1482/2025
Informationen zum Städtebauförderprogramm (STEP) NRW 2025
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/150/2 Vorlagen-Nummer 22.05.2025 1482/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Informationen zum Städtebauförderprogramm (STEP) NRW 2025 Im Zuge der letzten jährlichen Berichterstattung zur Einwerbung von Städtebaufördermitteln wurde über die seit dem 01.01.2024 neu gefasste „Richtlinie über die Gewährung von Zuwen- dungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen („Städte- bauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023“- FRL) und die im Schwerpunkt bestehenden Änderungen informiert (Session-Vorlage 2364/2024). In Anwendung dieser Richtlinie hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digita- lisierung (MHKBD) am 24.04.2025 das Städtebauförderprogramm 2025 (Anlage) veröffent- licht, mit dem der Stadt Köln die Überführung bereits beschlossener Förderprogramme in die neue Fördersystematik gelungen ist: 1. Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Lebendige Zentren – Porz Mitte“ Für die Teilmaßnahmen Umgestaltung Parkanlage Glashüttenstraße Büro für Vernetzung und Aktivierung (Phase 1) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm prozessbegleitende Evaluation wurden bereits zum STEP 2023 auf Grundlage der bis zum 31.12.2023 gültigen Städte- bauförderrichtlinie Fördermittel in Höhe von rd. 4,9 Mio EUR (incl. eines Anteils aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung/EFRE EFRE-Mittel von rd. 1,9 Mio EUR) akquiriert. Für die darüber hinaus vorgesehenen Teilmaßnahmen Aufwertung Rheinboulevard Porz Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße Büro für Vernetzung und Aktivierung (Phase 2) Abschlussevaluation wurden auf Grundlage der neuen FRL die Anerkennung der förderfähigen Gesamtkosten 2 i.H.v. 16.020.767,00 EUR bei einem Gesamtförderbedarf von 11.215.000, EUR (Förder- satz 70%) beantragt. Zum STEP 2025 hat der Fördergeber einen ersten Finanzierungsabschnitt über rd. 1,4 Mio EUR für den bereits durchgeführten Freiraumplanerischen Wettbewerb und die Fort- führung der Planungsgrundlagen für die investiven Teilmaßnahmen vorgesehen. Die Be- willigung wird im Sommer 2025 erwartet. Mit dieser ersten Bewilligung im Sinne der neuen Förderrichtlinie ist die Gesamtmaß- nahme formal anerkannt. Der maximale Umsetzungszeitraum liegt bei 10 Jahren (2023 – 2032). Die Auszahlung der weiteren Finanzierungsabschnitte erfolgt sukzessive für jede Teilmaß- nahme auf Basis eines sog. „Fortsetzungsantrags“ bei Erreichen der Lph 6 und des Nach- weises der Verausgabung der bisher gewährten Zuwendungen. Eine letzte Antragstellung ist formal zum STEP 2028 möglich. Die neue Fördersystematik erfordert somit keine jährliche Antragstellung für die Abschöp- fung der für das Fördergebiet bewilligten Fördermittel. Der nächste Fortsetzungsantrag wird zum STEP 2027 für die Teilmaßnahme „Aufwertung Rheinboulevard Porz“ erfolgen. Der bauliche Abschluss aller investiven Maßnahmen ist förderkonform bis 2032 vorgese- hen. 2. Förderprogramm Starke Veedel- Starkes Köln, Sozialraum Ostheim-Neubrück: Neubau der Jugendeinrichtung „Am Wunschtor“, Gernsheimer Straße Mit der zum STEP 2025 erfolgten Bewilligung der Fördergelder in Höhe von rd. 1,7 Mio EUR ist der Sozialraum Ostheim-Neubrück ausfinanziert, d.h. alle vorgesehenen Förder- mittel wurden abschließend beantragt und bewilligt. Das Erfordernis eines Fortsetzungs- antrags besteht damit nicht mehr. Der Neubau der Jugendeinrichtung ist bis 2028 vorgesehen. Insgesamt wurden 10 Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Ostheim-Neubrück umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Perspektiven: Derzeit wird die Entwicklung neuer Fördergebiete auf Grundlage der neuen Förderrichtlinie mit den Fachdienststellen erarbeitet. Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Gernsheimer Straße
- Glashüttenstraße
- Bahnhofstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1482/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 13.05.2025 10:14