0969/2020
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 3 Begründung
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08.04.2020 -1- A N L A G E 3 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel: „Hochpunkt Siegburger Straße“ in Köln - Deutz 1 Anlass und Ziel der Planung Anlass der Planung 1.1 Das Unternehmen STRABAG Real Estate GmbH entwickelt für die STRABAG AG am Standort Köln – Deutz einen neuen Bürostandort mit einem Hochpunkt an der Sieg- burger Straße. Die Vorhabenträgerin stellt einen Antrag auf Einleitung eines vorh a- benbezogenen Bebauungsplans. Auf dem ehemaligen Konzernstandort der STRABAG an der Siegburger Straße 237 – 239 (ehemals 237 – 241) ist ein bis zu VII-geschossiger Block (außerhalb des vorha- benbezogenen Bebauungsplans) und ein XVI-geschossiges Hochhaus mit einer ma- ximalen Gebäudehöhe von 60 m auf einem IV - VII-geschossigen Sockel an der Süd- spitze geplant. Ziel der Planung 1.2 Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des geplanten Hochpunktes an der Siegburger Straße geschaffen werden. Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens, insbesondere hinsichtlich des Maßes de r baulichen Nutzung, nicht zu. Im Vergleich zur aufgrund des vorhandenen Planungsrechts zulässigen Ausnutzung des Flurstücks 2534, Flur 34, Gemarkung Deutz sind rund 6.000 m² Geschossfläche mehr geplant. Der Hoc h- punkt ist mit maximal XVI Vollgeschossen geplant. Die geplante, maximal VII-geschossige Blockrandbebauung kann und soll auf Grund- lage des vorhandenen, rechtsverbindlichen Bebauungsplans zeitnah umgesetzt wer- den. Das städtebauliche und funktionale Konzept für die Entwicklung des Deutzer Hafens (Integrierter Plan) wird berücksichtigt. Verfahren 1.3 Die Voraussetzungen für die Durchführung des Bebauungsplanverfah rens gem. § 13a BauGB liegen vor: Die Planung ist ein Vorhaben der Innenentwicklung (Nachverdichtung). Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverord- nung (BauNVO) unterschreitet 20.000 m² deutlich. Die Plangebietsfläche um- fasst rd. 2.900 m². Die Grundstücksfläche, auf der die nördlich angrenzende Blockbebauung auf Grundlage des vorhandenen, rechtsverbindlichen Bebau- ungsplans realisiert werden soll, umfasst ca. 7.250 m², so dass auch in Sum- me die Größe der Grundflächen 20.000 m² deutlich unterschreitet. 08.04.2020 -2- Die Planung begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter vor. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind. Das Vorhaben liegt nicht im Ac h- tungsabstand eines Störfallbetriebes. Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt und als Abw ä- gungsgrundlage werden im weiteren Verfahren u. a. folgende Fachgutachten erstellt: - Verkehrsuntersuchung - Schalltechnische Untersuchung insbesondere in Bezug auf Verkehrslärm - Lufthygiene - Artenschutzrechtliche Untersuchung - Bodengutachten - Starkregen - Grünordnungsplan (GOP) inklusive einer Freiraumplanung und Baumbewertung - Erschütterungsuntersuchung - Elektromagnetische Felder - Windwirkung durch strömungstechnische Gutachten - Energiekonzept Die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und damit auch die Verpflichtungen zur Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB und einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB sowie zur Durchführung von Monitoringmaßnahmen entfallen. Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffen t- lichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Modell 1 informiert werden, d. h. durch schriftliche Darlegung der Pla- nung mit Aushang der Pläne in den Bezirksverwaltungsstellen. Es besteht die Mö g- lichkeit zur Äußerung innerhalb angemessener Frist. Die frühzeitige Beteiligung ge- mäß § 4 Abs. 1 BauGB wird ergänzend parallel durchgeführt. 2 Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Deutz, Flur 34 einen Teilbereich des Flur- stücks 2534 mit einem Umgriff von rund 2.900 m² (siehe Anlage 1: Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans). 2.2 Vorhandene Struktur Das Plangebiet ist Teil eines überwiegend gewerblich genutzten Areals nordöstlich der Siegburger Straße vis-a-vis des Deutzer Hafens. Auf dem Flurstück 2534 bef anden sich a n der Siegburger Straße zwei VI – VII- geschossige Gebäudekomplexe, die bereits leergezogen und rückgebaut wurden. Im rückwärtigen Bereich parallel zum Timur -Iceliller-Weg ist bereits ein IV-V- geschossiger Gebäudekomplex neu errichtet worden (Siegburger Straße 241). 08.04.2020 -3- Der südwestlich angrenzende Entwicklungsbereich „Deutzer Hafen“ soll in den nächs- ten Jahren zu einem neuen Quartier für 6. 