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0969/2020

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 27.04.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.06.2020, TOP 10.2

Anlage 3 Begründung

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Anlage 1

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Anlage 4

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Anlage 2

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Anlage 5

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Begründung

21512 Zeichen

08.04.2020     -1- 
   
 
A N L A G E  3 
 
 
Begründung zum  vorhabenbezogenen Bebauungsplan  
 
Arbeitstitel: „Hochpunkt Siegburger Straße“ in Köln - Deutz 
 
1 Anlass und Ziel der Planung 
 
 Anlass der Planung 1.1
Das Unternehmen STRABAG Real Estate GmbH entwickelt für die STRABAG AG am 
Standort Köln – Deutz einen neuen Bürostandort mit einem Hochpunkt an der Sieg-
burger Straße. Die Vorhabenträgerin stellt einen Antrag auf Einleitung eines vorh a-
benbezogenen Bebauungsplans. 
 
Auf dem ehemaligen Konzernstandort der STRABAG an der Siegburger Straße 237 – 
239 (ehemals 237 – 241) ist ein bis zu VII-geschossiger Block (außerhalb des vorha-
benbezogenen Bebauungsplans) und ein XVI-geschossiges Hochhaus mit einer ma-
ximalen Gebäudehöhe von 60 m auf einem IV - VII-geschossigen Sockel an der Süd-
spitze geplant. 
 
 Ziel der Planung 1.2
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des geplanten Hochpunktes an der 
Siegburger Straße geschaffen werden.  
 
Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens, insbesondere 
hinsichtlich des Maßes de r baulichen Nutzung, nicht zu. Im Vergleich zur aufgrund 
des vorhandenen Planungsrechts zulässigen Ausnutzung des Flurstücks 2534, Flur 
34, Gemarkung Deutz sind rund 6.000 m² Geschossfläche mehr geplant. Der Hoc h-
punkt ist mit maximal XVI Vollgeschossen geplant. 
 
Die geplante, maximal VII-geschossige Blockrandbebauung kann und soll auf Grund-
lage des vorhandenen, rechtsverbindlichen Bebauungsplans zeitnah umgesetzt wer-
den. 
 
Das städtebauliche und funktionale Konzept für die Entwicklung des Deutzer Hafens 
(Integrierter Plan) wird berücksichtigt. 
 
 Verfahren 1.3
Die Voraussetzungen für die Durchführung des Bebauungsplanverfah rens gem. § 
13a BauGB liegen vor: 
 
 Die Planung ist ein Vorhaben der Innenentwicklung (Nachverdichtung). 
 
 Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverord-
nung (BauNVO) unterschreitet 20.000 m² deutlich. Die Plangebietsfläche um-
fasst rd. 2.900 m². Die Grundstücksfläche, auf der die nördlich angrenzende 
Blockbebauung auf Grundlage des vorhandenen, rechtsverbindlichen Bebau-
ungsplans realisiert werden soll, umfasst ca. 7.250 m², so dass auch in Sum-
me die Größe der Grundflächen 20.000 m² deutlich unterschreitet.

08.04.2020     -2- 
   
 
 Die Planung begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht 
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. 
 
 Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 
Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter vor. 
 
 Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur 
Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach 
§ 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind. Das Vorhaben liegt nicht im Ac h-
tungsabstand eines Störfallbetriebes. 
 
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt und als Abw ä-
gungsgrundlage werden im weiteren Verfahren u. a. folgende Fachgutachten erstellt: 
 
- Verkehrsuntersuchung 
- Schalltechnische Untersuchung insbesondere in Bezug auf Verkehrslärm 
- Lufthygiene 
- Artenschutzrechtliche Untersuchung 
- Bodengutachten 
- Starkregen 
- Grünordnungsplan (GOP) inklusive einer Freiraumplanung und Baumbewertung 
- Erschütterungsuntersuchung 
- Elektromagnetische Felder 
- Windwirkung durch strömungstechnische Gutachten 
- Energiekonzept 
 
Die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und damit 
auch die Verpflichtungen zur Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB und 
einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB sowie zur Durchführung von 
Monitoringmaßnahmen entfallen. 
 
Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffen t-
lichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen 
der Planung im Modell 1 informiert werden, d. h. durch schriftliche Darlegung der Pla-
nung mit Aushang der Pläne in den Bezirksverwaltungsstellen. Es besteht die Mö g-
lichkeit zur Äußerung innerhalb angemessener Frist. Die frühzeitige Beteiligung ge-
mäß § 4 Abs. 1 BauGB wird ergänzend parallel durchgeführt. 
 
2 Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Deutz, Flur 34 einen Teilbereich des Flur-
stücks 2534 mit einem Umgriff von rund 2.900 m² (siehe Anlage 1: Abgrenzung des 
Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans). 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
Das Plangebiet ist Teil eines überwiegend gewerblich genutzten Areals nordöstlich 
der Siegburger Straße vis-a-vis des Deutzer Hafens. 
 
Auf dem Flurstück 2534 bef anden sich a n der Siegburger Straße zwei VI – VII-
geschossige Gebäudekomplexe, die bereits leergezogen und rückgebaut wurden. Im 
rückwärtigen Bereich parallel zum Timur -Iceliller-Weg ist bereits ein IV-V-
geschossiger Gebäudekomplex neu errichtet worden (Siegburger Straße 241).

08.04.2020     -3- 
   
 
Der südwestlich angrenzende Entwicklungsbereich „Deutzer Hafen“ soll in den nächs-
ten Jahren zu einem neuen Quartier für 6. 900 Einwohner und 6.000 Arbeitsplätzen 
entwickelt werden. 
 
