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3277/2025

Mitteilung zum Sachstand zum Entschuldungsprogramm des Landes NRW – Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW)

Mitteilung Ausschuss 03.12.2025

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.12.2025, TOP 2.11

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3999 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20/20/01 
 
Vorlagen-Nummer          03.12.2025 
 3277/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 15.12.2025 
 
Mitteilung zum Sachstand zum Entschuldungsprogramm des Landes NRW – 
Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW) 
Ausgangslage  
Am 04.09.2025 hat der Rat der Stadt Köln den Oberbürgermeister mit einstimmigem 
Beschluss zu Vorlage 2386/2025 mit der Stellung eines Antrages nach § 4 Absatz 1 
Satz 1 ASEG NRW zur anteiligen Entschuldung durch das Land NRW beauftragt. Des 
Weiteren hat der Rat in dieser Sitzung beschlossen, dass der Oberbürgermeister über 
alle weiteren wesentlichen Verfahrensschritte informiert.  
 
Sachstand 
Für die Teilnahme am Entschuldungsprogramm hat die Verwaltung am 20.11.2025 über 
das Kommunenportal der NRW.BANK einen entsprechenden Antrag auf elektroni-
schem Wege eingereicht. Dem Antrag sind nach § 4 ASEG NRW  die nachfolgenden 
Unterlagen beigefügt worden:  
 
- Der Beschluss des Rates über das Ausüben der Antragsberechtigung und die 
damit verbundene Beauftragung zur Stellung des Antrages 
- Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2023 (§ 4 Absatz 2 Nummer 2 
ASEG NRW) 
- Der Prüfungsbericht des beauftragten Wirtschaftsprüfungsinstitutes (§ 4 Absatz 
3 ASEG NRW) 
 
Der Prüfungsbericht des beauftragten Wirtschaftsprüfungsinstitutes hat festgestellt, 
dass der Bestand an Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung im Ansatz und Ausweis 
in dem, dem Antrag zugrundeliegenden Jahresabschluss nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 
ASEG NRW korrekt dargestellt ist und den ermittelten Abzugsbetrag nach § 3 Absatz 2 
ASEG NRW auf Vollständigkeit und Richtigkeit bestätigt. Im Prüfungsbericht des beauf-
tragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens wurde zudem bestätigt, dass die von der 
Verwaltung festgelegte Bemessungsgrundlage an übermäßigen Verbindlichkeiten kor-
rekt ist. Die im Zusammenhang mit der Höhe der Liquiditätsverschuldung mehrfach the-
matisierte Sonderproblematik „Vergleich Waidmarkt“ (siehe Vorlage 0857/2025) wurde 
trotz intensiver Gespräche nicht in das Gesetz oder die Umsetzungshilfen aufgenom-
men. Der Prüfungsbericht nimmt die Sonderproblematik textlich auf. Diese wurde durch 
das Wirtschaftsprüfungsinstitut nicht geprüft, bewertet oder in die Ermittlung der Be-

2 
 
messungsgrundlage einbezogen, da dies nicht dem Auftrag und den Vorgaben des Ge-
setzgebers entspricht. Die Verwaltung wird sich gleichwohl weiterhin für eine Berück-
sichtigung - gegebenenfalls im Nachgang - dieses Sondereffektes einsetzen.   
 
Der übermäßige Bestand an Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung beläuft sich ent-
sprechend des Prüfungsberichtes auf rund 858 Mio. Euro. Von der anteiligen Entschul-
dung sind 100 Euro je Einwohner ausgeschlossen. Die endgültige Höhe der Teilent-
schuldung wird erst mit Festlegung des Mindestentschuldungssatzes durch das Minis-
terium, nach Eingang aller Anträge, feststehen. Nach vorläufigen Berechnungen kann 
von einem Entschuldungssatz von 40 % ausgegan gen werden. Bei diesem Entschul-
dungssatz ergibt sich einer Übernahme von Verbindlichkeiten aus der Liquiditätssiche-
rung durch das Land NRW in Höhe von rund 303 Mio. Euro. Diese Teilentschuldung 
wirkt nicht unmittelbar ergebniswirksam, sondern erhöht einmalig den Bestand der All-
gemeinen Rücklage. Daneben kommt es zu einer Entlastung beim Allgemeinen Zins-
aufwand. 
 
Weitere Vorgehensweise 
Die Verwaltung erfasst entsprechend der gesetzlichen Regelungen derzeit die laufen-
den Liquiditätskreditverbindlichkeiten im Kommunenportal der NRW.BANK. Das Minis-
terium der Finanzen des Landes NRW wird nach Prüfung und Akzeptanz des Antrages 
einen entsprechenden Bewilligungsbescheid übermitteln. Ab dem Übernahmezeitpunkt 
der anteiligen Entschuldung tritt das Ministerium der Finanzen in die jeweiligen Zins - 
und Tilgungsverpflichtungen der von dort festgelegten Kreditverträge ein.  
 
Über das Ergebnis der Antragstellung wird entsprechend berichtet.  
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3277/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
03.12.2025
Erstellt
18.11.2025 09:17