2253/2024
Erfahrungsbericht zur Pilotphase der Einführung der Bodycams im Ordnungsdienst
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/323/11 Vorlagen-Nummer 30.08.2024 2253/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 16.09.2024 Erfahrungsbericht zur Pilotphase der Einführung der Bodycams im Ordnungsdienst Anlass Die Anforderungen an den Ordnungsdienst sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Die Aufgabeninhalte und das Rollenbild des Ordnungsdienstes haben sich deutlich verändert. Neben der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und der Erledigung von Aufträgen trägt der Ordnungsdienst heute insbesondere durch eine verstärkte Präsenz im Stadtgebiet und proak- tives Handeln auch zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Menschen in Köln bei. Die Mitarbeitenden des städtischen Ordnungsdienstes (als kommunaler Vollzugs- dienst) benötigen für ihren Einsatz eine umfangreiche persönliche Ausstattung, um vor Gefah- ren durch einen tätlichen Angriff bei ordnungsbehördlichen Handlungen bestmöglich geschützt zu sein. Der Einsatz von Bodycams im öffentlichen Raum soll dabei vor allem dem Schutz der Mitarbeitenden und Dokumentation von Übergriffen dienen, in diesem Zusammenhang auch einen Beitrag zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit von ordnungsbehördlichen Einsätzen und erforderlichen Maßnahmen leisten. Vor dem Hintergrund deutlich steigender Übergriffzahlen auf städtische Ordnungsdienstkräfte wird die persönliche Schutzausstattung zurzeit um körpernahe Aufnahmegeräte, sogenannte Bodycams, gemäß Beschluss vom 25.10.2021 (AN/2129/2021) erweitert. Rechtliche Grundlage Mit dem Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW und zur Ände- rung weiterer Gesetze vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762), in Kraft getreten am 1. Juli 2021, wurde § 24 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) angepasst. In die Verweisnorm des § 24 Absatz 1 Nummer 6 OBG wurden § 15b und § 15c des Polizeigesetzes NRW (PolG NRW) neu aufgenommen. Damit ist die Rechtsgrundlage für den Einsatz optisch-technischer Mittel in Dienstfahrzeugen der Ordnungsbehörden und für den Einsatz von Bodycams durch Vollzugsdienstkräfte der Ordnungsbehörden geschaffen worden. Mit der Gesetzänderung wird auch dem Ordnungsdienst der Stadt Köln die Möglichkeit einge- räumt, zum Schutz der Mitarbeitenden im Außendienst sowie zur Beweissicherung von Über- griffen von diesen Instrumenten bei Bedarf Gebrauch machen zu können. Aktueller Sachstand und Erfahrungsbericht zur Testphase Zur Einführung einer Erweiterung der persönlichen Ausstattung wurde die mehrmonatige 2 Testphase 2022 mit einer Marktsichtung und einem interkommunalen Austausch in Nordrhein- Westfalen gestartet. Ziel war und ist es, das am besten geeignetste Modell für den Kölner Ordnungsdienst zu finden. Nach eingehender Testung im abteilungseigenen Schulungs- und Wissenszentrum sowie im Außendienst hinsichtlich Bedienbarkeit, Praktikabilität und Funktionalität folgte die Beschaf- fung der in Frage kommenden Modelle für die Pilotphase Ende 2023. Parallel wurden die fachlichen und rechtlichen Anforderungen bezüglich der ordnungsgemäßen Anwendung, Speicherung der Aufnahmen und ihrer datenschutzkonformen Verwendung bezüglich der Weitergabe an Polizei und Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Beweisführung bearbeitet, ge- klärt und ein entsprechendes Schulungskonzept erarbeitet. Im ersten Quartal 2024 startete die Pilotphase mit der Ausstattung der ersten Dienstgruppe des Ordnungsdienstes, welche vorrangig für die Domumgebung zuständig ist. Im Echtbetrieb konnten bereits einige Anpassungen im Bereich Ton- und Gehäusequalität, Nebengeräusche und Tragemöglichkeiten vorgenommen werden. Zum Straßenkarneval 2024 wurden bereits verwertbare Aufnahmen im Rahmen einer Widerstandshandlung erstellt. Im weiteren Verlauf wurde auch die Dienstgruppe Bezirk Ehrenfeld mit Bodycams ausgestattet. Bereits in der ersten Hälfte der Pilotphase konnte eine deeskalierende Wirkung der Bodycams bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen festgestellt werden. Da Köln als Host-City der UEFA Euro 2024 im Sommer dieses Jahres viele Gäste aus dem europäischen Ausland begrüßen durfte und daher mit einem deutlich erhöhten Besucheraufkommen zu rechnen war, ist auch die Gefahrenlage gestiegen. Um weitere Erfahrungswerte im Zusammenhang mit Großereig- nissen zu sammeln wurde im Rahmen der Fußball Europameisterschaft der Praxistest ab dem 01.06.2024 für drei Monate auf alle Dienstgruppen des Ordnungsdienstes ausgeweitet. Zur Erstellung einer Zwischenbilanz wurden die Außendienstkräfte des Ordnungsdienstes be- reits in der Pilotphase mit Hilfe eines Bewertungsbogens gebeten, unter anderem die techni- sche Ausstattung, die Praktikabilität in Einsatzsituationen und die grundsätzliche Nutzung der Bodycams und ihre damit einhergehende Wirkung auf das Gegenüber in ordnungsbehördli- chen Maßnahmen zu bewerten. Dabei wurde deutlich, dass der Einsatz der Bodycams durch die Mitarbeitenden grundsätzlich begrüßt wird. Zusätzlich konnte festgestellt werden, dass das Verhalten der betroffenen Personen durch die Bodycams deeskalierend beeinflusst werden konnte. Darüber hinaus stärkte der Einsatz der Bodycams das Sicherheitsgefühl der Mitarbei- tenden. Im ersten und zweiten Quartal 2024 zählte die Bodycam 1.569-mal zur Einsatzausrüstung. Dies entspricht circa einem Drittel der Einsätze des Ordnungsdienstes in diesem Zeitraum. Es wurden zwanzig Aufnahmen bei zehn Einsätzen angefertigt, wovon zwei Aufnahmen (aus ei- ner Maßnahme) zur Beweissicherung an die Staatsanwaltschaft Köln übermittelt wurden. Die Testphase, der sich derzeit im Einsatz befindenden Bodycams, ist bis Ende des dritten Quartals 2024 angesetzt. Im weiteren Projektverlauf werden die Modelle evaluiert. Darauffol- gend wird die Dienstanweisung zum Tragen der Bodycams finalisiert, sowie es erfolgen wei- tere notwendige organisatorische Abstimmungen. Fazit: Die bisherigen Erfahrungen mit der Nutzung von Bodycams im Ordnungsdienst der Stadt Köln sind als positiv zu bewerten. Aus heutiger Sicht ist eine flächendeckende Einfüh- rung denkbar und zielführend. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2253/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.08.2024
- Erstellt
- 18.07.2024 15:38