V/0858/2016
Eckpunkte, Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen 2017 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
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Beschlussvorlage
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V/0858/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Eckpunkte, Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen 2017 in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende
Beratungsfolge
02.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförd erung
der Stadt Mün ster nimmt die aktuell bestehenden sowie für das Jahr 2017 prognostizierten
Eckwerte und Rahmenbedingungen zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
der Stadt Münster nimmt die Schwerpunkte der Landesarbeitsmarktpolitik zur Kenntnis.
3. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförd erung
der Stadt Münster beauftrag t die Verwaltung, mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAIS NRW) zu den Bundeszielen nach § 48b
SGB II „Verbesserung der Integrationsquote“ und „Reduzierung der Langzeitleistungsbezi e-
henden“ im Rahmen folgender Korridore
Veränderung der Summe der Integrationen:
von +100 bis +400 (+ 3,4 % bis + 13,6 %)
Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbeziehenden:
von +1,0 % bis +3,5 %
und zu dem weiteren Ziel des MAIS NRW im Rahmen dessen Schwerpunktsetzung „Integrati-
onsquote der Langzeitleistungsbeziehenden“ im Rahmen des folgenden Korridors
Vorlagen-Nr.:
V/0858/2016
Auskunft erteilt:
Frau Jürgensmeier
Ruf:
492-9003
E-Mail:
Juergensmeier@stadt-muenster.de
Datum:
24.10.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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Verbesserung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden:
von + 1,5 % bis +4,0 %
eine Zielvereinbarung abzuschließen.
4. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförde-
rung der Stadt Münster stimmt der kommunalen strategischen Ausrichtung und Schwer-
punktsetzung zu.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Umsetzung der Entscheidung entstehen keine unmittelb aren Kosten für den städtischen
Haushalt.
Begründung:
Zu 1. Eckwerte und Rahmenbedingungen
A) Prognose für das Jahr 2017
Die Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2016 der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute 1 hat für die
deutsche Wirtschaft einen moderat en Aufschwung vorhergesagt. Es wurde prognostiziert, dass das
Bruttoinlandsprodukt 2016 um 1,6 % und im Jahr 2017 um 1,5 % wächst.2
In der Gemeinschaftsdiagnose Herbst 20163 geben die deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute eine
aktualisierte Vorhersage für die Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes ab. Für das Bru t-
toinlandsprodukt wird mit einem Wachstum von 1,9 % im Jahr 2016 eine positivere Prognose als
noch im Frühjahr gestellt. Für das kommende Jahr wird jedoch mit einer etwas weniger optimistischen
Entwicklung mit einer Steigerung der Expansionsrate um 1,4 % gerechnet. Ein Bericht des Instituts
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)4 geht dagegen von einem Wachstum des realen Bruttoin-
landsprodukts um 1,3 % im Jahr 2017 aus, nach 1, 8 % im laufenden Jahr. Der Konjunkturbericht
Spätsommer 2016 des Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen5 rechnet für die Region ebe n-
falls von einem moderaten Expansionskurs.
In erster Linie ist es weiterhin der private Konsum, der den Aufschwung trägt und dabei insbesondere
vom anhaltenden Beschäftigungsaufbau, den spürbaren Steigerungen der Lohn - und Trans ferein-
kommen, den geringen Preissteigerungsraten und den niedrigen Zinsen profitiert . Impulse für den
öffentlichen Konsum gehen außerdem von den A usgaben aus, die durch die Versorgung und Unte r-
bringung der großen Zahl an Flüchtlingen entstehen.
1 „Gemeinschaftsdiagnose im Frühjahr 2016: Aufschwung bleibt moderat – Wirtschaftspolitik wenig wachstumsorientiert“, Projektgruppe
Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Berlin, April 2016.
2 Die prognostizierten Werte, auf die diese Vorlage sich bezieht, stellen in der Regel Mittelwerte innerhalb eines Prognoseintervalls dar, das
die statistische Unsicherheit spiegelt.
3 „Gemeinschaftsdiagnose im Herbst 2016: Deutsche Wirtschaft gut ausgelastet - Wirtschaftspolitik neu ausrichten“. Projektgruppe Ge-
meinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Berlin, September 2016.
4 „IAB-Prognose 2016/2017, Arbeitslosigkeit sinkt weiter“, IAB-Kurzbericht 20/2016, Nürnberg, September 2016.
5 „Konjunkturbericht Spätsommer 2016. Konjunktur bleibt auf Kurs“. Industrie - und Handelskammer Nord-Westfalen. Münster, Septe mber
2016.
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Von der Weltkonjunktur gehen dagegen kaum stimulierende Effekte aus, so dass die Exporte nur
moderat steigen. Ein Risiko stellen im komme nden Jahr vor alle m die Auswirkungen der Brexit -
Entscheidung dar. Unklar ist derzeit bei einem sich voraussichtlich hinziehenden Austrittsprozess, in
welchem Maß der Gemeinsame Markt Großbritannien künftig offen stehen wird. So könnten Großbri-
tannien und in geringerem Maße auch die übrige Europäische Union vor einer längeren Phase der
Investitionszurückhaltung stehen. Hinzu kommen Risiken aufgrund der ökonom ischen Probleme in
Schwellenländern wie China, Brasilien und Russland.
Für die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland wird im Rahmen der Herbst -Gemeinschaftsdiagnose
eine weitere kräftige Zunahme erwartet, trotz des Beschäftigungsaufbaus allerdings auch ein v o-
rübergehender leichter Anstieg der Arbeitslosigkeit, da Geflüchtete nach En de ihrer Anerkennungs-
verfahren und dem Abschluss von Integrationsmaßnahmen verstärkt eine Beschäftigung suchen wer-
den. Im Verlaufe des Jahres 2018 wird die Zahl der registrierten Arbeit slosen laut Herbstdiagnose
jedoch wieder abnehmen. Bei der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenquote schlage n diese gering-
fügigen Änderungen nach Einschätzung der Wirtschaftsinstitute jedoch nicht durch: S ie soll bis 2018
bei 6,1 % im Bundesdurchschnitt verharren.
Auch laut IAB-Prognose nimmt das Erwerbspersonenpotenzial trotz der negativen demograph ischen
Entwicklung durch Zuwanderung aus dem Ausland, insbesondere aus den Ländern der EU und dabei
vor allem aus Ost - und Südeuropa sowie durch die vermehrt steigenden Aufenthalts - und Arbeitser-
laubnisse geflüchteter Menschen, zu. Saisonbereinigt kann die Arbeitslos igkeit im Verlaufe des
nächsten Jahres laut IAB dadurch leicht steigen. Jedoch zählen nicht alle anerkan nten Flüchtlinge
unmittelbar zu den Arbeitslosen und potenziellen Erwerbspersonen, eine große Anzahl nimmt z u-
nächst an (durchaus längerfristigen) Integrationskursen und Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpo-
litik teil. In Kombination mit dem Beschäftigungsaufbau ist im Jahresdurchschnitt 2017 laut IAB des-
halb mit einer Absenkung der Arbeitslosigkeit zu rechnen, die Unterbeschäftigung wird jedoch z u-
nehmen.
