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Erhöhung der Ausbildungsquote von Menschen mit Behinderung

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) AN/1371/2021 vom 10.06.2021

Stand: Am 14.06.2021 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.06.2021 AN/1371/2021 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 Erhöhung der Ausbildungsquote von Menschen mit Behinderung Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses am 14.06.2021 auf- zunehmen: Beschluss: 1. Es werden die erforderlichen personellen Voraussetzungen zur Erfüllung der folgen- den Aufgaben geprüft und dann der Politik zum Beschluss vorgelegt: a) Attraktivierung der Arbeitgebermarke Köln im Wettbewerb um qualifizierte Nach- wuchskräfte aus dem benannten Personenkreis (zum dualen Studium und ohne aka- demischen Bildungshintergrund) b) Koordinierung, Steuerung und Umsetzung der Ausbildungsquote von Menschen mit Behinderung c) Erforderliche und ggf. über das Normalmaß hinaus- und weitergehende Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Rahmen der Ausbildung (z.B. notwendige Assistenzen, ergänzender Unterricht etc.) - 2 - 2. Weiterhin soll während der Ausbildung grundsätzlich ein stärkerer Fokus auf den Erwerb von digitalen Kompetenzen gelegt werden. 3. Die bereits in der Vergangenheit durchgeführten Praktikumsprogramme in Zusammenar- beit mit dem Jobcenter (spez. ALGII-Empfänger*innen, U25) werden speziell für diesen Per- sonenkreis wiederbelebt und ausgebaut. 4. Die Ausbildung zur/zum Fachpraktiker*in für Bürokommunikation soll mehr beworben und weitere ähnlich kreative Angebote für Menschen mit Behinderung, in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter, geschaffen werden. Begründung: Die derzeitige hohe Ausbildungsquote von über acht Prozent soll weiterhin mindestens beibe- halten werden. Die öffentliche Verwaltung ist für viele junge Menschen mit Behinderung eine gute Arbeitgeberin. Manchmal ist es auch der einzige Weg, um eine qualifizierte Ausbildung zu erlangen. Daher sollte die Stadt aufgrund ihrer Verantwortung für die Gesamtgesellschaft besonders viele Ausbildungsplätze anbieten. Die begonnene Öffnung der Verwaltung wird hierdurch gestärkt und fortgeführt. Die Diversität Kölns wird besser widergespiegelt. Die Verwaltung soll auch mehr als bisher auf die sehr erwünschten Bewerbungen von Men- schen mit Behinderung hinweisen. Laut Inklusionsbericht 2019 hatten lediglich 2,6% der Be- werbenden eine Schwerbehinderung. Nur 6 der 257 Personen im Ausbildungsjahrgang 2019 waren schwerbehindert. Auch Menschen ohne akademischem Bildungshintergrund sollen bei Ausschreibungen gezielt angesprochen werden. Die angesprochenen Menschen sollen bei Ausbildung und Neueinstellungen auf allen Ebenen besonders gefördert werden. Es soll ein diskriminierungsfreier Zugang zu Ausbildung und Beruf unterstützt werden. Jede qualifizierte Bewerbung wird chancengerecht berücksichtigt. Besonders die Stadt muss allen Jugendli- chen Ausbildungsperspektiven in ausreichendem Maße bieten und ein gutes Vorbild sein. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen - 3 - gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 14.06.2021

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 8.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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