V/0924/2004
Konsequenzen der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Konsequenzen der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt für die kommunale Arbeits- und Beschäftigungsförderung Beratungsfolge 30.11.2004 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 02.12.2004 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 02.12.2004 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 07.12.2004 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 08.12.2004 Hauptausschuss Vorberatung 08.12.2004 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster engagiert sich ab dem 01.01.2005 im Bereich der Arbeits- und Beschäfti- gungsförderung vorrangig in der ‚Arbeitsgemeinschaft Münster‘ (ARGE) und ergänzend neben der ARGE für die Zielgruppe Jugendliche, Heranwachsende und Alleinerziehende bis 27 Jahre nach Maßgabe der Ziffer 3 der Begründung. 2. Die Komplementärförderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wird ab 01.01.2005 nicht fortgeführt. Der Ratsbeschluss vom 17.12.1997 zur „Weiterförderung der modellhaften Kom- plementärförderung von Arbeitsbeschaffungs maßnahmen“ tritt mit Wirkung vom 01.01.2005 außer Kraft. 3. Das Programm ‚Lohnkostenzuschüsse‘ wird zum 01.01.2005 eingestellt. Der Ratsbeschluss „AIM-Lohnkostenzuschüsse für Sozialhilfeempfänger/-innen“ vom 13.12.2000 (Vorlage Nr. 1043/2000 tritt mit Wirkung vom 01.01.2005 außer Kraft. 4. Das Programm ‚Arbeit statt Sozialhilfe‘ wird ab 01.01.2005 nicht mehr fortgeführt. Das Konzept zur Förderung gemäß Ratsbeschluss „Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Be- schäftigungsprogramme „Arbeit statt Sozialhilfe““ vom 25.08.1999 (Vorlage Nr. 687/99) tritt mit Wirkung vom 01.01.2005 außer Kraft. Bereits bewilligte Maßnahmen sind davon ausge- nommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Lenkungsausschuss und Beirat der ARGE zu prüfen, inwieweit über die Eingliederungsleistungen hinaus ergänzende Förderungen erforderlich sind. Hierzu könnten Haushaltsmittel in Höhe der eingesparten Unterkunftskosten und ergänzende Fördermittel (z.B. von der Europäischen Union) verwendet werden. Ein entsprechender Kon- zeptentwurf ist den parlamentarischen Gremien vorzulegen. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass - die für das Jahr 2005 unter Ziffer 5 der Begründung getroffene Übergangsregelung umge- setzt wird, Vorlagen-Nr.: V/0924/2004 Auskunft erteilt: Frau Dr. Ringbeck / Herr Möller Ruf: 492 - 28 80 / 70 22 E-Mail: Frank.Moeller@stadt-muenster.de Datum: 16.11.2004 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - - die Stadt Münster zukünftig als Träger verstärkt gemeinnützig zusätzliche Arbeitsgelegen- heiten (sog. Zusatz-Jobs oder Ein-Euro-Jobs) anbietet. 6. Es wird sichergestellt, dass jährlich über den Erfolg der angebotenen Leistungen und durchge- führten Maßnahmen im Sinne der vorstehenden Ziffern durch die damit befassten Träger bzw. Stellen der Stadt Münster in Anlehnung an § 14 des Vertrages der ARGE (Steuerung und Qua- litätssicherung) berichtet wird, wobei bezogen auf die einzelnen Angebote, Maßnahmen und Zielgruppen differenzierte Anforderungsprofile zugrunde gelegt werden. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass die zukünftige Fokussierung der städtischen Arbeits- und Beschäftigungsförderung auf die Zielgruppe Jugendliche, Heranwachsende und Alleinerziehende bis 27 Jahren zu Umschichtungen im Entwurf des Haushaltsplanes führt. Dies geschieht in den unten aufgeführten Unterabschnitten. Im Jahr 2005 kommt es durch die veränderte Aufgabenwahrnehmung zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes von ca. 470.000 €, ab dem Jahr 2006 von ungefähr 650.000 €. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung hat folgende finanzielle Auswirkungen: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag neu in € Betrag gem. HH-Plan- Entwurf in € UA 7911 (Arbeitsmarkt-Initiative Münster) 717.5000.5 Sonstige Hilfe zur Arbeit a.v.E. 2005 2006 2007 2008 0 0 0 0 6.290 6.290 6.290 6.290 717.7000.6 Arbeitsmarktpol. Förderprogr., eingesp. Sozialh. 2005 2006 2007 2008 20.000 0 0 0 70.000 70.000 70.000 70.000 717.9000.7 Förderg. v. Arbeit, Beschäftig. u. Qualifizierung (AIM) 2005 2006 2007 2008 766.940 500.000 500.000 500.000 766.940 766.940 766.940 766.940 718.1000.4 Arbeit statt Sozialhilfe 2005 2006 2007 2008 0 0 0 0 1.500.000 1) 1.500.0001) 1.500.0001) 1.500.0001) 717.4000.X (neu) Ergänzung von Eingliederungs- leistungen der ARGE (neu) 2005 2006 2007 2008 240.000 240.000 240.000 240.000 UA 4100 (Hilfe zum Lebensunterhalt – Örtl. Träger –) 730.0000.6 Laufende Leistungen außerhalb von Einrichtungen 2005 2006 2007 2008 3.100.000 3.100.000 3.100.000 3.100.000 3.340.000 3.340.000 3.340.000 3.340.000 732.1000.3 AIM-Lohnkostenzusch. f. Sozialhil- feempfänger/innen 2005 2006 2007 2008 0 0 0 0 138.000 138.000 138.000 138.000 - 3 - UA 0221 (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/Zivildienstleistungen) 401.0000.3 Personalausgaben ZA 10 2005 2006 2007 2008 289.290 290.300 291.320 292.350 101.290 2) 102.3002) 103.3202) 104.3502) UA 4521 (Stadtteilwerkstatt Nord) 718.1000.8 (neu) Zusch. JAZ: Werkanleitung - Stadt- teilwerkstatt Nord (neu) 2005 2006 2007 2008 75.000 75.000 75.000 1) davon 1.000.000 € als eingesparte Sozialhilfe (vgl. Text der Begründung unter Ziffer 4.4) 2) davon 100.000 € für Zusatz-Jobs und 88.000 € ASS-Beschäftigungen bei der Stadt (vgl. Ziffer 4.4 und 4.5) Einnahmen Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag neu in € Betrag gem. HH-Plan- Entwurf in € UA 7911 (Arbeitsmarkt-Initiative Münster) 177.0000.7 Rückz. überz. Zusch. Progr. „Arbeit statt Soz.“ 2005 2006 2007 2008 30.000 0 0 0 60.000 60.000 60.000 60.000 Begründung: 1. Ausgangslage Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.07.2004 die Verwaltung beauftragt, im Zuge der Umsetzung des Vierten Gesetzes fü r moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (SGB II) „die Konsequenzen der Umsetzung des SGB II für städtische Angebote und Maß- nahmen in den Aufgabenfeldern der Jugendberufshilfe, des Übergangs Schule-Beruf, in den Berufskollegs sowie der kommunalen Arbeits- und Beschäftigungsförderung / AIM, auch unter geschlechtsspezifischen Aspekten, zu prüfen und dem Rat in einem gesonderten Bericht per- spektivische Empfehlungen für die künftige Aufgabenwahrnehmung vorzulegen.“ Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung dem Prüfauftrag im Hinblick auf die kommunale Arbeits- und Beschäftigungsförderung nach. Mit dem Vertrag zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II haben die Agen- tur für Arbeit Münster und die Stadt Münster vereinbart, die Arbeitsmarktpolitik der „Arbeits- gemeinschaft Münster“ (ARGE) zu übertragen. Konkretisierung erfährt dieses Ansinnen in § 8 des Vertrages sowie in den als Anlage dem Vertrag beigefügten Qualitätsstandards für die Aufgabenwahrnehmung der „Arbeitsgemeinschaft Münster“. 