4353/2023
Ergänzung von Konzeption und Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay Preises für Popmusik der Stadt Köln
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Alte Version_ Beschlussvorlage Ausschuss (vor Umwandlung in Ratsvorlage 31.01)
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/24 Vorlagen-Nummer 4353/2023 Freigabedatum 16.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ergänzung von Konzeption und Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay Preises für Popmusik der Stadt Köln Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Ergänzung der Konzeption des Holger Czukay Preises für Popmusik der Stadt Köln laut Anlage 1 und die Ergänzung der Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay Preises für Popmusik der Stadt Köln laut Anlage 2. Zur Finanzierung der Preiskategorien im Haushalt 2023/2024 beschließt der Ausschuss die Verwendung von Transferaufwendungen in Höhe von 7.500 Euro aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen, Position „Sonstige Kunstinitiativen – Eigenveranstaltungen“, sowie die Ver- wendung von Sachaufwendungen in Höhe von 15.000 Euro aus demselben Teilergebnisplan, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 22.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 22.500 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln wurde 2019 ins Leben gerufen, um die künstlerischen Leistungen und Verdienste in der Popmusik in Köln zu ehren und wertzuschät- zen. In der Bezugnahme auf eine berühmte Musikerpersönlichkeit aus Köln – Holger Czukay von CAN – drücken sich Bekenntnis zur Pop-Historie und Bewusstsein für die innovativen Potenziale der Sparte Popkultur aus. Die Schaffung eines solchen Popmusik-Preises war im Popkulturförderkonzept des Kulturamtes 2016 als Desiderat benannt worden. Seit seiner Einführung und erstmaligen Umsetzung im Oktober 2019 hat der Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln eine erfolgreiche Entwicklung genommen. Die künstlerisch- inhaltliche Ausrichtung des Preises sorgt für Authentizität und hohe Akzeptanz in der Szene. Die bisherigen Preisverleihungen mit hochkarätigen Laudator*innen und musikalischem Büh- nenprogramm kamen sowohl bei den ausgezeichneten Musikprojekten und Bands als auch bei den Gästen gut an. Der Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln – dies wurde dem Kulturamt vielfach rückgemeldet – hat das Potenzial, zu einem auch national beachteten Preis zu wachsen. Um diese Entwicklung positiv zu leiten, haben sich Jury und Kulturverwaltung im Oktober über folgende Ergänzungen in der Konzeption und in der Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay Preises für Popmusik verständigt, die dem Ausschuss Kunst und Kultur hiermit zur Beschlussfassung vorlegt werden: 3 - Neben dem Hauptpreis (Dotierung 15.000 €) soll auch der Ehrenpreis mit jährlich 5.000 € dotiert werden. - Neben den auf die Würdigung von künstlerischen Errungenschaften ausgerichteten bestehenden Preisen soll ab 2023 ein zusätzlicher Preis, der sogenannte „Zukunfts- preis“, vergeben werden. Dem Geiste Holger Czukays verpflichtet, sollen mit diesem Preis besondere künstlerische Entdeckungen und musikalische Potenziale gefeiert werden. Mit dem Zukunftspreis kann die Jury neugierig und risikofreudig auf das ganz aktuelle und diverse Popgeschehen Kölns reagieren. Der Zukunftspreis ist mit 2.500 € dotiert. - Die Zeiträume der Mitwirkung in der Jury des Holger Czukay Preises für Popmusik der Stadt Köln sollen für die externen Expert*innen und die von den Fraktionen vorge- schlagenen Vertreter*innen synchronisiert werden. Der Zeitraum der Mitwirkung soll einheitlich die aktuelle Ratsperiode sein. - Die Preisverleihung soll weiterhin als eigenständige Veranstaltung umgesetzt werden. - Die Abgabe der Voten durch die Jurymitglieder hat in der Regel durch persönliche Teilnahme an