Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn Linie 5 und der Stadtbahn Linie 12
Antrag nach § 3 BV6 (CDU) AN/0053/2022 vom 14.01.2022
Stand: Am 27.01.2022 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Antrag nach § 3 (CDU BV6)
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CDU-FRAKTION in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks 6 der Stadt Köln Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0053/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.01.2022 Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn Linie 5 und der Stadtbahn Linie 12 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 1. die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung mit einer Trassenplanung zur Fortführung bzw. der Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn Linie 5 in den Kölner Norden. Die Linie 5 soll die Orte Pesch, Auweiler, Esch, Weiler und Kreuzfeld tangieren und zunächst am Bahnhof der S-Bahn Worringen in Roggendorf/Thenhoven enden. Dazu soll im anstehenden Planfeststellungverfahren zur A57 die notwendige Querung der Autobahn für die Stadtbahnlinie 5 in Richtung Norden im Bereich Block-/Weilerstraße berücksichtigt werden. Des Weiteren soll diese Fortführung bzw. Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn im ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen verankert werden. 2. die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Trassenplanung zur Fortführung bzw. der Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 von (End)Haltestelle Merkenich bis zum Gewerbegebiet Feldkassel. Begründung: zu1) vor den Sommerferien hatte die Bezirksvertretung unter anderem die Verlängerung der Linie 5 in den Kölner Norden vorgeschlagen (siehe AN/1179/2021). Leider wurde von Seiten der Verwaltung bisher nicht reagiert. Eine Trassenvorplanung und frühzeitige Einbeziehung einer Querung verhindert später unnötige hohe Kosten. Die südliche Anbindung der Stadtteile Rondorf und Meschenich an das bestehende Stadtbahnnetz ist bereits im ÖPNV- Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen, nun fehlt noch die logische Fortsetzung der Nord-Süd-Stadtbahn vom Butzweilerhof Richtung Norden. Der Trassenvorschlag ist so gewählt (siehe Anlage), dass die Ortsstruktur nicht verändert wird, trotzdem alle genannten Orte an das Stadtbahnnetz angeschlossen werden. Außerdem beinhaltet der Vorschlag einen möglichst geringen Eingriff ins städtische Grün. Da die Vorplanung des Ausbauabschnitts an der A57 zwischen der Anschlussstelle Chorweiler und der Anschlussstelle Dormagen abgeschlossen ist, ist es zwingend notwendig die Querung der A 57 der Stadtbahnlinie im Planfeststellungsverfahren einzubringen. - 2 - zu2) seit fast 20 Jahren fordert die hiesige Bürgerschaft und die ortsansässigen Gewerbebetriebe den notwendigen Ausbau der Linie 12 bis in Gewerbegebiet Feldkassel. Die Bezirksvertretung Chorweiler hat seitdem in vielen Beschlüssen die Verwaltung aufgefordert, die dringlich notwendige und gewünschte Verlängerung umzusetzen und mit der Planung zu beginnen. Bereits Mitte 2018 wurde mit Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Budget des Bürgerhaushaltes der Stadt 40000,- Euro zur Verfügung gestellt mit dem Ziel, den Beginn der Planung anzuschieben. Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0053/2022 Stand: 05.01.2026 Sachstandsbericht Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn Linie 5 und der Stadtbahn Linie 12 Beschluss: 1. die BV-Chorweiler regt an, der zuständige Ausschuss möge die Verwaltung beauftra- gen eine Machbarkeitsstudie zur Streckenführung für eine Verlängerung der Nord- Süd-Stadtbahn-Stadtbahnlinie 5, in den Bezirk Chorweiler zu vergeben und die not- wendigen Mittel dafür in den Finanzhaushalt der Stadt Köln einzustellen. Die Linie 5 soll die Orte Pesch, Auweiler, Esch, Weiler und Kreuzfeld anbinden und zunächst am Bahnhof der S-Bahn Worringen in Roggendorf/Thenhoven enden. Dazu soll im anste- henden Planfeststellungverfahren zur A57 die notwendige Querung der Autobahn für die Stadtbahnlinie 5 in Richtung Norden berücksichtigt werden. Des Weiteren soll die Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn im ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein- Westfalen verankert werden. 2. die BV-Chorweiler regt an, der zuständige Ausschuss möge die Verwaltung mit der Trassenplanung zur Fortführung bzw. der Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 von (End)Haltestelle Merkenich mindestens bis zum Gewerbegebiet Feldkassel beauftra- gen. Daher soll auch in den übergeordneten Plänen, Regionalplan /FNP etc. eine Be- bauung bzw. anderweitige Nutzung der Trassenführung langfristig ausgeschlossen werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verlängerungen der Stadtbahnlinien 5 und 12 werden in ÖPNV-Netzentwicklung als wei- tere „netzerweiternde und -optimierende Maßnahmen“ geführt und sind derzeit bei der Verwal- tung weder projektiert noch personalisiert (vgl. Vorlagen-Nr. 2763/2024). Die Verwaltung erwartet allerdings im Jahr 2026 eine erste Einschätzung zur Förderwürdigkeit der beiden Maßnahmen im Rahmen der Bewertung der Anmeldungen zum ÖPNV-Bedarfs- plan des Landes Nordrhein-Westfalen (vgl. Vorlagen-Nr. 1512/2024 und 0018/2025). Nächste Schritte: Zunächst ist die Einordnung des Landes NRW zur Förderwürdigkeit dieser und aller weiteren 2 die Stadt Köln betreffenden Maßnahmen aus der Anmeldung zum ÖPNV-Bedarfsplan abzu- warten. Auf dieser Basis ist dann zu überlegen, wie mit den o. g. sowie den weiteren Maßnah- men der ÖPNV-Netzentwicklung weiter verfahren werden soll. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Dezember 2026.
Beratungsverlauf
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