2. Grundzüge der bisherigen kommunalen Beschäftigungsförderung der Stadt Münster Der Rat beschloss am 05.07.1995 die Einrichtung der Arbeitsmarkt-Initiative Münster (AIM) und hat folgende Grundsätze für deren Tätigkeit bestimmt (Auszug): 1. „Die AIM verfolgt das Ziel, in Münster Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, Beschäftigung zu si- chern und Qualifizierungsmöglichkeiten zu verbessern. Die AIM soll die Re-Integration Lang- zeitarbeitsloser und von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohter vorrangig in den ersten Arbeits- markt fördern. Ebenso gehören Maßnahmen zu r Beschäftigungssicherung, Maßnahmen der Erstqualifizierung sowie zielgruppenspezifische Einzelmaßnahmen zum Ziel der AIM. 2. Aufgaben der AIM sind: - die Entwicklung kommunaler arbeitsmarktpolitischer Strategien zur Bekämpfung von (Langzeit-) Arbeitslosigkeit, - 4 - - die Verbesserung der Koordination von Angebot und Bedarf an Qualifizierungs- und Be- schäftigungsmaßnahmen, - die Finanzmittelakquisition für Maßnahmen zur Qualifizierung und Beschäftigungs- förderung, - die Beratung und Förderung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsinitiativen, - die Verzahnung kommunaler Arbeitsmarktinitiativen mit anderen städtischen Handlungsfel- dern, - die arbeitsmarktorientierte Ausrichtung bestehender städtischer Zielgruppenförderung.“ Die daraufhin von der AIM konzipierten Maßnahmen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Über die von der AIM angebotenen Maßnahmen hinaus gibt es Angebote des Amtes für Schule und Weiterbildung sowie des Amtes für Kinder, Ju gendliche und Familien in diesem Segment. Die Angebotsstruktur der beteiligten Akteure hat sich jedoch getrennt entwickelt. Die nach der Ratsvorlage vom 14.07.2004 vorgenommene weitere Analyse dieses Aufgabenspektrums hat bestätigt, dass es keine Doppelangebote für die jeweiligen Zielgruppen in Münster gibt. 3. Künftige Aufgabenwahrnehmung in der Arbeits- und Beschäftigungspolitik Die ARGE kann nach dem SGB II folgende arbeitspolitischen Instrumente einsetzen: - Leistungen zur Eingliederung analog SGB III, hierzu zählen z. B. Trainingsmaßnahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Rehabilitation, Förderung beruflicher Weiterbildung, Mobilitätshilfen, Personal-Serviceagentur, Eingliederungszuschuss, Vermittlungsberatung, - Schaffung von gemeinnützig zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten, den sog. Zusatz-Jobs (§ 16 Abs. 3 SGB II). Dafür stehen der ARGE im Jahr 2005 15,2 Mio. Euro Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Leitlinien sollten dafür Sorge tragen, dass die Probleme z. B. von Frauen in Gewaltsituationen, Wohnungslosen, Menschen mit Migrationshintergrund und vor allem von jungen Menschen Berücksichtigung finden. So schreibt § 13 SGB VIII vor (Sollvorschrift), jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchti- gungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Angebote zu unterbreiten. Dieser Schwerpunkt ist auch in den Grün- dungsvertrag der ARGE eingeflossen (vgl. § 8 des Vertrages). Die Stadt Münster hat insbesondere durch die AIM mit dem bisherigen umfassenden Perso- nal- und Sacheinsatz gute Erfahrungen auf dem Gebiet der Beschäftigungspolitik gesammelt und landesweit überdurchschnittliche Integrationsquoten erzielt. Es ist zu entscheiden, ob und mit welchem Schwerpunkt sich die Stadt nach dem Inkrafttreten des SGB II und der Gründung der ARGE zum 01.01.2005 weiter in diesem Feld engagieren will. Die Verwaltung empfiehlt, dass sich die Stadt Münster zukünftig auf die Zielgruppe Jugend- liche, Heranwachsende und alleinerziehende Frauen bis 27 Jahre mit einem umfassenden, die ARGE ergänzenden Leistungsangebot konzentriert. Die Angebote des Amtes für Schule und Weiterbildung und des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien werden im bisherigen Rahmen fortgesetzt. Der fachliche Austausch und die Abstimmungsprozesse unter den städti- schen Beteiligten werden zukünftig intensiviert. Laut dem Kurzbericht zur Jugendberufshilfe und Jugendarbeitslosigkeit 2003 (Vorlage Nr. 100/2004) waren 1.039 Jugendliche und junge Erwachsene in Münster im Jahr 2003 ar- beitslos. 