1939/2019
Eingabe nach § 24 GO: Stoppt Braunkohle in Köln-Merkenich (Az 67/19 B)
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2019-03-19_Petition_stoppt-Braunkohle-Merkenich
3193 Zeichen
Stoppt Braunkohle in Köln-Merkenich! An: Dr. Steinkamp (Vorstandsvors. der RheinEnergie), Frau Reker (Oberbürgermeisterin Köln) und den Aufsichtsrat der RheinEnergie Wir fordern von den Verantwortlichen: * Abschalten des Braunkohleblocks! * Kein Profit auf Kosten von Gesundheit und Klima! Warum ist das wichtig? Der Kölner Energieversorger RheinEnergie produziert im Heizkraftwerk Köln-Merkenich Strom, Dampf und Fernwärme. Dies kann wahlweise durch Verbrennung von Gas oder Braunkohle geschehen. In den letzten Jahren wird fast nur noch Braunkohle statt Gas verbrannt. Warum? Braunkohle ist billiger als Gas. Die Braunkohlegewinnung in den T agebauen und die Braunkohleverbrennung in Merkenich führen zu erheblichen Gesundheitsschäden der Atemwege und des Kreislaufs durch Feinstaub, Stickoxide, Quecksilber und andere Schwermetalle. Legt man Studien zugrunde, verursacht allein Köln-Merkenich statistisch gesehen ca. 20 vorzeitige T odesfälle pro Jahr. (*1) Die Braunkohleverbrennung verdoppelt auch die CO2- Emissionen gegenüber der Gasverbrennung und ruiniert durch Treibhausgase das Klima. Weltweit verlieren Millionen Menschen durch Klimawandel ihre Lebensgrundlage und werden zu Klimaflüchtlingen. (*2) RheinEnergie spart durch die Braunkohleverbrennung 10 - 15 Millionen €/Jahr (*3). Die Folgekosten, die durch Gesundheitsschäden und Klimawandel entstehen, betragen laut Umweltbundesamt ca. 32 Millionen €/Jahr (*4). Während die RheinEnergie den Profit durch Einsatz von Braunkohle steigert, trägt die Allgemeinheit das Gesundheitsrisiko und die hohen externen Kosten! Wir halten dies für ein zutiefst menschenverachtendes Vorgehen. Wir fordern von der RheinEnergie (vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Steinkamp): * Offenlegung der ausgestoßenen Schadstoffe getrennt nach Gas und Braunkohle * Offenlegung der direkten und externen Kosten * Abschalten des Braunkohleblocks! Wir fordern von der Kölner Politik: * Die Oberbürgermeisterin, Frau Reker, und die Mitglieder des Aufsichtsrates der RheinEnergie sollen das Prinzip „kein Profit auf Kosten der Allgemeinheit“ für die RheinEnergie festschreiben und die Abschaltung des Braunkohleblocks durchsetzen! (1) Heal Studie, 2013 (S. 23 f.); http://www.env-health.org/IMG/pdf/heal_coal_report_de.pdf The Lancet, 2007; http://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140- 6736%2807%2961253-7/fulltext European Environmental Agency, Costs of air pollution from European industrial facilities 2008–2012; http://www.eea.europa.eu/data-and-maps/daviz/industrial-facilities-causing-the- highest-damage#tab-daviz-tabular Greenpeace, 2013; https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/greenpeace-studie-tod- aus-dem-schlot-s01652.pdf (2) Klimaretter-info; http://www.klimaretter.info/forschung/hintergrund/19585-qerst-die-duerre- dann-der-buergerkrieg (3) Dr. Steinkamp am 15.9.2015 auf einer Diskussionsveranstaltung der Partei die Linke. Diese Summe wurde nicht erläutert und die Forderung nach einer Offenlegung der direkten und externen Kosten noch nicht erfüllt. (4) Umweltbundesamt, 2013; http://tschoe-rheinenergie.de/pdf/hgp_umweltkosten.pdf Mehr Information unter: www.tschoe-rheinenergie.de
