Widmung von Teilstücken der Feldgärtenstraße in Köln-Niehl
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3127/2020 vom 18.11.2020
Stand: Am 03.12.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Widmungsplan
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40m3020100 Mittelpunkt: [356832,5650505] 1:625 KölnGIS Stadtplan - Orange (RVR), Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 19.10.2020 -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 62.30.02.5.20792.2020 Vorlagen-Nummer 3127/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung von Teilstücken der Feldgärtenstraße in Köln-Niehl Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, die Teilstücke der Feldgärtenstraße (Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstücke 1455, 3090, 3091 und 3114) in Köln-Niehl als Gemeindestraße ohne Benutzungs- beschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Feldgärtenstraße gilt als vor dem 01.01.1962 gewidmet. Allerdings befand sich das heute ausge- baute Straßenland zu dieser Zeit noch nicht vollständig im Eigentum der Stadt Köln. Folgende Flur- stücke sind (nach Ausbau) zwischenzeitlich in das Eigentum der Stadt Köln übergegangen: 1455, 3090, 3091 und 3114. Diese Flurstücke können daher nicht als gewidmet angesehen werden. Die Flurstücke sind wie die übrige Straßenfläche als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung zu widmen. Mit der Widmung werden die Flächen zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wegegeset- zes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaubehörde und Stra- ßenbaulastträger gestellt. Anlage: Widmungsplan
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