1.192 Personen zwischen 17 und 25 Jahren erhielten Sozialhilfe. Das Engagement der Stadt Münster verfolgt das Ziel, möglichst viele Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung und qualifizierte Arbeit zu bringen. Ziel muss sein, die Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit dieser Zielgruppe zu sicher n bzw. herzustellen, auch um so im Rahmen der Sozialhilfe entstehende Kosten und im Bereich der Hilfen zur Erziehung einzurichtende Maßnahmen zu verhindern. Dabei sind die jeweiligen individuellen Voraussetzungen vor allem unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. - 5 - Besonders erreicht werden sollen mit den ergänzenden Angeboten - Teilnehmende an Maßnahmen der Agentur für Arbeit, für die die Anforderungen zu hoch sind und ein Scheitern wahrscheinlich und damit ein Verlust der Erwerbsfähigkeit zu be- fürchten ist, vor allem - Jugendliche ohne oder mit schlechtem Schulabschluss, - Jugendliche mit erhöhtem Betreuungsbedarf und aus diesem Grund der Jugendhilfe bekannt, - Junge Frauen mit Kindern, vor allem Alleinerziehende, - Jugendliche mit Migrationshintergrund, - Jugendliche, die Gefahr laufen, ihre Erwerbsfähigkeit zu verlieren, bzw. bei denen aufgrund psychischer Beeinträchtigungen zeitweise keine Erwerbsfähigkeit zu konstatieren bzw. zu erwarten ist, - Jugendliche, für die die Agentur für Arbeit aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Angebote unterbreiten kann (z. B. Flüchtlinge). Ergänzende Leistungen durch die Stadt Münster werden nur dann angeboten, wenn die ent- sprechende Maßnahme nicht durch das SGB II-Regelangebot abgedeckt wird. Die Bedarfs- ermittlung und die Konzipierung der Angebote werden im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nach Absprache mit der Agentur für Arbeit, der ARGE und dem Amt für Schule und Weiterbildung vorgenommen. In der Regel werden Maßnahmen und Angebote der Agentur für Arbeit flankiert bzw. solche angeboten, für die Drittmittel akquiriert werden können. Die ergän- zenden Leistungen werden in der Regel durch freie Träger erbracht. Die Flankierung von Maßnahmen durch kommunale Mittel sieht eine Finanzierung bestimmter Qualifikationen, Vorschaltmodule oder eine verbesserte Betreuungsquote vor, um die Ziel- gruppe in den Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder der ARGE zu halten. Dabei setzt die Flankierung immer nur an der Stelle an, wo die Agentur für Arbeit bzw. die ARGE aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keine Möglichkeit zur qualitativen Ausweitung der Angebote hat. Eine Übersicht über mögliche Angebote und Maßnahmen ist als Anlage 2 beigefügt. Für die Maßnahmen werden die Mittel anteilig verwandt, die zur Zeit in der Haushaltsstelle 717.9000.7 im Unterabschnitt 7911 (Arbeitsmarkt-Initiative Münster) verfügbar sind. Die Projekte werden vor allem auch in den Bereichen durchgeführt, in denen eine Koförderung (z. B. Europäischer Sozialfond, ESF) möglich ist. Zudem wird die Stadt Münster durch die Schaffung von weiteren Zusatz-Jobs unter der Regie der ARGE ihr Engagement für den Arbeitsmarkt noch verstärken und ausweiten. 4. Auswirkungen der Neuausrichtung in der kommunalen Arbeits- und Beschäftigungs- förderung auf die Arbeitsmarkt-Initiative Münster (AIM) 4.1. Projektförderung (Ziffer 1 des Beschlussvorschlages) (Haushaltsstelle 7911.717.9000.7) Die Mittel werden in der Größenordnung von 500.000 Euro für die Projekte gemäß Ziffer 1 des Beschlussvorschlages eingesetzt. 