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2015/2020

Festlegung der Anzahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der bzw. des Ausschussvorsitzenden

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.10.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.12.2020, TOP 1.4

Anlage 2 Aktualisierter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 03.12.2020

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Anlage 1 Geänderter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 05.11.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Aktualisierter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 03.12.2020

917 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage 2015/2020 
Aktualisierter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 03.12.2020 
 
Beschluss: 
In Ergänzung zu seinem Beschluss vom 5. November 2020 legt der Rat die Anzahl der 
stellvertretenden Ausschussvorsitzenden auch für die übrigen Ausschüsse auf zwei 
Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter fest. 
Der Beschluss gilt auf Grund besonderer Vorschriften ausdrücklich nicht für den 
 Hauptausschuss 
 Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie  
 Kreiswahlausschuss 
 Wahlausschuss für die Kommunalwahl. 
 
 
Begründung: 
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation wurden in der Sitzung des Rates am 05.11.2020 
nur der Hauptausschuss und der Wahlprüfungsausschuss gebildet. Die Anzahl der 
stellvertretenden Ausschussvorsitze wurde für den Wahlprüfungsausschuss in der Sitzung 
des Rates am 05.11.2020 auf zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter festgelegt.

Anlage 1 Geänderter Beschlussvorschlag für die Sitzung des Rates am 05.11.2020

745 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage 2015/2020 
Geänderter Beschlussvorschlag 
 
Beschluss: 
I. Der Rat legt die Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden im 
Wahlprüfungsausschuss auf zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter fest. 
 
II. Die Festsetzung der Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden für alle 
weiteren Ausschüsse wird in die nächste Sitzung vertagt.  
 
 
Begründung: 
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation werden in der ersten Ratssitzung nur der 
Hauptausschuss und der Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz 
NRW gebildet.  
Über die Anzahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für den Vorsitz im 
Hauptausschuss entscheidet der Hauptausschuss (§ 57 Absatz 3 Satz 3 Gemeindeordnung 
NRW).

Beschlussvorlage Rat

1493 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 2015/2020 
Freigabedatum 
26.10.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Festlegung der Anzahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der bzw. des 
Ausschussvorsitzenden 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat legt die Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden auf zwei Stellvertreterinnen 
bzw. Stellvertretern fest. 
Der Beschluss gilt auf Grund besonderer Vorschriften ausdrücklich nicht für den 
 Hauptausschuss 
 Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie  
 Kreiswahlausschuss 
 Wahlausschuss für die Kommunalwahl 
 
Rat 05.11.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden ist vom Rat festzulegen. 
Die Verwaltung schlägt vor, für alle Ausschüsse, zwei Stellvertretungen für den Ausschussvorsitz zu 
benennen. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit bewährt um Vertretungsprobleme zu ver-
meiden. 
Hiervon ausgenommen sind der Hauptausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Kreiswahlaus-
schuss und der Wahlausschuss für die Kommunalwahl, für die gesonderte Regelungen bestehen.  
Für den Jugendhilfeausschuss erfolgt eine entsprechende Festlegung mit gesonderter Vorlage zu 
einem späteren Zeitpunkt.

Beratungsverlauf (2)

05.11.2020 Rat
TOP 8.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2020 Rat
TOP 1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2015/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.10.2020
Erstellt
06.07.2020 12:03