der Jurysitzung zu erfolgen. In Ausnahmefällen kann ein Jurymitglied bei Verhinderung seine Punktevoten bis zu einem Tag vor der Jurysitzung schriftlich bei der Kulturverwaltung einreichen. Diese Ergänzungen sind durch Unterstreichung in den Neufassungen der Konzeption des Holger Czukay Preises (Anhang 1) und der Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay Preises (Anhang 2) kenntlich gemacht. Finanzierung Die Mittel für den Hauptpreis des Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln in Höhe von 15.000 Euro stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfü- gung und werden im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb desselben Teilergebnisplanes des Kulturamtes zur Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen umgeschichtet. Zur Finanzierung der neuen Preiskategorien werden im Haushalt 2023/2024 Transferaufwen- dungen in Höhe von 7.500 Euro aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produkt- gruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, hier aus Position „Sonstige Kunstinitiativen – Eigenveranstaltungen“, umgeschichtet. Die ab 2025 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 22.500 Euro wird das De- zernat für Kunst und Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 inner- halb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen: Anlage 1 Neufassung Konzeption Holger Czukay Preis Anlage 2 Neufassung Geschäftsordnung Holger Czukay Preis
Anlage 2 Neufassung Geschäftsordnung Holger Czukay Preis
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Anlage 2 Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des Holger Czukay-Preises für Popmusik der Stadt Köln § 1 Grundlage Diese Geschäftsordnung regelt Art und Weise der Vorbereitung, Durchführung und Nachbe- reitung von Sitzungen der Jury zur Vergabe des Holger Czukay-Preises für Popmusik der Stadt Köln. Grundlage, Zusammensetzung und Aufgaben der Jury ergeben sich aus dem Popkulturförderkonzept Köln aus dem Jahre 2016 sowie den Beschlüssen des Ausschusses Kunst und Kultur des Rates der Stadt Köln vom 25.06.2019, 09.07.2019 und 31.01.2023 (Session-Nrn. 1818/2019, 2364/2019 und 4353/2023). Demnach gehören der Jury an: • die Kulturdezernentin oder der Kulturdezernent der Stadt Köln oder eine von ihr bzw. ihm bestimmte Vertretung, • ein Mitglied des jeweils aktuellen Beirats Popkult ur, • fünf Expertinnen und Experten aus dem Feld der Pop kultur, sowie eine weitere Per- son als externe Expertin oder Experte, die für die Dauer eines oder mehrerer Preis- jahrgänge von der Kulturverwaltung eingeladen wird, • je ein Vertreter oder Vertreterin der im Ausschuss Kunst und Kultur stimmberechtig- ten Fraktionen. Die Mitglieder der Jury werden vom Ausschuss Kunst und Kultur für die Dauer einer Ratspe- riode bestimmt. Die Mitglieder der Jury sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. § 2 Vorsitz Die Kulturdezernentin / Der Kulturdezernent der Stadt Köln bzw. die von ihr / ihm bestimmte Vertretung hat den Juryvorsitz inne. § 3 Sitzungen (1) Die Jury trifft sich einmal pro Jahr, um ihre E ntscheidung über den Preisträger / die Preisträgerin des jeweiligen Jahres zu treffen. (2) Die Einladung zur Jurysitzung erfolgt durch den Vorsitzenden / die Vorsitzende mindes- tens 14 Tage vor dem geplanten Sitzungstermin. (3) Der Einladung ist die Tagesordnung beizufügen. (4) Der Vorsitzende / Die Vorsitzende fertigt eine Niederschrift über den Sitzungsverlauf, in der insbesondere die Kriterien für die Entscheidung der Jury und die Abstimmungser- gebnisse dokumentiert werden. Die Niederschrift wird den Jurymitgliedern spätestens 14 Tage nach der Jurysitzung zur Verfügung gestellt. § 4 Beschlussfähigkeit (1) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens di e Hälfte ihrer Mitglieder persönlich an- wesend ist. (2) Die Mitglieder der Jury nehmen ihre Aufgabe höc