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V/0680/2011

Strukturkonzept "Hiltrup - Bahnhofsbereich"

Vorlagen 08.09.2011

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V-0680-2011-Anlage-3-Erläuterungsbericht

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Beschlussvorlage

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V-0680-2011-Anlage-4-Gutachten-Kurzfassung

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V-0680-2011-Anlage-3-Erläuterungsbericht

14583 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0680/2011 
 
Erläuterungsbericht 
 
zum Strukturkonzept  
„Hiltrup – Bahnhofsbereich“ 
Inhalt Seite 
1. Bisheriger Planungs- und Realisierungsstand ( Zielplanung – ALT) ....................................................1 
1.1 Bereich östlich Bahnhof.............................................................................................................. 1 
1.2 Bereich westlich Bahnhof ........................................................................................................... 1 
2. Zielplanung – NEU.................................................................................................................................3 
2.1 Bereich östlich Bahnhof.............................................................................................................. 3 
2.2. Bereich westlich Bahnhof ........................................................................................................... 3 
 
1. Bisheriger Planungs- und Realisierungsstand ( Zielplanung – ALT)  
1.1 Bereich östlich Bahnhof  
Der Bereich zwischen DEK und Nobelstraße östlich des Bahnhofs ist durch den Bebauungsplan 
Nr. 256, Teilabschnitt III vom 15.3.1985 überplant, der hier überwiegend und bestandsorientiert 
Industriegebiet (GI) mit weitgehender Beschränkung auf „Dämmstoffproduktion“ als zulässige 
Nutzung festsetzt. Südlich anschließend sind Teilflächen, die nicht zum Betriebsgelände der 
Firma. Rockwool gehören, als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Diese Flächen werden durch 
einen Speditionsbetrieb sowie durch ein Bauunternehmen genutzt. Für dieses Unternehmen 
besteht seit 2007 eine bestandskräftige, jedoch z. Zt. nicht ausgenutzte Genehmigung zum 
Betrieb einer Shredderanlage.  
Der größte Teil des Geländes befindet sich im Eigentum der Firma. Rockwool, die im Jahr 2002 
die Produktion an diesem Standort eingestellt hat. Seitdem wird das Grundstück vorwiegend zu 
saisonalen Lagerzwecken durch die Firma selbst genutzt. Fremdnutzungen finden hier nicht 
statt. Die Firma Rockwool beabsichtigt – bisher erfolglos – eine Veräußerung des gesamten 
Betriebsgeländes.  
Die nördliche Teilfläche, die unmittelbar südlich an Nobelstraße / Osttor angrenzt, ist durch eine 
heterogene Nutzungsstruktur gekennzeichnet. Der größte Teil dieser Fläche wird durch eine 
privat betriebene Sporthalle eingenommen.  
1.2 Bereich westlich Bahnhof  
Der Bereich westlich des Bahnhofs, der von dem Straßengeviert Osttor / Bergiusstraße / Max-
Winkelmann-Straße / Glasuritstraße umgrenzt wird, entspricht etwa dem Geltungsbereich des 
Bebauungsplans Nr. 424, der am 28.3.2002 rechtsverbindlich wurde und ausschließlich 
Kerngebiete (MK) festsetzt.  
Auslöser für die seinerzeitige Planung war das aktuelle Investitionsinteresse des 
Landwirtschaftsverlages an der Hülsebrockstraße, hier auf liegenschaftlich bereits gesicherten 
Flächen ein neues Bürogebäude zu errichten. Dieses Bauvorhaben wurde zwischenzeitlich 
nicht am Bahnhof, sondern an der Hülsebrockstraße realisiert.  
Dem Bebauungsplan lag die grundsätzliche Zielvorstellung zugrunde, auf einem verkehrlich und 
stadträumlich begünstigten Standort ein gemischt genutztes, mehrgeschossiges Wohn-, Büro- 
und Dienstleistungsquartier mit untergeordneten Einzelhandelsanteilen zu entwickeln.  
STADT MUNSTER Erläuterungsbericht / Seite 1 von 5

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ 
 
 
Außerdem war ein weiteres, wesentliches Planungsziel, das stadträumlich isolierte, ehemalige 
Bahnhofsgebäude besser an den Bereich „Marktallee“ anzubinden, städtebauliche 
Aufenthaltsqualitäten („Bahnhofsvorplatz“) zu schaffen und ein Konzept zur Verknüpfung der 
öffentlichen Verkehrsträger Bus / Schiene zu entwickeln.  
Vor diesem Hintergrund gliedert eine neu geplante und inzwischen realisierte Straße 
(Bergiusstraße), die unmittelbar auf das ehemalige Empfangsgebäude des Bahnhofs zuführt, 
das Quartier in eine Nord- und eine Südhälfte.  
Das Umfeld des Bahnhofsgebäudes sowie die nordwestlich anschließenden Flächen waren als 
verkehrsberuhigte Platzflächen vorgesehen, die einerseits die verkehrlichen 
Verknüpfungsfunktionen des Haltepunktes (Bushaltestellen, P+R-Stationen KFZ / Rad, etc.) 
aufnehmen sollten und andererseits durch eine verkehrsberuhigte Gestaltung im 
Zusammenwirken mit entsprechenden, angrenzenden Nutzungen (Cafe u. ä.) die 
Aufenthaltsqualitäten in diesem Bereich verbessern sollten.  
Nutzungskonzept  
Die im Bahnhofskarree gelegenen vier Einzelbaufelder sollten zu einem gemischt genutzten 
Quartier mit Wohn- und Dienstleistungsflächen sowie unterschiedlichen 
Einzelhandelsflächenanteilen entwickelt werden. Während im nordöstlichen Quadranten 
generell Einzelhandel bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 800 qm zulässig ist, darf in 
den übrigen Quadranten der Einzelhandelsflächenanteil max. 30 % der beantragten 
Bruttogeschossfläche betragen. Ferner ist in den beiden westlichen Quadranten der Handel mit 
Lebensmitteln generell ausgeschlossen. Diese im gültigen Bebauungsplan verankerten 
Zielsetzungen sollten das Entstehen einer Konkurrenzsituation zur Marktallee vermeiden.  
In den letzten Jahren sind auf Grundlage der bestehenden, planungsrechtlichen Vorgaben drei 
Grundstücke, südlich der neuen Querspange, einer neuen Nutzung zugeführt worden. Ganz im 
Südosten sind ein Gebäude mit Getränkemarkt und Wohnungen, nördlich davon ein Discounter 
mit Wohnungen in den Obergeschossen und westlich davon ein Wohn- und Geschäftshaus mit 
Restaurant entstanden.  
Die Flächen nördlich der Bergiusstraße sind keiner Neubebauung zugeführt worden. Der 
Landwirtschaftsverlag hat sich an der Hülsebrockstraße baulich weiterentwickelt. Eine 
Erweiterung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 424 wird nicht mehr weiterverfolgt.  
Vor einiger Zeit sind die Flächen des Landwirtschaftsverlages sowie weitere Grundstücke im 
Eckbereich Osttor / Glasuritstraße durch die Firma Stroetmann erworben worden.  
Anfang 2011 hat die Stadt das denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude einschließlich einer 
Umgriffsfläche, die Flächen für Außengastronomie und private Stellplatze aufnehmen soll, 
veräußert. Der neue Investor plant eine Umnutzung zu einem gemischt genutzten 
Kulturzentrum.  
Um die erforderlichen Stellplätze unterzubringen und eine gastronomische Freiflächennutzung 
auf eigenem Grundstück zu ermöglichen, ist dem Erwerber eine Gebäudeumgriffsfläche (im 
Strukturkonzept neu statt gelb schraffiert nunmehr weiß dargestellt) mitveräußert worden.  
Verkehrskonzept  
Der Bahnhof Hiltrup ist nach dem Hauptbahnhof Münsters wichtigster Schienenhaltepunkt und 
wird außerdem von zwei Stadtbuslinien angefahren. Insofern gilt es, eine gute Verknüpfung 
zwischen den Verkehrsträgern Bus und Schiene sicherzustellen.  
STADT MUNSTER Erläuterungsbericht / Seite 2 von 5

