3748/2023
Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Porz
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 3748/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Porz Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der darin ausgewiesenen Fahrradstraßen im Stadtbezirk Porz. Bezirksvertretung 7 (Porz) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Fahrradstraßenkonzept Porz (siehe Anlage 2) leitet sich aus dem Radverkehrskonzept Porz (1546/2022; 1561/2022; 1564/2022 und 1962/2022) ab. Das Radverkehrskonzept bildet die Zielvorstellung der zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und ist maßgeblich für die Be- rücksichtigung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Durch zukünftige Straßenplanun- gen auf diesem Netz wird der Zielzustand sukzessive hergestellt. Ziel ist ein zusammenhän- gendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz, das den Bezirk Porz mit den benachbar- ten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radver- kehr auf den Radhauptrouten gebündelt werden und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares Netz entstehen. Fahrradstraßen sind eine Führungsform des Radverkehrs auf dem Grünen Netz und bilden somit einen wichtigen Bestandteil des Gesamtradverkehrsnetzes für den Bezirk Porz. Die Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen ergeben sich aus den Regelwerken und Richtlinien. Fahrradstraßen sollen eine ausreichende Breite aufweisen, sodass Radfahrende in beide Fahrtrichtungen nebeneinander fahren können, eine fahrradfreundliche Oberfläche aufweisen und nach Möglichkeit an Knotenpunkten bevorrechtigt werden, um schnelle und at- traktive Verbindungen für den Radverkehr herzustellen. Diese Standards stellen Qualitäten und damit einen Komfort sicher. In einigen Abschnitten von Fahrradstraßen wird es für die Einhaltung dieser Qualitätsstandards notwendig sein, das Kfz-Parken neu zu ordnen oder um- zuwandeln. Die Umsetzung des Fahrradstraßenkonzeptes ist für die Verwaltung eine Maßnahme mit ho- her Priorität. Hierdurch können wichtige Achsen für den Radverkehr gestärkt und weiterentwi- ckelt werden. Fahrradstraße im Sinne der StVO: Fahrradstraßen sind mit Zeichen 244.1 StVO „beschilderte Fahrbahnen, die vor allem dem Radverkehr vorbehalten sind“. Anderer Fahrzeugverkehr (z. B. Auto- und Motorradverkehr) ist nur mit Zusatzzeichen zuzulassen. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden. Diese dürfen neben- einander fahren, auch wenn ein Auto sie dadurch nicht überholen kann. Der vorgeschriebene Überholabstand von mindestens 1,50 Meter muss selbstverständlich auch auf einer Fahr- radstraße eingehalten werden. Fahrradstraßen können eingerichtet werden auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraft- fahrzeugverkehr. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begrün- den, dass diese erst mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird. 3 Das Netzkonzept als Zielkonzept: Grundlage der zukünftigen Radverkehrsplanung im Bezirk Porz ist das Radverkehrskonzept Porz, das Fahrradstraßenkonzept Porz sowie die RadPendlerRouten-Netz Köln (dieses wurde in einer separaten Vorlage behandelt (2810/2023)). Diese Konzepte bilden die Zielvorstellung der zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und sind maßgeblich für die Berücksichtigung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Die Radverkehrshauptrouten bilden ein zusam- menhängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz ab, das den Bezirk Porz mit den benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf den Radverkehrshauptrouten gebündelt und ein besonders sicher und kom- fortabel befahrbares Netz sichtbar gemacht werden. Das Fahrradstraßenkonzept wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr Porz intensiv mit Bezirksvertreter*innen und Verbänden diskutiert. Im Rahmen der Einzelplanung werden die betroffenen Fachämter und Verkehrsbetriebe bei Bedarf erneut beteiligt. Über den Umsetzungsstand und Einzelplanungen wird die Bezirksver- tretung im Runden Tisch Radverkehr fortlaufend informiert. Bei umfangreicheren Fahrradstra- ßenplanungen wird die Bezirksvertretung Porz erneut beteiligt. Folgende drei Streckenzüge wurden in das Fahrradstraßenkonzept aufgenommen, die bisher noch nicht im Radverkehrshauptnetz enthalten sind. Diese Abschnitte werden im Zuge der Anpassung des Radverkehrshauptnetzes, welche in einer separaten Vorlage (3750/2023) be- handelt wird, im grünen Netz ergänzt: Raiffeisenstraße im Stadtteil Poll Bennauerstraße im Stadtteil Porz Friedrich-Ebert-Ufer zwischen Bahnhofstraße und Fischerweg im Stadtteil Porz. Das geplante Fahrradstraßenkonzept umfasst 154 Straßen und hat eine Gesamtlänge von ca. 83,9 km. Klimabewertung: Das Fahrradstraßenkonzept Porz bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen der Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von Fahrradstraßen im Bezirk Porz. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Alternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu ei- ner möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positi- ver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Fahrradstraßenkonzept
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Beteiligung von Fachverbänden und Initiativen hat im Runden Tisch Radverkehr stattgefunden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Fahrradstraßenkonzept Porz
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Fahrradstraßenkonzept Bestand Fahrradstraße Potenzielle Fahrradstraße mit Abstimmungsbedarf Prinzipiell als Fahrradstraße geeignet Radverkehrshauptnetz Gelbes Netz Grünes Netz Grünes Netz (geplant) straßenunabhängige Verbindung Abstimmungsbedarf bei anstehender Planung Fahrradstraßenkonzept Porz Stand: 14.11.2023 © Stadt Köln und Regionalverband Ruhr, dl-de/by-2-0, Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS-Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und © OpenStreetMap-Mitwirkende (License: ODbL). Stand: Januar 2023 Hintergrundkarte: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3748/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.11.2023
- Erstellt
- 14.11.2023 13:15