Entlang der östlichen Plangebietsgrenze verläuft ein öffentliche r Fußweg (Timur -
Iceliller-Weg) entlang des Bahndamms der unmittelbar östlich angrenzenden Güte r-
zugverkehrsstrecke. Südöstlich des Bahndamms schließt sich die Milchmädchen 
Siedlung (ehemalige  GAG Siedlung aus den Jahren 1919 – 1921) an. Die II -
geschossigen Einfamilienhäuser befinden sich heute im Einzeleigentum. 
 
2.3 Erschließung 
Das Plangebiet wird über die Siegburger Straße erschlossen. Über eine Zufahrt zwi-
schen der Siegburger Straße 237 und 239 kann die neue Konzernzentrale der 
STRABAG AG (Siegburger Straße 241) erreicht werden. 
 
In der Siegburger Straße verläuft die Stadtbahn der Linie 7. Die nächstgelegene Hal-
testellen - Poller Kirchweg bzw. Raiffeisenstraße - befindet sich jeweils in rd. 300 m 
Entfernung. 
 
3 Planungsvorgaben 
 
 Regionalplan 3.1
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB). 
Das Vorhaben entspricht insoweit den Zielen des Regionalplans. 
 
 Flächennutzungsplan 3.2
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.  
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann aus der Darstellung des Flächennu t-
zungsplans entwickelt werden. 
 
 Landschaftsplan 3.3
Das Plangebiet liegt außerhalb des Landschaftsplans. Nordöstlich liegt das Lan d-
schaftsschutzgebiet „Deutzer Friedhof und Umgebung“. 
 
 Bebauungsplan 3.4
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 69438/04 (rechts-
verbindlich November 1978). Es gilt die BauNVO 1968. 
 
Als Art der baulichen Nutzung ist ein Gewe rbegebiet – Zone 1 festgesetzt, in dem 
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig sind. Nicht zulässig sind Anla-
gen nach § 8 Absatz 2 Ziffer 1 (Gewerbebetriebe aller Art) und 3 (Tankstellen) sowie 
Absatz 3 Ziffer 2 (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sport-
liche Zwecke) BauNVO. 
 
Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0 und 
maximal VII Vollgeschossen festgesetzt. 
 
Die zulässige überbaubare Grundstücksfläche umfasst das gesamte Plangebiet mit 
Ausnahme einer 5 m breiten privaten Grünfläche parallel zum Timur-Iceliller-Weg. 
 
4 Vorhaben 
Die städtebauliche Konzeption ist Ergebnis eines im Jahr 2019 durchgeführten Archi-
tektenwettbewerbs (Richtlinie für Planungswettbewerbe in der Fassung vom

08.04.2020     -4- 
   
 
31.01.2013), der zunächst eine maximal VII -geschossige Bebauung vorsah . Das 
Preisgericht empfahl einvernehmlich die beiden zweitplatzierten Büros mit der Unter-
suchung eines städtebaulichen Hochpunktes. 
 
Im Rahmen einer Hochhausstudie wurden die Wettbewerbsergebnisse deshalb wei-
terentwickelt. Leitidee des favorisierten Entwurfs von gernot schulz: architektur ist es, 
aus dem neu geplanten Bürocampus und der neuen Konzernzentrale der STRABAG 
AG ein städtebauliches Ensemble zu formen. Maßstabsgeber für die bauliche En t-
wicklung an der Siegburger Straße sind die Blockgrößen und Hochhauskubaturen 
des Cobe-Masterplans für den Deutzer Hafen, die Eingang in den durch den Rat am 
27.09.18 beschlossenen Integrierten Plan gefunden haben. Die geplanten Hochpunk-
te im Deutzer Hafen orientieren sich a m Hochsilo der Mühlenbebauung, die eine Be-
standhöhe von ca. 60,00 m aufweisen. 
 
Das Beurteilungsgremium für die Ergebnisse der Hochhausstudie empfahl die Reali-
sierung des Entwurfs von gernot schulz: architektur: Ein Hochpunkt am vorgesehenen 
Standort stelle eine städtebauliche Bereicherung für den Stadtteil dar und gliedere 
sich sehr verträglich, eher selbstverständlich, in den Bestand sowie in die Planungen 
zum „Deutzer Hafen“ ein. Der Vorschlag des Büros gernot schulz: architektur stelle in 
Gestalt und städtebaulicher Entwicklung des Areals an der Siegburger Straße sowie 
für den Hochpunkt im Besonderen mit seiner interessanten Geometrie einen heraus-
ragenden Beitrag dar und solle für die weitere Planung zu Grunde gelegt werden. 
 
Der im Rahmen der Hochhausstudie entwickelte Entwurf wurde durch das Büro ger-
not schulz: architektur aufgrund von weiteren Empfehlungen des Beurteilungsgremi-
ums weiter überarbeitet. Die Empfehlungen des Beurteilungsgremiums wurden wie 
folgt berücksichtigt: 
 
 
 Prüfung von Proportionen und Volumen des Hochpunkts: 
 Im Plangebiet ist ein XVI-geschossiges Hochhaus (maximal 60 m Gebäud e-
höhe) auf einem IV - VII-geschossigen Sockel geplant, das ein neues städte-
bauliches Merkzeichen an der Siegburger Straße bilden wird. Die Geschos-
sigkeit der Sockelabtreppung wurde unter Bezugnahme auf die Nachbarg e-
bäude und die Proportion zum Turm angepasst. Die Proportion des Turms 
wurde „verschlankt“ und nimmt Bezug zu den Planungen für den Deutzer Ha-
fen. Von Poll kommend, bildet der geplante Hochpunkt zusammen mit den 
geplanten Hochhäusern im Entwicklungsbereich des D eutzer Hafens eine 
Torsituation zur rechtsrheinischen Innenstadt. Der geplante Hochpunkt als 
mittleres Hochhaus orientiert sich mit seiner maximalen Gebäudehöhe an der 
Mühlenbebauung. Es ist nicht zu erwarten, dass eine Sichtschranke bzw. eine 
Durchlüftungsbarriere entsteht. 
 