900 Einwohner und 6.000 Arbeitsplätzen entwickelt werden. Entlang der östlichen Plangebietsgrenze verläuft ein öffentliche r Fußweg (Timur - Iceliller-Weg) entlang des Bahndamms der unmittelbar östlich angrenzenden Güte r- zugverkehrsstrecke. Südöstlich des Bahndamms schließt sich die Milchmädchen Siedlung (ehemalige GAG Siedlung aus den Jahren 1919 – 1921) an. Die II - geschossigen Einfamilienhäuser befinden sich heute im Einzeleigentum. 2.3 Erschließung Das Plangebiet wird über die Siegburger Straße erschlossen. Über eine Zufahrt zwi- schen der Siegburger Straße 237 und 239 kann die neue Konzernzentrale der STRABAG AG (Siegburger Straße 241) erreicht werden. In der Siegburger Straße verläuft die Stadtbahn der Linie 7. Die nächstgelegene Hal- testellen - Poller Kirchweg bzw. Raiffeisenstraße - befindet sich jeweils in rd. 300 m Entfernung. 3 Planungsvorgaben Regionalplan 3.1 Das Plangebiet liegt innerhalb eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB). Das Vorhaben entspricht insoweit den Zielen des Regionalplans. Flächennutzungsplan 3.2 Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann aus der Darstellung des Flächennu t- zungsplans entwickelt werden. Landschaftsplan 3.3 Das Plangebiet liegt außerhalb des Landschaftsplans. Nordöstlich liegt das Lan d- schaftsschutzgebiet „Deutzer Friedhof und Umgebung“. Bebauungsplan 3.4 Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 69438/04 (rechts- verbindlich November 1978). Es gilt die BauNVO 1968. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Gewe rbegebiet – Zone 1 festgesetzt, in dem Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig sind. Nicht zulässig sind Anla- gen nach § 8 Absatz 2 Ziffer 1 (Gewerbebetriebe aller Art) und 3 (Tankstellen) sowie Absatz 3 Ziffer 2 (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sport- liche Zwecke) BauNVO. Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 und maximal VII Vollgeschossen festgesetzt. Die zulässige überbaubare Grundstücksfläche umfasst das gesamte Plangebiet mit Ausnahme einer 5 m breiten privaten Grünfläche parallel zum Timur-Iceliller-Weg. 4 Vorhaben Die städtebauliche Konzeption ist Ergebnis eines im Jahr 2019 durchgeführten Archi- tektenwettbewerbs (Richtlinie für Planungswettbewerbe in der Fassung vom 08.04.2020 -4- 31.01.2013), der zunächst eine maximal VII -geschossige Bebauung vorsah . Das Preisgericht empfahl einvernehmlich die beiden zweitplatzierten Büros mit der Unter- suchung eines städtebaulichen Hochpunktes. Im Rahmen einer Hochhausstudie wurden die Wettbewerbsergebnisse deshalb wei- terentwickelt. Leitidee des favorisierten Entwurfs von gernot schulz: architektur ist es, aus dem neu geplanten Bürocampus und der neuen Konzernzentrale der STRABAG AG ein städtebauliches Ensemble zu formen. Maßstabsgeber für die bauliche En t- wicklung an der Siegburger Straße sind die Blockgrößen und Hochhauskubaturen des Cobe-Masterplans für den Deutzer Hafen, die Eingang in den durch den Rat am 27.09.18 beschlossenen Integrierten Plan gefunden haben. Die geplanten Hochpunk- te im Deutzer Hafen orientieren sich a m Hochsilo der Mühlenbebauung, die eine Be- standhöhe von ca. 60,00 m aufweisen. Das Beurteilungsgremium für die Ergebnisse der Hochhausstudie empfahl die Reali- sierung des Entwurfs von gernot schulz: architektur: Ein Hochpunkt am vorgesehenen Standort stelle eine städtebauliche Bereicherung für den Stadtteil dar und gliedere sich sehr verträglich, eher selbstverständlich, in den Bestand sowie in die Planungen zum „Deutzer Hafen“ ein. Der Vorschlag des Büros gernot schulz: architektur stelle in Gestalt und städtebaulicher Entwicklung des Areals an der Siegburger Straße sowie für den Hochpunkt im Besonderen mit seiner interessanten Geometrie einen heraus- ragenden Beitrag dar und solle für die weitere Planung zu Grunde gelegt werden. Der im Rahmen der Hochhausstudie entwickelte Entwurf wurde durch das Büro ger- not schulz: architektur aufgrund von weiteren Empfehlungen des Beurteilungsgremi- ums weiter überarbeitet. Die Empfehlungen des Beurteilungsgremiums wurden wie folgt berücksichtigt: Prüfung von Proportionen und Volumen des Hochpunkts: Im Plangebiet ist ein XVI-geschossiges Hochhaus (maximal 60 m Gebäud e- höhe) auf einem IV - VII-geschossigen Sockel geplant, das ein neues städte- bauliches Merkzeichen an der Siegburger Straße bilden wird. Die Geschos- sigkeit der Sockelabtreppung wurde unter Bezugnahme auf die Nachbarg e- bäude und die Proportion zum Turm angepasst. Die Proportion des Turms wurde „verschlankt“ und nimmt Bezug zu den Planungen für den Deutzer Ha- fen. Von Poll kommend, bildet der geplante Hochpunkt zusammen mit den geplanten Hochhäusern im Entwicklungsbereich des D eutzer Hafens eine Torsituation zur rechtsrheinischen Innenstadt. Der geplante Hochpunkt als mittleres Hochhaus orientiert sich mit seiner maximalen Gebäudehöhe an der Mühlenbebauung. Es ist nicht zu erwarten, dass eine