2786/2025
Bürgereingabe nach §24 GO - "Zugänge zum Kölner Grün für das Simonsveedel" AZ 7/25
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Anlage 2 Bürgereingabe Wegeergänzung Ginsterpfadgelände
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Anlage 2
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 2786/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach §24 GO - "Zugänge zum Kölner Grün für das Simonsveedel" AZ 7/25 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seine Eingabe und beschließt, - die vorgeschlagenen Maßnahmen einer verbesserten Wegeverbindung unter Berück- sichtigung der Anforderungen aus dem Landschaftsplan sukzessive im Zuge zukünfti- ger eventuell anstehender Transformationsmaßnahmen wie beispielsweise der Pla- nung und Umsetzung von Ausgleichmaßnahmen in Einzelschritten umzusetzen. Alternativer Beschlussvorschlag 1: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, - ein umfassendes Wege- und Freiraumkonzept für das Ginsterpfadgelände unter Be- rücksichtigung der Anbindung an die Bezirkssportanlage Weidenpesch sowie die Fort- führung zum Niehler Ei zu entwickeln, - die für eine Umsetzung der im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen benötigten Flä- chen zu erwerben, - die im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen zeitnah umzusetzen Alternativer Beschlussvorschlag 2: Die Bezirksvertretung Nippes beschließt, - das bestehende informelle Wegesystem der vorhandenen Trampelpfade zu erhalten und lediglich an verkehrstechnisch problematischen Stellen zu ertüchtigen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Antrag Mit der Bürgereingabe nach § 24 GO regt der Petent an, drei im Bereich des Ginsterpfadge- ländes und im Bereich der Bezirkssportanlage Weidenpesch vorhandene Trampelpfade als Spazierwege in Form wassergebundener Wegedecken auszubauen, um durch diese Lücken- schlüsse unterschiedliche Wanderrouten und Rundwege im Norden des Bezirks Nippes zu vervollständigen. Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung hält die vorgeschlagenen Ergänzungen des vorhandenen Fuß- und Radwege- netzes im Ginsterpfadgelände und im Bereich der Bezirkssportanlage für nachvollziehbar. Al- lerdings befinden sich Teile der hierfür benötigten Flächen nicht im Besitz der Stadt Köln. Zu- dem ist zu beachten, dass im Ginsterpfadgelände ein Naturschutzgebiet sowie eine Reihe ge- schützter Landschaftsbestandteilen existieren, die durch die Anlage eines ergänzenden Weg- esystems nicht beeinträchtigt werden dürfen. Alle Wegevarianten müssen deshalb unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Vorgaben des Landschaftsplans geprüft werden. Aufgrund der eingeschränkten finanziellen und personellen Rahmenbedingungen schlägt die Verwaltung vor, die vorgeschlagenen Wegeverbindungen gegebenenfalls im Zuge zukünftig anfallender Transformationsmaßnahmen im Ginsterpfadgelände oder der Bezirkssportanlage umzusetzen. Alternativ schlägt die Verwaltung die Erstellung eines Gesamterschließungskonzeptes für das Ginsterpfadgelände und die hieran anschließenden Freiflächen vor, auf dessen Grundlage die für eine Umsetzung benötigten Grundstücksflächen durch die Stadt erworben werden können. Die Planung und Umsetzung eines solchen Konzeptes ist aufgrund der derzeitigen Haushalts- lage voraussichtlich erst mittel- bis langfristig umsetzbar. Eine weitere Alternative bestünde in einer Null-Variante. Dies würde bedeuten, dass das be- stehende informelle Wegesystem in seiner jetzigen Form als Teil eines natürlichen Land- schaftsraums erhalten bliebe und lediglich punktuell an verkehrssicherungstechnisch proble- matischen Stellen ertüchtigt würde. Lücken im Radwegenetz vor allem zwischen der Simons- kaul und der Etzelstraße oder in Richtung Bilderstöckchen könnten auf diese Weise allerdings nicht geschlossen werden. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Durch die Versiegelung von Grünflächen als wassergebundene Wegedecken verringert sich die Versickerungsfähigkeit und ist mit einem Temperaturanstieg im Bereich der Wege zu rech- nen. Kompensiert werden diese Auswirkungen durch eine verbesserte Fuß- und Radwegever- netzung, durch die auf Fahrten mit CO²-emittierenden Kraftfahrzeugen verzichtet werden kann. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Bürgereingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung 3
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Falle einer Beschränkung auf die von dem Petenten vorgeschlagenen Maßnahmen werden lediglich vorhandene Wegeführungen ertüchtigt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist aufgrund der beschränkten Auswirkungen auf Dritte nicht zwingend notwendig. Gleiches gilt für eine Nullvariante. Für den Fall, dass gemäß der Beschlussvariante ein Gesamtkonzept erstellt werden soll, ergibt eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung Sinn, da hier Belange unterschiedlicher Nutzer des Ginsterpfadgeländes betroffen sein können. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2786/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.11.2025
- Erstellt
- 15.09.2025 14:51