 Nachjustieren der Baukörperfluchten an einzelnen Punkten: 
 Die Baukörperfluchten wurden unter Beibehaltung der positiven räumlichen 
Qualitäten des gesamten Ensembles von Konzernzentrale, Block und Hoc h-
haus nachjustiert. Zwischen dem nördlich geplanten maximal VII -
geschossigen Block und dem geplanten Hochpunkt liegt eine Platzfläche, über 
die gleichzeitig die Zufahrt zum Vorhaben und zur Konzernzentrale der 
STRABAG AG erfolgt.  Die Sichtbeziehung zum rückwärtig liegenden Ko n-
zernstandort der STRABAG AG wird durch die Fortführung der nördlichen 
Gebäudeflucht im Sockel des Hochhauses und eine parallele Gebäudeflucht 
der nördlich anschließenden Blockbebauung sichergestellt. Der eigentliche 
Hochhausturm orientiert sich in seiner Aus richtung am vorgeschlagenen Be-
bauungsraster des Integrierten Plans für den Deutzer Hafen.

08.04.2020     -5- 
   
 
 Erhöhung der Grundrisseffizienz, insbesondere die des Hochpunkts: 
 Die Weiterentwicklung der Grundrisse für den Hochpunkt erfolgt im weiteren 
Verfahren. 
 
 Lage und Anordnung der Tiefgarageneinfahrt: 
 Beide Vorhaben (Blockbebauung und Hochpunkt) bzw. Baugrundstücke sind 
mit einer gemeinsamen Tiefgarage mit rund 300 Stellplätzen unterbaut. Die 
gemeinsame Zu- und Ausfahrt soll in eine neu zu gestaltende Fläche (außer-
halb des Plangebietes) zwischen der Konzernzentrale und dem geplanten 
Hochpunkt integriert werden, so dass die Sichtbeziehung von der Siegburger 
Straße in den Blockinnenbereich unbeeinträchtigt und eine Rückstaulänge von 
mindestens 45 m zur Siegburger Straße gewährleistet ist. 
 
 Planungsrechtliche Prüfung, inklusive Abstandsflächen: 
 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan steht dem geplanten Vorhaben hi n-
sichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Zahl der zulässigen Vollgeschos-
se, zulässige Geschossfläche ) entgegen. Insoweit ergibt sich ein Planerfo r-
dernis (siehe Kapitel 1.2). Die Einhaltung notwendiger Abstandsflächen wird 
im weiteren Verfahren geprüft. 
 
 Prüfung der Verträglichkeit der entstehenden Verkehre durch ein Verkehr s-
konzept / Verkehrsgutachten: 
 Um die Auswirkungen der zu erwartenden Mehrverkehre des Vorhabens unter 
Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung des Umfelds abzubilden, 
wird im weiteren Verfahren ein Verkehrsgutachten erstellt (siehe Kapitel 6.1). 
Um den Anteil des motorisierten Individualverkehrs an den planbedingten 
Verkehren zu minimieren, wird für das Vorhaben im weiteren Verfahren ein 
Mobilitätskonzept erarbeitet. 
 
 Erarbeitung eines Gutachtens zu dem Themenfeld Verschattung / Besonnung, 
Luftströme: 
 Das Erfordernis für die Erstellung einer Verschattungsstudie wird nach A b-
stimmung mit den Fachämtern nicht gesehen, da im Umfeld keine Wohnb e-
bauung betroffen ist. Da der Hochpunkt mit einer maximalen Gebäudehöhe 
von 60 m geplant ist, ist unter Berücksichtigung des Hochhauskonzeptes 2003 
auch kein strömungstechnisches Gutachten zu erstellen. 
 
 Prüfung der Vereinbarkeit der Planung mit bestehenden Konzepten in Köln 
(zum Beispiel Hochhauskonzept 2003): 
 Die im Rahmen der 2 x 10 Punkte -Checkliste formulierten Anforderungen an 
Hochhäuser beziehen sich insbesondere auf Gebäude mit größeren Höhen 
(über 60 m), die stadtbildprägend oder sogar stadtbildbeherrschend sein kön-
nen. Der geplante Hochpun kt als mittleres Hochhaus liegt innerhalb des im 
Hochhauskonzept vorgeschlagenen Hochhausstandort „3c“ entlang des Deut-
zer Hafens auf der Landseite (Siegburger Straße) , der außerhalb von Sicht-
dreiecken auf den Dom liegt. 
 Gleichwohl wurden die Anforderung des Hochhauskonzeptes geprüft (siehe 
Anlage 5: Berücksichtigung des Hochhauskonzepts 2003 – 2 x 10 Punkte -
Checkliste). 
 
 Prüfung bzw. Festlegung der maximalen Höhe des Hochpunktes im Hinblick 
auf Verträglichkeit, aber auch Gestaltwirksamkeit / Proportionalität: 
 siehe oben 
 
Das geplante Vorhaben (siehe Anlage 2: Lageplan mit Abgrenzung des Vorhaben - 
und Erschließungsplans) umfasst insgesamt ca. 16.500 m² Geschossfläche.

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5 Umweltbelange 
 
Die Belange des Umweltschutzes , einschließlich des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege, gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sowie § 1a BauGB werden im weiteren 
Verfahren in der Planung berücksichtigt. Vorbehaltlich der Prüfaufträge aus der früh-
zeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange werden 
insbesondere folgende Umweltbelange untersucht: 
 
 Artenschutz 5.1
Es wurde bereits eine artenschutzrechtliche Prüfung – Stufe I im Rahmen der Rück-
baumaßnahme erstellt (kbff, Dezember 2019). 
Aufgrund der Prägung des Plangebietes durch das urbane Umfeld und der bisher fast 
zu 100 % baulich in Anspruch genommenen Fläche ist nicht zu erwarten, dass arten-
schutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden. 
 