Sichtschranke bzw. eine Durchlüftungsbarriere entsteht. Nachjustieren der Baukörperfluchten an einzelnen Punkten: Die Baukörperfluchten wurden unter Beibehaltung der positiven räumlichen Qualitäten des gesamten Ensembles von Konzernzentrale, Block und Hoc h- haus nachjustiert. Zwischen dem nördlich geplanten maximal VII - geschossigen Block und dem geplanten Hochpunkt liegt eine Platzfläche, über die gleichzeitig die Zufahrt zum Vorhaben und zur Konzernzentrale der STRABAG AG erfolgt. Die Sichtbeziehung zum rückwärtig liegenden Ko n- zernstandort der STRABAG AG wird durch die Fortführung der nördlichen Gebäudeflucht im Sockel des Hochhauses und eine parallele Gebäudeflucht der nördlich anschließenden Blockbebauung sichergestellt. Der eigentliche Hochhausturm orientiert sich in seiner Aus richtung am vorgeschlagenen Be- bauungsraster des Integrierten Plans für den Deutzer Hafen. 08.04.2020 -5- Erhöhung der Grundrisseffizienz, insbesondere die des Hochpunkts: Die Weiterentwicklung der Grundrisse für den Hochpunkt erfolgt im weiteren Verfahren. Lage und Anordnung der Tiefgarageneinfahrt: Beide Vorhaben (Blockbebauung und Hochpunkt) bzw. Baugrundstücke sind mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit rund 300 Stellplätzen unterbaut. Die gemeinsame Zu- und Ausfahrt soll in eine neu zu gestaltende Fläche (außer- halb des Plangebietes) zwischen der Konzernzentrale und dem geplanten Hochpunkt integriert werden, so dass die Sichtbeziehung von der Siegburger Straße in den Blockinnenbereich unbeeinträchtigt und eine Rückstaulänge von mindestens 45 m zur Siegburger Straße gewährleistet ist. Planungsrechtliche Prüfung, inklusive Abstandsflächen: Der rechtsverbindliche Bebauungsplan steht dem geplanten Vorhaben hi n- sichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Zahl der zulässigen Vollgeschos- se, zulässige Geschossfläche ) entgegen. Insoweit ergibt sich ein Planerfo r- dernis (siehe Kapitel 1.2). Die Einhaltung notwendiger Abstandsflächen wird im weiteren Verfahren geprüft. Prüfung der Verträglichkeit der entstehenden Verkehre durch ein Verkehr s- konzept / Verkehrsgutachten: Um die Auswirkungen der zu erwartenden Mehrverkehre des Vorhabens unter Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung des Umfelds abzubilden, wird im weiteren Verfahren ein Verkehrsgutachten erstellt (siehe Kapitel 6.1). Um den Anteil des motorisierten Individualverkehrs an den planbedingten Verkehren zu minimieren, wird für das Vorhaben im weiteren Verfahren ein Mobilitätskonzept erarbeitet. Erarbeitung eines Gutachtens zu dem Themenfeld Verschattung / Besonnung, Luftströme: Das Erfordernis für die Erstellung einer Verschattungsstudie wird nach A b- stimmung mit den Fachämtern nicht gesehen, da im Umfeld keine Wohnb e- bauung betroffen ist. Da der Hochpunkt mit einer maximalen Gebäudehöhe von 60 m geplant ist, ist unter Berücksichtigung des Hochhauskonzeptes 2003 auch kein strömungstechnisches Gutachten zu erstellen. Prüfung der Vereinbarkeit der Planung mit bestehenden Konzepten in Köln (zum Beispiel Hochhauskonzept 2003): Die im Rahmen der 2 x 10 Punkte -Checkliste formulierten Anforderungen an Hochhäuser beziehen sich insbesondere auf Gebäude mit größeren Höhen (über 60 m), die stadtbildprägend oder sogar stadtbildbeherrschend sein kön- nen. Der geplante Hochpun kt als mittleres Hochhaus liegt innerhalb des im Hochhauskonzept vorgeschlagenen Hochhausstandort „3c“ entlang des Deut- zer Hafens auf der Landseite (Siegburger Straße) , der außerhalb von Sicht- dreiecken auf den Dom liegt. Gleichwohl wurden die Anforderung des Hochhauskonzeptes geprüft (siehe Anlage 5: Berücksichtigung des Hochhauskonzepts 2003 – 2 x 10 Punkte - Checkliste). Prüfung bzw. Festlegung der maximalen Höhe des Hochpunktes im Hinblick auf Verträglichkeit, aber auch Gestaltwirksamkeit / Proportionalität: siehe oben Das geplante Vorhaben (siehe Anlage 2: Lageplan mit Abgrenzung des Vorhaben - und Erschließungsplans) umfasst insgesamt ca. 16.500 m² Geschossfläche. 08.04.2020 -6- 5 Umweltbelange Die Belange des Umweltschutzes , einschließlich des Naturschutzes und der Land- schaftspflege, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sowie § 1a BauGB werden im weiteren Verfahren in der Planung berücksichtigt. Vorbehaltlich der Prüfaufträge aus der früh- zeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange werden insbesondere folgende Umweltbelange untersucht: Artenschutz 5.1 Es wurde bereits eine artenschutzrechtliche Prüfung – Stufe I im Rahmen der Rück- baumaßnahme erstellt (kbff, Dezember 2019). Aufgrund der Prägung des Plangebietes durch das urbane Umfeld und der bisher fast zu 100 % baulich in Anspruch genommenen Fläche ist nicht zu erwarten, dass arten- schutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden. Lärm 