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2196/2024

2. Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte - Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmen (GU/TU-Maßnahmenpaket II) Weiterplanungs- und Baubeschluss und Haushaltsrechtliche Unterrichtun

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.04.2025

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Anlage 1 - Steckbriefe

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Anlage 8 - Antworten auf Nachfragen zur Vorlage

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Anlage 4 - Auszug aus der Sitzung der BV Porz am 15.05.2025

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Anlage 3 - Entwicklung der Schulplatzzahlen

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Anlage 5, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) vom 19.05.2025

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Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung zu Beschlüssen der Bezirksvertretungen

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Anlage 6, Auszug BV 3 (Lindenthal) vom 19.05.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Übersicht über die projekt- bzw. schulstandortbezogenen Anpassungsbedarfe

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Anlage 1 - Steckbriefe

17442 Zeichen

1
Beschluss 1356/2022/1 
a) Generalsanierung der Trakte A und B 
b) Interimsbau notwendig 
c) Erweiterungsbau für die Offene Ganztagsschule 
Fortschreibung 2196/2024 
2024 2025 2026 2027 2028 
Gilbachstraße 201
© Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner (CC BY 4.0), Datengrundlagen © Land NRW/Katasterämter 
a) Generalsanierung der Trakte A und B 
b) Interimsbau notwendig 
c) Erweiterungsbau für die Offene Ganztagsschule

2
Im Hasental 41
22024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 
a) GE Im Hasental: Neubau 
b) RS Im Hasental: Neubau 
c) Interimsbau für 2-fach Sporthalle Realschule notwendig  zur 
Sicherung der Baudurchführung. 
Ausführung auf dem Grundstück 
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
2
Bestandsgebäude Realschule © Matthias Meurer Visualisierung Gesamt- und Realschule © RKW Architektur 
Realschule Gesamtschule 
a) GE Im Hasental: Neubau 
b) RS Im Hasental: Neubau 
c) Interimsbau gegebenenfalls notwendig zur Sicherung der  
Baudurchführung abgebildet auf dem Grundstück

Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
Thusneldastraße 15
3
a) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes 
b) Interimsbau notwendig 
c) Erweiterungsbau Gymnasium 
d) Errichtung einer Sporthalle für Berufskolleg Deutzer F reiheit 
a)  Teilabbruch und Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes 
b)   Interim am Standort Westerwaldstraße 92 (3.2) inklusive G9 
c)   Erweiterungsbau Gymnasium 
d)   Neubau 1-fach Sporthalle für Berufskolleg Eumeniusstraße 4
Thusneldastraße 15 Thusneldastraße 15 Interim 
Westerwaldstraße 92 
Interim 
OFFEN 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 
Interim GY 
GI 
NEU 
3.1 
2032 
 2033

Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
Westerwaldstraße 92
4
a) Errichtung eines Interims für das Gymnasium Thusneldastr aße 
(siehe 3.1, zuzüglich Umbau von Teilflächen zur dauerhaften 
Nutzung durch das Berufskolleg Westerwaldstraße) 
Thusneldastraße 15 Thusneldastraße 15 Interim 
Westerwaldstraße 92 
Interim 
OFFEN 
GI 
NEU 
3.2 
4
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 
Interim GY Umzug in GY TN15 
Einzug BK 
2033

5
Raderthalgürtel 3
5
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
a) Generalsanierung des Bestandsgebäudes inklusive Erneu erung der 6-fach 
Sporthalle 
b) Interimsbau am Standort Alteburger Straße / Schönhau ser Straße (siehe 4.2) 
c) Erweiterungsbau 
a) Generalsanierung des Bestandsgebäudes 
b) Interimsbau am Standort Alteburger Straße/ Schönhause r Straße 
c) Erweiterungsbau 
d) Option: Bau von 5 Sportübungseinheiten in konventi oneller Bauweise für 
die Interimsnutzung und für die perspektivischen Bedarfe am Standort 
Alteburger Straße 
Luftaufnahme Raderthalgürtel Bestandsgebäude Europaschule 
Interim 
Alteburger Str. 
4.1 
2032

6
Alteburger Straße 
62024 2025 2026 2027 2028 
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
a) Interimsbau 
b) 3-fach und 1-fach Turnhallen werden auf dem Grundstück Alteburger Straße/ 
Schönhauser Straße abgebildet 
c) Nach Ende des Interims Weiternutzung der Gebäudemodul e an anderen 
Standorten für weitere Schulauslagerungen 
a) Generalsanierung des Bestandsgebäudes 
b) Interimsbau am Standort Alteburger Straße/ Schönhause r Straße 
c) Erweiterungsbau 
d) Option: Bau von 5 Sportübungseinheiten in konventi oneller Bauweise für 
die Interimsnutzung und für die perspektivischen Bedarfe am Standort 
Alteburger Straße 
Luftaufnahme Alteburger Straße 
Interim 
Alteburger Str. 
4.2

Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
Berrenrather Straße 488
a) Gesamtschule Alter Militärring 96: Neubau 
b) Gesamtschule Berrenrather Straße 488: Neubau 
c) Interimsbau notwendig 
d) Die räumliche Umsetzung an beiden Standorten zur Si cherung von 
mindestens 765 Schulerplätzen an den beiden Standorten a.) und b.) ist 
noch festzulegen. 
7
Hinweis: Der bisherige Standort 5 wird nunmehr separat betrachtet mit den 
Standorten 5.1 und 5.2 
a) Standort Berrenrather Straße, als zweiter Standort  des Alter Militärring 96, 
wird zukünftig aufgegeben. 
Berrenrather Str. 488 Berrenrather Str. 488 Interim 
OFFEN 
Umzug in GE AM96 
GI 
NEU 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 
5.1 
2035

Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
Alter Militärring 96
8
a) Gesamtschule Alter Militärring 96: Neubau 
b) Gesamtschule Berrenrather Straße 488: Neubau 
c) Interimsbau notwendig 
d) Die räumliche Umsetzung an beiden Standorten zur Si cherung von mindestens 
765 Schüler*innenplätzen an den beiden Standorten a.) und b.) ist noch 
festzulegen.
Hinweis: Der bisherige Standort 5 wird nunmehr separat betrachtet mit den 
Standorten 5.1 und 5.2 
a) Abbruch Bestand und Neubau Gesamtschule Alter Militärring inklusive 
Zügigkeitserweiterung 
b) Interim auf eigenem oder externem Standort, einschli eßlich 
Mitbetrachtung der LVR Schule nach Standortprüfung.
Alter Militärring 96 Alter Militärring 96 Interim Zus. Jahrg.
OFFEN 
Interim LVR 
OFFEN 
Interim Gesamtschule 
OFFEN 
2024 
Interim Zus. Jahrg. GE 
GI 
NEU 
Interim Zus. Jahrg 
Container AM96. 
5.2 
2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
OFFEN 
Interim LVR 
OFFEN 
Interim Gesamtschule 
2036

9
Berrenrather Straße 352
2024 2025 2026 2027 2028 
a) Erweiterungsbau Ganztag und Erweiterung um 1 Zug a uf dem  Grundstück 
Kyllburger Straße inklusive Neubau zweier Einfeld-Turnhallen und Mensa 
Anpassungsumbauten im Bestand 
b) Schulhof wird über die gesamte Fläche neugestaltet 
c) Abbruch der Bestandsturnhalle 
a) Erweiterungsbau Ganztag und Erweiterung um 1 Zug a uf dem 
Grundstück Kyllburger Straße inklusive Neubau einer Einfach-Turnhalle 
b) Abbruch der Bestandsturnhalle 
Visualisierung Bestand und Erweiterung © Hahn Helten Arch itektur © Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner (CC B Y 4.0), Datengrundlagen 
© Land NRW/Katasterämter 
6
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024

10 
Fitzmauricestraße
2024 2025 2026 2027 
7
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
a) Neubau einer Gesamtschule in Holzmischbauweise (Bauart) 
sowie einer 2-fach Turnhalle und 3-fach Turnhalle 
a) Neubau einer Gesamtschule und 5 Turnhallen in Holzbau weise 
(Umsetzung des Ratsbeschlusses AN/0977/2019)
© Molestina Architekten + Stadtplaner GmbH © Patrick Krausen

Rochusstraße 145
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
11 
a) Generalsanierung und ggf. Teilabbruch der Schule, 
Abbruch Kita, Neubau Ersatz-/ Erweiterungsbauten 
a) Generalsanierung und gegebenenfalls Teilabbruch des Bestandsgebäudes, 
Abbruch des Kitagebäudes, Neuerrichtung von Ersatz- und 
Erweiterungsbauten 
b) Neubau von 8 Sporthallenfeldern 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 
© Regionalverband Ruhr und Kooperationspartner (CC BY 4.0), Datengrundlagen 
© Land NRW/Katasterämter 
Interim auf ROC 80 
G
I
Standortfoto 
 Flurkarte 
8.1 
2031

Rochusstraße 80
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
12 
a) Abriss der Bestandsschulgebäude und Neubauten für eine Kita und eine 
Schule inklusive Interimsbauten im Bedarfsfall 
b) Interimsstandort für das Montessori-Gymnasium Rochusstraß e 145 
c) Dauerhafte schulische Nachnutzung nach Interimsnutzung 
d) Kita Rochusstraße 145: Standortverlegung auf die Rochu sstraße 80 
a) Abriss des Bestandsschulgebäudes mit Ausnahme des 
denkmalgeschützten  Herrenhauses und Neubauten für eine KITA und eine 
Schule 
b) Interimsstandort für das Montessori-Gymnasium Rochusstraß e 145 
c) Dauerhafte schulische Nachnutzung mit anschließender Anpa ssung an 
Folgeschulform 
d) Kita Rochusstraße 145: Standortverlegung auf die Rochu sstraße 80 
2024 2025 2026 2027 2028 
Interim für ROC 145 
Flurkarte 
G
I
2029 2030 2031 
Umbau GE 
8.2

Görlinger Zentrum 45 / Tollerstraße 16
13 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
9
a) GGS Görlinger Zentrum: Abbruch der Trakte A, B, D und F Neubauten im 
Bereich der bisherigen Trakte A, B und F. Abbruch und normgerechter 
Neubau des Sporttraktes D 
b) GE Tollerstraße 16: Interimsbau notwendig Erweiterungsbau für GE 
Tollerstraße 16 
c) GE Tollerstraße 16: Abbruch der Interim-Container „Villa Hügel“ und des 
Traktes F; Erweiterungsbau im Bereich „Ex-Villa Hügel“ und vergrößerter 
Neubau des Trakts G. Anpassungsbauten an den Trakten H und E. 
a) Gemeinschaftsgrundschule Görlinger Zentrum: Abbruch der  Trakte A, B, D 
und F Neubauten im Bereich der bisherigen Trakte A, B und F 
b) Gesamtschule Tollerstraße 16: Interimsbau notwendig 
Erweiterungsbau für Gesamtschule Tollerstraße 16 
c) Gesamtschule Tollerstraße 16: Neubau im Bereich des bishe rigen Trakts 
D, voraussichtlich Erweiterungsbauten an den Trakt C und E, 
gegebenenfalls Abbruch und vergrößerter Neubau des Trakts G 
2031

a) Generalsanierung Schule und Turnhalle 
b) Erweiterungsbau 
a) Generalsanierung des Bestandsgebäudes und Neubau der 
Turnhalle 
b) Erweiterungsbau 
2024 2025 2026 2027 2028 
Paul-Humburg-Straße 13
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
10 
14 
GI 
GI 
2029

Gutnickstraße 35
15 2024 2025 2026 2027 2028 
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
a)  Erweiterungsbau        a) Erweiterungsbau 
Erweiterung Nord + Aula Erw. Süd 
Bestandsgebäude Gutnickstraße © Martina Goyert 
Visualisierung Erweiterung  © W. Hundhausen Bauunterne hmung GmbH 
11

a) Neubau oder Generalsanierung Bestandsgebäude 
b) Interimsbau notwendig 
c) Erweiterungsbau um mindestens ein normgerechtes S porthallenfeld 
am vorhandenen Standort 
a) Abbruch und Neubau des Bestandsgebäudes inklusive G9-Erweiterung 
b) Interimsbau notwendig unter Berücksichtigung von G9; neue Gebäude für das 
Gymnasium (6/8 zügig) sowie Gebäude für die Bestandsschulen (Hauptschule und 
Realschule) nach dem Raumprogramm einer 5/4 zügigen Gesamtschule um das 
Gebäude zukunftsfähig auszurichten. 
c) Erweiterungsbau um mindestens ein normgerechtes Sportha llenfeld am 
vorhandenen Standort 
d) Sanierung Bestand „Katamaran“, inklusive notwendiger Auslagerungen 
Interim Turnhallen 
Zum Stumpfen Kreuz 
Heerstraße 7 Heerstraße 7 Interim 
OFFEN 
Interim 
OFFEN 
Gymnasium Gesamtschule Interim Sport und GY 
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
Heerstraße 7
12 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 
GI 
NEU 
 Interim „Katamaran“ 
16 2035

