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V/0924/2004

Konsequenzen der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Vorlage 18.11.2004

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 27.01.2005, TOP 11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

29994 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Konsequenzen der Umsetzung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am 
Arbeitsmarkt für die kommunale Arbeits- und Beschäftigungsförderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.11.2004 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
02.12.2004 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
02.12.2004 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
07.12.2004 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
08.12.2004 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2004 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Die Stadt Münster engagiert sich ab dem 01.01.2005 im Bereich der Arbeits- und Beschäfti-
gungsförderung vorrangig in der ‚Arbeitsgemeinschaft Münster‘ (ARGE) und ergänzend neben 
der ARGE für die Zielgruppe Jugendliche, Heranwachsende und Alleinerziehende bis 27 Jahre 
nach Maßgabe der Ziffer 3 der Begründung. 
2. Die Komplementärförderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wird ab 01.01.2005 nicht 
fortgeführt. Der Ratsbeschluss vom 17.12.1997 zur „Weiterförderung der modellhaften Kom-
plementärförderung von Arbeitsbeschaffungs maßnahmen“ tritt mit Wirkung vom 01.01.2005 
außer Kraft. 
3. Das Programm ‚Lohnkostenzuschüsse‘ wird zum 01.01.2005 eingestellt. Der Ratsbeschluss 
„AIM-Lohnkostenzuschüsse für Sozialhilfeempfänger/-innen“ vom 13.12.2000 (Vorlage 
Nr. 1043/2000 tritt mit Wirkung vom 01.01.2005 außer Kraft. 
4. Das Programm ‚Arbeit statt Sozialhilfe‘ wird ab 01.01.2005 nicht mehr fortgeführt. Das Konzept 
zur Förderung gemäß Ratsbeschluss „Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Be-
schäftigungsprogramme „Arbeit statt Sozialhilfe““ vom 25.08.1999 (Vorlage Nr. 687/99) tritt mit 
Wirkung vom 01.01.2005 außer Kraft. Bereits bewilligte Maßnahmen sind davon ausge-
nommen.  
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Lenkungsausschuss und Beirat der ARGE zu prüfen, 
inwieweit über die Eingliederungsleistungen hinaus ergänzende Förderungen erforderlich sind. 
Hierzu könnten Haushaltsmittel in Höhe der eingesparten Unterkunftskosten und ergänzende 
Fördermittel (z.B. von der Europäischen Union) verwendet werden. Ein entsprechender Kon-
zeptentwurf ist den parlamentarischen Gremien vorzulegen. 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass 
- die für das Jahr 2005 unter Ziffer 5 der Begründung getroffene Übergangsregelung umge-
setzt wird, 
Vorlagen-Nr.: 
V/0924/2004 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck / Herr Möller 
Ruf: 
492 - 28 80 / 70 22 
E-Mail: 
Frank.Moeller@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.11.2004 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
- die Stadt Münster zukünftig als Träger verstärkt gemeinnützig zusätzliche Arbeitsgelegen-
heiten (sog. Zusatz-Jobs oder Ein-Euro-Jobs) anbietet. 
6. Es wird sichergestellt, dass jährlich über den Erfolg der angebotenen Leistungen und durchge-
führten Maßnahmen im Sinne der vorstehenden Ziffern durch die damit befassten Träger bzw. 
Stellen der Stadt Münster in Anlehnung an § 14 des Vertrages der ARGE (Steuerung und Qua-
litätssicherung) berichtet wird, wobei bezogen auf die einzelnen Angebote, Maßnahmen und 
Zielgruppen differenzierte Anforderungsprofile zugrunde gelegt werden. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die zukünftige Fokussierung der städtischen Arbeits- und 
Beschäftigungsförderung auf die Zielgruppe Jugendliche, Heranwachsende und Alleinerziehende 
bis 27 Jahren zu Umschichtungen im Entwurf des Haushaltsplanes führt. Dies geschieht in den 
unten aufgeführten Unterabschnitten. 
Im Jahr 2005 kommt es durch die veränderte Aufgabenwahrnehmung zu einer Entlastung des 
städtischen Haushaltes von ca. 470.000 €, ab dem Jahr 2006 von ungefähr 650.000 €. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung hat folgende finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag neu 
in € 
Betrag gem. 
HH-Plan-
Entwurf in € 
UA 7911 (Arbeitsmarkt-Initiative Münster) 
717.5000.5 Sonstige Hilfe zur Arbeit a.v.E. 2005 
2006 
2007 
2008 
0 
0 
0 
0 
6.290 
6.290 
6.290 
6.290 
717.7000.6 Arbeitsmarktpol. Förderprogr.,  
eingesp. Sozialh. 
2005 
2006 
2007 
2008 
20.000 
0 
0 
0 
70.000 
70.000 
70.000 
70.000 
717.9000.7 Förderg. v. Arbeit, Beschäftig. u. 
Qualifizierung (AIM) 
2005 
2006 
2007 
2008 
766.940 
500.000 
500.000 
500.000 
766.940 
766.940 
766.940 
766.940 
718.1000.4 Arbeit statt Sozialhilfe 2005 
2006 
2007 
2008 
0 
0 
0 
0 
1.500.000
1) 
1.500.0001) 
1.500.0001) 
1.500.0001) 
717.4000.X 
(neu) 
Ergänzung von Eingliederungs-
leistungen der ARGE (neu) 
2005 
2006 
2007 
2008 
240.000 
240.000 
240.000 
240.000 
 