hstpersönlich wahr und können sich nicht vertreten lassen. § 1, 1. Spiegelstrich (Kulturdezernent/in) bleibt unberührt. (3) Die Jury entscheidet mit der Mehrheit ihrer Mitglieder, ob im Einzelfall die Teilnahme an Jurysitzungen durch Videokonferenz erfolgen kann. Die Entscheidung darüber tei- len die Jurymitglieder in Textform (schriftlich, per Fax, per Email) mit. Anlage 2 (4) In Ausnahmefällen kann ein Jurymitglied, das zum Termin der Jurysitzung verhindert ist, seine bzw. ihre Voten bis spätestens einen Tag vor dem Sitzungstermin schriftlich an die Juryvorsitzende, bzw. den Juryvorsitzenden übermitteln. Die Voten werden anonymisiert in das Verfahren der Beschlussfassung aufgenommen. § 5 Entscheidungen der Jury (1) Für die Entscheidung über den Preisträger / die Preisträgerin gilt folgendes Verfahren: • Auf Anforderung durch den Vorsitzenden / die Vorsi tzende übermittelt jedes Jurymit- glied schriftlich einen Vorschlag für den nächsten Hauptpreisträger / die nächste Hauptpreisträgerin und den nächsten Zukunftspreisträger / die nächste Zukunfts- preisträgerin. Jedes Jurymitglied begründet seine bzw. ihre Vorschläge auf jeweils maximal einer DIN A4-Seite. Zusätzlich können Informationen zum künstlerischen Werdegang oder sonstige Informationen eingereicht werden. Die Unterlagen zu den Vorschlägen sollen einen Gesamtumfang von 12 DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Ergänzend können audiovisuelle Inhalte eingereicht werden. • In der Jurysitzung stellen die Jurymitglieder ihre Kandidatin / ihren Kandidaten vor und begründen ihren Vorschlag kurz. Die Vorstellung der Vorschläge erfolgt in al- phabetischer Reihenfolge. • Vorschläge und Begründungen abwesender Jurymitglie der werden durch den Vor- sitzenden / die Vorsitzende vorgestellt. • Ermittlung des Preisträgers / der Preisträgerin fü r Hauptpreis und Zukunftspreis in geheimer Wahl auf der Grundlage eines vom Vorsitzenden / der Vorsitzenden vor- geschlagenen Punktesystems. • Nehmen Jurymitglieder im Wege einer Videokonferenz an der Jurysitzung teil, gilt für alle Jurymitglieder, dass die Abstimmung offen durch Handzeichen erfolgt. (2) Im Anschluss diskutieren und entscheiden die Ju rymitglieder über die Vergabe des un- dotierten Ehrenpreises. (3) Sofern sich aus Vorstehendem nichts Abweichende s ergibt, entscheidet die Jury mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. § 6 Vertraulichkeit Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich, sämtliche Nominierungen sind streng vertraulich zu behandeln. Die Jurymitglieder haben über die Beratungen und über sonstige im Zusam- menhang mit der Tätigkeit als Jurymitglied bekanntgewordene Tatsachen Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt vor allem für Meinungsäußerungen, das Abstimmungsverhalten oder bisher nicht publizierte Daten. Die Kommunikation mit den zukünftigen Preisträgerinnen oder Preisträgern verantwortet ausschließlich die Stadt Köln. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit wirkt über das Ende der Mitgliedschaft in der Jury hin- aus fort. § 7 Aufwandsentschädigung (1) Die Mitgliedschaft in der Jury ist ein Ehrenamt . (2) Nach vorheriger Absprache übernimmt die Stadt K öln Reise- und Hotelkosten der Jury- mitglieder.
Anlage 1 Neufassung Konzeption Holger Czukay Preis
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Anlage 1
Konzept Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln
Gegenstand
Die Stadt Köln stiftet einen Preis für herausragende Leistungen im Bereich der Popmusik. Er
ist mit insgesamt 22.500 € dotiert und wird jährlich vergeben. Der Preis dient der
Anerkennung populärer Musik, die sowohl im Kulturleben Kölns als auch für die
Außenwahrnehmung der Stadt eine wichtige Rolle spielt 1. Er soll die prägende Wirkung der
Popmusik und ihrer Akteurinnen und Akteure herausstellen und für die Öffentlichkeit sichtbar
werden lassen.
