V/0680/2011
Strukturkonzept "Hiltrup - Bahnhofsbereich"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0680-2011-Anlage-3-Erläuterungsbericht
14583 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0680/2011 Erläuterungsbericht zum Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ Inhalt Seite 1. Bisheriger Planungs- und Realisierungsstand ( Zielplanung – ALT) ....................................................1 1.1 Bereich östlich Bahnhof.............................................................................................................. 1 1.2 Bereich westlich Bahnhof ........................................................................................................... 1 2. Zielplanung – NEU.................................................................................................................................3 2.1 Bereich östlich Bahnhof.............................................................................................................. 3 2.2. Bereich westlich Bahnhof ........................................................................................................... 3 1. Bisheriger Planungs- und Realisierungsstand ( Zielplanung – ALT) 1.1 Bereich östlich Bahnhof Der Bereich zwischen DEK und Nobelstraße östlich des Bahnhofs ist durch den Bebauungsplan Nr. 256, Teilabschnitt III vom 15.3.1985 überplant, der hier überwiegend und bestandsorientiert Industriegebiet (GI) mit weitgehender Beschränkung auf „Dämmstoffproduktion“ als zulässige Nutzung festsetzt. Südlich anschließend sind Teilflächen, die nicht zum Betriebsgelände der Firma. Rockwool gehören, als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Diese Flächen werden durch einen Speditionsbetrieb sowie durch ein Bauunternehmen genutzt. Für dieses Unternehmen besteht seit 2007 eine bestandskräftige, jedoch z. Zt. nicht ausgenutzte Genehmigung zum Betrieb einer Shredderanlage. Der größte Teil des Geländes befindet sich im Eigentum der Firma. Rockwool, die im Jahr 2002 die Produktion an diesem Standort eingestellt hat. Seitdem wird das Grundstück vorwiegend zu saisonalen Lagerzwecken durch die Firma selbst genutzt. Fremdnutzungen finden hier nicht statt. Die Firma Rockwool beabsichtigt – bisher erfolglos – eine Veräußerung des gesamten Betriebsgeländes. Die nördliche Teilfläche, die unmittelbar südlich an Nobelstraße / Osttor angrenzt, ist durch eine heterogene Nutzungsstruktur gekennzeichnet. Der größte Teil dieser Fläche wird durch eine privat betriebene Sporthalle eingenommen. 1.2 Bereich westlich Bahnhof Der Bereich westlich des Bahnhofs, der von dem Straßengeviert Osttor / Bergiusstraße / Max- Winkelmann-Straße / Glasuritstraße umgrenzt wird, entspricht etwa dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 424, der am 28.3.2002 rechtsverbindlich wurde und ausschließlich Kerngebiete (MK) festsetzt. Auslöser für die seinerzeitige Planung war das aktuelle Investitionsinteresse des Landwirtschaftsverlages an der Hülsebrockstraße, hier auf liegenschaftlich bereits gesicherten Flächen ein neues Bürogebäude zu errichten. Dieses Bauvorhaben wurde zwischenzeitlich nicht am Bahnhof, sondern an der Hülsebrockstraße realisiert. Dem Bebauungsplan lag die grundsätzliche Zielvorstellung zugrunde, auf einem verkehrlich und stadträumlich begünstigten Standort ein gemischt genutztes, mehrgeschossiges Wohn-, Büro- und Dienstleistungsquartier mit untergeordneten Einzelhandelsanteilen zu entwickeln. STADT MUNSTER Erläuterungsbericht / Seite 1 von 5 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ Außerdem war ein weiteres, wesentliches Planungsziel, das stadträumlich isolierte, ehemalige Bahnhofsgebäude besser an den Bereich „Marktallee“ anzubinden, städtebauliche Aufenthaltsqualitäten („Bahnhofsvorplatz“) zu schaffen und ein Konzept zur Verknüpfung der öffentlichen Verkehrsträger Bus / Schiene zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund gliedert eine neu geplante und inzwischen realisierte Straße (Bergiusstraße), die unmittelbar auf das ehemalige Empfangsgebäude des Bahnhofs zuführt, das Quartier in eine Nord- und eine Südhälfte. Das Umfeld des Bahnhofsgebäudes sowie die nordwestlich anschließenden Flächen waren als verkehrsberuhigte Platzflächen vorgesehen, die einerseits die verkehrlichen Verknüpfungsfunktionen des Haltepunktes (Bushaltestellen, P+R-Stationen KFZ / Rad, etc.) aufnehmen sollten und andererseits durch eine verkehrsberuhigte Gestaltung im Zusammenwirken mit entsprechenden, angrenzenden Nutzungen (Cafe u. ä.) die Aufenthaltsqualitäten in diesem Bereich verbessern sollten. Nutzungskonzept Die im Bahnhofskarree gelegenen vier Einzelbaufelder sollten zu einem gemischt genutzten Quartier mit Wohn- und Dienstleistungsflächen sowie unterschiedlichen Einzelhandelsflächenanteilen entwickelt werden. Während im nordöstlichen Quadranten generell Einzelhandel bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 800 qm zulässig ist, darf in den übrigen Quadranten der Einzelhandelsflächenanteil max. 30 % der beantragten Bruttogeschossfläche betragen. Ferner ist in den beiden westlichen Quadranten der Handel mit Lebensmitteln generell ausgeschlossen. Diese im gültigen Bebauungsplan verankerten Zielsetzungen sollten das Entstehen einer Konkurrenzsituation zur Marktallee vermeiden. In den letzten Jahren sind auf Grundlage der bestehenden, planungsrechtlichen Vorgaben drei Grundstücke, südlich der neuen Querspange, einer neuen Nutzung