5.2 Im Rahmen der zu untersuchenden Prognosen (Nullfall / Planfall) wird für den Prog- nosehorizont 2030 folgendes berücksichtigt: Verkehrslärm – Schiene: Zu berücksichtigen sind die Belastungszahlen der DB und der Stadtbahn (KVB). Verkehrslärm – Straße Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung (siehe Kapitel 6.1) bilden die Grundlage für die Untersuchung des Verkehrslärms – Straße. Verkehrslärm – Wasserstraße Die Wasserstraße Rhein liegt ca. 700 m entfernt. Das Hafenbecken, rd. 200 m südwestlich des Plangebietes, ist südlich der Drehbrücke nicht Teil der Was- serstraße. Gewerbelärm Planbedingte Auswirkungen sind durch die Tiefgaragen-Zu-/Abfahrt bzw. Kl i- maanlagen des geplanten Gebäudes an schützenswerten Nutzungen in der Umgebung zu untersuchen. Hier ist der sog. Integrierte Plan (Deutzer Hafen) bzw. eine erste Festlegung der Gebietsfestsetzungen (MI/ MU) als Grundlage zu verwenden. Gewerbelärm, der auf das Plangebiet einwirkt, ist nicht zu untersuchen, da re- levante Auswirkungen, insbesondere aufgrund der geplanten Festsetzung als Gewerbegebiet, nicht zu erwarten sind. Verkehrsbedingte Luftschadstoffe 5.3 Als Betrachtungsraum wurde die Siegburger Straße ab Höhe Drehbrücke bis zur Raif- feisenstraße definiert. In östlicher Richtung wird der Betrachtungsraum durch den Friedhof definiert, in westlicher Richtung durch das Hafenbecken. Als Bestand werden die Ausnutzung des vorhandenen Planungsrechts bzw. die aktu- ellen Nutzungen im Deutzer Hafen definiert. Als Prognose-Nullfall wird definiert: - Verkehrsprognose 2030: Straße, Schiene (DB), 08.04.2020 -7- - die Ausnutzung des vorhandenen Planungsrechts östlich der Siegburger Straße, - die Aufsiedlung des Deutzer Hafens entsprechend des vorliegenden, sog. In- tegrierten Plans im Sinne einer Plausibilitätsprüfung (Blockbebauung mit ein- zelnen Hochpunkten). Als Prognose-Planfall wird definiert: - der Prognose Nullfall in Kombination mit den - planbedingten Auswirkungen des Vorhabens (plus ca. 6.000 m² Geschossfläche). Der Deutzer Hafen südlich der Drehbrücke ist nicht Teil der Wasserstraße, wird ggf. aber als Nothafen genutzt. Freizeitnutzungen auf dem Wasser soll ten keine Auswir- kungen auf die Luftschadstoffanalyse haben. Klima 5.4 Im weiteren Verfahren wird ein Freiraumkonzept erarbeitet, dass einen möglichst ho- hen Begrünungsanteil ebenerdiger Flächen vorsehen soll. Es wird geprüft, inwieweit nicht überbaute Bereiche der Tiefgarage intensiv begrünt werden können. Im weiteren Verfahren werden Angaben zum Energiekonzept ergänzt. Boden 5.5 Eine Bodenuntersuchung liegt vor. Das Aushubmaterial soll im Zuge der Baugruben- erstellung überwiegend abtransportiert werden. 6 Auswirkungen der Planung Verkehr 6.1 Um die Auswirkungen der zu erwartenden Mehrverkehre des Vorhabens unter B e- rücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung des Umfelds abzubilden, wird im wei- teren Verfahren ein Verkehrsgutachten erstellt. Als Prognosehorizont wird das Jahr 2030 angesetzt. Der Nullfall beinhaltet: die Verkehrsmengen, die nach aktuellem Baurecht auf dem STRABAG - Grundstück noch möglich sind (ca. 24.500 m²) die Aufsiedlung des Deutzer Hafens zu 100 % einschließlich der vorliegenden Erkenntnisse des Mobilitätskonzeptes für den Deutzer Hafen und einer neuen Busverbindung zwischen Deutzer Hafen und Deutzer Bahnhof, alle anderen städtebaulichen Entwicklungen bis 2030, die zwischen S tadt Köln und moderne stadt für die Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen festge- legt wurden, die Veränderung des Straßenraumes der Siegburger Straße in Poll, um die Anwohner vor zu hohen Verkehrsbelastungen zu schützen und eine weiterhin leistungsfähige ÖPNV-Bevorrechtigung zu gewähren, den Ausbau des Rolshover Kirchwegs sowie die Verlängerung bis an die Rolshover Straße mit dem Ziel, die Veränderung des Straßenraumes der Siegburger Straße mit einem sinnvollen Netzelement zu kompensieren und einen Anschluss an die Östliche Zubringerstraße mit vorhandenem Volla n- schluss zu ermöglichen. Der Planfall berücksichtigt: den Prognose Nullfall in Kombination mit 08.04.2020 -8- den planbedingten Mehrverkehre von rd. 6.000 m² zusätzlichen Geschossflä- chen, die planungsrechtlich vorbereitet werden, Für folgende Knotenpunkte wird die Leistungsfähigkeit mit einem Simulationsmodell überprüft: Siegburger Straße / Im Hasenthal Siegburger Straße / Kaltenbornweg / Hafenbrücke Siegburger Straße / neue Planstraße Deutzer Hafen Siegburger Straße / Zufahrt STRABAG Siegburger Straße / Am Schnellert Dr.