UA 4100 (Hilfe zum Lebensunterhalt – Örtl. Träger –) 
730.0000.6 Laufende Leistungen außerhalb von 
Einrichtungen 
2005 
2006 
2007 
2008 
3.100.000 
3.100.000 
3.100.000 
3.100.000 
3.340.000 
3.340.000 
3.340.000 
3.340.000 
732.1000.3 AIM-Lohnkostenzusch. f. Sozialhil-
feempfänger/innen 
2005 
2006 
2007 
2008 
0 
0 
0 
0 
138.000 
138.000 
138.000 
138.000

- 3 - 
UA 0221 (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/Zivildienstleistungen) 
401.0000.3 Personalausgaben ZA 10 2005 
2006 
2007 
2008 
289.290 
290.300 
291.320 
292.350 
101.290
2) 
102.3002) 
103.3202) 
104.3502) 
UA 4521 (Stadtteilwerkstatt Nord) 
718.1000.8 
(neu) 
Zusch. JAZ: Werkanleitung - Stadt-
teilwerkstatt Nord (neu) 
2005 
2006 
2007 
2008 
 
75.000 
75.000 
75.000 
 
 
1) davon 1.000.000 € als eingesparte Sozialhilfe (vgl. Text der Begründung unter Ziffer 4.4) 
2) davon 100.000 € für Zusatz-Jobs und 88.000 € ASS-Beschäftigungen bei der Stadt (vgl. Ziffer 4.4 und 4.5) 
 
 
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag neu 
in € 
Betrag gem. 
HH-Plan-
Entwurf in € 
UA 7911 (Arbeitsmarkt-Initiative Münster) 
177.0000.7 Rückz. überz. Zusch. Progr. „Arbeit 
statt Soz.“ 
2005 
2006 
2007 
2008 
30.000 
0 
0 
0 
60.000 
60.000 
60.000 
60.000 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.07.2004 die Verwaltung beauftragt, im 
Zuge der Umsetzung des Vierten Gesetzes fü r moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt 
(SGB II) „die Konsequenzen der Umsetzung des SGB II für städtische Angebote und Maß-
nahmen in den Aufgabenfeldern der Jugendberufshilfe, des Übergangs Schule-Beruf, in den 
Berufskollegs sowie der kommunalen Arbeits- und Beschäftigungsförderung / AIM, auch unter 
geschlechtsspezifischen Aspekten, zu prüfen und dem Rat in einem gesonderten Bericht per-
spektivische Empfehlungen für die künftige Aufgabenwahrnehmung vorzulegen.“ Mit dieser 
Vorlage kommt die Verwaltung dem Prüfauftrag im Hinblick auf die kommunale Arbeits- und 
Beschäftigungsförderung nach. 
 
Mit dem Vertrag zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II haben die Agen-
tur für Arbeit Münster und die Stadt Münster vereinbart, die Arbeitsmarktpolitik der „Arbeits-
gemeinschaft Münster“ (ARGE) zu übertragen. Konkretisierung erfährt dieses Ansinnen in § 8 
des Vertrages sowie in den als Anlage dem Vertrag beigefügten Qualitätsstandards für die 
Aufgabenwahrnehmung der „Arbeitsgemeinschaft Münster“. 
 
