soll an diesen Tagen eine Aktion durchgeführt werden, bei der in der Innen- stadt gesammelter Müll gegen (Wert-)Gutscheine eingetauscht werden kann. 3. Durch Werbung und Informationskampagnen soll über die Respektkampagne hinaus, auf die traditionellen Elemente des Karnevals hingewiesen und auf die schon beste- henden Angebote in den Veedeln aufmerksam gemacht werden. Eine digitale Land- karte der Angebote oder eine Übersicht über die Angebote und deren Auslastung, vor allem zur Lenkung der Besucherströme soll programmiert werden. 2 4. Es soll geprüft werden, wie eine zuverlässige Bedienung der Hauptstrecken der KVB über den ganzen Tag gewährleistet werden kann. Eine Einschränkung wie am 11.11. muss unbedingt verhindert werden. Grundsätzlich wird den nachfolgenden Prüfungsergebnissen vorausgeschickt, dass das Si- cherheits- und Sperrkonzept vom 11.11.2022 in wesentlichen Teilen weiterhin Anwendung findet. Die Verwaltung hat seit dem weitere Optimierungsmaßnahmen mit den verschiedenen Partner*innen eruiert und geplant. Zum Straßenkarneval werden u.a. folgende Punkte ange- passt: Optimierungen vom 16. – 20.02.2023 o Schutz der Uniwiese (vgl. Antwort zu 1.) o Erweiterung Glasverbotszeiten (vgl. Antwort zu 2.) o Weiterentwicklung Respektkampagne (vgl. Antwort zu 3.) Optimierungen am 16.02. o Zugang über zwei Eingänge (vgl. Antwort zu 1.) o Anpassung des ÖPNV-Konzepts (vgl. Antwort zu 4.) o Müllentsorgung und Reinigung (vgl. Antwort zu 2.) Die Verwaltung kommt nach Prüfung der einzelnen Punkte zu folgenden Ergebnissen: Zu 1. Die Verwaltung hat die potentiellen Standorte für alternative Angebote gemeinsam mit der Polizei und KVB AG erneut geprüft. Die Bewertung der einzelnen Standorte ist der beigefüg- ten Matrix (vgl. Anlage 1) zu entnehmen. Zusammengefasst ist festzustellen, dass für alle Standorte bis auf die Uniwiese mindestens ein Ausschlusskriterium existiert. Bei der Uniwiese wird dem Landschaftsschutz dahingehend Rechnung getragen, in dem als Kompensationsmaßnahme auf die Wiese im genutzten Be- reich ein professioneller Rasenschutz ausgebracht wird (vgl. Anlage 2). Auf der abgedeckten Fläche, die sich nach einer Optimierung auf rund 25.000 qm beläuft, wird ein Angebot bereit- gehalten (DJ, Getränke/Imbiss, WC, Mülleimer), welches die Feiernden auf der Fläche halten und den Druck auf die Einlassstellen vermeiden soll. Die Öffnung erfolgt bedarfsabhängig vom Zustrom der Feiernden beziehungsweise von der Auslastung des Kwartier Latäng / Zülpicher Straße. Die nicht genutzten Bereiche werden mittels Bauzäunen abgesperrt und durch Perso- nal geschützt, damit ein Betreten möglichst unterbunden wird. Weiterhin wird – gegenüber der Durchführung am 11.11. – ein zweiter Zugang über die Roon- straße geschaffen, um die Einlasssituation beziehungsweise die Anreise der Feiernden zu entzerren. Die Verwaltung und ihre Sicherheitspartner sind sich in der Bewertung einig, dass eine Aus- gleichsfläche für das Kwartier Latäng in unmittelbarer Nähe liegen muss. Dies begründet sich in den übereinstimmenden Einschätzungen, dass die Feiernden keine weiten Wege in Kauf nehmen werden und nicht vor oder während der Anreise zu einem anderen Ziel als dem Kwartier Latäng gesteuert werden können. Dafür hat das Kwartier Latäng bei den Feiernden zwischen 16 und 30 Jahren aktuell eine zu große Anziehungskraft. Es wird seitens der Verwaltung erneut betont, dass es sich bei dem Sperr- und Sicherheits- konzept (inklusive der Abdeckung und Bespielung der Uniwiese) nicht um eine Veranstaltung handelt, sondern um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Die Akteur*innen des Runden Tischs haben sich am 10.01.2023 dafür ausgesprochen, sich künftig in Fachkreisen dem Thema Alternativveranstaltungen zu widmen. Hierbei sollen auch Vertreter*innen der Zielgruppe beteiligt werden. Am Runden Tisch hat bereits eine Vertreterin des Jugendrings teilgenommen. Entsprechende Alternativveranstaltungen werden jedoch noch nicht bis zum diesjährigen Straßenkarneval (16.02 bis 21.02.2023) geplant werden kön- nen. 3 Zu 2. Hinsichtlich der Optimierung der Müllentsorgung und Reinigung befindet sich die Verwaltung in Planungen mit der AWB GmbH und dem städtischen Dienstleister für das Sicherheitskon- zept. Hierbei werden auch kreative Anregungen aus dem Runden Tisch in Betracht gezogen. Da sich die Müllbehältnisse entlang des Weges zum Kwartier Latäng und auf der Fläche selbst meist in der Nähe der Toiletten, welche ausgeschildert sind, und der Gastronomieein- heiten befinden, wird eine zusätzliche Ausschilderung für nicht erforderlich gehalten. Eine Müllsammelaktion gegen Gutscheine in der gesamten Innenstadt ist logistisch nicht um- zusetzen, da dies eine Vielzahl an Rückgabestellen erfordern würde. Des Weiteren kann kei- ne Gewähr geboten werden, woher der Müll in den Sammelbehältnissen stammt (zum Bei- spiel aus aufgestellten Müllcontainern oder gar Hausmüll). Eine Konzentration auf den von außen begrenzten Bereich der Uniwiese oder des Kwartier Latäng wird derzeit geprüft. Da die Gutscheine nicht aus dem städtischen Gebührenhaushalt der Eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung Abfallwirtschaftsbetrieb finanziert werden dürfen, wird nach anderen Möglichkeiten wie z.B. Sponsor*innen gesucht. Ob diese Suche bis zum Straßenkarneval noch erfolgreich ist, bleibt abzuwarten. Ein stadtweites Glasverbot ist aus rechtlichen und faktischen Gründen nicht umsetzbar. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seinen Entscheidungen zum Glasverbot in Köln (Be- schluss vom 10.02.2010 und Urteil vom 09.02.2012) klargestellt, dass nur die erhebliche Ver- letzungsgefahr, der vielfache Missbrauch von Glasbehältnissen als Wurfgeschosse und die Reifenschäden an Einsatzfahrzeugen, wie sie vor 2010 in den eingerichteten Verbotszonen zu verzeichnen waren, ein derartiges Verbot rechtfertigen. Diese Voraussetzungen liegen in die- sem Ausmaß nach wie vor nur im Kwartier Latäng und in der Altstadt zu bestimmten Zeiten vor. Aufgrund der Erfahrungen zum Straßenkarneval 2022 im Kwartier Latäng werden die Zeiten für das Glasverbot jedoch ausgeweitet, da hier die Voraussetzungen vorliegen. So wird das Verbot am Freitag (17. Februar 2023) von 15 Uhr bis 08 Uhr am Folgetag sowie am Samstag (18. Februar 2023) bereits ab 12 Uhr (statt bisher 15 Uhr) gelten. Zu 3. Auf verschiedenen Informationskanälen informiert die Stadt Köln über die Historie des Karne- vals und Veranstaltungen, die im Jahr 2023 stattfinden. Ebenso werden Maßnahmen und Re- geln kommuniziert. Einerseits wird auf der Internetseite der Stadt Köln (https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/karneval/index.html) zu den Hintergründen des diesjährigen Mottos „Ov krüzz oder quer“ informiert, andererseits wird dort die Entstehung des Kölner Karnevals beschrieben und durch historisches Bildmaterial angereichert. Weiterhin hat die Stadt Köln für das Festkomitee Kölner Karneval eine Plattform zur Verfü- gung gestellt, um die traditionellen Elemente des Karnevals zu beleuchten. Unter der Landingpage „karneval.koeln“ werden die verschiedenen Facetten des Festjahres beschrie- ben. Auf dieser Plattform werden außerdem die zahlreichen Veranstaltungen im Stadtgebiet aufgelistet. Vom 15. Februar 2023 bis zum 21. Februar 2023 werden die Deutzer Brücke und die Zoobrü- cke mit den Motiv „200 Jahre Karneval“ und „Respekt“ beflaggt. Hierzu wird auch die Respekt- Kampagne weiterentwickelt. Weiterhin wird es vom 14. Februar 2023 bis zum 20. Februar 2023 eine Megalight-Kampagne im Stadtgebiet geben, wodurch 52 Mega-Light-Flächen und 101 Roadside Screens mit dem Motiv „200 Jahre Karneval“ bespielt werden. Wie jedes Jahr, werden neben den hervorgehobenen Informationen anlässlich des Festjahres, Informationen zum Glasverbot, dem Jugendschutz, Inklusion, Edelgard auf städtischen Social- Media-Kanälen, gegenüber den Medien, im Rahmen von Plakaten und auf einer städtischen Homepage (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/karneval/index.html) gebündelt sowie im Vorfeld und während Weiberfastnacht bis Aschermittwoch verbreitet. Zu- 4 dem wird das Thema Sauberkeit und Abfallvermeidung aufgegriffen. Eine digitale Landkarte oder Übersicht der Angebote ist dann sinnvoll, wenn die Informatio- nen, insbesondere die Auslastung aktuell angepasst werden. Der Verwaltung liegen kurzfristig nur Informationen zur Auslastung der Feierhotspots im Straßenkarneval (Altstadt, Kwartier Latäng und Südstadt) vor. Inwieweit diese Informationen zeitnah an den einzelnen Tagen digi- tal abgebildet und ob künftig weitere Instrumente zur Messung von Befüllungsgraden in ande- ren Bereichen genutzt werden können, wird aktuell noch geprüft. Unabhängig davon ist die Wirkung dieser Information immer vom Empfänger abhängig: Wäh- rend beispielsweise traditionelle Karnevalist*innen und Familien wahrscheinlich ausgelastete Bereiche eher meiden, womit das Ziel der Besuchersteuerung erreicht wäre, kann eine hohe Auslastung junge Feiernde eher noch anziehen. Auf der bereits oben erwähnten Landingpage „karneval.koeln“ besteht bereits eine Übersicht über viele Karnevalsveranstaltungen. Hier können Interessent*innen gezielt oder auch allge- mein nach bestimmten Veranstaltungsformaten suchen. Über die Verlinkung zum/zur Veran- stalter*in können weitere Details abgerufen und – soweit notwendig und noch verfügbar – Ti- ckets bestellt werden. Die bewährten Kartenanwendungen, in denen beispielsweise zugangsbeschränkte Bereiche wie das Kwartier Latäng und glasfreie Zonen dargestellt sind, werden fortgeführt und zur Bür- ger*inneninformation auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Zu 4. Durch die Anpassung des Sicherheitskonzeptes für das Kwartier Latäng und der Nutzung ei- nes Großteils der Uniwiese soll ein Rückstau und Abweisen von Feiernden vermieden wer- den. Dadurch soll auch die Funktionsfähigkeit der KVB, insbesondere am Barbarossaplatz gewährleistet werden. Die Probleme am 11.11.2022 sind entstanden, weil den Feiernden nicht ausreichende Flächen zur Verfügung gestellt werden konnten und das Ausweichen unter an- derem in den Bereich der Luxemburger Straße zur Einstellung des Betriebs am Barbarossa- platz geführt hat, was weitreichende Konsequenzen für den innerstädtischen ÖPNV-Betrieb hatte. Die KVB AG ist sowohl im Planungsgremium als auch im Koordinierungsstab vertreten. Hier wurden bereits verbesserte Sicherungsmaßnahmen von einzelnen Linien besprochen. In den weiteren, anstehenden Gesprächen werden diese ein Schwerpunkt bleiben. gez. Blome i.V. Anlagen - Anlage 1: Matrix mit den Prüfergebnissen der Flächen für alternative Angebote - Anlage 2: Lageplan Schutz der Uniwiese -
