Mandari Insight

4353/2023

Ergänzung von Konzeption und Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay Preises für Popmusik der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.01.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2023, TOP 10.26

Alte Version_ Beschlussvorlage Ausschuss (vor Umwandlung in Ratsvorlage 31.01)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Neufassung Geschäftsordnung Holger Czukay Preis

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Neufassung Konzeption Holger Czukay Preis

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Alte Version_ Beschlussvorlage Ausschuss (vor Umwandlung in Ratsvorlage 31.01)

6182 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 4353/2023 
Freigabedatum 
 16.01.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ergänzung von Konzeption und Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay Preises 
für Popmusik der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Ergänzung der Konzeption des Holger Czukay 
Preises für Popmusik der Stadt Köln laut Anlage 1 und die Ergänzung der Geschäftsordnung 
der Jury des Holger Czukay Preises für Popmusik der Stadt Köln laut Anlage 2.  
 
Zur Finanzierung der Preiskategorien im Haushalt 2023/2024 beschließt der Ausschuss die 
Verwendung von Transferaufwendungen in Höhe von 7.500 Euro aus dem Teilergebnisplan 
des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen, Position „Sonstige Kunstinitiativen – Eigenveranstaltungen“, sowie die Ver-
wendung von Sachaufwendungen in Höhe von 15.000 Euro aus demselben Teilergebnisplan, 
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  22.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    22.500 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln wurde 2019 ins Leben gerufen, um die 
künstlerischen Leistungen und Verdienste in der Popmusik in Köln zu ehren und wertzuschät-
zen. In der Bezugnahme auf eine berühmte Musikerpersönlichkeit aus Köln – Holger Czukay 
von CAN – drücken sich Bekenntnis zur Pop-Historie und Bewusstsein für die innovativen 
Potenziale der Sparte Popkultur aus. Die Schaffung eines solchen Popmusik-Preises war im 
Popkulturförderkonzept des Kulturamtes 2016 als Desiderat benannt worden. 
 
Seit seiner Einführung und erstmaligen Umsetzung im Oktober 2019 hat der Holger Czukay 
Preis für Popmusik der Stadt Köln eine erfolgreiche Entwicklung genommen. Die künstlerisch-
inhaltliche Ausrichtung des Preises sorgt für Authentizität und hohe Akzeptanz in der Szene. 
Die bisherigen Preisverleihungen mit hochkarätigen Laudator*innen und musikalischem Büh-
nenprogramm kamen sowohl bei den ausgezeichneten Musikprojekten und Bands als auch 
bei den Gästen gut an. Der Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln – dies wurde 
dem Kulturamt vielfach rückgemeldet – hat das Potenzial, zu einem auch national beachteten 
Preis zu wachsen. 
 
Um diese Entwicklung positiv zu leiten, haben sich Jury und Kulturverwaltung im Oktober über 
folgende Ergänzungen in der Konzeption und in der Geschäftsordnung der Jury des Holger 
Czukay Preises für Popmusik verständigt, die dem Ausschuss Kunst und Kultur hiermit zur 
Beschlussfassung vorlegt werden:

3 
 
- Neben dem Hauptpreis (Dotierung 15.000 €) soll auch der Ehrenpreis mit jährlich 
5.000 € dotiert werden. 
 
- Neben den auf die Würdigung von künstlerischen Errungenschaften ausgerichteten 
bestehenden Preisen soll ab 2023 ein zusätzlicher Preis, der sogenannte „Zukunfts-
preis“, vergeben werden. Dem Geiste Holger Czukays verpflichtet, sollen mit diesem 
Preis besondere künstlerische Entdeckungen und musikalische Potenziale gefeiert 
werden. Mit dem Zukunftspreis kann die Jury neugierig und risikofreudig auf das ganz 
aktuelle und diverse Popgeschehen Kölns reagieren. Der Zukunftspreis ist mit 2.500 € 
dotiert. 
 
- Die Zeiträume der Mitwirkung in der Jury des Holger Czukay Preises für Popmusik der 
Stadt Köln sollen für die externen Expert*innen und die von den Fraktionen vorge-
schlagenen Vertreter*innen synchronisiert werden. Der Zeitraum der Mitwirkung soll 
einheitlich die aktuelle Ratsperiode sein. 
 
- Die Preisverleihung soll weiterhin als eigenständige Veranstaltung umgesetzt werden. 
 