 Lärm 5.2
Im Rahmen der zu untersuchenden Prognosen (Nullfall / Planfall) wird für den Prog-
nosehorizont 2030 folgendes berücksichtigt: 
 
 Verkehrslärm – Schiene: 
Zu berücksichtigen sind die Belastungszahlen der DB  und der Stadtbahn 
(KVB). 
 
 Verkehrslärm – Straße 
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung (siehe Kapitel 6.1) bilden die 
Grundlage für die Untersuchung des Verkehrslärms – Straße. 
 
 Verkehrslärm – Wasserstraße 
Die Wasserstraße Rhein liegt ca. 700 m entfernt. Das Hafenbecken, rd. 200 m 
südwestlich des Plangebietes, ist südlich der Drehbrücke nicht Teil der Was-
serstraße. 
 
 Gewerbelärm 
Planbedingte Auswirkungen sind durch die  Tiefgaragen-Zu-/Abfahrt bzw. Kl i-
maanlagen des geplanten Gebäudes an schützenswerten Nutzungen in der 
Umgebung zu untersuchen. Hier ist der sog. Integrierte Plan (Deutzer Hafen) 
bzw. eine erste Festlegung der Gebietsfestsetzungen (MI/ MU) als Grundlage 
zu verwenden. 
 
Gewerbelärm, der auf das Plangebiet einwirkt, ist nicht zu untersuchen, da re-
levante Auswirkungen, insbesondere aufgrund der geplanten Festsetzung als 
Gewerbegebiet, nicht zu erwarten sind. 
 
 Verkehrsbedingte Luftschadstoffe 5.3
Als Betrachtungsraum wurde die Siegburger Straße ab Höhe Drehbrücke bis zur Raif-
feisenstraße definiert. In östlicher Richtung wird der Betrachtungsraum durch den 
Friedhof definiert, in westlicher Richtung durch das Hafenbecken. 
 
Als Bestand werden die Ausnutzung des vorhandenen Planungsrechts bzw. die aktu-
ellen Nutzungen im Deutzer Hafen definiert. 
 
Als Prognose-Nullfall wird definiert: 
- Verkehrsprognose 2030: Straße, Schiene (DB),

08.04.2020     -7- 
   
 
- die Ausnutzung des vorhandenen Planungsrechts östlich der Siegburger 
Straße, 
- die Aufsiedlung des Deutzer Hafens entsprechend des vorliegenden, sog. In-
tegrierten Plans im Sinne einer Plausibilitätsprüfung (Blockbebauung mit ein-
zelnen Hochpunkten). 
 
Als Prognose-Planfall wird definiert: 
- der Prognose Nullfall in Kombination mit den 
- planbedingten Auswirkungen des Vorhabens 
 (plus ca. 6.000 m² Geschossfläche). 
 
Der Deutzer Hafen südlich der Drehbrücke ist nicht Teil der Wasserstraße, wird ggf. 
aber als Nothafen genutzt. Freizeitnutzungen auf dem Wasser soll ten keine Auswir-
kungen auf die Luftschadstoffanalyse haben. 
 
 Klima 5.4
Im weiteren Verfahren wird ein Freiraumkonzept erarbeitet, dass einen möglichst ho-
hen Begrünungsanteil ebenerdiger Flächen vorsehen soll. Es wird geprüft, inwieweit 
nicht überbaute Bereiche der Tiefgarage intensiv begrünt werden können. 
 
Im weiteren Verfahren werden Angaben zum Energiekonzept ergänzt. 
 
 Boden 5.5
Eine Bodenuntersuchung liegt vor. Das Aushubmaterial soll im Zuge der Baugruben-
erstellung überwiegend abtransportiert werden. 
 
6 Auswirkungen der Planung 
 Verkehr 6.1
Um die Auswirkungen der zu erwartenden Mehrverkehre des Vorhabens unter B e-
rücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung des Umfelds abzubilden, wird im wei-
teren Verfahren ein Verkehrsgutachten erstellt. 
 
Als Prognosehorizont wird das Jahr 2030 angesetzt. Der Nullfall beinhaltet: 
 
 die Verkehrsmengen, die nach aktuellem Baurecht auf dem STRABAG -
Grundstück noch möglich sind (ca. 24.500 m²) 
 die Aufsiedlung des Deutzer Hafens zu 100 % einschließlich der vorliegenden 
Erkenntnisse des Mobilitätskonzeptes für den Deutzer Hafen und einer neuen 
Busverbindung zwischen Deutzer Hafen und Deutzer Bahnhof, 
 alle anderen städtebaulichen Entwicklungen bis 2030, die zwischen S tadt 
Köln und moderne stadt für die Verkehrsuntersuchung Deutzer Hafen festge-
legt wurden, 
 die Veränderung des Straßenraumes der Siegburger Straße in Poll, um die 
Anwohner vor zu hohen Verkehrsbelastungen zu schützen und eine weiterhin 
leistungsfähige ÖPNV-Bevorrechtigung zu gewähren, 
 den Ausbau des Rolshover Kirchwegs sowie die Verlängerung bis an die 
Rolshover Straße mit dem Ziel, die Veränderung des Straßenraumes der 
Siegburger Straße mit einem sinnvollen Netzelement zu kompensieren und 
einen Anschluss an  die Östliche Zubringerstraße mit vorhandenem Volla n-
schluss zu ermöglichen. 
 