zugeführt worden. Ganz im Südosten sind ein Gebäude mit Getränkemarkt und Wohnungen, nördlich davon ein Discounter mit Wohnungen in den Obergeschossen und westlich davon ein Wohn- und Geschäftshaus mit Restaurant entstanden. Die Flächen nördlich der Bergiusstraße sind keiner Neubebauung zugeführt worden. Der Landwirtschaftsverlag hat sich an der Hülsebrockstraße baulich weiterentwickelt. Eine Erweiterung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 424 wird nicht mehr weiterverfolgt. Vor einiger Zeit sind die Flächen des Landwirtschaftsverlages sowie weitere Grundstücke im Eckbereich Osttor / Glasuritstraße durch die Firma Stroetmann erworben worden. Anfang 2011 hat die Stadt das denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude einschließlich einer Umgriffsfläche, die Flächen für Außengastronomie und private Stellplatze aufnehmen soll, veräußert. Der neue Investor plant eine Umnutzung zu einem gemischt genutzten Kulturzentrum. Um die erforderlichen Stellplätze unterzubringen und eine gastronomische Freiflächennutzung auf eigenem Grundstück zu ermöglichen, ist dem Erwerber eine Gebäudeumgriffsfläche (im Strukturkonzept neu statt gelb schraffiert nunmehr weiß dargestellt) mitveräußert worden. Verkehrskonzept Der Bahnhof Hiltrup ist nach dem Hauptbahnhof Münsters wichtigster Schienenhaltepunkt und wird außerdem von zwei Stadtbuslinien angefahren. Insofern gilt es, eine gute Verknüpfung zwischen den Verkehrsträgern Bus und Schiene sicherzustellen. STADT MUNSTER Erläuterungsbericht / Seite 2 von 5 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ Das dem Bebauungsplan Nr. 424 zugrundeliegende Verkehrskonzept ging davon aus, den Busverkehr in einer Schlaufe zu führen, wobei die einfahrenden Busse über die Glasuritstraße als Linksabbieger in die Max-Winkelmann-Straße geführt werden, um sodann über die neue Bergiusstraße wieder nach Westen abzufahren. Eine zentrale Ausstiegshaltestelle war unmittelbar vor dem alten Empfangsgebäude vorgesehen; die zentrale Einstiegshaltestelle liegt auf der Nordseite der neuen Bergiusstaße. Mit dieser Lösung kann der sich nördlich anschließende, geplante „Bahnhofsvorplatz“ frei von Busverkehr gehalten werden. Hinsichtlich der „Park and Ride“ – Funktionen sind nördlich des Bahnhofsgebäudes eine Radstation (größenmäßig zur Hälfte realisiert) und südlich des Bahnhofs eine Parkpalette für den Kfz- Verkehr vorgesehen. 2. Zielplanung – NEU 2.1 Bereich östlich Bahnhof Insbesondere durch den weitgehenden Gebäudeleerstand (Firma Rockwool) ist eine unbefriedigende städtebauliche Situation entstanden, die die Entwicklung langfristig tragfähiger Ziel- und Nutzungsvorstellungen erfordert, die die bisherige planungsrechtliche Fixierung auf industrielle „Dämmstoffproduktion“ (vgl. Bebauungsplan Nr. 256) aufweiten. Dabei ist allerdings die bestehende Gemengelagensituation zu beachten, die eine Umnutzung in Richtung schutzbedürftiger Nutzungen (z.B. Wohnen) strukturell ausschließt, um die betrieblichen Entwicklungspotentiale der südwestlich angrenzenden, industriellen Nutzungen (BASF) nicht zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund ist hier im Grundsatz auch zukünftig von einer (nicht störenden) gewerblichen Nutzung auszugehen, die „Pufferfunktionen“ zwischen den angrenzenden industriellen Nutzungen und den nordwestlich und östlich anschließenden Wohngebieten übernimmt. Eine Vorhaltung industrieller Bauflächen (GI) ist vor dem Hintergrund der aufgegebenen Dämmstoffproduktion nicht mehr erforderlich. Eine künftige Festsetzung als Gewerbegebiet (GE) ist hier sinnvoll, um die bestehende Gemengelagesituation planerisch angemessen zu bewältigen. Das Strukturkonzept schlägt ein mögliches Nutuzungsspektrum vor („Gewerbliche Freizeitnutzung / Entertainment / Gewerbehof / Handwerkerhof“), das den v. g. Anforderungen genügt. Ergänzend ist festzustellen, dass die bestehenden Zielvorgaben des städtischen Einzelhandelskonzeptes Einzelhandelsnutzungen hier im Grundsatz nicht zulassen. Eine Umsetzung dieser Zielvorstellungen erfordert eine grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Grundstückseigentümer. Eine Akquirierung öffentlicher Fördermittel scheidet nach aktuellem Kenntnisstand aus (vgl. Beschlusspunkt Nr. 2). 2.2. Bereich westlich Bahnhof Der formale Anlass für eine planerische Neubewertung des Bahnhofbereichs ergibt sich daraus, dass das Investitionsinteresse des Landwirtschaftsverlages an diesem Standort nicht mehr gegeben war und es zwischenzeitlich zu einer Grundstücksveräußerung an ein örtliches Einzelhandelsunternehmen gekommen ist, das hier einen Verbrauchermarkt mit ergänzenden (Einzelhandels-) Nutzungen errichten möchte. STADT MUNSTER Erläuterungsbericht / Seite 3 von 5 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ Des Weiteren ist der Bahnhofsbereich durch den geplanten Umbau der DB- Verkehrsstation in den planerischen Fokus gerückt, der Anlass gibt, die bestehenden Zielvorstellungen zur verkehrlichen Verknüpfung von Bus- und Schienenverkehr zu überprüfen und zu optimieren. Nutzungskonzept Aufgrund der gegebenen, potenziellen Lagegunst geht das neue Zielkonzept weiterhin davon aus, den Bahnhofsbereich zu einem gemischt genutzten (Einzelhandel / Dienstleistungen / Wohnen) Stadtquartier zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund ist eine mehrgeschossige, Bebauung anzustreben, die die verschiedenen Nutzungsbestandteile soweit als möglich vertikal „stapelt“. Der notwendige