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ 
 
 
Das dem Bebauungsplan Nr. 424 zugrundeliegende Verkehrskonzept ging davon aus, den 
Busverkehr in einer Schlaufe zu führen, wobei die einfahrenden Busse über die Glasuritstraße 
als Linksabbieger in die Max-Winkelmann-Straße geführt werden, um sodann über die neue 
Bergiusstraße wieder nach Westen abzufahren.  
Eine zentrale Ausstiegshaltestelle war unmittelbar vor dem alten Empfangsgebäude 
vorgesehen; die zentrale Einstiegshaltestelle liegt auf der Nordseite der neuen Bergiusstaße.  
Mit dieser Lösung kann der sich nördlich anschließende, geplante „Bahnhofsvorplatz“ frei von 
Busverkehr gehalten werden.  
Hinsichtlich der „Park and Ride“ – Funktionen sind nördlich des Bahnhofsgebäudes eine 
Radstation (größenmäßig zur Hälfte realisiert) und südlich des Bahnhofs eine Parkpalette für 
den Kfz- Verkehr vorgesehen.  
2. Zielplanung – NEU  
2.1 Bereich östlich Bahnhof  
Insbesondere durch den weitgehenden Gebäudeleerstand (Firma Rockwool) ist eine 
unbefriedigende städtebauliche Situation entstanden, die die Entwicklung langfristig tragfähiger 
Ziel- und Nutzungsvorstellungen erfordert, die die bisherige planungsrechtliche Fixierung auf 
industrielle „Dämmstoffproduktion“ (vgl. Bebauungsplan Nr. 256) aufweiten.  
Dabei ist allerdings die bestehende Gemengelagensituation zu beachten, die eine Umnutzung 
in Richtung schutzbedürftiger Nutzungen (z.B. Wohnen) strukturell ausschließt, um die 
betrieblichen Entwicklungspotentiale der südwestlich angrenzenden, industriellen Nutzungen 
(BASF) nicht zu beeinträchtigen.  
Vor diesem Hintergrund ist hier im Grundsatz auch zukünftig von einer (nicht störenden) 
gewerblichen Nutzung auszugehen, die „Pufferfunktionen“ zwischen den angrenzenden 
industriellen Nutzungen und den nordwestlich und östlich anschließenden Wohngebieten 
übernimmt. Eine Vorhaltung industrieller Bauflächen (GI) ist vor dem Hintergrund der 
aufgegebenen Dämmstoffproduktion nicht mehr erforderlich. Eine künftige Festsetzung als 
Gewerbegebiet (GE) ist hier sinnvoll, um die bestehende Gemengelagesituation planerisch 
angemessen zu bewältigen.  
Das Strukturkonzept schlägt ein mögliches Nutuzungsspektrum vor („Gewerbliche 
Freizeitnutzung / Entertainment / Gewerbehof / Handwerkerhof“), das den v. g. Anforderungen 
genügt. Ergänzend ist festzustellen, dass die bestehenden Zielvorgaben des städtischen 
Einzelhandelskonzeptes Einzelhandelsnutzungen hier im Grundsatz nicht zulassen.  
Eine Umsetzung dieser Zielvorstellungen erfordert eine grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft 
der betroffenen Grundstückseigentümer. Eine Akquirierung öffentlicher Fördermittel scheidet 
nach aktuellem Kenntnisstand aus (vgl. Beschlusspunkt Nr. 2).  
2.2. Bereich westlich Bahnhof  
Der formale Anlass für eine planerische Neubewertung des Bahnhofbereichs ergibt sich daraus, 
dass das Investitionsinteresse des Landwirtschaftsverlages an diesem Standort nicht mehr 
gegeben war und es zwischenzeitlich zu einer Grundstücksveräußerung an ein örtliches 
Einzelhandelsunternehmen gekommen ist, das hier einen Verbrauchermarkt mit ergänzenden 
(Einzelhandels-) Nutzungen errichten möchte.  
STADT MUNSTER Erläuterungsbericht / Seite 3 von 5