Hohe Straße 77-79
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
a) Abbruch des Turn-/Lehrschwimmbeckengebäudes, Neubau oder 
Generalsanierung des Bestandsgebäudes Bauteil B und Neubau eines 
normgerechten Sporthallenfelds, um am Standort das Raumprogramm für 
eine 3-zügige Grundschule zu erfüllen. 
b) Interimsbau notwendig 
Hinweis: Ist im Zusammenhang mit den Maßnahmen am Standort Berliner 
Straße 36 zu betrachten. Lehrschwimmbecken entfällt hier und wird am 
Standort Berliner Straße realisiert. 
a) Abbruch des Turn-/Lehrschwimmbeckengebäudes (Bauteil C) , Neubau oder 
Generalsanierung der Bestandsgebäude Bauteile A, B, D  und Neubau eines 
normgerechten Sporthallenfelds, um am Standort das Raumprogramm für 
eine 3-zügige Grundschule zu erfüllen.
b) Interimsbau für gesamte Schule notwendig mit 4 Zügen
2024 2025 2026 2027 2028 2029 
17 
BC
D
A
G
I
Interim Urbacher Weg 
13.1 
2030 2031 2032

Berliner Straße
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
a) Neubau für eine zweizügige Grundschule, 
b) Abbruch und Neubau des Förderschulgebäudes, 
c) Neubau einer Turnhalle 
d) Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Berliner Straße  ist durch 
den TU oder GU zwingend gleichzeitig mit Schule und Sportanlagen 
ein Schulschwimmbecken zu errichten. 
e) Die mögliche Übertragung an die KölnBäder sowie die Unterhaltung 
durch diese ist zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen. 
a) Neubau für eine zweizügige Grundschule, 
b) Abbruch und Neubau des Förderschulgebäudes, 
c) Neubau einer 2-fach Turnhalle 
d) Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Berliner Straße  ist durch den 
TU oder GU zwingend gleichzeitig mit Schule und Sportanlagen ein 
Schulschwimmbecken zu errichten. 
e) Die mögliche Übertragung an die KölnBäder sowie die Unterhaltung durch 
diese ist zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen. 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 
 18 2030 
Förderschule Grundschule 
13.2 
2031

Urbacher Weg
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
a) Interimsbau für Förderschule Lernen Berliner Straße 
b) dauerhafte schulische Nachnutzung (Förderschule geistige 
Entwicklung) nach Interimsnutzung 
2024 2025 2026 2027 
19 
Stadt Köln 
Nachbar 
Entfernung ca. 0,6 km 
Entfernung ca. 1,6 km 
Hohe Str. 77-79 
Berliner Str. 36 
Interim 
Urbacher Weg 
13.3 
2029 2028 2030 2031 
Interim Berliner Straße 
2032 
Förderschule

Elsdorfer Straße 10
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
a) Neuzuordnung des Grundstücks Kupfergasse 5-11 an 
die Elsdorfer Straße 
b) Neubau für eine zweizügige Grundschule, 
c) Abbruch des Bestandsgebäudes Kupfergasse 5-11 
a) Neuzuordnung des Grundstücks Kupfergasse 5-11 an die 
Elsdorfer Straße 
b) Neubau für eine zweizügige Grundschule, 
c) Abbruch des Bestandsgebäudes Kupfergasse 5-11. 
2024 2025 2026 2027 2028 
20 
M
14.1 
2029

Kupfergasse 31
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
a) Sanierung Einfach-Sporthalle 
b) Sanierung Bürgermeisterhaus ( Hausmeisterwohnungen) 
2024 2025 2026 2027 2028 
21 
14.2 
2029

Albermannstraße 21
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
15 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 
a) Grundschule Albermannstraße: Neubau inklusive 
normgerechter 2-fach Turnhalle (Nutzung Turnhalle 
Grundschule und Hauptschule) 
b) Interimsbauten für alle Schulformen notwendig 
c) Anbau und Erweiterung des Raumprogramms für 
eine 3-zügige Hauptschule 
a) Grundschule Albermannstraße: Abbruch der Gebäudetrakte  D, 
E, G; Anschließend Neubau für eine 2-zügige Grundschule 
inklusive normgerechter 3-fach Turnhalle (gemeinsame 
Nutzung der Turnhalle durch Grundschule und Hauptschule)
b) Interimsbauten für alle Schulformen notwendig 
c) Hauptschule Falckensteinstraße: Abbruch der Gebäudetrakte 
A, B, C und Neubau für eine 3-zügige weiterführende Schule 
(zur Zeit Hauptschule) 
2033 
Hauptschule Sporthalle Grundschule 
22 
2032

23 
Hachenburger Straße 11
16 
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
a) Abbruch der Trakte 
B - Pausengang, 
C - Turnhalle, 
D - Hausmeisterwohnung 
b) Erweiterungsbau und Neubau Turnhalle 
c) Interimsbau notwendig 
a) Abbruch der Trakte 
B - Pausengang, 
C - Turnhalle, 
D - Hausmeisterwohnung 
b) Erweiterungsbau und Neubau Turnhalle 
c) Interimsbau notwendig 
2024 2025 2026 2027 2028 
 2029

24 
Nürnberger Straße 10 / Schulstraße 51
17 
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
2024 2025 2026 2027 2028 
a) Gesamtschule Nürnberger Straße 10: Abbruch/ 
Neubau Trakt B 
b) Grundschule Schulstraße 51: Abbruch / Neubau 
c) GE + GS: Interimsbau 
a) GE Nürnberger Straße 10: Abbruch und Neubau des Tra ktes B. 
b) GS Schulstraße 51: Abbruch und Neubau 
c) Interimsbau GE 
Interim Trakt B 
G
G
GI
B
2029

25 
Thurner Straße 23
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
2024 2025 2026 2027 2028 
a) Neubau des Schulgebäudes und der Turnhalle               
b) Interimsbau notwendig 
a) Neubau des Schulgebäudes und einer 2-fach Sporthalle 
inklusive Herrichtung des bestehenden OGS Gebäudes für 
die neue Nutzung. 
b) Interimsnutzung im Bestandsgebäude und späterer Abbruch
I
KI 
18.1 
2029

26 
Urnenstraße 7
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
2024 2025 2026 2027 2028 
 2029 2030 
a) Sanierung des Bestandsgebäudes und Neubau Erweiterung sbau für 
OGTS, Mensa und Verwaltung; 
b) Interimsbau notwendig 
a) Sanierung des Bestandsgebäudes und Neubau  
Erweiterungsbau für die Gründung einer neuen 
eigenständigen Grundschule; 
b) Interimsbau im Altbau Grundschule Thurner Straße nach  
baulicher Anpassung 
Interim in GS THU 
F
W
G
I
G
I
ZK 
18.2 
2031

Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
Graf-Adolf-Str. 59
27 
a) Erteilung eines Prüfauftrages zur Klärung des maxima len planungs- und 
baurechtlich möglichen Bauvolumens am jetzigen Standort der Schule. Die 
Klärung erfolgt im Rahmen einer Bauvoranfrage. Das Ergebnis wird zunächst 
der Projektbegleitenden Politischen Kommission des GU/TU-Paketes 
vorgestellt. Das Hölderlin-Gymnasium soll an einem Standort, das heißt ohne 
Teilstandort, vorzugsweise an der Graf-Adolf-Straße, betrieben werden. 
a) Abbruch Bestand und Neubau Gymnasium 
Graf-Adolf-Str. 59 Graf-Adolf-Str. 59 
Frühester Baustart 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 
GI 
NEU 
19.1 
2033

28 
a) Abbruch Bestand und Neubau Schule ohne Turnhalle 
(zunächst Nutzung als Interim Gymnasium)
b) Kooperation KölnBäder, Neubau Genovevabad inkl. 3- fach-Sporthalle 
Holweider Str. 2 Holweider Str. 2 
Interim HWS2 Umzug in GY GA59 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
Holweider Straße 2
KölnBäder 
GI 
NEU 
19.2 
Einzug Nachnutzung 
2033

Kattowitzer Straße 52
29 2024 2025 2026 2027 
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
a) Erweiterungsbau inklusive 3 Turnhallen 
20 
a) Erweiterungsbau inklusive 3 Turnhallen 
2028

Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
Schönhauser Straße 10
21 
Schönhauser Str. 10 
d.) Option: Bau von 5 Sportübungseinheiten in konventioneller 
Bauweise für die Interimsnutzung und für die perspektivischen 
Bedarfe am Standort Alteburger Straße 
2024 
Projekt 
eingestellt 
Projekt 
entfällt 
30

31 
Zusestraße
22 
Beschluss 1356/2022/1 Fortschreibung 2196/2024 
2024 2025 
a) Umbau des C-Traktes im EG und im 1,OG für eine 
Förderschulnutzung 
2026

Anlage 8 - Antworten auf Nachfragen zur Vorlage

12802 Zeichen

Anlage 8 - Beantwortung von Nachfragen zur 2. Fortschreibung des 2. 
Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte 
Fragen im Nachgang zur Bezirksvertretung Lindenthal vom 19.05.2025 zur Zusestraße, Punkt 
22 der Vorlage:  
  
1. Da soll ein Umbau für die Förderschule Kolkrabenweg kommen. Wann soll der Umbau 
fertig werden? Denn die Kolkrabenschule ist ja jetzt schon marode.  
2. Das Gymnasium Zusestraße braucht die Räume aber ab Ende Schuljahr 2027/2028. 
Oder sollen dann Provisorien aufgestellt werden?  
3. Lohnt sich der kleine Zeitraum? Da die Kolkrabenschule dann aber immer noch kein 
Quartier hat, blockiert dies dann die Entwicklung von Zusestraße. 
4. Steht der Kostenaufwand im Verhältnis zur Nutzzeit? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.)  
Der Umbau der Förderschule Kolkrabenweg soll Ende 2025 fertiggestellt sein.  
 
Zu 2.)  
Die Räume stehen dem Gymnasium zum Schuljahr 2027/2028 wieder zur Verfügung.  
 
Zu 3.)  
Da im Kolkrabenweg dringende Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werde mussten, war der 
temporäre Umzug alternativlos. 
 
Zu 4.)  
Der Kostenaufwand stand in einem wirtschaftlichen Verhältnis, da die Umbaumaßnahmen nur 
einen geringen Umfang hatten. 
 
 
Fragen der SPD-Fraktion zur Sitzung des Finanzausschusses am 26.05.2025: 
Die Vorlage lautet im Beschlussteil: „Die Finanzierung der Folgekosten, die sich aus der vor-
gelegten Kostenfortschreibung des 2. GU/TU-Pakets ergeben, ist in der derzeitigen Haus-
halts- und mittelfristigen Finanzplanung noch nicht abgebildet. Sie ist ohne Priorisierungsent-
scheidungen zu Lasten anderweitiger sowie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe 
der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe 
nicht darstellbar.“  
Die Begründung führt dazu weiter aus: „Die erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Rahmen 
des Haushaltsaufstellungsprozesses 2027 ff. im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend 
und Sport bereitgestellt werden. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten ande-
rer sowie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfris-
tige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht dar-
stellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und Sanierungsmaßnahmen mit 
weiteren, bisher noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist.“ 
  
Welche Überlegungen, Vorschläge oder konkreten Pläne zu Priorisierungsentscheidungen 
bzw. zu Finanzierungsmöglichkeiten der angegebenen Folgekosten in mittlerer dreistelliger 
Millionenhöhe gibt es bisher innerhalb der Verwaltung?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Mit Datum vom 31.03.2025 hat die Bezirksregierung Köln als zuständige Aufsichtsbehörde die 
Haushaltsgenehmigung ausgesprochen. Über die Genehmigung sowie die darin enthaltenen 
Hinweise und Auflagen zum weiteren Konsolidierungsprozess sowie zum Vollzug des Haus-
halts 2025/2026 wurden Finanzausschuss und Rat mit Vorlage 0966/2025 informiert. Der Vor-
lage war die Genehmigung beigefügt. Dieser ist zu entnehmen, dass der Konsolidierungspro-
zess hin zu einem Haushaltsausgleich zwingend fortzusetzen ist.

