V/0543/2006/1
Dorffeldstraße
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Beschlussvorlage
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V/0543/2006/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Dorffeldstraße - Umbau zwischen Roxeler Straße und Paul-Gerhard-Straße
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
18.01.2007 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Den eingereichten Anregungen wird zugestimmt/nicht zugestimmt.
2. Die Dorffeldstraße wird zwischen der Roxeler Straße und der Paul-Gerhard-Straße auf der
Grundlage des Lageplanes Nr. 9511 Blatt 1-3(3) vom 05.07.2006 ausgebaut.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass einmalige Baukosten in Höhe von ca. 652.000 € und zu-
sätzliche Folgekosten in Höhe von jährlich ca. 905 € für die Beleuchtung entstehen. Die darin ent-
haltenen Planungskosten in Höhe von 15.000,00 € sind bereits abgerechnet.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2006 – 2010 steht.
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6306.950.1780.0
Bauk. Str. Dorffeldstr. v.
Roxeler Str. bis Nott. Land-
weg
2007
637.000
Vorlagen-Nr.:
V/0543/2006/1
Auskunft erteilt:
Frau Vissing
Ruf:
492 66 44
E-Mail:
Christel.Vissing@stadt-muenster.de
Datum:
28.11.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0543/2006/1
Begründung:
Der Zustand der Fahrbahn in der Dorffeldstraße zwischen der Roxeler Straße und der Paul-
Gerhardt-Straße hat sich in den vergangenen Jahren drastisch verschlechtert. Seitens der Polizei
wurde bereits im April 2005 der marode Belag bemängelt. Die teilweise extremen Fahrbahnune-
benheiten stellen insbesondere für Zweiradfahrer eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Die Busli-
nien, die über die Dorffeldstraße geführt werden, sorgen außerdem für eine erhebliche Belastung
und einen stärkeren Verschleiß der Fahrbahn. Die Straße muss deshalb grundlegend erneuert
werden.
Vor dem Umbau werden teilweise Kanal-, Strom- und Wasserleitungen und stellenweise die Haus-
anschlüsse durch die Versorgungsträger und das Tiefbauamt erneuert.
Durch die umfangreichen Arbeiten sowohl im Gehweg- als auch im Fahrbahnbereich ist es wirt-
schaftlich am sinnvollsten, die Fahrbahn komplett neu aufzubauen und sie den aktuellen Belastun-
gen gemäß auszubauen. Ebenso werden die Gehwege in großen Bereichen neu hergestellt. Die
Erneuerung nur der Deckschicht würde den Zustand der Fahrbahn nur für kurze Zeit scheinbar
verbessern.
Die Gehweg- und Fahrbahnbreiten bleiben wie im jetzigen Bestand bestehen. Die Bushaltestellen
„Dorffeldstraße“ werden durch einen Niederflurbusbordstein barrierefrei umgebaut. Die stadtein-
wärtige Bushaltestelle wird vor das Haus Nr. 21 gelegt, um eine ausreichende Wartefläche für
Fahrgäste und für die vorhandene Wartehalle zu schaffen. Die stadtauswärtige Haltestelle bleibt
weiterhin vor Haus Nr. 26. In Höhe der Haltestellenschilder werden Aufmerksamkeitsfelder für
Blinde und sehbehinderte Menschen gepflastert.
Die Dorffeldstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Zur Verdeutlichung dieser Zone wurden
Freiburger Kegel aufgestellt und Parkstände markiert, die die Verkehrsberuhigung unterstützen
sollen.
Durch den Umbau der Dorffeldstraße können diese provisorischen Parkstände durch bauliche
Maßnahmen ersetzt und optisch harmonischer in den Straßenraum eingefügt werden. So entste-
hen zwischen der Roxeler Straße und der Paul-Gerhardt-Straße 14 Längsparkplätze im Straßen-
raum.
Die Beleuchtung wird verdichtet, es werden 5 neue Leuchten aufgestellt. Die Verdichtung der Be-
leuchtung ist erforderlich, da die derzeitigen Abstände der Leuchten zwischen 35 – 80 m betragen
und nicht mehr dem heutigen Standard entsprechen. Geplant ist ein gleichmäßiger Abstand der
Leuchten von ca. 35 m, damit die Dorffeldstraße, die auch als Schulweg benutzt wird, optimal aus-
geleuchtet ist.
Die geplanten Verbesserungen an den Teileinrichtungen Fahrbahn, Parkstreifen, Gehwege und
Straßenbeleuchtung im Rahmen des geplanten Ausbaues der Dorffeldstraße sind beitragsauslö-
send im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträ-
gen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaß-
nahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. zur Zeit geltenden Fassung wird die Dorffeld-
straße als Haupterschließungsstraße eingestuft.