Stellplatzbedarf (insbesondere für den Einzelhandel) ist städtebaulich verträglich unterzubringen. Um weiteren Einzelhandel auf den aktuellen Entwicklungsbereich nördlich der Bergiusstraße zu beschränken, ist eine diesbezügliche Entwicklung künftig für die „verbleibenden“ Teilbereiche südöstlich bzw. südwestlich der Bergiusstraße auf den „Status quo“ zu fixieren bzw. komplett auszuschließen. Eine qualifizierte Beschränkung verträglicher Verkaufsflächengrößen im Entwicklungsbereich „Stroetmann“ ist erforderlich, um eine potenzielle Schwächung des zentralen Versorgungsbereichs „Marktallee“ zu vermeiden und das Einzelhandelsangebot für Hiltrup insgesamt zu ergänzen. Das Strukturkonzept – NEU enthält insoweit die quantitativen Flächenvorgaben, die sich aus der einzelhandelsstrukturellen Untersuchung (vgl. Beschlusspunkt 1 (b)) ergeben haben. Die künftige bauliche Ausformung sowie die Baumassenverteilung im aktuellen Entwicklungsbereich sollte insbesondere auch dem Ziel Rechnung tragen, eine optimale stadträumlich – funktionale Verknüpfung (u. a. Führung der Fußgängerströme) mit der westlich anschließenden Marktallee als Haupteinkaufsbereich herzustellen. Die angestrebten, quantitativen Zielgrößen im Entwicklungsbereich sind nur unter Verzicht auf die geplante „Nord-Süd-Straße“ nördlich der Bergiusstraße (siehe Zielkonzept – ALT) zu realisieren. Ferner ergeben sich, auch bedingt durch das geänderte Verkehrskonzept, nördlich, östlich und westlich des Entwicklungsbereichs potentielle Restflächen (im Zielkonzept schraffiert dargestellt), die künftig nicht zwingend als Verkehrsflächen vorgehalten werden müssen und insoweit dem Entwicklungsbereich zugeschlagen werden könnten. Das Zielkonzept – Neu berücksichtigt bereits die Grundstücksflächen (ehemals Verkehrsflächen), die durch den Verkauf des Bahnhofsgebäudes im Jahr 2010 privatisiert wurden (Weiß- Darstellung). Für die südlich der Max-Winkelmann-Straße gelegenen, gewerblich genutzten Flächen bestehen keine geänderten Nutzungsziele. Verkehrskonzept Der Hauptzugang zum Bahnhof befindet sich nördlich des historischen Empfangsgebäudes. Die dem Zielkonzept – ALT zugrundeliegende und bisher nicht realisierte Konzeption sieht jedoch die Ein- und Ausstiegshaltestellen für den Bus (abweichend von der heutigen, “provisorischen“ Situation) in Bereich des alten Empfangsgebäudes vor. Zur optimalen Verknüpfung von Bus und Schiene ist nunmehr auf Grundlage des bestehenden „Provisoriums“ nördlich des Empfangsgebäudes eine neu gestaltete Buswendeanlage STADT MUNSTER Erläuterungsbericht / Seite 4 von 5 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STADT MUNSTER Strukturkonzept „Hiltrup – Bahnhofsbereich“ Erläuterungsbericht / Seite 5 von 5 vorgesehen. Damit ergibt sich eine zentrale Ein- /Ausstiegshaltestelle im unmittelbaren Zugangsbereich zu den Gleisen. Mit dieser Lösung wird allerdings in Kauf genommen, dass der im Zielkonzept – ALT vorgesehene, weitgehend verkehrsfreie „Bahnhofsvorplatz“ zugunsten einer Optimierung der Verkehrsfunktionen und der damit verbundenen Flächenbedarfe in den geplanten Dimensionen nicht mehr realisierbar ist bzw. kleiner ausfällt. Hinsichtlich der „Park and Ride“ – Funktionen sind weiterhin nördlich des Bahnhofsgebäudes eine Radstation (größenmäßig zur Hälfte realisiert) und südlich des Bahnhofs eine Parkpalette für den Kfz-Verkehr vorgesehen. Weiter nördlich könnte abhängig von der bestehenden Bedarfssituation beiderseits der Gleisanlagen jeweils eine weitere, abschließbare Fahrradabstellanlage entstehen. Münster, im September 2011
V-0680-2011-Anlage-5-Ratsanträge
746 Zeichen
Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0680/2011 STADT MUNSTER Seite 1 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Ratsanträge Nr. 23, 63 und 65 / 2010 STADT MUNSTER Seite 2 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Ratsanträge Nr. 23, 63 und 65 / 2010 STADT MUNSTER Seite 3 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Ratsanträge Nr. 23, 63 und 65 / 2010 STADT MUNSTER Seite 4 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Ratsanträge Nr. 23, 63 und 65 / 2010 STADT MUNSTER Seite 5 von 6 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Ratsanträge Nr. 23, 63 und 65 / 2010 STADT MUNSTER Seite 6 von 6
V-0680-2011-Anlage-2-Zielplanung-NEU
798 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0680/2011 wis Hoz oe ‚mus. Jejsunyy Bunueidjpejs mn FT um uyeg / sng - opjundeyleH ® ® (eıdaß / uepueyson) LoNeIS-U+d /-PEU Ayayıon-sng Ayayeon-sobaluv — Er 7e] Jalyejpey / Jeßueßyny Bungjaıyosı3 spuaßa] euey -sw3 -punwpog uoßejueuyeg oIpjung Jeneu Ju Joyuyeg Jejly 772 ueypeysBunppimug Jep Bunzueßu3 aysıı6ow- ueyoeysiyayıaa ZZ Bunydnupen ereuonyunn |O © © Veypeysuyayayı aqlemag ueuyoM 7 Bunjsiepsueig / epueylezuig uauyoM / Bungsiensuaig }dszuoysßunzinn Spueße] Jnayug NaN - Bunueidje1z yslessqsjoyuyeg - dnıyIH }dazuoyunyyns SILSNNN ji Mekuks IN ABepoA ınzobeuy - [OPUEYISZUIg UI) Joyeqemeg / Juawulenejug Bunzynuyeziess ayoııqlemag _ N ERENERTERTEN Bunppimyug euyo)| Wi “yon [epueyleZulg] 3» SaReIRiE gend an wb 0062 xeu]ß jopueyrezuig]
V-0680-2011-Anlage-1-Zielplanung-ALT
458 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0680/2011 ei Oz 10EL uns Jejsunyy Bunuejdjpeis ooszun uyeg / sng - epjundayyeH kt [ uapueyuon) uoge}S-U+d / "PeH Ayayyay-sng Ayayon-seBsıuy Jeayeypey / JeBueßung Bungjamyosıg jeuey -sw3 -punwpog usßejueuyeg uoyyjuny Jeneu yw Joyuyeg Jay UEyoryZjeId elßiuniegsuyesuen veypeysıyapan auysnpuj aqlemag uauyoy / Bunsiejsueig / epueyjezuig ueuyom }dszuoysßunzinn spuaßg] y9Iaaaqsjoyuyeg - 3dazuoy. dnayılH npynas LQAWLS
