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AN/0053/2022

Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn Linie 5 und der Stadtbahn Linie 12

Antrag nach § 3 BV6 (CDU) 14.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.01.2022, TOP 8.3.2

Antrag nach § 3 (CDU BV6)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (CDU BV6)

3212 Zeichen

CDU-FRAKTION 
in der Bezirksvertretung des  
Stadtbezirks 6 der Stadt Köln 
 
 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0053/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.01.2022 
 
Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn Linie 5 und der Stadtbahn Linie 12 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
1. die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung mit einer Trassenplanung zur 
Fortführung bzw. der Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn Linie 5 in den Kölner 
Norden. Die Linie 5 soll die Orte Pesch, Auweiler, Esch, Weiler und Kreuzfeld 
tangieren und zunächst am Bahnhof der S-Bahn Worringen in 
Roggendorf/Thenhoven enden. Dazu soll im anstehenden Planfeststellungverfahren 
zur A57 die notwendige Querung der Autobahn für die Stadtbahnlinie 5 in Richtung 
Norden im Bereich Block-/Weilerstraße berücksichtigt werden. Des Weiteren soll 
diese Fortführung bzw. Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn im ÖPNV-Bedarfsplan 
des Landes Nordrhein-Westfalen verankert werden. 
2. die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Trassenplanung zur 
Fortführung bzw. der Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 von (End)Haltestelle 
Merkenich bis zum Gewerbegebiet Feldkassel.  
Begründung: 
zu1) vor den Sommerferien hatte die Bezirksvertretung unter anderem die Verlängerung der 
Linie 5 in den Kölner Norden vorgeschlagen (siehe AN/1179/2021). Leider wurde von Seiten 
der Verwaltung bisher nicht reagiert. Eine Trassenvorplanung und frühzeitige Einbeziehung 
einer Querung verhindert später unnötige hohe Kosten. Die südliche Anbindung der 
Stadtteile Rondorf und Meschenich an das bestehende Stadtbahnnetz ist bereits im ÖPNV-
Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen, nun fehlt noch die logische Fortsetzung der 
Nord-Süd-Stadtbahn vom Butzweilerhof Richtung Norden. Der Trassenvorschlag ist so 
gewählt (siehe Anlage), dass die Ortsstruktur nicht verändert wird, trotzdem alle genannten 
Orte an das Stadtbahnnetz angeschlossen werden. Außerdem beinhaltet der Vorschlag 
einen möglichst geringen Eingriff ins städtische Grün. Da die Vorplanung des 
Ausbauabschnitts an der A57 zwischen der Anschlussstelle Chorweiler und der 
Anschlussstelle Dormagen abgeschlossen ist, ist es zwingend notwendig die Querung der A 
57 der Stadtbahnlinie im Planfeststellungsverfahren einzubringen.

- 2 - 
zu2) seit fast 20 Jahren fordert die hiesige Bürgerschaft und die ortsansässigen 
Gewerbebetriebe den notwendigen Ausbau der Linie 12 bis in Gewerbegebiet Feldkassel. 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat seitdem in vielen Beschlüssen die Verwaltung 
aufgefordert, die dringlich notwendige und gewünschte Verlängerung umzusetzen und mit 
der Planung zu beginnen. Bereits Mitte 2018 wurde mit Beschluss der Bezirksvertretung aus 
dem Budget des Bürgerhaushaltes der Stadt 40000,- Euro zur Verfügung gestellt mit dem 
Ziel, den Beginn der Planung anzuschieben.  
Mit freundlichen Grüßen 
Für die CDU-Fraktion 
Norbert Schott     Rainer Stuhlweißenburg 
Fraktionsvorsitzender     stellv. Fraktionsvorsitzender

Sachstandsbericht BV

2393 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0053/2022
Stand: 05.01.2026 
Sachstandsbericht  
Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn Linie 5 und der Stadtbahn Linie 12 
Beschluss: 
 
1. die BV-Chorweiler regt an, der zuständige Ausschuss möge die Verwaltung beauftra-
gen eine Machbarkeitsstudie zur Streckenführung für eine Verlängerung der Nord-
Süd-Stadtbahn-Stadtbahnlinie 5, in den Bezirk Chorweiler zu vergeben und die not-
wendigen Mittel dafür in den Finanzhaushalt der Stadt Köln einzustellen. Die Linie 5 
soll die Orte Pesch, Auweiler, Esch, Weiler und Kreuzfeld anbinden und zunächst am 
Bahnhof der S-Bahn Worringen in Roggendorf/Thenhoven enden. Dazu soll im anste-
henden Planfeststellungverfahren zur A57 die notwendige Querung der Autobahn für 
die Stadtbahnlinie 5 in Richtung Norden berücksichtigt werden. Des Weiteren soll die 
Verlängerung der Nord-Süd-Stadtbahn im ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-
Westfalen verankert werden. 
2. die BV-Chorweiler regt an, der zuständige Ausschuss möge die Verwaltung mit der 
Trassenplanung zur Fortführung bzw. der Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 von 
(End)Haltestelle Merkenich mindestens bis zum Gewerbegebiet Feldkassel beauftra-
gen. Daher soll auch in den übergeordneten Plänen, Regionalplan /FNP etc. eine Be-
bauung bzw. anderweitige Nutzung der Trassenführung langfristig ausgeschlossen 
werden.  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verlängerungen der Stadtbahnlinien 5 und 12 werden in ÖPNV-Netzentwicklung als wei-
tere „netzerweiternde und -optimierende Maßnahmen“ geführt und sind derzeit bei der Verwal-
tung weder projektiert noch personalisiert (vgl. Vorlagen-Nr. 2763/2024). 
Die Verwaltung erwartet allerdings im Jahr 2026 eine erste Einschätzung zur Förderwürdigkeit 
der beiden Maßnahmen im Rahmen der Bewertung der Anmeldungen zum ÖPNV-Bedarfs-
plan des Landes Nordrhein-Westfalen (vgl. Vorlagen-Nr. 1512/2024 und 0018/2025). 
Nächste Schritte: 
Zunächst ist die Einordnung des Landes NRW zur Förderwürdigkeit dieser und aller weiteren

2 
 
die Stadt Köln betreffenden Maßnahmen aus der Anmeldung zum ÖPNV-Bedarfsplan abzu-
warten. Auf dieser Basis ist dann zu überlegen, wie mit den o. g. sowie den weiteren Maßnah-
men der ÖPNV-Netzentwicklung weiter verfahren werden soll. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Dezember 2026.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Weilerstraße
  • Am Bahnhof

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Details

Aktenzeichen
AN/0053/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (CDU)
Datum
14.01.2022
Erstellt
11.01.2022 19:53