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2096/2018

Beantwortung der mündlichen Anfragen im Ausschuss Umwelt und Grün am 29.05.2018 zu TOP 4.1 - Ersatzbeschaffung von 3 LKW 18 t mit Ladekran im Bereich "Stadtgrün"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 21.06.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 21.06.2018, TOP 8.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4232 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671/4 
 
Vorlagen-Nummer 21.06.2018 
 2096/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 21.06.2018 
 
Beantwortung der mündlichen Anfragen im Ausschuss Umwelt und Grün am 29.05.2018 zu 
TOP 4.1  - Ersatzbeschaffung von 3 LKW 18 t mit Ladekran im Bereich "Stadtgrün" 
1. RM Herr Brust erkundigt sich, ob für diese Fahrzeuge Abbiegeassistenten vorgesehen sind oder 
müsse ein Änderungsantrag gestellt werden. 
 
2. RM Herr Walter möchte wissen, warum die Fahrzeuge gekauft und nicht geleast werden und wie 
sie angetrieben werden. 
 
3. SE Herr Pergande fragt, ob ein Antrieb mit Biodiesel möglich sei. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu 1.: 
 
Herr Brust bat um Informationen, welche städtischen Fahrzeuge bereits mit Abbiegeassistenten oder 
Kamerasystemen ausgerüstet sind. Hintergrund war und ist, das Risiko derart tragischer Unfälle wie 
der am 28.05.2018 minimieren zu können. 
 
Bei 67 werden seit 2014 alle neuen Nutzfahrzeuge und LKW, die einen komplexen unüberschauba-
ren Aufbau besitzen, mit Rückfahrkameras ausgestattet. Dies betrifft z.B. die Werkstattwagen der 
Schreinerei, die LKW mit Ladekran oder auch die Hakenlift-Containerfahrzeuge. Die LKW mit Tele-
skop-Arbeitsbühne aus 2013 sind dagegen noch ohne Rückfahrkamera ausgestattet, da sich hier der 
Arbeitskorb im eingefahrenen Transportzustand noch hinter dem eigentlichen Fahrzeug befindet. In 
diesem Bereich Baumpflege sind die Mitarbeiter allerdings angewiesen Rückwärtsfahrten ausschließ-
lich mit einem Einweiser zu tätigen. Alle LKW bei 67, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 
7,49 t besitzen sind heute schon grundsätzlich mit Zusatzspiegeln ausgerüstet, die den toten Winkel 
minimieren. Abbiegeassistenten oder zusätzliche Kamerasysteme zur Minimierung des Unfallrisikos 
sind bei 67 derzeit nicht verbaut. Der in 2014 beschaffte 18 t LKW mit Ladekran aus der rechtsrheini-
schen Baumpflegegruppe wird aber noch im Sommer 2018 mit einem Rundumsicht-Kamerasystem 
(360°) sowie einem Abbiegeassistenten mit optischem und akustischem Warnsignal ausgerüstet. Die 
3 LKW 18 t mit Ladekran, deren Ersatzbeschaffung der Ausschuss für Umwelt und Grün am 
29.05.2018 zugestimmt hat, werden planmäßig mit einem weiter gereiften Sicherungssystem ausge-
rüstet und beschafft. 
 
zu 2.: 
 
Auf die Frage von RM Walter, warum die LKW nicht geleast werden, wird darauf hingewiesen, dass 
abgesehen von den höheren Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Fahrzeughersteller zu finden 
wäre, der Fahrzeuge mit derart speziellen Spezifikationen im Leasing-Verfahren bereitstellen würde. 
Selbst bei der Ersatzbeschaffung des o.g. genannten LKW in 2014 gaben lediglich 2 Lieferanten ein 
Verkaufsangebot ab. Ferner sprechen die relativ kurzen Abschreibungszeiträume und guten Wieder-

2 
 
verkaufserlöse gegen das Leasen derartiger Fahrzeuge. 
 
zu 3.: 
 
SE Herr Pergande fragte in der Ausschusssitzung, ob ein Antrieb mit Biodiesel möglich sei: Grund-
sätzlich wäre es denkbar, eine Reihe der Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit Biodiesel zu betrei-
ben. Da dieser Kraftstoff jedoch ähnlich wie Bio-Hydrauliköl wesentlich aggressiver als herkömmlicher 
Dieselkraftstoff ist, müssten zuvor alle betreffenden Motoren, sofern möglich, aufwendig mit anderen 
resistenten Dichtungen ausgerüstet werden. Ferner müssten wir aus logistischen Gründen Tankstel-
len auf oder in der Nähe unserer Betriebshöfe einrichten, was nur mit zusätzlichen finanziellen und 
Organisatorischen Aufwänden möglich wäre. 
 
Hinsichtlich Nutzfahrzeuge mit Gasantrieben kann an dieser Stelle noch einmal festgestellt werden, 
das der Anbieterkreis derartiger Fahrzeuge einerseits sehr klein ist und damit keinen oder kaum 
Wettbewerb zulässt. Zum anderen führen unsere Sonderaufbauten in der Regel dazu, dass kein An-
bieter diese Spezifikationen erfüllen kann, was eine telefonische Marktsichtung zu Gas betriebenen 
LKW in der vergangenen Woche wieder bestätigte. Sollte der Markt in Einzelfällen dann doch Gas 
betriebene Nutzfahrzeuge anbieten, sind diese nach wie vor nur mit höheren Anschaffungskosten zu 
bekommen. 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2096/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
21.06.2018
Erstellt
18.06.2018 14:49