Beschlussvorlage
14963 Zeichen
V/0680/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Strukturkonzept "Hiltrup - Bahnhofsbereich" (Ratsanträge Nr. 23/2010, Nr. 63/2010, Nr. 65/2010) Beratungsfolge 06.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Vorberatung 13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 19.10.2011 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. a) Das Strukturkonzept „Zielplanung neu“ (Anlage 2) einschließlich Erläuterungsbericht (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen. 1. b) Die Ergebnisse der „Potenzialanalyse für weitere Einzelhandelsbausteine im Zentrum Müns- ter-Hiltrup (Stufe 1) und Städtebauliche Wirkungsanalyse geplanter Einzelhandelsan- siedlungen im zentralen Versorgungsbereich Münster-Hiltrup (Stufe 2)“ (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. 1. c) Die Verwaltung wird beauftragt, auf diesen Grundlagen eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Das weitere Vorgehen wird nach Abschluss dieser Planungsphase festgelegt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass derzeit keine Ansatzpunkte für eine zielführende Auf- nahme des Bahnhofsbereichs einschließlich Umfeld in ein städtebauliches Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gesehen werden. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage die Ziffer II des CDU-Antrages an den Rat Nr. A-R/0023/2010 „Weichen für ein attraktives Bahnhofsumfeld und eine baldige Sanierung des Bahnhofs Hiltrup stellen“, der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A- R/0063/2010 “Hiltrup weiter entwickeln – Konzept für ein ‚Aktives Stadtteil- und Ortszentrum Marktallee/Bahnhofsumfeld/Osttor’ aufstellen“ sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0065/2010 “Öffentliches Hearing zur Einzelhan- delsentwicklung in Hiltrup: Transparenz und Beteiligung für BürgerInnen und Unternehmen sichern...“ insoweit erledigt sind. (Die Ziffer I des CDU-Antrages 23/2010 wurde bereits mit Vorlage 844/2010 an den Hauptausschuss erledigt). II. Finanzielle Auswirkungen: Mit den vorstehenden Beschlüssen entstehen keine unmittelbaren Kosten. Vorlagen-Nr.: V/0680/2011 Auskunft erteilt: Hr. Winter / Hr. Hopp / Hr. Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 17 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 18.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0680/2011 Begründung: Zu 1. a) : Das in der Anlage 2 beigefügte Strukturkonzept („Zielplanung – NEU“) gibt zusammenfassend die aktuellen Zielvorstellungen für den Bahnhofsbereich im Entwurf wieder. Die geänderten Plankomponenten sind aus dem Vergleich mit dem Plan „Zielplanung – ALT“ (An- lage 1) ersichtlich. Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Bereiche „Verkehrskonzept“ (Optimierung der Verknüpfung Bus/Schiene) und „Nutzungsstruktur“ (Intensivierung Einzelhandel). Da diese Änderungen zu einer teilweisen planerischen Neubewertung des Bahnhofbereichs führen würden (Änderung des bestehenden Planungsrechts), empfiehlt die Verwaltung zunächst, ent- sprechend der bestehenden politischen Antragslage, diese Zielvorstellungen mit der Bürgerschaft in einem Beteiligungsverfahren zu erörtern und in einem zweiten Schritt die sich daraus ergeben- den Ergebnisse in das weitere Verfahren mit einfließen zu lassen. Die Ergebnisse der „Potenzialanalyse für weitere Einzelhandelsbausteine im Zentrum Münster- Hiltrup (Stufe 1) und Städtebauliche Wirkungsanalyse geplanter Einzelhandelsansiedlungen im zentralen Versorgungsbereich Münster-Hiltrup (Stufe 2)“ (Beschlusspunkt Nr. 1 b)) sind hinsichtlich der Verkaufsflächendimensionierung im Strukturkonzept berücksichtigt. Zu 1. b) : Die Firma Stroetmann plant im Zuge der baulic hen Entwicklung des Bahnhofsareals ein Einzel- handelsvorhaben mit einer Gesamtverkaufsfläche von 2.900 qm zu realisieren. Fester Bestandteil des geplanten Vorhabens ist die Verlagerung des bestehenden Lebensmittelmarkts (Edeka- Wiewel) von der Marktallee zum Bahnhof. In diesem Zusammenhang ist geplant, die Verkaufsflä- che auf rund 1.900 qm zu vergrößern. Darüber hinaus sollen weitere rund 1.000 qm Einzelhan- delsverkaufsfläche für Fachmarktangebote entstehen, wobei die Sortimentsstruktur noch nicht festgelegt ist. Um die Entwicklungsperspektiven des Hiltruper Einzelhandels und insbesondere des Stadtbe- reichszentrums Hiltrup-Mitte zu beleuchten und die möglichen städtebaulichen und absatzwirt- schaftlichen Auswirkungen des v. g. Planvorhabens – im positiven wie im negativen – zu untersu- chen, hat die Firma Stroetmann, in Abstimmung mit der Verwaltung, eine Potenzial- und städte- bauliche Wirkungsanalyse zur Einzelhandelsplanung am Bahnhof Hiltrup (Einzelhandelsgutachten) in Auftrag gegeben. Gutachter ist das Büro Junker und Kruse aus Dortmund. Bereits im Rahmen der Auftragsvergabe wurden die Interessenv erbände des Einzelhandels (Industrie- und Handels- kammer Nord Westfalen, Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland e.V., Wirtschaftsverbund Hiltrup e.V.) beteiligt, um fach- und lokalspezifische Fragestellungen und Aspekte frühzeitig einbin- den zu können. Diesen Stellen wurde auch der vorliegende Entwurf der Endfassung des Einzel- handelsgutachtens zur Kenntnisnahme und ggf. Stellungnahme übersandt. Die Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Kurzfassung