2. Grundzüge der bisherigen kommunalen Beschäftigungsförderung der Stadt Münster 
 
Der Rat beschloss am 05.07.1995 die Einrichtung der Arbeitsmarkt-Initiative Münster (AIM) 
und hat folgende Grundsätze für deren Tätigkeit bestimmt (Auszug): 
1. „Die AIM verfolgt das Ziel, in Münster Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, Beschäftigung zu si-
chern und Qualifizierungsmöglichkeiten zu verbessern. Die AIM soll die Re-Integration Lang-
zeitarbeitsloser und von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohter vorrangig in den ersten Arbeits-
markt fördern. Ebenso gehören Maßnahmen zu r Beschäftigungssicherung, Maßnahmen der 
Erstqualifizierung sowie zielgruppenspezifische Einzelmaßnahmen zum Ziel der AIM. 
2. Aufgaben der AIM sind:  
-  die Entwicklung kommunaler arbeitsmarktpolitischer Strategien zur Bekämpfung von 
(Langzeit-) Arbeitslosigkeit,

- 4 - 
-  die Verbesserung der Koordination von Angebot und Bedarf an Qualifizierungs- und Be-
schäftigungsmaßnahmen, 
- die Finanzmittelakquisition für Maßnahmen zur Qualifizierung und Beschäftigungs-
förderung, 
-  die Beratung und Förderung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsinitiativen, 
- die Verzahnung kommunaler Arbeitsmarktinitiativen mit anderen städtischen Handlungsfel-
dern, 
-  die arbeitsmarktorientierte Ausrichtung bestehender städtischer Zielgruppenförderung.“  
Die daraufhin von der AIM konzipierten Maßnahmen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Über 
die von der AIM angebotenen Maßnahmen hinaus gibt es Angebote des Amtes für Schule und 
Weiterbildung sowie des Amtes für Kinder, Ju gendliche und Familien in diesem Segment. Die 
Angebotsstruktur der beteiligten Akteure hat sich jedoch getrennt entwickelt. Die nach der 
Ratsvorlage vom 14.07.2004 vorgenommene weitere Analyse dieses Aufgabenspektrums hat 
bestätigt, dass es keine Doppelangebote für die jeweiligen Zielgruppen in Münster gibt.  
 
3. Künftige Aufgabenwahrnehmung in der Arbeits- und Beschäftigungspolitik 
 
Die ARGE kann nach dem SGB II folgende arbeitspolitischen Instrumente einsetzen: 
- Leistungen zur Eingliederung analog SGB III, hierzu zählen z. B. Trainingsmaßnahmen, 
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Rehabilitation, Förderung beruflicher Weiterbildung, 
Mobilitätshilfen, Personal-Serviceagentur, Eingliederungszuschuss, Vermittlungsberatung, 
- Schaffung von gemeinnützig zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten, den sog. Zusatz-Jobs 
(§ 16 Abs. 3 SGB II). 
 
Dafür stehen der ARGE im Jahr 2005 15,2 Mio. Euro Eingliederungsleistungen zur Verfügung. 
Leitlinien sollten dafür Sorge tragen, dass die Probleme z. B. von Frauen in Gewaltsituationen, 
Wohnungslosen, Menschen mit Migrationshintergrund und vor allem von jungen Menschen 
Berücksichtigung finden. So schreibt § 13 SGB VIII vor (Sollvorschrift), jungen Menschen, die 
zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchti-
gungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe 
sozialpädagogische Angebote zu unterbreiten. Dieser Schwerpunkt ist auch in den Grün-
dungsvertrag der ARGE eingeflossen (vgl. § 8 des Vertrages). 
 
Die Stadt Münster hat insbesondere durch die AIM mit dem bisherigen umfassenden Perso-
nal- und Sacheinsatz gute Erfahrungen auf dem Gebiet der Beschäftigungspolitik gesammelt 
und landesweit überdurchschnittliche Integrationsquoten erzielt. Es ist zu entscheiden, ob und 
mit welchem Schwerpunkt sich die Stadt nach dem Inkrafttreten des SGB II und der Gründung 
der ARGE zum 01.01.2005 weiter in diesem Feld engagieren will.  
 
Die Verwaltung empfiehlt, dass sich die Stadt Münster zukünftig auf die Zielgruppe Jugend-
liche, Heranwachsende und alleinerziehende Frauen bis 27 Jahre mit einem umfassenden, die 
ARGE ergänzenden Leistungsangebot konzentriert. Die Angebote des Amtes für Schule und 
Weiterbildung und des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien werden im bisherigen 
Rahmen fortgesetzt. Der fachliche Austausch und die Abstimmungsprozesse unter den städti-
schen Beteiligten werden zukünftig intensiviert. 
 
Laut dem Kurzbericht zur Jugendberufshilfe und Jugendarbeitslosigkeit 2003 (Vorlage 
Nr. 100/2004) waren 1.039 Jugendliche und junge Erwachsene in Münster im Jahr 2003 ar-
beitslos. 1.192 Personen zwischen 17 und 25 Jahren erhielten Sozialhilfe. 
 