Im Jobcenter der Stadt Münster ist d ie Zahl der Geflüchteten im dritten Quartal 2016 erheblich ange-
stiegen. Aktuell stehen nach eigenen Auswertungen fast 1.500 Geflüchtete im Leistungsbezug6. Unter
diesen befinden sich rund 1.050 erwerbsfähige Leistungsbe rechtigte. Da das Bundesamt für Migrat i-
on und Flüchtlinge (BAMF) derzeit hinsichtlich der Asylverfahren zu den Geflüchteten eine hohe En t-
scheidungsrate aufweist, wird davon ausgegangen, dass ein Großteil der Verfahren im 4. Quartal
2016 und im 1. Quartal 2 017 abgeschlossen sein wird. Das Jobcenter prognostiziert ins oweit, dass
bis zum Jahresende 2016 rund 550 weitere Geflüchtete (d avon 400 erwerbsfähige Leistungsberec h-
tigte) in den Leistungsbezug nach dem SGB II eintreten. Zu Beginn des kommenden Jahres ist nach
aktueller Erkenntnis von weiteren 700 Eintritten (davon 500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte) aus-
zugehen. Insgesamt würden damit etwa 2.750 Geflüchtete (davon 1.950 erwerbsfähige Leistungsbe-
rechtigte) im Leistungsbezug nach dem SGB II stehen.
Diese Zunahme an Geflüchteten hat erhebliche Auswirkungen auf die Anzahl der durch das Jobce n-
ter betreuten Leistungsberechtigten. Die Zahl derer, die im Leistungsbezug stehen, aber nicht unter
die Geflüchteten fallen, ist zuletzt zwar leicht rückläufig. Allerd ings wird durch den erheblichen Z u-
wachs die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf durchschnittlich etwa 15.650 Personen
im Jahr 2017 ansteigen. Dies sind 6,2 % mehr als der durchschnittliche Bestand im Jahr 2016. Hin-
sichtlich der betreuten Beda rfsgemeinschaften ist im Jahresdurchschnitt mit einer Steig erung von
derzeit rund 11.250 auf 11.950 zu rechnen.
6 Stand: 13.10.2016
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Allerdings werden ab dem 1. Januar 2017 - durch die Einführung des § 5 Abs. 4 SGB II im Rahmen
des 9. Rechtsänderungsgesetzes SGB II - Personen, die gleichzeitig einen Anspruch auf Arbeitsl o-
sengeld (SGB III) und Arbeitslosengeld II (SGB II) haben, hinsichtlich der Eingliederung in Arbeit nicht
mehr durch das Jobcenter, sondern durch die Agentur für Arbeit betreut. In der Folge verschiebt sich
die Zahl der Arbeitslosen um ca. 60.000 bundesweit aus der Grundsicherung in das Versicherung s-
system. Die SGB-II-Arbeitslosigkeit nimmt dadurch leicht ab: Laut IAB sinkt der durchschnittliche A n-
teil des SGB II im Jahr 2017 um 1,1 Punkte auf dann 68,2 %. In Münster bezogen in den vergange-
nen Monaten durchschnittlich knapp 350 Leistungsbeziehende gleichzeitig beide Sozialleistungen.
Diese ungefähre Anzahl wird also ab Jahresbeginn 2017 zwar weiterhin zu den erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten, aber nicht mehr zu den Arbeitslosen des Jobcenters zählen. Da auf der anderen
Seite die Geflüchteten, wie bereits dargestellt, vielfach erst Integrationskurse und andere arbeit s-
marktpolitischen Maßnahmen absolvieren und damit nicht zu den A rbeitslosen zählen, kann es bei
steigender Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der Leistungsberechtigten dennoch zu einer A b-
nahme der Arbeitslosigkeit im SGB II allgemein und somit auch im Jobcenter der Stadt Münster
kommen.
Der Beschäftigungsaufbau in Deutschland wird überwiegend vo n der abhängigen sozialversich e-
rungspflichtigen Beschäftigung getragen. Obwohl auch die Zahl der sozialversicherungspflichtigen
Vollzeitbeschäftigungen weiter wächst, ist der Anstieg zum größeren Teil auf eine Zunahme der soz i-
alversicherungspflichtigen Tei lzeitbeschäftigungen zurückzuführen, die ggf. nicht immer bedarfsd e-
ckend sind. Bei den Minijobs dürfte es dagegen zu einer leichten Abnahme kommen, da diese B e-
schäftigungsform aufgrund der zum kommenden Jahr anstehenden Erhöhung des gesetzlichen Mi n-
destlohns nochmals an Attraktivität verliert. Auch für die Zahl der Selbständigen wird eine Abnahme
unter der Annahme prognostiziert, dass wegen der guten Arbeitsmarktentwicklung eine abhängige
Beschäftigung oftmals als bessere Alternative betrachtet wird . Für de n Agenturbezirk Ahlen-Münster
sagt das IAB in seiner regionalen Prognose einen Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäf-
tigung um 1,3 % voraus7.
Der weitaus größte Teil des Beschäftigungsaufbaus findet im Dienstleistungssektor statt, hier laut IAB
insbesondere in den Bereichen Öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit. Dies ist haup t-
sächlich auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung und auf die Alterung der Gesellschaft zurückz u-
führen. Auch für die Bereiche Unternehmensdienstleister, Handel, Verkehr und Gaststätten wird in
den beiden nächsten Jahren ein übe rdurchschnittliches Plus erwartet, ebenso wie für die Branche
Information und Kommunikation vor dem Hintergrund der Entwicklung zur „Wirtschaft 4.0“, also der
zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung von Produktionsprozessen. Für die Branchen Erbrin-
gung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie Sonstige Dienstleister wird dagegen eine
Abnahme bzw. Stagnation der Beschäftigung erwartet. Außerhalb des Diens tleistungssektors werden
für das Produzierende Gewerbe ein unterdurchschnittliches Beschäft igungswachstum und für das
Baugewerbe eine überdurchschnittliche Entwicklung der Beschäftigung prognostiziert.
Das IAB weist in seine m Bericht aber auch auf die strukturellen Probleme des deutschen Arbeits-
marktes hin. Dazu gehört beispielsweise, dass Arbeitslose mit ihrer Qualifikation oft nicht zu den B e-
darfen der Betriebe passen oder regionale Diskrepanzen von Angebot und Nachfrage auftreten. Auch
ist ein beträchtlicher Teil der Arbeitsl osen in der Grundsicherung bereits sehr lange ohne Beschäft i-
7 „Aktuelle Daten und Indikatoren. Regionale Arbeitsmarktprognosen“. Bericht 2/2016, Nürnberg, September 2016. Eine Voraussage sepa-
rat für die Stadt Münster wird nicht erstellt.
