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AN/0071/2024

Änderungsantrag der Stadt AG Behindertenpolitik vom 11.01.2024 zu TOP 2.1 betreffend "Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 15.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.01.2024

Änderungsantrag Schulentwicklungsplan

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Änderungsantrag Schulentwicklungsplan

2906 Zeichen

Ulrike Müller-Harth  
sachkundige Einwohnerin im Ausschuss für Schule und Weiterbildung auf Vorschlag 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
für Schule und Weiterbildung 
Herrn Dr. Helge Schlieben 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
Sitzung am 22.1.2024 
 
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 
hier: Errichtung neuer Förderschulen für den Förderschwerpunkt Geistige 
Entwicklung (GG) 
Ds.Nr. 3033/2023 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
ich bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für 
Schule und Weiterbildung am 22.1.2024 aufzunehmen: 
 
Beschluss 
Der Beschlussvorschlag ist zu ergänzen: 
Der Rat der Stadt Köln: 
… 
4. stellt den Neubau einer Förderschule Geistige Entwicklung in Kreuzfeld zurück. 
5. beauftragt die Verwaltung, zunächst die im Expert*innenbeirat für die Umsetzung 
des Inklusionsplans für die Kölner Schulen erarbeiteten konkreten 
Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Köln zur Entlastung der Förderschulen 
Geistige Entwicklung (GG) umzusetzen. 
6. beauftragt die Verwaltung, parallel die vom Stadtentwicklungsausschuss am 
30.11.2023 beschlossene Ausbildung eines inklusiven Bildungscampus in „Hood 
Drei“ zu prüfen.

7. beauftragt die Verwaltung, das in „Hood Eins“ vorgesehene, separierte 
Förderschulgebäude aus dem städtebaulichen Entwurf zu streichen. Stattdessen 
soll das Schulgelände in „Hood Drei“ erweitert werden. 
 
 
 
Begründung  
Der Bau neuer separierter Förderschulen widerspricht dem Inklusionsplan der Stadt 
Köln für Kölner Schulen von 2010, sowie vor allem der im Bundesgesetz verankerten 
Behindertenrechtskonvention von 2009. Zuletzt im August 2023 forderte der UN-
Fachausschuss, den Abbau von Sondersystemen wie Förderschulen zu 
beschleunigen.  
Der Bau zusätzlicher Förderschulen in der Stadt Köln ist damit nicht vereinbar. Auch 
der Expert*innenbeirat Inklusion sieht die Errichtung kritisch und es wurden bereits 
Möglichkeiten aufgezeigt, wie Förderschulen mit hohen Anmeldezahlen entlastet 
werden können. Auch die geplanten Neugründungen von Gesamtschulen, die in der 
Regel Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt GG aufnehmen, kann 
dazu beitragen. Sie werden alle als Schulen des Gemeinsamen Lernens an den Start 
gehen und bieten Barrierefreiheit. 
Das inklusive Schulangebot der Stadt Köln - vor allem in der Sekundarstufe I - muss 
für alle leichter zugänglich gemacht werden. Dies kann, wie auch Beispiele in NRW 
und anderen Bundesländern zeigen, durch eine konsequente 
Schulentwicklungsplanung im Sinne des gemeinsamen Lernens geschehen. 
 
Köln, den 12.1.2024 
gez. Ulrike Müller-Harth 
Sachkundige Einwohnerin auf Vorschlag der Stadt AG Behindertenpolitik

Beratungsverlauf (1)

22.01.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0071/2024
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
15.01.2024
Erstellt
15.01.2024 14:45