-Simons-Straße / Zufahrt STRABAG Es wird zwischen Planfall und Nullfall durch die um rund 6.000 m² erhöhte Geschoss- fläche ein zusätzliches Verkehrsaufkommen erwartet, das nicht bedeutsam höher ist. Die Auswirkungen auf die Qualität des Verkehrsablaufs der umliegenden Knote n- punkte gegenüber dem Nullfall werden als gering eingeschätzt und im weiteren Ver- fahren analysiert. Insgesamt sind für die neu geplanten Vorhaben (Blockbebauung und Hochpunkt) rund 300 Stellplätze geplant. Da die für die Entwicklung des Deutzer Hafens angedachten verkehrlichen Entlastun- gen noch nicht fixiert sind, muss es zu den Abhängigkeiten und Zusammenwirken der beiden Projekte noch weitere Abstimmungen geben. Für das Vorhaben wird im weiteren Verfahren ein Mobilitätskonzept erarbeitet, so dass f ür künftige Mitarbeiter auch alternative Mobilitätsangebote zur Verfügung st e- hen werden. Der angedachte neue S-Bahn-Haltepunkt Deutzer Hafen (Linie 16) kann nicht berücksichtigt wer den, da eine Realisierung nicht vor dem Planungshorizont 2030 erwartet werden kann. Technische Erschließungsplanung 6.2 Grundsätzlich ist das Plangebiet erschlossen. Die Technische Erschließungsplanung einschließlich des Überflutungsnachwei ses bei Starkregen wird im weiteren Verfahren in Abstimmung mit der Hochhaus - und Freiraumplanung erstellt. 7 Planverwirklichung Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Vorhaben - und Er- schließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich die Vorhabenträgerin gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 verpflichtet, das im VEP fest- gelegte Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen.
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500 150250 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientie-rung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsseund der Bezirksvertretungen, die wegen Befan-genheit an den Beratungen zu diesem Tagesord-nungspunkt nicht teilnehmen dürfen.Maßstab: 1: 5000 Darstellung auf der Grundlage der deutschen Grundkarte 1: 5.000 mit Genehmigung der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster vom 15.1.01, Nr.: 5/2001 StadtplanungsamtStadt Köln Anlage 1Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen BebauungsplansArbeitstitel: "Hochpunkt Siegburger Straße" in Köln - Deutz N100
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gernot schulz architektur GmbH gernot schulz architektur GmbH Anlage 5 Perspektiven / Schematischer Schnitt Anlage 4 Perspektive / Schematischer Höhenschnitt gernot schulz architektur GmbH gernot schulz architektur GmbH Anlage 4 Perspektive / Schematischer Höhenschnitt gernot schulz architektur GmbH gernot schulz architektur GmbH Anlage 4 Perspektive / Schematischer Höhenschnitt gernot schulz architektur GmbH gernot schulz architektur GmbH gernot schulz architektur GmbH Büro Campus Deutz Schnitt 10 m0 5 Cobe Masterplan Blockgebäude Hochhaus Konzerngebäude Siegburger Straße Timur-Icelliler-WegRhein Silo Ellmühle Bahndamm 60m Anlage 4 Perspektive / Schematischer Höhenschnitt
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gernot schulz architektur GmbH gernot schulz architektur GmbH gernot schulz architektur GmbH Büro Campus Deutz Schnitt 10 m0 5 Cobe Masterplan Blockgebäude Hochhaus Konzerngebäude Siegburger Straße Timur-Icelliler-WegRhein Anlage 2 Lageplan M 1:1000 Hochpunkt Siegburger Straße ©Cobe Masterplan August 2018 Hochpunkt Siegburgerstraße Bereich TG Zufahrt gernot schulz architektur GmbH gernot schulz architektur GmbH Büro Campus Deutz Schnitt 10 m0 5 Cobe Masterplan Blockgebäude Hochhaus Konzerngebäude Siegburger Straße Timur-Icelliler-WegRhein Anlage 2 Lageplan M 1:1000 Hochpunkt Siegburger Straße ©Cobe Masterplan August 2018 Hochpunkt Siegburgerstraße Bereich TG Zufahrt gernot schulz architektur GmbH gernot schulz architektur GmbH Büro Campus Deutz Schnitt 10 m0 5 Cobe Masterplan Blockgebäude Hochhaus Konzerngebäude Siegburger Straße Timur-Icelliler-WegRhein Silo Ellmühle Bahndamm 60m Bereich TG Zufahrt © Cobe Masterplan August 2018
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18.03.2020 A N L A G E 5 Berücksichtigung Hochhauskonzept 2003 – 2 x 10-Punkte-Checkliste ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN 1 Mit der Konzeption des Planungsablaufs ist vom Träger des Projektes ein interdisziplinäres Projektteam mit Fachexperten der Standortplanung, der Verkehrsplanung, der Architektur, des Bauwesens, der Haustechnik und der Freiraumplanung namhaft zu machen. Die Planung und Umsetzung des Vorhabens erfolgt mit Unterstützung eines interdisziplinären Projektteams. Die Verfasser von Gutachten, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt werden, werden benannt. 