Das Engagement der Stadt Münster verfolgt das Ziel, möglichst viele Jugendliche und junge 
Erwachsene in Ausbildung und qualifizierte Arbeit zu bringen. Ziel muss sein, die Ausbildungs- 
und Erwerbsfähigkeit dieser Zielgruppe zu sicher n bzw. herzustellen, auch um so im Rahmen 
der Sozialhilfe entstehende Kosten und im Bereich der Hilfen zur Erziehung einzurichtende 
Maßnahmen zu verhindern. Dabei sind die jeweiligen individuellen Voraussetzungen vor allem 
unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten zu berücksichtigen.

- 5 - 
 
Besonders erreicht werden sollen mit den ergänzenden Angeboten 
- Teilnehmende an Maßnahmen der Agentur für Arbeit, für die die Anforderungen zu hoch 
sind und ein Scheitern wahrscheinlich und damit ein Verlust der Erwerbsfähigkeit zu be-
fürchten ist, vor allem 
- Jugendliche ohne oder mit schlechtem Schulabschluss, 
- Jugendliche mit erhöhtem Betreuungsbedarf und aus diesem Grund der Jugendhilfe 
bekannt, 
- Junge Frauen mit Kindern, vor allem Alleinerziehende, 
- Jugendliche mit Migrationshintergrund, 
- Jugendliche, die Gefahr laufen, ihre Erwerbsfähigkeit zu verlieren, bzw. bei denen aufgrund 
psychischer Beeinträchtigungen zeitweise keine Erwerbsfähigkeit zu konstatieren bzw. zu 
erwarten ist, 
- Jugendliche, für die die Agentur für Arbeit aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Angebote 
unterbreiten kann (z. B. Flüchtlinge). 
 
Ergänzende Leistungen durch die Stadt Münster werden nur dann angeboten, wenn die ent-
sprechende Maßnahme nicht durch das SGB II-Regelangebot abgedeckt wird. Die Bedarfs-
ermittlung und die Konzipierung der Angebote werden im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien nach Absprache mit der Agentur für Arbeit, der ARGE und dem Amt für Schule und 
Weiterbildung vorgenommen. In der Regel werden Maßnahmen und Angebote der Agentur für 
Arbeit flankiert bzw. solche angeboten, für die Drittmittel akquiriert werden können. Die ergän-
zenden Leistungen werden in der Regel durch freie Träger erbracht. 
 
Die Flankierung von Maßnahmen durch kommunale Mittel sieht eine Finanzierung bestimmter 
Qualifikationen, Vorschaltmodule oder eine verbesserte Betreuungsquote vor, um die Ziel-
gruppe in den Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder der ARGE zu halten. Dabei setzt die 
Flankierung immer nur an der Stelle an, wo die Agentur für Arbeit bzw. die ARGE aufgrund der 
gesetzlichen Vorgaben keine Möglichkeit zur qualitativen Ausweitung der Angebote hat. 
 
Eine Übersicht über mögliche Angebote und Maßnahmen ist als Anlage 2 beigefügt. Für die 
Maßnahmen werden die Mittel anteilig verwandt, die zur Zeit in der Haushaltsstelle 717.9000.7 
im Unterabschnitt 7911 (Arbeitsmarkt-Initiative Münster) verfügbar sind. Die Projekte werden 
vor allem auch in den Bereichen durchgeführt, in denen eine Koförderung (z. B. Europäischer 
Sozialfond, ESF) möglich ist.  
 
Zudem wird die Stadt Münster durch die Schaffung von weiteren Zusatz-Jobs unter der Regie 
der ARGE ihr Engagement für den Arbeitsmarkt noch verstärken und ausweiten. 
 
4. Auswirkungen der Neuausrichtung in der kommunalen Arbeits- und Beschäftigungs-
förderung auf die Arbeitsmarkt-Initiative Münster (AIM) 
 
4.1. Projektförderung (Ziffer 1 des Beschlussvorschlages) 
(Haushaltsstelle 7911.717.9000.7) 
 
Die Mittel werden in der Größenordnung von 500.000 Euro für die Projekte gemäß Ziffer 1 
des Beschlussvorschlages eingesetzt. 
 
4.2. ABM-Komplementärförderung (Ziffer 2 des Beschlussvorschlages) 
(Haushaltsstelle 7911.718.2000.X) 
 
Die Maßnahme ‚ABM-Komplementärförderung‘ wi rd eingestellt. Bereits für das Haus-
haltsjahr 2005 sind keine Mittel mehr vorgesehen. Schon in den vergangenen zwei Jahren 
hat sich die Stadt Münster – dem Rückgang von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bei der 
Agentur für Arbeit entsprechend – aus der Komplementärförderung zurückgezogen.