- Die Abgabe der Voten durch die Jurymitglieder hat in der Regel durch persönliche 
Teilnahme an der Jurysitzung zu erfolgen. In Ausnahmefällen kann ein Jurymitglied bei 
Verhinderung seine Punktevoten bis zu einem Tag vor der Jurysitzung schriftlich bei 
der Kulturverwaltung einreichen. 
 
Diese Ergänzungen sind durch Unterstreichung in den Neufassungen der Konzeption des 
Holger Czukay Preises (Anhang 1) und der Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay 
Preises (Anhang 2) kenntlich gemacht. 
 
Finanzierung 
Die Mittel für den Hauptpreis des Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln in Höhe 
von 15.000 Euro stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – 
Kulturförderung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfü-
gung und werden im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb desselben Teilergebnisplanes 
des Kulturamtes zur Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen umgeschichtet. 
Zur Finanzierung der neuen Preiskategorien werden im Haushalt 2023/2024 Transferaufwen-
dungen in Höhe von 7.500 Euro aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produkt-
gruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, hier aus Position 
„Sonstige Kunstinitiativen – Eigenveranstaltungen“, umgeschichtet. 
Die ab 2025 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 22.500 Euro wird das De-
zernat für Kunst und Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 inner-
halb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1 Neufassung Konzeption Holger Czukay Preis 
Anlage 2 Neufassung Geschäftsordnung Holger Czukay Preis

Anlage 2 Neufassung Geschäftsordnung Holger Czukay Preis

5696 Zeichen

Anlage 2 
 
Geschäftsordnung der Jury zur Vergabe des  
Holger Czukay-Preises für Popmusik der Stadt Köln 
 
§ 1 Grundlage 
Diese Geschäftsordnung regelt Art und Weise der Vorbereitung, Durchführung und Nachbe- 
reitung von Sitzungen der Jury zur Vergabe des Holger Czukay-Preises für Popmusik der 
Stadt Köln. Grundlage, Zusammensetzung und Aufgaben der Jury ergeben sich aus dem 
Popkulturförderkonzept Köln aus dem Jahre 2016 sowie den Beschlüssen des Ausschusses 
Kunst und Kultur des Rates der Stadt Köln vom 25.06.2019, 09.07.2019 und 31.01.2023 
(Session-Nrn. 1818/2019, 2364/2019 und 4353/2023). Demnach gehören der Jury an: 
• die Kulturdezernentin oder der Kulturdezernent der  Stadt Köln oder eine von ihr bzw. 
ihm bestimmte Vertretung, 
• ein Mitglied des jeweils aktuellen Beirats Popkult ur, 
• fünf Expertinnen und Experten aus dem Feld der Pop kultur, sowie eine weitere Per- 
son als externe Expertin oder Experte, die für die Dauer eines oder mehrerer Preis- 
jahrgänge von der Kulturverwaltung eingeladen wird, 
• je ein Vertreter oder Vertreterin der im Ausschuss  Kunst und Kultur stimmberechtig- 
ten Fraktionen. 
 
Die Mitglieder der Jury werden vom Ausschuss Kunst und Kultur für die Dauer einer Ratspe- 
riode bestimmt. Die Mitglieder der Jury sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe unabhängig 
und an Weisungen nicht gebunden. 
 
§ 2 Vorsitz 
Die Kulturdezernentin / Der Kulturdezernent der Stadt Köln bzw. die von ihr / ihm bestimmte 
Vertretung hat den Juryvorsitz inne. 
 
§ 3 Sitzungen 
(1) Die Jury trifft sich einmal pro Jahr, um ihre E ntscheidung über den Preisträger / die 
Preisträgerin des jeweiligen Jahres zu treffen. 
 
(2) Die Einladung zur Jurysitzung erfolgt durch den  Vorsitzenden / die Vorsitzende mindes- 
tens 14 Tage vor dem geplanten Sitzungstermin. 
 
(3) Der Einladung ist die Tagesordnung beizufügen. 
 
(4) Der Vorsitzende / Die Vorsitzende fertigt eine Niederschrift über den Sitzungsverlauf, in 
der insbesondere die Kriterien für die Entscheidung der Jury und die Abstimmungser- 
gebnisse dokumentiert werden. Die Niederschrift wird den Jurymitgliedern spätestens 14 
Tage nach der Jurysitzung zur Verfügung gestellt. 
 
