AN/0071/2024
Änderungsantrag der Stadt AG Behindertenpolitik vom 11.01.2024 zu TOP 2.1 betreffend "Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023"
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Änderungsantrag Schulentwicklungsplan
2906 Zeichen
Ulrike Müller-Harth sachkundige Einwohnerin im Ausschuss für Schule und Weiterbildung auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Helge Schlieben Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Ausschuss für Schule und Weiterbildung Sitzung am 22.1.2024 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 hier: Errichtung neuer Förderschulen für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GG) Ds.Nr. 3033/2023 Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 22.1.2024 aufzunehmen: Beschluss Der Beschlussvorschlag ist zu ergänzen: Der Rat der Stadt Köln: … 4. stellt den Neubau einer Förderschule Geistige Entwicklung in Kreuzfeld zurück. 5. beauftragt die Verwaltung, zunächst die im Expert*innenbeirat für die Umsetzung des Inklusionsplans für die Kölner Schulen erarbeiteten konkreten Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Köln zur Entlastung der Förderschulen Geistige Entwicklung (GG) umzusetzen. 6. beauftragt die Verwaltung, parallel die vom Stadtentwicklungsausschuss am 30.11.2023 beschlossene Ausbildung eines inklusiven Bildungscampus in „Hood Drei“ zu prüfen. 7. beauftragt die Verwaltung, das in „Hood Eins“ vorgesehene, separierte Förderschulgebäude aus dem städtebaulichen Entwurf zu streichen. Stattdessen soll das Schulgelände in „Hood Drei“ erweitert werden. Begründung Der Bau neuer separierter Förderschulen widerspricht dem Inklusionsplan der Stadt Köln für Kölner Schulen von 2010, sowie vor allem der im Bundesgesetz verankerten Behindertenrechtskonvention von 2009. Zuletzt im August 2023 forderte der UN- Fachausschuss, den Abbau von Sondersystemen wie Förderschulen zu beschleunigen. Der Bau zusätzlicher Förderschulen in der Stadt Köln ist damit nicht vereinbar. Auch der Expert*innenbeirat Inklusion sieht die Errichtung kritisch und es wurden bereits Möglichkeiten aufgezeigt, wie Förderschulen mit hohen Anmeldezahlen entlastet werden können. Auch die geplanten Neugründungen von Gesamtschulen, die in der Regel Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt GG aufnehmen, kann dazu beitragen. Sie werden alle als Schulen des Gemeinsamen Lernens an den Start gehen und bieten Barrierefreiheit. Das inklusive Schulangebot der Stadt Köln - vor allem in der Sekundarstufe I - muss für alle leichter zugänglich gemacht werden. Dies kann, wie auch Beispiele in NRW und anderen Bundesländern zeigen, durch eine konsequente Schulentwicklungsplanung im Sinne des gemeinsamen Lernens geschehen. Köln, den 12.1.2024 gez. Ulrike Müller-Harth Sachkundige Einwohnerin auf Vorschlag der Stadt AG Behindertenpolitik
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0071/2024
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 15.01.2024
- Erstellt
- 15.01.2024 14:45