- 6 - 
4.3. Lohnkostenzuschüsse (Ziffer 3 des Beschlussvorschlages) 
(Haushaltsstelle 4100.732.1000.3) 
 
Die Maßnahme ‚Lohnkostenzuschüsse‘ wird eingestellt, da es sich hierbei zukünftig um 
eine Aufgabe der ARGE handelt. Lohnkostenzuschüsse an Arbeitsgeber sind ein klassi-
sches Förderinstrument des SGB III, das auch im Rahmen des SGB II genutzt werden 
kann. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, sollte diese Förderung entfallen. 
 
4.4. Arbeit statt Sozialhilfe (Ziffer 4 des Beschlussvorschlages) 
(Haushaltsstelle 7911.718.1000.4) 
 
Das Programm ‚Arbeit statt Sozialhilfe‘ (ASS) wird eingestellt. Die Agentur für Arbeit hat 
zugesagt, im nächsten Jahr alle auslaufenden Stellen aus dem Programm ‚Arbeit statt 
Sozialhilfe‘ als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu fördern. Somit ist gewährleistet, dass 
die Träger, die bisher von der Stadt für ihre Projekte Teilnehmer über das Programm ‚Ar-
beit statt Sozialhilfe‘ gefördert bekommen haben, mit der gleichen Teilnehmerzahl ihre 
Aufgaben erledigen können. 
Die Nettoausgaben der Stadt belaufen sich z. Zt. auf 500.000 Euro. (Brutto, d. h. inklusive 
eingesparter Sozialhilfe, betrugen die Ausgaben im Haushaltsplanentwurf 1.500.000 Eu-
ro.) Deshalb sollte überlegt werden, inwieweit über die Eingliederungsleistungen hinaus 
ergänzende Förderungen erforderlich sind. Hierzu wird die Verwaltung nach Abstimmung 
im Lenkungsausschuss und Beirat der ARGE dem Rat ein entsprechendes Konzept vor-
legen. Möglich wären hier ergänzende Förderungen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 
(Die Fördersätze betragen 900 bis 1.400 Euro pro Monat). Die Stadt Münster stellt einen 
Betrag in der Größenordnung von 240.000 Euro in Höhe der eingesparten zukünftigen 
Unterkunftskosten bereit. 
 
Die sechzehn ‚Arbeit statt Sozialhilfe‘-Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der Stadt-
verwaltung werden als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen fortgesetzt. Aus den Nettoaus-
gaben für ‚Arbeit statt Sozialhilfe‘ werden entsprechend Mittel in Höhe von 88.000 Euro in 
die Haushaltsstelle Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (0221) verlagert. 
 
4.5. Zusatz-Jobs (Ziffer 4 des Beschlussvorschlages) 
(Haushaltsstelle 0221.401.0000.3) 
 
Die Schaffung von gemeinnützig zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten (Zusatz-Jobs) ist ei-
nes der wesentlichen arbeitsmarktpolitischen Instrumente der ARGE. Damit dieses In-
strument aus einer Hand gestaltet und ausgeweitet werden kann, gehen die von der AIM 
aufgebauten Strukturen zur ARGE über (mit einem Mitarbeiter). Nur so kann das Know-
How gesichert werden. Die Stadt fungiert hier – wie andere Einrichtungen auch – als typi-
scher Maßnahmenträger. Ergänzt wird diese Lösung durch die Zuweisung von drei Mitar-
beitern des Schwerpunktsachgebietes ‚Hilfe zur Arbeit‘ aus dem Sozialamt in den Ge-
schäftsbereich Integration der ARGE. 
 
Ob innerhalb der Stadt die Arbeitsgelegenheiten zentral oder dezentral verwaltet werden, 
ist noch offen. Kommt es zu größeren Maßnahmen mit ämterübergreifenden Aufgabenfel-
dern, ist dafür ein zentraler Ansprechpartner denkbar.  
 
Im Regelfall findet bei den Teilnehmern der Zusatz-Jobs eine formalisierte Qualifizierung 
(z. B. theoretische Schulung) nicht statt. Gleichwohl sollte darauf hingewiesen werden, 
dass bei der öffentlich geförderten Beschäftigung von Jugendlichen im Rahmen der Zu-
satz-Jobs vorrangig eine Heranführung an Ausbildung vorgesehen ist. Wird eine formali-
sierte Qualifizierung durchgeführt, ist eine Begleitung / Anleitung der Teilnehmer zwin-
gend notwendig. Von den Nettoausgaben für ‚Arbeit statt Sozialhilfe‘ ist daher ein Betrag 
von 100.000 Euro für die Intensivierung der städtischen Maßnahmen zu reservieren.