2 
Neben diesem zwingend fortzusetzenden Konsolidierungsprozess ist aktuell davon auszuge-
hen, dass ein 2-3stelliger Millionenbetrag im Bereich der Schulmieten unter anderem aufgrund 
der Fortschreibung des zweiten GU/TU-Pakets für den Schulbau in der mittelfristigen Finanz-
planung nicht abgedeckt ist. Dieser Betrag kann sich – so auch die Formulierung in der Vor-
lage – durch weitere Schulbaumaßnahmen noch weiter erhöhen. Diese Haushaltsmehrbelas-
tungen steigern die zu konsolidierenden Beträge entsprechend und stellen damit ein Risiko für 
künftige Haushalte dar.  
 
Aktuell erstellt die Verwaltung ein Konzept zur Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung. Der-
zeit sind noch keine konkreten Maßnahmen benannt, die künftig ergriffen beziehungsweise 
entfallen sollen. Hierzu ist – wie auch bei den schon durchgeführten Konsolidierungen – in der 
Regel eine politische Beschlussfassung notwendig.  
 
Sollte der Prozess der weiteren Haushaltskonsolidierung nicht gelingen, ist davon auszuge-
hen, dass die Genehmigung des Haushaltes in den Jahren ab 2027 nur unter noch weiterge-
henden Auflagen bis hin zur Entwicklung eines umfassenden Haushaltssicherungskonzeptes 
möglich sein wird. Mit der angesprochenen Formulierung in der Beschlussvorlage zum 
GU/TU-Paket wird daher auf die entsprechenden Notwendigkeiten und Risiken hingewiesen 
und diese pflichtgemäß dokumentiert. 
 
Die Bereitstellung einer adäquaten schulischen Infrastruktur ist eine kommunale Pflichtauf-
gabe nach Schulgesetz NRW. Laufende und geplante Schulbaumaßnahmen ergeben sich 
aus der kommunalen Schulentwicklungsplanung, deren Ergebnisse auf der empirischen 
Grundlage von Angebot und (zukünftiger) Nachfrage nach Schulplätzen in die priorisierende 
Schulbaumaßnahmenliste überführt werden, genauso wie Sanierungsmaßnahmen im Rah-
men der kommunalen Betreiberverantwortung. 
 
Der tatsächliche Bedarf für die laufenden Schulbaumaßnahmen ist genau geprüft. Dass in 
Köln viele Schulbaumaßnahmen erforderlich waren und sind, ergibt sich vor allem auch aus 
einer seit 2010 stark positiven Entwicklung der Kinder- und Jugendlichenzahlen und entspre-
chend steigenden Nachfrage nach Schulplätzen in Köln sowie schulrechtlichen Veränderun-
gen wie die Rückkehr zu G9 an Gymnasien oder der Einführung eines Rechtsanspruches auf 
Ganztagsbetreuung im Primarbereich. Der vor einigen Jahren zu konstatierende 
Schul(bau)notstand konnte in der jüngeren Vergangenheit durch die Realisierung neuer Schu-
len und Erweiterungen bestehender Schulen abgemildert werden. Gleichwohl gibt es noch 
sehr viel zu tun, sind aktuell laufende Schulbaumaßnahmen zum Abschluss zu führen, interi-
mistische Lösungen abzulösen, Stufenkonzepte umzusetzen und gezielt weitere zusätzliche 
Schulraumkapazitäten zu schaffen. 
 
Im Jahr 2025 ist mit einer neuen städtischen, kleinräumigen Bevölkerungsprognose zu rech-
nen, auf die in Folge eine aktualisierte, weitere Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 
aufbaut. In diesem Kontext werden die zukünftige Bedarfe auf der Grundlage aktuellster Da-
ten erneut überprüft. Falls sich hier Veränderungen bei aktuell gültigen Bedarfsbewertungen 
ergeben sollten – zum Beispiel, dass eine noch in Sondierung/Planung befindliche Erweite-
rung einer Schule perspektivisch nicht mehr benötigt wird, ggf. auch, dass in Regionen, in de-
nen bislang kein Bedarf gesehen wurde, nun neu ein Ausbaubedarf dokumentiert werden 
muss – dann werden diese Veränderungen unmittelbar in eine aktualisierte Schulbaumaßnah-
menliste übersetzt. 
 
Basierend auf den tatsächlichen Bedarfen arbeiten die beteiligten Stellen intensiv zusammen, 
um eine optimale Schulplatzversorgung unter Berücksichtigung auch wirtschaftlicher Aspekte 
sicherzustellen. In diesem Zusammenhang werden derzeit sowohl die Flächenstandards als 
auch Qualitätsstandards im Kölner Schulbau analysiert und auf Optimierungspotenzial hin ge-
prüft. So ist eine Beschlussfassung zur „Anpassung des Musterraumprogramms für Schulneu-
bau- und Schulerweiterungsbauten 2023 an die Handreichung zum Schulbau des Städtetages 
Nordrhein-Westfalen“ (Vorlage Nummer 2394/2025) derzeit im politischen Beratungslauf.  
 
Die dort vorgesehenen Anpassungen des Musterraumprogrammes der Stadt Köln wird den 
Anforderungen an einen modernen, nachhaltigen, ressourcenschonenden und pädagogisch 
sinnvollen Schulbau gerecht. Diese Anpassung stellt eine Weiterentwicklung des Musterraum-

3 
programmes als Teil der Schulbauleitlinie von 2009 und deren Fortschreibung 2023 dar. Die 
zu Grunde gelegte Handreichung des Städtetages, die auch auf den richtungsweisenden Vor-
gaben der Kölner Schulbauleitlinie basiert, bietet eine Handlungshilfe und Leitlinie für die 
Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen. Hierdurch ergibt sich die Chance, Flächenerforder-
nisse zu mindern, Flächenversiegelungen zu reduzieren, Kosten zu optimieren und stellt somit 
bei weiterhin hoher Qualität einen Lösungsansatz für den wirtschaftlichen Bau von Schulen 
dar. 
 
Gleichzeitig erarbeitet die Verwaltung einen Entscheidungsvorschlag zur Reduzierung jener 
baulicher Standards an Schulen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Schulen grundsätz-
lich nicht beeinflussen, jedoch einen großen Beitrag zu Kostenreduzierung leisten können.  
 
 
Fragen der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung-Porz 
 
Schulzentrum Heerstraße 
1. Warum wird nicht - wie bisher vorgesehen - ein Neubau inkl. einer Sporthalle für die 
Zündorfer Real-/Hauptschule außerhalb des bestehenden Schulgeländes an anderer 
Stelle in Porz gefunden, so dass die vor rund zehn Jahren für mehrere Millionen neu 
instandgesetzte Fünffach-Sporthalle erhalten und weiter genutzt werden kann? Das 
teure Interim könnte dann ersatzlos entfallen. 
2. Ist es nicht schon aufgrund der Sozialkontrolle sinnvoll, zwei kleinere, unabhängige 
Schulen zu bauen? Also ein Gymnasium mit 1.440 Kindern und eine Gesamtschule 
mit 1.044 Kindern. Möchte die Verwaltung tatsächlich auf der jetzigen Fläche 2.500 
Schulkinder unterbringen? 
3. Ist es richtig, wie auf einer öffentlichen Veranstaltung in der letzten Woche geschildert, 
dass es sich bei der Sporthalle für das Interim um eine Kaltlufthalle (ähnlich Wahn) 
handeln soll, die die jetzige Nutzung für Vereinssport zum Teil ausschließt und nicht 
einmal eine Sanitäranlage erhalten soll? Soll diese so tatsächlich mindestens acht 
Jahre (2027 bis 2035) genutzt werden? Wie groß soll die Halle sein und welche Ver-
einsnutzungen sind möglich? 
4. Reicht es für den so vorgesehenen Endzustand aus, die Fünffachsporthalle um ein 
Feld (20%) zu erweitern, wenn gleichzeitig die Zahl der Schulkinder um 40% erhöht 
wird? Wo soll diese Sporthalle im Übrigen auf dem Schulgelände untergebracht wer-
den? 
5. Werden beide Baukörper so groß wie dargestellt oder ist das nur eine Systemskizze?  
6. Wo befinden sich in Zukunft Parkplätze, da die jetzigen nach der Darstellung allesamt 
entfallen, und wo bzw. wie soll der eigentlich nicht mehr vorhandene Schulhof für fast 
doppelt so viele Kinder wie jetzt gestaltet werden? 
7. Warum wird das Interim für G9 erst zum Schuljahr 2027/2028 geschaffen, obwohl das 
Gymnasium dieses bereits ein Jahr früher benötigt? 
8. Erledigt sich durch die Umwandlung von Haupt- und Realschule in eine Gesamtschule 
der Bedarf der Maßnahme „Gesamtschule Zündorf“, die die Verwaltung gerade erst 
aus der Priorität B nach D heruntergestuft hat? Haben die beiden Schulen der Zusam-
menlegung im Übrigen zugestimmt und mit welcher Begründung können die derzeit 
vorhandenen und für ein funktionierendes dreigliedriges Schulsystem notwendigen 
Haupt- und Realschulplätze ersatzlos entfallen? Welchen genauen Plan verfolgt die 
Verwaltung in diesem Zusammenhang?

4 
Gemeinschaftsgrundschule Hohe Straße 
Wer klärt wann, ob die Bestandsgebäude A, B und D instandgesetzt oder abgebrochen und 
durch einen Neubau ersetzt werden? 
 
Förderschulen Urbacher Weg 
Wird das Interim so errichtet, dass es nach der Förderschule Lernen auch für die Förder-
schule Geistige Entwicklung genutzt werden kann? Oder muss der Interimsbau zunächst wie-
der abgebrochen und nochmals ein neues Gebäude errichtet werden? Welchen genauen Plan 
verfolgt die Verwaltung in diesem Zusammenhang? 
Ist der angegebene Zeitplan realistisch? Wie weit sind die aktuellen Planungen, um das Inte-
rim möglichst früh in Betrieb nehmen zu können? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zum Schulzentrum Heerstraße: 
Zu 1. – 8.)  
Ein Vertreter der Verwaltung hat an der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 15.05.2025 
teilgenommen und Fragen wurden mündlich hinsichtlich der baulichen Belange beantwortet. 
 
Zur Gemeinschaftsgrundschule Hohe Straße: 
Ergebnisse der ersten Grundlagenermittlungen haben ergeben, dass voraussichtlich nur Bau-
teil B abgerissen und neu gebaut werden soll. Bauteil A und Bauteil D sollen hingegen ledig-
lich teilsaniert werden. 
Mit der Fortschreibung des Beschlusses wird die Grundlagenermittlung weitergeführt. Dabei 
werden die Projektstrategie sowie die Terminschiene final festgelegt – unter Berücksichtigung 
von Interimsmaßnahmen und der Abhängigkeiten zur Berliner Straße. 
 
Zur Förderschule Urbacher Weg: 
Das Interim wird als Modulbau so errichtet, dass es sowohl von der Förderschule Lernen als 
auch von der Förderschule Geistige Entwicklung genutzt werden kann. 
Die Grundlagenermittlungen sind abgeschlossen, und die Grundstückssituation ist geklärt. Ein 
Grundstückskauf kann jedoch erst nach der entsprechenden Beschlussfassung initiiert wer-
den. 
Die Vergabe kann voraussichtlich im Sommer 2025 gestartet werden. Derzeit ist mit einer Fer-
tigstellung Anfang des zweiten Quartals 2028 zu rechnen.

