0805/2022
Beantwortung der Anfrage der Fraktion "Die Fraktion" zur THC-Modellstadt Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
3348 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 15.03.2022 0805/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 17.03.2022 Beantwortung der Anfrage der Fraktion "Die Fraktion" zur THC-Modellstadt Köln Mit der Anfrage AN/0276/2022 vom 31.01.2022 stellt die Fraktion „Die Fraktion“ im Hinblick auf eine mögliche Liberalisierung der Drogenpolitik folgende Fragen an die Verwaltung, die wie folgt beantwortet werden: 1. Wie bereitet sich die Stadt auf die zu erwartende Legalisierung des Cannabiskonsums vor? Das Gesundheitsamt beteiligt sich an bundesweiten fachlichen Diskussionen zum Thema Legali- sierung von Cannabis und steht mit den Drogen- und Suchtkoordinator*innen anderer Großstädte (z.B. Frankfurt, Hamburg) sowie intern mit der Suchtprävention der Stadt Köln im Amt für Kinder, Jugend und Familie im Austausch. Das Thema wird auch ämterübergreifend im neu implementier- ten Steuerungsgremium Suchthilfe aufbereitet werden, u.a. um Ziele und Maßnahmen zu definie- ren. Die bereits 2018 (AN/1321/2018) beschlossene Fachkonferenz zur verantwortungsvollen Re- gulierung von Cannabis auf kommunaler Ebene unter Beteiligung aller relevanten kommunalen Akteur*innen wird für das dritte Quartal 2022 geplant. Grundsätzlich sollte zunächst eine bundes- weite Bestandsaufnahme erfolgen, bei der z. B. Synergien aus Städtenetzwerken genutzt werden. 2. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Stellung eines Antrages auf Erlaubnis der Abgabe von Cannabis nach § 3 Abs. 2 BtMG mit dem Zweck, die kontrollierte Abgabe von Cannabis wissenschaftlich begleitet zu erproben und die Sicherheit eines Abgabekonzeptes insbe- sondere im Hinblick auf die sicherzustellende Beschränkung der Abgabe auf volljährige Konsumenten zu erforschen? Zur fachlichen Beurteilung ist es erforderlich, die gesetzliche Ausgestaltung der kontrollierten Ab- gabe auf Bundes- und ggfls. auf Landesebene abzuwarten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist offen, in welcher Weise die kontrollierte Abgabe erfolgen wird. Ein entsprechender Antrag würde die Initiie- rung, Antragstellung, Begleitung und Evaluation beinhalten. Dafür werden zusätzliche Stellenka- pazitäten in der Verwaltung benötigt, ggfls. auch finanzielle Mittel für eine wissenschaftliche Be- gleitung und Evaluation durch ein externes Institut. Je nach finanzieller Beteiligung des Bundes und des Landes wären finanzielle Mittel für z.B. Informationskampagnen, Präventions- und Bera- tungsangebote im kommunalen Haushalt vorzuhalten. 3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Verwaltung proaktiv darauf hinzuwirken, dass Köln als Modellstadt möglichst frühzeitig Projekte, Konzepte, Kontakte usw. für eine kon- trollierte Abgabe durchführt, erstellt, aufnimmt? Zum jetzigen Zeitpunkt wird im Bereich der Suchtkoordination die Implementierung der Drogen- konsumräume, die Evaluation des Drogenhilfekonzeptes sowie die Entwicklung von Förderpro- grammen im Rahmen der Verwaltungsreform priorisiert. In Bezug auf die kontrollierte Abgabe von 2 Cannabis wird auf die Entwicklungen auf Bundesgesetzebene sowie auf den Austausch in Städ- tenetzwerken verwiesen, ähnlich wie bei der Implementierung der Diamorphinambulanzen. Eine Fachkonferenz auf kommunaler Ebene ist für den Herbst 2022 geplant. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0805/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 15.03.2022
- Erstellt
- 04.03.2022 11:33