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AN/1721/2024

Änderungsantrag zu TOP 3.2 Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026, Antrag B90/Die Grünen

Änderungsantrag BV1 (Grüne) 05.12.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.12.2024

Änderungsantrag (Grüne BV1)

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Änderungsantrag (Grüne BV1)

8641 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
 
AN/1721/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.2 Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026, Antrag 
B90/Die Grünen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksver-
tretung Innenstadt am 5. Dezember 2024 aufzunehmen. 
 
Die Bezirksvertretung beschließt und schlägt den Ratsausschüssen und dem Stadtrat vor, 
entsprechend zu beschließen: 
 
1. Koordination Geflüchtetenarbeit: Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den Rat 
der Stadt Köln auf, über Änderungen am Haushaltsplanentwurf (3132/2024, Band 1, 
Teil 1, Seite 489) die Finanzierung und Koordinierung der ehrenamtlichen Geflüchte-
tenarbeit dauerhaft zu sichern. Die Stellen des Arbeitskreises AK 9plus, die den Min-
deststandard darstellen, sollen erhalten bleiben. Dies gilt insbesondere angesichts 
der anstehenden Einrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Ober-
finanzdirektion durch das Land NRW. 
2. Stadtklima-/Stadtverschönerungsmittel: Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert 
den Rat der Stadt Köln auf, über Änderungen am Haushaltsplanentwurf (3132/2024, 
 
 
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Julie Cazier 
Fraktionsvorsitzende 
Julie.Cazier@stadt-koeln.de  
Dr. Martin Herrndorf 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Martin.Herrndorf@stadt -koeln.de

Band 1, Teil 2, Seite 771) die Finanzierung der Stadtklima-/Stadtverschönerungsmit-
tel auf der Höhe der Jahre 2023 / 2024 von 150.000 Euro je Bezirksvertretung zu er-
halten. 
3. Bestandssicherung Bürgerzentren, Interkulturelle und Jugendzentren: Die Exis-
tenz und Arbeit der Bürger-, interkulturelle und Jugendzentren sind auch mittel- und 
langfristig so abzusichern, dass diese ihrem wichtigen Beitrag zur sozialen Absiche-
rung und dem sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen leisten können. Dies gilt 
auch für investive Maßnahmen zum Erhalt und der Entwicklung der baulichen Infra-
struktur. 
4. Finanzierung Mobilitätswende: Wichtige und dringliche Maßnahmen für die Mobili-
tätswende in der Innenstadt sind im bestehenden Haushalt nicht mit Mitteln hinterlegt. 
Dies gilt u.a. für die geplanten Maßnahmen im Bereich der Neusser Straße sowie den 
Beschlüssen zu Superblocks, insbesondere im sog. Winzerviertel und im Stadtgar-
tenviertel. Wir bitte mitzuteilen, ob für diese Maßnahmen Bemühungen zur Fördermit-
telakquise vorgenommen wurden und mit welchem Ergebnis. 
5. Ausweisung der Kosten Ost-West-Achse: Wir bitten die Verwaltung transparent 
auszuweisen, welche Kosten im Rahmen der Ost-West-Stadtbahn (6903-1202-0-
5200) für die ober- bzw. die unterirdische Lösung vorgesehen sind (als eigene Haus-
haltposten bzw., falls dies nicht möglich ist, als Anlage). 
6. Aktualisierung Sachstände: Ergeben sich durch Haushaltsposten maßgebliche Än-
derungen bei der Umsetzung von Beschlüssen, ist hierzu zeitnah ein Sachstand zu 
den entsprechenden Beschlüssen einzustellen. 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretungen sind nach der Gemeindeordnung NRW aufgefordert, an den Bera-
tungen über die Haushaltssatzung mitzuwirken (und nicht nur diese zur Kenntnis zu nehmen 
– §37(4)). 
 
Zu 1 Koordination Geflüchtetenarbeit: 
Wie bei anderen vulnerablen Gruppen, führen Kosteneinsparungen in diesem Bereich lang-
fristig zu erheblichen Mehrkosten. Sie behindern die Integration von Geflüchteten und zerstö-
ren wertvolle Strukturen der ehrenamtlichen Arbeit. Diese Kürzungen würden bereits inves-
tierte Mittel, die den Aufbau eines erfolgreichen Netzwerks ermöglicht haben, zunichtema-
chen und das soziale Gefüge der Stadt negativ beeinflussen. Seit Jahren engagieren sich 
zahlreiche Bürger*innen ehrenamtlich für die Unterstützung von Geflüchteten. Diese Arbeit 
ergänzt und übersteigt häufig das, was staatliche Institutionen leisten können. Ohne haupt-
amtliche Unterstützung durch pädagogische Fachkräfte wird jedoch die Basis dieses Enga-
gements gefährdet. 
Im Haushaltsentwurf 2025/2026 der Stadt Köln sollen die Mittel für die 13 halben Stellen des 
Arbeitskreises AK 9plus auf null gesetzt werden. Diese Stellen wurden 2017 im Rahmen der 
„Mindeststandards für Flüchtlingsunterbringung“ beschlossen und sind eine zentrale Säule 
der ehrenamtlichen Geflüchtetenarbeit in Köln. Die Kosten beliefen sich im Jahr 2024 auf 
etwa 538.000 Euro. 
Die Kürzung dieser Mittel würde einen wichtigen Pfeiler der Integration und Solidarität zerstö-
ren. Ehrenamtliche können die Aufgaben nicht allein bewältigen. Die Unterstützung durch