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 1939/2019 Freigabedatum 05.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eingabe nach § 24 GO: Stoppt Braunkohle in Köln-Merkenich (Az 67/19 B) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt den 3.137 Petenten (Stand 03.06.2019) für die Eingabe. Der Forderung der Petenten, seitens der Stadt Köl n gegenüber der RheinEnergie AG die Abschaltung des Braunkohle- blocks im Heizkraftwerk Merkenich durchzusetzen, kann gesamtstädtische Belange würdigend derzeit nicht entsprochen werden. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 02.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Rat der Stadt Köln und Ausschuss für Umwelt und Grün haben sich in der jüngeren Vergangen- heit wiederholt mit der Frage eines möglichen Verzichtes auf Braunkohle - verbrennung in Köln, insbesondere im RheinEnergie-Heizkraftwerk Merkenich beschäftigt. So hatte die Fraktion Die LINKE im Rat der Stadt Köln gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates mit Schreiben vom 23.03.2017 (AN/0511/2017) zur Sitzung des Rates am 04.04.2017 beantragt, die- ser möge beschließen, dass zum einen (quasi als Sofortmaßnahme) der Betrieb des Heizkraftwerks Merkenich spätestens ab Januar 2018 auf den Primärenergieträger Erdgas (Anfahren des Braunkoh- lekessels nur im Ausnahmefall) umgestellt sowie zum anderen seitens der RheinEnergie ein Konzept für einen künftigen Kraftwerksbetrieb gänzlich ohne die Primärenergieträger Kohle und Erdgas, d. h. mit alternativen Energieträgern, vorgelegt wird. Abweichend hiervon hat der Rat jedoch auf gemeinsamen Änderungs - bzw. Zusatzantrag gemäß § 13 der Geschäftsordnung der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen vom 04.04.2017 (AN/0545/2017), welchem sich dann auch die FDP-Fraktion und die Fraktion Die LINKE angeschlossen haben, am 04.04.2017 folgenden einstim- migen Beschluss gefasst: 1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt, dass die RheinEnergie AG derzeit untersucht, ob und inwieweit der Einsatz von Braunkohle im Kessel 6 des Kraftwerkes Merkenich durch andere Brennstoffe, z.B. Klärschlamm oder Holz, ersetzt werden kann. Beim Einsatz alternativer Brennstoffe ist die Mi- nimierung der Emissionen, die durch Verbrennung auftreten, zu gewährleisten. 2. Für den Fall, dass diese Untersuchungen negativ verlaufen sollten, soweit technisch machbar, öko- logisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar, wird Rhein -Energie aufgefordert, unverzüglich Pl a- nungen für eine alternative Gesamtversorgungslösung am Standort Merkenich – unter vollständi- gem Verzicht auf den Brennstoff Braunkohle – einzuleiten. Über die Zwischenergebnisse dieser Untersuchung ist der Ausschuss Umwelt und Grün kontinuierlich zu informieren. 3. Gleichzeitig fordert der Rat die RheinEnergie auf, den Ausbau der Strom - und Wärme - erzeugung auf Basis erneuerbarer Energien weiter zu forcieren. Über den Fortschritt bei der Um- stellung auf erneuerbare Energien soll dem Ausschuss Umwelt und Grün und dem Finanzau s- schuss als Beteiligungsausschuss jährlich berichtet werden. Hinsichtlich des gemäß v. g. Ziffer 3. geforderten Berichtes hatte die RheinEnergie zu den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Grün am 24.04.2018 bzw. des Finanzausschusses am 30.04.2018 folgende Sachstandsmitteilung abgegeben: „Stand der Untersuchungen zum weiteren Betrieb des KWK-Braunkohle-Wirbelschichtkessels im HKW Merkenich der RheinEnergie AG Mit Hilfe des Standortes “Heizkraftwerk Merkenich“ versorgt die RheinEnergie AG sicher und kosten- günstig die Bürger im Kölner Norden mit Fernwärme und die Großindustrie (z.B. Firma Ford) mit Pro- zessdampf. Die mit Abstand größte und produktivste Erzeugungsanlage am Standort ist der Wirbel- schichtkessel auf Basis des Brenns toffes Wirbelschichtbraunkohle, einer speziell aufbereiteten Tro- ckenbraunkohle. Die Anlage ist primär für die Wärmebereitstellung ausgelegt. Um dies möglichst ökologisch sinnvoll zu gestalten, wurde die Anlage in der ressourcenschonenden Kraft -Wärme-Kopplung konzipiert. Die auskoppelbare maximale Wärmeleistung beträgt rd. 160 MW und die maximale elektrische Leistung 85 MW. Die Kraftwerksanlage ist gesetzlich als “hocheffizient“ anerkannt. Für den Kraftwerksstandort 3 Merkenich sehr wichtig, spielt sie im gesamten deutschen Kohlekraftwerkspark mit einem Anteil von nur 0,2 % keine Rolle. Der Kessel wurde Ende 1989 in Betrieb genommen; wesentliche Komponenten (z.B. Dampfturbosatz, Wasser-Dampf-Kreislauf sowie Elektro- und Leittechnik) des Kraftwerkblockes sind im Jahr 2010 um- fangreich erneuert worden. Damit ging eine nochmalige Effizienzverbesserung einher, außerdem wurde damit eine technische Restlebensdauer von rund 20 Jahren möglich. Die RheinEnergie sucht in ihren Kraftwerksanlagen laufend Verbesserungspote nziale hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und besserer ökologischer Verträglichkeit. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2017 eine ingenieurtechnische Studie durch das Engineering -Unternehmen VPC GmbH/Vetschau (ausgewiesene Experten in diesem Bereich) durchg eführt. Es sollten die technischen und die ko s- tenmäßigen Auswirkungen für zwei Fragestellungen zum Ersatz des Brennstoffes Braunkohle im vor- handenen Kessel abgeschätzt werden: 1. Umrüstung und Betrieb zur Mitverbrennung alternativer Brennstoffe (s. nächs ter Absatz) in der Form, dass die wärmetechnische Leistung der Anlage nur gering reduziert wird und 2. grundsätzliche Eignung der Anlage zum Komplettersatz der Braunkohle durch alternative Bren n- stoffe. Es wurden möglichst alle in Deutschland verfügbaren und in Verbrennungsanlagen üblicherweise einsetzbaren alternativen Brennstoffe untersucht. Diese Brennstoffe können in die beiden Kategorien biogene (z.B. Holzpellets, Holzhackschnitzel, Stroh, olive cake) und abfallartige (z.B. Altholz, Petrol- koks, Klärschlamm) unterteilt werden. Insgesamt wurden 20 Brennstoffe anhand von 13 Kriterien vorbewertet. Die Bewertungskriterien um- fassen rein technische Kriterien (z.B. Notwendigkeit der Brennstoffaufbereitung, Ascheverhalten, Kor- rosionspotential), allgemeine Kriterien (Nachhaltigkeit/ Ökobilanz, Marktverfügbarkeit, Preis) und eine grobe Betriebskosten - abschätzung (z.B. Anpassungsaufwand der Anlage, Ascheentsorgungskosten). Für die drei au s- sichtsreichsten Einsatzstoffe Holzhackschnitzel, olive cake und Klärschlamm wurden detaillierte theo- retische Betrachtungen durchgeführt. Neben der Konkretisierung der o.g. technischen Parameter wurden z.B. Lagerungskonzepte entwickelt, Rauchgasvolumen - ströme ermittelt und deren Auswirkungen abgeschätzt, Verschlackungsverhalten und Konsequenzen auf den Wirbelbetthaushalt eingeordnet und genehmigungsrechtliche Aspekte beleuchtet. Zusammenfassung der Ergebnisse Der Wirbelschichtkessel (Block 6) ist für den Einsatz der speziellen Trockenbraunkohle konzipiert und bedarf erheblicher technischer Anpassungen selbst schon bei der Mitverbrennung geringer Mengen (je nach Brennstoff ca. < 5-10%) an alternativer Brennstoffen. Als maximale Mitverbrennungsraten ergeben sich für die potentiell am besten geeigneten alternativen Brennstoffe Holzhackschnitzel 29 %, olive cake 22% und Klärschlamm je nach Trocknungsgehalt zwischen 1% und 5%. Die erforderlichen Investitions- und Ingangsetzungskosten zur Mitverbrennung liegen nach heutiger Schätzung in der Größenordnung zwischen 20 und 30 Mio. Euro. Da die Betriebskosten insbesonde- re vom Brennstoffpreis, dem CO2 -Zertifikatepreis und weiteren volatilen Preisen abhängen, ist eine Schätzung nur auf Basis von Annahmen möglich, die sich aber an allgemeinen in der Branche ve r- wendeten Fundamentaldaten orientiert. Aktuell muss mit einer jährlichen Betriebskostenerhöhung im mittleren einstelligen Millionenbereich gerechnet werden. Die Mitverbrennung alternativer Brennstoffe im Wirbelschichtkessel führt zu keiner wirtschaftlichen und nachhaltigen Reduzierung des Einsatzes von Braunkohle im HKW Merkenich, ist mit erheblichen 4 Kosten verbunden, ohne dass dem Erlöse gegenüberstehen. Mit den heute zur Verfügung stehenden alternativen Brennstoffen ist die Mitverbrennung aus Sicht von RheinEnergie AG nicht weiter zu ver- folgen. Die Abschätzung zum vollständigen Ersatz der Braunkohle durch alternative Brennstoffe ergab, dass dadurch die Anlagenkapazität deutlich reduziert wird (was