Der Planfall berücksichtigt: 
 den Prognose Nullfall in Kombination mit

08.04.2020     -8- 
   
 
 den planbedingten Mehrverkehre von rd. 6.000 m² zusätzlichen Geschossflä-
chen, die planungsrechtlich vorbereitet werden, 
 
Für folgende Knotenpunkte wird die Leistungsfähigkeit mit einem Simulationsmodell 
überprüft: 
 Siegburger Straße / Im Hasenthal 
 Siegburger Straße / Kaltenbornweg / Hafenbrücke 
 Siegburger Straße / neue Planstraße Deutzer Hafen 
 Siegburger Straße / Zufahrt STRABAG 
 Siegburger Straße / Am Schnellert 
 Dr.-Simons-Straße / Zufahrt STRABAG 
 
Es wird zwischen Planfall und Nullfall durch die um rund 6.000 m² erhöhte Geschoss-
fläche ein zusätzliches Verkehrsaufkommen erwartet, das nicht bedeutsam höher ist. 
Die Auswirkungen auf die Qualität des Verkehrsablaufs der umliegenden Knote n-
punkte gegenüber dem Nullfall werden als gering eingeschätzt und im weiteren Ver-
fahren analysiert. Insgesamt sind für die neu geplanten Vorhaben (Blockbebauung 
und Hochpunkt) rund 300 Stellplätze geplant.  
 
Da die für die Entwicklung des Deutzer Hafens angedachten verkehrlichen Entlastun-
gen noch nicht fixiert sind, muss es zu den Abhängigkeiten und Zusammenwirken der 
beiden Projekte noch weitere Abstimmungen geben. 
 
Für das Vorhaben wird im weiteren Verfahren ein Mobilitätskonzept erarbeitet, so 
dass f ür künftige Mitarbeiter auch alternative Mobilitätsangebote zur Verfügung st e-
hen werden. Der angedachte neue S-Bahn-Haltepunkt Deutzer Hafen (Linie 16) kann 
nicht berücksichtigt wer den, da eine Realisierung nicht vor dem Planungshorizont 
2030 erwartet werden kann. 
 
 Technische Erschließungsplanung 6.2
Grundsätzlich ist das Plangebiet erschlossen. 
 
Die Technische Erschließungsplanung einschließlich des Überflutungsnachwei ses 
bei Starkregen wird im weiteren Verfahren in Abstimmung mit der Hochhaus - und 
Freiraumplanung erstellt. 
 
7  Planverwirklichung 
 
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Vorhaben - und Er-
schließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem 
sich die Vorhabenträgerin gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 verpflichtet, das im VEP fest-
gelegte Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten 
Frist durchzuführen und die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen.

Anlage 1

580 Zeichen

500 150250 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientie-rung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsseund der Bezirksvertretungen, die wegen Befan-genheit an den Beratungen zu diesem Tagesord-nungspunkt nicht teilnehmen dürfen.Maßstab: 1: 5000
Darstellung auf der Grundlage der deutschen Grundkarte 1: 5.000 mit Genehmigung der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster vom 15.1.01, Nr.: 5/2001
StadtplanungsamtStadt Köln Anlage 1Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen BebauungsplansArbeitstitel: "Hochpunkt Siegburger Straße" in Köln - Deutz
N100

Anlage 4

703 Zeichen

gernot schulz   architektur
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Anlage 5
Perspektiven / Schematischer Schnitt 
Anlage 4
Perspektive / Schematischer Höhenschnitt

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Perspektive / Schematischer Höhenschnitt

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Perspektive / Schematischer Höhenschnitt

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Büro Campus Deutz
Schnitt
10 m0 5
Cobe Masterplan Blockgebäude Hochhaus Konzerngebäude
Siegburger Straße Timur-Icelliler-WegRhein
Silo Ellmühle
Bahndamm
60m
Anlage 4
Perspektive / Schematischer Höhenschnitt

Anlage 2

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Büro Campus Deutz
Schnitt
10 m0 5
Cobe Masterplan Blockgebäude Hochhaus Konzerngebäude
Siegburger Straße Timur-Icelliler-WegRhein
Anlage 2 
Lageplan M 1:1000 Hochpunkt Siegburger Straße
©Cobe Masterplan August 2018
Hochpunkt Siegburgerstraße
Bereich TG Zufahrt
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Büro Campus Deutz
Schnitt
10 m0 5
Cobe Masterplan Blockgebäude Hochhaus Konzerngebäude
Siegburger Straße Timur-Icelliler-WegRhein
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Lageplan M 1:1000 Hochpunkt Siegburger Straße
©Cobe Masterplan August 2018
Hochpunkt Siegburgerstraße
Bereich TG Zufahrt
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Schnitt
10 m0 5
Cobe Masterplan Blockgebäude Hochhaus Konzerngebäude
Siegburger Straße Timur-Icelliler-WegRhein
Silo Ellmühle
Bahndamm
60m
Bereich 
TG Zufahrt
© Cobe Masterplan August 2018

