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3127/2020

Widmung von Teilstücken der Feldgärtenstraße in Köln-Niehl

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.12.2020, TOP 9.1.1

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Widmungsplan

486 Zeichen

40m3020100 Mittelpunkt: [356832,5650505]   1:625
 
KölnGIS
Stadtplan - Orange (RVR), Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
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Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 19.10.2020

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1592 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
62.30.02.5.20792.2020 
Vorlagen-Nummer 
 3127/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung von Teilstücken der Feldgärtenstraße in Köln-Niehl 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, die Teilstücke der Feldgärtenstraße (Gemarkung Longerich, 
Flur 99, Flurstücke 1455, 3090, 3091 und 3114) in Köln-Niehl als Gemeindestraße ohne Benutzungs-
beschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Feldgärtenstraße gilt als vor dem 01.01.1962 gewidmet. Allerdings befand sich das heute ausge-
baute Straßenland zu dieser Zeit noch nicht vollständig im Eigentum der Stadt Köln. Folgende Flur-
stücke sind (nach Ausbau) zwischenzeitlich in das Eigentum der Stadt Köln übergegangen: 1455, 
3090, 3091 und 3114. Diese Flurstücke können daher nicht als gewidmet angesehen werden.  
 
Die Flurstücke sind wie die übrige Straßenfläche als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung 
zu widmen.  
 
Mit der Widmung werden die Flächen zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wegegeset-
zes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaubehörde und Stra-
ßenbaulastträger gestellt. 
 
 
 
Anlage: 
Widmungsplan

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3127/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.11.2020
Erstellt
27.10.2020 14:19