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A-H/0009/2025

Gemeinsamer Antrag der BV-Hiltrup, auf Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster

Antrag an die BV Hiltrup 27.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 12.06.2025, TOP 7.1

A-H-0009-2025

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A-H-0009-2025

1392 Zeichen

Münster, 12.Mai 2025 
 
 
Gemeinsamer Antrag der BV-Hiltrup, auf Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der 
Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der 
Stadt Münster  
 
Die Bezirksvertretung Hiltrup möge beschließen: 
1. Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup stellt allen Schulen im Bezirk Hiltrup einmalig je 
bis zu 5.000,00 € aus vorhandenen Haushaltsresten zur Verfügung. 
2. Die Mittelzuwendung erfolgt an die Fördervereine der jeweiligen Schulen. 
3. Die Mittel sind zur Verbesserung des Lernauftrages der Schulen zu verwenden. 
 
Begründung: 
Den Mitgliedern der Bezirksvertretung ist bekannt, dass alle Schulen im Bezirk Bedarfe an 
Ausstattung für ihren Lernauftrag haben. 
Aus diesem Grund stellt die Bezirksvertretung den Fördervereinen der Schulen im Bezirk 
Hiltrup einen einmaligen Betrag von bis zu 5.000,00 €, auf formlosen Antrag hin, zur Verfü-
gung.  
Der Betrag dient zur Unterstützung des Lernauftrages der Schulen und kann u. a. für Lern-
materialien, IT, Pausen-Bedarfe, Schulhofgestaltung verwendet werden.  
Die Bezirksverwaltung Hiltrup wird gebeten, anhand von Verwendungsnachweisen die 
zweckentsprechende Nutzung der Mittel zu prüfen.  
 
 
 
 J. Krichel  A. Ulrich C. Peters U.      U. Eckervogt       O. Philipp Alexander Leschik 
G. Raisner  F. Schade D. Arning 
und Fraktion  A.-M. Velling M. Bröckers 
S. Hikmat W. Stein

Beratungsverlauf (1)

12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-H/0009/2025
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
27.05.2025
Erstellt
27.05.2025 10:20