V/0100/2008
Musikunterricht dauerhaft und nachhaltig fördern - Eine Finanzformel für die Musikschulen in Münster
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Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0058/2007
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0058/2007 1 Antrag 30.11.2007 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Musikunterricht dauerhaft und nachhaltig fördern – Eine Finanzformel für die Musikschulen in Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Musikunterricht hat in Münster einen traditionell h ohen Stellenwert und einen hervorragenden Ruf weit über die Stadtgrenzen hinau s. Spitzenleistungen junger Musikerinnen und Musiker in überregionalen Wettbewe rben und großartige Aufführungen von Konzerten, Musicals u.a. zeigen, d ass in Münster musikalische Leistungen besondere Wertschätzung genießen. Dazu g ehört auch, dass die Förderung im musikalischen Bereich breit aufgestell t ist – die frühkindliche Musikerziehung, die Förderung der musikalischen Bil dung an allgemein bildenden Schulen und in schwierigen sozialen Lagen gehört in Münster selbstverständlich auch zum Angebot der musikalischen Bildung. Dieses breite Angebot ist in Münster in vielen Jahren in sehr unterschiedlichen Struktur en gewachsen: Sowohl die Westfälische Schule für Musik als auch die e.V.-Mus ikschulen in den Stadtteilen Albachten, Roxel, Nienberge und Wolbeck fördern sei t Jahren eine bemerkenswerte Vielgestaltigkeit der Angebote. In dieser Vielfalt der Angebote kann eine Stärke li egen, wenn die Musikschulen eine verlässliche, dauerhafte und nachhaltige Finanzieru ng erhalten. Willkürliche Kürzungen ohne sachliche Begründungen sind hier der falsche Weg. Daher soll die Finanzierung der Musikschulen auf eine neue Grundla ge gestellt werden – ein Beitrag soll dazu eine neue Finanzformel für die Musikschulen in Münster sein. Die Verwaltung wird daher beauftragt, eine solche F inanzformel so bald wie möglich zu entwickeln. Dabei soll sie sich an folgenden Grundsätzen orientieren: 1. Die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 w illkürlich und ohne sachliche Begründung vorgenommenen Kürzungen im Hau shalt der Westfälischen Schule für Musik werden zurückgenomme n. Planungsgröße für die Finanzformel soll der Zuschuss sein, der im Hau shaltsjahr 2006 für die Westfälische Schule für Musik und für die e.V.-Musi kschulen als städtischer Zuschuss gezahlt worden ist. 2. Die bisher getrennt veranschlagten bzw. als glob aler Zuschuss weitergereichten Mittel für die Westfälische Schule für Musik und die e.V.- Musikschulen werden zusammengefasst. Die Zuschussge währung erfolgt in 2 Zukunft nicht mehr nach Organisationsform, sondern nach erbrachter Leistung. 3. In Abstimmung mit den Musikschulen wird ein Zusc hussbedarf für die einzelnen Angebote der Schulen ermittelt, der auf d er Basis einer Einzelstunde pro Teilnehmer errechnet wird. Berechnungsgrundlage soll dabei das Haushaltsjahr 2006 sein. Auf der Grundlage der Zahlen dieses Jahres wird erhoben, wie hoch der kommunale Zuschuss für e ine Stunde frühkindliche Musikerziehung, für Ensembleunterricht, für Einzelunterricht usw. pro Teilnehmerin/Teilnehmer ist. 4. Die Musikschulen ermitteln anschließend gemeinsa m mit der Verwaltung auf der Grundlage der Zahlen des Haushaltsjahres 2006, wie die Unterrichtsverteilung auf Breiten- bzw. Spitzenförderung vorzunehmen ist. Der Rat formuliert dabei seine Erwartung, dass ein fläc hendeckendes und bedarfsdeckendes Angebot im Bereich der frühkindlic hen Musikerziehung wohnortnah und dezentral in allen Stadtteilen von v ergleichbarer Qualität vorgehalten wird. 5. Mittel- bis langfristiges Ziel der Finanzformel ist eine möglichst ausgewogene Versorgung aller Stadtteile in Münster. 6. Im Rahmen der Finanzformel wird allein die kommu nale Zuschussgewährung geregelt, die Kalkulation der Teilnehmergebühren obliegt den Musikschulen. 7. Die Finanzformel soll eine besondere Förderung v on Spitzenleistungen, besonderen Begabungen und Wettbewerbsteilnahmen berücksichtigen. 8. Die Finanzformel soll den kommunalen Musikschulz uschuss auf vier Jahre festschreiben und wird danach überprüft und ggf. mi t einer Dynamisierung versehen. Mit dieser Finanzformel soll den Musikschulen in Mü nster eine verlässliche Planungsgrundlage gegeben werden, für die Stadt sol l das hohe Niveau der Musikschulfinanzierung dauerhaft sichergestellt werden. Begründung: Seit Jahren diskutieren die Musikschulen in Münster über Organisationsformen. Unerquicklicher Streit über die Frage, welche Orga nisationsform effizienter und kostengünstiger arbeite, prägt seit geraumer Zeit d ie Diskussion der Musikschulen untereinander und mit der Politik. Da eine Lösung d ieses Streits im Sinne einer einvernehmlichen Regelung derzeit nicht erreichbar und eine Entscheidung auf Kosten des einen oder des anderen Systems nicht wün schenswert erscheint, brauchen Münsters Musikschulen eine Finanzformel, d ie den kommunalen Zuschuss in Zukunft unabhängig von der Organisationsform gew ährt. Durch die Regelung, dass für erbrachte Leistungen Zuschüsse gezahlt wer den und nicht für eine Organisationseinheit, wird