Die beitragsfähigen Kosten für die Verbesserungen der Teileinrichtungen belaufen sich nach einer
vorläufigen Beitragsberechnung auf rd . 578.400,00 €. Bei einer Einstufung der Dorffeldstraße als
Haupterschließungsstraße beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigen mit
60 – 80 % an den Kosten (Fahrbahn = 60 %; Gehwege = 80 %; Parkstreifen = 80 %; Straßenbe-
leuchtung = 70 %). Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 8,29 €.
Musterberechnung voraussichtlicher Straßenbaubeitrag:
Wohngrundstück 600 m² eingeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,0) x 8,29 € = 4.974,00 €
Wohngrundstück 600 m² zweigeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,3) x 8,29 € = 6.466,20 €
Am 19. Oktober 2006 hat es eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema „Ausbau der Dorf-
feldstraße zwischen der Roxeler Straße und der Paul-Gerhard-Straße“ gegeben.
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Auf dieser Veranstaltung und in weiteren Gesprächen wurden folgende Eingaben zur Planung ge-
macht:
1. Der vorgeschlagenen neuen Stellplatzanordnung in der Fahrbahn wird seitens einiger
Bürger nicht zugestimmt. Die Lage der Längsparkstände vor Haus Nr. 8 soll erhalten
bleiben.
Die von der Verwaltung vorgestellte Planung schlägt vor, die 3 vorhandenen und durch Markierung
und Freiburger Kegel abgegrenzten Stellplätze vor Haus Nr. 8 auf die andere Straßenseite zu le-
gen, um durch das Element des versetzten Parkens die Tempo-30-Zone der Dorffeldstraße zu
unterstreichen. Ein ungehemmtes Durchfahren in Richtung Roxeler Straße wäre nicht mehr mög-
lich, Geschwindigkeiten müssen reduziert werden. Gleichzeitig ermöglichen die baulich angelegten
Stellplätze die Einengung der Fahrbahn auf eine Breite von 3,50 m. Fußgänger können an diesen
Stellen die Fahrbahn der Dorffeldstraße sicher queren. Stellplätze entfallen durch die baulich aus-
gebildeten Stellplätze nicht.
Folgende 3 Varianten wurden diskutiert:
1 a) Die Verwaltung wird den jetzigen Zustand mit Kegeln und Markierung wieder herstellen.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Wiederherstellung gemäß jetzigem Bestand ist aus Sicht
der Verwaltung weniger geeignet. Die Anordnung der markierten Stellplätze ist nur auf der
westlichen Fahrbahnseite. Es ist trotz der Tempo-30-Zone ein schnelles Fahren in Richtung
Roxeler Straße möglich. Querenden Fußgängern bieten die Markierungen und Kegel weni-
ger Schutz beim Aufstellen zum Überqueren der Fahrbahn.
1 b) Die Verwaltung wird die jetzige Lage der Stellplätze beibehalten und diese zur besseren
Querungsmöglichkeit für Fußgänger baulich gestalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Diese Umsetzung ist weniger geeignet. Ein schnelles Fah-
ren in Richtung Roxeler Straße ist weiterhin möglich.
1 c) Die Verwaltung wird die Planung wie vorgestellt umsetzen. Die Parkstände werden auf bei
den Fahrbahnseiten baulich erstellt.
Stellungnahme der Verwaltung: Diese Umsetzung ist sehr geeignet, die verkehrsplaneri-
schen und städtebaulichen Ziele zu erreichen.
2. Der vorgeschlagenen neuen Lage der Bushaltestelle „Dorffeldstraße“ Fahrtrichtung
„Roxel Post“ vor Haus Nr. 21 wird seitens der Bürger nicht zugestimmt.
Die derzeitige Einstiegssituation für alle Busfahrgäste stellt sich folgendermaßen dar: Die Fahrgäs-
te stehen auf einem ca. 1,50 m schmalen Gehweg, um auf den Bus zu warten. Fußgänger müssen
auf die Straße ausweichen, um den Haltestellenbereich passieren zu können. Menschen mit Be-
hinderungen aber auch Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren und auch Kinder, die mit ihrem
Fahrrad noch den Gehweg nutzen dürfen, haben mit diesem „Ausweichen“ Probleme und bringen
sich in gefährliche Situationen.
Die vorhandene Wartehalle steht schon fast außerhalb des Haltestellenbereiches.
Die Haltestellen in beiden Fahrtrichtungen liegen direkt gegenüber. Halten dort zeitgleich 2 Busli-
nien in unterschiedlichen Fahrtrichtungen, so ist ein Durchfahren der Einsatzfahrzeuge der Feuer-
wehr unmöglich. Das Erreichen einer Einsatzstelle ist somit, unter Beachtung der angestrebten
Hilfsfristen, nicht ausreichend sichergestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Haltestelle vor Haus Nr. 21 zu verlegen. Der neue Standort bietet
die Möglichkeit, die Wartehalle optimal zum Buseinstig zu positionieren und die Haltestelle mit ei-
nem 16 cm hohen Niederflurbusbordstein auszustatten, der einen nahezu barrierefreien Einstieg in
die Busse bietet. Erstmalig wird eine Wartefläche für Fahrgäste geschaffen, die genug Raum bie-
tet, dass auch Fußgänger, die den Haltestellenbereich passieren, bequem den Gehweg nutzen
können. Für Blinde und sehbehinderte Menschen erleichtert ein Aufmerksamkeitsfeld aus Natur-
steinpflaster das Auffinden des Haltestellenmastes. Die mit 153 Einsteigern pro Tag recht stark
frequentierte Einstiegshaltestelle kann durch die Umlegung behindertenfreundlich umgebaut wer-
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den. Der alte Wartehallenstandort könnte zum Aufstellen von Fahrradständern genutzt werden.
Durch die Verlegung der Haltestelle entfallen ca. 2 PKW-Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum.
Folgende 5 Varianten wurden diskutiert:
2 a) Die jetzige Haltestellenlage soll beibehalten werden.
Stellungnahme der Verwaltung: Dieser Vorschlag wird seitens der Verwaltung abgelehnt.
Aus Sicht der Feuerwehr wird bei anstehenden Umbauten in der Dorffeldstraße die Umle-
gung der Haltestelle gefordert, von der Polizei und den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke
empfohlen. Die Einstiegssituation für Fahrgäste des ÖPNV ist unbefriedigend.
2 b) Die Haltestelle soll vor Haus Nr. 17 gelegt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Dieser Standort wird seitens der Verwaltung abgelehnt. Um
die Haltestelle in erforderlicher Länge von 18 m ausbauen zu können, werden ca. 3 Stellplät-
ze im vorhandenen Parkstreifen entfallen. Die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Münster leh-
nen einen weiter nach Norden vorgeschlagenen Standort wegen der unausgewogenen Hal-
testellenabstände ab. Zudem haben die Bewohner des Hauses Nr. 17 Balkone zur Straßen-
seite, die als Außenwohnbereich genutzt werden. Ein An- und Abfahren der Busse wird den
Erholungswert dieser Balkone einschränken.
2 c) Die Haltestelle soll vor den Parkstreifen gegenüber Haus Nr. 34 in Höhe der Glascontainer
gelegt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Dieser Standort wird seitens der Verwaltung abgelehnt. Im
Bereich des Parkstreifens gegenüber Haus Nr. 34 sind jetzt keine Umbauten geplant. Sollte
die Haltestelle dorthin verlegt werden, entstehen durch den zusätzlichen Umbau Mehrkosten,
die auf alle Eigentümer umgelegt werden. Es entfallen 3 PKW-Stellplätze. Die Verkehrsbe-
triebe der Stadtwerke Münster lehnen einen weiter nach Süden vorgeschlagenen Standort
wegen der unausgewogenen Haltestellenabstände ab.
2 d) Die Haltestellenlage soll vorerst beibehalten werden und dann verlegt werden, wenn der Be-
reich der Querparkstreifen (gegenüber Haus Nr. 34) ausgebaut werden muss.
Stellungnahme der Verwaltung:
Dieser Vorschlag wird abgelehnt. Aus Sicht der Feuerwehr
wird bei den jetzt anstehenden Umbauten in der Dorffeldstraße die Umlegung der Haltestelle
gefordert, von der Polizei und den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke empfohlen.
Würde der Umbau zeitlich verschoben, ist der Wegfall von Fördermitteln für den behinder-
tenfreundlichen Umbau möglich. Es ist nicht si cherzustellen, dass die Fördermittel in Höhe
von 80 % der Baukosten auch noch in den kommenden Jahren gewährt werden. Auch diese
Kosten von ca. 15.000 € müssten dann anteilig auf die Anlieger umgelegt werden.
2 e) Die Verwaltung wird die Planung wie vorgestellt umsetzen. Die Haltestelle „Dorffeldstraße“
Fahrtrichtung „Roxeler Straße“ wird vor Haus Nr. 21 gelegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Diese Umsetzung ist sehr geeignet, die verkehrsplaneri-
schen und städtebaulichen Ziele zu erreichen.
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist für das Jahr 2007 geplant.
i.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Dorffeldstraße
- Roxeler Straße
- Paul-Gerhardt-Straße 14
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0543/2006/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 28.11.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37