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gung und damit deutlich schwerer integrierbar 8. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Herau s-
forderungen und damit verbundener Risiken: die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeit s-
markt, zunehmende Bedarfe an Arbeitszeitflexibilität, demographischer Wandel und die wachsende
Bedeutung älterer Arbeitnehmender sowie nicht zuletzt das Gelingen der Integration der geflüchteten
Menschen in Ausbildung und Erwerbstätigkeit. Investitionen in die Qualifikation und Arbeitsmarkti n-
tegration von Geflüchteten kommen aus diesem Grund eine zentrale Bedeutung zu.
B) Arbeitsmarkt in Münster
a) Arbeitskräftenachfrage
Parallel zum Be völkerungswachstum hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschä ftigten
Personen in Münster in den letzten Jahren positiv entwickelt. Zum Stichtag 31.12.2015 übten 159.621
Personen in Münster eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, das waren 3.404 (2,2 %)
mehr als zum Vorjahresstichtag (vgl. Abbildung 1). Bundesweit ist die Anzahl der sozialversich e-
rungspflichtig Beschäftigten von Dezember 2014 zu Dezember 2015 um 2,5 % und in Nordrhein -
Westfalen (NRW) um 2,4 % gestiegen. Seit 2007 weist die Statistik für Münster einen Zuwachs von
16,6 % bzw. 22.718 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus.
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstleistungs - und
Infrastrukturangebote, wie z. B. Regionalbehö rden, Finanz - und Versicherungsdienstleister, Fach -
und Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen, Fachkliniken und Spezialg eschäfte.
Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen in Münster übt
dementsprechend di enstleistende Tätigkeiten aus: A m 31.12.2015 waren dies knapp 138. 000 B e-
schäftigte, 2,4 % mehr als im Vorjahr. Mit über 86 % dominiert der Dienstleistungsbereich ganz deut-
lich vor dem produzierenden Gewerbe mit rund 13 % Anteil an allen sozialversicherungspflic htigen
Beschäftigungen. Die bedeutendsten Branchen sind in Mü nster das Gesundheits - und Sozialwesen
mit 30.462 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (rund 19 % Anteil an allen sozialversicherung s-
pflichtigen Beschäftigungen) und der Handel inklusive Instandhaltung und Reparatur von Kraftfah r-
zeugen mit 20.793 Beschäftigten (rund 13 % Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäft i-
gungen)9.
8 Die Arbeitslosigkeit im SGB II ist eher strukturell bedingt und reagiert deutlich schwächer und zeitverzögert auf die konjunkturelle Entwick-
lung : Zwischen September 2015 und August 2016 fanden in jedem Monat durchschnittlich 14,7 % der SGB-III-Arbeitslosen eine neue
Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt, im SGB II waren dies nur 3,3 %. Arbeitslose verblieben im Schnitt 18 Wochen im Versicherungssystem,
aber 56 Wochen in der Grundsicherung. Fast jeder Zweite im SGB II ist länger als ein Jahr arbeitslos (47,6 %).
9 Die Anzahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten in Münster hat vom 31. 12.2014 zum 31.12.2015 um 1,9 % von 39.224 auf 38.476
Beschäftigte abgenommen. Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen dom iniert der Dienstleistungsbereich sogar mit rund 93,8 %
Anteil an allen geringfügig entlohnten Beschäftigungen vor dem produzie renden Gewerbe mit 5,7 %. Die meisten geringfügig entloh nten
Beschäftigten arbeiten im Handel (17,2 %) und im Gastgewerbe (15,1 %).
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Sektoren und Wirtschaftszweige
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
am Stichtag Ende…
Dez. 2015 Dez. 2014
Veränderung
zum Vorjahr
(in %)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 159.621 156.217 2,2
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 639 620 3,1
Produzierendes Gewerbe 21.026 20.934 0,4
- Verarbeitendes Gewerbe 13.430 13.311 0,9
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chem.
Erzeugnissen und Kunststoffwaren 5.765 5.650 2,0
- Baugewerbe 5.143 5.068 1,5
- Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie 4.798 4.804 -0,1
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.867 2.857 0,4
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.453 2.555 -4,0
Dienstleistungsbereich 137.956 134.663 2,4
- Gesundheit und Sozialwesen 30.462 29.746
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 20.793 20.525 1,3
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Körperschaften 13.477 13.150 2,5
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische
Dienstleistungen 12.724 11.529 10,4
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 11.521 11.511 0,1
- Information und Kommunikation 9.856 9.810 0,5
- Erziehung und Unterricht 9.119 9.012 1,2
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 8.629 8.553 0,9
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.526 7.479 0,6
- Gastgewerbe 4.957 4.664 6,3
- Arbeitnehmerüberlassung 4.571 4.773 -4,2
- Verkehr und Lagerei 4.321 3.911 10,5
Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2015
Der deutsche Arbeitsmarkt i st stark fachkräfteorientiert: Knapp 85 % der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist*in oder Experte bzw. Expertin tätig und nur rund 15 % als
Helfer*in10. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese Verteilung mit rund 88 % und 12 % sogar
noch stärker ausgeprägt (vgl. Abbildung 2).
Anforderungsniveau Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte am 31.12.2015
Anteil (in %)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 159.621 100,00
Helfer(in) 19.165 12,0
Fachkraft 90.427 56,7
Spezialist(in) 23.968 15,0
Experte/Expertin 25.459 15,9
Abbildung 2 : Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Anforderungsniveau
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2015
10 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer*in: kei ne berufliche
Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige Berufsausbildung, auch berufsqua-
lifizierender Abschluss einer Berufsfach - oder Kollegschule; Spezialist*in: Meister - oder Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger A b-
schluss einer Fachschule, Hochschule, Fach - oder Berufsakademie oder ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Experte/Expertin:
mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstudium.
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Neben einer beruflichen Ausbildung oder einem abgeschlossenen (Fach-)Hochschulstudium und vor-
zugsweise mehrjähriger Berufserfahrung werden von den Beschäftigten im Regelfall vertiefende We i-
terbildungsqualifikationen und insbesondere auch umfassende methodische und soziale Kompete n-
zen erwartet. Selbst an scheinbar einf ache Helfertätigkeiten, wie z. B. im Bereich Lager und Logistik,
werden hohe Anforderungen an die kognitiven Fähigkeiten (z. B. spezielle Sof twarekenntnisse), die
physische Leistungsfähigkeit (z. B. Akkordarbeit) und zeitliche Flexibilität (z. B. Wechselsc hichten)
der Beschäftigten gestellt.