des Gutachtens mit Stand August 2011 (Entwurf) ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt. Der Gutachter gelangt in seiner Einschätzung zu dem Ergebnis, dass • für den Einzelhandel in Hiltrup Entwicklungsspielräume vor allem in den Branchen Spielwaren und Elektro bzw. Elektronik/Multimedia vorhanden sind, aber auch in anderen Branchen mit bereits guten Angebotsausstattungen qualitativ e und räumliche Verbesserungen sinnvoll sein können, • die Ansiedlung von Einzelhandel im o. a. Umfang des geplanten Vorhabens am Standort Bahn- hof Hiltrup sowohl der Profilierung und Stabilisierung des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte - 3 - V/0680/2011 (Marktallee), als auch der städtebaulichen und funktionalen Attraktivierung des Bahnhofsberei- ches dienen kann, • sich unter absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Kriterien aus rechtlicher Sicht eine ver- trägliche Ansiedlung bzw. Verlagerung des Lebensmittelmarktes in der geplanten Größenord- nung (1.900 m² Verkaufsfläche) darstellen lässt und auch für weitere Fachmarktangebote (1.000 m² Verkaufsfläche) eine Entwicklung unter der Maßgabe verträglich dimensionierter Größenordnungen empfohlen werden kann. Im vorliegenden Gutachten werden auf der Basis der gewählten Untersuchungsmethodik die Chancen und Risiken herausgearbeitet, die mit einer Einzelhandelsplanung am Bahnhof Hiltrup verbunden sein könnten. Dabei ist zu beachten, dass die Einschätzungen und Empfehlungen des Gutachters - um eine möglichst hohe Rechtssicherheit bei einer späteren bauleitplanerischen Um- setzung zu gewährleisten - in erster Linie auf einer planungsrechtlichen Bewertung des untersuch- ten Einzelhandelsvorhabens basieren. Dieser Bewertungsansatz ist im weiterem Diskussions- und Planungsprozess verstärkt um stadtteilentwicklungsplanerische und städtebauliche Aspekte zu ergänzen und in den Abwägungsprozess einzustellen. Laut Gutachter und Einschätzung der Verwaltung bestehen die wesentlichen Chancen in • der Aufwertung des Bahnhofsbereiches in Verbindung mit einer städtebaulich-funktionalen Verknüpfung mit den Strukturen und Angeboten der Marktallee, um mögliche Synergieeffekte zu generieren. • der qualitativen Verbesserung der z. T. suboptimalen Rahmenbedingungen vorhandener Le- bensmittelanbieter in Bezug auf die Verkaufsflächengröße, die Parkplatzsituation und die An- fahrbarkeit und damit verbunden, der Möglichkeit für eine marktgerechte Neuaufstellung mo- derner Angebotsformen in diesem Bereich, • der quantitativen Ergänzung des Versorgungsangebotes im mittel- und langfristigen Bedarfsbe- reich in Branchen mit derzeit geringen Angebotsausstattungen, die ein hohes Potenzial für zu- sätzliche Kaufkraftbindungen und damit für ei ne funktionale Stärkung und Attraktivierung des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte besitzen, Auch die gutachterliche Bewertung möglicher negativer Implikationen (Risiken ) des Vorhabens und seine Empfehlungen für eine maßvolle Dimensionierung des Einzelhandelsvorhabens im Rahmen festgelegter Sortimente und max. Verkaufsflächenobergrenzen mit deutlichen Beschränkungen für die Sortimente Drogeriewaren und Schuhe / Lederwaren zur Vermeidung dieser Risiken, sind aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar. Der städtebaurechtliche Bewertungsansatz des Gutachtens bringt es jedoch mit sich, dass Um- satzumverteilungen innerhalb des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte, selbst wenn sie zu Ge- schäftsaufgaben führen könnten (Branche Elektrogeräte / Leuchten), nicht von Bedeutung wären, da es sich lediglich um räumliche Angebotsverschiebungen innerhalb des zentralen Versorgungs- bereiches handeln würde. Auch Umsatzumverteilungen in nennenswerter Größenordnung zu Las- ten zwar städtebaulich integrierter, aber außerhalb zentraler Versorgungsbereiche gelegener Ge- schäfte (Branche Spielwaren / Hobbyartikel), wären, wenn dadurch keine Verschlechterung der wohnortnahen Versorgung eintritt, in rechtlichem Sinne nicht zu beanstanden. Dieser rechtliche Bewertungsansatz wird im Zuge der öffentlichen Diskussion des Planvorhabens um die Sichtwei- sen des örtlichen Einzelhandels zu ergänzen sein und vor dem Hintergrund der lokalen Entwick- lungsziele für das Stadtbereichszentrum Hiltrup-Mitte diskutiert werden. Fazit: Aus Sicht der Verwaltung ist die Potenzial- und städtebauliche Wirkungsanalyse für die Einzelhan- delsplanung am Bahnhof Hiltrup eine wichtige Grundlage zur Bewertung des Planvorhabens und als Basis für die vorgesehene Bürgerinformationsveranstaltung sowie weitere Planungs- und Ver- fahrensschritte geeignet. Den Empfehlungen des Gutachters kann gefolgt werden. Es wird darge- legt, dass das Projekt insbesondere zu einer qualitativen Verbesserung bei gleichzeitiger Ange- botsausweitung im zentralen Versorgungsbereich Marktallee / Hiltrup-Bahnhof führen kann. Unter - 4 - V/0680/2011 städtebaulichen Aspekten kann das Projekt als Impulsgeber für eine strukturelle und städtebauli- che Aufwertung im Umfeld des Bahnhofes Hiltrup wirken. Insoweit ist im weiteren Prozess darauf zu achten, dass das Projekt auch einen städtebaulichen und architektonischen Mehrwert erzeugt. Hinsichtlich der quantitativen Aspekte des Vorhabens (Verkaufsflächen) ist darauf hinzuweisen, dass selbst bei Einhaltung der vom Gutachter empfohlenen Größenordnungen der bestehende Einzelhandelsbesatz zum Teil (einzelne Branchen) von hohen