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AN/0271/2026

Anfrage zum Thema: Zweites Diskriminierungsmonitoring

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 12.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 24.02.2026, TOP 4.1

Anfrage zum Thema Zweites Diskriminierungsmonitoring (2022) - Anlage TOP 5.2

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Anfrage zum Thema Zweites Diskriminierungsmonitoring (2022)

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Anfrage zum Thema Zweites Diskriminierungsmonitoring (2022) - Anlage TOP 5.2

4471 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für 
Chancengerechtigkeit und 
Integration 
Leyla Bachtiosin 
Telefon:  (0221) 022122129725 
E-Mail: leyla.bachtiosin@stadt -
koeln.de 
Datum: 11.02.2026 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für 
Chancengerechtigkeit und Integration  vom 13.01.2026  
öffentlich 
5.2 Evaluierung des Sachstandsberichts der Stadt Köln zum 10-Punkte-Ak-
tionsplan der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) 
2811/2025 
Carine Weber erklärt, sie habe mehrere Fragen zum zweiten Diskriminierungsmonito-
ring. Da der entsprechende Bericht jedoch nicht als Anlage zu diesem Tagesordnungs-
punkt beigefügt gewesen sei, sei sie unsicher, ob ihre Fragen dennoch gestellt werden 
könnten, da lediglich darauf verwiesen worden sei. 
Bettina Baum, Amt für Integration und Vielfalt, erklärt, dass Frau Weber ihre Fragen 
gerne stellen könne. Sie weist jedoch darauf hin, dass eine unmittelbare mündliche Be-
antwortung möglicherweise nicht in allen Punkten möglich sei und die Fragen gegebe-
nenfalls zur nächsten Sitzung mitgenommen würden. 
Carine Weber erklärt, sie werde die Fragen schriftlich nachreichen. 
Eli Abeke bedankt sich zunächst für den ausführlichen Bericht und betont die Bedeu-
tung des Themas Rassismus, das viele Menschen mit internationaler Familienge-
schichte betreffe. Er führt aus, dass aus seiner Sicht Rassismusfälle teilweise nicht de-
tailliert genug dargestellt würden. Als Beispiel nennt er Vorfälle in der polnischen Stadt 
Katowice, bei denen im Sommer 2025 Menschen afrikanischer Herkunft auf offener 
Straße angegriffen worden seien. Er berichtet von Demonstrationen vor einem Wohn-
heim und verweist darauf,  dass betroffene Studierende aus der Ukraine dort lebten. 
Nach seiner Kenntnis sei Katowice nicht Mitglied der Städtekoalition gegen Rassismus. 
Er fragt, ob diese Vorfälle der ECCAR bekannt seien und regt an zu prüfen, ob Katowice 
in die Städtekoalition aufgenommen werden könne. 
Bettina Baum, Amt für Integration und Vielfalt, ordnet ein, dass es sich bei ECCAR 
um einen freiwilligen Zusammenschluss europäischer Städte handele, dem Köln seit 
vielen Jahren angehöre. Städte treten diesem Bündnis freiwillig bei,  sodass sie nicht 
beurteilen könne, warum Katowice bislang kein Mitglied sei. ECCAR sei keine Institution 
zur Dokumentation oder Aufarbeitung einzelner Diskriminierungsfälle, sondern ein 
Netzwerk zum Austausch kommunaler Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminie-
rung. Die Städte träfen sich regelmäßig, um Best -Practice-Beispiele auszutauschen.