§ 4 Beschlussfähigkeit 
(1) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens di e Hälfte ihrer Mitglieder persönlich an- 
wesend ist.  
 
(2) Die Mitglieder der Jury nehmen ihre Aufgabe höc hstpersönlich wahr und können sich 
nicht vertreten lassen. § 1, 1. Spiegelstrich (Kulturdezernent/in) bleibt unberührt. 
 
(3) Die Jury entscheidet mit der Mehrheit ihrer Mitglieder, ob im Einzelfall die Teilnahme 
an Jurysitzungen durch Videokonferenz erfolgen kann. Die Entscheidung darüber tei- 
len die Jurymitglieder in Textform (schriftlich, per Fax, per Email) mit.

Anlage 2 
 
(4) In Ausnahmefällen kann ein Jurymitglied, das zum Termin der Jurysitzung verhindert 
ist, seine bzw. ihre Voten bis spätestens einen Tag vor dem Sitzungstermin schriftlich 
an die Juryvorsitzende, bzw. den Juryvorsitzenden übermitteln. Die Voten werden 
anonymisiert in das Verfahren der Beschlussfassung aufgenommen. 
 
§ 5 Entscheidungen der Jury 
 
(1) Für die Entscheidung über den Preisträger / die  Preisträgerin gilt folgendes Verfahren: 
 
• Auf Anforderung durch den Vorsitzenden / die Vorsi tzende übermittelt jedes Jurymit- 
glied schriftlich einen Vorschlag für den nächsten Hauptpreisträger / die nächste 
Hauptpreisträgerin und den nächsten Zukunftspreisträger / die nächste Zukunfts- 
preisträgerin. Jedes Jurymitglied begründet seine bzw. ihre Vorschläge auf jeweils 
maximal einer DIN A4-Seite. Zusätzlich können Informationen zum künstlerischen 
Werdegang oder sonstige Informationen eingereicht werden. Die Unterlagen zu den 
Vorschlägen sollen einen Gesamtumfang von 12 DIN A4-Seiten nicht überschreiten. 
Ergänzend können audiovisuelle Inhalte eingereicht werden. 
• In der Jurysitzung stellen die Jurymitglieder ihre  Kandidatin / ihren Kandidaten vor 
und begründen ihren Vorschlag kurz. Die Vorstellung der Vorschläge erfolgt in al- 
phabetischer Reihenfolge. 
• Vorschläge und Begründungen abwesender Jurymitglie der werden durch den Vor- 
sitzenden / die Vorsitzende vorgestellt. 
• Ermittlung des Preisträgers / der Preisträgerin fü r Hauptpreis und Zukunftspreis in 
geheimer Wahl auf der Grundlage eines vom Vorsitzenden / der Vorsitzenden vor- 
geschlagenen Punktesystems. 
• Nehmen Jurymitglieder im Wege einer Videokonferenz  an der Jurysitzung teil, gilt 
für alle Jurymitglieder, dass die Abstimmung offen durch Handzeichen erfolgt. 
 
(2) Im Anschluss diskutieren und entscheiden die Ju rymitglieder über die Vergabe des un-
dotierten Ehrenpreises.  
 
(3) Sofern sich aus Vorstehendem nichts Abweichende s ergibt, entscheidet die Jury mit der 
einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die 
Stimme der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. 
 
§ 6 Vertraulichkeit 
 
Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich, sämtliche Nominierungen sind streng vertraulich 
zu behandeln. Die Jurymitglieder haben über die Beratungen und über sonstige im Zusam- 
menhang mit der Tätigkeit als Jurymitglied bekanntgewordene Tatsachen Verschwiegenheit 
zu bewahren. Dies gilt vor allem für Meinungsäußerungen, das Abstimmungsverhalten oder 
bisher nicht publizierte Daten. Die Kommunikation mit den zukünftigen Preisträgerinnen oder 
Preisträgern verantwortet ausschließlich die Stadt Köln. 
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit wirkt über das Ende der Mitgliedschaft in der Jury hin- 
aus fort. 
 
§ 7 Aufwandsentschädigung 
 
(1) Die Mitgliedschaft in der Jury ist ein Ehrenamt . 
 
(2) Nach vorheriger Absprache übernimmt die Stadt K öln Reise- und Hotelkosten der Jury- 
mitglieder.

