V/0839/2011
Atelierhaus Speicher 2
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Beschlussvorlage
2917 Zeichen
V/0839/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Atelierhaus Speicher 2 hier: Bestätigung der Empfehlungen der Jury Beratungsfolge 24.11.2011 Kulturausschuss Entscheidung 06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Kulturausschuss bestätigt die Empfehlung der Jury zur weiteren Belegung der Ateliers im Speicher II unter Berücksichtigung der Absage einer Bewerberin wie folgt: Atelier 2.3: Gan-Erdene Tsend für 3 Jahre Begründung: Im Zuge der Vermietung von Ateliers im Speic her 2 stand lediglich eine Entscheidung über ein Atelier mit 96 qm an, das fristgerecht gekündigt wurde. Das Atelier wurde öffentlich ausgeschrie- ben. Insgesamt gingen acht Bewerbungen ein. Wesentliches Kriterium für die Belegung der Ate- liers ist nach den Leitlinien insbesondere die künstler ische Qualität. Die Jury berücksichtigt bei der Entscheidung ferner die wirtschaftlichen Voraussetzungen, den Bezug der Künstler/-innen zur Stadt Münster, sowie die Vielfalt unterschiedl icher Kunstrichtungen im Blick auf die Zielsetzung des gesamten Hauses. In der Vergabejury für die Künstlerateliers sind vertreten: 1. Prof. Maik Löbbert (Kunstakademie Münster) 2. Katja Schröder (Westfälischer Kunstverein Münster) 3. Renate Puvogel (Kritikerin, Aachen) 4. Dr. Gail Kirkpatrick (Kulturamt, Ausst ellungshalle zeitgenössische Kunst Münster) Die Jury hat vorgeschlagen, Frau Anastasiya Nesterova das Atelier anzubieten und Herrn Tsend auf einen Nachrückerplatz zu setzen. Auf diesen Bewerber soll zurückgegriffen werden, falls die ausgewählte Bewerberin das Atelierangebot nicht annimmt, aus anderen Gründen das Mietver- hältnis nicht zustande kommt, oder falls Ateliers bis zur nächsten geplanten Ateliervergaberunde in Vorlagen-Nr.: V/0839/2011 Auskunft erteilt: Herr Hengstmann Ruf: 492 41 05 E-Mail: Hengstmann@stadt-muenster.de Datum: 31.10.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0839/2011 2012 frei werden. Frau Nesterova hat nun mitgeteilt, dass sich für sie im kommende Frühjahr kurzfristig größere Ausstellungsprojekte ergeben haben und daher eine Anmietung eines großen Ateliers zurzeit nicht leistbar ist. Stattdessen beabsichtigt sie, sich im nächsten Jahr um ein kleineres Atelier erneut zu bewerben. Weiteres Verfahren Nach den g enannten Leitlinien erfolgte das Atelierangebot durch das Kulturamt an die ausgewähl- ten Bewerber/-innen vorbehaltlich der Zustimmung der Wohn + Stadtbau GmbH zum Mietvertrags- schluss und der anschließenden Bestätigung durch den Kulturausschuss. Die Mietvertragsgesprä- che zwischen der Wohn + Stadtbau GmbH und den Künstlern/-innen müssen erst noch geführt werden. Im Sinne der Verlässlichkeit und auch der Sicherheit für die Künstler/-innen bestätigt der Kulturausschuss die Entscheidungen vorab. I. V. gez. Dr. Hanke
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0839/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.10.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37