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ 
 
 
Des Weiteren ist der Bahnhofsbereich durch den geplanten Umbau der DB- Verkehrsstation in 
den planerischen Fokus gerückt, der Anlass gibt, die bestehenden Zielvorstellungen zur 
verkehrlichen Verknüpfung von Bus- und Schienenverkehr zu überprüfen und zu optimieren.  
Nutzungskonzept  
Aufgrund der gegebenen, potenziellen Lagegunst geht das neue Zielkonzept weiterhin davon 
aus, den Bahnhofsbereich zu einem gemischt genutzten (Einzelhandel / Dienstleistungen / 
Wohnen) Stadtquartier zu entwickeln.  
Vor diesem Hintergrund ist eine mehrgeschossige, Bebauung anzustreben, die die 
verschiedenen Nutzungsbestandteile soweit als möglich vertikal „stapelt“. Der notwendige 
Stellplatzbedarf (insbesondere für den Einzelhandel) ist städtebaulich verträglich 
unterzubringen.  
Um weiteren Einzelhandel auf den aktuellen Entwicklungsbereich nördlich der Bergiusstraße zu 
beschränken, ist eine diesbezügliche Entwicklung künftig für die „verbleibenden“ Teilbereiche 
südöstlich bzw. südwestlich der Bergiusstraße auf den „Status quo“ zu fixieren bzw. komplett 
auszuschließen.  
Eine qualifizierte Beschränkung verträglicher Verkaufsflächengrößen im Entwicklungsbereich 
„Stroetmann“ ist erforderlich, um eine potenzielle Schwächung des zentralen 
Versorgungsbereichs „Marktallee“ zu vermeiden und das Einzelhandelsangebot für Hiltrup 
insgesamt zu ergänzen. Das Strukturkonzept – NEU enthält insoweit die quantitativen 
Flächenvorgaben, die sich aus der einzelhandelsstrukturellen Untersuchung (vgl. 
Beschlusspunkt 1 (b)) ergeben haben.  
Die künftige bauliche Ausformung sowie die Baumassenverteilung im aktuellen 
Entwicklungsbereich sollte insbesondere auch dem Ziel Rechnung tragen, eine optimale 
stadträumlich – funktionale Verknüpfung (u. a. Führung der Fußgängerströme) mit der westlich 
anschließenden Marktallee als Haupteinkaufsbereich herzustellen.  
Die angestrebten, quantitativen Zielgrößen im Entwicklungsbereich sind nur unter Verzicht auf 
die geplante „Nord-Süd-Straße“ nördlich der Bergiusstraße (siehe Zielkonzept – ALT) zu 
realisieren. Ferner ergeben sich, auch bedingt durch das geänderte Verkehrskonzept, nördlich, 
östlich und westlich des Entwicklungsbereichs potentielle Restflächen (im Zielkonzept 
schraffiert dargestellt), die künftig nicht zwingend als Verkehrsflächen vorgehalten werden 
müssen und insoweit dem Entwicklungsbereich zugeschlagen werden könnten.  
Das Zielkonzept – Neu berücksichtigt bereits die Grundstücksflächen (ehemals 
Verkehrsflächen), die durch den Verkauf des Bahnhofsgebäudes im Jahr 2010 privatisiert 
wurden (Weiß- Darstellung).  
Für die südlich der Max-Winkelmann-Straße gelegenen, gewerblich genutzten Flächen 
bestehen keine geänderten Nutzungsziele.  
Verkehrskonzept 
Der Hauptzugang zum Bahnhof befindet sich nördlich des historischen Empfangsgebäudes. Die 
dem Zielkonzept – ALT zugrundeliegende und bisher nicht realisierte Konzeption sieht jedoch 
die Ein- und Ausstiegshaltestellen für den Bus (abweichend von der heutigen, “provisorischen“ 
Situation) in Bereich des alten Empfangsgebäudes vor.  
Zur optimalen Verknüpfung von Bus und Schiene ist nunmehr auf Grundlage des bestehenden 
„Provisoriums“ nördlich des Empfangsgebäudes eine neu gestaltete Buswendeanlage 
STADT MUNSTER Erläuterungsbericht / Seite 4 von 5

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
STADT MUNSTER
Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ 
 
 
Erläuterungsbericht / Seite 5 von 5 
vorgesehen. Damit ergibt sich eine zentrale Ein- /Ausstiegshaltestelle im unmittelbaren 
Zugangsbereich zu den Gleisen.  
Mit dieser Lösung wird allerdings in Kauf genommen, dass der im Zielkonzept – ALT 
vorgesehene, weitgehend verkehrsfreie „Bahnhofsvorplatz“ zugunsten einer Optimierung der 
Verkehrsfunktionen und der damit verbundenen Flächenbedarfe in den geplanten Dimensionen 
nicht mehr realisierbar ist bzw. kleiner ausfällt. 
Hinsichtlich der „Park and Ride“ – Funktionen sind weiterhin nördlich des Bahnhofsgebäudes 
eine Radstation (größenmäßig zur Hälfte realisiert) und südlich des Bahnhofs eine Parkpalette 
für den Kfz-Verkehr vorgesehen.  
Weiter nördlich könnte abhängig von der bestehenden Bedarfssituation beiderseits der 
Gleisanlagen jeweils eine weitere, abschließbare Fahrradabstellanlage entstehen.  
 
 
 
Münster, im  September 2011

V-0680-2011-Anlage-5-Ratsanträge

746 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 5 
zur Vorlage Nr. V/0680/2011 
 
 
STADT MUNSTER Seite 1 von 6

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Ratsanträge Nr. 23, 63 und 65 / 2010 
 
 
STADT MUNSTER Seite 2 von 6

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Ratsanträge Nr. 23, 63 und 65 / 2010 
 
 
STADT MUNSTER Seite 3 von 6

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Ratsanträge Nr. 23, 63 und 65 / 2010 
 
 
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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Ratsanträge Nr. 23, 63 und 65 / 2010 
 
 
  
STADT MUNSTER Seite 5 von 6

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Ratsanträge Nr. 23, 63 und 65 / 2010 
 
 
STADT MUNSTER Seite 6 von 6

V-0680-2011-Anlage-2-Zielplanung-NEU

798 Zeichen

Anlage 2

zur Vorlage Nr. V/0680/2011

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V-0680-2011-Anlage-1-Zielplanung-ALT

458 Zeichen

Anlage 1

zur Vorlage Nr. V/0680/2011

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Beschlussvorlage

14963 Zeichen

V/0680/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Strukturkonzept "Hiltrup - Bahnhofsbereich" (Ratsanträge Nr. 23/2010, Nr. 63/2010, Nr. 65/2010) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Vorberatung 
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
19.10.2011 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. a) Das Strukturkonzept „Zielplanung neu“ (Anlage 2) einschließlich Erläuterungsbericht (Anlage 
3) wird zur Kenntnis genommen.  
1. b) Die Ergebnisse der „Potenzialanalyse für weitere Einzelhandelsbausteine im Zentrum Müns-
ter-Hiltrup (Stufe 1) und Städtebauliche Wirkungsanalyse geplanter Einzelhandelsan-
siedlungen im zentralen Versorgungsbereich Münster-Hiltrup (Stufe 2)“ (Anlage 4) werden zur 
Kenntnis genommen.  
1. c) Die Verwaltung wird beauftragt, auf diesen Grundlagen eine Bürgerinformationsveranstaltung 
durchzuführen. Das weitere Vorgehen wird nach Abschluss dieser Planungsphase festgelegt.  
 