Anlage 4 - Auszug aus der Sitzung der BV Porz am 15.05.2025

7648 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 16.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 15.05.2025 
öffentlich 
7.6 2. Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Sc hulbauprojekte - Neu- 
bau / Erweiterung / Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total-
/Generalunternehmen (GU/TU-Maßnahmenpaket II), Weiterplanungs- 
und Baubeschluss und Haushaltsrechtliche Unterrichtung 
2196/2024 
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Schulbau- 
maßnahmenpaket" 
AN/0642/2025 
 
Herr Leesmeister-Zawacki von der städtischen Gebäudewirtschaft geht auf die Nach- 
fragen der Bezirksvertretung Porz ein und informiert über einige Porzer Schulbauten. 
Die Bezirksvertretung Porz drückt ihr Unverständnis darüber aus, dass kein Vertreter 
des Schulverwaltungsamtes anwesend ist. 
Herr Schlieben erläutert, dass im Schulausschuss neuere Planungen vorgestellt wur- 
den, welche noch nicht in der Vorlage erkennbar sind und bittet, dass diese der Be- 
schlussvorlage beigefügt werden. 
Herr Tempel bittet, dass der Änderungsantrag AN/0642/2025 ergänzt wird, um ein 
Fachgespräch mit der Fachverwaltung (Schulverwaltung und Gebäudewirtschaft) vor 
der Sommerpause zu den Planungen betreffend des Schulzentrum Heerstraße durch- 
zuführen. 
Herr Redlin möchte den Änderungsantrag erweitern um, dass die Nutzung der Inte- 
rimsschule Urbacher Weg nach dem Interim als inclusive Schule dauerhaft zu betrei- 
ben ist. 
Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt über die folgende Ergänzung von Herrn Tem- 
pel abstimmen: 
Darüber hinaus fordert die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung, Schulverwaltung 
und Gebäudewirtschaft, auf, zum Schulzentrum Heerstraße ein Fachgespräch vor der 
Sommerpause durchzuführen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die Partei) zugestimmt .

Frau Bezirksbürgermeisterin Stiller lässt danach über die folgende Ergänzung von 
Herrn Redlin abstimmen: 
Die dauerhafte schulische Nachnutzung am Standort Urbacher Weg nach der Inte- 
rimsnutzung hat als inklusive Schule zu erfolgen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die Partei) zugestimmt . 
 
I. Beschluss über den ergänzten Änderungsantrag AN/ 0642/2025: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt ergänzend zu dem Beschlussvorschlag: 
3.a) Im weiteren Verfahren sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 
- Die neuen Turnhallen müssen auch für den Vereins- und Breitensport geeignet sein. 
- Für das Interim an der Heerstraße sind alternative Standorte nördlich der Wahner 
Straße zu prüfen und zu realisieren, die eine Verbindung zum eigentlichen Schulge- 
lände haben, ohne die Wahner Straße überqueren zu müssen. 
- Für das Gymnasium Heerstraße in Zündorf ist zwingend die räumliche Vorausset- 
zung zu schaffen, dass zum Schuljahr 2026 G9 dort umgesetzt werden kann. 
- Darüber hinaus fordert die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung, Schulver- 
waltung und Gebäudewirtschaft, auf, zum Schulzentrum Heerstraße ein Fachge- 
spräch vor der Sommerpause durchzuführen.  
- Die dauerhafte schulische Nachnutzung am Standort Urbacher Weg nach der 
Interimsnutzung hat als inklusive Schule zu erfolgen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die Partei) zugestimmt . 
 
II. Beschluss über die ergänzte Beschlussvorlage: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln erkennt den dringenden Bedarf zur inhaltlichen Fortschrei- 
bung  
des 2. Maßnahmenpaketes Schulbau - Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von 
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmen ("GU/TU-Maßnahmenpaket 
II") an.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass für das GU/TU-
Maßnahmenpaket II die Projektinhalte, die Projektkosten und die Projekttermine fort- 
geschrieben werden. Auf der Grundlage der Beschlüsse 1474/2020 und 1356/2022/1, 
aus Gründen notwendiger Bedarfsanpassungen sowie der Berücksichtigung der Risi- 
ken und der Indexierung gestiegener Baukosten sind die Projektkosten um rund 1,1 
Mrd. Euro brutto von 1,7 Mrd. auf rund 2,8 Mrd. Euro brutto gestiegen. Die neuen Ter- 
mine können den Zeitschienen in Anlage 1 entnommen werden. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln stimmt der Anpassung, Fortführung und Erweiterung der 
Baumaßnahmen gemäß Anlage 2 „Übersicht über die projekt- bzw. schulstandortbe- 
zogenen Anpassungsbedarfe“ zu. 
3.a) Im weiteren Verfahren sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 
- Die neuen Turnhallen müssen auch für den Vereins- und Breitensport geeignet 
sein.

- Für das Interim an der Heerstraße sind alternative Standorte nördlich der Wah- 
ner Straße zu prüfen und zu realisieren, die eine Verbindung zum eigentlichen 
Schulgelände haben, ohne die Wahner Straße überqueren zu müssen. 
- Für das Gymnasium Heerstraße in Zündorf ist zwingend die räumliche Voraus- 
setzung zu schaffen, dass zum Schuljahr 2026 G9 dort umgesetzt werden kann. 
- Darüber hinaus fordert die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung, Schulver- 
waltung und Gebäudewirtschaft, auf, zum Schulzentrum Heerstraße ein Fachge- 
spräch vor der Sommerpause durchzuführen.  
- Die dauerhafte schulische Nachnutzung am Standort Urbacher Weg nach der 
Interimsnutzung hat als inklusive Schule zu erfolgen. 
 
4. Die Finanzierung der Aufwendungen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäude- 
wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt 
über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungs- 
preis.  
 
Die Finanzierung der Folgekosten, die sich aus der vorgelegten Kostenfortschreibung 
des 2. GU/TU-Pakets ergeben, ist in der derzeitigen Haushalts- und mittelfristigen Fi- 
nanzplanung noch nicht abgebildet. Sie ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Las- 
ten anderweitiger sowie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und 
zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nicht 
darstellbar.  
 
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vor- 
gelegten Kostenfortschreibung sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedar- 
fen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.  
Das bedeutet insbesondere,  
• dass Flächen- und Baustandards im Schulbau kritisc h zu überprüfen und auf 
das gesetzlich notwendige Maß zu begrenzen sind. Die Verwaltung wird aufge- 
fordert, dem Rat - soweit noch nicht geschehen - Vorschläge zur Entscheidung 
vorzulegen, 
• dass bei Bauvorhaben, bei welchen entsprechende Ne ufassungen mit vertret- 
barem Aufwand noch berücksichtigt werden können, die entsprechende Neu- 
fassung der Standards abgewartet und in den Planungen berücksichtigt wird, 
• dass - soweit möglich - eine langfristige und nach haltige Nutzung von Interims- 
bauten erfolgen soll,  
• dass - soweit möglich - auch Sanierungen im Bestan d in Betracht zu ziehen 
sind,  
• dass Fördermittel von Bund und Land zur Entlastung  des Haushalts einzuset- 
zen sind. Zusätzliche Haushaltsbelastungen (zum Beispiel durch Eigenan- 
teilserfordernisse) bei von der Stadt Köln bisher nicht eingeplanten Vorhaben 
sind zu vermeiden. Die Förderfähigkeit ist bei der Priorisierung von Schulbau- 
maßnahmen zu berücksichtigen.  
• dass weitere Priorisierungskriterien zu entwickeln  sind, um eine zeitliche Stre- 
ckung von Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen nach schulfachlichen Krite- 
rien umsetzen zu können.   
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die Partei) zugestimmt .

Anlage 3 - Entwicklung der Schulplatzzahlen

2983 Zeichen

Entwicklung Schüler*innenzahlen
Maßnahmenpaket Schulbau II 
266 Bauprojektmanagement GU/TU – Entwicklung Schüler*innenzahlen MPS II, 26.02.25

Herleitung der Schüler*innenzahlen
2
Team 266/2 (blaues Paket) 5.692 Schulplätze
Team 266/3 (oranges Paket) 5.739 Schulplätze
Team 266/3 (rotes Paket) 5.377 Schulplätze
Insgesamt: 16.808 Schulplätze
266 Bauprojektmanagement GU/TU – Entwicklung Schüler*innenzahlen MPS II, 26.02.25
Stand 2024

Entwicklung Teilmaßnahmen Team 266/2
3
Teilprojekt                                       Maßnahme 2020 2022 2024
1 Gilbachstraße 20 GI und Erweiterung 200 200 200
2 Im Hasental 41 GE Neubau 882 882 882
Im Hasental 41 RS Neubau 810 810 810
4.1 Raderthalgürtel 3 GI 1.323 1.323 1.323
Raderthalgürtel 3 Erweiterung 383 383 383
6 Berrenrather Str. 352 Neubau oder GI 100 100 100
7 Fitzmauricestraße Neubau 1.265 1.265 1.265
9 Görlinger-Zentrum 45 Neubau 300 300 300
Tollerstraße16 Erweiterung 221 221 221
11 Gutnickstraße 35 Erweiterung 100 100 100
20 Kattowitzer Straße 52 Erweiterung 108 108 108
gesamt 5.692 5.692 5.692
266 Bauprojektmanagement GU/TU – Entwicklung Schüler*innenzahlen MPS II, 26.02.25

Entwicklung Teilmaßnahmen Team 266/3
4
Teilprojekt                                            Maßnahme 2020 2022 2024
8.1 Rochusstraße 145 GI 1.220 1.220 1.220
8.2 Rochusstraße 80, Kita Neubau 0 0 85
Rochusstraße 80, GY Neubau 0 0 882
10 Paul-Humburg-Straße GI und Erweiterung 383 383 455
13.1 Hohe Straße 77-79 Neubau und GI 400 300 300
13.2 Berliner Straße 36, GS Neubau 0 200 200
Berliner Straße, FS Neubau 0 150 190
13.3 Urbacher Weg Neubau 0 0 190
14.1 Elsdorfer Straße 10 Neubau 0 200 200
14.2 Kupfergasse 31 GI und Erweiterung 100 0 0
15 Albermann Straße 21, GGS/KGS Neubau 300 300 200
Falkensteinstraße, HS Erweiterung 0 432 432
16 Hachenburger Straße 11 Erweiterung/Neubau 250 250 250
17 Nürnberger Str. 10 Neubau oder GI 383 383 383
Schulstr. 5 Erweiterung 100 200 200
18.1 Thurner Straße 23 Neubau oder GI 200 300 300
18.2 Urnen Straße 7 Neubau 0 0 200
22 Zusestraße Umnutzung 0 0 52
gesamt 3.336 4.318 5.739
+ 85**
+ 882**
+ 72**
+ 190**
+ 40**
- 100*
+ 52*
+ 200**
Differenz 
2022-2024
* zusätzlich erforderliche Schulplätze
** technische / bauliche Maßnahmen zum Erhalt von Schulplätzen

Entwicklung Teilmaßnahmen Team 266/4
5
Teilprojekt                                   Maßnahme 2020 2022 2024
3.1 Thusneldastraße 15-17 Neubau oder GI 782 782 782
Eumeniusstraße Turnhalle 0 0 0
Westerwalstraße Nachnutzung BK 0 0 150
5.1 Berrenrather Straße 488 Neubau 0 324 0
5.2 Alter Militärring 96 Neubau 765 441 882
12 Heerstraße 7, GY Neubau
1.773 1.773 1.440
Heerstraße 7, GE Neubau 1.044
19.1 Holweider Straße Nachnutzung GS 0 0 300
19.2 Graf-Adolf-Straße 59 Neubau 779 779 779
gesamt 4.099 4.099 5.377
Differenz 
2022-2024
+ 117*
+ 711**
+ 150**
+ 300**
* zusätzlich erforderliche Schulplätze
** technische /bauliche Maßnahmen zum Erhalt von Schulplätzen
266 Bauprojektmanagement GU/TU – Entwicklung Schüler*innenzahlen MPS II, 26.02.25

Anlage 5, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) vom 19.05.2025

5269 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 20.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 19.05.2025  
öffentlich 
10.8 2. Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte - Neu-
bau / Erweiterung / Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total-
/Generalunternehmen (GU/TU-Maßnahmenpaket II), Weiterplanungs- 
und Baubeschluss und Haushaltsrechtliche Unterrichtung 
2196/2024 
1. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
zu TOP 10.8, AN/0687/2025 
 
Beschluss 
 
Zu Punkt 3 der Vorlage wird der Rat aufgefordert der Anpassung, Fortführung und Er-
weiterung der Baumaßnahmen gemäß Anlage 2 „Übersicht über die projekt- bzw. schul-
standortbezogenen Anpassungsbedarfe“ mit der Maßgabe zuzustimmen, dass die Ver-
waltung alle ge eigneten Maßnahmen zur weitergehenden Priorisierung der Grund-
schule Kunterbunt in der Projekt - und Bauablaufplanung des Totalunternehmervorha-
bens Tollerstraße ergreifen soll, um einen Fertigstellungstermin vor bzw. zum Schuljah-
resbeginn 2028/29 sicherstellen zu können.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
2. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage:  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän-
derten Beschluss zu fassen: 
1. Der Rat der Stadt Köln erkennt den dringenden Bedarf zur inhaltlichen Fortschrei-
bung  
des 2. Maßnahmenpaketes Schulbau - Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von 
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmen ("GU/TU-Maßnahmenpaket 
II") an.