Anlage 2 - Lageplan Schutz der Uniwiese
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 2 – Lageplan Schutz der Uniwiese (aktueller Planungsstand) Gesperrte Fläche Ausweichfläche (abgedeckt) -
Anlage 1 - Bewertungsmatrix Ausgleichsflächen
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Bezeichnung Flächengröße in m² brutto (ca.) Besucher* innen- kapazität (ca.) Eigentum Erreichbarkeit ÖPNV Erreichbarkeit zu Fuß aus Richtung Kwartier Latäng/ Zülpicher Platz Infrastruktur für eine Nutzung vorhanden (Wasser/ Abwasser/ Strom) Planerische Einschränkungen Vorbelastung durch andere Veranstaltungen Umfeld Eingriffe in den Verkehr für Nutzung notwendig? Sonstige Anmerkungen Pro Contra Deutzer Werft/ befestigte Fläche zwischen Fußweg Herbert-Liebertz- Weg und Severinsbrücke 16.000 30.000 städtisch Sehr gut schlecht Ja Für den Bereich „Deutzer Werft“ wurde 1998 durch den Rat der Stadt Köln ein Bebauungsplan gemäß Baugesetzbuch aufgestellt. Dieser schließt alle Nutzungen, bis auf fünf historische bedingte Veranstaltungen (u.a. Deutzer Kirmes) aus. Ja Kern-Mischgebiet, Wohngebiet Ggf. Sperrung Siegburger Straße Größe der Fläche Erreichbarkeit mit ÖPNV Erreichbarkeit für 37 Bbebauungsplan schließt Nutzung aus Lärmgrenzwerte sind nicht einzuhalten, da die sehr seltenen Ereignisse (Ausnahmen nach dem Freizeitlärmerlass), die hierfür notwendig wären, durch die Kirmes bereits ausgereizt sind. Eine Verstärkung dieser Belastung würde zu erfolgreichen Klagen gegen die Veranstaltung und ggf. auch gegen die lt. Bebauungsplan zulässigen Veranstaltungen führen. Die Zulassung einer Veranstaltung dort wurde durch die Anwohnerschaft bereits verwaltungsgerichtlich überprüft. Vorbelastung durch viele Demonstrationen Nähe zum Rhein Wiese vor LANXESS arena 9.000 15.000 nicht städtisch Sehr gut schlecht Ja Ja, Bebbauungsplan setzt private Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage, fest. Nein Kern-Mischgebiet, Wohngebiet Geringfügig Erreichbarkeit für ÖPNV Erreichbarkeit für 37 Hanglage und Unebenheiten bereits beim Public Viewing (2008, 2010 und 2012) problematisch Wenig Fläche für z. B. Unfallhilfsstelle (UHS) Parallelveranstaltungen in der Arena Privatgelände Messeparkplätze Deutz (P21 oder P22) > 26.000 45.000 städtisch gut schlecht Ja Nein Ja, Weihnachtscircus Messe, Wohngebiet ja Größe der Fläche Erreichbarkeit für 37 Der städtische Teil des P21 soll kurzfristig an die Messe übertragen werden und ist dann Privatgelände, auf das die Stadt Köln keinen direkten Zugriff hat. Der P22 läge innerhalb mehrerer vielbefahrenener Straßen. Eine Ablenkung und sogar Unfälle mit alkoholisierten Feiernden wären vorprogramiert Trennung durch fließenden Verkehr Entfernung zum Kwartier Latäng unattraktive Fläche Neumarkt 7.500 10.000 städtisch Sehr gut gut Ja Nein Ja Kern-Mischgebiet, Wohngebiet Ja, in erhblichem Maße für IV und ÖPNV Drogenszene! zum Straßen-karneval paralleler Aufbau Funkenbiwak Rote Funken Erreichbarkeit mit ÖPNV Massive Einschränkungen für den Verkehr Nähe zum Alter Markt/Heumarkt, Wanderbewegung mit weiteren Verkehrseinschränkungen Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der Veranstaltung Alter Markt/Heumarkt wegen Trennung KVB aus Westen Wenig Platz Umfahrung ist wichtige Querverbindung im Ost-West-Bereich Hohenzollernring zwischen Friesenplatz und Rudolfplatz, Hahnenstraße/ Pilgrimstraße, Neumarkt 30.000 50.000 städtisch Sehr gut sehr gut Ja Nein Ja, Gamescom- Festival Kern-Mischgebiet, Wohngebiet Ja, erheblich Bereits für Veranstaltungen bekannte Fläche Ausreichend Fläche vorhanden Erreichbarkeit mit ÖPNV Erhebliche Beeinträchtigungen für Gewerbetreibende + Anwohner*innen durch Nutzung zu erwarten. Ringe müssen mehrtägig für den Verkehr gesperrt werden. Geplante bauliche Trennung des Radwegs auf diesem Teilstück bei meist alkoholisierten Feiernden ist unfallträchtig. Wanderbewegung aus dem Zülpicher Viertel über das Teilstück Ringe zwischen Yitzhak-Rabin-Platz und Rudolfplatz inkl. Querung Lindenstraße, Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße zu erwarten: Hohes Unfallpotential, daher Komplettsperrung für den Verkehr inklusive ÖPNV erforderlich. Zum Straßenkarneval stehen dort bereits vor Weiberfastnacht Tribünen für die Schull- und Veedelszöch sowie den Rosenmontagszug. Diese bergen trotz Einhausung ein hohes Risikopotential insbesondere für alkoholisierte Personen. In den Abend-/Nachtstunden vermehrte Konflikte mit den Besucher*innen der ansässigen Clubs u.