Anlage 5

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18.03.2020    
 
A N L A G E 5 
 
 Berücksichtigung Hochhauskonzept 2003 – 2 x 10-Punkte-Checkliste 
 
 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN  
1 Mit der Konzeption des Planungsablaufs ist vom Träger des 
Projektes ein interdisziplinäres Projektteam mit Fachexperten 
der Standortplanung, der Verkehrsplanung, der Architektur, des 
Bauwesens, der Haustechnik und der Freiraumplanung namhaft zu 
machen. 
Die Planung und Umsetzung des Vorhabens erfolgt mit 
Unterstützung eines interdisziplinären Projektteams. Die 
Verfasser von Gutachten, die im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens erstellt werden, werden benannt. 
2 Eine umfassende Standortprüfung hinsichtlich der Lage, der 
stadtstrukturellen Verträglichkeit sowie der Verkehrsverträglichkeit 
werden vorausgesetzt. Mit Hilfe einer Sichtfeldstudie muss 
darüber hinaus nachgewiesen werden, dass das geplante 
Hochhaus keine wichtigen Sichtbeziehungen auf den Dom 
beeinträchtigt. 
Im Rahmen des durchgeführten Architektenwettbewerbs sowie der 
anschließenden Hochhausstudie wurde nachgewiesen, dass sich 
der Hochpunkt am vorgesehenen Standort verträglich in den 
Bestand sowie in die Planungen zum Deutzer Hafen einfügt. Im 
weiteren Verfahren werden Fachgutachten erstellt, insbesondere 
zur Überprüfung der Auswirkung planbedingter Mehrverkehre. 
Wichtige Sichtbeziehungen auf den Dom werden nicht 
beeinträchtigt. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 60 m. 
3 Nachzuweisen ist die städtebauliche und gestalterische 
Einbindung, die zur umgebenden städtebaulichen Struktur und zu 
anderen (Hochhaus-) Projekten im näheren und weiteren Umfeld in 
eine positiv zu bewertende Beziehung treten muss. 
Siehe allgemeine Anforderungen, Punkt 2 
4 Das Hochhaus solle nicht als überhöhter Solitär auftreten. 
Vielmehr sollen Gruppen oder Reihen von Hochhäusern von 
gleicher oder ähnlicher Höhe entstehen. 
Maßstabsgeber für die bauliche Entwicklung an der Siegburger 
Straße sind die Blockgrößen und Hochhauskubaturen des Cobe-
Masterplans / Integrierten Plan für den Deutzer Hafen. 
5 Um eine zu starke Sichtschranke und eine zu große 
Durchlüftungsbarriere zu vermeiden, sollen in Köln vornehmlich 
Turmhochhäuser (keine Scheiben) geplant werden. 
Durch den geplanten Hochpunkt als mittleres Hochhaus ist nicht zu 
erwarten, dass eine Sichtschranke bzw. eine Durchlüftungsbarriere 
entsteht. (siehe architektonische Anforderungen, Punkt 3). 
6 Über die ausreichende Verkehrserschließung hinaus muss 
nachgewiesen werden, dass auch der Bedarf an technischer und 
sozialer Infrastruktur erfüllt wird. 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird der Bedarf an 
technischer und sozialer Infrastruktur durch das Vorhaben geprüft. 
7 Das Hochhaus muss in ein Freiraumkonzept eingebunden werden, 
das auch ökologischen Ansprüchen genügt. 
Im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplans wird das 
abgestimmte Freiraumkonzept verbindlich festgesetzt. 
8 Der soziale und öffentliche Nutzen des Hochhauses ist 
darzustellen. Gewonnene Freiflächen, zusätzliche kulturelle 
Einrichtungen, Gestaltungsmaßnahmen im Umfeld, öffentliche und 
Der Platzbereich zwischen dem geplanten Hochpunkt und der 
nördlich angrenzenden Blockbebauung (Vorzone) ist öffentlich 
zugänglich. Attraktive Freiräume sind in Rheinnähe (Poller Wiesen) 
im weiteren Umfeld vorhanden. Weitere attraktive Freiräume

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halböffentliche Bereich im Gebäude, Behebung von 
Strukturdefiziten des Umfeldes etc. sind zu belegen. 
werden im Zuge der Realisierung der Revitalisierung des Deutzer 
Hafens entstehen. 
9 Der Projektentwurf ist vom Projektträger dem 
Stadtentwicklungsausschuss und dem Gestaltungsbeirat 
vorzustellen und anschließend öffentlich in einer Ausstellung und 
einer anschließenden Abendveranstaltung zu präsentieren. Das 
Ergebnis der Anhörung ist dem Stadtentwicklungsausschuss zur 
Entscheidung vorzulegen. 
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden sowohl die 
Öffentlichkeit als auch die politischen Gremien und Behörden in die 
Planung eingebunden. 
Das geforderte Qualifizierungsverfahren ist im Rahmen eines 
Wettbewerbs und der auf dem Wettbewerbsergebnis aufbauenden 
Hochhausstudie durchgeführt worden. 
10 Der Projektträger hat am geplanten Ort des Hochhauses eine 
Informationsstelle mit konsumentenfreundlichen Öffnungszeiten 
und fachkundigem Personal für die Öffentlichkeit einzurichten und 
während der gesamten Bauzeit zu unterhalten. 
Der Ort der Informationsstelle für die Phase der Bauzeit wird im 
weiteren Verfahren festgelegt. 
 ARCHITEKTONISCHE ANFORDERUNGEN HOCHPUNKT SIEGBURGER STRASSE 
1 Der architektonische Entwurf eines Hochhauses oder einer 
Hochhausgruppe ist auf der Grundlage des Ergebnisses eines 
hochbaulichen Realisierungswettbewerbs nach GRW 1995 oder 
RAW 2001 zu erstellen. 
Es wurde ein Architektenwettbewerb gemäß der aktuellen 
Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Das 
Preisgericht hat eine Weiterbearbeitung der Ergebnisse im 
Rahmen einer auf den Wettbewerb aufbauenden Hochhausstudie 
empfohlen. 
2 Die Gestaltung des Hochhauses hat so zu erfolgen, dass eine 
klare Gliederung des Baukörpers in Sockel, Schaft und oberen 
Abschluss (Spitze) erkennbar ist. 
Im Plangebiet ist ein XVI-geschossiges Hochhaus (maximal 60 m 
Gebäudehöhe) auf einem IV - VII-geschossigen Sockel geplant. 
3 Um die optische Wirkung eines Hochhausturmes zu erhalten, ist 
das Verhältnis Breite zu Höhe mindestens 1:3, besser 1:4 oder 
mehr zu erreichen. 
Der geplante Hochpunkt als mittleres Hochhaus weist ein 
geringeres Verhältnis von Breite zu Höhe als 1:3 auf. 
4 Die öffentliche Begehbarkeit mindestens des Erdgeschosses und 
einer der fünf obersten Etagen – am besten in der Turmspitze – ist 
sicherzustellen. 
Ein öffentlicher Zugang zum geplanten Hochpunkt ist nicht 
vorgesehen. 
5 Schon in der Vorentwurfsplanung ist ein Reklamekonzept für das 
Gebäude vorzulegen. 
Werbeanlagen werden in Abstimmung bzw. unter Berücksichtigung 
der Vorgaben der Stadt Köln geplant.  
6 Das unterschiedliche Erscheinungsbild eines Hochhauses am Tag 
und in der Nacht ist in die Gestaltung einzubeziehen und in Tag-
/Nachtsimulationen darzulegen. 
Ein Lichtkonzept wird in Abstimmung bzw. unter Berücksichtigung 
der Vorgaben der Stadt Köln entwickelt. 
7 Die Nachhaltigkeit der beabsichtigten Nutzung sowie Flexibilität 
der Baustruktur hinsichtlich nicht vorhersehbarer 
Nutzungsänderungen müssen nachgewiesen werden. 
Die Vorhabenplanung berücksichtigt eine Drittverwendung. 
8 Die Nachhaltigkeit wesentlicher Konstruktionselemente 
(Sanierungsfreundlichkeit) ist ebenso nachzuweisen wie die 
Möglichkeit eines eventuellen Gebäudeabbruchs. Darüber hinaus 
Die geforderten Nachweise werden im weiteren Verfahren 
vorgelegt.

