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AN/1737/2018

Änderungsantrag zur Vorlage 3113/2018, Konzeptausschreibung der Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben

Gem. Änderungsantrag (SPD) 27.11.2018

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 27.11.2018, TOP 1.4.1

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (SPD)

4811 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses 
Herrn Jörg Frank 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 27.11.2018 
 
AN/1737/2018 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 27.11.2018 
 
Änderungsantrag zur Vorlage 3113/2018, Konzeptausschreibung der 
Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben 
Sehr geehrter Herr Frank, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zur o.g. Vorlage in die 
Tagesordnung der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 27.11.2018 (TOP 1.4) aufzu-
nehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: 
 
Die Bewertungsmatrix (Anlage 3) wird wie folgt modifiziert: 
 
1. Der Anteil des mindestens zu errichtenden Anteils von 30 % an öffentlich gefördertem 
Wohnungsbau wird nicht nur auf der Grundlage des sog. Geschosswohnungsbaus, 
sondern auf der Grundlage der gesamten Geschossfläche Wohnen (Einfamilienhäu-
ser und Mehrfamilienhäuser) berechnet (entsprechend „Kooperativem Baulandmodell 
Köln“).  Die Bewertungsmatrix und die planungsrechtlichen Vorgaben sind entspre-
chend zu überarbeiten.  
 
2. Die planungsrechtlichen Vorgaben (Anlage 4) sind zu beachten. 
 
3. Es findet kein Preiswettbewerb statt. 
   
 
4. Die Bewertungskriterien werden wie folgt neu gewichtet: 
 
I. Preisgedämpfter Mietwohnungsbau   max. 25 Punkte

- 2 - 
 
 
Um am Senkelsgraben auch preiswerten freifinanzierten Wohnraum zu schaffen, 
sind zusätzlich 20 % der Wohnungen im preisgedämpften Mietwohnungsbau an-
zubieten.  
 
Für die 20 %-Quote im preisgedämpften Wohnungsbau ist im Konzept die Netto-
kaltmiete bei Erstvermietung pro Quadratmeter Wohnfläche anzugeben. Sie darf 
nicht unter 8,00 €/m² liegen und 9,00 €/m² nicht überschreiten. Bei der Berech-
nung der Punktzahl werden 0 Punkte für eine Nettokaltmiete in Höhe von 9,00 
€/m² und 25 Punkte für eine Nettokaltmiete in Höhe von 8,00 €/m² vergeben. Die 
zwischen diesen beiden Werten angebotene Nettokaltmiete wird interpoliert und 
mit der dann errechneten Punktzahl versehen. 
 
Die zu vergebenden Punkte errechnen sich wie folgt: 
(9 Euro – angebotene Nettokaltmiete) x 25 Punkte 
 
II. Günstige Verkaufspreise für EFH   max. 25 Punkte 
 
Der Bieter mit dem niedrigsten Verkaufspreis/m² erhält die höchste Punktzahl 25. 
Der Bieter mit dem höchsten Verkaufspreis/m² wird mit 1 Punkt bewertet. Der 
zwischen diesen beiden Werten angebotene Verkaufspreis/m² wird interpoliert 
und mit der dann errechneten Punktzahl versehen. 
 
III. Zielgruppenvielfalt     max. 10 Punkte 
 
Der Bieter legt ein Konzept vor, das die soziale Durchmischung des Plangebiets 
nach Einkommensschichten und Haushaltsgröße vorsieht. Grundrisse der EFH 
müssen flexibel und wandelbar sein. 
 
Das Konzept bezieht sich auf EFH und MFH   10 Punkte 
Das Konzept bezieht sich nur auf MFH      5 Punkte 
Kein Konzept 0 Punkte 
  
 
IV. Klimaanpassung und Energieversorgung  max. 15 Punkte 
 
Der Bewerber erhält über den Status der zu erreichenden Klimaschutzsied-
lung hinaus Punkte dafür, wenn sein Konzept Maßnahmen enthält, die 
• der Starkregenvorsorge dienen     3 Punkte 
• die Begrünung der geplanten Baukörper vorsehen  3 Punkte 
• der sommerlichen Verschattung dienen    3 Punkte 
• zur Reduzierung der vorgesehenen Versiegelung führen 3 Punkte 
• zur umweltschonenden Energieversorgung   3 Punkte 
 
V. Mobilitätskonzept      max. 15 Punkte 
 
1. Punkte gibt es hier für die Förderung eines modalen Mobilitätsverhaltens 
Anteil von Carsharing im Verhältnis zur Stellplatzanzahl mind. 8 % 6 Punkte 
Anteil von Carsharing im Verhältnis zur Stellplatzanzahl mind. 5 % 4 Punkte 
Anteil von Carsharing im Verhältnis zur Stellplatzanzahl mind. 2 % 2 Punkte 
-> maximal 6 Punkte

- 3 - 
 
2. Weitere Punkte erhält der Bewerber für die Förderung des Fahrrads als Al-
ternative zum PKW. 
Einen Fahrradabstellplatz pro 20 m² Wohnraum 9 Punkte 
Einen Fahrradabstellplatz pro 30 m² Wohnraum 6 Punkte 
Einen Fahrradabstellplatz pro 40 m² Wohnraum 3 Punkte 
-> maximal 9 Punkte 
 
VI. Architektur und Gestaltungsqualität   max. 10 Punkte 
 
1. Der Bewerber erhält im Bereich Architektur und Gestaltung Punkte für das 
Ortsbild und die Entwicklung architektonischer Qualität. 
Klare räumliche Kanten mit hochwertigen Fassaden 100% 7 Punkte 
… 
 
Im Übrigen bleibt Buchst. c), Zwischenüberschrift  „Architektur und Gestal-
tungsqualität“ Ziff. 1. und 2. der bisherigen Anlage 3 unverändert. 
 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin 
Gez. Michael Weisenstein 
Linke-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

27.11.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Senkelsgraben

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Details

Aktenzeichen
AN/1737/2018
Typ
Gem. Änderungsantrag (SPD)
Datum
27.11.2018
Erstellt
27.11.2018 16:00