Umsatzumlenkungen betroffen sein kann. Diese sind jedoch insoweit hinzunehmen, als keine negativen städtebaulichen bzw. versor- gungsstrukturellen Auswirkungen eintreten. Diese werden vom Gutachter nicht befürchtet. Zu 2.: Auf der Basis des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ besteht grundsätz- lich die Möglichkeit, städtebauliche Programmgebiete „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Sinne von § 171 b (2) BauGB zu beschließen. Weitere Voraussetzung wäre ein Beschluss über ein Integriertes Handlungskonzept mit den Hand- lungsfeldern für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Um Fördermittel akquirieren zu können, müssen jedoch die Inhalte bzw. Tatbestände der Förder- richtlinien gegeben sein. Für die Entwicklung und Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren besagen die Förderbestimmungen: „(1) Gebiete, in denen Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der Innenstädte und Ortsteil- zentren durchgeführt werden sollen, können auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwick- lungskonzeptes nach § 171 b Abs. 2 BauGB gefördert werden. Die Gebietsfestlegung kann auch als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, als städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB erfolgen. (2) Zur Erhaltung der Nutzungsvielfalt, zur Stärkung der Aufenthalts- und Gestaltungsqualität sowie zur Vermeidung bzw. Beseitigung von gewerblichem Leerstand insbesondere auch in den Histori- schen Stadt- und Ortskernen können Maßnahmen nach Nr. 9 bis Nr. 12 gefördert werden. Hierzu gehören insbesondere: a) Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze), b) Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden (ein- schließlich der energetischen Erneuerung), c) Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder minder genutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich ver- tretbarer Zwischennutzung, d) Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien und Standortgemeinschaften, e) Teilfinanzierung von Verfügungsfonds nach Nr. 14, f) Leistungen Beauftragter der Gemeinde (§§ 157 ff BauGB).“ Aufgrund der aktuellen Problemlage in Hiltrup lassen sich derzeit keine Kriterien aufzeigen, die den Anforderungen bzw. Tatbeständen (insbesondere der Buchstaben a) bis f) der Ziffer (2) der Städ- tebauförderrichtlinien gerecht werden. Insbesondere der Punkt c) könnte für die Inanspruchnahme von Fördermitteln (z.B. für das Rockwool- Gelände) einschlägig sein, erfüllt aber im Rahmen der Abgrenzung nicht die Anforderungen der Förderrichtlinien. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass der Eigentümer eine wirtschaftlich auskömmliche Verwertung der Liegenschaften anstrebt, insofern bestünde hier kein Raum für die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Somit ist festzuhalten, dass derzeit keine Kriterien gesehen werden, die die Aufstellung eines Pro- gramms „Aktives Ortsteilzentrum Hiltrup“ begünstigen würden und nachfolgend für die Beantra- gung von Städtebaufördermitteln zielführend sein könnten. - 5 - V/0680/2011 Zu 3.: Die Anträge Nr. 23/2010 bzw. Nr. 63/2010 wurden mit den Vorlagen Nr. 276/2010 bzw. Nr. 555/2010 an den Hauptausschuss verwiesen. Dabei sollte der Antrag Nr. 65/2010 ohne gesonder- te Verfahrensvorlage in den Bearbeitungsprozess mit einfließen. Mit dieser Vorlage werden die jeweiligen Antragsinhalte entsprechend aufgegriffen. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Zielplanung – ALT 2. Zielplanung – NEU 3. Erläuterungsbericht 4. Einzelhandelsgutachten: „Potenzialanalyse für weitere Einzelhandelsbausteine im Zentrum Münster- Hiltrup (Stufe 1) und Städtebauliche Wirkungsanalyse geplanter Einzelhandelsansied- lungen im zentralen Versorgungsbereich Münster-Hiltrup (Stufe 2)“ – Kurzfassung – (Mit dem Versand der Vorlage wird den Fraktionen in der BV und im ASSVW jeweils ein Ex- emplar der Langfassung des Einzelhandelsgutachtens übersandt) 5. Ratsanträge Nr. 23, 63 und 65 / 2010
V-0680-2011-Anlage-4-Gutachten-Kurzfassung
12236 Zeichen
Potenzialanalyse für weitere Einzelhandelsbausteine im Zentrum Münster-Hiltrup (Stufe 1) und Städtebauliche Wirkungsanalyse geplanter Einzelhandelsansiedlungen im zentralen Versorgungsbereich Münster-Hiltrup (Stufe 2) Untersuchung im Auftrag der Stroetmann Grundbesitz-Verwaltung GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung der Stadt Münster KURZFASSUNG Entwurf Stefan Kruse Andrée Lorenzen Andreas Mayer Junker und Kruse Stadtforschung /square6 Planung Markt 5 44137 Dortmund Tel. 02 31 – 55 78 58-0 Fax 02 31 – 55 78 58-50 www.junker-kruse.de info@junker-kruse.de Dortmund, August 2011 Junker und Kruse Stadtforschung /square6 Planung Dortmund 2 Ausgangssituation und Zielsetzung Im Bereich des Hiltruper Bahnhof ist innerhalb des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte die Verlagerung bzw. Ansiedlung von Einzelhandelseinrichtungen (Lebensmittelmarkt und ergänzende Fachmarktangebote) geplant. Die vorliegende Untersuchung beleuch- tet Chancen und Risiken, die mit einer solchen Angebotsausweitung verbunden sind. Dazu sollen zunächst die Entwicklungsperspektiven des Hiltruper Einzelhandels und insbesondere des Stadtbereichszentrums beleuchtet werden. Anschließend wird die konkrete städtebauliche Verträglichkeit der geplanten Einzelhandelsbausteine unter- sucht. Methodische Vorgehensweise Als Datengrundlage der Untersuchung dienen die Einzelhandelsdaten aus der kontinu- ierlichen