die Diskussion auf den P unkt gebracht, der für Münsters Bürgerinnen und Bürger der einzig entscheidende ist : Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Breite und Vielfalt des Münsteraner Angeb ots an Musikunterricht, die es dauerhaft zu sichern gilt. Sollten höhere Effizienz und kostengünstigeres Arbeiten 3 dazu führen, dass einzelne Musikschulen bei gleiche m kommunalem Zuschuss ihre Leistungen künftig günstiger anbieten können als an dere, kann auch über Organisationsformen zu einem späteren Zeitpunkt ern eut diskutiert werden, dann aber auf der Basis gesicherter wirtschaftlicher Zahlen. Dr. Michael Jung Marianne Hopmann Udo Reiter Wolfgang Heuer Ralf Hubert Anne Schulze Wintzl er Anika Bergner Marianne Koch Joachim Tonn Hedwig Chudziak Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjal msson Philipp Gabriel Kurt Pölling Holger Wigger Beanka Ganser Karsten Rahn Karl-Heinz Winter Anne Hakenes
Beschlussvorlage
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V/0100/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0058/2007 "Musikunterricht dauerhaft und nachhaltig fördern - Eine Finanzformel für die Musikschulen in Münster"; Beratungsfolge 13.02.2008 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss nimmt den Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0058/2007 (Anlage) zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, 2.1 die aktuellen Förderstrukturen der e.V.-Musikschulen zu bewerten und auf dieser Grundlage Vorschläge für eine neue Förderkonzeption zu entwickeln, 2.2 den Ausschuss für Schule und Weiterbildung nach Vorberatung im Kulturausschuss die Vorschläge zur Beschlussfassung bis spätestens Ende drittes Quartal 2008 vorzu- legen. Begründung: Die Zuschüsse für die e.V.-Musikschulen bestehen derzeit aus drei Komponenten: - Personalkostenzuschuss „Hauptamtliche Lehrkräfte“ - Personalkostenzuschuss „Nebenamtliche Lehrkräfte“ - Sachkostenzuschüsse (einschl. Mietkostenzuschuss Musikschule Roxel) Bis 2005 wurden die Stellen von 12 hauptamtlichen Lehrkräften mit 75 % bezuschusst. Darüber hinaus wurde für nebenamtliche Lehrkräfte für insgesamt 574,25 Jahreswochenstunden (JWS) ein Pauschalzuschuss von 489,99 € / JWS gewährt. Außerdem wird ein Sachkostenzuschuss von insgesamt 31.320,00 € gewährt (hiervon 6.240,00 € Mietkostenzuschuss Musikschule Roxel). Vorlagen-Nr.: V/0100/2008 Auskunft erteilt: Herr Ehling Ruf: 492 40 00 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Datum: 29.01.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0100/2008 Der Personalkostenzuschuss für die hauptamtlichen Lehrkräfte wurde entsprechend der tatsächli- chen Personalkosten abgerechnet. Der Zuschuss für die nebenamtlichen Lehrkräfte und der Sach- kostenzuschuss werden pauschal gewährt. Insgesamt standen bis einschl. 2005 Zuschussmittel in Höhe von rd. 780.000,00 € zur Verfügung. Zum Haushalt 2006 wurde im Rahmen der Konsolidierung der Zuschussbetrag um 12,5 % auf 695.010,00 € reduziert. In der Umsetzung führte dies dazu, dass die mit dem ursprünglichen Rats- beschluss festgelegten Förderhöhen nicht mehr erreicht werden konnten. Die Zuschüsse bei den o. a. drei Komponenten wurden anteilig entsprechend der Konsolidierung heruntergefahren. Es griffe allerdings zu kurz, die bestehende Förderstruktur beizubehalten und nur an die geringe- ren Summen anzupassen. Aufgrund der mit dem Fördermodell gemachten Erfahrungen und auch der aktuellen Entwicklung hält die Verwaltung es für erforderlich, eine Neukonzeption der Förde- rung der e.V.-Musikschulen zu entwickeln. Hierbei spielen die folgenden Aspekte und Rahmenbedingungen eine Rolle: - Bei dem bisherigen Verfahren hat sich gezeigt, dass die Bewilligung und insbesondere die Abrechnung sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der e.V.-Musikschulen zu erheblichem Aufwand führen. Eine Neukonzeption der Förderung sollte möglic hst mit geringerem Aufwand umsetzbar sein. - Im Wesentlichen wird es bei der Neukonzeption darum gehen, die Förderung mit einem In- strumentarium zu versehen, das eine Steuerung der Angebote ermöglicht, es vor allem auch zulässt, auf unterschiedliche Bedarfe flexibel reagieren zu können. Hierzu sind Leistungsver- einbarungen zwischen der Stadt Münster und den Musikschulen erforderlich, mit denen Ziele und Ergebnisse verbindlich festgelegt werden. Durch ein ebenso zu entwickelndes Control- ling- und Reportingsystem ist sicherzustellen, dass Ergebnisse und Wirkungen ermittelt wer- den und auf dieser Grundlage erforderliche Anpassungen auch tatsächlich umsetzbar sind. - Schließlich ist anzustreben, dass Musikschulangebote stadtweit in gleicher Qualität und zu vergleichbaren Konditionen angeboten werden können. Die Verwaltung wird mit dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem Kulturamt und der Westfäli- schen Schule für Musik und unter Beteiligung der e.V.-Musikschulen Vorschläge erarbeiten und den politischen Gremien im Herbst 2008 zur Beschlussfassung vorlegen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0058/2007
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0100/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37