V/0588/2008
Mobilfunksendeanlagen in Münster,
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Berichtsvorlage
2275 Zeichen
V/0588/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Mobilfunksendeanlagen in Münster; neue geplante Standorte im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 18.09.2008 Bezirksvertretung Münster-West Bericht Bericht: Die Stadt Münster hat die Gelegenheit, sich im Rahmen der sogenannten freiwilligen Vereinba- rung zu den in Münster geplanten neuen Mobilfunksendeanlagen zu äußern. Die allgemeinen städtischen Kriterien für die Stellungnahme im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung sind dabei, ob es im Umfeld der geplanten Sendeanlage sensible Einrichtungen gibt (Schulen, Kindergärten, Kinderheime, Altenheime, Krankenhäuser) und falls ja, ob die dort zu erwartenden Feldstärke- werte unterhalb des „Schweizer Anlagengrenzwertes“ liegen. Der Schweizer Anlagengrenzwert beträgt 10% des in Deutschland geltenden Grenzwertes. Außerdem werden aber auch die Be- zirksvertretungen über die geplante Errichtung v on Mobilfunksendeanlagen informiert. Eine Stel- lungnahme der Bezirksvertretung wird die Verwaltung an den Netzbetreiber weiterleiten. Im Stadtbezirk Münster-West sollen an zwei Standorten neue Mobilfunksendeanlagen errichtet werden: E-Plus möchte auf dem Gebäude Raiffeisenstraße 3 eine Mobilfunksendeanlage errichten. Die- ser Standort befindet sich in einem Gewerbegebiet. Inder näheren Umgebung sind keine sensib- len Einrichtungen vorhanden. Eine Immissionsprognose ist daher entbehrlich. Vorlagen-Nr.: V/0588/2008 Auskunft erteilt: Herr Landwehr Ruf: 492-6716 E-Mail: LandwehrW@stadt-muenster.de Datum: 02.09.2008 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0588/2008 Beim Standort Dülmener Straße 13 befindet sich in einem Abstand von ca. 150 m eine Kinderta- gesstätte. Deshalb wurde für diesen Standort eine Immissionsprognose erstellt. Der gesetzliche Grenzwert nach der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV) wird in der Umgebung der Sendeanlage deutlich unterschritten. Die berechnete Feldstärke liegt bei 0,79% des gesetzlichen Grenzwertes. 3 V/0588/2008 Die städtischen Kriterien für die Zustimmung zu den beiden o.g. Sendeanlagen im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung sind somit erfüllt. i. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Raiffeisenstraße 3
- Dülmener Straße 13
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0588/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.09.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37