- 7 - 
4.6. Brücken zur Erwerbsfähigkeit für Sozialhilfebeziehende 
 
Zukünftig erhalten alle erwerbsfähigen Sozialhilfebeziehenden Leistungen nach dem 
SGB II. Als erwerbsfähig gilt, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare 
Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes 
mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein. Personen, die vorübergehend nicht 
erwerbsfähig sind, erhalten Sozialhilfe auf der Grundlage des SGB XII. In § 11 SGB XII 
sind aktivierende Hilfen vorgegeben, die die Betroffenen befähigen sollen, aktiv am Leben 
in der Gemeinschaft teilnehmen zu können und die Notlage zu überwinden. Hierzu kann 
den Leistungsberechtigten auch eine zumutbare Tätigkeit angeboten werden. Um den 
dauerhaften Bezug von Sozialhilfe zu vermeiden und Brücken in die Erwerbsfähigkeit zu 
ermöglichen, könnten zukünftig spezielle Konzepte für diesen Personenkreis entwickelt 
werden. Ob und inwieweit solche Maßnahmen vorgesehen werden, muss in den zustän-
digen Gremien beraten und entschieden werden. Mehrausgaben in diesem Bereich müs-
sen jedoch vermieden werden, zusätzliche Maßnahmen sind durch Mittelumschichtungen 
zu finanzieren. 
 
4.7. AIM-Beirat 
 
Fragen zur kommunalen Arbeits- und Beschäftigungsförderung, die bisher im AIM-Beirat 
behandelt wurden, werden zukünftig im Beirat der ARGE fortgeführt. Eine Aufrechterhal-
tung des AIM-Beirates ist nicht mehr sinnvoll, da die Konsenserteilung für die ESF-Mittel 
inzwischen über den Lenkungsausschuss der Regionalagentur erfolgt und nicht mehr ü-
ber den AIM-Beirat. 
 
5. Übergangsregelung für das Jahr 2005 und weiteres Vorgehen 
 
5.1. Für das Jahr 2005 wird gemäß § 65 b SGB II eine Übergangsregelung vorgesehen, um 
z. B. die Maßnahmen im Rahmen von ‚Arbeit st att Sozialhilfe‘, die erst im Jahr 2005 en-
den, abwickeln zu können. Hierzu stehen Mittel des Landes zur Verfügung. Darüber hin-
aus muss eine Übergangsregelung für nachfolgende Einrichtungen bzw. Projekte ge-
schaffen werden: 
 
- Arbeitsgemeinschaft betriebliche Sozialarbeit e.V. 
Tagelöhner-Projekt für junge Wohnungslose  
Projekt Recycling und Naturschutz 
 
- Umweltwerkstatt Hiltrup 
Qualifizierung und Beschäftigung im Garten- und Landschaftsbau 
Zuschuss für Anleitung und Betreuung. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die oben genannten Projekte in gleicher Höhe wie im Jahr 
2004 über die Arbeitsmarkt-Initiative Münster zu fördern. Hierdurch soll den Trägern die 
Möglichkeit gegeben werden, sich an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. 
 
5.2. Die Aufgabenveränderungen für die AIM greifen sukzessive ab 01.01.2005. Die notwendi-
gen personellen Konsequenzen werden entsprechend der Aufgabenentwicklung gezogen. 
Kurzfristig kann bei der AIM eine Stelle mit dem Übergang der Regie für die Zusatz-Jobs 
auf die ARGE entfallen. 
 
Eine dem Aufgabenschwerpunkt entsprechende organisatorische Zuordnung der AIM zum 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird vorbereitet. Die zuständigen Ausschüsse 
werden über die Umsetzung der Veränderungen und die Verwendung der Projektmittel re-
gelmäßig unterrichtet. Weiterhin ist die Positionierung der Arbeits- und Beschäftigungsför-
derung der Stadt Münster im Rahmen der ARGE zu leisten. Wie in Ziffer 6 des Beschluss-

- 8 - 
vorschlags dargestellt, wird zukünftig eine erfolgsorientierte Steuerung der angebotenen 
Leistungen und durchgeführten Maßnahmen erfolgen. 
 
