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A-M/0003/2017

Erbbaurecht vor Verkauf - Prüfung bei der Vergabe von städtischen Grundstücken

Antrag an die BV Mitte 28.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 05.12.2017, TOP 6.2

Originalantrag

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Originalantrag

3216 Zeichen

Antrag A-M/0003/2017 
Fraktionen in der Bezirksvertretung Münster-Mitte:   Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD 
 
 
 
Antrag der BV Münster Mitte an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Bei jeder Vergabe von städtischen Grundstücken wird zukünftig geprüft, ob Erbbaurecht 
einem Verkauf vorzuziehen ist. 
2. Bei jedem geplantem Verkauf eines städtischen Grundstücks ist ausführlich zu begründen, 
warum von der Bevorzugung des Erbbaurechts in diesem Einzelfall abgewichen wird. 
 
Begründung: 
 
Die Preise für Eigentumswohnungen oder Eigenheime sind in Münster inzwischen dermaßen 
gestiegen, dass sich viele junge Familien in Münster kein Wohneigentum mehr leisten können. Diese 
Familien wandern in der Regel ins Umland ab. Als Folge verstärkt sich der Pendlerverkehr in Münster 
mit all seinen negativen Folgen wie Staus, Lärm und Abgasen.  
Das Instrument der Erbpacht könnte dazu beitragen, die beschriebenen Probleme mittel- und 
langfristig zu mildern, insbesondere wenn die Bauzinsen   wieder steigen.  Der Erbbauzins richtet sich 
in der Regel nach dem Grundstückswert. Der Zinssatz ist frei vereinbar und liegt meist zwischen 3 
und 5 Prozent. Die Stadt könnte aber etwa für kinderreiche Familien Erbpachtgrundstücke zu 
günstigeren Konditionen vergeben. Dies verbilligt den Haus- und Wohnungsbau und damit die Preise 
für das Wohnen. Ein Eigenheim nutzen zu können, es aber nicht teuer, weil mit Grundstück,  kaufen 
zu müssen, liegt im Interesse vieler Menschen mit  niedrigem oder mittlerem Einkommen. Zwar muss 
beim Erwerb eines  Erbpachtgrundstücks auch Grunderwerbseuer gezahlt werden, diese ist aber 
niedriger als bei einem normalen Grundstückskauf, weil sie anhand der Jahrespacht, eines 
Umrechnungsfaktors und der Laufzeit des Vertrages festgelegt wird. 
Auch für Investoren könnte Erbbaurecht interessant sein.  So gab es in jüngster Zeit häufiger 
Äußerungen von Investoren, die die hohen Grundstückspreise beklagen.  Manchmal macht es den 
Eindruck, dass sich nicht immer das beste und innovativste Konzept für eine innerstädtische 
Bebauung  durchsetzt, sondern der kaufkräftigste Investor. 
Wichtigstes Argument für Erbbaurecht ist jedoch die Nachhaltigkeit. Bei einem Verkauf sind 
städtische  Grundstücke, z.B.  in prominenter Innenstadtlage,  für eine städtische Nutzung 
dauerhaft verloren bzw. müssten in Zukunft zu höheren  Preisen zurückgekauft werden. 
In den vergangenen Jahren wurden zur Haushaltssanierung  viele städtische Grundstücke verkauft. In 
einer wachsenden Stadt fehlen bereits heute Grundstücke für wichtige städtische Einrichtungen wie 
z.B. Kitas, Flüchtlingsunterkünfte  sowie preiswerten Wohnraum.  Gerade im Bezirk Mitte ist das 
Problem fehlender städtischer Grundstücke besonders groß.  Dies schränkt die planerische 
Flexibilität ein und erschwert den notwendigen Ausbau der Infrastruktur. 
Durch Vergaben in Erbbaurecht könnte die Stadt eine langfristige Rendite für ihren Grund und 
Boden erwirtschaften. Zukünftigen Generationen würden stadtgestalterische 
Handlungsspielräume gesichert. 
 
 
Gez. 
Peter  Fischer-Baumeister  Karl-Heinz Hülsmann  Marita Otte 
Silke Rommel und Fraktion  und Fraktion   und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

05.12.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-M/0003/2017
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
28.11.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37