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3748/2023

Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Porz

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.11.2023, TOP 6.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Fahrradstraßenkonzept Porz

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5915 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3748/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Porz  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur Kenntnis und 
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der darin ausgewiesenen Fahrradstraßen im 
Stadtbezirk Porz. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz)

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Fahrradstraßenkonzept Porz (siehe Anlage 2) leitet sich aus dem Radverkehrskonzept 
Porz (1546/2022; 1561/2022; 1564/2022 und 1962/2022) ab. Das Radverkehrskonzept bildet 
die Zielvorstellung der zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und ist maßgeblich für die Be-
rücksichtigung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Durch zukünftige Straßenplanun-
gen auf diesem Netz wird der Zielzustand sukzessive hergestellt. Ziel ist ein zusammenhän-
gendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz, das den Bezirk Porz mit den benachbar-
ten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radver-
kehr auf den Radhauptrouten gebündelt werden und ein besonders sicher und komfortabel 
befahrbares Netz entstehen. Fahrradstraßen sind eine Führungsform des Radverkehrs auf 
dem Grünen Netz und bilden somit einen wichtigen Bestandteil des Gesamtradverkehrsnetzes 
für den Bezirk Porz.  
 
Die Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen ergeben sich aus den Regelwerken und 
Richtlinien. Fahrradstraßen sollen eine ausreichende Breite aufweisen, sodass Radfahrende 
in beide Fahrtrichtungen nebeneinander fahren können, eine fahrradfreundliche Oberfläche 
aufweisen und nach Möglichkeit an Knotenpunkten bevorrechtigt werden, um schnelle und at-
traktive Verbindungen für den Radverkehr herzustellen. Diese Standards stellen Qualitäten 
und damit einen Komfort sicher. In einigen Abschnitten von Fahrradstraßen wird es für die 
Einhaltung dieser Qualitätsstandards notwendig sein, das Kfz-Parken neu zu ordnen oder um-
zuwandeln. 
 
Die Umsetzung des Fahrradstraßenkonzeptes ist für die Verwaltung eine Maßnahme mit ho-
her Priorität. Hierdurch können wichtige Achsen für den Radverkehr gestärkt und weiterentwi-
ckelt werden. 
 
Fahrradstraße im Sinne der StVO: 
Fahrradstraßen sind mit Zeichen 244.1 StVO „beschilderte Fahrbahnen, die vor allem dem 
Radverkehr vorbehalten sind“. Anderer Fahrzeugverkehr (z. B. Auto- und Motorradverkehr) ist 
nur mit Zusatzzeichen zuzulassen. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 
km/h. Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden. Diese dürfen neben-
einander fahren, auch wenn ein Auto sie dadurch nicht überholen kann. Der vorgeschriebene 
Überholabstand von mindestens 1,50 Meter muss selbstverständlich auch auf einer Fahr-
radstraße eingehalten werden. Fahrradstraßen können eingerichtet werden auf Straßen mit 
einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung 
für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraft-
fahrzeugverkehr. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begrün-
den, dass diese erst mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird.

3 
Das Netzkonzept als Zielkonzept: 
Grundlage der zukünftigen Radverkehrsplanung im Bezirk Porz ist das Radverkehrskonzept 
Porz, das Fahrradstraßenkonzept Porz sowie die RadPendlerRouten-Netz Köln (dieses wurde 
in einer separaten Vorlage behandelt (2810/2023)). Diese Konzepte bilden die Zielvorstellung 
der zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und sind maßgeblich für die Berücksichtigung 
des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Die Radverkehrshauptrouten bilden ein zusam-
menhängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz ab, das den Bezirk Porz mit den 
benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der 
Radverkehr auf den Radverkehrshauptrouten gebündelt und ein besonders sicher und kom-
fortabel befahrbares Netz sichtbar gemacht werden. 
Das Fahrradstraßenkonzept wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr Porz intensiv 
mit Bezirksvertreter*innen und Verbänden diskutiert.  
Im Rahmen der Einzelplanung werden die betroffenen Fachämter und Verkehrsbetriebe bei 
Bedarf erneut beteiligt. Über den Umsetzungsstand und Einzelplanungen wird die Bezirksver-
tretung im Runden Tisch Radverkehr fortlaufend informiert. Bei umfangreicheren Fahrradstra-
ßenplanungen wird die Bezirksvertretung Porz erneut beteiligt. 
 
Folgende drei Streckenzüge wurden in das Fahrradstraßenkonzept aufgenommen, die bisher 
noch nicht im Radverkehrshauptnetz enthalten sind. Diese Abschnitte werden im Zuge der 
Anpassung des Radverkehrshauptnetzes, welche in einer separaten Vorlage (3750/2023) be-
handelt wird, im grünen Netz ergänzt: 
 Raiffeisenstraße im Stadtteil Poll 
 Bennauerstraße im Stadtteil Porz  
 Friedrich-Ebert-Ufer zwischen Bahnhofstraße und Fischerweg im Stadtteil Porz. 
  
 
Das geplante Fahrradstraßenkonzept umfasst 154 Straßen und hat eine Gesamtlänge von 
ca. 83,9 km. 
 
Klimabewertung: 
Das Fahrradstraßenkonzept Porz bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen der 
Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von 
Fahrradstraßen im Bezirk Porz. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Alternative 
zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu ei-
ner möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positi-
ver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 2: Fahrradstraßenkonzept

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

939 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Beteiligung von Fachverbänden und Initiativen hat im Runden Tisch Radverkehr stattgefunden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Fahrradstraßenkonzept Porz

584 Zeichen

Fahrradstraßenkonzept
Bestand Fahrradstraße
Potenzielle Fahrradstraße mit Abstimmungsbedarf
Prinzipiell als Fahrradstraße geeignet
 Radverkehrshauptnetz
Gelbes Netz
Grünes Netz
Grünes Netz (geplant)
straßenunabhängige Verbindung
Abstimmungsbedarf bei anstehender Planung
Fahrradstraßenkonzept Porz  
Stand: 14.11.2023 © Stadt Köln und Regionalverband Ruhr, dl-de/by-2-0, Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS-Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und © OpenStreetMap-Mitwirkende (License: ODbL). Stand: Januar 2023  
Hintergrundkarte: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

Beratungsverlauf (1)

30.11.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3748/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.11.2023
Erstellt
14.11.2023 13:15