Mandari Insight

V/0100/2008

Musikunterricht dauerhaft und nachhaltig fördern - Eine Finanzformel für die Musikschulen in Münster

Vorlagen 29.01.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.02.2008, TOP 2.8

Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0058/2007

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0058/2007

6075 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0058/2007  
 
 
1 
 
 
 
 
Antrag  
 
 
 
30.11.2007 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
www.spd-muenster.de  
Musikunterricht dauerhaft und nachhaltig fördern – 
Eine Finanzformel für die Musikschulen in Münster 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Musikunterricht hat in Münster einen traditionell h ohen Stellenwert und einen 
hervorragenden Ruf weit über die Stadtgrenzen hinau s. Spitzenleistungen junger 
Musikerinnen und Musiker in überregionalen Wettbewe rben und großartige 
Aufführungen von Konzerten, Musicals u.a. zeigen, d ass in Münster musikalische 
Leistungen besondere Wertschätzung genießen. Dazu g ehört auch, dass die 
Förderung im musikalischen Bereich breit aufgestell t ist – die frühkindliche 
Musikerziehung, die Förderung der musikalischen Bil dung an allgemein bildenden 
Schulen und in schwierigen sozialen Lagen gehört in  Münster selbstverständlich 
auch zum Angebot der musikalischen Bildung. Dieses breite Angebot ist in Münster 
in vielen Jahren in sehr unterschiedlichen Struktur en gewachsen: Sowohl die 
Westfälische Schule für Musik als auch die e.V.-Mus ikschulen in den Stadtteilen 
Albachten, Roxel, Nienberge und Wolbeck fördern sei t Jahren eine bemerkenswerte 
Vielgestaltigkeit der Angebote. 
 
In dieser Vielfalt der Angebote kann eine Stärke li egen, wenn die Musikschulen eine 
verlässliche, dauerhafte und nachhaltige Finanzieru ng erhalten. Willkürliche 
Kürzungen ohne sachliche Begründungen sind hier der  falsche Weg. Daher soll die 
Finanzierung der Musikschulen auf eine neue Grundla ge gestellt werden – ein 
Beitrag soll dazu eine neue Finanzformel für die Musikschulen in Münster sein. 
 
Die Verwaltung wird daher beauftragt, eine solche F inanzformel so bald wie möglich 
zu entwickeln. Dabei soll sie sich an folgenden Grundsätzen orientieren: 
 
1. Die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 w illkürlich und ohne 
sachliche Begründung vorgenommenen Kürzungen im Hau shalt der 
Westfälischen Schule für Musik werden zurückgenomme n. Planungsgröße für 
die Finanzformel soll der Zuschuss sein, der im Hau shaltsjahr 2006 für die 
Westfälische Schule für Musik und für die e.V.-Musi kschulen als städtischer 
Zuschuss gezahlt worden ist. 
 
2. Die bisher getrennt veranschlagten bzw. als glob aler Zuschuss 
weitergereichten Mittel für die Westfälische Schule  für Musik und die e.V.-
Musikschulen werden zusammengefasst. Die Zuschussge währung erfolgt in

2 
Zukunft nicht mehr nach Organisationsform, sondern nach erbrachter 
Leistung. 
 
3. In Abstimmung mit den Musikschulen wird ein Zusc hussbedarf für die 
einzelnen Angebote der Schulen ermittelt, der auf d er Basis einer 
Einzelstunde pro Teilnehmer errechnet wird. Berechnungsgrundlage soll dabei 
das Haushaltsjahr 2006 sein. Auf der Grundlage der Zahlen dieses Jahres 
wird erhoben, wie hoch der kommunale Zuschuss für e ine Stunde 
frühkindliche Musikerziehung, für Ensembleunterricht, für Einzelunterricht usw. 
pro Teilnehmerin/Teilnehmer ist. 
 
4. Die Musikschulen ermitteln anschließend gemeinsa m mit der Verwaltung auf 
der Grundlage der Zahlen des Haushaltsjahres 2006, wie die 
Unterrichtsverteilung auf Breiten- bzw. Spitzenförderung vorzunehmen ist. Der 
Rat formuliert dabei seine Erwartung, dass ein fläc hendeckendes und 
bedarfsdeckendes Angebot im Bereich der frühkindlic hen Musikerziehung 
wohnortnah und dezentral in allen Stadtteilen von v ergleichbarer Qualität 
vorgehalten wird. 
 
