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3786/2017

Planungen ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Mülheim; hier: Anfrage von EMT Herrn Nijat Bakis (BV 9) gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates (AN/1770/2017)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.12.2017, TOP 7.2.5.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6571 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Wegm Az 
Vorlagen-Nummer 
3786/2017 
schlussgezeichnet: 01.12.2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017 
Planungen ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Mülheim;  
hier:  Anfrage von EMT Herrn Nijat Bakis (BV 9) gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
(AN/1770/2017) 
Sachverhalt: 
Der ehemalige Güterbahnhof in Köln-Mülheim stellt eine großflächige und bedeutende Konversions-
fläche für die städtebauliche Entwicklung Mülheims dar und liegt seit 1982 brach. Mit dem Einlei-
tungsbeschluss im März 2015 wurde das Ziel formuliert, einen Bebauungsplan-Entwurf für gewerbli-
che Nutzungen zu entwickeln. Ein entsprechendes Planungskonzept wurde im Rahmen eines städte-
baulichen Werkstattverfahrens erarbeitet. Im Vorfeld des Wettbewerbs wurden erste Voruntersuchun-
gen zum Verkehr, Lärm, Baumbestand und Altlasten durchgeführt. Die Ergebnisse flossen als Rah-
menbedingungen in die Wettbewerbsauslobung. So machte zum Beispiel das Lärmgutachten deut-
lich, dass durch die östlich und nördlich direkt angrenzenden Gewerbe- und Industriebetriebe sowie 
die Emissionen vom Schienenverkehr das gesamte Plangebiet insbesondere in der Nacht so stark 
belärmt ist, dass wohnbauliche Nutzungen kaum zu realisieren wären. Es wurde daher ein Konzept 
für ein Büroquartier entwickelt, das die sensible Nutzung Wohnen nicht vorsieht. Zur Belebung des 
Quartiers sind Hotels (planungsrechtlich eine gewerbliche Nutzung) und gastronomische Nutzungen 
geplant. 
Das Planungskonzept ist Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 70480/12 mit dem Arbeitstitel 
„Ehemaliger Güterbahnhof“ in Köln-Mülheim. Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens wurden weiter-
gehende Untersuchungen zu allen zu berücksichtigenden Belangen durchgeführt – unteranderem 
auch zum Verkehr und Lärm. Die Ergebnisse der Voruntersuchungen wurden dabei bestätigt. Unter 
Berücksichtigung auch der andern umliegenden Entwicklungen sind die Straßen und Knotenpunkte in 
der Umgebung ausreichend leistungsfähig um die Mehrverkehre aufzunehmen. Das Lärmgutachten 
sowie seine Ergänzungsgutachten legen dar, dass nach wie vor nur in sehr wenigen Bereichen des 
Plangebiets Immissionwerte für eine Mischnutzung knapp unterschritten werden können und eine 
rechtssichere und städtebaulich verträgliche Umsetzung dieser sensiblen Nutzung kaum möglich ist. 
Gemäß dem Vorgabenbeschluss vom 28.04.2016 wurde an dem  Planungsziel, nur gewerbliche Nut-
zungen für den Bebauungsplan-Entwurf vorzusehen, festgehalten. Der Bebauungsplan-Entwurf wur-
de entsprechend unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsschritte nach § 3 Absatz 2 
(Öffentliche Auslegung) und § 4 Absatz 2 (Behörden- und Trägerbeteiligung) Baugesetzbuch für den 
Satzungsbeschluss ausgearbeitet. 
 
Zu der Anfrage nimmt 61 wie folgt Stellung: 
 
Frage Nr. 1: 
Geht die Verwaltung weiterhin davon aus, dass dieser zusätzliche Verkehr vom vorhandenen Stra-
ßennetz aufgenommen werden kann und wie soll das möglich sein?