Die Dominanz des Dienstleistungssektors, und hier insbesondere der Branchen Handel, Finanz - und
Wirtschaftsdienstleistungen sowie Gesundheit 11, zeigt sich auch anhand der gemeldeten Berufsau s-
bildungsstellen (vgl. Abbildung 3).
Abbildung 3: „Top 10“ der seit Beginn des Berichtsjahres gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2016, Berichtsjahr 2015/2016
Bis zum August wurden für das Ausbildungsjahr 2 015/2016 insgesamt 2.417 Ausbildungsstellen g e-
meldet, das sind 110 Stellen bzw. 4,8 % mehr als im Vorjahr. Auf der anderen Seite hatten sich bis
August 2016 1.373 Bewerber*innen für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, das sind 10,2 % w e-
niger als im Vorj ahr. Wird diese Anzahl ins Verhältnis zu den gemeldeten Berufsausbildung sstellen
gesetzt, ergibt sich ein Quotient von 1,76. Dies bedeutet, dass in Münster auf eine*n B ewerber*in
1,76 gemeldete betriebliche Berufsausbildungsstellen kommen. Im Vorjahr lag d er Quotient noch bei
1,51, in den umliegenden Kreisen und im Landesvergleich ist er deutlich niedriger (Kreis Borken:
0,97; Kreis Coesfeld: 0,87; Kreis Steinfurt: 0,94; Kreis Warendorf: 0,76; Land NRW: 0,81). Damit sind
die grundsätzlichen Chancen auf eine n betrieblichen Ausbildungsplatz für J ugendliche in Münster
zunehmend gut. Generell sind eine Zunahme des Angebots an dualen Au sbildungsstellen sowie auf
der anderen Seite auch ein gesteigertes Interesse seitens der Bewerber*innen an einer dualen Au s-
bildung zu verzeichnen.
Die Herausforderung für Unternehmen, offene Ausbildungsplätze zu besetzen, ist dagegen weiterhin
hoch, m ehr und mehr Unternehmen erhalten gar keine Bewerbungen für ihre Ausbildungsplätze
11 Viele Berufe aus der Gesundheitsbranche sowie fast alle Berufe aus dem Sozialwesen sind an eine schulische oder universitäre Ausbil-
dung gebunden und tauchen aus diesem Grund bei den Top 10 der gemeldeten betrieblichen Berufsausbildungsstellen nicht auf.
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mehr. Dass Ausbildungsstellen nicht besetzt werden, liegt einerseits an einem Mangel an geeigneten
Bewerbungen, an für junge Menschen teilweise unattraktiven Ausbildungsstellen bzw. –berufen und
einem deutlich angestiegenen Anforderungsprofil. Für viele der Jugendlichen im SGB II sind in Vorbe-
reitung der Integration in eine Ausbildung niedrigschwellig angesetzte Angebote zur Erreichung von
Schulabschlüssen, zur beruflichen Orientierung und zur Herstellung der Ausbildungsfähigkeit no t-
wendig. Diesbzgl. findet verstärkt eine rechtkreisübergreifende, interdi sziplinäre Zusammenarbeit
zwischen dem Jobcenter, dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien sowie mit der Agentur für Arbeit statt (z. B. über die Jugen dservicestelle und das
Projekt Kein Abschluss ohne Anschluss ). Weitere bewährte Angebote zur Heranführung jugendlicher
Leistungsberechtigter an Ausbildung sind u. a. das Werkstattbüro „Kreativ orientiert mit Kurs aus
Ausbildung“, der Lernort Süd und die Einstiegsqualifizierung. Unterstü tzende Maßnahmen während
einer Ausbildung helfen, Abbrüche zu vermeiden und einen erfolgreichen Abschluss zu gewährleisten
(z. B. die assistierte Ausbildung und ausbildungsbegleitende Hilfen).
Jobcenterintern kooperieren die speziellen Ausbildungsvermittler*innen der Fachstelle für d ie unter
25-Jährigen eng mit dem Arbeitgeber - und Vermittlungsservice, indem u. a. Informationen über b e-
stimmte Branchen und Unternehmen ausgetauscht werden oder bei Bedarf eine Ko -Betreuung von
Ausbildungsuchenden stattfindet. Für eine Optimierung der Syn ergieeffekte wird die Ausbildungsve r-
mittlung im Jahr 2017 organisatorisch in den Arbeitgeber- und Vermittlungsservice integriert.
b) Arbeitskräfteangebot
Aufteilung der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeit und Arbeitslose nach
Rechtskreisen
Während der Bestand der arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen in Münster von 2014 auf 2015
gesunken ist, hat er sich im Jahr 2016 (Stand August) in beiden Rechtskreisen wieder leicht erhöht
(vgl. Abbildung 4): die Zahl der Arbeitsuchenden um 226 Personen (SGB II: 112; SGB III: 114) und
die Zahl der Arbeitslosen um 272 Personen (SGB II: 109; SGB III: 163). Die Gesamtarbeitslosenquote
(SGB II und SGB III) liegt bei 5,9 % in Münster, davon entfallen 4,0 % auf den Rechtskreis SGB II
(Stand August 2016).
SGB II SGB III
2015 2016 2015 2016
Bestand Arbeitsuchende 9.886 9.998 5.171 5.285
Bestand Arbeitslose 6.424 6.533 3.007 3.170
Arbeitslosenquote 4,0 % 4,0 % 1,9 % 1,9 %
Abbildung 4: Arbeitskräfteangebot in Münster nach Rechtskreisen (SGB III und SGB II)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat jeweils August
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Strukturdaten SGB II
Im Jobcenter der Stadt Münster beziehen rund 22.000 Personen in 11.221 Bedarfsgemeinschaften
Leistungen zur Grundsicherung im Rahmen des SGB II, davon ist jeweils etwa die Hälfte männlich
und weiblich.
Knapp 14.700 der Leistungsberechtigten sind erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus der
Förder- und Vermittlungsbemühungen des Jobcenters. Über 60 % dieser Personen sind Langzeitleis-
tungsbeziehende12, 37 % erhalten bereits länger als 4 Jahre Leistungen. Rund ein Fünftel der e r-
werbsfähigen Leistungsberechtigten und etwa ein Drittel der Langzeitleistungsbeziehenden erwirt-
schaften ein Erwerbseinkommen, das jedoch für den Lebe nsunterhalt der Bedarfsgemeinschaft nicht
ausreicht (vgl. Abbildung 5).