Nachrichtlich sei erwähnt, dass diese Vorlage mit der Agentur für Arbeit Münster abge-
stimmt ist. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

- 9 - 
Anlagen: 
 
Anlage 1 
 
Grundzüge der bisherigen kommunalen Beschäftigungsförderung der Stadt Münster 
 
Die Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Ziele erreichte die AIM mit folgenden Förderansätzen: 
 
ƒ AIM-Projektförderung- Fonds zur Unterstützung von Arbeit & Qualifizierung 
 
Fördergegenstand: Träger von Maßnahmen zur Qualifizierung, berufsorientierten Weiter-
bildung und Arbeitsförderung für den Overhead bei der Durchführung von Arbeitsmarkt-
projekten mit am Arbeitsmarkt benachteiligten Personengruppen (Sozialhilfebeziehende, 
Langzeitarbeitslose, Frauen, Jugendhilfe etc.). 
Durchschnittlich erreichte Teilnehmer pro Jahr: 500 Personen in 15 bis 20 Projekten 
Vermittlungserfolge: je nach Maßnahmeziel zwischen 40 % (z.B. vorbebreitende Orien-
tierungsmaßnahmen) bis 80 % (abschlussbezogene Qualifizierungsmaßnahmen) 
Jährliche Haushaltsmittel: 766.000 €, zuzüglich Drittmittel von EU, Bund und Land (für jeden 
von der Stadt Münster eingesetzten Euro floss ein weiterer Euro von anderen Förderge-
bern in die Projekte)  
 
 
ƒ Arbeit statt Sozialhilfe 
 
Fördergegenstand: Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen 
von mindestens 12 Monaten und höchstens 18 Monaten; Pauschale Förderung in Höhe 
von 23.008,13 € 
Durchschnittlich erreichte Teilnehmer pro Jahr: 80 Stellen können jährlich neu eingerichtet 
werden 
Vermittlungserfolge: Eine im Jahr 2003 durchgeführte Sonderauswertung bewies, dass über 
dieses Programm sehr hohe Integrationsquoten (über 50 % wurden in den 1. Arbeitsmarkt 
integriert) erzielt werden können. 
Jährliche Haushaltsmittel: 1.500.000 bis 1.900.000 €, darin enthalten sind die Mittel des Lan-
des und des Bundes und die eingesparte Sozialhilfe. Die Stadt Münster beteiligt sich in 
Höhe von 511.292 € 
 
 
ƒ Schaffung von gemeinnützigen zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwands-
entschädigung 
 
Fördergegenstand: Gemeinnützige zusätzliche Arbeit (§ 19 Abs. 2 BSHG); Zahlung einer 
Mehraufwandentschädigung in Höhe von 1,50 € je geleistete Arbeitsstunde 
Durchschnittlich erreichte Teilnehmer pro Jahr: 400 eingerichtete Arbeitsgelegenheiten der 
Stadt Münster (130 Stellen) und bei freien Trägern 
Vermittlungserfolge: Ziel ist eine weiterführende Integrationsmaßnahme 
Jährliche Haushaltsmittel: Auszahlung erfolgt mit der Sozialhilfe; 2003 wurden 90.000 Stunden 
(60.000 €) abgerechnet  
 
 
ƒ Integration in den ersten Arbeitsmarkt - Lohnkostenzuschüsse für arbeitslose Sozialhilfe-
beziehende 
 
Fördergegenstand: Zuschuss zu den Lohnkosten an Betriebe, wenn ein sozial-
versicherungspflichtiger Arbeitvertrag von mindestens einjähriger Dauer mit einem ar-
beitslosen Sozialhilfebeziehenden abgeschlossen wird 
Durchschnittlich erreichte Teilnehmer pro Jahr: 28 bis 40 Arbeitsverträge

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Vermittlungserfolge: Mit der Förderung erfolgt eine Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt 
Jährliche Haushaltsmittel: 138.000 € (Ansatz 2004) 
 
 
ƒ Sonderprogramm des Bundes „Arbeit für Langzeitarbeitslose (AfL)“ 
 
Fördergegenstand: Mit diesem Programm (Laufzeit 01.09.2003 bis 31.08.2005) sollen für 
Langzeitarbeitslose über 25 Jahren die Chancen zur Wiedereingliederung in den ersten 
Arbeitsmarkt verbessert sowie der Zugang insbesondere zu kommunalen Beschäfti-
gungsangeboten gefördert werden. Förderung eines sozialversicherungspflichtigen Be-
schäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Programms „Arbeit statt Sozialhilfe“ in 
Höhe von 16.800 € zzgl. 1.000 € für eine externe Qualifizierung 
Durchschnittlich erreichte Teilnehmerzahl pro Jahr: Seit Programmstart wurden 65 Arbeits-
verträge abgeschlossen. 
Vermittlungserfolge: Programm läuft noch, deswegen sind noch keine Aussagen möglich 
 
 
ƒ Sonderprogramm des Bundes zum Einstieg arbeitsloser Jugendlicher in Beschäftigung und 
Qualifizierung „Jump Plus“ 
 