2 
 
Antwort: 
Die angesprochenen Mehrverkehr von 5.500 Kfz/24h berücksichtigen sämtliche relevanten städte-
baulichen Entwicklungen in der näheren Umgebung. Dieser Wert wurde im Sinne einer Worst-Case-
Betrachtung in der Verkehrsuntersuchung für den Prognose-Nullfall und den Prognose-Planfall ange-
setzt. Berücksichtigt worden ist auch die Umsetzung der Verlängerung der Von-Sparr-Straße nördlich 
des Plangebiets (Anfang 2018), die zu einer Entspannung des Knotens Keupstraße/ Clevischer Ring 
führen wird. Die Verkehrsuntersuchung zeigt, dass das vorhandene bzw. im Jahre 2018 fertiggestellte 
Netz in der Lage ist, die Verkehre zu bewältigen.  
 
Frage Nr. 2: 
Falls die angekündigten Verkehrsbeschränkungen auf dem Clevischen Ring Wirklichkeit werden: Auf 
welchen Straßen will die Verwaltung dann den bereits jetzt vorhandenen und den durch die vorgese-
hene Planung hinzukommenden Verkehr unterbringen? 
 
Antwort 
Die Stadt Köln arbeitet derzeit an einem Gesamtkonzept zur Verbesserung der Luftschadstoffsituati-
on. Dazu werden verschiedene verkehrstechnische Maßnahmen, wie z.B. eine veränderte Ampel-
schaltung untersucht. Dies erfolgt außerhalb der Bauleitplanung und auf räumlich übergeordneter 
Ebene. Erst kürzlich wurde von der Bundesregierung angekündigt, für solche Maßnahmen mehr Gel-
der zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts des vermutlich angespro-
chenen Rechtsstreits (Düsseldorf) wird voraussichtlich erst im ersten Quartal 2018 erfolgen. Das Er-
gebnis ist somit noch offen und vor dem Hintergrund der zuvor beschriebenen Bestrebungen zur Ver-
besserung der Luftschadstoffsituation sind die Konsequenzen im Kölner Stadtgebiet noch nicht klar 
abschätzbar. Potenzielle, aber nicht klar definierbare Verkehrsbeschränkungen können daher nicht 
Gegenstand der verkehrlichen Untersuchungen zum Bebauungsplan sein. 
 
Frage Nr. 3: 
In der Zeitung wird berichtet, dass zu den in der vorliegenden und oben bezeichneten Planung vorge-
sehenen 3000 Büroarbeitsplätzen mit geschätzten zusätzlichen werktäglichen 10.000 Verkehrsbewe-
gungen noch mal 4000 Arbeitsplätze mit einer ungenannten Zahl von zusätzlichen Verkehrsbewe-
gungen kommen sollen. Wie viele zusätzliche Verkehrsbewegungen erwartet die Verwaltung bei ei-
nem zusätzlichen Bau von den genannten 4000 Büroarbeitsplätzen auf dem jetzigen Drösser-
Gelände? 
 
Antwort: 
Der Verwaltung liegt zu dem erwähnten Vorhaben weder eine Bauvoranfrage noch ein Bauantrag vor. 
Vor diesem Hintergrund können leider keine Aussagen zu Verkehrsbewegungen gemacht werden. 
Eine Untersuchung wird voraussichtlich im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich 
sein. 
 
Frage Nr. 4: 
Wo soll dieser zusätzliche Verkehr nach Meinung der Verwaltung fließen? 
 
Antwort: 
Diese Frage würde ebenfalls Gegenstand der zuvor erwähnten Untersuchung sein. 
 
Frage Nr. 5: 
Hält die Verwaltung die Erweiterung des Bürogebietes auf das jetzige Drösser Gelände mit der Schaf-
fung von weiteren 4000 Büroarbeitsplätzen unter diesem Gesichtspunkt für genehmigungsfähig? 
 
Antwort: 
Da wie oben erwähnt der Verwaltung weder Unterlagen zu einer Bauvoranfrage noch zu einem Bau-
antrag vorliegen, kann die Verwaltung hierzu keine fundierte Aussage treffen.  
Der Bebauungsplan Nr. 71489/04 mit dem Arbeitstitel „Schanzenstraße Nord“ in Köln-Mülheim 
(rechtskräftig seit 14.05.2014) setzt für die Flächen ein Gewerbegebiet fest. Eine Büronutzung ist in 
diesem Baugebiet grundsätzlich zulässig.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3786/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.12.2017
Erstellt
30.11.2017 14:45