2. Der Rat der Stadt Köln nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass für das GU/TU-
Maßnahmenpaket II die Projektinhalte, die Projektkosten und die Projekttermine fort-
geschrieben werden. Auf der Grundlage der Beschlüsse 1474/2020 und 1356/2022/1, 
aus Gründen notwendiger Bedarfsanpassungen sowie der Berücksichtigung der Risi-
ken und der Indexierung gestiegener Baukosten sind die Projektkosten um rund 1,1 
Mrd. Euro brutto von 1,7 Mrd. auf rund 2,8 Mrd. Euro brutto gestiegen. Die neuen Ter-
mine können den Zeitschienen in Anlage 1 entnommen werden. 
3. Der Rat der Stadt Köln stimmt der Anpassung, Fortführung und Erweiterung der 
Baumaßnahmen gemäß Anlage 2 „Übersicht über die projekt- bzw. schulstandortbe-
zogenen Anpassungsbedarfe“ zu.  
 
Zu Punkt 3 der Vorlage wird der Rat aufge fordert der Anpassung, Fortführung 
und Erweiterung der Baumaßnahmen gemäß Anlage 2 „Übersicht über die pro-
jekt- bzw. schulstandortbezogenen Anpassungsbedarfe“ mit der Maßgabe zuzu-
stimmen, dass die Verwaltung alle geeigneten Maßnahmen zur weitergehenden 
Priorisierung der Grundschule Kunterbunt in der Projekt- und Bauablaufplanung 
des Totalunternehmervorhabens Tollerstraße ergreifen soll, um einen Fertigstel-
lungstermin vor bzw. zum Schuljahresbeginn 2028/29 sicherstellen zu können.  
 
4. Die Finanzierung der Aufwendungen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt 
über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungs-
preis.  
 
Die Finanzierung der Folgekosten, die sich aus der vorgelegten Kostenfortschreibung 
des 2. GU/TU-Pakets ergeben, ist in der derzeitigen Haushalts- und mittelfristigen Fi-
nanzplanung noch nicht abgebildet. Sie ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Las-
ten anderweitiger sowie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und 
zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nicht 
darstellbar.  
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vor-
gelegten Kostenfortschreibung sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedar-
fen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.  
Das bedeutet insbesondere,  
 
 dass Flächen- und Baustandards im Schulbau kritisch zu überprüfen und auf 
das gesetzlich notwendige Maß zu begrenzen sind. Die Verwaltung wird aufge-
fordert, dem Rat - soweit noch nicht geschehen - Vorschläge zur Entscheidung 
vorzulegen, 
 dass bei Bauvorhaben, bei welchen entsprechende Neufassungen mit vertret-
barem Aufwand noch berücksichtigt werden können, die entsprechende Neu-
fassung der Standards abgewartet und in den Planungen berücksichtigt wird, 
 dass - soweit möglich - eine langfristige und nachhaltige Nutzung von Interims-
bauten erfolgen soll,  
 dass - soweit möglich - auch Sanierungen im Bestand in Betracht zu ziehen 
sind,  
 dass Fördermittel von Bund und Land zur Entlastung des Haushalts einzuset-
zen sind. Zusätzliche Haushaltsbelastungen (zum Beispiel durch Eigenan-
teilserfordernisse) bei von der Stadt Köln bisher nicht eingeplanten Vorhaben 
sind zu vermeiden. Die Förderfähigkeit ist bei der Priorisierung von Schulbau-
maßnahmen zu berücksichtigen.  
 dass weitere Priorisierungskriterien zu entwickeln sind, um eine zeitliche Stre-
ckung von Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen nach schulfachlichen Krite-
rien umsetzen zu können.

Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke/DIE 
PARTEI.

Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung zu Beschlüssen der Bezirksvertretungen

3653 Zeichen

Anlage 7 zur Beschlussvorlage 2196/2024 –  
Stellungnahme der Verwaltung zu geänderten Beschlussempfehlungen der 
Bezirksvertretungen Ehrenfeld, Lindenthal und Porz zur 2. Fortschreibung des 
2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte - Neu-bau / Erweiterung / 
Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total-/Generalunternehmen 
(GU/TU-Maßnahmenpaket II), Weiterplanungs- und Baubeschluss und 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung 
Bezirksvertretung Ehrenfeld: 
Zu Punkt 3 der Vorlage wird der Rat aufgefordert der Anpassung, Fortführung und 
Erweiterung der Baumaßnahmen gemäß Anlage 2 „Übersicht über die projekt- bzw. 
schulstandortbezogenen Anpassungsbedarfe“ mit der Maßgabe zuzustimmen, dass 
die Verwaltung alle geeigneten Maßnahmen zur weitergehenden Priorisierung der 
Grundschule Kunterbunt in der Projekt- und Bauablaufplanung des 
Totalunternehmervorhabens Tollerstraße ergreifen soll, um einen 
Fertigstellungstermin vor bzw. zum Schuljahresbeginn 2028/29 sicherstellen zu 
können.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Dem Beschluss der BV Ehrenfeld kann aus Sicht der Verwaltung gefolgt werden. 
 
Bezirksvertretung Lindenthal: 
Die Bezirksvertretung ergänzt die Vorlage der Verwaltung mit folgenden Punkt:  
In der Anlage 2, S. 3, Standort 5 wird unter 5.1 der Satz "Standort Berrenrather 
Straße, als zweiter Standort des Alter Militärring 96, wird zukünftig aufgegeben." 
zunächst gestrichen. Stattdessen wird als alleiniger Standort für die Gesamtschule 
der Standort Berrenrather Str. favorisiert. Um weitere Optionen für einen Neubau 
oder eine Erweiterung des jetzigen Teilstandortes zu schaffen, wird der B-Plan für 
das gegenüberliegende Gelände an der Friedrich-Engels-Allee (Ausweisung als 
Gemeinbedarfsfläche) mit Nachdruck vorangetrieben. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung empfiehlt dem Änderungsantrag der BV Lindenthal nicht zu folgen, 
da auf das Grundstück auf nicht absehbare Zeit kein Zugriff besteht und darüber 
hinaus kein Bauplanungsrecht vorliegt.  
 
Bezirksvertretung Porz: 
3.a) Im weiteren Verfahren sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 
- Die neuen Turnhallen müssen auch für den Vereins- und Breitensport geeignet 
sein. 
- Die Verwaltung strebt an, eine unmittelbar an das Grundstück angrenzende 
derzeitig landwirtschaftlich genutzte Fläche interimistisch in Anspruch zu nehmen. 
Auf die Prüfung weiterer Grundstücke kann daher verzichtet werden 
- Für das Gymnasium Heerstraße in Zündorf ist zwingend die räumliche 
Voraussetzung zu schaffen, dass zum Schuljahr 2026 G9 dort umgesetzt werden 
kann.

- Darüber hinaus fordert die Bezirksvertretung Porz die Verwaltung, Schulverwaltung 
und Gebäudewirtschaft, auf, zum Schulzentrum Heerstraße ein Fachgespräch 
vor der Sommerpause durchzuführen. 
- Die dauerhafte schulische Nachnutzung am Standort Urbacher Weg nach der 
Interimsnutzung hat als inklusive Schule zu erfolgen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Alle Turnhallen sind grundsätzlich für Vereins- und Breitensport geeignet. Es ist nicht 
erforderlich, weitere Grundstücksnutzungen zu prüfen, da sowohl die Interims- als 
auch die Hauptmaßnahme auf dem vorhandenen Grundstück abgebildet werden 
können. Die Verwaltung wird die G9 Maßnahme priorisiert umsetzen. Eventuelle 
Übergangszeiten werden schulorganisatorisch gelöst. Die Verwaltung wird vor der 
Sommerpause ein entsprechendes Fachgespräch durchführen. Grundsätzlich wird 
das errichtete Schulgebäude für eine Inklusive Nachnutzung baulich geeignet sein. 
Weitere Informationen hierzu erfolgen im Fachgespräch. 
Aus den vorgenannten Hinweisen empfiehlt die Verwaltung dem Teilbeschlusspunkt 
1,3,4, und 5 der BV Porz zu folgen.

Anlage 6, Auszug BV 3 (Lindenthal) vom 19.05.2025

4676 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 221 93313 
Fax:  (0221)  
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 22.05.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 19.05.2025  
öffentlich 
9.2.2 2. Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte - Neu-
bau / Erweiterung / Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total-
/Generalunternehmen (GU/TU-Maßnahmenpaket II), Weiterplanungs- 
und Baubeschluss und Haushaltsrechtliche Unterrichtung 
2196/2024 
 
 
geänderter Beschluss: 
 
(Ergänzungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, 
Lothar Müller / Die Linke und Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP) AN/0671/2025 
 
1. Der Rat der Stadt Köln erkennt den dringenden Bedarf zur inhaltlichen Fortschrei-
bung  
des 2. Maßnahmenpaketes Schulbau - Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von 
Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmen ("GU/TU-Maßnahmenpaket 
II") an.  
 
 
2. Der Rat der Stadt Köln nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass für das GU/TU-
Maßnahmenpaket II die Projektinhalte, die Projektkosten und die Projekttermine fort-
geschrieben werden. Auf der Grundlage der Beschlüsse 1474/2020 und 1356/2022/1, 
aus Gründen notwendiger Bedarfsanpassungen sowie der Berücksichtigung der Risi-
ken und der Indexierung gestiegener Baukosten sind die Projektkosten um rund 1,1 
Mrd. Euro brutto von 1,7 Mrd. auf rund 2,8 Mrd. Euro brutto gestiegen. Die neuen Ter-
mine können den Zeitschienen in Anlage 1 entnommen werden. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln stimmt der Anpassung, Fortführung und Erweiterung der 
Baumaßnahmen gemäß Anlage 2 „Übersicht über die projekt- bzw. schulstandortbe-
zogenen Anpassungsbedarfe“ zu.

4. Die Finanzierung der Aufwendungen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt 
über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungs-
preis.  
 
Die Finanzierung der Folgekosten, die sich aus der vorgelegten Kostenfortschreibung 
des 2. GU/TU-Pakets ergeben, ist in der derzeitigen Haushalts- und mittelfristigen Fi-
nanzplanung noch nicht abgebildet. Sie ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Las-
ten anderweitiger sowie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und 
zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nicht 
darstellbar.  
 
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vor-
gelegten Kostenfortschreibung sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedar-
fen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.  
Das bedeutet insbesondere,  
 dass Flächen- und Baustandards im Schulbau kritisch zu überprüfen und auf das ge-
setzlich notwendige Maß zu begrenzen sind. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem 
Rat - soweit noch nicht geschehen - Vorschläge zur Entscheidung vorzulegen, 
 dass bei Bauvorhaben, bei welchen entsprechende Neufassungen mit vertretbarem 
Aufwand noch berücksichtigt werden können, die entsprechende Neufassung der 
Standards abgewartet und in den Planungen berücksichtigt wird, 
 dass - soweit möglich - eine langfristige und nachhaltige Nutzung von Interimsbauten 
erfolgen soll,  
 dass - soweit möglich - auch Sanierungen im Bestand in Betracht zu ziehen sind,  
 dass Fördermittel von Bund und Land zur Entlastung des Haushalts einzusetzen sind. 
Zusätzliche Haushaltsbelastungen (zum Beispiel durch Eigenanteilserfordernisse) bei 
von der Stadt Köln bisher nicht eingeplanten Vorhaben sind zu vermeiden. Die Förder-
fähigkeit ist bei der Priorisierung von Schulbaumaßnahmen zu berücksichtigen.  
 dass weitere Priorisierungskriterien zu entwickeln sind, um eine zeitliche Streckung 
von Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen nach schulfachlichen Kriterien umsetzen 
zu können.   
 