Insgesamt Männer Frauen
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.947 11.064 10.883
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.054 3.040 3.014
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.664 7.384 7.280
15 bis 24 Jahre 2.798 1.378 1.420
25 bis 54 Jahre 9.709 4.796 4.913
55 Jahre und älter 2.157 1.210 947
Ausländer*innen 4.088 2.046 2.042
Alleinerziehende 2.014 105 1.909
Langzeitleistungsbeziehende 9.030 4.234 4.796
unter 25 Jahre 1.135 524 611
25 bis 49 Jahre 5.100 2.717 2.929
50 Jahre und älter 2.795 1.539 1.256
Ausländer*innen 1.982 882 1.100
Alleinerziehende 1.553 72 1.481
Mit Erwerbseinkommen 3.055 1.368 1.687
Bisherige Verweildauer: unter 2 Jahre 826 399 356
Bisherige Verweildauer: 2 bis 4 Jahre 2.726 1.179 1.233
Bisherige Verweildauer: 4 Jahre und länger 5.486 2.642 3.229
Abbildung 5: Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat April 2016 (Angaben zu den Verweildauern: Date n-
stand Dezember 2015, Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit)
Die Entwicklung der Zahlen im Zeitverlauf zeigt, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II seit 2011 konstant gestiegen ist. Die Anzahl der Ar-
beitslosen ist von 2014 auf 2015 gesunken, ist aktuell jedoch wieder gestiegen. Dag egen konnte der
Langzeitleistungsbezug von 2015 auf 2016 leicht gesenkt werden (vgl. Abbildung 6).
12 Langzeitleistungsbeziehende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mi ndestens 21 Monate
hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden Langzeit-
leistungsbeziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewiesen.
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Abbildung 6: Entwicklung des Bestands der Bedarfsgemeinschaften, erwerbsfähigen Leis tungsberechtigten, Langzeitleistungsbeziehen-
den und Arbeitslosen in den Jahren 2006 - 2016 im Jobcenter der Stadt Münster.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit13
* Die Daten für das Jahr 2016 liegen noch nicht vollständig vor. Ausgewiesen wird daher jeweils ein Mittelwert:
- Bedarfsgemeinschaften: Januar bis Mai 2016
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Januar bis Mai 2016
- Langzeitleistungsbeziehende: Januar bis April 2016
- Arbeitslose: Januar bis August 2016
Die Fallsteuerung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erfolgt nach dem sogenannten fa:z -
Modell14, das über eine umfassende Potenzialanalyse eine konsequente zie lorientierte Förderung
ermöglicht. Dabei wird ein für die bzw. den Leistungsberechtigte*n vorrangig anzusteuerndes Förde r-
ziel vereinbart. Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (rund 4.900 Personen)
ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere Absolvierung einer allgemein - und berufsbi ldenden
Schule oder einer Ausbildung, Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren, Pflege von Angehörigen) de r-
zeit keine Hilfeplanung erforderlich. Dies e Personen sind bei der Darstellung der Verteilung der Fö r-
derziele nicht berücksichtigt. Mit 24 % der übrigen erwerbs fähigen Leistungsberechti gten wird die
Direktvermittlung15 angesteuert. Mit über drei Vierteln der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit
denen eine Hilfeplanung vereinbart wurde, werden dagegen zunächst andere Ziele als die kurz - bis
13 Die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden wird durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) erst seit 2011 ausgewiesen. Die
Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurd en durch die Revision der Grundsicherungsst atistik
ab dem Jahr 2005 revid iert, die Daten weichen daher von früheren Veröffentlichungen ab. Die Zahl der Arbeitslosen ist durch die Revis ion
zwar nicht betroffen, teilweise haben sich nach aktueller Prüfung die Zahlen ab 2008 dennoch geringfügig verändert.
14 fa:z = Förderansatz: Ziel
15 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integration in Arbeit mög-
lich. Mit vielen Arbeitsuchenden muss zunä chst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, z. B. durch ein Bewerbungstraining, gestärkt
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mittelfristige Integration in den ersten Arbeitsmarkt verfolgt. Für diese Personen geht es zunächst um
die Stabilisierung der Gesundheit oder der Rahmenbedingungen sowie um Spracherwerb, Ausbildung
und Qualifikation.
Abbildung 7: Aufteilung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Förderzielen Quelle:
Eigene Auswertung, Berichtsmonat August 2016
Über ein Drittel (36,7 %) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Mün ster
hat keinen Schulabschluss. 24,9 % verfügen über einen Haupt - oder Förderschulabschluss. Parallel
dazu verfügt ein Großteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, nämlich 67,7 %, auch über ke i-
nen bzw. keinen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss.
Anhand der Strukturdaten lässt sich festhalten:
Trotz relativ guter wirtschaftlicher Ausgangslage in Münster und b undesweit sowie weiterhin positiver
Prognosen für den Arbeitsmarkt gibt es im Rechtskreis SGB II nach wie vor eine hohe verfestigte
Langzeitarbeitslosigkeit bzw. einen hohen verfestigten Langzeitleistungsbezug. Die erwerb sfähigen
Leistungsberechtigten verfügen zu großen Teilen nicht über die auf dem lokalen Arbeitsmarkt ve r-
langten Schul- und Berufsabschlüsse sowie weiterführenden Qualifikationen für eine existenzsichern-
de und nachhaltige Beschäftigung. Weiterhin wird die arbeitsmarktliche Integration oftmal s durch
komplexe Rahmenbedingungen16 und gesundheitliche Einschränkungen17 erschwert, so dass mit fast
der Hälfte der Leistungsberechtigten, mit denen eine Hilfeplanung vereinbart wurde, vorrangig andere
Ziele als die direkte Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt oder eine Qualifizierung verfolgt werden.
Die Leistungsberechtigten im SGB II profitieren deshalb bi slang nur sehr eingeschränkt vom stabilen
Arbeitsmarkt in Münster bzw. in Deutschland. Diese S ituation wird durch den erhöhten Eintritt von
geflüchteten Leistungsberechtigten in den Rechtskreis des SGB II noch verschärft, da die sprachl i-
werden, und es sind umfassende Bemühungen, auch durch den Arbeitgeber - und Vermittlungsservice des Jobcenters, no twendig, um die
Leistungsberechtigten am Arbeitsmarkt zu platzieren.
16 Hierzu zählen z. B. die familiäre, wohnliche oder finanzielle Situation.
17 8 % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Rehabilitanden oder haben eine Schwerbehinderung (rund ein Viertel davon weisen
eine psychische Behinderung auf). Insgesamt wird aber mit 27 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zunächst das Förderziel „Stabi-
lisierung der Erwerbsfähigkeit“ verfolgt.
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chen und beruflichen Fähigkeiten der Geflüchteten zu einem Großteil zunächst nicht kompatibel für
den deutschen Arbeitsmarkt sind, sondern durch A ngebote zum (allgemeinen und berufsbezogenen)
Spracherwerb, zur (kulturellen und beruflichen) Orientierung sowie zur Ausbildung bzw. Qualifizierung
angepasst werden müssen, damit die arbeitsmarktliche Integration geli ngen kann. Dies erfordert Zeit
und Ressourcen18.