4.2. ABM-Komplementärförderung (Ziffer 2 des Beschlussvorschlages) (Haushaltsstelle 7911.718.2000.X) Die Maßnahme ‚ABM-Komplementärförderung‘ wi rd eingestellt. Bereits für das Haus- haltsjahr 2005 sind keine Mittel mehr vorgesehen. Schon in den vergangenen zwei Jahren hat sich die Stadt Münster – dem Rückgang von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bei der Agentur für Arbeit entsprechend – aus der Komplementärförderung zurückgezogen. - 6 - 4.3. Lohnkostenzuschüsse (Ziffer 3 des Beschlussvorschlages) (Haushaltsstelle 4100.732.1000.3) Die Maßnahme ‚Lohnkostenzuschüsse‘ wird eingestellt, da es sich hierbei zukünftig um eine Aufgabe der ARGE handelt. Lohnkostenzuschüsse an Arbeitsgeber sind ein klassi- sches Förderinstrument des SGB III, das auch im Rahmen des SGB II genutzt werden kann. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, sollte diese Förderung entfallen. 4.4. Arbeit statt Sozialhilfe (Ziffer 4 des Beschlussvorschlages) (Haushaltsstelle 7911.718.1000.4) Das Programm ‚Arbeit statt Sozialhilfe‘ (ASS) wird eingestellt. Die Agentur für Arbeit hat zugesagt, im nächsten Jahr alle auslaufenden Stellen aus dem Programm ‚Arbeit statt Sozialhilfe‘ als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu fördern. Somit ist gewährleistet, dass die Träger, die bisher von der Stadt für ihre Projekte Teilnehmer über das Programm ‚Ar- beit statt Sozialhilfe‘ gefördert bekommen haben, mit der gleichen Teilnehmerzahl ihre Aufgaben erledigen können. Die Nettoausgaben der Stadt belaufen sich z. Zt. auf 500.000 Euro. (Brutto, d. h. inklusive eingesparter Sozialhilfe, betrugen die Ausgaben im Haushaltsplanentwurf 1.500.000 Eu- ro.) Deshalb sollte überlegt werden, inwieweit über die Eingliederungsleistungen hinaus ergänzende Förderungen erforderlich sind. Hierzu wird die Verwaltung nach Abstimmung im Lenkungsausschuss und Beirat der ARGE dem Rat ein entsprechendes Konzept vor- legen. Möglich wären hier ergänzende Förderungen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Die Fördersätze betragen 900 bis 1.400 Euro pro Monat). Die Stadt Münster stellt einen Betrag in der Größenordnung von 240.000 Euro in Höhe der eingesparten zukünftigen Unterkunftskosten bereit. Die sechzehn ‚Arbeit statt Sozialhilfe‘-Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der Stadt- verwaltung werden als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen fortgesetzt. Aus den Nettoaus- gaben für ‚Arbeit statt Sozialhilfe‘ werden entsprechend Mittel in Höhe von 88.000 Euro in die Haushaltsstelle Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (0221) verlagert. 4.5. Zusatz-Jobs (Ziffer 4 des Beschlussvorschlages) (Haushaltsstelle 0221.401.0000.3) Die Schaffung von gemeinnützig zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten (Zusatz-Jobs) ist ei- nes der wesentlichen arbeitsmarktpolitischen Instrumente der ARGE. Damit dieses In- strument aus einer Hand gestaltet und ausgeweitet werden kann, gehen die von der AIM aufgebauten Strukturen zur ARGE über (mit einem Mitarbeiter). Nur so kann das Know- How gesichert werden. Die Stadt fungiert hier – wie andere Einrichtungen auch – als typi- scher Maßnahmenträger. Ergänzt wird diese Lösung durch die Zuweisung von drei Mitar- beitern des Schwerpunktsachgebietes ‚Hilfe zur Arbeit‘ aus dem Sozialamt in den Ge- schäftsbereich Integration der ARGE. Ob innerhalb der Stadt die Arbeitsgelegenheiten zentral oder dezentral verwaltet werden, ist noch offen. Kommt es zu größeren Maßnahmen mit ämterübergreifenden Aufgabenfel- dern, ist dafür ein zentraler Ansprechpartner denkbar. Im Regelfall findet bei den Teilnehmern der Zusatz-Jobs eine formalisierte Qualifizierung (z. B. theoretische Schulung) nicht statt. Gleichwohl sollte darauf hingewiesen werden, dass bei der öffentlich geförderten Beschäftigung von Jugendlichen im Rahmen der Zu- satz-Jobs vorrangig eine Heranführung an Ausbildung vorgesehen ist. Wird eine formali- sierte Qualifizierung durchgeführt, ist eine Begleitung / Anleitung der Teilnehmer zwin- gend notwendig. Von den Nettoausgaben für ‚Arbeit