Anlage 1 Neufassung Konzeption Holger Czukay Preis

5166 Zeichen

Anlage 1 
 
Konzept Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln 
Gegenstand 
Die Stadt Köln stiftet einen Preis für herausragende Leistungen im Bereich der Popmusik. Er 
ist mit insgesamt 22.500 € dotiert und wird jährlich vergeben. Der Preis dient der 
Anerkennung populärer Musik, die sowohl im Kulturleben Kölns als auch für die 
Außenwahrnehmung der Stadt eine wichtige Rolle spielt 1. Er soll die prägende Wirkung der 
Popmusik und ihrer Akteurinnen und Akteure herausstellen und für die Öffentlichkeit sichtbar 
werden lassen. 
 
Ziele und Kriterien 
Ziel des Preises ist die Wertschätzung der Akteurinnen und Akteure der Popmusik in Köln. 
Der Preis würdigt die Popmusik als kulturell-künstlerische Ausdrucksform mit einer 
bedeutenden Tradition in Köln. Er ist Bekenntnis zu dieser Historie und Stärkung der Zukunft 
dieser Sparte zugleich. 
Die Kriterien zur Vergabe des Preises sind Bezug zu und Wirkung in und für Köln, 
künstlerische Eigenständigkeit und Haltung sowie popkulturelle Relevanz. 
Mit diesem Preis sollen Musikerinnen und Musiker geehrt werden, deren Schaffen 
künstlerisch-kulturelle Spuren in Köln hinterlassen hat oder aktuell wichtige Bezugspunkte 
darstellt. Hierbei kann es sich um die Weiterentwicklung von Genres oder 
Produktionsweisen, um die Umsetzung außergewöhnlicher Kooperationen oder um den 
Ausdruck einer eigenständigen Haltung in der Arbeit handeln. Sämtliche Aspekte, die die 
künstlerische Eigenständigkeit unterstreichen, können berücksichtigt werden. Der Preis ist 
für Personen bestimmt, deren Schaffen auch über die Grenzen Kölns hinaus 
wahrgenommen wird. 
In einer neuen Preiskategorie - „Zukunftspreis“ - sollen ganz aktuell künstlerisch aktive 
Bands/Projekte der Kölner Popszene honoriert werden, die das Potenzial haben, im Sinne 
der Grundidee des Holger Czukay Preises zu wirken. Ziel ist es, mit der auf zeitgenössische 
Entdeckungen fokussierten Preiskategorie die Diversität der Popkultur zu würdigen und den 
Blick in die Zukunft zu richten. 
Namensgebung 
Der Preis soll den Namen „Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln“ tragen - als 
Hommage an den Bassisten der wegweisenden Kölner Band CAN. Gleichzeitig verweist die 
Namensgebung auch auf die Stoßrichtung des Preises als Kulturpreis. Mit der 
Namensgebung zeigt die Stadt Köln ihre Hochachtung vor dem künstlerischen Schaffen von 
Holger Czukay und stellt die Namen zukünftiger Preisträgerinnen und Preisträger in 
Verbindung zu diesem innovativen und international beachteten Künstler. In der Entwicklung 
des Preises besteht somit die Chance, eine ungewöhnliche und neue Wahrnehmung der 
Popmusik Kölns entstehen zu lassen. Nicht zuletzt hilft die Verwendung des Namens von 
Holger Czukay, diesen neuen Preis bekannter zu machen und in die Öffentlichkeit zu tragen. 
                                                           
1 Siehe Popkulturförderkonzept Köln2016, S. 9

Anlage 1 
 
Der Preis – Struktur und Jury 
Der Preis besteht aus einem mit 15.000 € dotierten Hauptpreis, einem mit 5.000 € dotierten 
Ehrenpreis und einem mit 2.500 € dotierten „Zukunftspreis“. 
Bewerbungen für den Preis sind nicht möglich. Über die Vergabe des Preises entscheidet 
eine Jury aus Expertinnen und Experten der Popkultur und je einem Vertreter oder einer 
Vertreterin der stimmberechtigten Fraktionen im Ausschuss Kunst und Kultur. Die 
Preisträgerin beziehungsweise der Preisträger wird aus den Vorschlägen der Jurymitglieder 
ermittelt. Die Nominierungen sind nicht öffentlich. 
Den Vorsitz der Jury hält qua Amt die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent inne. Die 
Mitglieder der Jury werden nach Vorschlag der Verwaltung vom Ausschuss Kunst und Kultur 
für die Dauer einer Ratsperiode benannt. Ein Mitglied stammt immer aus dem Kreis des 
jeweils aktuellen Beirats Popkultur. Bestandteil und vollwertiges Mitglied der Jury ist eine 
externe Expertin oder ein externer Experte, der von der Kulturverwaltung für einen oder 
mehrere Preisjahrgänge berufen wird. 
Die Arbeitsweise der Jury wird in einer Geschäftsordnung geregelt. 
Der Ehrenpreis ist nicht auf den Personenkreis der Musikerinnen und Musiker begrenzt, 
sondern kann sonstige Akteurinnen und Akteure der Popmusik umfassen. 
 
