Mandari Insight

1468/2025

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 23.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.05.2025, TOP 7.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Aufwand

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3059 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 23.05.2025 
 1468/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 26.05.2025 
Rat 27.05.2025 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2023 und 2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung 
mit der Haushaltssatzung 2023/2024 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus

2 
 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Anlage 1 - Aufwand

1556 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 435.000,00 € 16 Sonstige 
ordentilche 
Aufwendungen
Die Mehraufwendungen in der Teilplanzeile 16 resultieren im 
Wesentlichen aus notwendigen Beratungsleistungen im 
Zusammenhang mit der GerchGroup, Grundstücksgeschäften im 
Bereich der Parkstadt-Süd und Beratungsleistungen zum EU-
Vergaberecht. Der aktuelle Ansatz reicht zur Deckung nicht aus. 
Im Bereich des BGA Tiefgaragen und Parkhäuser kam es zu 
Nachzahlungen von Körperschafts- und Kapitalertragssteuer für das 
Geschäftsjahr 2023. Hierdurch wurden die Planwerte 2024 
überschritten. 
Aufgrund der bestehenden Verpflichtung sind die bei Amt 23 
entstandenen überplanmäßigen Aufwendungen sachlich und zeitlich 
unabweisbar. 
Bei 67 kam es zu Wenigeraufwendungen, da sich die Umsetzung 
einiger investiver Maßnahmen im als Festwert bilanzierten städtischen 
Grünvermögen verzögert hat, z.B. ISEK Porz Rheinboulevard Porz. Der 
korrespondierende Festwertaufwand verlagert sich entsprechend und 
wurde überwiegend im Hpl. 2025/2026 neu veranschlagt. 
435.000,00 € 16 Sonstige 
ordentilche 
Aufwendungen
Dez. VIII
Amt 23 /67
2
3
4
5
6
7
8
9
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Beratungsverlauf (2)

26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.05.2025 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1468/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
23.05.2025
Erstellt
12.05.2025 13:33