KDigital 9/2023
Herr Jakob (SPD): Frage zum Digitalpakt Schule, konkret zur Software betreffend die Schnittstelle „Schulverwaltung / Ausstattung“ (Zuständigkeit Kommune) und „Unterricht / Bildung“ (Zuständigkeit Land)/Konkretisierende Fragestellung vom 15.05.2023: Inwieweit ist über das Förderprogramm „Digitalpakt Schule“ sichergestellt, dass die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten und die Ausstattung der Schulverwaltungen und Schülerinnen und Schüler miteinander kompatibel sind und wie wird ...
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Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Herr Jakob (SPD): Frage zum Digitalpakt Schule, konkret zur Software betreffend die Schnittstelle „Schulverwaltung / Ausstattung“ (Zuständigkeit Kommune) und „Unterricht / Bildung“ (Zuständigkeit Land)/Konkretisierende Fragestellung vom 15.05.2023: Inwieweit ist über das Förderprogramm „Digitalpakt Schule“ sichergestellt, dass die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten und die Ausstattung der Schulverwaltungen und Schülerinnen und Schül...
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Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung (Herr Jakob (SPD): Frage zum Digitalpakt Schule, konkret zur Software betreffend die Schnittstelle „Schulverwaltung / Ausstattung“ (Zuständigkeit Kommune) und „Unterricht / Bildung“ (Zuständigkeit Land)/Konkretisierende Fragestellung vom 15.05.2023: Inwieweit ist über das Förderprogramm „Digitalpakt Schule“ sichergestellt, dass die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten und die Ausstattung der Schulverwaltungen und Schülerinnen und Schül...
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Sitzungsvorlage Kommission
Digitalisierung
- öffentlich -
KDigital 9/2023
Dezernat
Regionalplanung,
Braunkohlenplanung,
Geschäftsstelle
Ansprechperson Frau Ueberschaer
Telefon 0221-147-2809
BEZIRKSREGIERUNG
Köln
Datum 26.09.2023
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion
Kommission für Digitalisierung 20.10.2023 9.3 zur Kenntnis
TOP:
Herr Jakob (SPD): Frage zum Digitalpakt Schule, konkret zur Software betreffend die Schnitt-
stelle „Schulverwaltung / Ausstattung“ (Zuständigkeit Kommune) und „Unterricht / Bildung“
(Zuständigkeit Land)/Konkretisierende Fragestellung vom 15.05.2023: Inwieweit ist über das
Förderprogramm „Digitalpakt Schule“ sichergestellt, dass die Ausstattung der Lehrkräfte mit
digitalen Endgeräten und die Ausstattung der Schulverwaltungen und Schülerinnen und
Schüler miteinander kompatibel sind und wie wird das überprüft?
Beschlussvorschlag:
Die Kommission für Digitalisierung des Regionalrates nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Bereits in der letzten, 17. Wahlperiode, stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen der
Großen Anfrage 34 (Drucksache 17/13198 vom 23.03.2021) folgende (inhaltsgleiche) Frage:
„Welche Standards gibt die Landesregierung für die als Leihgeräte zu beschaffenden [mobilen] Ge-
räte [für Lehrer und Lehrerinnen] vor?“
Die Antwort der damaligen Landesregierung auf diese Frage dokumentiert sich in der Drucksache
17/15002 vom 27.08.2021 wie folgt:
„Die Beschaffung und Verteilung der digitalen Endgeräte sowie deren Einbindung in die schulische
IT-Infrastruktur liegt in der Zuständigkeit der Schulträgerschaft. Verbindliche Vorgaben für die zu
beschaffenden digitalen Endgeräten kann die Landesregierung nach derzeitiger Rechtslage nicht
treffen.
Zur Unterstützung der Schulträgerschaft hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes
Nordrhein-Westfalen Muster-Nutzungsvereinbarungen für die Ausstattung von Lehrkräften und
Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten mit den kommunalen Spitzenverbänden (KSV)
abgestimmt und auf den Seiten der Medienberatung Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt:
(https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Lern-IT/Nutzungsbedin-
gungen/, Abruf am 15.07.2021).“
Die Zuständigkeit der Schulträgerschaft ergibt sich aus § 79 SchulG NRW.
Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung KDigital 9/2023 Seite 2 von 2
Dieser Grundsatz der Zuständigkeit der Schulträger gemäß § 79 SchulG NRW wurde erst kürzlich
im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1806 vom 10. Mai 2023der Abgeordneten Fran-
ziska Müller-Rech FDP (Drucksache 18/4310) erneut bestätigt (Gebündelte Antwort zu den Fragen
3 bis 5).
In Ergänzung hierzu wird auf Folgendes hingewiesen:
Am 16.08.2023 hatte der Landtag über die Fortführung und Weiterentwicklung der landeseigenen
Produktfamilie LOGINEO entschieden. Das Schulministerium wird den fünf Empfehlungen von
Fraunhofer FOKUS folgen:
„1. Die Komponenten LOGINEO NRW (Schulplattform), LOGINEO NRW LMS (Lernmanage-
mentsystem) und der LOGINEO NRW Messenger werden zu einer Anwendung zusam
mengeführt.
2. LOGINEO NRW wird um eine kollaborative und open-source-basierte Office-Suite erweit-
ert, die die Möglichkeit eröffnet, online gemeinsam an Dokumenten zu arbeiten.
3. Die Schnittstellen von LOGINEO NRW zu anderen Anwendungen, wie dem länderübergrei-
fenden Dienst für Identitätsmanagement VIDIS, werden ausgebaut. So können auch digi-
tale Angebote, wie zum Beispiel Lern-Apps oder andere digitale Angebote etwa von Schul-
buchverlagen, schrittweise angebunden werden.
4. Das Schulministerium stellt sicher, dass LOGINEO NRW kontinuierlich weiterentwickelt
wird, um dauerhaft den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Der von Minis-
terin Feller berufene Praxisausschuss von Nutzerinnen und Nutzern bleibt zudem beste-
hen.
5. Durch den Aufbau einer eigenen Webseite zu LOGINEO NRW mit Informations-, Hilfs- und
Unterstützungsangeboten wird die Kommunikation zu LOGINEO NRW deutlich verbessert.“
(https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/logineo-nrw-wird-weiterentwickelt-
16-08-2023)
LOGINEO wird demnach mit einer open-source basierten Officemöglichkeit ausgestattet werden.
Durch die Weiterentwicklung von LOGINEO wird die Basis geschaffen, für einen DSGVO-konforme
Verarbeitung personenbezogener Daten auf mobilen Lehrerendgeräten.
Dennoch wird es dabei verbleiben, dass über mobile Lehrerendgeräte nicht alle personenbezogenen
(Schüler:innen-) Daten, mit deren Erhebung die Schule durch die Schulverwaltung beauftragt wurde,
erfolgen können wird.
Das hängt damit zusammen, dass verschiedene Programme (bspw. Schild NRW – das zentrale
Schulverwaltungspragramm NRW) aus technischen Gründen (Windows-Software) nicht auf mobilen
(Lehrer-) Endgeräten laufen.
Es müsste in solchen Fällen weiterhin auf die Nutzung feststehender Computer (sog. „Stand-Alone-
PCs, platziert in Lehrerzimmern) zurückgegriffen werden, die Zugang in das Verwaltungsnetz (und
nicht in das pädagogische Netz der Schule), via entsprechender Nutzerdaten der Lehrerschaft
(Schulleitung/stellv. Schulleitung), ermöglichen.
Auch spielt weiterhin die technische Ausstattung der Schulverwaltung (IPads oder Android-basierte
Geräte) für die Frage der Kompatibilität eine große Rolle.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das MSB NRW zu gegebener Zeit hierzu positionieren wird.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- KDigital 9/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage Kommission Digitalisierung
- Datum
- 20.10.2023
- Erstellt
- 28.09.2023 13:49