ä. Betriebe zu erwarten. Stadion/ Vorwiesen > 50.000 90.000 städtisch Mäßig schlecht Ja Entwicklungsziel 2 "Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen Grünanlagen" -> Gebotsregelungen des Landschaftsplans gelten Ja (Stadion, Come- together-Cup, FC-Saisoneröffnung) Wohngebiete (Müngersdorf, Junkersdorf) Bestehende Vereinbarung mit Anwohner*innen Nein Erreichbarkeit für 37 Bereits bekannte Fläche Ausreichend Fläche Wiesenflächen müssen für Sport-Nutzungen wieder hergestellt werden oder abgedeckt werden abgelegen mäßige Erreichbarkeit Lärmproblemtik Sportpark Müngersdorf längere Einschränkungen für den Breitensport oder hoher Aufwand zur Abdeckung der Wiese Poller Wiesen (Wiesen zwischen Drehbrücke und Südbrücke) > 100.000 200.000 städtisch gut Schlecht Nein Landschaftsschutzgebiet Nein Gewerbegebiet (Deutzer Hafen) Ja, Sperrung Alfred-Schütte- Allee. Betroffen wären auch Löschbootstation 37, Wache der WSP und die Gewerbetriebe Erreichbarkeit 37 Ausreichend Fläche Nähe zum Rhein Absicherung auf ganzer Länge notwendig Ver- und Entsorgung nur auf Alfred-Schütte-Allee möglich. Entsorgung wäre auf der Wiese nur mit Dixitoiletten möglich, was jedoch aufgrund des Untergrundes schwierig (schlechte Anfahrbarkeit für Aufstellung, Entleerung und Abholung sowie Standfestigkeit) ist. Beeinträchtigug für Gewerbebetriebe Jugendpark > 50.000 max. 15.000 nicht städtisch gut Schlecht Ja Teilweise Landschafts- schutzgebiet Ja, Jeck im Sunnesching sowie "Poller Wiesen". Ein Lärmquartier mit dem Tanzbrunnen Grünflächen, Wohngebiet, Kern- Mischgebiet ja Genehmigte Veranstaltungsfläche Kein öffentlicher Raum Entfernung zum Kwartier Latäng Mangelnde/schlechte Beleuchtung Lärmschutz (gleiches Lärmquartier wie Tanzbrunnen) Für Veranstaltungen kann nicht der gesamte Bereich genutzt werden Seite 1 Bezeichnung Deutzer Werft/ befestigte Fläche zwischen Fußweg Herbert-Liebertz- Weg und Severinsbrücke Wiese vor LANXESS arena Messeparkplätze Deutz (P21 oder P22) Neumarkt Hohenzollernring zwischen Friesenplatz und Rudolfplatz, Hahnenstraße/ Pilgrimstraße, Neumarkt Stadion/ Vorwiesen Poller Wiesen (Wiesen zwischen Drehbrücke und Südbrücke) Jugendpark Lärmschutz (57) Landschaftsschutz und Artenschutz (57/67) Individualverkehr (64/66) Landespolizei/ Wasserschutzpolizei KVB Feuerwehr (37) Denkmalschutz (48) Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich nicht zu bewältigen. Zurzeit wird versucht, die Deutzer Kirmes auch 2023ff vor einem Klageverfahren zu schützen, Karneval würde die guten Ansätze ins Gegenteil verkehren. Festgesetztes Überschwemmungsgebiet des Rheines; Abstimmung mit BezReg Köln erforderlich. Größtenteils Landschaftsschutzgebiet. Ausnahmegenehmigung denkbar. Mit 574/2 (vorsorgender Bodenschutz) sind rechtzeitig Maßnahmen und Bodenuntersuchungen abzustimmen (Stichwort Bodenverdichtung im Grünbereich) Wasserschutzpolizei: aufgrund ihrer Größe ist die Fläche aus der Erkenntnislage der Vergangenheit für entsprechende Veranstaltungen geeignet. Die unmittelbare Nähe zum Rhein macht eine ausreichende Sicherung in Richtung Fluss erforderlich. Je nach Struktur der Fläche ist ein Rettungsweg zwischen Fluss und Veranstaltungsraum notwendig. Mit Einschränkungen der Stadtbahn Linie 7 ist zu rechnen, da die Menschen unter Alkoholeinfluss ggf. unkontrolliert an nicht vorgesehenen Stellen den Gleisbereich kreuzen (Siegburger Str. sowie Siegburger Str./Deutzer Brücke). Zusätzlicher Personalaufwand am Überweg der Linie 7 Haltestellen Deutzer Freiheit sowie an der Haltestelle der Linien 1 und 9. Gute Erreichbarkeit für 37 Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich nicht zu bewältigen, da die Beschallung hangabwärts in Richtung Bebauung ausgerichtet werden müsste. Positiv: An-/Abreise mit DB und vier Stadtbahnlinien möglich; Negativ: Gleisquerungen im Bereich Linien 3 und 4 wahrscheinlich --> erhöhtes Unfallpotential. Gute Erreichbarkeit für 37 Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens sowie der Vorbelastung durch den Weihnachtscircus schwierig. P21 wird im Zuge des Umbaus des Messekreisels / Neubau Stadtbahn Mülheim mittelfristig nicht zur Verfügung stehen. Zoobrücke und Pfälzischer Ring sind Hauptverkehrsachsen, hier dürfen die Veranstaltungen die Verkehrsteilnehmenden nicht ablenken. Aufgrund der zu erwartenden hohen Personenzahl (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen mehrsprurigen Straße wird der Standort kritisch gesehen. Massiver Eingriff in den Stadtbahnverkehr. Gute Erreichbarkeit für 37 Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich nicht zu bewältigen. nicht betroffen Der Neumarkt ist ein komplexer Knotenpunkt mit zum Teil sehr hoher Verkehrslast. Hier dürfen die Veranstaltungen die am Verkehr Teilnehmenden nicht ablenken. Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 15.000 Personen (teils alko holisiert) ist mit am Verkehr Teilnehmden vor Ort zu rechnen. Hohe Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben den sehr viel befahrenen mehrsprurigen Straßen werden ebenso kritisch gesehen. Eine Sperrung für den allgemeinen und öffentlichen Verkehr (vgl. Heumarkt) ist notwendig, wird aufgrund der verkehrlichen Bedeutung jedoch als sehr kritisch gesehen. Auch die Nähe zum Heumarkt wird u.U. zu Problemen auf der Cäcilienstraße (Wanderungen zwischen den Austragungsstätten) führen. Diese wäre daher ab Deutzer Brücke für den Verkehr zu sperren. Massiver Eingriff in den Stadtbahn- und Busverkehr. Durch die notwendige Trennung der Linien 1, 7 und 9 erhöhter Druck auf U-Bahn, um damit ins Rechtsrheinische zu gelangen. Zusätzliches Personal für zeitweilige Sperrung der U-Bahn-Abgänge notwendig, um Überfüllung zu verhindern. Bei schlechtem Wetter könnte HUGO-Passage sehr voll werden, da Feiernde hierhin ausweichen. Prüfen, ob Entfluchtung aus U-Bahn noch möglich. Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich nicht zu bewältigen. Wegen dichter Wohnbebauung: Schallschutzprognose notwendig! nicht betroffen Maßnahme verkehrsrechtlich bei Vollsperrung möglich, jedoch steht dies im Kontrast zur neu errichteten Radverkehrsanlage (Radfahrstreifen), dies gilt es abzuwägen. Hier dürfen die Veranstaltungen die Verkehrsteilnehmenden nicht ablenken. Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 50.000 Personen (teils alkoholisiert) ist mit am Verkehr Teilnehmden vor Ort zu rechnen. Hohe Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben den sehr viel befahrenen Straßen werden ebenso kritisch gesehen. Durch Wechsel zwischen Kwartier Latäng und Ringen in beiden Richtungen massive Auswirkungen auf die Linien 1, 7 und 9 --> Trennung aller drei Linien notwendig. U-Bahn Haltestellen (Zwischen- und Fahrebene) Rudolfplatz und Friesenplatz werden bei schlechtem Wetter zum Aufenthalt genutzt. Gefahr der Überfüllung, da Züge nicht mehr entfluchtet werden könnten; Bei Überfüllung ist eine Zugangssteuerung nicht möglich, somit auch keine Durchfahrt ohne Fahrgastwechsel aufgrund erhöhter Unfallgefahr.Zudem Gefahr von Tunnelläufern. Aufzüge können durch technischen Dienst nicht in der vorgegebenen Zeit erreicht werden, um Personen zu befreien. Somit müssen die Aufzüge abgeschaltet werden. Im Bereich Hahnenstr./Ringe ist mit erheblichen Einschränkungen im ÖPNV und IV zu rechnen, welche der Feuerwehr durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Innenstadtbereich dann Probleme machen. Im Sportpark Müngersdorf finden eine Vielzahl von Veranstaltungen mit Musikbeschallung statt; eine zusätzliche Veranstaltung des zu erwartenden Ausmaßes würde den Standort Sportpark rechtlich gefährden. Keine Schutzgebietsfestsetzung, aber Entwicklungsziel 2 "Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen Grünanlagen" auf städtischer Fläche. Daher gelten hier die Gebotsregelungen des Landschaftsplans für alle städtischen Dienststellen und demnach ist es geboten, Nutzungsverträge nur dann zuzulassen, wenn die beabsichtigte Nutzung den Darstellungen des LP nicht zuwiderläuft. Mit 574/2 (vorsorgender Bodenschutz) sind rechtzeitig Maßnahmen und Bodenuntersuchungen abzustimmen (Stichwort Bodenverdichtung). Keine zusätzlichen Züge für An- und Abreise möglich; Somit keine Nutzung der Stadionanlage, was zudem auch zusätzlichen Personaleinsatz für die Abwicklung (Verkehrsmeister und Service) benötigen würde. Haltestellen Alter Militärring und Parkhaus sehr schmal. Zusätzliches Sicherheitspersonal erforderlich, um Abwicklung sicherzustellen. Bei einer regelmäßig jährlich stattfindenden Veranstaltung müsste zurzeit dafür Sorge getragen werden, dass sensible Nutzer von ggf. noch im benachbarten Gewerbegebiet angesiedelte Nutzungen an diesem Tag „ausquartiert“ werden; eine zukünftige Nutzung des Areals direkt neben dem Plangebiet Deutzer Hafen ist lärmfachlich nicht realisierbar. Landschaftsschutzgebiet. Ausnahme möglich, insoweit die geplante Maßnahme dem Schuzzweck des LP nicht zuwiderläuft. Im hier betroffenen LSG 20 ist deren Schutzzweck insbesondere die stille Erholung, also klares Nein. Festgesetztes Überschwemmungsgebiet des Rheines; Abstimmung mit BezReg Köln. Wasserschutzpolizei: aufgrund ihrer Größe ist die Fläche aus der Erkenntnislage der Vergangenheit für entsprechende Veranstaltungen geeignet. Die unmittelbare Nähe zum Rhein macht eine ausreichende Sicherung in Richtung Fluss erforderlich. Je nach Struktur der Fläche ist ein Rettungsweg zwischen Fluss und Veranstaltungsraum notwendig. ggf. Beeinträchtigungen des Stadtbahnverkehrs; zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig. Umsteigende Haltestelle Deutzer Freiheit in die Linie 7 --> Fußgängertunnel kann zur Gefahr werden. Denkmalschutz: eine Erlaubnis nach §9 DschG NRW kann nur erteilt werden, wenn mit adäquaten Schutzmaßnahmen nachgewiesen und gewährleistet wird, dass eine Zerstörung/Beschädigung des Gründenkmals auszuschließen ist. Dies gilt nicht nur für die Wiesenflächen, sondern auch für die Platanen-Allee, entlang der Alfred-Schütte-Allee, die sicherlich als öffentliche Toiletten missbraucht werden. Wegen der verwaltungsgerichtlichen Auflage des im gleichen "akustischen Quartier" befindlichen Tanzbrunnens sind die Möglichkeiten im Jugendpark beschränkt; die Bedingungen für ein sogenanntes seltenes Ereignis könnten voraussichtlich nur durch eine Begrenzung der Veranstaltung auf sehr wenige Stunden erfüllt werden; außerdem wäre die Veranstaltung um 22 Uhr zu beenden; im Übrigen