1662/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Caroline Kirsch aus der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung von Frauen und Männern vom („Session-Nr. der Anfrage“) betreffend „Betrefftext“Gender PayGap im Vorstand der KVB
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 26.05.2023 1662/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 12.06.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Caroline Kirsch aus der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung von Frauen und Männern vom 11.05.2023 betreffend Gender PayGap im Vorstand der KVB Im Rahmen der 16. Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 11.05.2023 hat Frau Carolin Kirsch (SPD-Fraktion) in Bezug auf eine Berichterstattung in der Kölnischen Rundschau über die Gehaltsunterschiede zwischen der weiblichen Vorständin und den männlichen Vorständen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) angefragt, ob diese der Wahrheit entsprechen und inwieweit sich die Stadtverwaltung verpflichtet fühlt, das Gen- der PayGap in diesem Bereich zu schließen. Die Verwaltung beantwortet die mündliche Anfrage wie folgt: Auf Basis der vom Rat beschlossenen Neufassung des Public Corporate Governance Kodex wird jährlich ein Vergütungsbericht über die Bezüge der Mitglieder der Geschäftsleitungsor- gane erstellt, der auf der städtischen Internetseite veröffentlicht wird. Mit dem Vergütungsbe- richt soll die Bedeutung der Regelungen des Gesetzes zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Land Nordrhein-Westfalen nochmals unterstrichen werden. Für die Jahre 2019 - 2021 weist die KVB folgende Vergütungen aus: Gez. Prof. Dr. Diemert 2 Name des Mitglieds des Geschäftsführungsorgans Jahr Fest- vergütun g variable Vergütung Sach- und sonstige Bezüge Gesamt- vergütung Aufwand für Alters- versorgung abs. in % 2019 273.200 83.100 36.400 392.700 19.900 5,3% 442.500 2020 279.200 98.900 37.900 416.000 23.300 5,9% 398.900 2021 279.200 69.500 37.900 386.600 -29.400 -7,1% 481.100 2019 - - - - - - - 2020 - - - - - - - 2021 - - - - - - - 2019 226.300 0 7.000 233.300 - - 216.200 2020 276.400 74.500 9.100 360.000 126.700 54,3% 270.000 2021 276.400 69.500 9.100 355.000 -5.000 -1,4% 305.400 2019 180.100 83.100 8.600 271.800 -90.700 -25,0% 0 2020 - - - - - - - 2021 - - - 2019 - - - - - - - 2020 83.700 - 2.800 86.500 - - 126.600 2021 251.200 23.200 7.800 282.200 195.700 226,2% 307.000 2019 273.200 83.100 16.900 373.200 5.400 1,5% 535.500 2020 279.200 98.900 19.100 397.200 24.000 6,4% 441.600 2021 279.200 69.500 19.100 367.800 -29.400 -7,4% 520.600 2019 1.271.000 -223.000 -14,9% 1.194.200 2020 1.259.700 -11.300 -0,9% 1.237.100 2021 1.391.600 131.900 10,5% 1.614.100 Geschäftsführung gesamt Veränderung Gesamtvergütung zum Vorjahr Peter Densborn (seit 01.06.2013) Jürgen Fenske (bis 31.12.2018) Stefanie Haaks (seit 01.03.2019) Peter Hofmann (bis 31.08.2019) Dr. Thomas Schaffer (seit 01.09.2020) Jörn Schwarze (seit 25.10.2010) Die Aufstellung verdeutlicht, dass die Vergütungsstruktur bei der KVB keine geschlechterspe- zifische Differenzierung aufweist. Unterschiede ergeben sich lediglich, wie bei allen Vorstän- den im SWK-Konzern, zwischen der ersten und den folgenden Bestellperioden des jeweiligen Vorstandsmitgliedes. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Ausgestaltung der Anstellungsverträge, inkl. der Vergütung der Mitglieder des Vorstandes dem Aufsichtsrat der KVB obliegt.
Auszug aus der Sitzungs vom Ausschuss Gleichstellung von Frauen und Männern vom 11.05.2023
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Geschäftsführung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Herr Neweling Telefon: (0221) 221 26348 Fax: (0221) 221 26462 E-Mail: frank.neweling@stadt-koeln.de Datum: 15.05.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 16. Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 11.05.2023 öffentlich 6.2 Neue mündliche Anfragen (…) Carolin Kirsch verweist auf die Berichterstattung vor einigen Tagen in der Kölnischen Rundschau über die Gehaltsunterschiede zwischen der weiblichen Vorständin und den männlichen Vorständen der KVB. Sie ist irritiert darüber, handelt es sich doch um ein städtisches Unternehmen, und fragt, ob dem tatsächlich so ist, und inwieweit sich die Stadtverwaltung verpflichtet fühlt, das Gender PayGap in diesem Bereich zu schließen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1662/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 26.05.2023
- Erstellt
- 16.05.2023 11:42