2.  Es wird zur Kenntnis genommen, dass derzeit keine Ansatzpunkte für eine zielführende Auf-
nahme des Bahnhofsbereichs einschließlich Umfeld in ein städtebauliches Programmgebiet 
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gesehen werden. 
 
3.  Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage die Ziffer II des CDU-Antrages an 
den Rat Nr. A-R/0023/2010 „Weichen für ein attraktives Bahnhofsumfeld und eine baldige 
Sanierung des Bahnhofs Hiltrup stellen“, der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-
R/0063/2010 “Hiltrup weiter entwickeln – Konzept für ein ‚Aktives Stadtteil- und Ortszentrum 
Marktallee/Bahnhofsumfeld/Osttor’ aufstellen“ sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0065/2010 “Öffentliches Hearing zur Einzelhan-
delsentwicklung in Hiltrup: Transparenz und Beteiligung für BürgerInnen und Unternehmen 
sichern...“ insoweit erledigt sind. (Die Ziffer I des CDU-Antrages 23/2010 wurde bereits mit 
Vorlage 844/2010 an den Hauptausschuss erledigt).  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Mit den vorstehenden Beschlüssen entstehen keine unmittelbaren Kosten. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0680/2011 
Auskunft erteilt: 
Hr. Winter / Hr. Hopp / Hr. Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 17 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.09.2011  
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0680/2011 
 
 
Begründung: 
Zu 1. a) :  
Das in der Anlage 2 beigefügte Strukturkonzept („Zielplanung – NEU“) gibt zusammenfassend die 
aktuellen Zielvorstellungen für den Bahnhofsbereich im Entwurf wieder.  
Die geänderten Plankomponenten sind aus dem Vergleich mit dem Plan „Zielplanung – ALT“ (An-
lage 1) ersichtlich.  
Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Bereiche „Verkehrskonzept“ (Optimierung der 
Verknüpfung Bus/Schiene) und „Nutzungsstruktur“ (Intensivierung Einzelhandel).  
Da diese Änderungen zu einer teilweisen planerischen Neubewertung des Bahnhofbereichs führen 
würden (Änderung des bestehenden Planungsrechts), empfiehlt die Verwaltung zunächst, ent-
sprechend der bestehenden politischen Antragslage, diese Zielvorstellungen mit der Bürgerschaft 
in einem Beteiligungsverfahren zu erörtern und in einem zweiten Schritt die sich daraus ergeben-
den Ergebnisse in das weitere Verfahren mit einfließen zu lassen.  
Die Ergebnisse der „Potenzialanalyse für weitere Einzelhandelsbausteine im Zentrum Münster-
Hiltrup (Stufe 1) und Städtebauliche Wirkungsanalyse geplanter Einzelhandelsansiedlungen im 
zentralen Versorgungsbereich Münster-Hiltrup (Stufe 2)“ (Beschlusspunkt Nr. 1 b)) sind hinsichtlich 
der Verkaufsflächendimensionierung im Strukturkonzept berücksichtigt.  
 
Zu 1. b) :  
Die Firma Stroetmann plant im Zuge der baulic hen Entwicklung des Bahnhofsareals ein Einzel-
handelsvorhaben mit einer Gesamtverkaufsfläche von 2.900 qm zu realisieren. Fester Bestandteil 
des geplanten Vorhabens ist die Verlagerung des bestehenden Lebensmittelmarkts (Edeka-
Wiewel) von der Marktallee zum Bahnhof. In diesem Zusammenhang ist geplant, die Verkaufsflä-
che auf rund 1.900 qm zu vergrößern. Darüber hinaus sollen weitere rund 1.000 qm Einzelhan-
delsverkaufsfläche für Fachmarktangebote entstehen,  wobei die Sortimentsstruktur noch nicht 
festgelegt ist.  
Um die Entwicklungsperspektiven des Hiltruper Einzelhandels und insbesondere des Stadtbe-
reichszentrums Hiltrup-Mitte zu beleuchten und die möglichen städtebaulichen und absatzwirt-
schaftlichen Auswirkungen des v. g. Planvorhabens – im positiven wie im negativen – zu untersu-
chen, hat die Firma Stroetmann, in Abstimmung mit der Verwaltung, eine Potenzial- und städte-
bauliche Wirkungsanalyse zur Einzelhandelsplanung am Bahnhof Hiltrup (Einzelhandelsgutachten) 
in Auftrag gegeben. Gutachter ist das Büro Junker und Kruse aus Dortmund. Bereits im Rahmen 
der Auftragsvergabe wurden die Interessenv erbände des Einzelhandels (Industrie- und Handels-
kammer Nord Westfalen, Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland e.V., Wirtschaftsverbund 
Hiltrup e.V.) beteiligt, um fach- und lokalspezifische Fragestellungen und Aspekte frühzeitig einbin-
den zu können. Diesen Stellen wurde auch der vorliegende Entwurf der Endfassung des Einzel-
handelsgutachtens zur Kenntnisnahme und ggf. Stellungnahme übersandt. Die Stellungnahmen 
werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.  
Die Kurzfassung des Gutachtens mit Stand August 2011 (Entwurf) ist dieser Vorlage als Anlage 4 
beigefügt. Der Gutachter gelangt in seiner Einschätzung zu dem Ergebnis, dass  
• für den Einzelhandel in Hiltrup Entwicklungsspielräume vor allem in den Branchen Spielwaren 
und Elektro bzw. Elektronik/Multimedia vorhanden sind, aber auch in anderen Branchen mit 
bereits guten Angebotsausstattungen qualitativ e und räumliche Verbesserungen sinnvoll sein 
können,  
• die Ansiedlung von Einzelhandel im o. a. Umfang des geplanten Vorhabens am Standort Bahn-
hof Hiltrup sowohl der Profilierung und Stabilisierung des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte

- 3 - 
V/0680/2011 
(Marktallee), als auch der städtebaulichen und funktionalen Attraktivierung des Bahnhofsberei-
ches dienen kann, 
• sich unter absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Kriterien aus rechtlicher Sicht eine ver-
trägliche Ansiedlung bzw. Verlagerung des Lebensmittelmarktes in der geplanten Größenord-
nung (1.900 m² Verkaufsfläche) darstellen lässt und auch für weitere Fachmarktangebote 
(1.000 m² Verkaufsfläche) eine Entwicklung unter der Maßgabe verträglich dimensionierter 
Größenordnungen empfohlen werden kann.  
Im vorliegenden Gutachten werden auf der Basis der gewählten Untersuchungsmethodik die 
Chancen und Risiken herausgearbeitet, die mit einer Einzelhandelsplanung am Bahnhof Hiltrup 
verbunden sein könnten. Dabei ist zu beachten, dass die Einschätzungen und Empfehlungen des 
Gutachters - um eine möglichst hohe Rechtssicherheit bei einer späteren bauleitplanerischen Um-
setzung zu gewährleisten - in erster Linie auf einer planungsrechtlichen Bewertung des untersuch-
ten Einzelhandelsvorhabens basieren. Dieser Bewertungsansatz ist im weiterem Diskussions- und 
Planungsprozess verstärkt um stadtteilentwicklungsplanerische und städtebauliche Aspekte zu 
ergänzen und in den Abwägungsprozess einzustellen.  
Laut Gutachter und Einschätzung der Verwaltung bestehen die wesentlichen Chancen in  
• der Aufwertung des Bahnhofsbereiches in Verbindung mit einer städtebaulich-funktionalen 
Verknüpfung mit den Strukturen und Angeboten der Marktallee, um mögliche Synergieeffekte 
zu generieren. 
• der qualitativen Verbesserung der z. T. suboptimalen Rahmenbedingungen vorhandener Le-
bensmittelanbieter in Bezug auf die Verkaufsflächengröße, die Parkplatzsituation und die An-
fahrbarkeit und damit verbunden, der Möglichkeit für eine marktgerechte Neuaufstellung mo-
derner Angebotsformen in diesem Bereich,  
• der quantitativen Ergänzung des Versorgungsangebotes im mittel- und langfristigen Bedarfsbe-
reich in Branchen mit derzeit geringen Angebotsausstattungen, die ein hohes Potenzial für zu-
sätzliche Kaufkraftbindungen und damit für ei ne funktionale Stärkung und Attraktivierung des 
Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte besitzen,  
Auch die gutachterliche Bewertung möglicher negativer Implikationen (Risiken
) des Vorhabens und 
seine Empfehlungen für eine maßvolle Dimensionierung des Einzelhandelsvorhabens im Rahmen 
festgelegter Sortimente und max. Verkaufsflächenobergrenzen mit deutlichen Beschränkungen für 
die Sortimente Drogeriewaren und Schuhe / Lederwaren zur Vermeidung dieser Risiken, sind aus 
Sicht der Verwaltung nachvollziehbar.  
Der städtebaurechtliche Bewertungsansatz des Gutachtens bringt es jedoch mit sich, dass Um-
satzumverteilungen innerhalb des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte, selbst wenn sie zu Ge-
schäftsaufgaben führen könnten (Branche Elektrogeräte / Leuchten), nicht von Bedeutung wären, 
da es sich lediglich um räumliche Angebotsverschiebungen innerhalb des zentralen Versorgungs-
bereiches handeln würde. Auch Umsatzumverteilungen in nennenswerter Größenordnung zu Las-
ten zwar städtebaulich integrierter, aber außerhalb zentraler Versorgungsbereiche gelegener Ge-
schäfte (Branche Spielwaren / Hobbyartikel), wären, wenn dadurch keine Verschlechterung der 
wohnortnahen Versorgung eintritt, in rechtlichem Sinne nicht zu beanstanden. Dieser rechtliche 
Bewertungsansatz wird im Zuge der öffentlichen Diskussion des Planvorhabens um die Sichtwei-
sen des örtlichen Einzelhandels zu ergänzen sein und vor dem Hintergrund der lokalen Entwick-
lungsziele für das Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte diskutiert werden.  
 
Fazit: 
Aus Sicht der Verwaltung ist die Potenzial- und städtebauliche Wirkungsanalyse für die Einzelhan-
delsplanung am Bahnhof Hiltrup eine wichtige Grundlage zur Bewertung des Planvorhabens und 
als Basis für die vorgesehene Bürgerinformationsveranstaltung sowie weitere Planungs- und Ver-
fahrensschritte geeignet. Den Empfehlungen des Gutachters kann gefolgt werden. Es wird darge-
legt, dass das Projekt insbesondere zu einer qualitativen Verbesserung bei gleichzeitiger Ange-
botsausweitung im zentralen Versorgungsbereich Marktallee / Hiltrup-Bahnhof führen kann. Unter

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V/0680/2011 
städtebaulichen Aspekten kann das Projekt als Impulsgeber für eine strukturelle und städtebauli-
che Aufwertung im Umfeld des Bahnhofes Hiltrup wirken. Insoweit ist im weiteren Prozess darauf 
zu achten, dass das Projekt auch einen städtebaulichen und architektonischen Mehrwert erzeugt.  
Hinsichtlich der quantitativen Aspekte des Vorhabens (Verkaufsflächen)  ist darauf hinzuweisen, 
dass selbst bei Einhaltung der vom Gutachter empfohlenen Größenordnungen der bestehende 
Einzelhandelsbesatz zum Teil (einzelne Branchen) von hohen Umsatzumlenkungen betroffen sein 
kann. Diese sind jedoch insoweit hinzunehmen, als keine negativen städtebaulichen bzw. versor-
gungsstrukturellen Auswirkungen eintreten. Diese werden vom Gutachter nicht befürchtet.  
 