hauptamtliche Fachkräfte ist essenziell, um die Arbeit effektiv und nachhaltig zu gestalten. 
2017 beschloss der Rat der Stadt Köln die Schaffung von 6,5 Vollzeitstellen (13 halbe Stel-
len) zur Koordination der ehrenamtlichen Geflüchtetenarbeit. Diese Stellen wurden bei freien 
Trägern wie der Alten Feuerwache e.V., der AWO Köln und dem Kölner Flüchtlingsrat ange-
siedelt. 
Die Aufgaben dieser Fachkräfte umfassen: 
 Akquise, Vermittlung und Begleitung von Ehrenamtlichen, 
 Förderung der Zusammenarbeit zwischen haupt- und ehrenamtlichen Kräften, 
 Aufbau von Netzwerken und Kooperationen auf Bezirks- und Stadtebene sowie 
 Organisation von Qualifizierungen und Arbeitskreisen. 
Zusammen mit Verwaltungs-Fachkräften der Bezirksämter bilden diese Träger den AK 9plus. 
Dieses Netzwerk hat sich seit 2018 als äußerst flexibel und effektiv erwiesen, etwa bei der 
Aufnahme von Geflüchteten nach dem Krieg in der Ukraine. 
Die geplanten Streichungen im Haushaltsentwurf gefährden nicht nur die ehrenamtliche Ar-
beit, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ohne die hauptamtliche Unterstüt-
zung drohen Überlastung und ein Rückgang des Engagements der Ehrenamtlichen. 
Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit ist eine Investition in Integration und gesellschaftlichen 
Frieden. Die Mittel für den AK 9plus müssen erhalten bleiben, um diese unverzichtbare Ar-
beit fortzuführen. 
 
Zu 2 Stadtklima-/Stadtverschönerungsmittel: 
Die Bezirksvertretungen sind nah an den Veedeln und den in ihnen wohnenden Menschen 
und können daher gut beurteilen, an welcher Stelle welche Stadtklima-/Stadtverschöne-
rungsmittel eingesetzt werden sollten. Sie ist auch im Sinne des §37(1)b zuständig und sollte 
entsprechend dem Konnexitätsprinzip ausreichend finanziell ausgestattet werden. 
Angesichts der Inflation der Jahre 2023 und 2024 von zusammen genommen etwa 10% 
würde selbst bei einer Beibehaltung des absoluten Betrags eine inflationsbereinigte Kürzung 
von 10% erfolgen. 
 
Zu 3 Bestandssicherung Bürgerzentren, Interkulturelle und Jugendzentren: 
Sowohl Bürgerzentren als auch die Interkulturellen und Jugendzentren leisten einen zentra-
len Beitrag für das gelingende Zusammenleben in den Viertel und die soziale Absicherung 
vor Ort. Auch wenn die Arbeit im laufenden Haushalt gesichert ist, müssen mittelfristig Lö-
sungen gefunden werden, um sowohl die Arbeit an sich abzusichern, aber auch, um Investiti-
onen in die Räumlichkeiten tätigen zu können.  
 
Zu 4 Finanzierung Mobilitätswende: 
Die bisherigen Maßnahmen im Bereich der Mobilitätswende in der Kölner Innenstadt, wie der 
Umwidmung von Fahrspuren für den Radverkehr oder die Einrichtung der neuen autofreien 
Zonen in der Ehrenstraße, Breite Straße, Eigelstein und Trankgasse haben die Aufenthalts-
qualität dort deutlich verbessert und maßgeblich zur Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr 
beigetragen. 
Umso wichtiger ist es, auch zukünftig vielversprechende Maßnahmen zu planen und umzu-
setzen.

Zu 5 Ausweisung der Kosten Ost-West-Achse: 
Die Kosten zu Ost-West-Achse sind als ein Budgetposten ausgewiesen, obwohl diese in 
1037/2024, Anlage 5, differenziert ausgewiesen sind. Für die Beschlussfassung der Politik 
wäre hier hilfreich, die budgetären Auswirkungen des Variantenentscheids auch in der kur-
zen Frist dargestellt zu bekommen. 
 
Zu 6 Aktualisierung Sachstände: 
Die Nicht-Berücksichtigung von Projekten im Haushalt verschiebt diese perspektivisch um 
mehrere Jahre wenn nicht Jahrzehnte. Auch wenn diese Maßnahmen und Priorisierungen 
aufgrund der extrem schwierigen Haushaltslage notwendig sein mögen, soll die Aktualisie-
rung der Sachstände hier die Transparenz erhöhen. 
 
 
 
Julie Cazier Dr. Martin Herrndorf 
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1721/2024
Typ
Änderungsantrag BV1 (Grüne)
Datum
05.12.2024
Erstellt
04.12.2024 19:20