2 Eine umfassende Standortprüfung hinsichtlich der Lage, der stadtstrukturellen Verträglichkeit sowie der Verkehrsverträglichkeit werden vorausgesetzt. Mit Hilfe einer Sichtfeldstudie muss darüber hinaus nachgewiesen werden, dass das geplante Hochhaus keine wichtigen Sichtbeziehungen auf den Dom beeinträchtigt. Im Rahmen des durchgeführten Architektenwettbewerbs sowie der anschließenden Hochhausstudie wurde nachgewiesen, dass sich der Hochpunkt am vorgesehenen Standort verträglich in den Bestand sowie in die Planungen zum Deutzer Hafen einfügt. Im weiteren Verfahren werden Fachgutachten erstellt, insbesondere zur Überprüfung der Auswirkung planbedingter Mehrverkehre. Wichtige Sichtbeziehungen auf den Dom werden nicht beeinträchtigt. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 60 m. 3 Nachzuweisen ist die städtebauliche und gestalterische Einbindung, die zur umgebenden städtebaulichen Struktur und zu anderen (Hochhaus-) Projekten im näheren und weiteren Umfeld in eine positiv zu bewertende Beziehung treten muss. Siehe allgemeine Anforderungen, Punkt 2 4 Das Hochhaus solle nicht als überhöhter Solitär auftreten. Vielmehr sollen Gruppen oder Reihen von Hochhäusern von gleicher oder ähnlicher Höhe entstehen. Maßstabsgeber für die bauliche Entwicklung an der Siegburger Straße sind die Blockgrößen und Hochhauskubaturen des Cobe- Masterplans / Integrierten Plan für den Deutzer Hafen. 5 Um eine zu starke Sichtschranke und eine zu große Durchlüftungsbarriere zu vermeiden, sollen in Köln vornehmlich Turmhochhäuser (keine Scheiben) geplant werden. Durch den geplanten Hochpunkt als mittleres Hochhaus ist nicht zu erwarten, dass eine Sichtschranke bzw. eine Durchlüftungsbarriere entsteht. (siehe architektonische Anforderungen, Punkt 3). 6 Über die ausreichende Verkehrserschließung hinaus muss nachgewiesen werden, dass auch der Bedarf an technischer und sozialer Infrastruktur erfüllt wird. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird der Bedarf an technischer und sozialer Infrastruktur durch das Vorhaben geprüft. 7 Das Hochhaus muss in ein Freiraumkonzept eingebunden werden, das auch ökologischen Ansprüchen genügt. Im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplans wird das abgestimmte Freiraumkonzept verbindlich festgesetzt. 8 Der soziale und öffentliche Nutzen des Hochhauses ist darzustellen. Gewonnene Freiflächen, zusätzliche kulturelle Einrichtungen, Gestaltungsmaßnahmen im Umfeld, öffentliche und Der Platzbereich zwischen dem geplanten Hochpunkt und der nördlich angrenzenden Blockbebauung (Vorzone) ist öffentlich zugänglich. Attraktive Freiräume sind in Rheinnähe (Poller Wiesen) im weiteren Umfeld vorhanden. Weitere attraktive Freiräume 18.03.2020 halböffentliche Bereich im Gebäude, Behebung von Strukturdefiziten des Umfeldes etc. sind zu belegen. werden im Zuge der Realisierung der Revitalisierung des Deutzer Hafens entstehen. 9 Der Projektentwurf ist vom Projektträger dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Gestaltungsbeirat vorzustellen und anschließend öffentlich in einer Ausstellung und einer anschließenden Abendveranstaltung zu präsentieren. Das Ergebnis der Anhörung ist dem Stadtentwicklungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden sowohl die Öffentlichkeit als auch die politischen Gremien und Behörden in die Planung eingebunden. Das geforderte Qualifizierungsverfahren ist im Rahmen eines Wettbewerbs und der auf dem Wettbewerbsergebnis aufbauenden Hochhausstudie durchgeführt worden. 10 Der Projektträger hat am geplanten Ort des Hochhauses eine Informationsstelle mit konsumentenfreundlichen Öffnungszeiten und fachkundigem Personal für die Öffentlichkeit einzurichten und während der gesamten Bauzeit zu unterhalten. Der Ort der Informationsstelle für die Phase der Bauzeit wird im weiteren Verfahren festgelegt. ARCHITEKTONISCHE ANFORDERUNGEN HOCHPUNKT SIEGBURGER STRASSE 1 Der architektonische Entwurf eines Hochhauses oder einer Hochhausgruppe ist auf der Grundlage des Ergebnisses eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs nach GRW 1995 oder RAW 2001 zu erstellen. Es wurde ein Architektenwettbewerb gemäß der aktuellen Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Das Preisgericht hat eine Weiterbearbeitung der Ergebnisse im Rahmen einer auf den Wettbewerb aufbauenden Hochhausstudie empfohlen. 2 Die Gestaltung des Hochhauses hat so zu erfolgen, dass eine klare Gliederung des Baukörpers in Sockel, Schaft und oberen Abschluss (Spitze) erkennbar ist. Im Plangebiet ist ein XVI-geschossiges Hochhaus (maximal 60 m Gebäudehöhe) auf einem IV - VII-geschossigen Sockel geplant. 3 Um die optische Wirkung eines Hochhausturmes zu erhalten, ist das Verhältnis Breite zu Höhe mindestens 1:3, besser 1:4 oder mehr zu erreichen. Der geplante Hochpunkt als mittleres Hochhaus weist ein geringeres Verhältnis von Breite zu Höhe als 1:3 auf. 4 Die öffentliche Begehbarkeit mindestens des Erdgeschosses und einer der fünf obersten Etagen – am besten in der Turmspitze – ist sicherzustellen. Ein öffentlicher Zugang zum geplanten Hochpunkt ist nicht vorgesehen. 