 
 
Die Bezirksvertretung ergänzt die Vorlage der Verwaltung mit folgenden Punkt:  
  
In der Anlage 2, S. 3, Standort 5 wird unter 5.1 der Satz "Standort Berrenrather  
Straße, als zweiter Standort des Alter Militärring 96, wird zukünftig aufgegeben." zu-
nächst gestrichen. Stattdessen wird als alleiniger Standort für die Gesamtschule 
der Standort Berrenrather Str. favorisiert. Um weitere Optionen für einen Neubau o-
der eine Erweiterung des jetzigen Teilstandortes zu schaffen, wird der B -Plan für 
das gegenüberliegende Gelände an der Friedrich -Engels-Allee (Ausweisung als Ge-
meinbedarfsfläche) mit Nachdruck vorangetrieben.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
 
nicht anwesend: 
 
Frau Gruschitz (GRÜNE), Herr Fiedler(SPD), Frau Finsterle (AfD)

Beschlussvorlage Rat

15087 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2196/2024 
Freigabedatum 
 24.04.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
2. Fortschreibung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte - Neubau / 
Erweiterung / Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total-/Generalunternehmen 
(GU/TU-Maßnahmenpaket II), Weiterplanungs- und Baubeschluss und 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln erkennt den dringenden Bedarf zur inhaltlichen Fortschreibung  
des 2. Maßnahmenpaketes Schulbau - Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulge-
bäuden durch Total- oder Generalunternehmen ("GU/TU-Maßnahmenpaket II") an.  
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.05.2025 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.05.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 15.05.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 19.05.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 22.05.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 
Finanzausschuss 26.05.2025 
Rat 27.05.2025

2 
2. Der Rat der Stadt Köln nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass für das GU/TU-Maßnah-
menpaket II die Projektinhalte, die Projektkosten und die Projekttermine fortgeschrieben wer-
den. Auf der Grundlage der Beschlüsse 1474/2020 und 1356/2022/1, aus Gründen notwendi-
ger Bedarfsanpassungen sowie der Berücksichtigung der Risiken und der Indexierung gestie-
gener Baukosten sind die Projektkosten um rund 1,1 Mrd. Euro brutto von 1,7 Mrd. auf rund 
2,8 Mrd. Euro brutto gestiegen. Die neuen Termine können den Zeitschienen in Anlage 1 ent-
nommen werden. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln stimmt der Anpassung, Fortführung und Erweiterung der Baumaß-
nahmen gemäß Anlage 2 „Übersicht über die projekt- bzw. schulstandortbezogenen Anpas-
sungsbedarfe“ zu. 
 
4. Die Finanzierung der Aufwendungen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzah-
lungen an die Gebäudewirtschaft zum gültigen Flächenverrechnungspreis. 
 
Die Finanzierung der Folgekosten, die sich aus der vorgelegten Kostenfortschreibung des 2. 
GU/TU-Pakets ergeben, ist in der derzeitigen Haushalts- und mittelfristigen Finanzplanung 
noch nicht abgebildet. Sie ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderweitiger so-
wie zukünftiger Investitions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige 
Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nicht darstellbar.  
 
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten 
Kostenfortschreibung sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau 
ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.  
Das bedeutet insbesondere,  
 dass Flächen- und Baustandards im Schulbau kritisch zu überprüfen und auf das ge-
setzlich notwendige Maß zu begrenzen sind. Die Verwaltung wird aufgefordert, dem 
Rat - soweit noch nicht geschehen - Vorschläge zur Entscheidung vorzulegen, 
 dass bei Bauvorhaben, bei welchen entsprechende Neufassungen mit vertretbarem 
Aufwand noch berücksichtigt werden können, die entsprechende Neufassung der 
Standards abgewartet und in den Planungen berücksichtigt wird, 
 dass - soweit möglich - eine langfristige und nachhaltige Nutzung von Interimsbauten 
erfolgen soll,  
 dass - soweit möglich - auch Sanierungen im Bestand in Betracht zu ziehen sind,  
 dass Fördermittel von Bund und Land zur Entlastung des Haushalts einzusetzen sind. 
Zusätzliche Haushaltsbelastungen (zum Beispiel durch Eigenanteilserfordernisse) bei 
von der Stadt Köln bisher nicht eingeplanten Vorhaben sind zu vermeiden. Die Förder-
fähigkeit ist bei der Priorisierung von Schulbaumaßnahmen zu berücksichtigen.  
 dass weitere Priorisierungskriterien zu entwickeln sind, um eine zeitliche Streckung 
von Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen nach schulfachlichen Kriterien umsetzen 
zu können.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  
     siehe Begründung  
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Mieten inklusive Reinigung und sonstige Nebenkosten) 
    siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Der Heizbetrieb soll mit erneuerbaren Energien gewährleistet werden. 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung:  
 
In seiner Sitzung vom 14. Mai 2020 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, ana-
log zum Ratsbeschluss 0864/2017 vom 04. April 2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitna-
hen Auflegung eines 2. Maßnahmenpaketes für Schulbauprojekte durchzuführen (Vorlagen-
Nummer AN/0538/2020).  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 18.Juni 2020 ein 2. Maßnahmenpaket für 
Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total-  
oder Generalunternehmen (GU/TU Schulbaumaßnahmenpaket II) beschlossen (Vorlagen-
Nummer 1474/2020).

4 
 
 
In seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 hat der Rat der Stadt Köln eine Fortschreibung dieses 
2. Maßnahmenpaketes beschlossen (Vorlagen-Nummer 1356/2022). Diese Auflistung wurde 
am 16. Mai 2023 nochmals korrigiert und aktualisiert (Vorlagen-Nummer 1356/2022/1). 
 
Die Kölner Bildungsinfrastruktur ist sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht konti-
nuierlich an die Bedarfe anzupassen. Schulplätze sind in geeigneter Weise, zum Beispiel 
durch Generalsanierungen zu erhalten bzw. bei steigendem Bedarf neu zu schaffen. Im Rah-
men der durchgeführten Machbarkeitsstudien wurden umfassende Ergebnisse und präzise 
Standortoptionen erarbeitet. Diese fundierten Analysen ermöglichen es, Entscheidungen über 
die Notwendigkeit von Neubauten oder Sanierungen zu treffen. Die gewonnenen Erkenntnisse 
fließen direkt in die Planung und Umsetzung der Bauvorhaben ein und gewährleisten, dass 
sowohl die baulichen als auch die pädagogischen Anforderungen bedarfsgerecht erfüllt wer-
den. 
 
Ursprünglich umfasste das Programm 50 Schulbau-Maßnahmen an 20 Standorten. Inzwi-
schen hat sich dieses Vorhaben auf 60 Schulbau-Maßnahmen an 30 Standorten ausgeweitet 
mit Auswirkungen auf insgesamt 16.808 Schüler*innenplätze. Es werden weitere 169 Schul-
plätze erforderlich. Für 2.630 Schulplätze sind zusätzlich technische oder bauliche Maßnah-
men erforderlich. 
Die Ausweitung an Maßnahmen und Standorten liegt in aller Regel daran, dass bei den vorge-
sehenen Sanierungen/Generalinstandsetzungen bestehender Schulen im 2. GU/TU-Schul-
baupaket im weiteren Verfahren festgestellt wurde, dass diese Sanierungen nicht im laufen-
den Schulbetrieb umgesetzt werden können. Die Schulen müssen vorübergehend ausgelagert 
werden und benötigen ein Interim. So ergibt sich ein Mehr an einzelnen Standorten, Maßnah-
men und (interimistischen) Schüler*innenplätzen. Um die Wirtschaftlichkeit der für die Sanie-
rungen bereitzustellenden Interimslösungen zu erhöhen, konnte dabei teilweise eine dauer-
hafte Nachnutzung für weitere schulische Bedarfe mit eingeplant werden.  
So werden für die Dauer der Baumaßnahme über 7.200 Interimsschulplätze geschaffen, von 
denen nach derzeitiger Einschätzung rund 2.100 weiter genutzt werden können.  
 
Im Kontext der aktuellen Entwicklungen im Bauwesen beeinflussen auch baurechtliche und 
planungsrechtliche Rahmenbedingungen die Planung und Umsetzung von Bauprojekten mit 
entsprechenden Auswirkungen auf die Kosten. Gleichzeitig führen Materialengpässe, stei-
gende Löhne und allgemeine wirtschaftliche und energiepolitische Rahmenbedingungen zu 
einer Steigerung der Baupreise. 
Bei der Ursprungsbeschlussfassung zum 2. Maßnahmenpaket (Vorlagen Nr.1474/2020) wur-
den die Projektkosten inklusive der Bereitstellung eines Interims im Bedarfsfall seinerzeit mit 
rund 126.000 Euro je Schulplatz kalkuliert. Teilt man die jetzt vorgesehenen Projektkosten von 
rund 2,8 Mrd. Euro durch 16.808 Schulplätze ergeben sich rund 166.500 Euro Kosten je 
Schulplatz, was einer Baupreissteigerung von circa 30 % entspricht. Die durchschnittliche 
Baupreissteigerung im Vergleichszeitraum lag bei annährend 40 %. 
 
Circa 60% der Projektkosten entfallen auf Neubauten einschließlich Erweiterungsbauten von 
Bestandsschulen und circa 40 % auf Sanierungsmaßnahmen. 
 
Ein Aspekt sind zudem bauartbezogene Kostenentwicklungen. Diese ergeben sich aufgrund 
der auf den Grundstücken umzusetzenden Bauvolumina, der daraus resultierenden Bauweise 
auch unter Berücksichtigung neuer genehmigungsrelevanter, wirtschaftlicher und damit ver-
bundener nachhaltiger Optionen.  
In diesem Zusammenhang gewinnen modulare Bauweisen und Holz-/Holzhybridkonstrukti-
onen zunehmend an Bedeutung. 
 
In der Folge bedarf es aufgrund der schulstandortbezogenen Anpassungen an das Bausoll 
einer entsprechenden Kostenfortschreibung.

5 
 
 
Entwicklung der Gesamtkosten:  
 
Im Planungs- und Baubeschluss 1474/2020 vom 15.06.2020 wurden für das Maßnahmenpa-
ket II GU/TU nicht indizierte Kosten von 1,7 Mrd. Euro bewilligt.  
Die Fortschreibung 1356/2022/1 beinhaltete im Wesentlichen inhaltliche Änderungen, eine 
Kostenfortschreibung wurde aufgrund der seinerzeit vorherrschenden Wirtschaftslage 
(Corona, Ukraine-Krieg) nicht vorgenommen. 
Gemäß der inzwischen fortgeschrittenen Projektbearbeitung sind belastbare Kostenprogno-
sen, einschließlich Risikobudget, erstellt worden. Es ergeben sich für das aktuelle Projektvolu-
men neue Brutto-Gesamtkosten von 2,8 Mrd. Euro. 
Durch die Bausolländerungen, Schärfungen der Aufgabenstellungen sowie zusätzlicher 
Standorte und Projekte und der Auftragserweiterungen/Bedarfsänderungen erhöhen sich die 
ursprünglichen Kosten damit um rund 1,1 Mrd. Euro.  
 
Mit diesem Beschluss ändern sich die Kennwerte wie folgt: 
 
Vorlage 1356/2022/1 (alter Beschluss)    13.500 Schulplätze 
Vorlage 2196/2024 (jetziger Be-
schluss)                                          
16.808 Schulplätze 
davon 
Mehrplätze Schul-
plätze                                                                   
 
169 
Technisch / baulich bedingt (Folgenutzung Inte-
rims)                                            
2630 
Korrektur aus 1356/2022/1                                                                509      
Neue Gesamtkosten                                                                          2,8 Mrd. Euro 
Indexsteigerung seit Vorlage 1356/2022/1 (alter 
Beschluss) 
40,3 % 
Tatsächliche Kostenfortschreibung aufgrund Inde-
xierung                
circa 30 % 
 
 
 
Finanzierung: 
Die Finanzierung des 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte erfolgt aus dem Wirtschafts-
plan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt 
erfolgt über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft. 
 
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem 
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise.  
Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifischen Aufwen-
dungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der 
auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen 
Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innen-
dienststelle abgerechnet.  
 
Auf der Grundlage der aktuell zur Verfügung stehenden Informationen wurde eine Abschät-
zung der Haushaltsbelastung nach Jahren vorgenommen. Sie basiert auf den voraussichtli-
chen Gesamtkosten je Maßnahme, berücksichtigt die unterschiedlichen Zeitpunkte der Inbe-
triebnahme und umfasst sowohl Mieten als auch Nebenkosten. Abweichungen zur tatsächli-
chen Belastung (Höhe/Zeitpunkt) können sich im weiteren Verlauf nicht nur aus den Projekten 
selbst, sondern auch aus der vertieften Kenntnis über den Charakter der Baukosten ergeben. 
Eine spartenbezogene Abschätzung der Haushaltsbelastung ist aufgrund der teilweise schul-
formenübergreifenden Projekte derzeit nicht möglich.

