V/0475/2022
Vorschlag einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
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Beschlussvorlage
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V/0475/2022 V/0475/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorschlag einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Beratungsfolge 31.08.2022 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Integrationsrat schlägt dem Rat vor, folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrati- onsrates als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung zu entsenden: ________________________ II. Finanzielle Auswirkungen: Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 mit dem Beschluss der Vorlage V/0007/2021/1 Frau Šuļca auf entsprechenden Vorschlag des Integrationsrates (V/0315/2021) als stellvertretendes bera- tendes Mitglied in den Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ord- nung entsandt. Per E-Mail vom 22.06.2022 hat Frau Šuļca dieses Mandat gegenüber dem Oberbürgermeister mit sofortiger Wirkung niederlegt. Damit ist eine Entscheidung über die zukünftige stellvertretende bera- tende Mitgliedschaft des Integrationsrates im Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung zu treffen. Amt für Bürger - und Ratsservice 24.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rischer Telefon: 492-3369 Rischer@stadt-muenster.de - 2 - V/0475/2022 Gleichstellung von Frauen und Männern Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2 „´Frauen ins Rathaus´ Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013 - 2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an d ie neu gewählten Ratsmitglieder die Erwar- tung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Be- setzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0475/2022 Kurzüberblick Nach der Niederlegung des Mandates von Frau Šuļca als stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, ist mit der Vorlage eine Entscheidung über die zukünftige Besetzung dieses Mandates zu treffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. T eilzielist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das T eilzielwird mit dem Beschluss erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0475/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.08.2022
- Erstellt
- 03.08.2022 12:41