18.03.2020    
 
sind folgende Nachweise auszuarbeiten, vorzulegen und 
verpflichtend einzuhalten: 
- Sicherheitskonzept, 
- Energiekonzept, 
- Bauökologisches Konzept, 
- Wartungsplan. 
9 Die Verschattung, die durch das Hochhaus verursacht wird, ist 
darzustellen und der 2-Stunden-Schatten nachzuweisen. Ebenso 
ist bei Hochhäusern über 60 m Gebäudehöhe die Windwirkung 
durch strömungstechnische Gutachten zu belegen. 
Der Hochpunkt ist mit einer maximalen Gebäudehöhe von 60 m 
geplant, insofern ist die Erstellung eines strömungstechnischen 
Gutachtens nicht erforderlich. Das Erfordernis für die Erstellung 
einer Verschattungsstudie wird in Abstimmung mit den Fachämtern 
nicht gesehen, da im Umfeld keine Wohnbebauung betroffen ist. 
10 Die bauliche Realisierung erfolgt projektgemäß unter Aufsicht einer 
unabhängigen, begleitenden Qualitätskontrolle. Dazu zählt die 
Ausarbeitung eines Bauablaufplanes und die Bekanntgabe einer 
Kontaktperson für Beschwerdeführer. 
Die Anforderungen werden berücksichtigt.

Beschlussvorlage Ausschuss

8797 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Prau Az 
Vorlagen-Nummer 
 0969/2020 
Freigabedatum  27.04.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: "Hochpunkt Siegburger Straße" 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten 
Verfahrens nach § 13 a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) für das Gebiet nordöstlich der Siegburger Straße, westlich des Timur-Icelliler-Weg und der 
Bahngleise, und südlich von gewerblicher Bebauungen in Köln-Deutz—Arbeitstitel: "Hochpunkt 
Siegburger Straße"— einzuleiten mit dem Ziel, ein Bürohochhaus mit einer Höhe von 60 m fest-
zusetzen. 
 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis 
und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1 (Aushang). 
 
 
 
Alternative:  
 
Keine Änderung des bestehenden Planungsrechts, Bebauung nur VII- geschossig möglich, ohne 
Hochpunkt 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Durch den Bebauungsplan 69438/04 aus dem Jahr 1978 besteht für das Plangebiet bereits ein Pla-
nungsrecht mit einer festgesetzten Geschossigkeit. Über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
im beschleunigten Verfahren soll nun die Realisierung eines Hochpunktes ermöglicht werden, dies 
führt zu einer größeren Baumasse auf dem Grundstück. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes 
können nach dem derzeitigen Kenntnisstand weitere negative Auswirkungen auf den Klimaschutz 
durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlen-
dioxid (CO²) wird, nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept 
erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. 
 
 
Begründung: 
Die Vorhabenträgerin hat am 18.03.2020 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vor-
habenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB unter Anwendung des § 13a BauGB (Be-
bauungsplan der Innenentwicklung) bei der Verwaltung mit dem Ziel beantragt, ein Hochhaus mit 
einer Höhe von 60 m zu errichten.  
 
Auf dem ehemaligen Konzernstandort der STRABAG an der Siegburger Straße 237 –239 (ehemals 
237 – 241) ist im 1. Bauabschnitt ein bis zu VII-geschossiger Block (außerhalb des vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplans auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes) und im 2. Bauabschnitt ein 
XVI-geschossiges Hochhaus mit einer maximalen Gebäudehöhe von 60 m auf einem IV - VII-
geschossigen Sockel an der Südspitze geplant. 
 
Der Hochpunkt ist für Büronutzung mit insgesamt ca. 16.500 m² Geschossfläche vorgesehen. Der 
ruhende Verkehr für den VII – geschossigen Block mit einer Geschossfläche in Höhe von 14.300 m² 
Geschossfläche sowie den neuen Hochpunkt soll in einer eingeschossigen Tiefgarage mit ca. 300 
Stellplätzen, die von der Siegburger Straße aus erschlossen werden soll, untergebracht werden. 
 