Preisverleihung 
Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung soll überregionales Interesse für die Leistungen 
der Popmusik in Köln generiert werden. Die Preisverleihung soll nicht als Gala konzipiert 
sein, sondern die Preisträgerin oder den Preisträger und ihr oder sein Schaffen vorstellen 
und würdigen. Neben dem Überreichen des Preises und einer Laudatio soll es weitere 
inhaltliche Formate wie zum Beispiel Werkstattgespräche oder besondere musikalische 
Darbietungen geben. Die Möglichkeit zum lockeren Austausch sollte gegeben sein. Ein 
Andocken bei einem bestehenden Festival oder sonstigen eingeführten Format der Popkultur 
wird aktuell zur Profilschärfung und Entwicklung eines Alleinstellungsmerkmals des Preises 
nicht umgesetzt, besteht aber als Option für die Zukunft. Die Veranstaltung sollte nach 
Möglichkeit auch in Szene-Medien kommuniziert werden. Für den Preis wird ein eigenes 
Erscheinungsbild gestaltet. 
Köln, Januar 2023

Beschlussvorlage Rat

6152 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 4353/2023 
Freigabedatum 
31.01.2023 (Freigabe 16.01  
als Ausschussvorlage 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ergänzung von Konzeption und Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay Preises 
für Popmusik der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Ergänzung der Konzeption des Holger Czukay Preises für Popmusik 
der Stadt Köln laut Anlage 1 und die Ergänzung der Geschäftsordnung der Jury des Holger 
Czukay Preises für Popmusik der Stadt Köln laut Anlage 2.  
 
Zur Finanzierung der Preiskategorien im Haushalt 2023/2024 beschließt der Rat die Verwen-
dung von Transferaufwendungen in Höhe von 7.500 Euro aus dem Teilergebnisplan des Kul-
turamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwen-
dungen, Position „Sonstige Kunstinitiativen – Eigenveranstaltungen“, sowie die Verwendung 
von Sachaufwendungen in Höhe von 15.000 Euro aus demselben Teilergebnisplan, Teilplan-
zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
Rat 09.02.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  22.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    22.500 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln wurde 2019 ins Leben gerufen, um die 
künstlerischen Leistungen und Verdienste in der Popmusik in Köln zu ehren und wertzuschät-
zen. In der Bezugnahme auf eine berühmte Musikerpersönlichkeit aus Köln – Holger Czukay 
von CAN – drücken sich Bekenntnis zur Pop-Historie und Bewusstsein für die innovativen 
Potenziale der Sparte Popkultur aus. Die Schaffung eines solchen Popmusik-Preises war im 
Popkulturförderkonzept des Kulturamtes 2016 als Desiderat benannt worden. 
 
Seit seiner Einführung und erstmaligen Umsetzung im Oktober 2019 hat der Holger Czukay 
Preis für Popmusik der Stadt Köln eine erfolgreiche Entwicklung genommen. Die künstlerisch-
inhaltliche Ausrichtung des Preises sorgt für Authentizität und hohe Akzeptanz in der Szene. 
Die bisherigen Preisverleihungen mit hochkarätigen Laudator*innen und musikalischem Büh-
nenprogramm kamen sowohl bei den ausgezeichneten Musikprojekten und Bands als auch 
bei den Gästen gut an. Der Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln – dies wurde 
dem Kulturamt vielfach rückgemeldet – hat das Potenzial, zu einem auch national beachteten 
Preis zu wachsen. 
 