Ziele und Kriterien
Ziel des Preises ist die Wertschätzung der Akteurinnen und Akteure der Popmusik in Köln.
Der Preis würdigt die Popmusik als kulturell-künstlerische Ausdrucksform mit einer
bedeutenden Tradition in Köln. Er ist Bekenntnis zu dieser Historie und Stärkung der Zukunft
dieser Sparte zugleich.
Die Kriterien zur Vergabe des Preises sind Bezug zu und Wirkung in und für Köln,
künstlerische Eigenständigkeit und Haltung sowie popkulturelle Relevanz.
Mit diesem Preis sollen Musikerinnen und Musiker geehrt werden, deren Schaffen
künstlerisch-kulturelle Spuren in Köln hinterlassen hat oder aktuell wichtige Bezugspunkte
darstellt. Hierbei kann es sich um die Weiterentwicklung von Genres oder
Produktionsweisen, um die Umsetzung außergewöhnlicher Kooperationen oder um den
Ausdruck einer eigenständigen Haltung in der Arbeit handeln. Sämtliche Aspekte, die die
künstlerische Eigenständigkeit unterstreichen, können berücksichtigt werden. Der Preis ist
für Personen bestimmt, deren Schaffen auch über die Grenzen Kölns hinaus
wahrgenommen wird.
In einer neuen Preiskategorie - „Zukunftspreis“ - sollen ganz aktuell künstlerisch aktive
Bands/Projekte der Kölner Popszene honoriert werden, die das Potenzial haben, im Sinne
der Grundidee des Holger Czukay Preises zu wirken. Ziel ist es, mit der auf zeitgenössische
Entdeckungen fokussierten Preiskategorie die Diversität der Popkultur zu würdigen und den
Blick in die Zukunft zu richten.
Namensgebung
Der Preis soll den Namen „Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln“ tragen - als
Hommage an den Bassisten der wegweisenden Kölner Band CAN. Gleichzeitig verweist die
Namensgebung auch auf die Stoßrichtung des Preises als Kulturpreis. Mit der
Namensgebung zeigt die Stadt Köln ihre Hochachtung vor dem künstlerischen Schaffen von
Holger Czukay und stellt die Namen zukünftiger Preisträgerinnen und Preisträger in
Verbindung zu diesem innovativen und international beachteten Künstler. In der Entwicklung
des Preises besteht somit die Chance, eine ungewöhnliche und neue Wahrnehmung der
Popmusik Kölns entstehen zu lassen. Nicht zuletzt hilft die Verwendung des Namens von
Holger Czukay, diesen neuen Preis bekannter zu machen und in die Öffentlichkeit zu tragen.
1 Siehe Popkulturförderkonzept Köln2016, S. 9
Anlage 1
Der Preis – Struktur und Jury
Der Preis besteht aus einem mit 15.000 € dotierten Hauptpreis, einem mit 5.000 € dotierten
Ehrenpreis und einem mit 2.500 € dotierten „Zukunftspreis“.
Bewerbungen für den Preis sind nicht möglich. Über die Vergabe des Preises entscheidet
eine Jury aus Expertinnen und Experten der Popkultur und je einem Vertreter oder einer
Vertreterin der stimmberechtigten Fraktionen im Ausschuss Kunst und Kultur. Die
Preisträgerin beziehungsweise der Preisträger wird aus den Vorschlägen der Jurymitglieder
ermittelt. Die Nominierungen sind nicht öffentlich.