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Deutz, Flur 34 einen Teilbereich des Flurstücks 2534 mit 
einem Umgriff von rund 2.900 m². Das Plangebiet ist Teil eines überwiegend gewerblich genutzten 
Areals nordöstlich der Siegburger Straße vis-a-vis des Deutzer Hafens. 
 
Auf dem Flurstück 2534 befanden sich an der Siegburger Straße zwei VI – VII-geschossige Gebäu-
dekomplexe, die bereits leergezogen und rückgebaut wurden. Im rückwärtigen Bereich parallel zum 
Timur-Iceliller-Weg ist bereits ein IV-V-geschossiger Gebäudekomplex neu errichtet worden (Sieg-
burger Straße 241).  
 
Die städtebauliche Konzeption ist Ergebnis eines im Jahr 2019 durchgeführten Architektenwettbe-
werbs (Richtlinie für Planungswettbewerbe in der Fassung vom 31.01.2013), der zunächst eine ma-
ximal VII-geschossige Bebauung vorsah. Das Preisgericht empfahl einvernehmlich die beiden zweit-
platzierten Büros mit der Untersuchung eines städtebaulichen Hochpunktes. Im Rahmen einer Hoch-
hausstudie wurden die Wettbewerbsergebnisse deshalb weiterentwickelt. Leitidee des favorisierten 
Entwurfs von gernot schulz: architektur ist es, aus dem neu geplanten Bürocampus und der neuen 
Konzernzentrale der STRABAG AG ein städtebauliches Ensemble zu formen. Maßstabsgeber für die 
bauliche Entwicklung an der Siegburger Straße sind die Blockgrößen und Hochhauskubaturen des 
Cobe-Masterplans für den Deutzer Hafen, die Eingang in den durch den Rat am 27.09.18 beschlos-

3 
senen Integrierten Plan gefunden haben. Die geplanten Hochpunkte im Deutzer Hafen orientieren 
sich am Hochsilo der Mühlenbebauung, die eine Bestandhöhe von ca. 60,00 m aufweisen. 
 
Das Beurteilungsgremium für die Ergebnisse der Hochhausstudie empfahl die Realisierung des Ent-
wurfs von gernot schulz: architektur: Ein Hochpunkt am vorgesehenen Standort stelle eine städtebau-
liche Bereicherung für den Stadtteil dar und gliedere sich sehr verträglich, eher selbstverständlich, in 
den Bestand sowie in die Planungen zum "Deutzer Hafen" ein.  
 
Die Checkliste für die Planung von Hochpunkten aus dem Jahr 2003 wurde vom Vorhabenträger ge-
prüft, siehe Anlage 5. 
 
Im Zuge des Ausbaus des Bahnknoten Köln ist u.a. der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, hier S 
16, geplant. Seitens des NVR bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben, solange das Bauvor-
haben nicht über die Fläche des "Timur Icellier Weg" hinausreicht. Der Haltepunkt der S-Bahn wird 
voraussichtlich südlich der "Siegburger Straße" parallel zur Straße "Am Schnellert" zu liegen kom-
men. 
 
Die Voraussetzungen für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a BauGB liegen 
vor: 
 
- Die Planung ist ein Vorhaben der Innenentwicklung (Nachverdichtung). 
- Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 
unterschreitet 20.000 m² deutlich. Die Plangebietsfläche umfasst rd. 2.900 m². Die Grund-
stücksfläche, auf der die nördlich angrenzende Blockbebauung auf Grundlage des vorhande-
nen, rechtsverbindlichen Bebauungsplans realisiert werden soll, umfasst ca. 7.250 m², so 
dass auch in Summe die Größe der Grundflächen 20.000 m² deutlich unterschreitet.  
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Be-
grenzung von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BlmSchG zu beachten sind. Das Vorhaben 
liegt in keinem Achtungsabstand eines Störfallbetriebes. 
 
Die Planung begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. 
 
- Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b  BauGB ge-
nannten Schutzgüter vor. 
 
Die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und damit auch die Verpflich-
tungen zur Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB und einer zusammenfassenden Erklä-
rung nach § 10a BauGB sowie zur Durchführung von Monitoringmaßnahmen entfallen. Gleichwohl 
sind im Bebauungsplanverfahren jedoch die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a Abs. 2 
BauGB zu berücksichtigen. 
 
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt und als Abwägungsgrundlage wer-
den im weiteren Verfahren u. a. folgende Fachgutachten erstellt: 
 
- Verkehrsuntersuchung 
- Schalltechnische Untersuchung insbesondere in Bezug auf Verkehrslärm 
- Lufthygiene 
- Artenschutzrechtliche Untersuchung 
- Bodengutachten 
- Starkregen 
- Grünordnungsplan (GOP) inklusive einer Freiraumplanung und Baumbewertung 
- Erschütterungsuntersuchung 
- Elektromagnetische Felder 
- Windwirkung durch strömungstechnische Gutachten 
- Energiekonzept

4 
Im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die 
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Modell 1 infor-
miert werden, d. h. durch schriftliche Darlegung der Planung mit Aushang der Pläne in den Bezirks-
verwaltungsstellen. Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung innerhalb angemessener Frist. Die früh-
zeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird ergänzend parallel durchgeführt. 
 
Anlagen 
 
1. Abgrenzung Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
2. Lageplan mit Abgrenzung Geltungsbereich Vorhaben und Erschließungsplan 
3. Begründung 
4. Perspektiven und Systemschnitte 
5. 2 x 10 Punkte Checkliste

Beratungsverlauf (2)

04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0969/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.04.2020
Erstellt
26.03.2020 11:08