findet voraussichtlich jedes Jahr zeitgleich eine Veranstaltung im Tanzbrunnen statt - diese Gleichzeitigkeit hätte zur Folge, dass entweder die Veranstaltung im Tanzbrunnen oder die Veranstaltung im Jugendpark mit einem um 10 Dezibel verringerten Beurteilungspegel durchgeführt werden müsste, sodass entweder die Veranstaltung im Jugendpark oder die Veranstaltung im Tanzbrunnen nicht mehr für das Publikum sinnvoll durchführbar wäre. Nutzung nur mit Schallschutzprognose! Auch hier LSG 20, aber teils mit intensiver Freizeitnutzung. Ausnahme denkbar, zumindest im Bereich der Zoobrücke Festgesetztes Überschwemmungsgebiet des Rheines; Abstimmung mit BezReg Köln. KVB-seitig unkritisch. Buslinien werden ggf. umgeleitet/ zurückgezogen. Denkmalschutz: Der Jugendpark ist Teil des denkmalgeschützen Rheinparks; eine Erlaubnis nach §9 DschG NRW kann nur erteilt werden, wenn mit adäquaten Schutzmaßnahmen nachgewiesen und gewährleistet wird, dass eine Zerstörung/Beschädigung des Gründenkmals auszuschließen ist. Dies gilt nicht nur für die Wiesenflächen, sondern auch für die gesamte Parkgestaltung und Bepflanzungen, die sicherlich als öffentliche Toiletten missbraucht werden. Seite 2 Bezeichnung Flächengröße in m² brutto (ca.) Besucher* innen- kapazität (ca.) Eigentum Erreichbarkeit ÖPNV Erreichbarkeit zu Fuß aus Richtung Kwartier Latäng/ Zülpicher Platz Infrastruktur für eine Nutzung vorhanden (Wasser/ Abwasser/ Strom) Planerische Einschränkungen Vorbelastung durch andere Veranstaltungen Umfeld Eingriffe in den Verkehr für Nutzung notwendig? Sonstige Anmerkungen Pro Contra Chlodwigplatz < 2.000 < 4.000 städtisch gut gut Ja Nein Ja Besonderes Wohngebiet Ja, erheblich Erreichbarkeit für 37 Wenig Fläche -> schnelle Überfüllung erhebliche Einschränkungen für den Verkehr Weiberfastnacht traditionell belegt durch das "Spiel von Jan und Griet" Ebertplatz mit Theodor-Heuss- Park 40.000 15.000 städtisch sehr gut schlecht Ja Theodor-Heuss-Park liegt im Landschaftsschutzgebiet und steht unter Denkmalschutz Ja. Auf dem Ebertplatz finden im Rahmen des Zwischennutzungs- konzeptes z.T. lärmintensive Veranstaltungen statt. Kern-Mischgebiet, Wohngebiet Ja Dealer-/Drogenszene auf dem Platz Erreichbarkeit für 37 Wenig nutzbare Fläche -> schnelle Überfüllung Fläche beidseitig vom Ring eingeschlossen. Ohne Sperrung für den IV erhebliches Risiko für Feiernde. Mit Sperrung für IV erhebliche Auswirkunen auf den innerstädtsichen IV. Viele Niveauunterschiede auf dem Ebertplatz aufgrund der Beetstruktur Absicherung Brunnen Ebertplatz und Wasserfläche Theodor-Heuss-Park nicht effektiv leistbar Hansaplatz 4.000 < 8.000 städtisch sehr gut mäßig Nein Grünfläche: Denkmalschutz Nein Kern-Mischgebiet, Wohngebiet Ja Beim Hansaplatz handelt es sich um eine Grünfläche mit angrenzender Schule, Turnhalle und Sportplatz. Erreichbarkeit für 37 Wenig nutzbare Fläche -> schnelle Überfüllung verkehrliche Einschränkungen für den IV Mediapark 8.000 < 15.000 nicht städtisch sehr gut mäßig Ja Nein Ja Kern-Mischgebiet, Wohngebiet Ja Der Betrieb und Zugang zu den umliegenden Gebäuden (insbesondere Cinedom) darf nicht eingeschränkt sein. Erreichbarkeit für 37 Wenig Fläche -> schnelle Überfüllung Grenzt an Wasserfläche -> Sicherheitsrisiko Immissionsrechtlich sehr vorbelastet. Parkplatz Südstadion 13.000 20.000 stadtnahe Gesellschaft gut gut Ja Landschaftsschutzgebiet Ja, erheblich Kern-Mischgebiet, allgemeines, Wohngebiet Ja Der Parkplatz am Südstadion wird zur Karnevalszeit i.d.R. durch eine Zeltveranstaltung genutzt. Derzeit befindet sich ein Geflüchteteenunterkunft dort. Erreichbarkeit für 37 Bereits bekannte Fläche Privatgelände Steht i.d.R. zum Straßenkarneval nicht zur Verfügung. Immissionsrechtlich nicht darstellbar. Die maximale Anzahl wird voraussichtlich nicht ausreichen. Turiner Straße 10.000 15.000 städtisch sehr gut schlecht Ja Nein Nein Kern-Mischgebiet, Besonderes Wohngebiet Ja Erreichbarkeit mit ÖPNV Benachbarter Eigelstein ist zum Teil als besonderes Wohngebiet eingestuft. Tunnel im rückwärtigen Bereich (Ursulastraße) vermehrte An- und Abreise über den Ebertplatz zu erwarten, was zur Sperrung der Ringe in diesem Bereich führen wird, welche allerdings Umleitungsstrecke für die Turiner Straße wären. Anfahrbarkeit Strahleninstitut muss durchgängig gewährleistet sein. Auswirkung auf den IV mit Folgen für 37 Uniwiese 40.000 70.000 städtisch sehr gut sehr gut Ja Landschaftsschutzgebiet Denkmalschutz Nein Sonderbauflächen (Universität), Wohngebiet Ja Bodenschutz und intensive Reinigung erforderlich unmittelbare Nähe zum Kwartier Latäng keine Veranstaltung erforderlich; bedarfsorientierte Beschallung und Getränkeverkauf ausreichend. Daraus ergibt sich eine kürzere Beschallungszeit im Vergleich zu anderen Flächen. ausreichend Fläche Erreichbarkeit für 37 Verhinderung der Abwanderung zum Aachener Weiher und in das Belgische Viertel realistisch Landschaftschutzgebiet Fläche duch Auf-und Abbau von Rasenschutzelementen und Absperrungen mind. 1 Woche nicht als Naherholungsgebiet nutzbar. Allgemeine Anmerkungen/ Hinweise Im Gegensatz zu der Uniwiese muss auf allen