Den Vorsitz der Jury hält qua Amt die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent inne. Die
Mitglieder der Jury werden nach Vorschlag der Verwaltung vom Ausschuss Kunst und Kultur
für die Dauer einer Ratsperiode benannt. Ein Mitglied stammt immer aus dem Kreis des
jeweils aktuellen Beirats Popkultur. Bestandteil und vollwertiges Mitglied der Jury ist eine
externe Expertin oder ein externer Experte, der von der Kulturverwaltung für einen oder
mehrere Preisjahrgänge berufen wird.
Die Arbeitsweise der Jury wird in einer Geschäftsordnung geregelt.
Der Ehrenpreis ist nicht auf den Personenkreis der Musikerinnen und Musiker begrenzt,
sondern kann sonstige Akteurinnen und Akteure der Popmusik umfassen.
Preisverleihung
Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung soll überregionales Interesse für die Leistungen
der Popmusik in Köln generiert werden. Die Preisverleihung soll nicht als Gala konzipiert
sein, sondern die Preisträgerin oder den Preisträger und ihr oder sein Schaffen vorstellen
und würdigen. Neben dem Überreichen des Preises und einer Laudatio soll es weitere
inhaltliche Formate wie zum Beispiel Werkstattgespräche oder besondere musikalische
Darbietungen geben. Die Möglichkeit zum lockeren Austausch sollte gegeben sein. Ein
Andocken bei einem bestehenden Festival oder sonstigen eingeführten Format der Popkultur
wird aktuell zur Profilschärfung und Entwicklung eines Alleinstellungsmerkmals des Preises
nicht umgesetzt, besteht aber als Option für die Zukunft. Die Veranstaltung sollte nach
Möglichkeit auch in Szene-Medien kommuniziert werden. Für den Preis wird ein eigenes
Erscheinungsbild gestaltet.
Köln, Januar 2023
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/24 Vorlagen-Nummer 4353/2023 Freigabedatum 31.01.2023 (Freigabe 16.01 als Ausschussvorlage Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ergänzung von Konzeption und Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay Preises für Popmusik der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023 Beschluss: Der Rat beschließt die Ergänzung der Konzeption des Holger Czukay Preises für Popmusik der Stadt Köln laut Anlage 1 und die Ergänzung der Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay Preises für Popmusik der Stadt Köln laut Anlage 2. Zur Finanzierung der Preiskategorien im Haushalt 2023/2024 beschließt der Rat die Verwen- dung von Transferaufwendungen in Höhe von 7.500 Euro aus dem Teilergebnisplan des Kul- turamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen, Position „Sonstige Kunstinitiativen – Eigenveranstaltungen“, sowie die Verwendung von Sachaufwendungen in Höhe von 15.000 Euro aus demselben Teilergebnisplan, Teilplan- zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Rat 09.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 22.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 22.500 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln wurde 2019 ins Leben gerufen, um die künstlerischen Leistungen und Verdienste in der Popmusik in Köln zu ehren und wertzuschät- zen. In der Bezugnahme auf eine berühmte Musikerpersönlichkeit aus Köln – Holger Czukay von CAN – drücken sich Bekenntnis zur Pop-Historie und Bewusstsein für die innovativen Potenziale der Sparte Popkultur aus. Die Schaffung eines solchen Popmusik-Preises war im Popkulturförderkonzept des Kulturamtes 2016 als Desiderat benannt worden. Seit seiner Einführung und erstmaligen Umsetzung im Oktober 2019 hat der Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln eine erfolgreiche Entwicklung genommen. Die künstlerisch- inhaltliche Ausrichtung des Preises sorgt für Authentizität und hohe Akzeptanz in der Szene. Die bisherigen Preisverleihungen mit hochkarätigen Laudator*innen und musikalischem Büh- nenprogramm kamen sowohl bei den ausgezeichneten Musikprojekten und Bands als auch bei den Gästen gut an. Der Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln – dies wurde dem Kulturamt vielfach rückgemeldet – hat das Potenzial, zu einem auch national beachteten Preis zu wachsen. Um diese Entwicklung positiv zu leiten, haben sich Jury und Kulturverwaltung