Fördergegenstand: Mit Wirkung zum 01.07.2003 legte die Bundesregierung das Sonder-
programm „Jump Plus“ auf und stellte auch entsprechende Mittel zur Verfügung. Förder-
fähig über dieses Programm sind ausschließlich Maßnahmen nach den §§ 18 ff. BSHG. 
Zielgruppe sind Jugendliche, die Sozialhilfe beziehen. Die Stadt Münster hat sich in Ab-
sprache mit dem Arbeitsamt Münster entschlossen, sozialversicherungspflichtige Prakti-
kumverhältnisse mit einer Laufzeit von 6 Monaten und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 
25 Stunden zu fördern. Die Förderung der Praktikumverhältnisse erfolgt in Höhe von bis 
zu 600 € monatlich an den Arbeitgeber. Hiervon werden 450 € aus Bundesmitteln getra-
gen und die Aufstockung von bis zu 150 € monatlich erfolgt aus eingesparter Sozialhilfe. 
Die Laufzeit des Programms ist befristet bis zum 31.12.2004. 
Durchschnittlich erreichte Teilnehmerzahl pro Jahr:  Seit Programmstart wurden 96 Prak-
tikumverträge abgeschlossen (Stand 12.11.204). 
Vermittlungserfolge: Programm läuft noch und Aussagen können erst zu einem späteren Zeit-
punkt getroffen werden 
Jährliche Haushaltsmittel: 244.392 € 
 
ƒ ABM-Komplementärförderung 
 
Fördergegenstand: Die Komplementärförderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) 
sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Spitzenfinanzierung von arbeits-
marktpolitisch herausragenden ABM-Projekten vor, die auf Grund der gestiegenen Eigen-
anteilsbelastung des Trägers sonst nicht realisiert werden könnten 
Durchschnittlich erreichte Teilnehmerzahl pro Jahr: Abhängig von Bewilligungsrahmen der 
Agentur für Arbeit; Zahl der jährlich geförderten ABM-Stellen war unterschiedlich (2 bis 
32) 
 Vermittlungserfolge: 20 bis 30 % 
Jährliche Haushaltsmittel: 76.690 €

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Anlage 2 
 
Mögliche Angebote und Maßnahmen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien in 
Kooperation mit freien Trägern und der Agentur für Arbeit 
 
(Konkretisierung nach endgültiger Abstimmung über das jeweilige Arbeitsmarktprogramm) 
 
 
ƒ Niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld der beruflichen Qualifizierung, das den Teilnehmenden 
einen Rahmen bietet, in dem sie über praktische Arbeit an höhere Anforderungen herange-
führt werden. Die Zuweisung der Teilnehmenden erfolgt über Streetwork, Haus der Woh-
nungslosen (HdW), Indro, Verein sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE), Bewährungshilfe 
etc. (ehemals Tagelöhnermodell). 
 
Dieses Angebot kann sowohl SGB II-Leistungsbeziehern, als auch SGB XII-Leistungs-
beziehern unterbreitet werden, wobei die Ziele je nach Teilnehmendem in diesem Fall diffe-
renziert werden müssen. 
 
ƒ Soweit im Rahmen des SGB XII eine größere Gruppe Jugendlicher bzw. junger Erwachsener 
festzustellen ist, ist eine passgenaue Vermittlung dieser Zielgruppe in Beschäftigung (Beschäf-
tigung im Rahmen des SGB XII muss noch definiert und konkretisiert werden) sicherzustellen. 
Dadurch können die bis dahin als erwerbsunfähig geltenden Personen auf mögliche Arbeit 
vorbereitet werden und somit zu SGB II-Leistungsbeziehern werden. Berufliche Perspektiven 
sind so auch für die Zielgruppe zu entwickeln. 
 
Dies ist nur durch eine enge Betreuung und Beratung durch sozialpädagogische Fachkräfte 
möglich. 
 
ƒ Kombinierte Sprach- und Berufsorientierungskurse (zur Zeit bereits bestehende kombinierte 
Sprach- und Berufsorientierungskurse sollen nach Absprache mit der Agentur für Arbeit für 
Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund weiter angeboten werden. Zu 
erweitern sind diese Angebote um Alphabetisierungsmodule) 
 
ƒ Berufsvorbereitende Maßnahmen in Teilzeit für junge Frauen 
 
ƒ Aktivierungshilfen (in Anlehnung an freiwilliges soziales Trainingsjahr) 
 
ƒ Ansprechpartner für Unternehmen im Rahmen von Einstiegsqualifizierungen, Koordination von 
Praktikummöglichkeiten

Beratungsverlauf (1)

27.01.2005 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0924/2004
Typ
Vorlage
Datum
18.11.2004
Erstellt
06.10.2020 14:37