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Kinderfreizeitbonus

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/0510/2022 vom 03.03.2022

Stand: Am 13.06.2022 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Theresa de Bellis-Olinger Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0510/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 14.03.2022 Kinderfreizeitbonus Sehr geehrter Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, aus der Beantwortung der Verwaltung vom 28.01.2022 (0339/2022) auf eine mündliche An- frage ergeben sich weiterführende Fragen zum Kinderfreizeitbonus. Zur Antwort des Jobcenters auf Frage 2: - Die Antwort gibt Hinweise darauf, dass Kinder, die noch nicht in eine Kita oder Schule gehen und damit keine automatisierten Leistungen wie Mittagsverpflegung oder Schulbedarf erhalten, separate BuT Anträge stellen müssten. Wenn dies nicht der Fall war für August 2021, waren sie für den Kinderbonus nicht berechtigt – verstehen wir das richtig? Zur Antwort des Jobcenters auf Frage 3 + 4 - Wo (auf welcher Internetseite/unter welcher URL) des Jobcenters und der Stadt Köln sind die Hinweise zur bereits erwähnten veränderten Sachlage zu finden? - Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Eltern darüber informiert werden, dass ihre Kinder ggf. doch berechtigt sind (insb. dann, wenn möglicherweise vorher eine Ab- lehnung erfolgt ist)? - Nicht alle Eltern haben die Kapazitäten und Möglichkeiten, sich selbst kontinuierlich über veränderte Regeln zu Bonuszahlungen zu informieren. Einschränkungen durch fehlende technische Ausstattungen (gerade im SGB II) oder auch durch die Sprache können den Zugang zu Informationen deutlich erschweren. Hat das Jobcenter mit der veränderten Anspruchsberechtigung direkten Kontakt zu den entsprechenden Kund*innen per Post aufgenommen? Falls nein, wieso nicht? - 2 - - Diese Frage gilt auch für die Empfänger*innen vom Wohngeld. Wurde hier ein Brief mit entsprechendem Formular mitgeschickt? Falls nein, wieso nicht? Wir bitten darum, die Beantwortung der Anfrage auch in den Ausschuss für Soziales, Senio- rinnen und Senioren verweisen. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 13.06.2022

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    TOP 1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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