Zu 2.: 
Auf der Basis des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ besteht grundsätz-
lich die Möglichkeit, städtebauliche Programmgebiete „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Sinne 
von § 171 b (2) BauGB zu beschließen.  
Weitere Voraussetzung wäre ein Beschluss über ein Integriertes Handlungskonzept mit den Hand-
lungsfeldern für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.  
Um Fördermittel akquirieren zu können, müssen jedoch die Inhalte bzw. Tatbestände der Förder-
richtlinien gegeben sein. Für die Entwicklung und Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren 
besagen die Förderbestimmungen: 
„(1) Gebiete, in denen Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der Innenstädte und Ortsteil-
zentren durchgeführt werden sollen, können auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwick-
lungskonzeptes nach § 171 b Abs. 2 BauGB gefördert werden. Die Gebietsfestlegung kann auch 
als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, als städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 
BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB erfolgen.  
(2) Zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltungsqualität sowie 
zur Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand insbesondere auch in den Histori-
schen Stadt- und Ortskernen können Maßnahmen nach Nr. 9 bis Nr. 12 gefördert werden. Hierzu 
gehören insbesondere:  
a) Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),  
b) Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden (ein-
schließlich der energetischen Erneuerung),  
c) Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, 
fehl- oder minder genutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich ver-
tretbarer Zwischennutzung,  
d) Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragten 
im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien und Standortgemeinschaften,  
e) Teilfinanzierung von Verfügungsfonds nach Nr. 14,  
f) Leistungen Beauftragter der Gemeinde (§§ 157 ff BauGB).“  
Aufgrund der aktuellen Problemlage in Hiltrup lassen sich derzeit keine Kriterien aufzeigen, die den 
Anforderungen bzw. Tatbeständen (insbesondere der Buchstaben a) bis f) der Ziffer (2) der Städ-
tebauförderrichtlinien gerecht werden. Insbesondere der Punkt c) könnte für die Inanspruchnahme 
von Fördermitteln (z.B. für das Rockwool- Gelände) einschlägig sein, erfüllt aber im Rahmen der 
Abgrenzung nicht die Anforderungen der Förderrichtlinien. Darüber hinaus ist davon auszugehen, 
dass der Eigentümer eine wirtschaftlich auskömmliche Verwertung der Liegenschaften anstrebt, 
insofern bestünde hier kein Raum für die Inanspruchnahme von Fördermitteln.  
Somit ist festzuhalten, dass derzeit keine Kriterien gesehen werden, die die Aufstellung eines Pro-
gramms „Aktives Ortsteilzentrum Hiltrup“ begünstigen würden und nachfolgend für die Beantra-
gung von Städtebaufördermitteln zielführend sein könnten.

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V/0680/2011 
 
Zu 3.: 
Die Anträge Nr. 23/2010 bzw. Nr. 63/2010 wurden mit den Vorlagen Nr. 276/2010 bzw. Nr. 
555/2010 an den Hauptausschuss verwiesen. Dabei sollte der Antrag Nr. 65/2010 ohne gesonder-
te Verfahrensvorlage in den Bearbeitungsprozess mit einfließen.  
Mit dieser Vorlage werden die jeweiligen Antragsinhalte entsprechend aufgegriffen.  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Zielplanung – ALT  
2. Zielplanung – NEU  
3. Erläuterungsbericht  
4. Einzelhandelsgutachten: „Potenzialanalyse für weitere Einzelhandelsbausteine im Zentrum 
Münster- Hiltrup (Stufe 1) und Städtebauliche Wirkungsanalyse geplanter Einzelhandelsansied-
lungen im zentralen Versorgungsbereich Münster-Hiltrup (Stufe 2)“ – Kurzfassung –  
(Mit dem Versand der Vorlage wird den Fraktionen in der BV und im ASSVW jeweils ein Ex-
emplar der Langfassung des Einzelhandelsgutachtens übersandt)  
5. Ratsanträge Nr. 23, 63 und 65 / 2010

V-0680-2011-Anlage-4-Gutachten-Kurzfassung

12236 Zeichen

Potenzialanalyse für weitere Einzelhandelsbausteine 
im Zentrum Münster-Hiltrup (Stufe 1) 
und 
Städtebauliche Wirkungsanalyse geplanter 
Einzelhandelsansiedlungen im zentralen 
Versorgungsbereich Münster-Hiltrup (Stufe 2) 
Untersuchung im Auftrag der 
Stroetmann Grundbesitz-Verwaltung GmbH & Co. KG 
in Zusammenarbeit mit 
dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung der Stadt Münster 
KURZFASSUNG  
Entwurf  
 
Stefan Kruse 
Andrée Lorenzen 
Andreas Mayer 
Junker und Kruse 
Stadtforschung /square6 Planung 
Markt 5     44137 Dortmund 
Tel. 02 31 – 55 78 58-0   Fax 02 31 – 55 78 58-50 
www.junker-kruse.de     info@junker-kruse.de 
Dortmund, August 2011

Junker und Kruse  
Stadtforschung /square6 Planung  Dortmund 2
Ausgangssituation und Zielsetzung 
Im Bereich des Hiltruper Bahnhof ist innerhalb des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte 
die Verlagerung bzw. Ansiedlung von Einzelhandelseinrichtungen (Lebensmittelmarkt 
und ergänzende Fachmarktangebote) geplant. Die vorliegende Untersuchung beleuch- 
tet Chancen und Risiken, die mit einer solchen Angebotsausweitung verbunden sind. 
Dazu sollen zunächst die Entwicklungsperspektiven des Hiltruper Einzelhandels und 
insbesondere des Stadtbereichszentrums beleuchtet werden. Anschließend wird die 
konkrete städtebauliche Verträglichkeit der geplanten Einzelhandelsbausteine unter- 
sucht. 
Methodische Vorgehensweise 
Als Datengrundlage der Untersuchung dienen die Einzelhandelsdaten aus der kontinu- 
ierlichen Fortschreibung des Einzelhandelsbestandes der Stadt Münster, die durch eige- 
ne Erhebungen und darauf basierenden Berechnungen ergänzt wurde. Die Ermittlung 
möglicher städtebaulicher Auswirkungen des Planvorhabens geht (mit Ausnahme der 
derzeit nur quantitativ gering vertretenen Warengruppe Spielwaren / Hobbyartikel) 
von einer kompletten Umverteilung der neu generierten Umsätze innerhalb des Einzel- 
handelsbestandes im Einzugsbereich des Hiltruper Zentrums aus. Dabei sind einzelne 
Angebotsstandorte je nach Attraktivität des jeweiligen Angebots und der Lage zum 
Vorhabenstandort bzw. den Wohnstandorten der Konsumenten unterschiedlich stark 
von solchen absatzwirtschaftlichen Auswirkungen betroffen. 
Potenzialanalyse für weitere Einzelhandelsbausteine im Zentrum Münster-Hiltrup 
Als Basis zur Bestimmung des zu Grunde liegenden Nachfragepotenzials  wurde zu- 
nächst das Einzugsgebiet des Hiltruper Zentrums wie folgt definiert: 
Kerneinzugsbereich : Stadtbereiche Hiltrup-West, Hiltrup-Mitte und Hiltrup-Ost mit 
rund 25.000 Einwohnern und einem einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzial von 
rund 132 Mio. Euro. Hohe Relevanz vor allem für Güter des täglichen Bedarfs.  
näheres Einzugsgebiet : Die Münsteraner Stadtteile Amelsbüren, Angelmodde, Berg 
Fidel und Wolbeck sowie Drensteinfurt-Rinkerode und Sendenhorst-Albersloh mit zu- 
sammen rund 35.000 Einwohnern und einem einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpoten- 
zial von rund 185 Mio. Euro. Mittelzentraler Einzugsbereich vor allem auch für Ange- 
bote der mittelfristigen Bedarfsstufe. 
Diese Abgrenzung berücksichtigt einen Fahrtzeitradius von max. 15 Minuten, die ge- 
samtstädtische und regionale Wettbewerbssituation sowie die städtebaulichen und ver- 
kehrlichen Rahmenbedingungen. 
Diesem Nachfragepotenzial steht ein derzeit überwiegend gut strukturiertes Angebot  
in Hiltrup gegenüber: Die einwohnerbezogene Verkaufsflächenausstattung von 1,24 
m² und der Zentralitätswert über alle Branchen von 0,98 zeigen zwar zunächst einen 
eher durchschnittlichen Ausstattungsgrad. Eine nach Branchen differenzierte Betrach- 
tung zeigt jedoch, dass dies vor allem einem geringen Angebot an Möbeln und Bau- 
marktsortimenten geschuldet ist und  sowohl in den nahversorgungsrelevanten Ange- 
boten des täglichen Bedarfs, als auch in den zentrenrelevanten Angeboten (z.B. Beklei- 
dung, Schuhe, Sportartikel etc.) fast ausschließlich gute Verkaufsflächenausstattungen