5. Mittel- bis langfristiges Ziel der Finanzformel ist eine möglichst ausgewogene 
Versorgung aller Stadtteile in Münster. 
 
6. Im Rahmen der Finanzformel wird allein die kommu nale Zuschussgewährung 
geregelt, die Kalkulation der Teilnehmergebühren obliegt den Musikschulen. 
 
7. Die Finanzformel soll eine besondere Förderung v on Spitzenleistungen, 
besonderen Begabungen und Wettbewerbsteilnahmen berücksichtigen. 
 
8. Die Finanzformel soll den kommunalen Musikschulz uschuss auf vier Jahre 
festschreiben und wird danach überprüft und ggf. mi t einer Dynamisierung 
versehen. 
 
Mit dieser Finanzformel soll den Musikschulen in Mü nster eine verlässliche 
Planungsgrundlage gegeben werden, für die Stadt sol l das hohe Niveau der 
Musikschulfinanzierung dauerhaft sichergestellt werden. 
 
 
Begründung:  
 
Seit Jahren diskutieren die Musikschulen in Münster  über Organisationsformen. 
Unerquicklicher Streit über die  Frage, welche Orga nisationsform effizienter und 
kostengünstiger arbeite, prägt seit geraumer Zeit d ie Diskussion der Musikschulen 
untereinander und mit der Politik. Da eine Lösung d ieses Streits im Sinne einer 
einvernehmlichen Regelung derzeit nicht erreichbar und eine Entscheidung auf 
Kosten des einen oder des anderen Systems nicht wün schenswert erscheint, 
brauchen Münsters Musikschulen eine Finanzformel, d ie den kommunalen Zuschuss 
in Zukunft unabhängig von der Organisationsform gew ährt. Durch die Regelung, 
dass für erbrachte Leistungen Zuschüsse gezahlt wer den und nicht für eine 
Organisationseinheit, wird die Diskussion auf den P unkt gebracht, der für Münsters 
Bürgerinnen und Bürger der einzig entscheidende ist : Im Mittelpunkt  der Diskussion 
steht die Breite und Vielfalt des Münsteraner Angeb ots an Musikunterricht, die es 
dauerhaft zu sichern gilt. Sollten höhere Effizienz  und kostengünstigeres Arbeiten

3 
dazu führen, dass einzelne Musikschulen bei gleiche m kommunalem Zuschuss ihre 
Leistungen künftig günstiger anbieten können als an dere, kann auch über 
Organisationsformen zu einem späteren Zeitpunkt ern eut diskutiert werden, dann 
aber auf der Basis gesicherter wirtschaftlicher Zahlen.  
 
 
Dr. Michael Jung   Marianne Hopmann  Udo Reiter 
Wolfgang Heuer    Ralf Hubert   Anne Schulze Wintzl er 
Anika Bergner   Marianne Koch  Joachim Tonn 
Hedwig Chudziak   Gaby Kubig-Steltig  Beate Vilhjal msson 
Philipp Gabriel   Kurt Pölling   Holger Wigger 
Beanka Ganser   Karsten Rahn  Karl-Heinz Winter 
Anne Hakenes

Beschlussvorlage

4242 Zeichen

V/0100/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0058/2007 
"Musikunterricht dauerhaft und nachhaltig fördern - Eine Finanzformel für die Musikschulen in 
Münster"; 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.02.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss nimmt den Antrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0058/2007 (Anlage) zur 
Kenntnis. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
 2.1 die aktuellen Förderstrukturen der e.V.-Musikschulen zu bewerten und auf dieser 
Grundlage Vorschläge für eine neue Förderkonzeption zu entwickeln, 
 
 2.2 den Ausschuss für Schule und Weiterbildung nach Vorberatung im Kulturausschuss 
die Vorschläge zur Beschlussfassung bis spätestens Ende drittes Quartal 2008 vorzu-
legen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Zuschüsse für die e.V.-Musikschulen bestehen derzeit aus drei Komponenten: 
 
