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2253/2024

Erfahrungsbericht zur Pilotphase der Einführung der Bodycams im Ordnungsdienst

Mitteilung Ausschuss 30.08.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 16.09.2024, TOP 4.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6147 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/323/11 
 
Vorlagen-Nummer 30.08.2024 
 2253/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 16.09.2024 
 
Erfahrungsbericht zur Pilotphase der Einführung der Bodycams im Ordnungsdienst 
Anlass 
Die Anforderungen an den Ordnungsdienst sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. 
Die Aufgabeninhalte und das Rollenbild des Ordnungsdienstes haben sich deutlich verändert. 
Neben der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und der Erledigung von Aufträgen trägt der 
Ordnungsdienst heute insbesondere durch eine verstärkte Präsenz im Stadtgebiet und proak-
tives Handeln auch zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Menschen in 
Köln bei. Die Mitarbeitenden des städtischen Ordnungsdienstes (als kommunaler Vollzugs-
dienst) benötigen für ihren Einsatz eine umfangreiche persönliche Ausstattung, um vor Gefah-
ren durch einen tätlichen Angriff bei ordnungsbehördlichen Handlungen bestmöglich geschützt 
zu sein. Der Einsatz von Bodycams im öffentlichen Raum soll dabei vor allem dem Schutz der 
Mitarbeitenden und Dokumentation von Übergriffen dienen, in diesem Zusammenhang auch 
einen Beitrag zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit von ordnungsbehördlichen Einsätzen 
und erforderlichen Maßnahmen leisten. 
Vor dem Hintergrund deutlich steigender Übergriffzahlen auf städtische Ordnungsdienstkräfte 
wird die persönliche Schutzausstattung zurzeit um körpernahe Aufnahmegeräte, sogenannte 
Bodycams, gemäß Beschluss vom 25.10.2021 (AN/2129/2021) erweitert. 
 
Rechtliche Grundlage 
Mit dem Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW und zur Ände-
rung weiterer Gesetze vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762), in Kraft getreten am 1. Juli 
2021, wurde § 24 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) angepasst. In die Verweisnorm des 
§ 24 Absatz 1 Nummer 6 OBG wurden § 15b und § 15c des Polizeigesetzes NRW (PolG 
NRW) neu aufgenommen. Damit ist die Rechtsgrundlage für den Einsatz optisch-technischer 
Mittel in Dienstfahrzeugen der Ordnungsbehörden und für den Einsatz von Bodycams durch 
Vollzugsdienstkräfte der Ordnungsbehörden geschaffen worden.  
Mit der Gesetzänderung wird auch dem Ordnungsdienst der Stadt Köln die Möglichkeit einge-
räumt, zum Schutz der Mitarbeitenden im Außendienst sowie zur Beweissicherung von Über-
griffen von diesen Instrumenten bei Bedarf Gebrauch machen zu können. 
 
Aktueller Sachstand und Erfahrungsbericht zur Testphase 
Zur Einführung einer Erweiterung der persönlichen Ausstattung wurde die mehrmonatige

2 
 
Testphase 2022 mit einer Marktsichtung und einem interkommunalen Austausch in Nordrhein-
Westfalen gestartet. Ziel war und ist es, das am besten geeignetste Modell für den Kölner 
Ordnungsdienst zu finden. 
Nach eingehender Testung im abteilungseigenen Schulungs- und Wissenszentrum sowie im 
Außendienst hinsichtlich Bedienbarkeit, Praktikabilität und Funktionalität folgte die Beschaf-
fung der in Frage kommenden Modelle für die Pilotphase Ende 2023. Parallel wurden die 
fachlichen und rechtlichen Anforderungen bezüglich der ordnungsgemäßen Anwendung, 
Speicherung der Aufnahmen und ihrer datenschutzkonformen Verwendung bezüglich der 
Weitergabe an Polizei und Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Beweisführung bearbeitet, ge-
klärt und ein entsprechendes Schulungskonzept erarbeitet. 
Im ersten Quartal 2024 startete die Pilotphase mit der Ausstattung der ersten Dienstgruppe 
des Ordnungsdienstes, welche vorrangig für die Domumgebung zuständig ist. Im Echtbetrieb 
konnten bereits einige Anpassungen im Bereich Ton- und Gehäusequalität, Nebengeräusche 
und Tragemöglichkeiten vorgenommen werden. Zum Straßenkarneval 2024 wurden bereits 
verwertbare Aufnahmen im Rahmen einer Widerstandshandlung erstellt. Im weiteren Verlauf 
wurde auch die Dienstgruppe Bezirk Ehrenfeld mit Bodycams ausgestattet.  
Bereits in der ersten Hälfte der Pilotphase konnte eine deeskalierende Wirkung der Bodycams 
bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen festgestellt werden. Da Köln als Host-City der UEFA 
Euro 2024 im Sommer dieses Jahres viele Gäste aus dem europäischen Ausland begrüßen 
durfte und daher mit einem deutlich erhöhten Besucheraufkommen zu rechnen war, ist auch 
die Gefahrenlage gestiegen. Um weitere Erfahrungswerte im Zusammenhang mit Großereig-
nissen zu sammeln wurde im Rahmen der Fußball Europameisterschaft der Praxistest ab dem 
01.06.2024 für drei Monate auf alle Dienstgruppen des Ordnungsdienstes ausgeweitet. 
Zur Erstellung einer Zwischenbilanz wurden die Außendienstkräfte des Ordnungsdienstes be-
reits in der Pilotphase mit Hilfe eines Bewertungsbogens gebeten, unter anderem die techni-
sche Ausstattung, die Praktikabilität in Einsatzsituationen und die grundsätzliche Nutzung der 
Bodycams und ihre damit einhergehende Wirkung auf das Gegenüber in ordnungsbehördli-
chen Maßnahmen zu bewerten. Dabei wurde deutlich, dass der Einsatz der Bodycams durch 
die Mitarbeitenden grundsätzlich begrüßt wird. Zusätzlich konnte festgestellt werden, dass das 
Verhalten der betroffenen Personen durch die Bodycams deeskalierend beeinflusst werden 
konnte. Darüber hinaus stärkte der Einsatz der Bodycams das Sicherheitsgefühl der Mitarbei-
tenden.  
Im ersten und zweiten Quartal 2024 zählte die Bodycam 1.569-mal zur Einsatzausrüstung. 
Dies entspricht circa einem Drittel der Einsätze des Ordnungsdienstes in diesem Zeitraum. Es 
wurden zwanzig Aufnahmen bei zehn Einsätzen angefertigt, wovon zwei Aufnahmen (aus ei-
ner Maßnahme) zur Beweissicherung an die Staatsanwaltschaft Köln übermittelt wurden. 
Die Testphase, der sich derzeit im Einsatz befindenden Bodycams, ist bis Ende des dritten 
Quartals 2024 angesetzt. Im weiteren Projektverlauf werden die Modelle evaluiert. Darauffol-
gend wird die Dienstanweisung zum Tragen der Bodycams finalisiert, sowie es erfolgen wei-
tere notwendige organisatorische Abstimmungen.  
 
Fazit: Die bisherigen Erfahrungen mit der Nutzung von Bodycams im Ordnungsdienst der 
Stadt Köln sind als positiv zu bewerten. Aus heutiger Sicht ist eine flächendeckende Einfüh-
rung denkbar und zielführend.  
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

16.09.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2253/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.08.2024
Erstellt
18.07.2024 15:38