0580/2017
Gewaltschutz für Kinder in Flüchtlingsunterkünften: Bewirbt sich Köln für Koordinatorenstellen? (AN/0027/2017)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
9507 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/56
V/56/562
Vorlagen-Nummer
0580/2017
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017
Integrationsrat 20.03.2017
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 08.06.2017
Gewaltschutz für Kinder in Flüchtlingsunterkünften: Bewirbt sich Köln für
Koordinatorenstellen? (AN/0027/2017)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert seit 2016 sog e-
nannte Koordinatorenstellen in Flüchtlingsunterkünften. Die Koordinatoren entw ickeln und begleiten
die Implementierung und Umsetzung von Schutzkonzept en und Mi ndeststandards für Unterkünfte.
Gleichzeitig sind sie die zentralen Ansprechpartner der Bewohner und Mitarbeiter in den Unterkün f-
ten.
In einer Pressemitteilung vom 04.01.2017 teilten UNICEF und das BMFSFJ mit, dass sie weitere K o-
ordinatorenstellen ausschreiben. 1 Es können sich freie, kommunale und private Träger von Flüch t-
lingsunterkünften für die Stellen bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 10.02.2017. UNICEF b e-
tonte in der Pressemitteilung, dass Kinder und ihre Familien nur so kurz wie mögl ich in Not- und Ge-
meinschaftsunterkünften leben sollten. Solange sich die Kinder aber dort aufha lten müssten, sollten
sie vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden, und der Zugang zu strukturierten „Spiel - und Lern-
angeboten“ solle garantiert werden. Das B MFSFJ fördert jede Stelle mit 40.000 Euro jährlich. Das
BMFSFJ weist in der Pressemitte ilung auch noch einmal auf die Fördermöglichkeiten für Kommunen
hin, wenn diese Unterstützung bei baulichen Schutzmaßnahmen brauchen sollten.
Bereits im Oktober 2015 fragte die Piratengruppe im Rat nach Schutzmaßnahmen für „allei nreisende“
weibliche Flüchtlinge in den Kölner Gemeinschaftsunterkünften und nach Erkenntnissen über Straft a-
ten gegen Frauen, Kinder, geflüchtete Personen mit LSBTI*Q -Hintergrund oder Menschen mi t Behin-
derung in Kölner Flüchtlingsheimen. Die Stadtverwaltung info rmierte in der Antwort vom November
2015 über Vorfälle häuslicher Gewalt.2
Die Piratengruppe im Rat der Stadt Köln bittet, folgende Anfrage zu beantworten:
1. Wie viele Frauen, Kinder, gef lüchtete Personen mit LSBTI*Q -Hintergrund und Menschen mit
Behinderung leben aktuell in Kölner Unterkünften? (Bitte aufschlüsseln nach Alter und Fam i-
1 https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/2017/schutz-in-fluechtlingsunterkuenften/132810
2 https://www.piratenpartei.koeln/wp/wp-content/uploads/2014/10/Beantwortung-Schutz-f%C3%BCr-
alleinreisende-weibliche-Fl%C3%BCchtlinge-in-den-K%C3%B6lner-Gemeinschaftsunterk%C3%BCnften-
Sozialausschuss-26.11..pdf
2
lienstand.)
2. Hat die Stadt Kenntnis von Straftaten gegen Frauen, Mädchen, Kinder, geflücht eten Personen
mit LSBTI*Q-Hintergrund oder Menschen mit Behinderung in Kölner Flüchtlingsheimen seit
der Beantwortung in der Vorlage 3437/2015, und wenn ja, um wie viele Betroffene je Gruppe
und um welche Art von Straftaten handelt es sich? (Bitte auch die Polizei Köln um eine Stel-
lungnahme bitten und Anzahl je Tatbestände gemäß Paragrafen des StGB aufführen)
3. Hat sich die Stadt Köln bereits um die Gelder des BMFSFJ für Stellen beworben und Möglic h-
keiten der Förderung von baulichen Schutzmaßnahmen wahrgenommen, und wenn n icht,
wird sich die Stadt für die neuen Fördergelder bewerben?
4. Gibt es bereits vom Bund geförderte Koordinatorenstellen in Kölner Unterkünften?
5. Welche Maßnahmen zum Schutz von „allein reisenden“ Frauen und Mädchen, geflüchteten
Personen mit LSBTI*Q -Hintergrund oder Menschen mit Behinderung hat die Stadt Köln seit
der Beantwortung in der Vorlage 3437/2015 getroffen?
Antwort der Verwaltung:
zu 1):
Mit Stand vom 31.12.2016 lebten 13.253 Geflüchtete in den Einrichtungen der Stadt Köln. D a-
von waren 2,4% allein reisende Frauen und 2,6% alleinerziehende Frauen. 37 % waren Ki n-
der, die stärksten Altersgruppen sind hier die 6 -10 Jährigen (10,5%), gefolgt von den 11 -16
Jährigen (9,7%) und den 0-2 Jährigen (7,6%). 6,5% sind zwischen 3 und 5 Jahren alt.
Menschen mit LSBTI*Q -Hintergrund werden nicht statistisch erfasst. Es ist selbstverstän dlich
den Flüchtlingen überlassen, sich zur ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung zu
äußern. Informationen der Flüchtlinge hierzu verbleiben ausschließlich bei der betreuenden
Fachkraft der sozialen Arbeit, die mit dem Flüchtling die Möglichkeiten der richtigen Wohnve r-
sorgung bespricht und sobald möglich, umsetzt. Daher kann die Verwaltung die Zahl der
Flüchtlinge mit LSBTI*Q-Hintergrund nur schätzen. Studien gehen allgemein von einem Anteil
von 5-10 % in der Bevölkerung aus. Auf die Flüchtlinge übertragen entspricht dies einer Zahl
von 650 bis 1.300 geflüchteten Menschen mit LSBTI*Q-Hintergrund.