Junker und Kruse 
Stadtforschung /square6 Planung  Dortmund 3
und Zentralitätswerte vorherrschen. 
Positiv hervorzuheben ist vor allem eine starke räumliche Konzentration dieses Ange- 
bots auf das Hiltruper Stadtbereichszentrum , während eine üblicherweise häufig zu 
beobachtende Angebotsverschiebung an städtebaulich nicht integrierte Standorte in 
Hiltrup bislang kaum stattgefunden hat. Das Hiltruper Stadtbereichszentrum ist funkti- 
onal wie städtebaulich gut strukturiert und weist ein attraktives Einzelhandelsangebot 
auf, das der mittelzentralen Versorgungsfunktion des Zentrums durchaus gerecht wird.  
Entwicklungspotenziale  zeigen sich vor allem in den Branchen Spielwaren und Elektro 
bzw. Elektronik / Multimedia. Aber auch in anderen Branchen mit bereits guten Ange- 
botsausstattungen sind Entwicklungen möglich. Sinnvoll ist dies beispielsweise im Sinne 
qualitativer und räumlicher Verbesserungen (u. a. in den Bereichen Lebensmittel oder 
Glas / Porzellan / Keramik / Haushaltswaren). Entscheidend ist es in diesem Zusam- 
menhang, weitere Einzelhandelsansiedlungen nach ihrer städtebaulichen Integration, 
ihrer Dimensionierung im Vergleich zur zugedachten Versorgungsfunktion und mögli- 
chen Synergien auf bestehende Einzelhandelslagen (kurz: nach „Art, Lage und Um- 
fang“) zu beurteilen. 
Diesbezüglich ist grundsätzlich eine Standortwahl in den zentralen Versorgungsberei- 
chen zu befürworten. Vor diesem Hintergrund und der bestehenden Entwicklungsper- 
spektiven stellt der Vorhabenstandort ein geeignetes Flächenpotenzial dar. Hinsichtlich 
der Dimensionierung des Vorhabens sind mögliche Auswirkungen auf bestehende 
Zentren- und Versorgungsstrukturen zu prüfen. 
Städtebauliche Wirkungsanalyse geplanter Einzelhandelsansiedlungen im zentra- 
len Versorgungsbereich Münster Hiltrup 
Der Vorhabenstandort liegt städtebaulich integriert am östlichen Pol des Stadtbereichs- 
zentrums Hiltrup-Mitte und ist Bestandteil des zentralen Versorgungsbereichs. 
Geplant sind ein Lebensmittelmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.900 m² (da- 
von etwa 1.500 m² Verkaufsfläche in der Branche Nahrungs- und Genussmittel) und 
bis zu 1.000 m² weitere Einzelhandelsverkaufsfläche, auf denen Angebote der Bran- 
chen Bekleidung / Textilien, Schuhe / Lederwaren, Zoologischer Bedarf und/oder Ge- 
sundheits- und Körperpflegeartikel (einzeln oder in Kombination) vorgesehen sind. Zu- 
sätzlich wurden die Branchen Spielwaren / Hobbyartikel , Elektrogeräte / Leuchte und 
Elektronik / Multimedia, für die gewisse Entwicklungsspielräume aufgezeigt wurden, 
hinsichtlich möglicher Auswirkungen geprüft. 
In verschiedenen Berechnungsvarianten wurden unterschiedliche Annahmen zu Ver- 
kaufsflächenanteilen einzelner Branchen und der darauf erzielten Flächenproduktivität 
getroffen. Auf diese Weise wurde der Soll-Umsatz der einzelnen Angebotsbausteine 
des Planvorhabens berechnet:

Junker und Kruse  
Stadtforschung /square6 Planung  Dortmund 4
Tabelle 1: Branchenspezifischer Soll-Umsatz des Planvorhabens in Varianten 
Worst Case-Variante Moderate Case-Variante 
Warengruppe 
untersuchungs- 
relevante  
Verkaufsfläche  
(in m²) 
Flächenpro- 
duktivität  
(Euro / m²) 
Umsatz 
(Mio. Euro) 
Flächenpro- 
duktivität  
(Euro / m²) 
Umsatz 
(Mio. Euro) 
Nahrungs- und Genussmittel 1.500 – 1.600 4.300 6,5 – 6,9 3.670* 5,5 – 5,9 
Gesundheit und Körperpflege 650 – 1.150 5.000 3,3 –  5,8 3.800 2,5 – 4,4 
Bekleidung / Wäsche 500 – 1.000 3.713* 1,9 – 3,7 3. 200 1,6 – 3,2 
Schuhe / Lederwaren 500 – 1.000 3.500 1,8 – 3,5 3.0 00 1,5 – 3,0  
Zoologische Artikel 550 – 1.050 1.800 1,0 – 1,9 1.60 0 0,9 – 1,7  
Spielwaren / Hobbyartikel 500 – 1.000 3.500 1,7 – 3 ,5 3.000 1,5 – 3,0 
Elektrogeräte / Leuchten 500 – 1.000 3.000 1,5 – 3, 0  2.200 1,1 – 2,2 
Elektronik / Multimedia 500 – 1.000 7.000 3,5 – 7,0  5.900 3,0 – 5,9 
Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis verschiedener Kennwerte  
*  EHI Retail Institute, Handel aktuell 2010; unter: www.handelsdaten.de 
Diese prognostizierten Umsätze wurde in einem nächsten Schritt in Relation zur beste- 
henden Angebots- und Nachfragesituation im Untersuchungsgebiet (d.h. dem Einzugs- 
gebiet des Stadtbereichszentrums) gesetzt. Entsprechende Kennwerte wurden für die 
oben genannten untersuchungsrelevanten Branchen ermittelt und räumlich nach Stadt- 
teilen bzw. Standortbereichen differenziert. Daraufhin konnten – je nach Attraktivität 
des jeweiligen Standorts, dessen Lage zu den Wohnstandorten der Bevölkerung und 
der Entfernung zum Vorhabenstandort – die potenziellen Umsatzumverteilungen an 
den einzelnen Standorten im Untersuchungsgebiet dargestellt werden. 
Dabei zeigen sich je nach gewählter Prognosevariante insbesondere in der Warengrup- 
pen Gesundheits- und Körperpflegeartikel, Bekleidung / Textilien und Schuhe / Leder- 
waren in mehreren zentralen Versorgungsbereichen Umsatzumverteilungsquoten in ei- 
ner möglicherweise kritischen Größenordnung von (teilweise deutlich) mehr als 7 % 
der derzeitigen Bestandsumsätze an diesen Standorten. Diese wurden unter Berücksich- 
tigung der jeweiligen Angebotsstrukturen an den potenziell betroffenen Standorten 
hinsichtlich eines möglichen Umschlagens in negative städtebauliche Auswirkungen 
geprüft. Insbesondere durch mögliche Betriebsaufgaben von kleineren Drogeriemärk- 
ten in den Grundversorgungs- und Nahbereichszentren drohen dabei städtebaulich ne- 
gative Auswirkungen im Sinne von Funktionsverlusten in Folge der Realisierung der 
maximalen Verkaufsflächengrößen am Vorhabenstandort. 
Zusammenfassung und Bewertung 
Eine Einzelhandelsansiedlung am Vorhabenstandort kann der Profilierung und Stabili- 
sierung des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte dienen. Der Bahnhofsbereich würde 
funktional gestärkt und besser an die bestehenden Einzelhandelslagen an der Marktal- 
lee angebunden. Die geplanten Angebote stehen im Verhältnis zur entsprechenden 
Nachfrage im relevanten Einzugsgebiet. Angebotsausweitungen in Branchen mit der- 
zeit geringen Angebotsausstattungen besitzen ein hohes Potenzial für zusätzliche Kauf- 
kraftbindungen und einer funktionalen Stärkung und Attraktivierung des Stadtbereichs- 
zentrums. Eine Berücksichtigung solcher Branchen bei der Gestaltung der ergänzenden

Junker und Kruse 
Stadtforschung /square6 Planung  Dortmund 5
Fachmarktflächen wird empfohlen. 
Aber auch in Branchen mit überwiegend guten bestehenden Angebotsausstattungen 
im Stadtteil kann kein Wettbewerbsschutz für bestehende Anbieter formuliert werden. 
Aus städtebaulicher Sicht und im Sinne einer zentrenhierarchischen Ordnung ist jedoch 
darauf zu achten, mögliche Funktionsverluste in den übrigen zentralen Versorgungsbe- 
reichen im Untersuchungsgebiet in Folge absatzwirtschaftlicher Umverteilungseffekte 
zu vermeiden. 
Daher wird empfohlen, eine maßvoll dimensionierte Ansiedlung zentrenprägender An- 
gebote, insbesondere in den Branchen Gesundheits- und Körperpflegeartikel, Beklei- 
dung / Textilien und Schuhe / Lederwaren baurechtlich festzusetzen. Somit kann einer- 
seits der Bahnhofsbereich Hiltrup und damit der östliche Pol des Stadtbereichszentrums 
funktional gestärkt werden, zugleich jedoch auch die Funktionalität der benachbarten 
Zentren gewahrt bleiben.  
Es werden folgende, verträgliche Größenordnungen für einzelne Angebotsbausteine 
empfohlen: 
Nahrungs- und Genussmittel:   max. 1.600 m² VKF 
Gesundheits- und Körperpflegeartikel: max.    250 m² VKF 
Bekleidung/Textilien:    max.    500 m² VKF 
Schuhe/Lederwaren:    max.    150 m² VKF 
Blumen/Zoologischer Bedarf:   max. 1.000 m² VKF 
Spielwaren / Hobbyartikel:  max.    800 m² VKF 
Elektrogeräte / Leuchten:  max. 1.000 m² VKF 
Elektronik / Multimedia:   max.    500 m² VKF  
 
Kleinteilige Ergänzungsangebote (z.B. Konzessionäre im Lebensmittelmarkt, Anbieter 
mit nicht-zentrenrelevantem Hauptsortiment oder Dienstleistungsangebote sind als un- 
kritisch zu werten. 
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sind durch das Planvorhaben keine strukturre- 
levanten Auswirkungen mit einer möglichen Schädigung zentraler Versorgungsbereiche 
zu erwarten. Somit ist das Planvorhaben in dieser Dimensionierung kompatibel mit den 
Aussagen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Münster und entspricht 
bundes- wie landesrechtlichen Rahmenvorgaben (u.a. § 11(3) BauNVO oder 24a 
LEPro).

Beratungsverlauf (3)

06.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2011 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Nobelstraße
  • Bergiusstraße
  • Glasuritstraße
  • Hülsebrockstraße
  • Marktallee
  • Max-Winkelmann-Straße
  • Osttor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0680/2011
Typ
Vorlagen
Datum
08.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37