Ausweichflächen ein Programm mit einem festen Beginn und Ende in Form einer Veranstaltung angeboten werden. Das wiederum führt unweigerlich zu Problemen aus immissionsrechtlicher Sicht, da eine Beschallung bei Ianspruchnahme eines sehr seltenen Ereignisses nach Freizeitlärmerlass deutlich unter 8 Stunden bleiben muss. Dies ist nur mit einer lageabhängigen Beschallung wie am 11.11.2021 an den Uniwiesen zu gewährleisten, weil das Publikum anschließend in das dann wieder offene Zülpicher Viertel gelangen kann. Bei anderen Alternativflächen würde definitiv nach Veranstaltungsende unweigerlich eine Wanderbewegung entlang von vielbefahrenen Straßen einsetzen, die weitere Gefahren und Vermüllung mit sich bringen. > 30.000 = sehr gut KVB und Bhf. < 1 km = sehr gut Bis 1 km = sehr gut ja nein nein Gewerbegebiet nein > 20.000 - 30.000 = gut KVB und Bhf. 1- 2 km = gut 1-2 km = gut nein teilweise teilweise Kern-Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet ja 15.000 - 20.000 = mäßig KVB und Bhf. 2- 3 km = mäßig 2-3 km = mäßig Ausschluss-kriterien (z.B. Bebauungsplan) erheblich besonderes Wohngebiet, Ausschlussgründe ja, mit Besonderheiten < 15.000 = schlecht KVB und Bhf. über 3 km = schlecht über 3 km = schlecht ja, erheblich WSP = Wasserschutzpolizei LSG = Landschafts-schutzgebiet 37 = Feuerwehr 48 = Amt für Denkamlschutz und Denkmalpflege Seite 3 Bezeichnung Deutzer Werft/ befestigte Fläche zwischen Fußweg Herbert-Liebertz- Weg und Severinsbrücke Chlodwigplatz Ebertplatz mit Theodor-Heuss- Park Hansaplatz Mediapark Parkplatz Südstadion Turiner Straße Uniwiese Allgemeine Anmerkungen/ Hinweise Lärmschutz (57) Landschaftsschutz und Artenschutz (57/67) Individualverkehr (64/66) Landespolizei/ Wasserschutzpolizei KVB Feuerwehr (37) Denkmalschutz (48) Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich nicht zu bewältigen. nicht betroffen Der Chlodwigplatz ist ein komplexer Knotenpunkt mit zum Teil sehr hoher Verkehrslast. Hier dürfen die Veranstaltungen den am Verkehr Teilnehmenden nicht ablenken. Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 4.000 Personen (teils alkoholisiert) ist mit Konflikten Fußgänger / Radfahrer zu rechnen vor Ort. Hohe Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen Straße werden ebenso kritisch gesehen. Gerade der konfliktbehaftete Chlodwigplatz (Kreisverkehr und Stadtbahnhaltestelle) müsste durch Sperrungen (Bus, Bahn und KFZ) entgegen gewirkt werden. Massiver Eingriff in den Stadtbahn- und Busverkehr. Erhöhtes Unfallpotential für die Linien 15 und 16 im oberirdischen Bereich. Linien müssten bis Haltestelle Ulrepforte zurückgezogen werden. Busse werden weiträumig abgeleitet. Je nach Personenaufkommen muss die zu diesem Zeitpunkt durch die U-Bahn verkehrende Linie 16 (von und nach Bonn) bis zur Haltestelle Bonner Wall zurückgezogen werden. Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich nicht zu bewältigen. Theodor-Heuss-Park LSG 13. Verbotstatbestände gemäß Landschaftsplan sind erfüllt.Von den Strukturen her (großer Parkweiher) ungeeignet. Hier dürfen die Veranstaltungen die am Verkehr Teilnehmenden nicht ablenken. Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 15.000 Personen (teils alkoholisiert) ist mit Konflikten Fußgänger / Radfahrer zu rechnen vor Ort. Große Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen Straße werden ebenso kritisch gesehen. Personal zur Sicherung der unterirdischen Haltestelle erforderlich (Vermeidung von Personenansammlungen um mögliche Entfluchtungen zu gewährleisten), ggf. zeitweise Absperrungen erforderlich Theodor-Heuss-Park steht unter Denkmalschutz. Schutz und Absicherung des Brunnens am Theodor-Heuss-Park erforderlich. Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich nicht zu bewältigen. nicht betroffen Hier dürfen die Veranstaltungen die am Verkehr Teilnehmenden nicht ablenken. Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 8.000 Personen (teils alkoholisiert) ist mit Konflikten Fußgänger / Radfahrer zu rechnen vor Ort. Große Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen Straße werden ebenso kritisch gesehen. Eine Sperrung (vgl. Hohenzollernring) von Fahrspuren oder Straßen (Ring und Kyotostr) wäre ggfs. notwendig. Anbindung Hansaring mit DB und fußläufig Ebertplatz mit vier Linien zu erreichen. Drohende Überfüllung Haltestelle Hansaring müsste mit hohem Personaleinsatz verhindert werden. Durchfahrt ohne Halt wäre möglich. Absperrmaterial notwendig. Grünfläche steht unter Denkmalschutz. Schutz und Absicherung der Stadtmauer sowie der Skulptur "Frau mit totem Kind" erforderlich. Immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich nicht zu bewältigen. Aufgrund Beschwerdelage im Mediapark Schallschutzprognose notwendig. nicht betroffen Hier dürfen die Veranstaltungen die am Verkehr Teilnehmenden nicht ablenken. Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 15.000 Personen (teils alkoholisiert) ist mit Konflikten Fußgänger / Radfahrer zu rechnen vor Ort, weswegen eine Sperrung von Straßen notwendig machen wird. Große Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen Straße werden ebenso kritisch gesehen. Verteilung auf umliegende Haltestellen zu erwarten. Seitens KVB nicht besonders kritisch. Am Parkplatz Südstadion finden vor Karneval und an Karneval sowie im Herbst ein Vielzahl von Zeltveranstaltungen statt; rechtlich ist die Anzahl der Zeltveranstaltungstage bereits heute ausgereizt. Eine Veranstaltung von größerem Ausmaß würde die Zeltveranstaltungen an Karneval und im Herbst angreifbar machen und die ohnehin schwierige Abwägung zwischen Anwohnerschutz und öffentlichem Interesse noch weiter erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen. Parkplatzbereich Südstadion LSG 17. Vorbehaltlich Eigentümereinverständis Ausnahmegenehmigung denkbar. Die Straßenverkehrsbehörde sieht den vorgesehen Platz am Südstadion äußerst kritisch und teilt ihre Bedenken mit. Aufgrund der zu erwartenden Personenzahl bis zu 20.000 Personen (teils alkoholisiert) ist vor Ort mit Konflikten Fußgänger / Radfahrer zu rechnen. Hohe Fußgängerströme (teils alkoholisiert) direkt unmittelbar neben einer sehr viel befahrenen zweispurigen Straße werden ebenso kritisch gesehen. je nach Nutzung der Fläche reicht vorhandene Stadtbahntaktung nicht aus. Verstärker sind jedoch wahrscheinlich nicht möglich. Viele Umsteiger an der Haltestelle Eifelstraße --> Unfallgefahr durch schmalen Bahnsteig ggf. 3 Züge (15, 16, 18) zu einer Linie 12 immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der zu erwartenden Dauer und des zu erwartenden Zuschauerverhaltens voraussichtlich nicht zu bewältigen nicht betroffen Wenn Versorgungstheken und Toilettenanlagen aufgebaut werden müssen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Sperrung lediglich an Weiberfastnacht, Karnevalssamstag und Rosenmontag erfolgen wird. Da die Nord-Süd Verbindung über die Ringe bereits durch die Maßnahmen rund um die Zülpicher Str. gesperrt ist, würde eine leistungsfähige Umleitungsstrecke entfallen und das Rheinufer zusätzlich belasten. Hier ist ein großes med. Strahleninstitut (Turiner Str. 2) ansässig, welches jederzeit erreichbar sein muss. Bei bis zu 15.000 Feiernden wird das schwerlich möglich sein wird, zumal die Anfahrbarkeit nicht nur auf Kranken-/Rettungswagen sondern auch für Taxen und private PKW gewährleistet werden muss. Zusätzlicher Personalaufwand, um U-Bahn Haltestelle Ebertplatz bzgl. möglicher Überfüllung zu beobachten und ggf. Zugänge zeitweilig zu sperren. Im Bereich Turinerstraße ist mit erheblichen Einschränkungen im ÖPNV und IV zu rechnen, welche der Feuerwehr durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Innenstadtbereich dann Probleme machen. immissionsschutzrechtlich / lärmtechnisch aufgrund der bedarfsorientierten Beschallung scheint die Einhaltung eines sehr seltenen Ereignisses nach Freizeitlärmerlass nicht unmöglich. Landschaftsschutzgebiet betroffen Schutz von Sträuchern und Bäumen notwendig Im Rahmen der Genehmigung nach Kölner Stadtordnung sind die Flächen nach der Nutzung wieder herzustellen. Boden muss im Anschluss gelockert werden. Kein zusätzlicher verkehrlicher Aufwand zu erwarten, da Linie 9 sowieso getrennt. Bereich Aachener Weiher muss dennoch abgesperrt werden, um Gleisquerungen im Bereich der Grünfläche zu verhindern. Aus Sicht der Feuerwehr ist eine Fläche abseits der öffentlichen Verkehrsräume immer zu begrüßen, da hier mit den geringsten Einschränkungen für sie zu rechnen ist. Denkmalschutz: eine Erlaubnis nach §9 DschG NRW kann nur erteilt werden, wenn mit adäquaten Schutzmassnahmen nachgewiesen und gewährleistet wird, dass eine Zerstörung/Beschädigung des Gründenkmals auszuschließen ist. Dies gilt nicht nur für die Wiesenflächen, sondern auch für die große Platanen- Allee, die umliegenden Strauchanlagen und das denkmalgeschütze Universitätshauptgebäude. Die Bereitstellung einer entfernteren Alternativfläche, die sich nicht im Nahbereich der Zülpicher Straße befindet, eröffnet eher eine weitere Feiermöglichkeit und ggfs. die Entstehung eines zusätzlichen Hotspots. Es erscheint unwahrscheinlich, dass die Besucherströme kurzfristig zu einem weiter entfernten Platz gelenkt werden können. Darüber hinaus ist es fraglich, ob die Klientel, die den Bereich der Zülpicher Straße zum Feiern aufzusuchen möchte bereits im Vorfeld eine (aus deren Sicht unattraktivere) Alternativfläche ansteuert. Die Personaldecke ist mit den jetzigen Hotspots ausgeschöpft. Aus Sicht der KVB ist die Uniwiese als Ausgleichsfläche die sinnvollste Variante. Um das Kwartier Latäng liegen bereits die Einschränkungen des ÖPNV vor (Umleitung Linie 9), sodass nicht weitere Verkehre beeinträchtigt werden. Mit verändertem Eingangskonzept (z.B. zusätzlich via Roonstr.) besteht zudem die Möglichkeit, den innerstädtischen Verkehr analog der Vorjahre weitestgehend ohne Einschränkungen zu bedienen. 61 = Stadtplanungsamt 64 = Amt für Verkehrsmanagement 66= Amt für Straßen und Radwegebau 67 = Amt für Landschaftspflege und Grünflächen57 = Umwelt- und Verbraucherschutzamt Seite 4
Beratungsverlauf
-
30.01.2023
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
30.01.2023 zuletzt
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz