Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe der Planungsleistungen für die Maßnahme „Umgestaltung der Hauptstraße (Porz) von Steinstraße bis Mühlenstraße“ aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet „Soziale Stadt Porz“ sowie B
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2026/2020 vom 17.08.2020
Stand: Am 10.09.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 3 - Stellungnahme Rechnungsprüfungamt
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/ 2 14 22.04.2020 143 Herr Jünger 22105 66 Verkehrsanlagenplanung Hauptstraße Köln-Porz von Steinstraße bis Poststra- ße/Mühlenstraße Hier: Bedarfsprüfung für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen RPA-Nr. 2020/0592 Kosten eingereicht: 431.919,74€ (netto) bzw. 513.984, 49€ (brutto) Kosten bestätigt: siehe Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 14.04.2020 legt 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung – die Bedarfsprü- fung für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen zur Verkehrsanlagenplanung der Haupt- straße Köln-Porz von der Steinstraße bis zur Poststraße/Mühlenstraße dem Rechnungsprü- fungsamt erneut zur Prüfung vor. Bereits im April 2019 wurde in gleicher Sache durch 66 eine Bedarfsprüfung vorgelegt. Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen, vorbehaltlich der amtsintern abgeschlos- senen Bedarfsprüfung, keine grundsätzlichen Bedenken. Darüber hinaus sind bei der Prüfung folgende Punkte aufgefallen: Einen Sichtvermerk des Dez. III kann ich den Unterlagen nicht entnehmen. Die anrechenbaren Kosten wurden gegenüber der Erstvorlage von 120,-€/qm auf 200€/qm (netto) erhöht. Begründet wird dies mit Wettbewerbsergebnissen eines anderen Projektes. Inwiefern hier die Vergleichbarkeit gegeben ist, kann den Unterlagen nicht entnommen wer- den. Empfehlungen: Ich empfehle schon mit Einleitung des Vergabeverfahrens eine Baukostenobergrenze festzu- legen. Neben der Möglichkeit die Honorare nun dem Wettbewerb unterstellen zu können, bitte ich auch weiterhin die besonderen Leistungen, die Nebenkosten sowie die Umbauzuschläge dem Wettbewerb zu unterstellen Bezüglich der Leistungsbeschreibung empfehle ich die HVA-F, sowie deren Mustertexte zu verwenden. Da die dezentrale Nachtragsbearbeitung seit 01.01.2020 auf die Fachämter übertragen wur- de und mit einem entsprechenden Wissensaufbau begonnen wird, empfehle ich die beson- dere Leistung der Nachtragsbearbeitung derzeit noch extern zu vergeben. Durch die deutli- che Erhöhung der anrechenbaren Kosten und einem Wettbewerb bei den Honoraren gehe ich davon aus, dass es durch eine Beauftragung der besonderen Leistung der Nachtragsbe- arbeitung zu keiner nennenswerten Steigerung der Planungskosten kommen wird. $QODJH Anlage 3 - 2 - Im Weiteren gehe ich davon aus, dass das Gestaltungshandbuch der Stadt Köln bereits in den Vergabeunterlagen berücksichtigt wird. Gerne können die vorgenannten Punkte in einem persönlichen Gespräch näher erläutert werden. Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2026/2020 Freigabedatum 17.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Vergabe der Planungsleistungen für die Maßnahme „Umgestaltung der Hauptstraße (Porz) von Steinstraße bis Mühlenstraße" aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet „Soziale Stadt Porz„ sowie Beschluss zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen investiven Verpflichtungsermächtigung und Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen- hier: Finanzstelle 6601-1201-7-1065, Hauptstraße (Porz) von Steinstraße bis Mühlenstraße Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat erkennt den Bedarf für die Planung (Leistungsphasen 1 – 9, ohne Lph. 4 und 7, inklusive der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der örtlichen Bauüberwachung) zur Umgestaltung der Haupt- straße von Steinstraße bis Mühlenstraße aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet „Soziale Stadt Porz Mitte“ (Maßnahme 1.02) mit Planungskosten in Höhe von 514.000 € an. Gleichzeitig beauftragt der Rat die Verwaltung, das Vergabeverfahren zur Beauftra- gung eines externen Ingenieurbüros (Generalplaner) einzuleiten und eine entsprechende Öffent- lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Des Weiteren beauftragt der Rat die Verwaltung, die Maßnah- me bei der Bezirksregierung Köln zur Förderung nach den Richtlinien zur Förderung des kommu- nalen Straßenbaus anzumelden. 2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Ver- pflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 434.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (115.000 € in 2022, 60.000 € in 2023 und 259.000 € in 2024) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-7-1065, Hauptstraße Porz, Teilplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen. Die Bereitstellung der benötigten Kassenmittel bei der gleichen Finanzstelle für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 20.000 € und für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 60.000 € erfolgt durch außerplanmäßige Umbuchungen im Rahmen der Bewirtschaf- tung. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine veranschlagte, aber nicht benötig- te Verpflichtungsermächtigung im gleichen Teilfinanzplan zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0- 1088, Ost-West-Achse. Aus dieser Finanzstelle erfolgt auch die Deckung für die benötigten Kas- senmittel in den Jahren 2020 und 2021. 3. Der Rat beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 20.000 € für das Haushaltsjahr 2020 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601- Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 Verkehrsausschuss 01.09.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 1201-7-1065, Hauptstraße Porz, Teilplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen, für die Mitwir- kung eines externen Ingenieurbüros zur Vorbereitung der Vergabe an den Generalplaner mit den Leistungsphasen 1-9 (ohne Lph. 4 und 7). 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 514.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja wird geprüft % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 10.280 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten wird geprüft € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Anlass Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz-Mitte wurde am 27.09.2018 vom Rat be- schlossen (Vorlagen-Nr.: 1061/2018) und liegt der Bezirksregierung Köln sowie dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) zum Zweck der Anerkennung vor. Die Umgestaltung der Hauptstraße (Porz) von Steinstraße bis Mühlenstraße mit im ISEK veran- schlagten Gesamtkosten in Hohe von rd. 3.528.000 € brutto ist Bestandteil des ISEK Porz-Mitte (Maßnahme 1.02). Aktuell zeichnet sich eine Anpassung des prognostizierten Kostenorientierungswertes auf rd. 5.355.000 € brutto ab, die sich aus den Ergebnissen des freiraumplanerischen Wettbewerbs für Porz- Mitte ergeben haben und in erster Linie auf die Erhöhung des Quadratmeterpreises zurückzuführen sind. Planungsziel Die Hauptstraße nimmt die Funktion einer örtlichen Haupt- und Umgehungsstraße (L 82) ein und ist gleichzeitig als Geschäftsstraße mit Wohnnutzung einzustufen. Die Hauptstraße ist die einzige direkte 4 Verbindungsstraße zwischen dem Stadtteil Zündorf und der Innenstadt (siehe Anlagen 2.1 bis 2.4). Infolge des überdurchschnittlichen Verkehrs und der Lärmemission ist die Belastung für die Anliege- rinnen und Anlieger sehr hoch. Aus diesem Grund soll der Abschnitt der Hauptstraße von Steinstraße bis zur Poststraße umgestaltet werden mit dem Ziel, die derzeitigen Konflikte zwischen Wohnen/Einkaufen und dem Durchgangsver- kehr mit seiner hohen Verkehrsbelastung unter stadtgestalterischen und funktionalen Ansprüchen aus der angrenzenden Nutzung verträglicher zu gestalten. Die Planungsschwerpunkte für das Umgestaltungskonzept der Hauptstraße umfassen folgende Krite- rien: • Überplanung des Knotens Hauptstraße/Bergerstraße/Rathausstraße. • Einrichtung einer Linksabbiegespur von der Hauptstraße in die Tiefgarage unter dem Friedrich- Ebert-Platz, um eine direkte Zufahrt von Norden kommend zu ermöglichen. • Aufwertung der Fußgängerbereiche. • Anordnung von Schutzstreifen für Radfahrende, die gleichzeitig als Verknüpfungspunkte zum bestehenden Radwegenetz dienen, um somit den Anschluss zum bestehenden Netz zu ermög- lichen. • Ordnung des ruhenden Verkehrs mit zusätzlichen Baumscheiben zwischen den öffentlichen Parkplätzen. • Gestalterische Aufwertung der Fußgängerquerung über die Hauptstraße im Zuge der Bahnhof- straße. Auf der Hauptstraße zwischen Steinstraße und Poststraße sind durchgehende Schutzstreifen für Radfahrende umsetzbar. Auf dieser Grundlage wird gleichzeitig der ruhende Verkehr geordnet. Eine detaillierte Ermittlung hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Parkplätze kann erst nach Fertigstel- lung der Entwurfsplanung vorgelegt werden. Die gestalterische Aufwertung der Hauptstraße durch die Anordnung von Baumstandorten ist punktu- ell möglich, aber abhängig von der Lage der Ver- und Entsorgungsträger. Sofern sich größere Ab- schnitte als geeignet erweisen, werden diese so angeordnet, dass sie einem Alleecharakter entspre- chen. Da die Hauptstraße eine überörtliche Verbindungsfunktion hat und an den bedeutenden Bereich des „Entwicklungskonzeptes - Porz-Mitte“ und des „ISEK Porz-Mitte“ anschließt, bestehen höhere planeri- sche Ansprüche für die Verkehrsanlagen. Eine derart aufwändige Planung ist derzeit mit eigenem Personal nicht realisierbar. Daher ist die Vergabe an ein externes Verkehrsanlagenplanungsbüro vor- gesehen. Weiteres Vorgehen Die Vorbereitung zur Vergabe der Durchführung eines EU-weiten Vergabefahrens für Planungsleis- tungen an ein Ingenieurbüro wird für Ende 2020 angestrebt. Die Auftragsvergabe der Planungsleis- tungsphasen 1-9 (ohne Lph. 4 und 7) an ein Ingenieurbüro und somit auch der Planungsstart werden im ersten Halbjahr 2021 erwartet. Im Rahmen des Planungsprozesses ist eine Bürgerbeteiligung vor- gesehen. Der Abschluss der Entwurfsplanung ist für Ende 2022 eingeplant. Die Ausführungsplanung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 abgeschlossen. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme wird in Abhängigkeit davon frühestens im zweiten Quartal 2025 starten. Kosten Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die extern zu erbringenden Ingenieurleistungen zur Vorbereitung der Vergabe für die Leistungsphasen 1 – 9 (ohne Lph. 4 und 7) inklusive der Öffentlich- keitsbeteiligung sowie der örtlichen Bauüberwachung beträgt rd. 514.000 €. Die Kosten von rd. 514.000 € verteilen sich auf die einzelnen Haushaltsjahre voraussichtlich wie folgt: - 2020: 20.000 € - 2021: 60.000 € - 2022: 115.000 € 5 - 2023: 60.000 € - 2024 ff.: 259.000 € 514.000 € Förderung Da maßgebliche Bestandteile des Straßenkörpers zur Qualitätsverbesserung von verkehrswichtigen Straßen in kommunaler Baulast ausgebaut werden, kann die Maßnahme grundsätzlich nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) als förderfähig eingestuft werden. Eine mögliche Städtebauförderung ist nachrangig und entfällt damit. Anerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt Die Anerkennung des Gesamtbedarfs durch das Rechnungsprüfungsamt liegt vor (2020/0592) und ist als Anlage 3 beigefügt. Finanzierung Die gesamten prognostizierten Planungskosten von rd. 514.000 € sind investiv zu finanzieren. Davon entfallen auf das Haushaltsjahr 2020 ein Bedarf von 20.000 € und auf das Haushaltsjahr 2021 ein Bedarf von 60.000 €. Der restliche Finanzmittelbedarf in Höhe von insgesamt 434.000 € verteilt sich entsprechend der oben dargestellten Zeitplanung auf die Haushaltsjahre 2022 ff. (siehe hierzu den Punkt „Kosten“). Investive Finanzmittel stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601- 1201-7-1065, Hauptstraße Köln-Porz nicht zur Verfügung, da die Mittel ursprünglich in einem Teilfi- nanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik veranschlagt wurden. Um die Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts nicht zu gefährden, ist eine Auftragsvergabe der Planungs- leistungen an den Generalplaner in 2021 zwingend geboten. Zur Vorbereitung dieser Vergabe ist noch in 2020 die Mitwirkung eines Ingenieurbüros ebenfalls durch externe Vergabe erforderlich. Im Haushaltsjahr 2020 werden für die Vorbereitung und Mitwirkung zur Vergabe außerplanmäßige Kassenmittel in Höhe von 20.000 € und im Haushaltsjahr 2021 zur Beauftragung des Generalplaners weitere Kassenmittel in Höhe von 60.000 € bei der o. g. Finanzstelle benötigt. Die Bereitstellung die- ser Mittel erfolgt durch außerplanmäßige Umbuchungen im Rahmen der Bewirtschaftung. Die De- ckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im gleichen Teilfinanzplan aus der Finanz- stelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse. Die dort veranschlagten Mittel werden in den Jahren 2020 und 2021 nicht in voller Höhe benötigt. Darüber hinaus ist für die externe Vergabe der Ingenieurleistungen (Generalplaner) die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten der Jahre 2022-2024 in Höhe von insgesamt 434.000 € erforderlich. Die Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 115.000 €, im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 60.000 € und im Haushaltsjahr 2024 ff. in Höhe von 259.000 € benötigt. Die Deckung erfolgt durch eine veranschlagte, nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe im gleichen Teilfinanzplan bei Finanz- stelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse. Darüber hinaus wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. ein entsprechender An- satz budgetneutral in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 10.280 € berück- sichtigt. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. 6 Anlagen Anlage 1 - Auszug Ratsbeschluss vom 27.09.2018 (Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte) Anlage 2 - Übersichtspläne (Nr. 2.1. – 2.4.) Anlage 3 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes -
Anlage 1 - Ratsbeschluss 27.09.2018 ISEK Porz-Mitte
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Anlage 1 Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 25.10.2018 Auszug aus der Niederschrift der 42. Sitzung des Rates vom 27.09.2018 öffentlich 10.9 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Sozia- le Stadt" Porz Mitte 1061/2018 Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Die Linke., der Gruppe BUNT sowie von Herrn Wortmann (Freie Wähler Köln) AN/1368/2018 I. Abstimmung über den Änderungsantrag Der Faktionen SPD und Die Linke., der Gruppe BUNT und RM Wortmann (Freie Wähler Köln) Beschluss: Der Beschlussvorschlag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Stadtentwick- lungsausschusses vom 20.09.2018 wird in Sachen Bebauung des Areals an der Friedrichstraße/Philipp-Reis-Straße - Arbeitstitel: Glashüttenstraße – (Anlage 8, 1. Beschluss) wie folgt geändert: 1. Die von der Verwaltung beabsichtigte Wohnbebauung an der Friedrichstra- ße/Philipp-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) (vgl. Wohnungsbauprogramm 2015) wird weiter befürwortet. 2. Der Rat beschließt daher die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs 74339/04 entsprechend der Beschlussvorlage 0928/2018. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur schnellen Schaffung von preiswertem Wohnraum und zur weiteren Stabilisierung des Quartiers die Direktvergabe der Grundstücke an einen Bestandhalter zu prüfen, z.B. an die GAG Immobi- lien AG, Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) oder Woh- nungsbaugenossenschaften. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der Gruppe BUNT und Herrn Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt. 2 II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des Stadtentwicklungsaus- schuss vom 20.09.2019 (Anlage 8) und der Bezirksvertretung 7 (Porz) vom 11.09.2018 (Anlage 7) Beschluss: 1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteili- gungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in ei- nem Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund 14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen umzusetzen. B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vor- zulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu in- formieren. C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. 3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzie- rung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfs- planung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Be- zirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten För- derzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Ge- samtkosten der jeweiligen Maßnahmen. 4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderli- che Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah- lungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im Haushaltsplan- entwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die ent- stehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen. 5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt 3 der Stadt Köln bekanntzumachen. Beschlussergänzung der BV Porz (gem. Anlage 7, Pkt. A): A) Die von der Verw altung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) w ird abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gew erbe/ Erholung/Sport und Freizeit vorgehalten w erden. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgenden übrigen Anre- gungen der BV Porz zu prüfen: B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort zum schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut w erden. C) Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert w erden. Sollte eine Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei w erdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten. D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die Anteile der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen. E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm zum Breitbandausbau mit aufgenommen w erden. Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und Entw icklungsfunktion w ahrnehmen. F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten Maßnahmen: 1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte- grierten Stadtentw icklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufge-nom men w urden und zw ecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge- deckt w erden sollen, w ie z.B.: ▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69): Erw eiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schw ierigen Elternhäuser, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstal- tung sozial, präventiver und integrativer Kultur ▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94): Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über An- träge an das Citymanagement und deren Beschluss über die Be- zirksvertretung Porz verteilt und begleitet w erden. ▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts - und Servicestation (S. 60) 2) Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet w erden, damit eventuelle Fußgän- gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notw endige Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum-fänglich für den Radverkehr freigegeben w erden. Geprüft w erden soll, ob der Fußgängerüberw eg Karl-/Hauptstraße möglichst 4 nach Norden verlegt w erden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der Karlstraße besser abfließen kann. 3) Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte: Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt w erden um die Prüfung eines Was- serspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder. 4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm: Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit aufgenommen w erden. 5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment: Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmal- schutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon in Erw ägung gezogen w erden. 6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt: Folgende Ergänzung zur Umsetzung w ird aufgenommen: eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte, Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver w erden, neue, einheitliche Stadtmöbel, Symmetrie in der Fußgängerzone, Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen, Pflanzung von Bäumen. Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch ent- fernen der Pflanzbeete 7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz: Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz: Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch die Bezirksvertretung Porz. Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der Emp- fehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten Bürger- beteiligung um folgende Punkte zu ergänzen: • Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein problembehaftetes Planungsgebiet w ie Porz-Mitte sollen sozial-integrative Maßnahmen sow ie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert w erden. Dazu sollen w ie bei Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt w erden. • Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung fin- den, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt w erden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. 5 • Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard Porz realisiert w erden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreicht. Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der Fraktio- nen für ein solches Angebot genutzt w erden können. Für die w egfallenden Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verw altung w ird gebeten, w ei- tere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zw ischen Rathausstraße und Bennauer Stra- ße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gastro- nomie zu aktivieren. • Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sow ie der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal nördlich der Karlstraße verbleiben. • Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt w ird in das ISEK aufgenommen. • Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet w erden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Anlage 2_Übersicht Planungsraum (Neufassung)
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Anlage 2
Beratungsverlauf
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