Das Diskriminierungsmonitoring der Stadt Köln sei ein solches Beispiel, das in den Ver-
bund eingebracht worden sei. Es handele sich dabei um ein Kölner Monitoring, das auf 
Daten lokaler Meldestellen und Antidiskriminierungsbüros basiere und kein europawei-
tes Monitoring darstelle. Zu den konkret genannten Vorfällen in Katowice könne sie 
keine Angaben machen und auch nicht sagen, ob diese dem Städteverbund bekannt 
seien. 
Der stellvertretende Vorsitzende Ahmet Edis regt ergänzend an zu prüfen, ob sich 
die im Bericht genannten Maßnahmen mit anderen Themenfeldern, etwa der Diskrimi-
nierung auf dem Wohnungsmarkt, sinnvoll verknüpfen ließen. Zudem bittet er darum, 
im nächsten Bericht zu berücksichtigen, welche Auswirkungen das im Jahr 2025 verab-
schiedete Landesantidiskriminierungsgesetz auf kommunaler Ebene habe und welche 
neuen Maßnahmen sich daraus für Köln ableiten ließen. 
Eli Abeke  äußert den Wunsch, dass Hinweise auf Diskrimi nierungsfälle auch dann 
ernst genommen und weitergegeben würden, wenn sie nicht unmittelbar Köln oder 
Deutschland beträfen. Er regt an, entsprechende Hinweise über die Netzwerke an 
ECCAR zurückzuspielen, da es sich um ein europäisches Thema handele. 
Bettina Baum, Amt für Integration und Vielfalt,  stellt klar, dass Köln durchaus Inte-
resse an solchen Entwicklungen habe. Katowice sei zudem Partnerstadt Kölns und über 
verschiedene Netzwerke, unter anderem im Sister Cities Stand Together  bestehe ein 
Austausch. Diskriminierungsvorfälle würden in den Netzwerktreffen thematisiert. Die 
Kölner Verwaltung könne jedoch keine eigene Prüfung oder Nachforschung zu Vorfäl-
len in anderen Städten durchführen, da hierfür weder Zuständigkeit noch Ressourcen 
bestünden. Der Austausch erfolge daher auf informeller Ebene und führe nicht automa-
tisch zu administrativen Aufgaben für die Stadt Köln. 
 
Die Mitglieder nehmen die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.

Anfrage zum Thema Zweites Diskriminierungsmonitoring (2022)

2508 Zeichen

An den          Datum: 02.02.2025 
Vorsitzenden des Ausschusses für 
Chancengerechtigkeit und Integration 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Ausschusses für  
Chancengerechtigkeit und Integration 
Frau Dr. Gülşen Dikbaş 
 
Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Stadt Köln 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 
 
Thema: Zweites Diskriminierungsmonitoring 2022 (3704/2024) 
Frage aus der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 13. 
Januar 2026 zu TOP 5.2 
5.2 Evaluierung des Sachstandsberichts der Stadt Köln zum 10-Punkte-Aktionsplan 
der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) 
2811/2025 
Nachgereicht zum Protokoll (Seite 10): 
Vielen Dank für den ausführlichen Bericht . Dieser macht jedoch auch deutlich, dass die 
Auszeichnung als europäische Hauptstadt für Integration und Vielfalt nicht automatisch 
bedeutet, dass Köln eine diskriminierungsfreie Stadt ist. Dem Bericht zufolge ist vielmehr 
von einer deutlich höheren Dunkelziffer bei der Anzahl von Diskriminierungsvorfällen in 
Köln auszugehen. 
Zum zweiten Diskriminierungsmonitoring ergeben sich für mich die folgenden Fragen: 
(vgl. S. 16) Wird derzeit aktiv an der Entwicklung eines einheitlichen Erhebungs- und Be-
richtssystems für Köln gearbeitet? Falls ja, wie ist der aktuelle Stand und welche Akteure 
sind daran beteiligt? 
(vgl. S. 49 und 51) Der Bericht fokussiert sich vor allem auf die quantitative und qualitative 
Analyse von Diskriminierungsvorfällen, enthält jedoch keine konkreten Handlungsemp-
fehlungen zur Bekämpfung von Diskriminierung. Arbeitet die Stadt aktuell an konkreten 
Maßnahmen oder an einem übergeordneten Konzept zur Vermeidung und Eindämmung 
von Diskriminierung?

(vgl. S. 53) Auf Seite 53 wird eine Mitarbeitendenbefragung  erwähnt. Hat diese bereits 
stattgefunden? Falls ja, zu welchen Ergebnissen bzw. Erkenntnissen hat sie geführt? 
Falls nein, wann ist die Durchführung der Mitarbeitendenbefragung geplant? 
Für die kommenden Berichte ist laut Bericht vorgesehen, weitere Beratungsstellen in die 
Arbeitsgruppe aufzunehmen. An dieser Stelle möchte ich folgende Beratungsstellen vor-
schlagen – sofern diese noch nicht eingebunden sind: 
Initiative Schwarze Menschen in Deutschland, Regionalgruppe Köln (ISD Köln) 
Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Carine Weber 
 
 
 
 
Anlage: 
Auszug aus der Niederschrift zu TOP 5.2

Beratungsverlauf (1)

24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 4.1 Entscheidung
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Details

Aktenzeichen
AN/0271/2026
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
12.02.2026
Erstellt
11.02.2026 20:11