Fortschreibung des Einzelhandelsbestandes der Stadt Münster, die durch eige- ne Erhebungen und darauf basierenden Berechnungen ergänzt wurde. Die Ermittlung möglicher städtebaulicher Auswirkungen des Planvorhabens geht (mit Ausnahme der derzeit nur quantitativ gering vertretenen Warengruppe Spielwaren / Hobbyartikel) von einer kompletten Umverteilung der neu generierten Umsätze innerhalb des Einzel- handelsbestandes im Einzugsbereich des Hiltruper Zentrums aus. Dabei sind einzelne Angebotsstandorte je nach Attraktivität des jeweiligen Angebots und der Lage zum Vorhabenstandort bzw. den Wohnstandorten der Konsumenten unterschiedlich stark von solchen absatzwirtschaftlichen Auswirkungen betroffen. Potenzialanalyse für weitere Einzelhandelsbausteine im Zentrum Münster-Hiltrup Als Basis zur Bestimmung des zu Grunde liegenden Nachfragepotenzials wurde zu- nächst das Einzugsgebiet des Hiltruper Zentrums wie folgt definiert: Kerneinzugsbereich : Stadtbereiche Hiltrup-West, Hiltrup-Mitte und Hiltrup-Ost mit rund 25.000 Einwohnern und einem einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzial von rund 132 Mio. Euro. Hohe Relevanz vor allem für Güter des täglichen Bedarfs. näheres Einzugsgebiet : Die Münsteraner Stadtteile Amelsbüren, Angelmodde, Berg Fidel und Wolbeck sowie Drensteinfurt-Rinkerode und Sendenhorst-Albersloh mit zu- sammen rund 35.000 Einwohnern und einem einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpoten- zial von rund 185 Mio. Euro. Mittelzentraler Einzugsbereich vor allem auch für Ange- bote der mittelfristigen Bedarfsstufe. Diese Abgrenzung berücksichtigt einen Fahrtzeitradius von max. 15 Minuten, die ge- samtstädtische und regionale Wettbewerbssituation sowie die städtebaulichen und ver- kehrlichen Rahmenbedingungen. Diesem Nachfragepotenzial steht ein derzeit überwiegend gut strukturiertes Angebot in Hiltrup gegenüber: Die einwohnerbezogene Verkaufsflächenausstattung von 1,24 m² und der Zentralitätswert über alle Branchen von 0,98 zeigen zwar zunächst einen eher durchschnittlichen Ausstattungsgrad. Eine nach Branchen differenzierte Betrach- tung zeigt jedoch, dass dies vor allem einem geringen Angebot an Möbeln und Bau- marktsortimenten geschuldet ist und sowohl in den nahversorgungsrelevanten Ange- boten des täglichen Bedarfs, als auch in den zentrenrelevanten Angeboten (z.B. Beklei- dung, Schuhe, Sportartikel etc.) fast ausschließlich gute Verkaufsflächenausstattungen Junker und Kruse Stadtforschung /square6 Planung Dortmund 3 und Zentralitätswerte vorherrschen. Positiv hervorzuheben ist vor allem eine starke räumliche Konzentration dieses Ange- bots auf das Hiltruper Stadtbereichszentrum , während eine üblicherweise häufig zu beobachtende Angebotsverschiebung an städtebaulich nicht integrierte Standorte in Hiltrup bislang kaum stattgefunden hat. Das Hiltruper Stadtbereichszentrum ist funkti- onal wie städtebaulich gut strukturiert und weist ein attraktives Einzelhandelsangebot auf, das der mittelzentralen Versorgungsfunktion des Zentrums durchaus gerecht wird. Entwicklungspotenziale zeigen sich vor allem in den Branchen Spielwaren und Elektro bzw. Elektronik / Multimedia. Aber auch in anderen Branchen mit bereits guten Ange- botsausstattungen sind Entwicklungen möglich. Sinnvoll ist dies beispielsweise im Sinne qualitativer und räumlicher Verbesserungen (u. a. in den Bereichen Lebensmittel oder Glas / Porzellan / Keramik / Haushaltswaren). Entscheidend ist es in diesem Zusam- menhang, weitere Einzelhandelsansiedlungen nach ihrer städtebaulichen Integration, ihrer Dimensionierung im Vergleich zur zugedachten Versorgungsfunktion und mögli- chen Synergien auf bestehende Einzelhandelslagen (kurz: nach „Art, Lage und Um- fang“) zu beurteilen. Diesbezüglich ist grundsätzlich eine Standortwahl in den zentralen Versorgungsberei- chen zu befürworten. Vor diesem Hintergrund und der bestehenden Entwicklungsper- spektiven stellt der Vorhabenstandort ein geeignetes Flächenpotenzial dar. Hinsichtlich der Dimensionierung des Vorhabens sind mögliche Auswirkungen auf bestehende Zentren- und Versorgungsstrukturen zu prüfen. Städtebauliche Wirkungsanalyse geplanter Einzelhandelsansiedlungen im zentra- len Versorgungsbereich Münster Hiltrup Der Vorhabenstandort liegt städtebaulich integriert am östlichen Pol des Stadtbereichs- zentrums Hiltrup-Mitte und ist Bestandteil des zentralen Versorgungsbereichs. Geplant sind ein Lebensmittelmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.900 m² (da- von etwa 1.500 m² Verkaufsfläche in der Branche Nahrungs- und Genussmittel) und bis zu 1.000 m² weitere Einzelhandelsverkaufsfläche, auf denen Angebote der Bran- chen Bekleidung / Textilien, Schuhe / Lederwaren, Zoologischer Bedarf und/oder Ge- sundheits- und Körperpflegeartikel (einzeln oder in Kombination) vorgesehen sind. Zu- sätzlich wurden die Branchen Spielwaren / Hobbyartikel , Elektrogeräte / Leuchte und Elektronik / Multimedia, für die gewisse Entwicklungsspielräume aufgezeigt wurden, hinsichtlich möglicher Auswirkungen geprüft. In verschiedenen Berechnungsvarianten wurden unterschiedliche Annahmen zu Ver- kaufsflächenanteilen einzelner Branchen und der darauf erzielten Flächenproduktivität getroffen. Auf diese Weise wurde der Soll-Umsatz der einzelnen Angebotsbausteine des Planvorhabens berechnet: Junker und Kruse Stadtforschung /square6 Planung Dortmund 4 Tabelle 1: Branchenspezifischer Soll-Umsatz des Planvorhabens in Varianten Worst Case-Variante Moderate Case-Variante Warengruppe untersuchungs- relevante Verkaufsfläche (in m²) Flächenpro- duktivität (Euro / m²) Umsatz (Mio. Euro) Flächenpro- duktivität (Euro / m²) Umsatz (Mio. Euro) Nahrungs- und Genussmittel 1.500 – 1.600 4.300 6,5 – 6,9 3.670* 5,5 – 5,9 Gesundheit und Körperpflege 650 – 1.150 5.000 3,3 – 5,8 3.800 2,5 – 4,4 Bekleidung / Wäsche 500 – 1.000 3.713* 1,9 – 3,7 3. 