Detaillierte statistische Erfassungen von Behinderungen sind schwierig , da Flüchtlinge auch
hier keine Angaben machen müssen. Viele Behinderungen sind nicht sich tbar und Flüchtlinge
haben keine Schwerbehindertenausweise. Daher kann die Verwaltung die Zahl der Flüchtlinge
mit Behinderung nur schätzen oder sich auf Stichprobenerhebungen stützen. Ende des Jahres
2015 hatten 8,3% der Kölner Bevölkerung eine anerkannte Schwerbehinderung. Auf die
Flüchtlinge übertragen, entspricht dies einer Zahl von aktuell etwa 1.100 Flüchtlingen mit B e-
hinderung. Durch eine Umfrage des Wohnungsam tes zum Stichtag 31.12.2016 konnten 42
untergebrachte Flüchtlinge ermittelt werden, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
zu 2):
Das Amt für Wohnungswesen hat Kenntnisse zu zwei Straftaten, deren Hintergrund eventuell
mit der sexuellen Orientierung der insgesamt drei Betroffenen zusammenhängen könnte. Es
handelte sich in beiden Fällen um körperliche Auseinandersetzungen unter Bewohnern von
Flüchtlingseinrichtungen. In beiden Fällen wurden Maßnahmen ergriffen, die den besonderen
Schutz für die Betroffenen sicherstellen.
Das Polizeipräsidium Köln teilt dazu Folgendes mit:
Im Rahmen von Ermittlungsverfahren werden Daten zur sexuellen Orientierung oder zur Be-
hinderung einer Person grundsätzlich nicht erhoben und können demzufolge auch nicht auto-
matisiert abgefragt werden.
Zur Beantwortung der Frage müssten sämtliche Vorgänge zu Straftaten in Flüchtlingsunter-
3
künften händisch ausgewertet werden, ob sich daraus Hinweise auf die sexuelle Orientierung
oder Behinderung der Opfer ergeben.
Eine derartige Auswertung wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden und das
Ergebnis zudem nicht valide.
zu 3):
Die Stadt Köln bewirbt sich aus personaltechnischen Gründen nicht selbst um Fördergelder
des BMFSFJ, unterstützt jedoch aktiv die Interessensbekundung eines von ihr beauftragten
Betreuungsträgers um eine der Koordinatorenstellen.
Im Zuge des Neubaus von Flüchtlingseinrichtungen werden bauliche Schutzmaßnahmen
grundsätzlich eingeplant, z.B. im Hinblick auf eine Geschlechtertrennung und die Beleuchtung.
Was vor Ort baulich konkret notwendig ist, hängt u.a. von der Nutzungsperspektive eines
Standortes ab und den Bedarfen, die bereits im Rahmen der Belegungssteuerung berücksic h-
tigt werden. Die Prüfung, sowie die etwaige Beantragung und Inanspruchnahme von Förd e-
rungen erfolgt individuell für jede geplante Maßnahme. Die Verwaltung hat dabei bislang keine
Mittel aus dem Sonderprogramm „Schutz in Flüchtlingsunterkünften“ (Investitionskredit Ko m-
munen der KfW) in Anspruch genommen.
zu 4):
Bis jetzt nicht, siehe Antwort Frage 3.
zu 5):
Für alleinerziehende und allein reisende Frauen wurden seit der Beantwortung der genannten
Vorlage weitere Einrichtungen geschaffen:
Im Einzelnen:
Einrichtung eines weiteren gesonderten Frauen -Flures in einer Notaufnahme (34 Plä t-
ze)
Nutzung eines Hotels ausschließlich für diesen Personenkreis (42 Plätze)
Bau einer mobilen Wohnanlage mit guter Infrastruktur und kinderfreundlicher Lage (80
Plätze)
Ein weiteres Wohnheim ausschließlich für alleinerziehende und allein reise nde Frauen
und die Nut zung eines weiteren Beherbergungsbetriebes nur für Frauen können v o-
raussichtlich innerhalb des nächsten Monats belegt werden.
Für Flüchtlinge mit LSBTI*Q-Hintergrund ist ein erstes Wohnprojekt mit fünf Plätzen
bezogen worden. Ressourcen für diesen Personenkreis mit weiteren ca. 25 Plätzen
werden in den nächsten 1-2 Monaten bezogen werden.
Darüber hinaus konnten Wohnhäuser, die nach den Vorschriften der Landesbauordnung er-
richtet wurden und somit barrierearm sind, angemietet bzw. fertig gestellt werden. Dort wurden
bevorzugt Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf, darunter selbstverständlich auch Fami-
lien, in denen behinderte Familienmitglieder leben, versorgt.
Die besonderen Bedarfe von Geflüchteten mit Behinderungen werden sowohl bei der Bele-
gung vorhandener wie auch bei der Planung und Akquise neuer Ressourcen berücksichtigt.
Ein weiterer wichtiger Baustein hierbei ist die enge und gute Zusammenarbeit zwischen dem
Amt für Wohnungswesen und dem Gesundheitsamt oder der Frühförderung des Amtes für
Kinder, Jugend und Familie und z.B. dem Netzwerk für Flüchtlinge mit Behinderung, in dem
sich auch der Behindertenbeauftragte der Stadt Köln und das Kommunale Integrationszentrum
engagieren.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0580/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 03.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27