C) Finanzen
Zu den Rahmenbedingungen zählt auch die finanzielle Ausstattung des Jobcenters. Aktuell sind vom
BMAS noch keine verlässlichen Aussagen vorhanden. Einziger Anhaltspunkt sind derzeit die Berech-
nungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschu ng und Jugendberufshilfe (BIAJ), nach denen für
das Jobcenter Münster von nachfolgender Mittelausstattung auszugehen ist19:
Verwaltungskostenbudget: 15.281 Mio. Euro
EGT (klassisch) 12.873 Mio. Euro
Gesamtbudget: 28.154 Mio. Euro
Hier sind noch keine wei teren Mittelverteilungen des BMAS aus Ausgaberesten 2016 berücksichtigt.
Die Höhe der den Jobcentern zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel wird erst mit E rlass der
Eingliederungsmittelverordnung 2017 endgültig feststehen. Diese wiederum wird erst n ach Entschei-
dung über den Bundeshaushalt erlassen.
Die Aufteilung des Eingliederungstitels zeichnet sich aktuell wie folgt ab:
Haushaltsposition Summe
Umschichtung in den Verwaltungshaushalt 2.500.000 €
Vorbindungen 2.718.000 €
Mittel für das Neugeschäft 8.379.000 €
Ausfinanzierung § 16e SGB II alte Fassung -724.000 €
Gesamt 12.873.000 €
* in Vorbindung enthalten
Abbildung 8: Aufteilung des Eingliederungstitels für das Jahr 2017
Quelle: Eigene Aufstellung
Zu 2. Schwerpunkte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2017 in Nordrhein-Westfalen
Die Schwerpunkte für das SGB II in Nordrhein -Westfalen für das Jahr 2017 knüpfen im Sinne einer
auf Kontinuität ausgerichteten Arbeitsmarktpolitik direkt an die Schwerpunkte des Jahres 2016 an:
Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslose aktivieren und ihre Integrationschancen
verbessern
Herausforderungen bei der Betreuung von geflüchteten Menschen bewältigen
18 Vgl. auch das gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster erstellte Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm für geflüchtete
Menschen in Münster.
19 Es ist zu beachten, dass die Berechnungen des BIAJ eine Prognose darstellen, aber nicht verbindlich sind.
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Integration von Jugendlichen, insbesondere in den Ausbildungsmarkt, weiter verbessern
Verbesserung der Arbeitsmarktzugänge für Menschen mit Behinderung
Im Fokus soll außerdem weiterhin die Erbringung der kommunalen Eingliederungsleistungen gem. §
16a SGB II stehen.
Zu 3. Bundesziele gem. § 48b SGB II
I. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Zum Ziel „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ sind dem MAIS NRW für das Jahr 2017
konkrete Zielwerte als Angebot zu übermitteln und ggf. zu verhandeln.
Ausgedrückt wird dieses Ziel durch die Kennzahl „K2 – Integrationsquote“. Diese setzt sich zusa m-
men aus dem Quotienten der Summe der Integrationen im Bezugsmonat und den vorang egangenen
elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Lei stungsberechtigten
im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner).
Wie bereits im vergangenen Jahr wird der Fokus durch das MAIS NRW auf die Summe der Integrat i-
onen gerichtet. Dies liegt daran, dass sich die Zahl der Geflüc hteten, die bis Ende des Jahres 2016
und im Jahr 2017 in den Leistungsbezug nach SGB II einmünden werden, nur schwer zuve rlässig
schätzen lässt. Der Zielwert zur Integrationsquote wird anschließend anhand der Prognose zu den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten errechnet.
Ab dem 01.01.2017 werden , wie bereits erläutert, Personen, die gleichzeitig einen Anspruch auf A r-
beitslosengeld und Arbeitslosengeld II haben, hinsichtlich der Eingliederung in Arbeit nicht mehr
durch das Jobcenter , sondern durch die Agentur für Arbeit betreut. Hierbei handelt es sich um die
Personen, deren sozialversicherung spflichtige Tätigkeit in der Regel innerhalb der letzten zwölf M o-
nate geendet hat und die im Durchschnitt ein höheres Potential für eine erneute Integrat ion in Arbeit
aufweisen.
Diesem Abgang im Bereich Markt & Integration steht ein erheblicher Zugang an Geflüchteten gegen-
über. Wie bereits erläutert, bedarf es hier für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung neben dem
Erwerb der Sprachkenntnisse in der Regel der Stärkung weiterer Ressourcen durch das Jo bcenter,
so dass der Fokus zunächst nicht auf einer Beschäftigungsaufnahme, sondern auf der Herstellung
der Wettbewerbsfähigkeit und nicht auf der Direktvermittlung liegt.
Die Ausgangslage, die sich aus den Ergebnissen des Jahres 2016 ergibt, weist Steigerungspote ntial
auf: Die Anzahl der Integrationen lie gt zum aktuellen Stand rund 11,5 % unter der Summe des Vo r-
jahres20. Ursächlich hierfür ist vor allem die Personalsituation im Jobcenter mit einer über das Jahr
betrachtet hohen Zahl an nicht besetzten Stellen. Fehlende Personalressourcen mindern zwangslä u-
fig die Anzahl der Integrationen und die Einmündungen in qualifizierende und stabilisierende Angebo-
te des Jobcenters (als vorbereitende Maßnahmen für eine Integration).
Ausgehend von der Perspektive, dass im Jahr 2017 die Personalressourcen vollständig zur Verfü-
gung stehen werden, und von den im 1. Abschnitt „ Eckwerte und Rahmenbedingungen“ erläute rten
Prognosen wird daher vorgeschlagen, mit dem MAIS NRW eine Steigerung der Summe der Integrat i-
onen gegenüber dem Jahr 2016
20 Jeweils Jahresfortschritt zum Berichtsmonat September (vorläufige Daten).
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von +3,4 % bis +13,6 %
(Steigerung von voraussichtlich etwa 3.050 auf 3.150 bis 3.450 Integrationen; Wartezeit T-3) zu ver-
einbaren.
Auf Grundlage der prognostizierten Anzahl von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahre s-
durchschnitt 2017 lässt sich hierdurch eine Veränderung der Integrationsquote von -2,6 % bis +7,1 %
errechnen.21
II. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Das Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ 22 ist ebenfalls mit konkreten Zielwerten zu
planen. Ausgedrückt wird dieses Ziel durch die Kennzahl „K3 - Veränderung des Bestands an Lan g-
zeitleistungsbeziehenden“. Diese setzt den Bestand der Langzeitleis tungsbeziehenden des aktuellen
Jahres mit dem Bestand des Vorjahres in Relation.
