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V/0475/2022

Vorschlag einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung

Vorlagen 16.08.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 31.08.2022, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2794 Zeichen

V/0475/2022 
V/0475/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorschlag einer Vertreterin/ eines Vertreters des Integrationsrates als stellvertretendes 
beratendes Mitglied im Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und 
Ordnung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   31.08.2022 Integrationsrat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Integrationsrat schlägt dem Rat vor, folgende Vertreterin/ folgenden Vertreter des Integrati-
onsrates als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Personal, Digitalisierung, 
Organisation, Sicherheit und Ordnung zu entsenden: 
 
 
________________________   
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 mit dem Beschluss der Vorlage V/0007/2021/1 Frau 
Šuļca auf entsprechenden Vorschlag des Integrationsrates (V/0315/2021) als stellvertretendes bera-
tendes Mitglied in den Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ord-
nung entsandt.  
 
Per E-Mail vom 22.06.2022 hat Frau Šuļca dieses Mandat gegenüber dem Oberbürgermeister mit 
sofortiger Wirkung niederlegt. Damit ist eine Entscheidung über die zukünftige stellvertretende bera-
tende Mitgliedschaft des Integrationsrates im Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, 
Sicherheit und Ordnung zu treffen. 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
24.08.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rischer 
Telefon: 492-3369 
Rischer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0475/2022 
 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein -
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern 
in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich-
stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2 „´Frauen 
ins Rathaus´ Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013 -
2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an d ie neu gewählten Ratsmitglieder die Erwar-
tung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Be-
setzung der Aufsichtsräte  aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
  
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
Anlagen: Anlage A

Anlage A

1543 Zeichen

Anlage A zur V/0475/2022
Kurzüberblick
Nach der Niederlegung des Mandates von Frau Šuļca als stellvertretendes beratendes Mitglied im
Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, ist mit der Vorlage
eine Entscheidung über die zukünftige Besetzung dieses Mandates zu treffen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken.
T eilzielist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das
T eilzielwird mit dem Beschluss erreicht.
Finanzierung
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien,
Städtepartnerschaften
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Gremien auf eine
geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.

Beratungsverlauf (1)

31.08.2022 Integrationsrat
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0475/2022
Typ
Vorlagen
Datum
16.08.2022
Erstellt
03.08.2022 12:41