200 1,6 – 3,2 Schuhe / Lederwaren 500 – 1.000 3.500 1,8 – 3,5 3.0 00 1,5 – 3,0 Zoologische Artikel 550 – 1.050 1.800 1,0 – 1,9 1.60 0 0,9 – 1,7 Spielwaren / Hobbyartikel 500 – 1.000 3.500 1,7 – 3 ,5 3.000 1,5 – 3,0 Elektrogeräte / Leuchten 500 – 1.000 3.000 1,5 – 3, 0 2.200 1,1 – 2,2 Elektronik / Multimedia 500 – 1.000 7.000 3,5 – 7,0 5.900 3,0 – 5,9 Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis verschiedener Kennwerte * EHI Retail Institute, Handel aktuell 2010; unter: www.handelsdaten.de Diese prognostizierten Umsätze wurde in einem nächsten Schritt in Relation zur beste- henden Angebots- und Nachfragesituation im Untersuchungsgebiet (d.h. dem Einzugs- gebiet des Stadtbereichszentrums) gesetzt. Entsprechende Kennwerte wurden für die oben genannten untersuchungsrelevanten Branchen ermittelt und räumlich nach Stadt- teilen bzw. Standortbereichen differenziert. Daraufhin konnten – je nach Attraktivität des jeweiligen Standorts, dessen Lage zu den Wohnstandorten der Bevölkerung und der Entfernung zum Vorhabenstandort – die potenziellen Umsatzumverteilungen an den einzelnen Standorten im Untersuchungsgebiet dargestellt werden. Dabei zeigen sich je nach gewählter Prognosevariante insbesondere in der Warengrup- pen Gesundheits- und Körperpflegeartikel, Bekleidung / Textilien und Schuhe / Leder- waren in mehreren zentralen Versorgungsbereichen Umsatzumverteilungsquoten in ei- ner möglicherweise kritischen Größenordnung von (teilweise deutlich) mehr als 7 % der derzeitigen Bestandsumsätze an diesen Standorten. Diese wurden unter Berücksich- tigung der jeweiligen Angebotsstrukturen an den potenziell betroffenen Standorten hinsichtlich eines möglichen Umschlagens in negative städtebauliche Auswirkungen geprüft. Insbesondere durch mögliche Betriebsaufgaben von kleineren Drogeriemärk- ten in den Grundversorgungs- und Nahbereichszentren drohen dabei städtebaulich ne- gative Auswirkungen im Sinne von Funktionsverlusten in Folge der Realisierung der maximalen Verkaufsflächengrößen am Vorhabenstandort. Zusammenfassung und Bewertung Eine Einzelhandelsansiedlung am Vorhabenstandort kann der Profilierung und Stabili- sierung des Stadtbereichszentrums Hiltrup-Mitte dienen. Der Bahnhofsbereich würde funktional gestärkt und besser an die bestehenden Einzelhandelslagen an der Marktal- lee angebunden. Die geplanten Angebote stehen im Verhältnis zur entsprechenden Nachfrage im relevanten Einzugsgebiet. Angebotsausweitungen in Branchen mit der- zeit geringen Angebotsausstattungen besitzen ein hohes Potenzial für zusätzliche Kauf- kraftbindungen und einer funktionalen Stärkung und Attraktivierung des Stadtbereichs- zentrums. Eine Berücksichtigung solcher Branchen bei der Gestaltung der ergänzenden Junker und Kruse Stadtforschung /square6 Planung Dortmund 5 Fachmarktflächen wird empfohlen. Aber auch in Branchen mit überwiegend guten bestehenden Angebotsausstattungen im Stadtteil kann kein Wettbewerbsschutz für bestehende Anbieter formuliert werden. Aus städtebaulicher Sicht und im Sinne einer zentrenhierarchischen Ordnung ist jedoch darauf zu achten, mögliche Funktionsverluste in den übrigen zentralen Versorgungsbe- reichen im Untersuchungsgebiet in Folge absatzwirtschaftlicher Umverteilungseffekte zu vermeiden. Daher wird empfohlen, eine maßvoll dimensionierte Ansiedlung zentrenprägender An- gebote, insbesondere in den Branchen Gesundheits- und Körperpflegeartikel, Beklei- dung / Textilien und Schuhe / Lederwaren baurechtlich festzusetzen. Somit kann einer- seits der Bahnhofsbereich Hiltrup und damit der östliche Pol des Stadtbereichszentrums funktional gestärkt werden, zugleich jedoch auch die Funktionalität der benachbarten Zentren gewahrt bleiben. Es werden folgende, verträgliche Größenordnungen für einzelne Angebotsbausteine empfohlen: Nahrungs- und Genussmittel: max. 1.600 m² VKF Gesundheits- und Körperpflegeartikel: max. 250 m² VKF Bekleidung/Textilien: max. 500 m² VKF Schuhe/Lederwaren: max. 150 m² VKF Blumen/Zoologischer Bedarf: max. 1.000 m² VKF Spielwaren / Hobbyartikel: max. 800 m² VKF Elektrogeräte / Leuchten: max. 1.000 m² VKF Elektronik / Multimedia: max. 500 m² VKF Kleinteilige Ergänzungsangebote (z.B. Konzessionäre im Lebensmittelmarkt, Anbieter mit nicht-zentrenrelevantem Hauptsortiment oder Dienstleistungsangebote sind als un- kritisch zu werten. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben sind durch das Planvorhaben keine strukturre- levanten Auswirkungen mit einer möglichen Schädigung zentraler Versorgungsbereiche zu erwarten. Somit ist das Planvorhaben in dieser Dimensionierung kompatibel mit den Aussagen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Münster und entspricht bundes- wie landesrechtlichen Rahmenvorgaben (u.a. § 11(3) BauNVO oder 24a LEPro).
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Nobelstraße
- Bergiusstraße
- Glasuritstraße
- Hülsebrockstraße
- Marktallee
- Max-Winkelmann-Straße
- Osttor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0680/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37