Seit Anfang 2015 treten infolge der Fluchtmigration vermehrt Personen in de n Leistungsbezug des
SGB II ein. Auf die Herausforderungen bzw. den voraussichtlich längeren Prozess bei de r Arbeits-
marktintegration dieser Personengruppe ist bereits eingegangen worden. Hinzu kommt, dass in Anbe-
tracht des hohen Mietniveaus in Münster eine Beschäftigungsaufnahme nicht in allen Fällen zur Hi l-
feunabhängigkeit führt. Nach eigenen Auswertungen befinden sich unter den im Leistungsbezug st e-
henden Geflüchteten knapp 500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 23, die bei u nunterbrochenem
Leistungsbezug im Laufe des Jahres 2017 sukzessive unter den Langzeitleistungsbezug fallen we r-
den.
Unabhängig davon geht das Jobcenter auf Grundlage einer Prognose des BMAS für Münster davon
aus, dass durch Bestandsveränderungen auf Grund des Alters voraussichtlich 89 Leistungsberechtig-
te mehr in den Langzeitleistungsbezug eintreten als austreten werden.
In den vergangenen Jahren lag ein Schwerpunkt des Jobcenters auf der Aktivierung der Personen-
gruppe der Langzeitleistungsbeziehenden in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Aufgrund der zuvor
thematisierten Personalknappheit konnte dies im Jahr 2016 nicht im geplanten Umfang e rfolgen, so
dass sich in der ersten Jah reshälfte pro Monat rund 150 Langzeitleistungsbeziehende (fast 20 %)
weniger in Maßnahmen der aktiven Arbeitsförd erung befanden als im selben Zeitraum im Jahr 2015.
Es konnte somit oftmals nicht die Grundlage für eine anschließende Integration geschaffen werden.
Nach aktuellem Stand kann der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahr 2016 um 0,7
%24 gegenüber dem Vorjahr gesenkt werden. Eine erneute Verringerung des Bestan ds der Langzeit-
leistungsbeziehenden für das Jahr 2017 wird nicht erreicht werden können. In Anbetracht der Tats a-
che, dass eine hohe Anzahl an Zugängen zusätzlich zu den gewöhnlichen Eintrit ten in den Langzeit-
leistungsbezug zu erwarten ist, wird für die Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbezi e-
henden ein Angebotswert
von 1,0 % bis +3,5 %
21 Obwohl die Steigerung der absoluten Zahl der Integrationen positiv ist (zwischen +3,4 % und 13,6 %) , kann die Veränderungsrate der
Integrationsquote negativ sein. Dies ist auf den prognostizierten erhe blichen Anstieg der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberec htigten
zurückzuführen.
22 Langfristiger Leistungsbezug bzw. Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberec htigte in den vergangenen 24
Monaten mind. 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Leben sjahres) mit ein-
zubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bezug stand.
23 Stand: 01.10.2016.
24 Jeweils Jahresdurchschritt zum Berichtsmonat September (vorläufige Daten).
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(Erhöhung von voraussichtlich etwa 9.050 auf 9.141 bis 9.367 Langzeitleistungsbeziehenden; Warte-
zeit T-3) als realistisch eingestuft.
Außerdem hat das MAIS NRW auf Grund entsprechender Schwerpunktsetzung erneut vorges ehen,
neben der Kennzahl „K3 - Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden “ zu der E r-
gänzungsgröße „K3E1 - Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden “ einen konkreten Zie l-
wert zu vereinbaren.
Die Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden entspricht der Summe der Integrationen von
Langzeitleistungsbeziehenden im Bezugsmonat und den vorausgegangen elf Monate n (Zä hler) im
Verhältnis zu dem durchschnittlichen Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden im Vo rmonat und
den vorangegangenen elf Monaten (Nenner).
Die Summe der Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden im Jahr 2016 ist nicht in dem Maße
gesunken wie die aller Integrationen (rund 5,5 % gegenüber 11,5 %25). Vielmehr wurde ein vergleich-
bares Ergebnis wie in den Jahren 2014 und 2015 erzielt. Obwohl auch im Jahr 2017 er neut ein
Schwerpunkt auf die Langzeitleistungsbeziehenden gelegt wird, ist eine solch deutliche Steigerung,
wie sie bei der Gesamtzahl der Integrationen geplant ist, nicht realistisch. Wie bereits dargestellt,
werden auch vermehrt geflüchtete Menschen in den Langzeitleistungsbezug eintreten, deren Integr a-
tion in den Arbeitsmarkt eher perspektivisch zu erreichen ist. Es wird davon ausgegangen, dass eine
Steigerung der absoluten Zahl der Integration um 50 bis 85 Personen erzielt werden kann, so dass
sich eine Steigerung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden
von +1,5 % bis +4,0 %
(Steigerung von voraussichtlich etwa 1.370 auf 1.420 bis 1.455 Integrationen; Wartezeit T-3) errech-
nen lässt26.
Zu 4. Strategische Ausrichtung und geschäftspolitische Schwerpunkte des Jobcenters der
Stadt Münster 2017 ff.
Wie bereits dargestellt, ist die Chance auf eine dauerhafte und existenzsichernde Beschäftigung trotz
der positiven Arbeitsmarktentwicklung insbesondere für Leistungsberechtigte im SGB II eingeschränkt
und sinkt weiter mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezugs. Auf der ande-
ren Seite steigt mit andauernder Arbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug das R isiko materieller
und sozialer Teilhabedefizite, der Destrukturierung des Alltags sowie, eng damit verbunden, der En t-
stehung bzw. Verfestigung gesundheitlicher Einschränkungen. Um diesen Negativkreislauf z u durch-
brechen bzw. für neu in den Leistungsbezug tretende Personen zu vermeiden, setzt das Jobcenter
auch im Jahr 2017 seine strategische Grundausrichtung
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung
zielgruppenübergreifend fort. Innerhalb dieser Grundausrichtung werden vorrangig zwei Strategien
verfolgt:
Stabilisieren, befähigen, aktivieren
Marktchancen erhöhen
25 Jeweils Jahresfortschritt zum Berichtsmonat September (vorläufige Daten).
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Eine Arbeitsmarktpolitik der Befähigung erfordert einen individuellen Beratungs - und Fö rderansatz,
der es den Leistungsberechtigten ermöglicht, Autonomie zu entwickeln, ihr L eben eigeninitiativ zu
gestalten und ihre tatsächlichen Handlungsoptionen zu erweitern. Notwendige Ansätze hierfür sind:
- Kompetenzerweiterung der Mitarbeitenden
- Ausgewogen gestaltete Eingliederungsvereinbarungen (Fördern und Fordern)
- Modulare, flexible und individuelle Maßnahmeangebote
- Verzahnung von beruflichen und sozialintegrativen Hilfen
Die Befähigung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zur Ausübung einer Beschäftigung kann zie l-
gruppenübergreifend nur dann Erfolg haben, wenn auf der anderen Seite auch entsprechende Markt-
chancen geschaffen bzw. genutzt werden. In diesem Sinne stellen auch Arbeitgebende eine eleme n-
tare Zielgruppe für das Jobcenter dar. Sie sollen dazu motiviert werden, die Potenziale arbeitsuchen-
der und arbeitsloser Menschen, die Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II sind, zunehmend als
Gewinn für ihr Unternehmen zu betrachten, der auch eigene Investit ionen in die Entwicklung dieser
Menschen und die Schaffung geeigneter Arbeitsplätze erfordert.
Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Auf Ausbildung und Umschulung vorbereitende Maßnahmen
- Coachingangebote – soweit wie möglich interdisziplinär - nachgehend bei Arbeits- oder Aus-
bildungsaufnahme und prophylaktisch bei Jugendlichen (§16 h SGB II)
- Stadtteilbezogener Zugang auf Arbeitgebende
- Vermehrte Information von Arbeitgebenden zu den Angeboten des Jobcenters, Fördermög-
lichkeiten etc.
- Ausbau der Dienstleistungen des Jobcenters für Arbeitgebende
- Neugestaltung der Jobcentermesse und Ausbau des Joboffice
- Verstärkte rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit und erhöhte Markttransparenz
- Stärkung der Anerkennung und Nutzung informeller Kompetenzen der Leistungsberechtigten
- Alternative Berufswegplanung und Qualifizierung.
Für die einzelnen Zielgruppen sollen die angestrebten Wirkungen anhand dieser Strategien und we i-
terer ausgewählter Schwerpunkte erreicht werden.
Die Ausrichtung bzw. der Schwerpunkt des Jobcenters und damit einhergehend die Priorisierung der
zur Verfügung gestellten Ressourcen soll auf die Gruppe der Langzeitarbeitslosen mit einer Dauer
der Arbeitslosigkeit von über 2 Jahren gelegt werden.
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung für Langzeitarbeitslose
Dies beinhaltet u.a. einen weiteren Ausbau von öffentlich geförderter Beschäftigung
inkl. flankierende Angebote nach §§ 45 und 81 SGB III
verstärkte thematische Andockung an den Arbeitgeber und Vermittlungsservice (AGVS)
Netzwerk 2. und 3. Arbeitsmarkt erweitern
Durchführung der Projekte gem. Planung
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sicht- und nutzbar machen
Einführung einer Jobbörse im Jobcenter
26 Diese Berechnung basiert auf dem erwarteten Bestandes der Langzeitleistungsbeziehenden.
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Auch die weiteren im Rahmen der Schwerpunktsetzung des Landes NRW im Fokus stehenden Ziel-
gruppen sollen durch Beschäftigung soziale Teilhabe erfahren:
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung für Geflüchtete
Nutzung aller Möglichkeiten für den Spracherwerb
Kombination von Angeboten zum Spracherwerb/zur kulturellen Orientierung mit Angeboten
zur beruflichen Orientierung und praktischen Kompetenzfeststellung (z. B. KompAS, First
Step, Arbeitsgelegenheiten)
(abschlussbezogene) Ausbildung und Qualifizierung vor kurzfristiger Integration
Ausbau bzw. Weiterführung der rechtskreisübergreifenden Kooperationen (z. B. Flüchtlingsin-
tegrationsmaßnahmen, Integration Point,)
Ausbau der Querschnitts- und Netzwerkarbeit (Kammern und Verbände, Migrantenselbstor-
ganisationen etc.)
Unterstützung der Begegnungsmöglichkeiten zwischen Geflüchteten und Arbeitgebenden (I n-
formationsveranstaltungen/Betriebsbesichtigungen, Praktika, Probearbeit etc.)
Weitere Mitwirkung am Thema „Interkulturelle Öffnung von klein- und mittelständischen Unter-
nehmen“ mit dem Kommunalen Integrationszentrum und weiteren Akteuren
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene
Grundsatz: Ausbildung vor kurzfristiger Arbeitsaufnahme
Stabilisierende Angebote mit Orientierung an der „echten Arbeitswelt“
Einstiegsqualifizierung
Projekt Integration durch Austausch - LernRaum Europa
Verstärkte Bewerbung von Teilzeitberufsausbildung
Rechtskreisübergreifende Kooperationen: Kein Abschluss ohne Anschluss, Jugendservicestel-
le, stadtbezirkliche Angebote
Ausbildungsbereitschaft bei Arbeitgebern für junge Menschen mit Unterstützungsbedarf erh ö-
hen
Spezielle Angebote für junge Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung für Menschen mit Behinderung
Eingliederungszuschuss mit Fokussierung auf behinderte Menschen
Probebeschäftigung gem. § 46 SGB III
Fortsetzung des Projekts: „PASST“
Ausbau der Kooperation mit der Fachstelle „Hil fe für Menschen mit Behinderungen“ (Sozia l-
amt)
Die Schwerpunktsetzung wird durch den flankierenden, zielgerichteten Einsatz der kommunalen Ei n-
gliederungsleistungen nach § 16a SGB II unterstützt. Die weitere Konkretisierung der Schwe rpunkte
erfolgt mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017.
Ausgehend von der Schwerpunktsetzung und nach fachlich inhaltlichen Planungen mit Beteiligung
des örtlichen Beirates sowie weiteren Fachämtern der Stadtverwaltung ist die Verteilung des Eingli e-
derungstitels (EGT) auf die verschiedenen Instrumente des SGB II bzw. SGB III sowie auf die einzel-
nen Zielgruppen bzw. Schwerpunktthemen wie folgt vorgesehen:
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Abbildung 9: Aufteilung des Eingliederungstitels 2017 nach Instrumenten
Quelle: Eigene Aufstellung
Abbildung 10: Aufteilung des Eingliederungstitels 2017 nach Zielgruppen und Schwerpunktthemen
Quelle: Eigene Aufstellung
Die entsprechende Beratung zur Verteilung und Einsatzes der Eingliederungsmittel sowie der inhaltl i-
chen Ausgestaltung der Angebote erfolgte in der Sitzung des Beirates am 19.09.2016.
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Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung wird auf der Basis der mit dieser Vorlage beschlossenen Werte den Abschluss einer
Zielvereinbarung mit dem Land anstreben. Sollte dies ohne Abweichungen nicht möglich sein, wird
die Verwaltung erst nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Ausschuss für Soziales, Stiftu n-
gen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung eine Zielvereinbarung mit modifizierten
Zielwerten abschließen. Dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Fachausschuss
wird über den Abschluss der Zielvereinbarung berichtet (Ratsbeschluss zur Vorlage V/0715/2012/1).
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0858/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37