- Personalkostenzuschuss „Hauptamtliche Lehrkräfte“ 
- Personalkostenzuschuss „Nebenamtliche Lehrkräfte“ 
- Sachkostenzuschüsse (einschl. Mietkostenzuschuss Musikschule Roxel) 
 
Bis 2005 wurden die Stellen von 12 hauptamtlichen Lehrkräften mit 75 % bezuschusst. Darüber 
hinaus wurde für nebenamtliche Lehrkräfte für insgesamt 574,25 Jahreswochenstunden (JWS) ein 
Pauschalzuschuss von 489,99 € / JWS gewährt. Außerdem wird ein Sachkostenzuschuss von 
insgesamt 31.320,00 € gewährt (hiervon 6.240,00 € Mietkostenzuschuss Musikschule Roxel). 
Vorlagen-Nr.: 
V/0100/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 40 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.01.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0100/2008 
 
Der Personalkostenzuschuss für die hauptamtlichen Lehrkräfte wurde entsprechend der tatsächli-
chen Personalkosten abgerechnet. Der Zuschuss für die nebenamtlichen Lehrkräfte und der Sach-
kostenzuschuss werden pauschal gewährt.  
 
Insgesamt standen bis einschl. 2005 Zuschussmittel in Höhe von rd. 780.000,00 € zur Verfügung. 
Zum Haushalt 2006 wurde im Rahmen der Konsolidierung der Zuschussbetrag um 12,5 % auf 
695.010,00 € reduziert. In der Umsetzung führte dies dazu, dass die mit dem ursprünglichen Rats-
beschluss festgelegten Förderhöhen nicht mehr erreicht werden konnten. Die Zuschüsse bei den 
o. a. drei Komponenten wurden anteilig entsprechend der Konsolidierung heruntergefahren.  
 
Es griffe allerdings zu kurz, die bestehende Förderstruktur beizubehalten und nur an die geringe-
ren Summen anzupassen. Aufgrund der mit dem Fördermodell gemachten Erfahrungen und auch 
der aktuellen Entwicklung hält die Verwaltung es für erforderlich, eine Neukonzeption der Förde-
rung der e.V.-Musikschulen zu entwickeln.  
 
Hierbei spielen die folgenden Aspekte und Rahmenbedingungen eine Rolle: 
 
- Bei dem bisherigen Verfahren hat sich gezeigt, dass die Bewilligung und insbesondere die 
Abrechnung sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der e.V.-Musikschulen zu 
erheblichem Aufwand führen.  
 Eine Neukonzeption der Förderung sollte möglic hst mit geringerem Aufwand umsetzbar sein. 
 
- Im Wesentlichen wird es bei der Neukonzeption darum gehen, die Förderung mit einem In-
strumentarium zu versehen, das eine Steuerung der Angebote ermöglicht, es vor allem auch 
zulässt, auf unterschiedliche Bedarfe flexibel reagieren zu können. Hierzu sind Leistungsver-
einbarungen zwischen der Stadt Münster und den Musikschulen erforderlich, mit denen Ziele 
und Ergebnisse verbindlich festgelegt werden. Durch ein ebenso zu entwickelndes Control-
ling- und Reportingsystem ist sicherzustellen, dass Ergebnisse und Wirkungen ermittelt wer-
den und auf dieser Grundlage erforderliche Anpassungen auch tatsächlich umsetzbar sind. 
 
- Schließlich ist anzustreben, dass Musikschulangebote stadtweit in gleicher Qualität und zu 
vergleichbaren Konditionen angeboten werden können. 
 
Die Verwaltung wird mit dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem Kulturamt und der Westfäli-
schen Schule für Musik und unter Beteiligung der e.V.-Musikschulen Vorschläge erarbeiten und 
den politischen Gremien im Herbst 2008 zur Beschlussfassung vorlegen.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0058/2007

Beratungsverlauf (1)

13.02.2008 Hauptausschuss
TOP 2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0100/2008
Typ
Vorlagen
Datum
29.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37