dauerhaft einer Betriebsweise in Teillast, bis zu ca. 70%, bedeutet) mit Einhergehen von erheblichen Wirkungsgradeinbußen. Dazu müssen zudem der Kessel und die Rauchgasreinigung fast vollständig modifiziert werden. Der komplette Brennstoffersatz führt de facto zur Errichtung einer komplett neuen Kraftwerksanlage mit Investitions- kosten im dreistelligen Millionenbereich. Zusammenfassend ist mit heutiger Kenntnis der Einsatz alternativer Brennstoffe im Wirbelschichtkes- sel keine wirtschaftlich sinnvolle Option. Im nächsten Schritt wird nun von RheinEnergie AG geklärt, welche Alternativen zur Bereitstellung der Energie durch den Einsatz von Erdgas anstellen von Braunkohle bestehen. Hierzu wird aber eine neue Kraftwerkskapazität am Standort errichtet werden müssen. Als ganz entscheidende politische Randbedingungen insbesondere für die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen sind die E r- gebnisse aus der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zum Kohleausstieg (Kommissi- on „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung) zu berücksichtigen, die Ende dieses Jahres vor- liegen sollen. Auch eine aktu ell diskutierte Reform des Kraft -Wärme-Kopplungs-Fördergesetzes (KWK-G) wird die Überlegungen und Planungen erheblich beeinflussen. Insofern werden im Laufe des Jahres 2018 die umfangreichen Grundsatzuntersuchungen zum Braunkohleersatz fortgeführt, hängen aber von noch unklaren Rahmenbedingungen ab.“ Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die RheinEnergie diesbezüg- liche Nachfragen der Fraktion DIE LINKE vom 13.09.2018 (AN/1319/2018) und vom 28.01.2019 (AN/0141/2019) zu den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Grün am 20.11.2018 (Session - Nr. 3771/2018) und am 21.03.2019 (Session-Nr. 1044/2019) beantwortet hat. Ergänzend wird auch auf den beigefügten aktuellen Sachstandsbericht der RheinEnergie vom 29.05.2019 verwiesen, der den Ausbau von Anlagen im Segment der Erneuerbaren Energien dar- stellt.
2019-05-27_Bericht Entwicklung Ausbau Erneuerbare Energien RE
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29.05.2019
Bericht zum Ausbau der Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien
der RheinEnergie AG
Die RheinEnergie AG betreibt Anlagen im Segment der Erneuerbaren Energien und baut dieses
Portfolio kontinuierlich aus. Diese Entwicklung wird gemäß Ratsbeschluss vom 04.04.2017
jährlich dargestellt.
Der Fortschritt der Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist durch die
folgende Gegenüberstellung der Jahre 2018 und 2017 dokumentiert.
Strom
Leistung Einspeisung Leistung Einspeisung
Stand 31.12.2017 Jahr 2017 Stand
31.12.2018 Jahr 2018
in MWel in MWhel in MWel in MWhel
Stromerzeugung
Windenergie 131,8 189.059 158,3 233.617
Photovoltaik-Anlagen 27,6 26.099 27,7 30.992
Strom- und Wärmeerzeugung
BHKW Biogas/-methan 7,1 39.264 7,1 35.678
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27.05.2019
Wärme
Leistung Einspeisung Leistung Einspeisung
Stand 31.12.2017 Jahr 2017 Stand
31.12.2018 Jahr 2018
in MWth in MWhth in MWth in MWhth
Stromerzeugung
Windenergie - - - -
Photovoltaik-Anlagen - - - -
Strom- und Wärmeerzeugung
BHKW Biogas/-methan 7,4 42.772 7,4 40.233
Anmerkung: Grundsätzlich wurden nur EE-Anlagen berücksichtigt, an denen die RheinEnergie AG eine direkte oder indirekte Beteiligung (z. B.
über Dritte) von mindestens 50% hält. Die indirekten Beteiligungen an den EE-Anlagen über die AggerEnergie GmbH, die
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft und die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wurden aufgrund ihrer Relevanz für
diesen Bericht jedoch vernachlässigt. Sofern die RheinEnergie AG über einen Anteil unter 100% verfügt, so wurde nur die anteilige Leistung und
Einspeisung berücksichtigt.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1939/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.06.2019
- Erstellt
- 03.06.2019 12:51