im Oktober über folgende Ergänzungen in der Konzeption und in der Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay Preises für Popmusik verständigt, die hiermit zur Beschlussfassung vorlegt werden: 3 - Neben dem Hauptpreis (Dotierung 15.000 €) soll auch der Ehrenpreis mit jährlich 5.000 € dotiert werden. - Neben den auf die Würdigung von künstlerischen Errungenschaften ausgerichteten bestehenden Preisen soll ab 2023 ein zusätzlicher Preis, der sogenannte „Zukunfts- preis“, vergeben werden. Dem Geiste Holger Czukays verpflichtet, sollen mit diesem Preis besondere künstlerische Entdeckungen und musikalische Potenziale gefeiert werden. Mit dem Zukunftspreis kann die Jury neugierig und risikofreudig auf das ganz aktuelle und diverse Popgeschehen Kölns reagieren. Der Zukunftspreis ist mit 2.500 € dotiert. - Die Zeiträume der Mitwirkung in der Jury des Holger Czukay Preises für Popmusik der Stadt Köln sollen für die externen Expert*innen und die von den Fraktionen vorge- schlagenen Vertreter*innen synchronisiert werden. Der Zeitraum der Mitwirkung soll einheitlich die aktuelle Ratsperiode sein. - Die Preisverleihung soll weiterhin als eigenständige Veranstaltung umgesetzt werden. - Die Abgabe der Voten durch die Jurymitglieder hat in der Regel durch persönliche Teilnahme an der Jurysitzung zu erfolgen. In Ausnahmefällen kann ein Jurymitglied bei Verhinderung seine Punktevoten bis zu einem Tag vor der Jurysitzung schriftlich bei der Kulturverwaltung einreichen. Diese Ergänzungen sind durch Unterstreichung in den Neufassungen der Konzeption des Holger Czukay Preises (Anhang 1) und der Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay Preises (Anhang 2) kenntlich gemacht. Finanzierung Die Mittel für den Hauptpreis des Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln in Höhe von 15.000 Euro stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfü- gung und werden im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb desselben Teilergebnisplanes des Kulturamtes zur Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen umgeschichtet. Zur Finanzierung der neuen Preiskategorien werden im Haushalt 2023/2024 Transferaufwen- dungen in Höhe von 7.500 Euro aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produkt- gruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, hier aus Position „Sonstige Kunstinitiativen – Eigenveranstaltungen“, umgeschichtet. Die ab 2025 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 22.500 Euro wird das De- zernat für Kunst und Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 inner- halb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen: Anlage 1 Neufassung Konzeption Holger Czukay Preis Anlage 2 Neufassung Geschäftsordnung Holger Czukay Preis
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VII/41/41/24
Vorlagen-Nummer
4353/2023
Stand: 10.07.2024
Sachstandsbericht
Ergänzung von Konzeption und Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay Preises
für Popmusik der Stadt Köln
Beschluss:
Der Rat beschließt die Ergänzung der Konzeption des Holger Czukay Preises für Popmusik
der Stadt Köln laut Anlage 1 und die Ergänzung der Geschäftsordnung der Jury des Holger
Czukay Preises für Popmusik der Stadt Köln laut Anlage 2.
Zur Finanzierung der Preiskategorien im Haushalt 2023/2024 beschließt der Rat die Verwen-
dung von Transferaufwendungen in Höhe von 7.500 Euro aus dem Teilergebnisplan des Kul-
turamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendun-
gen, Position „Sonstige Kunstinitiativen – Eigenveranstaltungen“, sowie die Verwendung von
Sachaufwendungen in Höhe von 15.000 Euro aus demselben Teilergebnisplan, Teilplanzeile
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss wurde umgesetzt, die Neuerungen in Konzeption und Geschäftsordnung der
Jury werden angewendet. Seit 2023 ist die neue Preiskategorie „Zukunftspreis“ im Holger
Czukay Preis für Popmusik integriert und entsprechende Preisträger*innen wurden von der
Jury ausgewählt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4353/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.01.2023
- Erstellt
- 01.01.2023 23:24