6 
Im Ergebnis ergeben sich aus dem Maßnahmenpaket in den Jahren 2026 ff. überschlägig fol-
gende Haushaltsbelastungen inklusive Nebenkosten:  
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 
EUR 
Mio. 
EUR 
Mio. 
EUR 
Mio. 
EUR 
Mio. 
EUR 
Mio. 
EUR 
Mio. 
EUR 
Mio. 
EUR 
Mio. 
EUR 
Mio. 
EUR 
Mio. 
EUR 
Mio. 
7 32 71 96 120 171 214 226 226 234 242 
davon in bisheriger Planung enthalten:  
*ab 2029 nicht in Planung enthalten, aber Bestand 2028 fortgeschrieben  
4 32 70 70* 70* 70* 70* 70* 70* 70* 70* 
Haushaltsmehrbelastungen: 
3 0 1 25 49 101 144 156 156 164 172 
 
Die für das Maßnahmenpaket nunmehr benötigten Mittel sind im Haushaltsplan 2025/2026 
nicht vollumfänglich berücksichtigt, da von einem bislang kommunizierten Gesamtvolumen 
(1,7 Milliarden Euro) ausgegangen wurde. 
Die Aufwendungen sind in entsprechender Höhe voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2026 
im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 Schulträger-
aufgaben bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen zu finanzieren. 
Die erforderlichen Mehrbedarfe müssen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 
2027 ff. im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt werden. Dies ist 
ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sa-
nierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelli-
ger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge 
weiterer Schulbau- und Sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bisher noch nicht bezifferten 
Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist.   
 
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten 
Kostenfortschreibung sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau 
ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Projektsteckbriefe 
Anlage 2 – Übersicht über die projekt- bzw. schulstandortbezogenen Anpassungsbedarfe  
Anlage 3 – Entwicklung der Schulplatzzahlen

Anlage 2 - Übersicht über die projekt- bzw. schulstandortbezogenen Anpassungsbedarfe

22284 Zeichen

Anlage 2 zu Beschlussvorlage 2196/26205 - 
Übersicht über die projekt- bzw. schulstandortbezogenen Anpassungsbedarfe: 
 
Umfang laut Fortschreibung vom 16. Mai 2023 (Vorlagen-Nummer 1356/2022/1) 
 
Standort 1 
 
1.) Stadtbezirk Innenstadt: Gemeinschaftsgrundschule Gilbachstraße 20, 
Vergabe an Generalunternehmen 
a.) Generalsanierung der Trakte A und B 
b.) Interimsbau notwendig 
c.) Erweiterungsbau für die Offene Ganztagsschule 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
1.) Stadtbezirk Innenstadt: Gemeinschaftsgrundschule Gilbachstraße 20, 
Vergabe an Generalunternehmen 
a.) Generalsanierung der Trakte A und B 
b.) Interimsbau notwendig 
c.) Erweiterungsbau für die Offene Ganztagsschule 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 29,4 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 2 
 
2.) Stadtbezirk Innenstadt: Gesamtschule Im Hasental und Real-
schule Im Hasental 41, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Gesamtschule Im Hasental: Neubau 
b.) Realschule Im Hasental: Neubau 
c.) Interimsbau gegebenenfalls notwendig zur Sicherung der Baudurchführung,  
abgebildet auf dem Grundstück 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
2.) Stadtbezirk Innenstadt: Gesamtschule Im Hasental und Realschule Im Hasental 41,  
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Gesamtschule Im Hasental: Neubau 
b.) Realschule Im Hasental: Neubau 
c.) Interimsbau für 2-fach Sporthalle Realschule notwendig zur Sicherung der Baudurchfüh-
rung, 
Ausführung auf dem Grundstück 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 200,5 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 3 
 
3.1) Stadtbezirk Innenstadt: Gymnasium Thusneldastraße 15-17, 
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes 
b.) Interimsbau notwendig 
c.) Erweiterungsbau Gymnasium 
d.) Errichtung einer Sporthalle für Berufskolleg Deutzer Freiheit 
(Eumeniusstraße 4)

2 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
3.1) Stadtbezirk Innenstadt: Gymnasium Thusneldastraße 15-17, 
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Teilabbruch und Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes 
b.) Interim am Standort Westerwaldstraße 92 (3.2) inklusive G9 
c.) Erweiterungsbau Gymnasium 
d.) Neubau einer 1-fach Sporthalle für Berufskolleg Eumeniusstraße 4 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 134 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
3.2) Stadtbezirk Kalk: Westerwaldstraße 92;  
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Errichtung eines Interims für das Gymnasium Thusneldastraße (siehe 3.1, zuzüglich 
Umbau von Teilflächen zur dauerhaften Nutzung durch das Berufskolleg Westerwald-
straße)  
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 88,4 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
Standort 4 
 
4.1) Stadtbezirk Rodenkirchen: Gesamtschule Raderthalgürtel 3, 
Vergabe an Generalunternehmen 
a.) Generalsanierung des Bestandsgebäudes  
b.) Interimsbau am Standort Alteburger Straße / Schönhauser 
Straße 
c.) Erweiterungsbau  
d.) Option: Bau von 5 Sportübungseinheiten in konventioneller 
Bauweise für die Interimsnutzung und für die perspektivischen Be-
darfe am Standort Alteburger Straße 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
4.1) Stadtbezirk Rodenkirchen: Gesamtschule Raderthalgürtel 3, 
Vergabe an Generalunternehmen 
a.) Generalsanierung des Bestandsgebäudes inklusive Erneuerung von 6 Sporthallenfel-
dern   
b.) Interimsbau am Standort Alteburger Straße / Schönhauser Straße (siehe 4.2) 
c.) Erweiterungsbau  
 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 271 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Vorher 4.1 b.) Interimsbau Alteburger Strasse

3 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
4.2) Stadtbezirk Rodenkirchen: Interim Gesamtschule Raderthalgürtel 3 am Standort  
Alteburger Straße, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Interimsbau  
b.) 3-fach und 1-fach Turnhallen werden auf dem Grundstück Alteburger Straße/  
Schönhauser Straße abgebildet 
c.) nach Ende des Interims Weiternutzung der Gebäudemodule an anderen Standorten 
für weitere 
Schulauslagerungen 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 176 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 5 
 
5.) Stadtbezirk Lindenthal: Gesamtschule Alter Militärring 96 und Gesamtschule 
Berrenrather Straße 488, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Gesamtschule Alter Militärring 96: Neubau 
b.) Gesamtschule Berrenrather Straße 488: Neubau 
c.) Interimsbau notwendig 
d.) Die räumliche Umsetzung an beiden Standorten zur Sicherung von mindestens 765 Schul-
plätzen an den beiden Standorten a.) und b.) ist noch festzulegen. 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
Hinweis: Der bisherige Standort 5 wird nunmehr separat betrachtet 
mit den Standorten 5.1 und 5.2. 
 
5.1) Stadtbezirk Lindenthal: Gesamtschule Berrenrather Straße 488, Vergabe an Totalunter-
nehmen 
a.) Standort Berrenrather Straße, als zweiter Standort des Alter Militärring 96,  
wird zukünftig aufgegeben. 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt wurden für diesen Standort für Grundlagenermittlung, Planun-
gen und Gutachten rund 1,8 Mio. Euro verausgabt.  
 
 
5.2) Stadtbezirk Lindenthal: Gesamtschule Alter Militärring 96 
a.) Abbruch Bestand und Neubau Gesamtschule Alter Militärring inklusive  
Zügigkeitserweiterung 
b.) Interim auf eigenem oder externem Standort, einschließlich Mitbetrachtung der LVR 
Schule  
nach Standortprüfung. 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 183,3 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 6 
 
6.) Stadtbezirk Lindenthal: Gemeinschaftsgrundschule Berrenrather Straße 352,  
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Erweiterungsbau Ganztag und Erweiterung um 1 Zug auf dem Grundstück Kyllburger 
Straße inklusive Neubau einer Einfach-Turnhalle 
b.) Abbruch der Bestandsturnhalle

4 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
6.) Stadtbezirk Lindenthal: Gemeinschaftsgrundschule Berrenrather Straße 352,  
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Erweiterungsbau Ganztag und Erweiterung um 1 Zug auf dem Grundstück Kyllburger 
Straße inklusive Neubau zweier Einfeld-Turnhallen und Mensa  
Anpassungsumbauten im Bestand  
Schulhof wird über die gesamte Fläche neugestaltet 
b.) Abbruch der Bestandsturnhalle 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 30,7 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 7 
 
7.) Stadtbezirk Ehrenfeld: Gesamtschule Fitzmauricestraße, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Neubau einer Gesamtschule und 5 Turnhallen in Holzbauweise (Umsetzung des Ratsbe-
schlusses AN/0977/2019) 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
7.) Stadtbezirk Ehrenfeld: Gesamtschule Fitzmauricestraße, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Neubau einer Gesamtschule in Holzmischbauweise (Bauart) sowie einer 2-fach Turn-
halle und einer 3-fach Turnhalle  
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 162 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 8 
 
8.1) Stadtbezirk Ehrenfeld: Gymnasium Rochusstraße 145, 
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Generalsanierung und gegebenenfalls Teilabbruch des Bestandsgebäudes, Abbruch des 
Kitagebäudes, Neuerrichtung von Ersatz- und Erweiterungsbauten 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
8.1) Stadtbezirk Ehrenfeld: Gymnasium Rochusstraße 145, 
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Generalsanierung und gegebenenfalls Teilabbruch des Bestandsgebäudes, 
Abbruch des Kitagebäudes, Neuerrichtung von Ersatz- und Erweiterungsbauten  
b.) Neubau von 8 Sporthallenfeldern 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 136,7 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
8.2) Stadtbezirk Ehrenfeld: Schule und Kita Rochusstraße 80, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Abriss der Bestandsschulgebäude und Neubauten für eine Kita und eine Schule inklusive 
Interimsbauten im Bedarfsfall 
b.) Interimsstandort für das Montessori-Gymnasium Rochusstraße 145 
c.) Dauerhafte schulische Nachnutzung nach Interimsnutzung 
d.) Kita Rochusstraße 145: Standortverlegung auf die Rochusstraße 80

5 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
8.2) Stadtbezirk Ehrenfeld: Schule und Kita Rochusstraße 80,  
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Abriss der Bestandsschulgebäude mit Ausnahme des denkmalgeschütz-
ten Herrenhauses und Neubauten für eine Kita und eine Schule 
b.) Interimsstandort für das Montessori-Gymnasium Rochusstraße 145 
c.) Dauerhafte schulische Nachnutzung mit anschließender Anpassung an Fol-
geschulform 
d.) Kita Rochusstraße 145: Standortverlegung auf die Rochusstraße 80 
 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 102 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 9 
 
9.) Stadtbezirk Ehrenfeld: Gesamtschule (GE) Tollerstraße 16 und Gemeinschaftsgrundschule 
(GGS) Görlinger Zentrum 45 (GGS ist derzeit im Schulgebäude Kolkrabenweg untergebracht), 
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) GGS Görlinger Zentrum: Abbruch der Trakte A, B, D und F Neubauten im Bereich der bis-
herigen Trakte A, B und F 
b.) GE Tollerstraße 16: Interimsbau notwendig  
Erweiterungsbau für GE Tollerstraße 16 
c.) GE Tollerstraße 16: Neubau im Bereich des bisherigen Trakts D, voraussichtlich Erweite-
rungsbauten an den Trakten C und E, gegebenenfalls Abbruch und vergrößerter Neubau des 
Trakts G 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
9.) Stadtbezirk Ehrenfeld: Gesamtschule (GE) Tollerstraße 16 und Gemeinschaftsgrundschule 
(GGS) Görlinger Zentrum 45 (GGS ist derzeit im Schulgebäude Kolkrabenweg untergebracht), 
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) GGS Görlinger Zentrum: Abbruch der Trakte A, B, D und F; Neubauten im Bereich der bis-
herigen Trakte A, B und F; Abbruch und Neubau des normgerechten Sporttraktes D  
b.) GE Tollerstraße 16: Interimsbau notwendig  
Erweiterungsbau für GE Tollerstraße 16 
c.) GE Tollerstraße 16: Abbruch der Interimcontainer „Villa Hügel“ und des Trakts F; Er-
weiterungsbau im Bereich Ex-„Villa Hügel“ und vergrößerter Neubau des Trakts G; An-
passungsumbauten an den Trakten H und E 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 166 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 10 
 
