3302/2019
Beantwortung von zwei Nachfragen zu TOP 7.1.5 aus der Sitzung der BV 6 vom 15.11.2018 betr. geplante GAG-Baumaßnahme in Merkenich "In den Kämpen/Derichsweg"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4174 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Fluc Sa Vorlagen-Nummer 3302/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.11.2019 Beantwortung von zwei Nachfragen zu TOP 7.1.5 aus der Sitzung der BV 6 vom 15.11.2018 betr. geplante GAG-Baumaßnahme in Merkenich "In den Kämpen/Derichsweg" Anfragetext: Bezirksvertreter Herr Stuhlweißenburg möchte aufgrund der Risse an den Gebäuden wissen, ob die GAG während der Bautätigkeiten laufende Messungen durchführt um zu überprüfen ob Lärm- und Erschütterungsparameter gesetzlich eingehalten werden. Ferner möchte er wissen, ob die Kitas und die Grundschule in Merkenich auch von Kindern aus anderen Stadtteilen besucht werden, und wenn ja von wie vielen Kindern. Bezirksvertreter Herr Kleinjans bittet um Vorlage einer Liste auf der alle städtischen Flächen im Stadtbezirk Chorweiler aufgeführt sind wo solche Einrichtungen in Frage kommen oder auch nicht in Frage kommen, und wenn sie nicht in Frage kommen zu welchem Zweck sie vorgehalten werden. Stellungnahme der Verwaltung: zu Nachfragen von Herrn Stuhlweißenburg: 1. Risse an den Gebäuden Die GAG hat folgende Stellungnahme abgegeben: Im Zuge der Bauarbeiten wurden bei den erschütterungsreichen Arbeiten (Verbau- und Raumar- beiten) Messungen durchgeführt und protokolliert. Vorab wurden bei den angrenzenden Nach- barsgebäuden Beweissicherungen durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen durchge- führt. Bedauerlicherweise sind bei einigen Nachbarn kleinere Risse und Schäden durch den Sach- verständigen dokumentiert worden, die aber grundsätzlich nicht ungewöhnlich sind. Die Haftpflichtversicherung der GAG wurde darüber informiert und hat zwischenzeitlich Kontakt mit den Geschädigten aufgenommen. Die Baustelle ist vor Ort dauerhaft mit einem Bauleitungsteam aus Ingenieuren besetzt. Deren Aufgabe ist u.a. die Überwachung der Baustelle im Hinblick auf Qualität unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (Arbeitssicherheit/Lärm/Belastung Dritter etc.) Messungen durch Dritte (Sachverständige) werden nur bei besonders erschütterungsstar- ken/lärmintensiven Bauarbeiten durchgeführt. Da diese Arbeiten nicht mehr geplant sind, sind zu- nächst auch keine weiteren Messungen erforderlich. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Lärmimmissionen sind der GAG nicht bekannt. 2 2. Besuch der Kitas und Grundschule in Merkenich von Kindern aus anderen Stadtteilen In den beiden Kitas in Merkenich wurden per Dezember 2018 (letzte verfügbare Auswertung) Kin- der aus folgenden Wohnorten betreut: Chroweiler: 3 Merkenich: 126 Fühlingen: 9 Auswärtige Kinder: 4 Roggendorf/Thenhoven: 3 Worringen: 8 Acht Kinder kommen aus anderen Ortsteilen. Die Grundschule Spoerkelhof in Merkenich wurde im Schuljahr 2017/2018 von 167 Schülerinnen und Schülern aus Merkenich und 17 aus Fühlingen besucht. Drei Schülerinnen und Schüler kom- men aus anderen Ortsteilen. Zur Nachfrage von Herrn Kleinjans: Die Fachverwaltung verweist auf den vom Rat beschlossenen Schulentwicklungsplan, der allen Bezirksvertretungen zur Vorberatung vorgelegen hat. Darüber hinaus werden im Rahmen der Entwicklung des Baugebietes Kreuzfeld neue Schulstand- orte eingeplant. Weiterhin wurde der Bereich zwischen Swinestraße und Netzestraße hinter dem Areal der Freien Walddorfschule in Köln-Chroweiler-Nord als für einen Schulstandort geeignete Fläche eingestuft. Was den Neubau von Kindergärten betrifft, werden in der Regel bei Neubaugebieten, wie z.B. Damiansweg in Volkhoven-Weiler oder südlich Baptiststraße in Roggendorf/Thenhoven, die auf- grund der Anzahl der Wohneinheiten einen Bedarf für derartige Einrichtungen auslösen, die Vo- raussetzungen für die Realisierung von Kindergärten mittels vertraglicher Regelungen sicherge- stellt. Soweit städtische Flächen derzeit nicht für die angefragten Ziele genutzt werden, ergibt sich ihre derzeitige stadtentwicklungspolitische Zweckbestimmung aus dem Flächennutzungsplan und den daraus abgeleiteten Bebauungsplänen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3302/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 01.10.2019
- Erstellt
- 19.09.2019 12:18