statt Sozialhilfe‘ ist daher ein Betrag von 100.000 Euro für die Intensivierung der städtischen Maßnahmen zu reservieren. - 7 - 4.6. Brücken zur Erwerbsfähigkeit für Sozialhilfebeziehende Zukünftig erhalten alle erwerbsfähigen Sozialhilfebeziehenden Leistungen nach dem SGB II. Als erwerbsfähig gilt, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein. Personen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind, erhalten Sozialhilfe auf der Grundlage des SGB XII. In § 11 SGB XII sind aktivierende Hilfen vorgegeben, die die Betroffenen befähigen sollen, aktiv am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können und die Notlage zu überwinden. Hierzu kann den Leistungsberechtigten auch eine zumutbare Tätigkeit angeboten werden. Um den dauerhaften Bezug von Sozialhilfe zu vermeiden und Brücken in die Erwerbsfähigkeit zu ermöglichen, könnten zukünftig spezielle Konzepte für diesen Personenkreis entwickelt werden. Ob und inwieweit solche Maßnahmen vorgesehen werden, muss in den zustän- digen Gremien beraten und entschieden werden. Mehrausgaben in diesem Bereich müs- sen jedoch vermieden werden, zusätzliche Maßnahmen sind durch Mittelumschichtungen zu finanzieren. 4.7. AIM-Beirat Fragen zur kommunalen Arbeits- und Beschäftigungsförderung, die bisher im AIM-Beirat behandelt wurden, werden zukünftig im Beirat der ARGE fortgeführt. Eine Aufrechterhal- tung des AIM-Beirates ist nicht mehr sinnvoll, da die Konsenserteilung für die ESF-Mittel inzwischen über den Lenkungsausschuss der Regionalagentur erfolgt und nicht mehr ü- ber den AIM-Beirat. 5. Übergangsregelung für das Jahr 2005 und weiteres Vorgehen 5.1. Für das Jahr 2005 wird gemäß § 65 b SGB II eine Übergangsregelung vorgesehen, um z. B. die Maßnahmen im Rahmen von ‚Arbeit st att Sozialhilfe‘, die erst im Jahr 2005 en- den, abwickeln zu können. Hierzu stehen Mittel des Landes zur Verfügung. Darüber hin- aus muss eine Übergangsregelung für nachfolgende Einrichtungen bzw. Projekte ge- schaffen werden: - Arbeitsgemeinschaft betriebliche Sozialarbeit e.V. Tagelöhner-Projekt für junge Wohnungslose Projekt Recycling und Naturschutz - Umweltwerkstatt Hiltrup Qualifizierung und Beschäftigung im Garten- und Landschaftsbau Zuschuss für Anleitung und Betreuung. Die Verwaltung schlägt vor, die oben genannten Projekte in gleicher Höhe wie im Jahr 2004 über die Arbeitsmarkt-Initiative Münster zu fördern. Hierdurch soll den Trägern die Möglichkeit gegeben werden, sich an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. 5.2. Die Aufgabenveränderungen für die AIM greifen sukzessive ab 01.01.2005. Die notwendi- gen personellen Konsequenzen werden entsprechend der Aufgabenentwicklung gezogen. Kurzfristig kann bei der AIM eine Stelle mit dem Übergang der Regie für die Zusatz-Jobs auf die ARGE entfallen. Eine dem Aufgabenschwerpunkt entsprechende organisatorische Zuordnung der AIM zum Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird vorbereitet. Die zuständigen Ausschüsse werden über die Umsetzung der Veränderungen und die Verwendung der Projektmittel re- gelmäßig unterrichtet. Weiterhin ist die Positionierung der Arbeits- und Beschäftigungsför- derung der Stadt Münster im Rahmen der ARGE zu leisten. Wie in Ziffer 6 des Beschluss- - 8 - vorschlags dargestellt, wird zukünftig eine erfolgsorientierte Steuerung der angebotenen Leistungen und durchgeführten Maßnahmen erfolgen. Nachrichtlich sei erwähnt, dass diese Vorlage mit der Agentur für Arbeit Münster abge- stimmt ist. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin - 9 - Anlagen: Anlage 1 Grundzüge der bisherigen kommunalen Beschäftigungsförderung der Stadt Münster Die Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Ziele erreichte die AIM mit folgenden Förderansätzen: AIM-Projektförderung- Fonds zur Unterstützung von Arbeit & Qualifizierung Fördergegenstand: Träger von Maßnahmen zur Qualifizierung, berufsorientierten Weiter- bildung und Arbeitsförderung für den Overhead bei der Durchführung von Arbeitsmarkt- projekten mit am Arbeitsmarkt benachteiligten Personengruppen (Sozialhilfebeziehende, Langzeitarbeitslose, Frauen, Jugendhilfe etc.). Durchschnittlich erreichte Teilnehmer pro Jahr: 500 Personen in 15 bis 20 Projekten Vermittlungserfolge: je nach Maßnahmeziel zwischen 40 % (z.B. vorbebreitende Orien- tierungsmaßnahmen) bis 80 % (abschlussbezogene Qualifizierungsmaßnahmen) Jährliche Haushaltsmittel: 766.000 €, zuzüglich Drittmittel von EU, Bund und Land (für jeden von der Stadt Münster eingesetzten Euro floss ein weiterer Euro von anderen Förderge- bern in die Projekte) Arbeit statt Sozialhilfe Fördergegenstand: Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen von mindestens 12 Monaten und höchstens 18 Monaten; Pauschale Förderung in Höhe von 23.008,13 € Durchschnittlich erreichte Teilnehmer pro Jahr: 80 Stellen können jährlich neu eingerichtet werden Vermittlungserfolge: Eine im Jahr 2003 durchgeführte Sonderauswertung bewies, dass über dieses Programm sehr hohe Integrationsquoten (über 50 % wurden in den 1. Arbeitsmarkt integriert) erzielt werden können. Jährliche Haushaltsmittel: 1.500.000 bis 1.900.000 €, darin enthalten sind die Mittel des Lan- des und des Bundes und die eingesparte Sozialhilfe. Die Stadt Münster beteiligt sich in Höhe von 511.292 € Schaffung von gemeinnützigen zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwands- entschädigung Fördergegenstand: Gemeinnützige zusätzliche Arbeit (§ 19 Abs. 2 BSHG); Zahlung einer Mehraufwandentschädigung in Höhe von 1,50 € je geleistete Arbeitsstunde Durchschnittlich erreichte Teilnehmer pro Jahr: 400 eingerichtete Arbeitsgelegenheiten der Stadt Münster (130 Stellen) und bei freien Trägern Vermittlungserfolge: Ziel ist eine weiterführende Integrationsmaßnahme Jährliche Haushaltsmittel: Auszahlung erfolgt mit der Sozialhilfe; 2003 wurden 90.000 Stunden (60.000 €) abgerechnet Integration in den ersten Arbeitsmarkt - Lohnkostenzuschüsse für arbeitslose Sozialhilfe- beziehende Fördergegenstand: Zuschuss zu den Lohnkosten an Betriebe, wenn ein sozial- versicherungspflichtiger Arbeitvertrag von mindestens einjähriger Dauer mit einem ar- beitslosen Sozialhilfebeziehenden abgeschlossen wird Durchschnittlich erreichte Teilnehmer pro Jahr: 28 bis 40 Arbeitsverträge - 10 - Vermittlungserfolge: Mit der Förderung erfolgt eine Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt Jährliche Haushaltsmittel: 138.000 € (Ansatz 2004) Sonderprogramm des Bundes „Arbeit für Langzeitarbeitslose (AfL)“ Fördergegenstand: Mit diesem Programm (Laufzeit 01.09.2003 bis 31.08.2005) sollen für Langzeitarbeitslose über 25 Jahren die Chancen zur Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt verbessert sowie der Zugang insbesondere zu kommunalen Beschäfti- gungsangeboten gefördert werden. Förderung eines sozialversicherungspflichtigen Be- schäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Programms „Arbeit statt Sozialhilfe“ in Höhe von 16.800 € zzgl. 1.000 € für eine externe Qualifizierung Durchschnittlich erreichte Teilnehmerzahl pro Jahr: Seit Programmstart wurden 65 Arbeits- verträge abgeschlossen. Vermittlungserfolge: Programm läuft noch, deswegen sind noch keine Aussagen möglich Sonderprogramm des Bundes zum Einstieg arbeitsloser Jugendlicher in Beschäftigung und Qualifizierung „Jump Plus“ Fördergegenstand: Mit Wirkung zum 01.07.2003 legte die Bundesregierung das Sonder- programm „Jump Plus“ auf und stellte auch entsprechende Mittel zur