AN/1737/2018
Änderungsantrag zur Vorlage 3113/2018, Konzeptausschreibung der Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)
4811 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 27.11.2018 AN/1737/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 27.11.2018 Änderungsantrag zur Vorlage 3113/2018, Konzeptausschreibung der Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben Sehr geehrter Herr Frank, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zur o.g. Vorlage in die Tagesordnung der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 27.11.2018 (TOP 1.4) aufzu- nehmen: Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: Die Bewertungsmatrix (Anlage 3) wird wie folgt modifiziert: 1. Der Anteil des mindestens zu errichtenden Anteils von 30 % an öffentlich gefördertem Wohnungsbau wird nicht nur auf der Grundlage des sog. Geschosswohnungsbaus, sondern auf der Grundlage der gesamten Geschossfläche Wohnen (Einfamilienhäu- ser und Mehrfamilienhäuser) berechnet (entsprechend „Kooperativem Baulandmodell Köln“). Die Bewertungsmatrix und die planungsrechtlichen Vorgaben sind entspre- chend zu überarbeiten. 2. Die planungsrechtlichen Vorgaben (Anlage 4) sind zu beachten. 3. Es findet kein Preiswettbewerb statt. 4. Die Bewertungskriterien werden wie folgt neu gewichtet: I. Preisgedämpfter Mietwohnungsbau max. 25 Punkte - 2 - Um am Senkelsgraben auch preiswerten freifinanzierten Wohnraum zu schaffen, sind zusätzlich 20 % der Wohnungen im preisgedämpften Mietwohnungsbau an- zubieten. Für die 20 %-Quote im preisgedämpften Wohnungsbau ist im Konzept die Netto- kaltmiete bei Erstvermietung pro Quadratmeter Wohnfläche anzugeben. Sie darf nicht unter 8,00 €/m² liegen und 9,00 €/m² nicht überschreiten. Bei der Berech- nung der Punktzahl werden 0 Punkte für eine Nettokaltmiete in Höhe von 9,00 €/m² und 25 Punkte für eine Nettokaltmiete in Höhe von 8,00 €/m² vergeben. Die zwischen diesen beiden Werten angebotene Nettokaltmiete wird interpoliert und mit der dann errechneten Punktzahl versehen. Die zu vergebenden Punkte errechnen sich wie folgt: (9 Euro – angebotene Nettokaltmiete) x 25 Punkte II. Günstige Verkaufspreise für EFH max. 25 Punkte Der Bieter mit dem niedrigsten Verkaufspreis/m² erhält die höchste Punktzahl 25. Der Bieter mit dem höchsten Verkaufspreis/m² wird mit 1 Punkt bewertet. Der zwischen diesen beiden Werten angebotene Verkaufspreis/m² wird interpoliert und mit der dann errechneten Punktzahl versehen. III. Zielgruppenvielfalt max. 10 Punkte Der Bieter legt ein Konzept vor, das die soziale Durchmischung des Plangebiets nach Einkommensschichten und Haushaltsgröße vorsieht. Grundrisse der EFH müssen flexibel und wandelbar sein. Das Konzept bezieht sich auf EFH und MFH 10 Punkte Das Konzept bezieht sich nur auf MFH 5 Punkte Kein Konzept 0 Punkte IV. Klimaanpassung und Energieversorgung max. 15 Punkte Der Bewerber erhält über den Status der zu erreichenden Klimaschutzsied- lung hinaus Punkte dafür, wenn sein Konzept Maßnahmen enthält, die • der Starkregenvorsorge dienen 3 Punkte • die Begrünung der geplanten Baukörper vorsehen 3 Punkte • der sommerlichen Verschattung dienen 3 Punkte • zur Reduzierung der vorgesehenen Versiegelung führen 3 Punkte • zur umweltschonenden Energieversorgung 3 Punkte V. Mobilitätskonzept max. 15 Punkte 1. Punkte gibt es hier für die Förderung eines modalen Mobilitätsverhaltens Anteil von Carsharing im Verhältnis zur Stellplatzanzahl mind. 8 % 6 Punkte Anteil von Carsharing im Verhältnis zur Stellplatzanzahl mind. 5 % 4 Punkte Anteil von Carsharing im Verhältnis zur Stellplatzanzahl mind. 2 % 2 Punkte -> maximal 6 Punkte - 3 - 2. Weitere Punkte erhält der Bewerber für die Förderung des Fahrrads als Al- ternative zum PKW. Einen Fahrradabstellplatz pro 20 m² Wohnraum 9 Punkte Einen Fahrradabstellplatz pro 30 m² Wohnraum 6 Punkte Einen Fahrradabstellplatz pro 40 m² Wohnraum 3 Punkte -> maximal 9 Punkte VI. Architektur und Gestaltungsqualität max. 10 Punkte 1. Der Bewerber erhält im Bereich Architektur und Gestaltung Punkte für das Ortsbild und die Entwicklung architektonischer Qualität. Klare räumliche Kanten mit hochwertigen Fassaden 100% 7 Punkte … Im Übrigen bleibt Buchst. c), Zwischenüberschrift „Architektur und Gestal- tungsqualität“ Ziff. 1. und 2. der bisherigen Anlage 3 unverändert. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Gez. Michael Weisenstein Linke-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (1)
- Senkelsgraben
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1737/2018
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (SPD)
- Datum
- 27.11.2018
- Erstellt
- 27.11.2018 16:00