5 Schon in der Vorentwurfsplanung ist ein Reklamekonzept für das Gebäude vorzulegen. Werbeanlagen werden in Abstimmung bzw. unter Berücksichtigung der Vorgaben der Stadt Köln geplant. 6 Das unterschiedliche Erscheinungsbild eines Hochhauses am Tag und in der Nacht ist in die Gestaltung einzubeziehen und in Tag- /Nachtsimulationen darzulegen. Ein Lichtkonzept wird in Abstimmung bzw. unter Berücksichtigung der Vorgaben der Stadt Köln entwickelt. 7 Die Nachhaltigkeit der beabsichtigten Nutzung sowie Flexibilität der Baustruktur hinsichtlich nicht vorhersehbarer Nutzungsänderungen müssen nachgewiesen werden. Die Vorhabenplanung berücksichtigt eine Drittverwendung. 8 Die Nachhaltigkeit wesentlicher Konstruktionselemente (Sanierungsfreundlichkeit) ist ebenso nachzuweisen wie die Möglichkeit eines eventuellen Gebäudeabbruchs. Darüber hinaus Die geforderten Nachweise werden im weiteren Verfahren vorgelegt. 18.03.2020 sind folgende Nachweise auszuarbeiten, vorzulegen und verpflichtend einzuhalten: - Sicherheitskonzept, - Energiekonzept, - Bauökologisches Konzept, - Wartungsplan. 9 Die Verschattung, die durch das Hochhaus verursacht wird, ist darzustellen und der 2-Stunden-Schatten nachzuweisen. Ebenso ist bei Hochhäusern über 60 m Gebäudehöhe die Windwirkung durch strömungstechnische Gutachten zu belegen. Der Hochpunkt ist mit einer maximalen Gebäudehöhe von 60 m geplant, insofern ist die Erstellung eines strömungstechnischen Gutachtens nicht erforderlich. Das Erfordernis für die Erstellung einer Verschattungsstudie wird in Abstimmung mit den Fachämtern nicht gesehen, da im Umfeld keine Wohnbebauung betroffen ist. 10 Die bauliche Realisierung erfolgt projektgemäß unter Aufsicht einer unabhängigen, begleitenden Qualitätskontrolle. Dazu zählt die Ausarbeitung eines Bauablaufplanes und die Bekanntgabe einer Kontaktperson für Beschwerdeführer. Die Anforderungen werden berücksichtigt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Prau Az Vorlagen-Nummer 0969/2020 Freigabedatum 27.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Hochpunkt Siegburger Straße" Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) für das Gebiet nordöstlich der Siegburger Straße, westlich des Timur-Icelliler-Weg und der Bahngleise, und südlich von gewerblicher Bebauungen in Köln-Deutz—Arbeitstitel: "Hochpunkt Siegburger Straße"— einzuleiten mit dem Ziel, ein Bürohochhaus mit einer Höhe von 60 m fest- zusetzen. 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang). Alternative: Keine Änderung des bestehenden Planungsrechts, Bebauung nur VII- geschossig möglich, ohne Hochpunkt Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Durch den Bebauungsplan 69438/04 aus dem Jahr 1978 besteht für das Plangebiet bereits ein Pla- nungsrecht mit einer festgesetzten Geschossigkeit. Über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren soll nun die Realisierung eines Hochpunktes ermöglicht werden, dies führt zu einer größeren Baumasse auf dem Grundstück. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand weitere negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlen- dioxid (CO²) wird, nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Begründung: Die Vorhabenträgerin hat am 18.03.2020 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vor- habenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB unter Anwendung des § 13a BauGB (Be- bauungsplan der Innenentwicklung) bei der Verwaltung mit dem Ziel beantragt, ein Hochhaus mit einer Höhe von 60 m zu errichten. Auf dem ehemaligen Konzernstandort der STRABAG an der Siegburger Straße 237 –239 (ehemals 237 – 241) ist im 1. Bauabschnitt ein bis zu VII-geschossiger Block (außerhalb des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes) und im 2. Bauabschnitt ein XVI-geschossiges Hochhaus mit einer maximalen Gebäudehöhe von 60 m auf einem IV - VII- geschossigen Sockel an der Südspitze geplant. Der Hochpunkt ist für Büronutzung mit insgesamt ca. 16.500 m² Geschossfläche vorgesehen. Der ruhende Verkehr für den VII – geschossigen Block mit einer Geschossfläche in Höhe von 14.300 m² Geschossfläche sowie den neuen Hochpunkt soll in einer eingeschossigen Tiefgarage mit ca. 300 Stellplätzen, die von der Siegburger Straße aus erschlossen werden soll, untergebracht werden. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Deutz, Flur 34 einen Teilbereich des Flurstücks 2534 mit einem Umgriff von rund 2.900 m². Das Plangebiet ist Teil eines überwiegend gewerblich genutzten Areals nordöstlich der Siegburger Straße vis-a-vis des Deutzer Hafens. Auf dem Flurstück 2534 befanden sich an der Siegburger Straße zwei VI – VII-geschossige Gebäu- dekomplexe, die bereits leergezogen und rückgebaut wurden. Im rückwärtigen Bereich parallel zum Timur-Iceliller-Weg ist bereits ein IV-V-geschossiger Gebäudekomplex neu errichtet worden (Sieg- burger Straße 241). Die städtebauliche Konzeption ist Ergebnis eines im Jahr 2019 durchgeführten Architektenwettbe- werbs (Richtlinie für Planungswettbewerbe in der Fassung vom 31.01.2013), der zunächst eine ma- ximal VII-geschossige Bebauung vorsah. Das Preisgericht empfahl einvernehmlich die beiden zweit- platzierten Büros mit der Untersuchung eines städtebaulichen Hochpunktes. Im Rahmen einer Hoch- hausstudie wurden die Wettbewerbsergebnisse deshalb weiterentwickelt. Leitidee des favorisierten Entwurfs von gernot schulz: architektur ist es, aus dem neu geplanten Bürocampus und der neuen Konzernzentrale der STRABAG AG ein städtebauliches Ensemble zu formen. Maßstabsgeber für die bauliche Entwicklung an der Siegburger Straße sind die Blockgrößen und Hochhauskubaturen des Cobe-Masterplans für den Deutzer Hafen, die Eingang in den durch den Rat am 27.09.18 beschlos- 3 senen Integrierten Plan gefunden haben. Die geplanten Hochpunkte im Deutzer Hafen orientieren sich am Hochsilo der Mühlenbebauung, die eine Bestandhöhe von ca. 60,00 m aufweisen. Das Beurteilungsgremium für die Ergebnisse der Hochhausstudie empfahl die Realisierung des Ent- wurfs von gernot schulz: architektur: Ein Hochpunkt am vorgesehenen Standort stelle eine städtebau- liche Bereicherung für den Stadtteil dar und gliedere sich sehr verträglich, eher selbstverständlich, in den Bestand sowie in die Planungen zum "Deutzer Hafen" ein. Die Checkliste für die Planung von Hochpunkten aus dem Jahr 2003 wurde vom Vorhabenträger ge- prüft, siehe Anlage 5. Im Zuge des Ausbaus des Bahnknoten Köln ist u.a. der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, hier S 16, geplant. Seitens des NVR bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben, solange das Bauvor- haben nicht über die Fläche des "Timur Icellier Weg" hinausreicht. Der Haltepunkt der S-Bahn wird voraussichtlich südlich der "Siegburger Straße" parallel zur Straße "Am Schnellert" zu liegen kom- men. Die Voraussetzungen für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a BauGB liegen vor: - Die Planung ist ein Vorhaben der Innenentwicklung (Nachverdichtung). - Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) unterschreitet 20.000 m² deutlich. Die Plangebietsfläche umfasst rd. 2.900 m². Die Grund- stücksfläche, auf der die nördlich angrenzende Blockbebauung auf Grundlage des vorhande- nen, rechtsverbindlichen Bebauungsplans realisiert werden soll, umfasst ca. 7.250 m², so dass auch in Summe die Größe der Grundflächen 20.000 m² deutlich unterschreitet. - Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Be- grenzung von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BlmSchG zu beachten sind. Das Vorhaben liegt in keinem Achtungsabstand eines Störfallbetriebes. Die Planung begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. - Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB ge- nannten Schutzgüter vor. Die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und damit auch die Verpflich- tungen zur Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB und einer zusammenfassenden Erklä- rung nach § 10a BauGB sowie zur Durchführung von Monitoringmaßnahmen entfallen. Gleichwohl sind im Bebauungsplanverfahren jedoch die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a Abs. 2 BauGB zu berücksichtigen. Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt und als Abwägungsgrundlage wer- den im weiteren Verfahren u. a. folgende Fachgutachten erstellt: - Verkehrsuntersuchung - Schalltechnische Untersuchung insbesondere in Bezug auf Verkehrslärm - Lufthygiene - Artenschutzrechtliche Untersuchung - Bodengutachten - Starkregen - Grünordnungsplan (GOP) inklusive einer Freiraumplanung und Baumbewertung - Erschütterungsuntersuchung - Elektromagnetische Felder - Windwirkung durch strömungstechnische Gutachten - Energiekonzept 4 Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Modell 1 infor- miert werden, d. h. durch schriftliche Darlegung der Planung mit Aushang der Pläne in den Bezirks- verwaltungsstellen. Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung innerhalb angemessener Frist. Die früh- zeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird ergänzend parallel durchgeführt. Anlagen 1. Abgrenzung Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 2. Lageplan mit Abgrenzung Geltungsbereich Vorhaben und Erschließungsplan 3. Begründung 4. Perspektiven und Systemschnitte 5. 2 x 10 Punkte Checkliste
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0969/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.04.2020
- Erstellt
- 26.03.2020 11:08