Verfügung. Förder- fähig über dieses Programm sind ausschließlich Maßnahmen nach den §§ 18 ff. BSHG. Zielgruppe sind Jugendliche, die Sozialhilfe beziehen. Die Stadt Münster hat sich in Ab- sprache mit dem Arbeitsamt Münster entschlossen, sozialversicherungspflichtige Prakti- kumverhältnisse mit einer Laufzeit von 6 Monaten und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden zu fördern. Die Förderung der Praktikumverhältnisse erfolgt in Höhe von bis zu 600 € monatlich an den Arbeitgeber. Hiervon werden 450 € aus Bundesmitteln getra- gen und die Aufstockung von bis zu 150 € monatlich erfolgt aus eingesparter Sozialhilfe. Die Laufzeit des Programms ist befristet bis zum 31.12.2004. Durchschnittlich erreichte Teilnehmerzahl pro Jahr: Seit Programmstart wurden 96 Prak- tikumverträge abgeschlossen (Stand 12.11.204). Vermittlungserfolge: Programm läuft noch und Aussagen können erst zu einem späteren Zeit- punkt getroffen werden Jährliche Haushaltsmittel: 244.392 € ABM-Komplementärförderung Fördergegenstand: Die Komplementärförderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Spitzenfinanzierung von arbeits- marktpolitisch herausragenden ABM-Projekten vor, die auf Grund der gestiegenen Eigen- anteilsbelastung des Trägers sonst nicht realisiert werden könnten Durchschnittlich erreichte Teilnehmerzahl pro Jahr: Abhängig von Bewilligungsrahmen der Agentur für Arbeit; Zahl der jährlich geförderten ABM-Stellen war unterschiedlich (2 bis 32) Vermittlungserfolge: 20 bis 30 % Jährliche Haushaltsmittel: 76.690 € - 11 - Anlage 2 Mögliche Angebote und Maßnahmen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit freien Trägern und der Agentur für Arbeit (Konkretisierung nach endgültiger Abstimmung über das jeweilige Arbeitsmarktprogramm) Niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld der beruflichen Qualifizierung, das den Teilnehmenden einen Rahmen bietet, in dem sie über praktische Arbeit an höhere Anforderungen herange- führt werden. Die Zuweisung der Teilnehmenden erfolgt über Streetwork, Haus der Woh- nungslosen (HdW), Indro, Verein sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE), Bewährungshilfe etc. (ehemals Tagelöhnermodell). Dieses Angebot kann sowohl SGB II-Leistungsbeziehern, als auch SGB XII-Leistungs- beziehern unterbreitet werden, wobei die Ziele je nach Teilnehmendem in diesem Fall diffe- renziert werden müssen. Soweit im Rahmen des SGB XII eine größere Gruppe Jugendlicher bzw. junger Erwachsener festzustellen ist, ist eine passgenaue Vermittlung dieser Zielgruppe in Beschäftigung (Beschäf- tigung im Rahmen des SGB XII muss noch definiert und konkretisiert werden) sicherzustellen. Dadurch können die bis dahin als erwerbsunfähig geltenden Personen auf mögliche Arbeit vorbereitet werden und somit zu SGB II-Leistungsbeziehern werden. Berufliche Perspektiven sind so auch für die Zielgruppe zu entwickeln. Dies ist nur durch eine enge Betreuung und Beratung durch sozialpädagogische Fachkräfte möglich. Kombinierte Sprach- und Berufsorientierungskurse (zur Zeit bereits bestehende kombinierte Sprach- und Berufsorientierungskurse sollen nach Absprache mit der Agentur für Arbeit für Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund weiter angeboten werden. Zu erweitern sind diese Angebote um Alphabetisierungsmodule) Berufsvorbereitende Maßnahmen in Teilzeit für junge Frauen Aktivierungshilfen (in Anlehnung an freiwilliges soziales Trainingsjahr) Ansprechpartner für Unternehmen im Rahmen von Einstiegsqualifizierungen, Koordination von Praktikummöglichkeiten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0924/2004
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 18.11.2004
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37