Um diese Entwicklung positiv zu leiten, haben sich Jury und Kulturverwaltung im Oktober über 
folgende Ergänzungen in der Konzeption und in der Geschäftsordnung der Jury des Holger 
Czukay Preises für Popmusik verständigt, die hiermit zur Beschlussfassung vorlegt werden:

3 
- Neben dem Hauptpreis (Dotierung 15.000 €) soll auch der Ehrenpreis mit jährlich 
5.000 € dotiert werden. 
 
- Neben den auf die Würdigung von künstlerischen Errungenschaften ausgerichteten 
bestehenden Preisen soll ab 2023 ein zusätzlicher Preis, der sogenannte „Zukunfts-
preis“, vergeben werden. Dem Geiste Holger Czukays verpflichtet, sollen mit diesem 
Preis besondere künstlerische Entdeckungen und musikalische Potenziale gefeiert 
werden. Mit dem Zukunftspreis kann die Jury neugierig und risikofreudig auf das ganz 
aktuelle und diverse Popgeschehen Kölns reagieren. Der Zukunftspreis ist mit 2.500 € 
dotiert. 
 
- Die Zeiträume der Mitwirkung in der Jury des Holger Czukay Preises für Popmusik der 
Stadt Köln sollen für die externen Expert*innen und die von den Fraktionen vorge-
schlagenen Vertreter*innen synchronisiert werden. Der Zeitraum der Mitwirkung soll 
einheitlich die aktuelle Ratsperiode sein. 
 
- Die Preisverleihung soll weiterhin als eigenständige Veranstaltung umgesetzt werden. 
 
- Die Abgabe der Voten durch die Jurymitglieder hat in der Regel durch persönliche 
Teilnahme an der Jurysitzung zu erfolgen. In Ausnahmefällen kann ein Jurymitglied bei 
Verhinderung seine Punktevoten bis zu einem Tag vor der Jurysitzung schriftlich bei 
der Kulturverwaltung einreichen. 
 
Diese Ergänzungen sind durch Unterstreichung in den Neufassungen der Konzeption des 
Holger Czukay Preises (Anhang 1) und der Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay 
Preises (Anhang 2) kenntlich gemacht. 
 
Finanzierung 
Die Mittel für den Hauptpreis des Holger Czukay Preis für Popmusik der Stadt Köln in Höhe 
von 15.000 Euro stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – 
Kulturförderung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfü-
gung und werden im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb desselben Teilergebnisplanes 
des Kulturamtes zur Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen umgeschichtet. 
Zur Finanzierung der neuen Preiskategorien werden im Haushalt 2023/2024 Transferaufwen-
dungen in Höhe von 7.500 Euro aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produkt-
gruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, hier aus Position 
„Sonstige Kunstinitiativen – Eigenveranstaltungen“, umgeschichtet. 
Die ab 2025 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 22.500 Euro wird das De-
zernat für Kunst und Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 inner-
halb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1 Neufassung Konzeption Holger Czukay Preis 
Anlage 2 Neufassung Geschäftsordnung Holger Czukay Preis

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1329 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/24 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4353/2023
Stand: 10.07.2024 
Sachstandsbericht  
Ergänzung von Konzeption und Geschäftsordnung der Jury des Holger Czukay Preises 
für Popmusik der Stadt Köln 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Ergänzung der Konzeption des Holger Czukay Preises für Popmusik 
der Stadt Köln laut Anlage 1 und die Ergänzung der Geschäftsordnung der Jury des Holger 
Czukay Preises für Popmusik der Stadt Köln laut Anlage 2.  
 
Zur Finanzierung der Preiskategorien im Haushalt 2023/2024 beschließt der Rat die Verwen-
dung von Transferaufwendungen in Höhe von 7.500 Euro aus dem Teilergebnisplan des Kul-
turamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendun-
gen, Position „Sonstige Kunstinitiativen – Eigenveranstaltungen“, sowie die Verwendung von 
Sachaufwendungen in Höhe von 15.000 Euro aus demselben Teilergebnisplan, Teilplanzeile 
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Beschluss wurde umgesetzt, die Neuerungen in Konzeption und Geschäftsordnung der 
Jury werden angewendet. Seit 2023 ist die neue Preiskategorie „Zukunftspreis“ im Holger 
Czukay Preis für Popmusik integriert und entsprechende Preisträger*innen wurden von der 
Jury ausgewählt.

Beratungsverlauf (2)

31.01.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2023 Rat
TOP 10.26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4353/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.01.2023
Erstellt
01.01.2023 23:24