10.) Stadtbezirk Nippes: Gesamtschule Paul-Humburg-Straße 13, Vergabe an Generalunter-
nehmen 
a.) Generalsanierung des Bestandsgebäudes und Turnhalle  
b.) Erweiterungsbau

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Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
10.) Stadtbezirk Nippes: Gesamtschule Paul-Humburg-Straße 13, Vergabe an Ge-
neralunternehmen 
a.) Generalsanierung des Bestandsgebäudes und Neubau der Turnhalle  
b.) Erweiterungsbau 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 52,5 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 11 
 
11.) Stadtbezirk Chorweiler: Katholische Grundschule Gutnickstraße 35, 
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Erweiterungsbau 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
11.) Stadtbezirk Chorweiler: Katholische Grundschule Gutnickstraße 35, 
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Erweiterungsbau 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 22,4 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
 
Standort 12 
 
12.) Stadtbezirk Porz: Schulzentrum Heerstraße 7, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Neubau oder Generalsanierung des Bestandsgebäudes  
b.) Interimsbau notwendig 
c.) Erweiterungsbau um mindestens ein normgerechtes Sporthallenfeld am vorhandenen 
Standort 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
12.) Stadtbezirk Porz: Schulzentrum Heerstraße 7, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Abbruch und Neubau von Bestandsgebäuden inklusive G9-Erweiterung 
b.) Interimsbau notwendig unter Berücksichtigung von G9; Neue Gebäude für das Gym-
nasium (maximal 6/8-zügig) sowie Gebäude für die Bestandsschulen (Hauptschule und 
Realschule) nach dem Raumprogramm einer 5/4-zügigen Gesamtschule, um das Ge-
bäude zukunftsfähig auszurichten. 
c.) Erweiterungsbau um mindestens ein normgerechtes Sporthallenfeld am vorhandenen 
Standort 
d.) Sanierung Bestand „Katamaran“, inklusive notwendiger Auslagerungen 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 420 Mio. Euro ge-
schätzt.

7 
Standort 13 
 
13.1) Stadtbezirk Porz: Gemeinschaftsgrundschule Hohe Straße 77-79,  
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Abbruch des Turn-/Lehrschwimmbeckengebäudes, Neubau oder Generalsanie-
rung des Bestandsgebäudes Bauteil B und Neubau eines normgerechten Sporthal-
lenfelds, um am Standort das Raumprogramm für eine 3-zügige Grundschule zu 
erfüllen. 
b.) Interimsbau notwendig 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
13.1) Stadtbezirk Porz: Gemeinschaftsgrundschule Hohe Straße 77-79,  
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Abbruch des Turn-/Lehrschwimmbeckengebäudes (Bauteil C), Neubau oder Generalsan-
ierung  
der Bestandsgebäude Bauteile A, B, D und Neubau eines normgerechten Sporthallenfelds, 
um am Standort das Raumprogramm für eine 3-zügige Grundschule zu erfüllen. 
b.) Interimsbau für gesamte Schule mit 4 Zügen notwendig  
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 35 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
 
13.2) Stadtbezirk Porz: Grundschule, Förderschule, Schulschwimmbecken,  
Turnhalle Berliner Straße 36, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Neubau für eine zweizügige Grundschule,  
b.) Abbruch und Neubau des Förderschulgebäudes,  
c.) Neubau einer Turnhalle 
d.) Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Berliner Straße ist durch den TU oder GU 
zwingend gleichzeitig mit Schule und Sportanlagen ein Schulschwimmbecken zu errich-
ten. 
e.) Die mögliche Übertragung an die KölnBäder sowie die Unterhaltung durch diese ist zu  
einem späteren Zeitpunkt zu prüfen. 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
13.2) Stadtbezirk Porz: Grundschule, Förderschule Lernen, Schulschwimmbecken,  
Turnhalle Berliner Straße 36, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Neubau für eine zweizügige Grundschule,  
b.) Abbruch und Neubau des Förderschulgebäudes,  
c.) Neubau einer 2-fach Turnhalle 
d.) Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Berliner Straße ist durch den TU zwingend 
gleichzeitig mit Schule und Sportanlagen ein Schulschwimmbecken zu errichten. 
e.) Die mögliche Übertragung an die KölnBäder sowie die Unterhaltung durch diese ist zu ei-
nem späteren Zeitpunkt zu prüfen. 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 82 Mio. Euro ge-
schätzt.

8 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
13.3) Stadtbezirk Porz: Förderschule Urbacher Weg,  
Vergabe an Totalunternehmen 
a) Interimsbau für Förderschule Lernen Berliner Straße  
b.) dauerhafte schulische Nachnutzung (Förderschule geistige Entwicklung) nach Inte-
rimsnutzung 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 35 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 14 
 
14.1) Stadtbezirk Porz: Grundschule Elsdorfer Straße, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Neuzuordnung des Grundstücks Kupfergasse 5-11 an die Elsdorfer Straße 
b.) Neubau für eine zweizügige Grundschule,  
c.) Abbruch des Bestandsgebäudes Kupfergasse 5-11. 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
14.1) Stadtbezirk Porz: Grundschule Elsdorfer Straße 5-11, ‚ 
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Neuzuordnung des Grundstücks Kupfergasse 5-11 an die Elsdorfer Straße 
b.) Neubau für eine zweizügige Grundschule,  
c.) Abbruch des Bestandsgebäudes Kupfergasse 5-11. 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 35,2 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
14. 2) Stadtbezirk Porz: Katholische Grundschule Kupfergasse 31 
a.) Sanierung Einfach-Sporthalle 
b.) Sanierung Hausmeisterhaus 
 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 2,5 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 15 
 
15.) Stadtbezirk Kalk: Grundschule Albermannstraße und Hauptschule Falckensteinstraße, 
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Grundschule Albermannstraße: Neubau inklusive normgerechter 2-fach Turnhalle (Nutzung 
Turnhalle Grundschule und Hauptschule) 
b.) Interimsbauten für alle Schulformen notwendig 
c.) Anbau und Erweiterung des Raumprogramms für eine 3-zügige Haupt-
schule

9 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
15.) Stadtbezirk Kalk: Grundschule Albermannstraße und Hauptschule Falckensteinstraße,  
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Grundschule Albermannstraße: Abbruch der Gebäudetrakte D, E und G; anschließend 
Neubau für eine 2-zügige Grundschule inklusive normgerechter 3-fach Sporthalle (ge-
meinsame Nutzung der Sporthalle durch Grundschule und Hauptschule) 
b.) Interimsbauten für alle Schulformen notwendig 
c.) Hauptschule Falckensteinstraße: Abbruch der Gebäudetrakte A, B und C und Neu-
bau für eine 3-zügige weiterführende Schule (zur Zeit Hauptschule) 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 98,7 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 16 
 
16.) Stadtbezirk Kalk: Förderschule Hachenburger Straße 11, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Abbruch der Trakte B (Pausengang), C (Turnhalle) und D (Hausmeisterwohnung) 
b.) Erweiterungsbau und Neubau Turnhalle 
c.) Interimsbau notwendig 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
16.) Stadtbezirk Kalk: Förderschule Hachenburger Straße 11, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Abbruch der Trakte B (Pausengang), C (Turnhalle) und D (Hausmeisterwohnung) 
b.) Erweiterungsbau und Neubau Turnhalle 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 22,1 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 17 
 
17.) Stadtbezirk Kalk: Gesamtschule (GE) Nürnberger Straße 10 und Grundschule (GS) Schul-
straße 51, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) GE Nürnberger Straße 10: Abbruch und Neubau des Traktes B.  
b.) GS Schulstraße 51: Abbruch und Neubau 
c.) GE und GS: Interimsbau 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
17.) Stadtbezirk Kalk: Gesamtschule (GE) Nürnberger Straße 10 und Grundschule (GS) 
Schulstraße 51, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) GE Nürnberger Straße 10: Abbruch und Neubau des Traktes B.  
b.) GS Schulstraße 51: Abbruch und Neubau 
c.) Interimsbau GE 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 57,1 Mio. Euro ge-
schätzt.

10 
Standort 18 
 
18.1) Stadtbezirk Mülheim: Katholische Grundschule Thurner Straße 23, Vergabe an General-
unternehmen 
a.) Neubau des Schulgebäudes und der Turnhalle  
b.) Interimsbau notwendig 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
18.1) Stadtbezirk Mülheim: Katholische Grundschule Thurner Straße 23, Vergabe an General-
unternehmen 
a.) Neubau des Schulgebäudes und einer 2-fach Sporthalle inklusive Herrichtung des be-
stehenden OGS-Gebäudes für die neue Nutzung 
b.) Interimsnutzung im Bestandsgebäude und späterer Abbruch 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 53,5 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Umfang lt. Fortschreibung vom 16. Mai 2023 (Vorlagen-Nummer 1356/2022/1) 
 
18.2) Stadtbezirk Mülheim: Katholische Grundschule, Urnenstraße 7 (Teilstandort von 
Thurner Straße 23), Vergabe an Generalunternehmen 
a.) Sanierung des Bestandsgebäudes und Neubau Erweiterungsbau für OGTS, Mensa und 
Verwaltung 
b.) Interimsbau notwendig 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
18.2) Stadtbezirk Mülheim: Katholische Grundschule, Urnenstraße 7 (Teilstandort von Thurner 
Straße 23), Vergabe an Generalunternehmen 
a.) Sanierung des Bestandsgebäudes und Neubau Erweiterungsbau für die Gründung einer 
eigenständigen Grundschule  
b.) Interim im Altbau Grundschule Thurner Straße nach baulicher Anpassung 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 39,5 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 19  
 
19.1) Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Graf-Adolf-Straße 59, 
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Erteilung eines Prüfauftrages zur Klärung des maximalen planungs- und baurechtlich mög-
lichen Bauvolumens am jetzigen Standort der Schule. Die Klärung erfolgt im Rahmen einer 
Bauvoranfrage. Das Ergebnis wird zunächst der Projektbegleitenden Politischen Kommission 
des GU/TU-Paketes vorgestellt. 
Das Hölderlin-Gymnasium soll an einem Standort, das heißt ohne Teilstandort, vorzugsweise 
an der Graf-Adolf-Straße, betrieben werden.

11 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
19.1) Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Graf-Adolf-Straße 59, 
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Abbruch Bestand und Neubau Gymnasium 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 101 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Umfang lt. Fortschreibung vom 16. Mai 2023 (Vorlagen-Nummer 1356/2022/1) 
 
19.2) Stadtbezirk Mülheim: Schulneubau Bergisch Gladbacher Straße / Holweider Straße, 
Vergabe an Totalunternehmen 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
19.2) Stadtbezirk Mülheim: Schulneubau, Bergisch Gladbacher Straße / 
Holweider Straße, Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Abbruch Bestand und Neubau Schule ohne Turnhalle   
(Zunächst Nutzung als Interim Gymnasium) 
b.) Kooperation KölnBäder, Neubau Genovevabad inklusive 3-fach-
Sporthalle 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 78 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 20 
 
20.) Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Kattowitzer Straße 52, 
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Erweiterungsbau inklusive 3 Turnhallen  
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
20.) Stadtbezirk Mülheim: Gymnasium Kattowitzer Straße 52, 
Vergabe an Totalunternehmen 
a.) Erweiterungsbau inklusive 3 Turnhallen 
 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 30 Mio. Euro ge-
schätzt.  
 
 
Standort 21 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
21.) Stadtbezirk Rodenkirchen: Neubau 5-fach Sporthalle,  
Vergabe an Totalunternehmen 
Projekt kann nicht umgesetzt werden. Maßnahme entfällt.

12 
Standort 22 
 
Änderungen zur Beschlussvorlage 1356/2022/1 (hervorgehoben) 
 
22.) Stadtbezirk Lindenthal: Umbau des C-Traktes des Gymnasiums 
Zusestraße (aus GU/TU I) für eine Förderschulnutzung  
a.) Umbau des C-Traktes im EG und im 1. OG für eine Förderschul-
nutzung  
 
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Kosten für diese Maßnahme auf 2 Mio. Euro ge-
schätzt.

Beratungsverlauf (13)

08.05.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.05.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.05.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
19.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
19.05.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
27.05.2025 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2196/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.04.2025
Erstellt
12.07.2024 11:31