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3302/2019

Beantwortung von zwei Nachfragen zu TOP 7.1.5 aus der Sitzung der BV 6 vom 15.11.2018 betr. geplante GAG-Baumaßnahme in Merkenich "In den Kämpen/Derichsweg"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 14.11.2019, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4174 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Fluc Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3302/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.11.2019 
 
Beantwortung von zwei Nachfragen zu TOP 7.1.5 aus der Sitzung der BV 6 vom 15.11.2018 
betr. geplante GAG-Baumaßnahme in Merkenich "In den Kämpen/Derichsweg" 
Anfragetext: 
 
Bezirksvertreter Herr Stuhlweißenburg möchte aufgrund der Risse an den Gebäuden wissen, ob die 
GAG während der Bautätigkeiten laufende Messungen durchführt um zu überprüfen ob Lärm- und 
Erschütterungsparameter gesetzlich eingehalten werden. Ferner möchte er wissen, ob die Kitas und 
die Grundschule in Merkenich auch von Kindern aus anderen Stadtteilen besucht werden, und wenn 
ja von wie vielen Kindern.  
 
Bezirksvertreter Herr Kleinjans bittet um Vorlage einer Liste auf der alle städtischen Flächen im 
Stadtbezirk Chorweiler aufgeführt sind wo solche Einrichtungen in Frage kommen oder auch nicht in 
Frage kommen, und wenn sie nicht in Frage kommen zu welchem Zweck sie vorgehalten werden.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
zu Nachfragen von Herrn Stuhlweißenburg: 
 
1. Risse an den Gebäuden 
 
Die GAG hat folgende Stellungnahme abgegeben:  
Im Zuge der Bauarbeiten wurden bei den erschütterungsreichen Arbeiten (Verbau- und Raumar-
beiten) Messungen durchgeführt und protokolliert. Vorab wurden bei den angrenzenden Nach-
barsgebäuden Beweissicherungen durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen durchge-
führt. Bedauerlicherweise sind bei einigen Nachbarn kleinere Risse und Schäden durch den Sach-
verständigen dokumentiert worden, die aber grundsätzlich nicht ungewöhnlich sind.  
 
Die Haftpflichtversicherung der GAG wurde darüber informiert und hat zwischenzeitlich Kontakt mit 
den Geschädigten aufgenommen. Die Baustelle ist vor Ort dauerhaft mit einem Bauleitungsteam 
aus Ingenieuren besetzt. Deren Aufgabe ist u.a. die Überwachung der Baustelle im Hinblick auf 
Qualität unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (Arbeitssicherheit/Lärm/Belastung Dritter 
etc.) 
 
Messungen durch Dritte (Sachverständige) werden nur bei besonders erschütterungsstar-
ken/lärmintensiven Bauarbeiten durchgeführt. Da diese Arbeiten nicht mehr geplant sind, sind zu-
nächst auch keine weiteren Messungen erforderlich.  
 
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Lärmimmissionen sind der GAG nicht 
bekannt.

2 
 
 
 
2. Besuch der Kitas und Grundschule in Merkenich von Kindern aus anderen Stadtteilen  
 
In den beiden Kitas in Merkenich wurden per Dezember 2018 (letzte verfügbare Auswertung)  Kin-
der aus folgenden Wohnorten betreut:  
 
Chroweiler: 3   Merkenich: 126    
Fühlingen: 9   Auswärtige Kinder: 4 
Roggendorf/Thenhoven: 3 Worringen: 8  
 
Acht Kinder kommen aus anderen Ortsteilen. 
 
Die Grundschule Spoerkelhof in Merkenich wurde im Schuljahr 2017/2018 von 167 Schülerinnen 
und Schülern aus Merkenich und 17 aus Fühlingen besucht. Drei Schülerinnen und Schüler kom-
men aus anderen Ortsteilen.  
 
Zur Nachfrage von Herrn Kleinjans: 
Die Fachverwaltung verweist auf den vom Rat beschlossenen Schulentwicklungsplan, der allen 
Bezirksvertretungen zur Vorberatung vorgelegen hat.  
 
Darüber hinaus werden im Rahmen der Entwicklung des Baugebietes Kreuzfeld neue Schulstand-
orte eingeplant. Weiterhin wurde der Bereich zwischen Swinestraße und Netzestraße hinter dem 
Areal der Freien Walddorfschule in Köln-Chroweiler-Nord als für einen Schulstandort geeignete 
Fläche eingestuft. 
 
Was den Neubau von Kindergärten betrifft, werden in der Regel bei Neubaugebieten, wie z.B. 
Damiansweg in Volkhoven-Weiler oder südlich Baptiststraße in Roggendorf/Thenhoven, die auf-
grund der Anzahl der Wohneinheiten einen Bedarf für derartige Einrichtungen auslösen, die Vo-
raussetzungen für die Realisierung von Kindergärten mittels vertraglicher Regelungen sicherge-
stellt.  
 
Soweit städtische Flächen derzeit nicht für die angefragten Ziele genutzt werden, ergibt sich ihre 
derzeitige stadtentwicklungspolitische Zweckbestimmung aus dem Flächennutzungsplan und den 
daraus abgeleiteten Bebauungsplänen.

Beratungsverlauf (1)

14.11.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3302/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.10.2019
Erstellt
19.09.2019 12:18